Re: Einstellungssache
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Geschrieben von LT-Harry am 23. Juni 2007 22:20:55:
Als Antwort auf: Re: Einstellungssache geschrieben von Ekki am 23. Juni 2007 21:09:23:
(nur nochmal zur Information: Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn ist 60 km/h).
>Gruß aus Bärlin ... Ekki
Hallo Ekki
Genaugenommen heist es so§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) 1Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. 2Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. 3Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
Quelle:http://bundesrecht.juris.de/stvo/__18.htmlGruß @ Harry
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