Einspruch Kfz-Steuer - die kleinen Erfolge


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Geschrieben von BaPi am 22. August 2007 21:53:04:

Hallo,

die Finanz(raub)ritter haben den Einspruch gegen die rückwirkende Besteuerung (erwartungsgemäß) erstmal abgelehnt. Mit Hinweis auf die anstehenden Musterverfarhen habe ich den Antrag auf Ruhen erneuert. Ergebnis beim Finanzamt Frankfurt am Main IV:

"...im Hinblick auf die von verschiedenen Institutionen angekündigten Klagen gegen die Besteuerung von Wohnmobilen entsprechend dem 3.Gesetz... entspreche ich Ihrem Antrag, das Verfahren gemäß §363 Abs. 2 AAO bis zum Abschluss der anhängigen Musterprozesse ruhen zu lassen."

Na also, geht doch (und nicht vergessen: Zahlen nur unter ausdrücklichem Vorbehalt)

Gruß aus Frankfurt

BaPi




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