nachdenken ist immer gut
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Geschrieben von jens voshage am 01. Juli 2007 23:57:27:
Als Antwort auf: WoMo-Steuer ab 18.12.2006 -rückwirkend- geschrieben von Alfred am 01. Juli 2007 15:07:48:
>Moin Gemeinde,
>ich weiß, es wurde viel geschrieben und gebrüllt !. Trotzdem:
>Hat´s überhaupt noch Sinn, über die 450,- TEURO´s/Jahr nachzudenken, oder gibt´s irgendwas, um diesen Betrag beim zuständigen Finanzamt anfechten zu können ?. (Werde besteuert nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG; was ist mit der Bemessungsgrundlage -nach Gewicht- gem. § 8 )?.
>Wahrscheinlich muss ich an die Spardose und zähneknirschend zahlen, woll ?.
>Hat einer ne Idee ?.
>Gruß
>Alfred
>
klar lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie man eine eventuell verfassungswidrige steuer zu fall bringen kann. die rückwirkung ist ein aspekt. wir prüfen aber auch andere, zum beispiel ob wir wegen verletzung des gleichheitsgrundsatzes aktiv werden können.ein einspruch kostet kein geld - daher sollte er am ende der einspruchsfrist auf alle fälle eingelegt werden. ich hoffe, dass wir in der nächsten woche der musterklage ein gutes stück näher kommen. und dann siehst du auch, in wie weit sie für dich etwas bewirken kann.
ob betroffen oder nicht: ein paar euro für die solidarkasse solltest du aber auf alle fälle spenden. jeder euro zählt? kontonummer findest du unter www.reisemobil-union.de
und die aktuelle diskussion im forum von camperline.de (http://forum.camperline.de)
jens
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