Re: Dieselkontor erfahrung
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Geschrieben von LT-Harry am 24. September 2011 13:52:54:
Als Antwort auf: Re: Dieselkontor erfahrung geschrieben von Chris am 24. September 2011 10:48:25:
Servus Chris
Steht klar in den AGB vom Dieselkontor:
Zitat:
Ein Kaufvertrag erhält nur Gültigkeit sofern der Kunde seine Unternehmenszugehörigkeit unaufgefordert bei Erstauftrag nachweist, z.B. durch gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Auszug aus dem Vereinsregister u.ä.Also nix mit Privat.
Gruß @Harry
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