Re: S1 Einstufung für DW Gold
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Geschrieben von Klaus am 17. September 2007 08:18:56:
Als Antwort auf: S1 Einstufung für DW Gold geschrieben von KlausW am 16. September 2007 11:24:59:
Moin ;-)
> Nach dem ich trotz dem magischen Eintrag FZ Entspr 93/59/EWG III und damit
> S1, 480 anstatt 320 Euro Steuern für meinen DW Gold BJ 96 zahlen soll,Es ist nicht sicher, dass das Finanzamt den Nachtrag unter "Sonstiges" in den Fahrzeugpapieren kennt. Soweit die Schlüsselnummer noch 00 ist, werden die zunächst danach vorgehen.
Variante 1:
sich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, gelegentlich klappt es dann, wenn man die Papiere vorlegt.
Variante 2:
zum Straßenverkehrsamt und mit Hinweis auf den Eintrag umschlüsseln lassen, soweit erforderlich ggf. rückwirkend ab dem Tag der Zulassung. Man muss manchmal mit etwas Nachdruck darauf hinweisen, dass hier kein neues Gutachten erforderlich ist, sondern die bereits seit xx Jahren eingetragene Schadstoffnorm jetzt korrekt verschlüsselt werden soll. Es werden u.U. neue Fahrzeugpapiere erforderlich, die alten entwertet wieder mitnehmen (mindestens eine Kopie).
mfG
K.R.
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