Re: Frage zu Zulassungsmöglichkeiten (viel text - zeit mitbringen.. :-) )
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]
Geschrieben von Chris am 07. November 2007 17:44:53:
Als Antwort auf: Re: Frage zu Zulassungsmöglichkeiten (viel text - zeit mitbringen.. :-) ) geschrieben von ltfahrer am 06. November 2007 18:55:51:
>>
>>>pkw zulassung ist auch günstig, wenn du ab werk ,mehr als 9 sitze in deinen bus einbauen kannst, da er dann steuerlich als sonstiges kfz gilt.
>>Das wäre dann ein Kraftomnibus, Klasse M2 - die Frage ist, was man dabei sonst so alles beachten muß...
>>Gruß Chris
>zugelassen ist er weiterhin als pkw und du darfst auch nur 9 leute mitnehmen und brauchst weder einen omnibusführerschein noch eine omnibus versicherung.
>es ist ein ganz normaler pkw zulassungsrechtlich. lediglich das finanzamt sieht in ihm keinen pkw da du sitzverankerungspunkte für 12 sitze hast, und sobald du einen sitzverankerungspunkt hast sieht das finanzamt einen sitz. also sieht das finanzamt 12 sitze. da pkw aber immer nur 9 sitze haben. sonst wäre ja ein linienbus auch ein pkw, kann dein auto kein pkw mehr sein. also sonstiges fahrzeug laut finanzamt. diese idee kann funktionieren! ( geht aber wohl nur wenns bauart bedingt ist, also ab werk schon so ausgeliefert wurde.Ich entnehme deinem Beitrag, daß es bislang nur Spekulation ist und du es selber noch nicht ausprobiert hast. Was die Verankerungspunkte angeht, stimmt jedenfalls nicht so ganz. Jeder LT1 Pkw hat bereits die Sitzverankerungepunkte für maximale Bestuhlung drin, das sind 12 Sitzplätze. Meiner wurde aber immer ganz normal als Pkw veranschlagt und versteuert, bevor er WohnMobil wurde. Mag sein, daß es anders ist, wenn man sich die Sitzplätze wirklich eintragen läßt. Wobei ich mich dann wirklich frage, als was der Wagen dann konkret eingestuft wird. Pkws, die nicht nach Pkw-Steuersatz veranschlagt werden, gibt es ja praktisch nicht mehr seit der Steueränderung. Der Wagen müßte dann ja irgendwie ein So-Kfz werden, und da gibt es ja auch keine einheitliche Versteuerung. Aussagen vom Finanzamt sind keinen Pfifferling wert, die blicken ja selber nicht durch beim Steuerrecht. Am Ende darfst du dann nach ein paar Jahren nen vierstelligen Betrag nachzahlen und dich mit denen rumärgern. Ich glaub sowas erst, wenn ich's schwarz auf weiß sehe.
Da wir gerade bei Spitzfindigkeiten sind, wie ist es denn dann bei Wohnmobilen? Mein Bus ist WoMo mit 9 eingetragenen Sitzplätzen, aber Verankerungspunkten für 12 Sitze. Ist ein WoMo mit mehr als 9 Sitzen auch noch ein WoMo der Steuer nach?Gruß Chris
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]