Für Fahrzeuge über 3,5t (früher 2,8t) nicht vorgeschrieben
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Geschrieben von Sven am 13. Oktober 2007 11:09:37:
Als Antwort auf: Re: kein lenkradschloss? geschrieben von Chris am 13. Oktober 2007 08:56:48:
§38a der STVZO: Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein.
Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung nach EU-Richtlinie 95/56/EG umd 93/33/EWG:ein System zur Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur
* Blockierung der Lenkanlage,
* Blockierung der Kraftübertragung oder
* Blockierung des Gangschalthebels
- Re: Für Fahrzeuge über 3,5t (früher 2,8t) nicht vorgeschrieben Walter Reichl 13.10.2007 15:11 (2)
- über 3,5t (früher 2,8t) nicht vorgeschrieben.... ruediger 14.10.2007 09:04 (1)
- Re: über 3,5t (früher 2,8t) nicht vorgeschrieben.... stephan 14.10.2007 09:17 (0)
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