Re: Wenn mein LT 35 wieder LKW wird,...


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Geschrieben von Klaus am 17. September 2007 16:12:19:

Als Antwort auf: Re: Wenn mein LT 35 wieder LKW wird,... geschrieben von Andy aus Brohl -Lützing am 17. September 2007 15:22:33:

Moin ;-)

> Hey ich meine Ntürlich meinen Big Bully er läuft derzeit als Womo

"läuft als WoMo" oder ist es eines ? Die Zulassung "Sonstiges Kfz Wohnmobil" ist dem Finanzamt wohl bekannt, aber nicht die tatsächliche Art des Fahrzeuges. Für die Umschlüsselung von Wohnmobil auf LKW muss der Ausbau heraus, es dürfen hinten defintiv keine während der Fahrt nutzbaren Sitzgelegenheiten vorhanden sein (vor allem keine Gurte) und manch Prüfer wird eine Trennwand verlangen (auch wenn der LT nicht unbedingt eine hatte).

Ich unterstelle mal, das soll ein Wohnmobil bleiben. Die zulassungsrechtlichen Bedingungen haben sich nicht geändert, wohl aber die Defintionen der Finanzbehörden, die seit Ende 2006 im KraftStG eine Stehhöhe von mindestens 170cm im Wohnbereich und im Bereich der Spüle verlangen. Diese Stehhöhe kennt das Finanzamt nicht, bei ausreichend großer Aussenhöhe wird diese schon mal unterstellt, aber das macht auch nicht jedes Finanzamt. Erkennt man kein Wohnmobil, wird ein sog. "unechtes Wohnmobil" daraus (zulassungsrechtlich bleibt es eines) und taxiert nach Hubraum und Emissionsschlüsselnummer wie bei PKW üblich.

Beim LT mit Flachdach wird das nichts mit den 170cm, es sei denn Du hast eines der seltenen Klappdächer, beim Serienhochdach kommen immer mehr als 170cm dabei herum, soweit Du die Spüle nicht zugebaut hast (im Stehbereich).

Ist das so gegeben, setz Dich mit Deinem Finanzamt sehr kurzfristig in Verbindung und beantrage einen geänderten Bescheid. Passiert da nichts, musst Du binnen eines Monats nach Zustellung formal Einspruch einlegen.

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wird rückwirkend zum 1.1.2006 nach Gesamtgewicht und Schadstoffnorm festgesetzt. Beim alten LT kommen neben dem relativ seltenen, seit 1988 angebotenen Benziner mit KAT nur die ab Modelljahr 1993 eingesetzten Diesel an eine relevante Schadstoffnorm (EURO1 / S1) heran. Für einen 3.5ter läge die Kfz-Steuer dann bei 320 EUR bzw. 480 EUR (ohne Schadstoffnorm).

Sollte das Fahrzeug zu den letztgenannten Typen gehören, steht die Schadstoffnorm aber nicht in den Papieren bzw. in der Schlüsselnummer. Steht sie im Klartext drin (93/59 EWG III), lässt sich das eigentlich über die Zulassungsstelle durchsetzen, dass auch rückwirkend umgeschlüsselt wird. Steht sie nicht drin, brauchst Du ein Gutachten. Von VW gibt's keines, mit dem Du etwas anfangen könntest, versuch es beim TÜV, wenn der gute Laune und Zeit hat, sollte er es finden.

Wenn Du den neuen Steuerbescheid hast, legst Du (wieder) Einspruch gegen die rückwirkende Feststellung ab 2006 ein. Die werden die ablehnen, aber eventuell bis zum Abschluss der Musterverfahren aussetzen (nicht den Vollzug, aber die Entscheidung).

Und dann gibt es da noch so eine Ecke, bei dem weder PKW noch Wohnmobil noch LKW bei heraus kommt und die dementsprechend vom Ausbau abhängig ist. Die lassen wir erstmal beiseite, der Zorn der Fiskalritter wäre Dir jedenfalls sicher.

mfG
K.R.




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