Re: im übrigen ist ein Wohnmobil kein PKW und kein LKW


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Geschrieben von Kai R. am 29. Oktober 2007 14:40:02:

Als Antwort auf: Re: TÜV.....Problem.... geschrieben von Klaus am 28. Oktober 2007 17:27:00:


>(1) 1Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein.

damit ist der LT eindeutig nicht erfasst. WoMos sind inzwischen als eigenständige Fahrzeugkategorie definiert - aber nicht in diesem Gesetz.

Grüße

Kai




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