Re: Sitzrecht


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Geschrieben von Jens und Heike am 28. Oktober 2007 18:40:09:

Als Antwort auf: Sitzrecht geschrieben von Uwe adsV am 26. Oktober 2007 20:47:02:

Hallo Uwe
Wir hatten mal einen VW-Bus 9-Sitzer.
Da war in den Papieren eingetragen:
Fahrzeug darf mit 2-9 Sitzen betrieben werden.
Ich war jetzt mit meinem Winter Pkw beim Tüv, (dafür habe ich hinten die Sitze garnicht mehr, sondern nur eine Matte). Das hat den Prüfer nicht interessiert, aber die Gurte hat er begutachtet.
Und als ich fragte wie hoch die Prüfgebühr ist, antwortete er das ist keine Prüfgebühr, sondern Schmerzensgeld für den Prüfer:-))
Zugegeben das Auto ist wirklich nicht mehr das schönste, aber technisch wie neu.
MfG Jens




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