Re: nur mal so
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Geschrieben von R.N. am 19. April 2007 16:38:57:
Als Antwort auf: Re: nur mal so geschrieben von Chris am 19. April 2007 16:12:57:
>Bist du sicher, daß das nötig ist? Meines Wissens brauchst du für Fahrten zum TÜV keine Kurzzeitzulassung, wenn das Fahrzeug nicht den Landkreis gewechselt hat. Hauptsache du hast die alten Schilder noch dran und der Wagen ist nicht länger als 7 Jahre abgemeldet (=stillgelegt). Frag mal beim TÜV nach. Für die Behebung der Mängel hast du vier Wochen Zeit, das reicht hin für die Beseitigung all der kleinen Mängel, die der TÜV findet. Wenn er größere Mängel findet, hast du die vermutlich vorher selber übersehen. Der TÜV macht zumindest bei uns auch recht früh auf, ich fahr da immer vor der Arbeit hin. und ich lass mir immer nen Termin geben, dann kommt man nämlich deutlich schneller dran.
>Kopf hoch, das klappt schon.
>Gruß ChrisHi,
der TÜV ist kein Problem
Man kann auch mit einer Deckungskarte zum TÜV ond dann zur Zulasssung, auch kein Problem.
Aber die anderen Fälle, wenn Mängel abgestellt werden müssen.
Nur mal die AU.
Wenn man mit einem 25 Jahre alten Diesel dorthin fährt, hat man nie eine Chance, wenn das Teil nich topwarmgefahren ist.Gruß
R.N.
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