Re: Schadstoffklasse bzw. Schlüsselnummer bei LT Florida, Benziner


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von LT28-2,4D-Mäxx am 25. Juni 2008 08:15:07:

Als Antwort auf: Re: Schadstoffklasse bzw. Schlüsselnummer bei LT Florida, Benziner geschrieben von Ralf (1E) am 24. Juni 2008 23:00:16:

>Hallo Alex,
>Danke noch mal für die Kopie, sehr interessant.
>Das Landratsamt muß eigentlich das eintragen, was im Brief steht, schließlich sind das ja nur Tippsen, die von der Technik keine Ahnung haben. Für Schadstoffeintragungen sind nur TÜV und Co zuständig. Genauso hat es mir letztes Jahr lautstark und in aller Deutlichkeit die Landratsschnäpfe klargemacht. Du hattest wahrscheinlich Pech, daß sich jemand mit sowas zufällig auskennt. Wie will denn die Tante, wahrscheinlich war es ein Typ der auch das LT-Forum liest, beweisen, daß da was falsch gelaufen ist und nicht etwa eine Extraeinstufung für teuer Geld gemacht wurde. Schließlich steht S2 deutlich im Klartext da drin. Da kann doch nicht so ein Schreiberling daherkommen und sich über den hochstudierten TÜV-ler stellen (auch wenn der hier wohl tatsächlich danebengegriffen hat).
>Ich würde da mächtig Rabatz machen, schließlich geht es hier um richtig Geld. Wie genau der Klageweg bei so was aussieht, weiß ich auch nicht, aber vielleicht haben wir einen Rechts-experten unter uns.
>Viel Erfolg und beste Grüße
>Ralf (1E)

ich würde erst einmal alles versuchen auf dem kleinen dienstwege zu klären.
sprich bei der eintragenden zulassungsstelle anfragen, ob dort nicht ggf. einfach ein übermittlungsfehler/übertragungsfehler vorgelegen haben könnte.
dies würde ich doch direkt bei der leitung der zulassungsstelle erst einmal telef. anfragen und hören, was diese dazu sagt.
sollte man davon überzeugt sein, dass die zulassungsstelle einen fehler bei der übertragung gemacht hat, kann man einen einspruch bzw. widerspruch gegen die gemachten eiträge einlegen (ggf. müsste man noch wissen, welcher zeitraum vergangen ist und in den entsprechenden vorschriften nachlesen, b ein widerspruch/einspruch rechtlich möglich ist).
ggf. kann man natürlich beim entsprechenden verwaltungsgericht, sollte sich die behörde selbst (das ist dann die behörde, zu welcher die zulassungsstelle gehört) einer kostenfreien "berichtigung"/änderung der eintragungen nicht zustimmen, eine klage einreichen.
es ist jedoch durchaus üblich, dass hieraus resultierend (im rahmen der beweislast und beweiserbringung) die vorlage für die eintragungen zumindest in kopie mit zur klageschrift müsste.
hieraus könnte sich, ggf. bei entsprechender argumentation der zulassenden/eintragenden stelle dann ergeben, dass diese vielleicht zwar weiterhin als technisch unversiert ist, jedoch anhand von vorschriften belegt, dass eine entsprechende schlüsselung nicht möglich ist.
ggf. wäre auch denkbar, dass im streitfall ein gutachten erstellt wird, der tüv befragt wird und alles in allem sich daraus dann ergibt, dass ggf. der tüv einen fehler gemacht hat und somit eine eintragung nicht rechtens wäre.
die kosten für ein derartiges verfahren kann man ggf. bei diversen online-rechnern bzgl. eines verwaltungsgerichtsverfahren zumindest grob ermitteln.



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten