Ausnahmegenehmigung für Umweltzone - so machts Berlin


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Geschrieben von Daniel am 04. Juli 2007 19:52:44:

Der Senat hat gestern die Gebührenordnung für die ab 1. Januar gültige Umweltzone festgelegt. Wer ein altes Auto besitzt, das zu viele Schadstoffe ausstößt und deswegen keine Plakette erhält, muss für eine Ausnahmegenehmigung bis zu 1000 Euro zahlen. Betroffen sind vor allem Berufspendler, Schwerbehinderte und Kleinunternehmer.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem wirtschaftlichen Nutzen, den der Autobesitzer dadurch hat, dass er keinen neuen Wagen kauft, sondern sein altes Auto weiterfährt. Hinzu kommen eine Verwaltungsgebühr und die Dauer der Ausnahmegenehmigung.


"Sinn der Gebühren ist nicht, dass der Senat damit Geld verdient. Wir wollen, dass möglichst wenige alte Autos mit hohem Schadstoffausstoß in die Innenstadt fahren", sagt Manuela Damianakis, Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung.

Grundsätzlich gilt für alle Kraftfahrzeuge ab 1. Januar eine Plakettenpflicht . Autos, die zu viele Schadstoffe ausstoßen, dürfen dann nicht mehr in den inneren S-Bahn-Ring. Für Härtefälle soll es Ausnahmen geben - gegen Gebühr. Hier einige Beispiele:

Berufspendler zahlen 165 Euro
Wer wegen ungünstiger Arbeitszeiten und unzumutbarer Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr auf sein Auto angewiesen ist, muss für eine Ausnahmegenehmigung 165,20 Euro bezahlen. Sie ist dann 18 Monate lang gültig.

Was Behinderte zahlen müssen
Wer als Schwerbehinderter ein altes Auto besitzt und sich kein neues anschaffen kann, muss für eine Fahrerlaubnis ebenfalls 165,20 Euro zahlen. Voraussetzung ist ein gültiger Behindertenausweis mit Merkzeichen "G" oder ein EU-Parkausweis für Gleichgestellte. Diese Ausnahmegenehmigung ist dann wie bei Pendlern für eineinhalb Jahre gültig.

Pauschale für Oldtimer
Oldtimerbesitzer zahlen für eine zeitlich unbegrenzte Erlaubnis, in die Umweltzone fahren zu können, pro Fahrzeug pauschal 100 Euro. Sie dürfen allerdings nur 700 Kilometer in der Innenstadt fahren.

Unternehmer zahlen deutlich mehr
Ein Kleinbetrieb mit zwei Lastkraftwagen, der seinen Firmensitz schon vor dem 1. März innerhalb des S-Bahn-Rings hatte, muss zwei einzelne Ausnahmegenehmigungen einholen. Die erste Erlaubnis gilt für sechs Monate und kostet 471,20 Euro, die zweite Genehmigung für 18 Monate kostet 445,60 Euro. Auch für alte Pkws, die gewerblich genutzt werden, müssen Unternehmer eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Gebühr für neun Monate beläuft sich auf 278,40 Euro.

Auch Firmen mit vielen Autos, von denen einige die Grenzwerte überschreiten, müssen Gebühren zahlen. Ein Beispiel: Ein Fuhrpark besteht aus zehn Wagen. Vier davon sind schadstoffarm und besitzen eine Plakette, sechs brauchen eine Erlaubnis. Dann werden 662,40 Euro fällig. Teuer sind auch die Gebühren für Schwerlasttransporter: Eine dreijährige Genehmigung kostet 741,20 Euro.

Die Handwerkskammer kritisiert die neue Gebührenordnung als " extrem wirtschaftsfeindlich". Sprecherin Susan Shakery fordert den Senat auf, die Einführung der Umweltzone für den Wirtschaftsverkehr um zwei Jahre zu verschieben. Die jetzt beschlossenen Regelungen seien "wahnsinnig bürokratisch".

Die Verkehrexpertin der Grünen, Claudia Hämmerling, kritisierte die Gebühren für Schwerbehinderte von 165 Euro. "Ich verstehe nicht, wieso ausgerechnet Schwerbehinderte zur Kasse gebeten werden. Wo ist denn da die soziale Gerechtigkeit?" Sie schlug vor, stattdessen bei Oldtimern mehr zu nehmen. "Liebhaber, die mit ihrem alten Auto in die Innenstadt fahren wollen, sollten höhere Gebühren für ihr Hobby zahlen", sagte Hämmerling.

Die Ordnungsämter der Bezirke sollen die Fahrerlaubnisse für schadstoffreiche Autos erteilen. Betroffene können ab 1. September dort ihre Anträge stellen. Nach einer Schätzung der bezirklichen Tiefbauämter könnten etwa 50 000 Anträge eingereicht werden. Die SPD plant deswegen, die Mitarbeiter aus dem Stellenpool zu verstärken. Quelle: Berliner Morgenpost


Gruß, Daniel






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