Re: Ich glaube ich muß mal.........
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Geschrieben von Uwe FDS am 19. April 2007 06:55:39:
Als Antwort auf: Re: Ich glaube ich muß mal......... geschrieben von Klaus am 18. April 2007 21:29:11:
Hallo,
>Soll ich mir den Stiefel so anziehen ? Nö, mache ich nicht. Ich habe versucht ein Thema zu erläutern, welches immer mal wieder so auftaucht, wenn behauptet wird, es würde ab 2005 (und nicht ab 2006) nach neuer WoMo-Gewichtsstaffel tarifiert, nicht mehr und nicht weniger und ansonsten wertfrei. Deine abweichende Rechtsauffassung sei Dir belassen, der Satz da oben wäre aber im diesem Sinne unbeachtlich.
Das Problem ist, das wir uns mit diesen Dingen abfinden, anstatt uns zu wehren. Wenn jeder Betroffene 1/10 der Steuernachzahlung in einen Topf gezahlt hätte und man entsprechende Anwälte beauftragt hätte, wären die Chancen gar nicht so schlecht, zumindest die Steuernachzahlungen abzuwehren.
Und zum Thema Verlogenheit der Politik sollte man sich mal das Protokoll der Bundestagssitzung ansehen. Es ist im Netzt veröffentlicht, da graust es einen, wenn man diese Verlogenheit sieht:
Angefangen hat das mit einem Antrag des Bundesminusters für Verkehr, den §23 Abs 6 ersatzlos zu streichen, da dies erforderlich ist, um eine Angleichung an EU-Richtlinien zu erreichen. Da kann eigentlich nur die 95/54/EG in Frage kommen, ein Monsterwerk, was sehr detailiert auc hdie Fahrzeugkatergorien definiert und nach der dann viele aufgelastete Transporter und einige Geländewagentypen weiterhin sonstige KFZ wären. Aber davon war dann kurz danach keine Rede mehr, im Gegensat, man machte einen Entwurf, der zum größten Teil daraus bestand, daß man von der EU-Richtlinie abwich. Dann wurde in der Diskussion fast nur davon geredet, das Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen. Das wäre auch noch einzusehen gewesen, denn vom Charakter her sind das oft reine PKW. Viele T3 Trapo u.ä. sind kaum zum Personentransport geeignet und werden z.B. von Handwerkern ausschließlich zum Transport ihrer Materialien benutzt. Also Fahrzeuge, die vom Charakter her LKW sind und auch so eingesetzt werden. Dann wurde gleich auf die schnelle umgesetzt, daß viele dieser Fahrzeuge zwar las LKW zugelassen werden konnten, aber steuerrechtlich als PKW betrachtet wurden. Bei der Prüfung durch die FÄ wurde dann oft gefragt, wofür man denn einen LKW bräuchte: Ein klarer Rechtsbruch, den im KFZ-StG steht nur etwas von der Fahrzeugart, nicht von der Nutzung! Das gipfelte dann in einem Fall, wo ein Fahrer eines Sprinter Fensterbus, für den nach Auffassung der Finanzbehörden nur eine Einstufung als PKW in Frage kommt, weil er in einee LKW-untypische Höchstgeschwinidigkeit, 9 Sitzplätze und Fenster hat. Und der Fahrer wurde mit 160 kmh geblitzt, und sollte 750,-- EUR Geldstrafe zahlen und 6 Monate Fahrverbot erhalten. Begründung: Bei seinem Fahrzeug handelt es sich offensichtlich um einen LKW, und er (Fahrzeug war über3,5to zGG) hätte dies zwingend erkennen können müssen und nur 80 kmh fahren düren. In der Berufung wurde auf das Fahrverbot verzichtet, es wurde ihm mildern zu Gute gehalten, daß im Fahrzeugschein PKW stand, aber der Richter verwies ausdrücklich darauf, das die Fahrzeugkategorie im Schein keine Angabe sei, auf die der Fahrer sich blindlings verlassen dürfe, deswegen blieb es bei der Geldstrafe. Rechststaatlichkeit? Beim Gericht vor der Tüt draußen geblieben!
Und abschließen tut das Protokoll dann mit einer Beurteilung über die Verbraucherkosten: Es ist keine Erhöhung der Verbraucherkosten zu erwarten, aber es kann nicht ausgeschlossen werden, daß es für die Halter der betroffenen Fahrzeuge zu einer Erhöhung der Steur kommt. So klingt das dann, wenn man von vorne herein beabsichtigt, eine große Zahl Autofahrer kräftig zur Kasse zu bitten. In diesem Fall meine ganz klare Aussage: Die an dieser Gesetzgebung beteiligten Politiker haben uns belogen, und das gleich mehrfach!
Grüße
Uwe
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