Re: Großer Parkplatzärger


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Geschrieben von Ingolf aus Berlin am 21. Juni 2007 19:32:23:

Als Antwort auf: Kraftstofffilter und großer Parkplatzärger geschrieben von Meike am 21. Juni 2007 10:37:54:

Hallo Meike,
... wir leben eben in Deutschland, leider ist es so, wie Mirko vorher schrieb.

Pargrafen kann ich leider nicht nennen, aber die Rechtslage ist die, dass du ein Auto bis 2,8 t überall auf öffentlichem Strassenland parken darfst, es sei denn das zul. Gesamtgewicht ist eingeschränkt. Eine Höchstparkdauer gibt es nicht. Du hast allerdings die Pflicht, nach dem Wagen zu schauen (und sei's durch einen Dritten) um zu kucken, ob man zwischenzeitlich Parkbeschränkungen eingeführt hat.

Konkret: Du kannst ruhig 2 Monate in Urlaub fahren (aber wer fährt schon ohne LT ???). Sollte aber während dieser Zeit ein Halteverbot, z.B. wg. Bauarbeiten, eingeführt werden, bist du verpflichtet den Wagen umzuparken. Tust du's nicht (oder dein Vertreter), zahlst du die Abschleppkosten.

Gruß Ingolf - muss 'ne schlimme Ecke sein, wo du wohnst!




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