Re: nachträgliche Steuereinstufung von VW mißlungen


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Geschrieben von Jan -Kiel am 09. August 2007 08:21:16:

Als Antwort auf: nachträgliche Steuereinstufung von VW mißlungen geschrieben von Klaus Schumacher am 08. August 2007 21:01:43:

moin Klaus,
da du nen DW drinne hast wird das mit der Besteuerung bei dir nichts ändern das geht nur bei ACL und vielleicht ACT.
gruß Jan aus Kiel




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