...bei mir steht im FZ- Schein: zu 1: 1605, und nun......


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Geschrieben von Thomas aus Köln am 12. Juli 2007 11:50:55:

Als Antwort auf: Re: Umweltplakette -- 1kg macht den Unterschied geschrieben von DMA am 12. Juli 2007 11:35:04:

BMVBS Bonn, den 17.01.2007
S 34/ 7351.1/4-603656

Erläuterung:

Die emissionsbezogenen Schlüsselnummern für Pkw und Lkw sind nicht identisch. Insoweit ist bei Wohnmobilen darauf zu achten, ob ihnen eine emissionsbezogene Schlüsselnummer nach den Pkw (Wohnmobile mit einer zGM kleiner/gleich 2800 kg) - oder nach den Lkw-Bestimmungen (Wohnmobile mit einer zGM von mehr als 2800 kg) zugeteilt worden ist.

Ist in den alten Fahrzeugpapieren in der Schlüsselnummer zu 1 "Fahrzeug- und Aufbauart"
1605 xx bzw. bei den neuen Fz. Papieren in Feld 14.1 die 04 xx
eingetragen, ist die nachfolgende „xx“ emissionsbezogene Schlüsselnummer Pkw-bezogen.

Ist dagegen in den alten Fahrzeugpapieren in der Schlüsselnummer zu 1 "Fahrzeug- und Aufbauart"
2105 xx bzw. bei den neuen Fz. Papieren in Feld 14.1 die 06 xx
eingetragen, ist die nachfolgende „xx“ emissionsbezogene Schlüsselnummer Lkw-bezogen.

Demzufolge gilt für Wohnmobile mit Selbstzündungsmotor:

- „160571“ bzw. „0471“ mit der Klartextangabe „91/542/EWG;B“ = „rote Plakette“;

- „210571“ bzw. „0671“ mit der Klartextangabe „1999/96/EG;A,GKL:G1“ = „gelbe Plakette;

- „160551“ bzw. „0451“ mit der Klartextangabe „98/69/EG III;A“ = „gelbe Plakette; ebenso

- „210554“ bzw. „0654“ mit der Klartextangabe „98/69/EG III;A“ = „gelbe Plakette; dagegen

- „210551“ bzw. „0651“ mit der Klartextangabe „93/59/III,GKL:G1“ keine Plakette;

- „160535“ bzw. „0435“ mit der Klartextangabe „SCHADSTOFFARM EURO2;5L“ = „rote P.“;

- „210535“ bzw. „0635“ mit der Klartextangabe „98/69/EG I;B“ = „grüne Plakette“ ebenso

- „160565“ bzw. „0465“ mit der Klartextangabe „98/69/EG I;B“ = „grüne Plakette“.


Fazit: Wohnmobile, die die gleichen Abgasanforderungen einhalten, werden auch nach der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10.10.2006 BGBl. I S. 3197) gleich behandelt.


f. S 34
gez. G. Brühl

--Zitat Ende--






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