Warum nicht einfach selber klagen?
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Geschrieben von Markus Sips (84er Sven Hedin) am 28. Juni 2007 14:38:19:
Als Antwort auf: Hier findest du das Barometer geschrieben von DMA am 28. Juni 2007 13:58:24:
Hallo zusammen,
für viele ist so eine Musterklage eigentlich uninteressant, weil die Bescheide raus sind und nun Fristen laufen:
Wenn ich Einspruch gegen meinen Bescheid einlege (wg. rückwirkender Erhöhung innerhalb von 1 Monat nach Erhalt),
muss ich entweder mit Verweis auf ein laufendes Verfahren darum bitten den Vorgang bis zu einer (höchstrichterlichen) Entscheidung ruhen zu lassen oder bereit sein selber zu klagen.
Da es aber noch keine laufenden Verfahren gibt wird der Wunsch nach "ruhen lassen" vom FA wohl abschlägig beschieden.
Mit diesem 2. Bescheid kommt vom FA (mit einem kleinem Exkurs bezüglich gültige Rechtslage) die Frage: Widerspruch aufrecht erhalten oder nicht?Wenn man den Widerspruch aufrecht erhält kommt wohl nach ein paar Tagen / Wochen ein weiterer Bescheid, dass der Widerspruch im Hinblick auf die geltende Rechtslage abgelehnt wurde (und nicht anderes kann (!) das FA tun).
Nun steht der Klageweg offen und man muss innerhalb von 1 Monat Klage einreichen.ADAC, Camperline & Co. haben ja seit Jahren schon viel angekündigt aber es ist im Wesentliche nichts passiert. Insbesondere der ADAC hält sich da auffallend zurück.
Da also wahrscheinlich auch zu diesem Zeitpunkt das Einspruchsverfahren nicht mit Verweis auf ein laufendes Verfahren ruhen kann, muss man dann eben klagen.
Und das sollte man sich vorher überlegen, sonst kann man sich das Porto sparen. Und bezahlen muss man sowieso erstmal (oder man lässt es auf eine Zwangsstilllegeung ankommen).Ich habe eben mal mit meiner Verkehrsrechtschutzversicherung telefoniert (Ironie des Schicksals: beim ADAC versichert). Mein Uralt-Vertrag ist aus den 80er Jahren (habe ich abgeschlossen, als ich mir damals mit 16 einen Roller gekauft habe), der deckt sogar noch die vorgerichtlichen Kosten ab.... (ja ja, so war das damals...)
Also könnte ich jetzt sogar einen Anwalt beauftragen, einen Brief an das FA zu schreiben...Werde also Einspruch einlegen.
Ein wirkliches Risiko gibt es nicht und für 400,- (die ich Nachzahlen muss) kann man ruhig ein paar Briefe schreiben.Gruß Markus
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>Und da bist du.
- Re: Warum nicht einfach selber klagen? Uwe ex Purzeldach 28.6.2007 17:14 (1)
- Re: Warum nicht einfach selber klagen? Klaus 28.6.2007 18:15 (0)
- Klar, einfach selber klagen! jens voshage 28.6.2007 15:46 (6)
- Re: Klar, einfach selber klagen! Markus Sips (84er Sven Hedin) 28.6.2007 22:27 (5)
- die lobby fehlte jens voshage 29.6.2007 10:40 (0)
- Re: Klar, einfach selber klagen! Stefan Steinbauer 28.6.2007 22:44 (3)
- Re: Klar, einfach selber klagen! Markus Sips (84er Sven Hedin) 29.6.2007 10:05 (1)
- Re: Klar, einfach selber klagen! Klaus 29.6.2007 10:49 (0)
- Re: Klar, einfach selber klagen! Uwe ex Purzeldach 28.6.2007 23:37 (0)
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