Beruf dich darauf :
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 10. April 2007 14:25:27:
Als Antwort auf: Bitte um Entschuldigung aber: nochmal zum Thema neue WOMO-Steuer! geschrieben von jt am 10. April 2007 12:01:39:
Kraftfahrzeugsteuergesetz , § 18 Übergangsregelung :
(5) Für Wohnmobile bemisst sich die Steuer für die Zeit vom 1. Mai 2005 bis zum 31.
Dezember 2005 bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2.800 Kilogramm nach § 8 Nr. 1
und bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.800 Kilogramm nach § 8 Nr. 2.Quelle :
Kraftfahrzeugsteuergesetz
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 26. 9.2002 I 3818,
geändert durch G v. 21.12.2006 I 3344
Gruß
Stefan
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