WoMo-Steuer ab 18.12.2006 -rückwirkend-


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]


Geschrieben von Alfred am 01. Juli 2007 15:07:48:

Moin Gemeinde,
ich weiß, es wurde viel geschrieben und gebrüllt !. Trotzdem:
Hat´s überhaupt noch Sinn, über die 450,- TEURO´s/Jahr nachzudenken, oder gibt´s irgendwas, um diesen Betrag beim zuständigen Finanzamt anfechten zu können ?. (Werde besteuert nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG; was ist mit der Bemessungsgrundlage -nach Gewicht- gem. § 8 )?.
Wahrscheinlich muss ich an die Spardose und zähneknirschend zahlen, woll ?.
Hat einer ne Idee ?.

Gruß
Alfred





Antworten:


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]