Re: TÜV.....Problem....
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]
Geschrieben von Klaus am 28. Oktober 2007 17:27:00:
Als Antwort auf: TÜV.....Problem.... geschrieben von Thomas aus Köln am 28. Oktober 2007 16:15:16:
Moin ;-)
> AS SIE KEINE FUNKTION GEGEN UNBEFUGTE BENUTZUNG HABEN!!!!!!!"
Tja, fahr wieder hin und sage ihm, er soll mal seine Arbeit ordentlich machen und solchen Kram denen überlassen, die sich damit auskennen, also vielleicht einem Kollegen. Ich gehe davon aus, dass Du eine diplomatische Formulierung dafür findest.
Hier die Rechtsgrundlagen:
§ 38a Abs 1 StVZO [Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen]
§ 38a
(1) 1Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. 2Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen
Das stärkt ihm zwar zunächst den Rücken, diese Vorschrift existiert in diesem Wortlaut aber erst seit 1997, davor war die Grenze bei 2.8t, und Dein Auto ist doch etwas älter. Diese Lenkradsperre war bei den VW LT - ausgenommen mit PKW-Zulassung - bis in die frühen 90er Jahre dementsprechend auch keine Serienausstattung, man konnte sie aber gegen Geld und gute Worte zusätzlich erhalten.
Dementsprechend gibt es in der StVZO auch Übergangsbestimmungen, die sind im §72 [Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen] zu finden:
§72 [Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen](1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1938 in Kraft.
(2) Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen
[...]
§ 38a Abs. 1 (Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperre)
ist spätestens ab 1. Oktober 1998 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. 47Auf Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1998 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 38a in der vor dem 1. September 1997 geltenden Fassung anwendbar
[...]
HTH
mfG
K.R.
- Re: im übrigen ist ein Wohnmobil kein PKW und kein LKW Kai R. 29.10.2007 14:40 (0)
- Re: TÜV.....Problem.... [Nachtrag] Klaus 28.10.2007 19:51 (0)
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]