Re: Abhilfe gege Vorwurf der Steuerhinterziehung
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Geschrieben von Uwe FDS am 22. Mai 2007 15:15:22:
Als Antwort auf: Abhilfe gege Vorwurf der Steuerhinterziehung geschrieben von Uwe aus Hamm am 22. Mai 2007 14:39:15:
>Hallo zusammen,
>jaaa.. da ist schon irgendwo was dran.Da muß man unterscheiden:
Umsatzsteuer
Genußtaugliches Pöl wird mit 7% besteuert, auch wenn es legal als Treibstoff verwendet werden soll. Ist es nicht genußtauglich, weil z.B. die Pöltanke nicht die Vorschriften für Lebensmittel einhält, sind 19% fällig.Pöl, was der entsprechenden Norm entspricht und steuerbegünstigt ist, wird derzeit mit der fiktiven Qutenbesteuerung von bißchen mehr als 2 Ct pro Liter besteuert.
Momentan kann man legal versteuertes Rapspöl in Kanistern für 75Ct pro Liter incl. aller Steuern bekommen, und bei diesem Pöl kann der Zoll dann auch ruhig mal kontrollieren.
Grüße
Uwe
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