Re: Teile aus dem Zubehör


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Geschrieben von Uwe FDS am 09. Mai 2007 20:15:29:

Als Antwort auf: Re: Teile aus dem Zubehör geschrieben von klaus aus duisburg am 09. Mai 2007 13:27:32:

Hallo Klaus,

>soll das heißen, das ich ein neues lager kaufen muß,die halle mit grube neu anmieten,und den kfz-meister (rentner)auf ein neues bezahlen soll,obwohl ich ein montagslager bekommen habe.

Nein, wenn das Lager fehlerhaft war, hast Du Anspruch auf Ersatz. Der Verkäufer ist in der Pflicht. Mit dem mußt Du dich auseinadersetzten. Der hat die Reklamation anzuerkennen oder abzulehnen. Der Hersteller hat damit erst mal nix zu tun.

>hinzu kommt ein gutachter der den richtigen einbau plus defektes lager bestätigen muß. denn wenn das lager eingeschickt wird,"ist es aus der welt."

Gutachter brauchst Du nicht, der Verkäufer hat die Beweislast. Und wenn es aus der Welt ist, kann der Verkäufer gar nix mehr beweisen.

Was den Rest betrifft, so ist das nun mal. Folgeschäden, etc. bekommst Du nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch. Anders in einer Werkstatt, die das komplett macht. Da ist die Reparatur Gegenstand der Leistung. Da stellt man denen das Auto auf den Hof und verlangt, daß das wieder gerichtet wird.

Beim Freundlichen hab ich grad die Bedingungen für den Ersatzteilverkauf gelesen. Da steht drin, daß der Verkäufer Gewähr für das funktionieren übernimmt und im Fehlerfall die komplette Nachbesserung übernimmt.


Grüße
Uwe






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