Für Fahrzeuge über 3,5t (früher 2,8t) nicht vorgeschrieben


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Geschrieben von Sven am 13. Oktober 2007 11:09:37:

Als Antwort auf: Re: kein lenkradschloss? geschrieben von Chris am 13. Oktober 2007 08:56:48:

§38a der STVZO: Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge – müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein.


Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung nach EU-Richtlinie 95/56/EG umd 93/33/EWG:

ein System zur Sicherung gegen unbefugtes Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur

* Blockierung der Lenkanlage,
* Blockierung der Kraftübertragung oder
* Blockierung des Gangschalthebels






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