Re: Warum nicht einfach selber klagen?


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Geschrieben von Klaus am 28. Juni 2007 18:15:59:

Als Antwort auf: Re: Warum nicht einfach selber klagen? geschrieben von Uwe ex Purzeldach am 28. Juni 2007 17:14:18:

Moin

> Also ich stimme Markus sogar zu, eine Spendenaktion jetzt zur Finanzierung
> einer Musterklage zu starten halte ich für Schwachsinn.

Über die Spendenaktion mag man geteilter Ansicht sein, nur ist die Aktion ja nicht ganz umsonst, soweit sich damit jemand intensiver beschäftigen will. Angenommen ein privater Wohnmobil-Eigner ist sich des Erfolges gewiss und bezahlt die Sache aus eigener Tasche, möglicherweise fahren auch Steueranwälte solche Autos, und weiter angenommen er gewinnt in zweiter Instanz und das Ding wird sogar rechtskräftig. Dann bekommt er seine notwendigen Auslagen zurück, die sich am Streitwert orientieren und der ist nicht sehr hoch. Wenn dieses Verfahren speziell auf sein Fahrzeug zugeschnitten ist, musst Du damit rechnen, dass das BMF mit einem Nichtanwendungsbeschluss reagiert, d.h. der Kläger zahlt nicht oder weniger, aber alle anderen dürfen selbst klagen. Insoweit ist der nicht klagende Trittbrettfahrer mit einer institutionell unterstützen Klage etwas besser bedient, wenn diese Institution dann das Gericht zu einem obiter dictum bringen kann (die gibt's eigentlich erst in der letzten Instanz und auch nur bei von der bisherigen Rechtsprechung abweichenden Meinungen zu Rechtsfragen, die mit dem eigentlichen Klagefall unmittelbar wenig oder nichts zu tun haben und die Entscheidug zu diesem insoweit nicht tragen, sich aber daraus ergeben. Es handelt sich dabei um Hinweise, wie dieses Gericht bei einer entsprechenden Sachlage entscheiden würde).

> Für die Betroffenen wäre der Verweis auf ein schwebendes Verfahren ganz
> wichtig, nur so hätte man mit dem Einspruch eine aufschiebende Wirkung
> erzielen können.

Richtig, aber Du musst erst einmal ein einschlägiges haben und so viele werden das noch nicht sein.

mfG
K.R.




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