Re: Suche ABE oder Briefeintragung für Bullfänger


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Geschrieben von Ulrich am 06. Juni 2007 21:46:43:

Als Antwort auf: Re: Suche ABE oder Briefeintragung für Bullfänger geschrieben von Stefan am 06. Juni 2007 17:16:47:

Hallo Stefan,
da hast Du nicht gerade Unrecht, aber es gibt noch Mittel und Wege wie man das Gesetz ganz legal umgehen kann.
Also wenn man noch eine ABE oder ähnliches zu dem Teil hat,
muß der Tüv den B. als Kulturgut behandeln und man bekommt noch den Segen oder Stempel. Is ja auch bei Autos ohne Gurt oder fehlende Kopfstützen oder ähnliches, die werden ja auch nicht verboten.
Das ist ein riesiges Streitthema aber auch alles Auslegungssache.
Also BITTE BITTE wenn noch jemand hat oder kennt oder weiß wer hat , BITTE melden, kann auch ne Kopie sein.
Alles Gute und knitter freie Fahrt
Gruß Uli

>Hallo Uli,
>den Eintragungsversuch kannst du dir sparen! Seit Mai 2007 sind diese Teile nicht mehr eintragungsfähig --> Fussgängerschutz etc.!
>Also einfach dran bauen und schweigen, oder auf den Frontbügel verzichten.
>Sorry, aber so isses nun mal...
>
>MfG
>Stefan
>>Suche eine ABE oder eine Briefeintragung (Kopie) von
>>einem Bullfänger mit der NR: ST 307 S DIN - RMA oder Ähnlich
>>Gruß Uli





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