Re: Waaaat?


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]


Geschrieben von Chris am 05. November 2007 19:14:15:

Als Antwort auf: Re: Waaaat? geschrieben von Uwe FDS am 05. November 2007 18:56:31:


>StVO §3 Abs 3 Satz 2b: für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen PKW sowie LKW bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen für die kein Sitzplatz mehr zur Verfügung steht: 60 km/h.

Hm, da hast du wohl recht. Anscheinend haben die Wohnmobile hier noch nicht durchgehend Einzug in die StVO gehalten. Nach §18 darf man immerhin auf der Autobahn als WoMo-Gespann 80 fahren.

Gruß Chris




Antworten:


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]