Re: TÜV.....Problem.... [Nachtrag]
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Geschrieben von Klaus am 28. Oktober 2007 19:51:01:
Als Antwort auf: Re: TÜV.....Problem.... geschrieben von Klaus am 28. Oktober 2007 17:27:00:
Hier mal eine recht alte Fassung dieser Rechtsvorschrift (vom 15.01.1980)
>§ 38a Abs 1 StVZO [Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen]
>§ 38a
>Personenkraftwagen und Krafträder - ausgenommen Fahrräder mit Hilfsmotor, deren durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt - müssen eine hinreichend wirkende Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung der Fahrzeuge haben. Das Abschließen der Türen und das Abziehen des Schalterschlüssels gelten nicht als Sicherung im Sinne des Satzes 1.>Von Transportern oder LKW war vor 27 Jahren überhaupt noch nicht die Rede.
mfG
K.R.
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