Re: Hirschfänger ---- nicht zulässig


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Geschrieben von LT-Harry am 07. Juli 2007 00:11:27:

Als Antwort auf: Re: Hirschfänger ---- nicht zulässig geschrieben von marc am 06. Juli 2007 17:40:28:

>>Soweit ich mich erinnere muss der Hersteller eingetragen sein, also dann schon die korrekte Bezeichnung mit allem drum und dran. Aber das kann dir jeder Tüv beantworten.
>>Ich würde mir das Teil jedenfalls nicht einfach so dranbasteln und hoffen. Denn da brauch nur mal ein Kind gegenlaufen und schwups ist ein Sachverständiger da, der dir die Hammelbeine lang zieht. Bei solchen Veränderungen greifst du aktiv in die Sicherheit deines LTs ein, wenn das nicht abgenommen wird gibts mächtig ärger, bis die Versicherung die Leistungen verwehrt. Ich sach ja, wenn du andere Reifengrößen fährst als erlaubt oder Alus die nicht eingetragen sind und die nicht gerade brechen, kann dir keiner an die KArre pinkeln, weil die Reifen nicht unmittelbar mit dem Unfall zusammen hängen aber ein Bullenfänger der ein Kind am Kopf trifft .... kannste dir selber vorstellen was dann ab geht.
>>>Hallo, bei mir im Brief steht unter Punkt 13: Lang bis 5010 je nach Ausr.d. Rammschutzeinr.???
>>>Ist es dann zulässig????
>>>Grüsse aus Kölle Thomas
>hi,
>ist doch total egal, ob du mit dem rammschutz kollidierst oder mit der lt karrosserie! als fussgänger hast du eh nie eine chance!
>ich weiß nicht was die disskussion soll....
>der lt hat vorne auch nur blech...
>grüße
>marc



Ich bin weder ein Gegner noch ein Befürworter von Rammschutz.
Aber es ist wohl doch ein kleiner Unterschied, ob ich gegen ein stabiles Rohr knalle oder gegen ein 1mm Blech.
Wer nicht glaubt kanns ja mal ausprobieren.

Gruß @ Harry

PS: Damit beende ich für meinen Teil die Diskussion





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