WoMo Steuer - NRW-Finanzämter lassen Verfahren ruhen
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Geschrieben von Eugen aus Hagen am 21. September 2007 17:14:28:
Hallo liebe LT'ler,
gestern kam eine Mail von der RU:
"Ruhen des Verfahrens im Einspruchsverfahren in NRW
Nordrhein-Westfalen ändert seine bisherige bürgerunfreundliche Haltung bei der Stattgabe des Ruhen des Verfahrens.
Das nordrhein-westfälische Finanzministerium hat mit einem internen Erlass die Finanzämter des Landes angewiesen, die Anträge auf Ruhen des Verfahrens zur neuen rückwirkenden und höheren Wohnmobilbesteuerung zu gestatten. Diese Meldung wurde heute am 18.09.2007 auf Nachfrage vom Finanzministerium in Düsseldorf bestätigt.
Die Wohnmobilbesitzer in NRW können aufatmen. Sie werden jetzt nicht mehr in die Einzelklage getrieben. Das Ruhen des Verfahrens gilt, bis die entsprechenden Musterverfahren höchstrichterlich entschieden sind.
Wer bisher noch keinen Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt hat, soll dieses mit dem am Anfang des Threads stehenden Mustertext umgehend nachholen. Achtung laufende Fristen beachten.
Wer bisher einen Einspruch gestellt hat und noch in der Einspruchserörterung mit dem Finanzamt ist, sollte jetzt dem Finanzamt schreiben und auf den vorstehend erwähnten Erlass verweisen.Bitte informiert eure Wohnmobileigner bei Verwandten und Bekannten in NRW!"
Also, ich habe heute -passend dazu- den entsprechenden Bescheid in der Post gehabt. Das FA führt ein Verfahren beim Finanzgericht HAnnover (AZ 14K209/07) an.
Herzliche Grüße
Eugen
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