Re: steuer


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Geschrieben von marcel am 25. April 2007 22:37:00:

Als Antwort auf: Re: steuer geschrieben von Klaus am 25. April 2007 22:17:26:

>Moin ;-)
>>Die Geschichte mit dem verstrichenen letzten Steuerjahr ist sehr intressant.
>§ 18 Abs. 3 KraftStG
>----------------------------------------------
>3) Wird der Steuersatz geändert und ist bei der Steuerfestsetzung noch der vor der Änderung geltende Steuersatz angewendet worden, so kann der geänderte Steuersatz innerhalb eines Jahres durch Neufestsetzung nachträglich berücksichtigt werden.
>----------------------------------------------
>HTH
>mfG
>K.R.

das heist die rückwirkende steuer ist berechtigt?
oder verstehe ich da was falsch

besten dank
gruss
m.




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