Re: Umweltplakette -- 1kg macht den Unterschied


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Geschrieben von Klaus am 12. Juli 2007 11:55:39:

Als Antwort auf: Re: Umweltplakette -- 1kg macht den Unterschied geschrieben von DMA am 12. Juli 2007 11:35:04:

Moin ;-)

>Danke für die Info. Hat also keinen Zweck :-(

das habe ich nicht gesagt. Es ist nicht sicher, dass die Umschlüsselung von 50 auf 20 wirklich erfolgt, vor allem dann nicht, wenn die 50 schon ab Werk bei 2.8t drin stand (solche Autos gab's tatsächlich, wenn auch wohl nur sehr weniger aus den letzten Baumonaten und ich gehe davon aus, dass das ein Fehler war). Dann wird der Gutachter die nicht einfach streichen oder ändern können.

Bleibt die stehen, besorge Dir Deine gelbe Plakette und laste den (woanders) nach einiger Zeit wieder auf. Eigentlich müsste der Gutachter dann für die 50 eine andere Schlüsselnummer suchen, die auf Fahrzeuge über 2.8t passt (was immer das ist, 54 oder sowas).

Wenn er es merkt, dann kannst Du Dir das ja nochmal überlegen ;-)

Stand die ab Werk nicht drin oder nur im Fliesstext unter Ziffer 33 hinter dem Schadstoffnorm-Klartext, wurde das Fahrzeug als mit Schlüsselnummer 00 ausgeliefert, dann nützt Dir das wenig, wenn man nicht an eine Trantüte gerät.

>Die haben echt einen an der Waffel.

unbestritten :-]

Warten wir aber mal ab, was wirklich passiert bei solchen Plänen. Überwachen lässt sich das nicht, schon gar nicht bei grösseren Zonen. Ich persönlich muss ja nicht nach Berlin fahren, für den, der dort wohnt, sieht das aber anders aus. Laut TÜV fallen "mehr als die Hälfte aller PKW unter die drei bunten Plaketten", im Umkehrschluss also ein erheblicher Anteil nicht. Das dürfte dann noch Stress geben.

Kleines Szenario:

Du wohnst am Rande einer Umweltzone, aber so eben ausserhalb. Deine Grundstückszufahrt geht aber wegen einer Einbahnstrassenregelung durch eine solche. Eine Plakette bekommst Du nicht und eine Nachrüstung bietet auch keiner an, jedenfalls keine bezahlbare. Und nun ? Woanders parken, obwohl Du doch gar nicht in der UZ wohnst ? :-}

Klar, Berlin denkt über Ausnahmegenehmigungen nach, Laufzeit 18-36 Monaten, vor allem sind die aber für Gewerbetreibende und die sind auch nicht umsonst (dürften dreistellige Beträge werden). Und nach 18 Monaten ? Bekommst Du einen Prospekt vom LT2. Den gibt's ja gebraucht.

LT2, ja ...

Der hat bis Modelljahr 1999 auch nur die 93/59 EWG III im Brief stehen.

mfG
K.R.




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