doch es gab ne Ausnahme! Vor EZ 1986 war Rückfahrlicht keine Pflicht
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Geschrieben von Vilma am 13. August 2007 10:13:31:
Als Antwort auf: Re: Rückfahrlicht geschrieben von LT-Harry am 12. August 2007 09:37:40:
>>Hallo
>>§52a Rückfahrscheinwerfer
>
>
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>Moin Jens
>Gabs da nicht was mit /wegen dem Baujahr???
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>Gruß @ Harry
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Habe bei meinem Karmann LT-H das gleiche Problem. TÜV geht klar, weil die das exakte Datum der Einführung der Rückfahrscheinwerferpflicht immer parat haben. Meiner (07/1985) ist davon befreit.
Weil es wegen des nachfolgenden Verkehrs doch immer Probleme gab, wenn vorhandenen aber eben nicht geschaltenen Rückfahrscheinwerfer nicht funktionieren, gab mir mein TÜV-Süd-Prüfer den Tipp, die weißen Leuchtenkammern von innen mit roter Farbe auszugießen, was ich auch getan habe. Seitdem wartet kein hinter mir fahrender mehr darauf, dass das Lichtlein angeht.
Zusätzlich hab ich mir einfach via Schalter einen Halogenscheinwerfer gesetzt. Den Schalter muss ich halt manuell beim Rückwärtsfahren drücken.
Kann mit dieser Lösung gut leben.Vilma
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