Re: Bitte um Entschuldigung aber: nochmal zum Thema neue WOMO-Steuer!


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Geschrieben von Hendrik am 10. April 2007 16:59:26:

Als Antwort auf: Re: Bitte um Entschuldigung aber: nochmal zum Thema neue WOMO-Steuer! geschrieben von norbert aus nds am 10. April 2007 14:36:20:

>>Hallo JR,
>>ja, da solltest du Einspruch erheben. Die Steuerumstellung darf erst ab 1.1.2006 erfolgen. Bei meinem Womo (LT 28 Hochdach, 3 Tonnen) wurde der Restzeitraum 1n 2005 auch korrekt nach der alten Regelung abgerechnet (172,31 € pro Jahr, nach Gewicht wie LKW). Dann rückwirkend ab 1.1.2006 450 € für Womo 3 Tonnen, was wohl ok. geht.
>>Was ich gern noch wüsste, ist, ob ich mit meinem Saugdiesel 1S noch vier Jahre bis 2010 die Schadstoffklasse 1 kriegen könnte, für den ACL (Turbo) soll das ja wohl schon geklappt haben (Andreas aus Berlin: "ich stelle fest, wer den ACL fährt ist auch bei der kfz-steuer klar im vorteil!!"). Ist der Turbodiesel also aus technischen Gründen "sauberer"??
>>Grüsse aus Berlin.
>Moin ingolf,
>ich fahre auch einen '94er acl und habe keinerlei steuervorteile, weil die ewg-nr. nicht die richtige ist.
>gruss
>norbert

Hallo Norbert,

kann man beim ACL defenitiv nachtragen lassen, habe ich auch gerade machen lassen. Jetzt ist eingetragen EWG 93... und Abgas-Schlüsselnummer 50.

Hat aber mehrere Anläufe bei verschiedenden TÜV-Stellen benötigt, weil die jeweiligen Herren einfach zu Faul waren sich die Unterlagen anzugucken und es wohl nicht nötig hatten die € 34,- zu kassieren, die der Eintrag kostet...

Viele Grüsse
Hendrik





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