Re: nachträgliche Steuereinstufung von VW mißlungen
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Geschrieben von Harald am 08. August 2007 21:12:30:
Als Antwort auf: nachträgliche Steuereinstufung von VW mißlungen geschrieben von Klaus Schumacher am 08. August 2007 21:01:43:
Komisch, fahre ein Wohnmobil LT28 ,aufgelastet auf 3 to, ehemaliger Kastenwagen (LKW) , lief bei einer Spedition, ACL mit LLK , von Anfang an ( schon als LKW mit 0650 als Schadstoffklasse S1 geschlüsselt (EWG III).
Insofern kann ich die Begründung von VW nicht nachvollziehen.
Allerdings erfüllt die DW - Maschine nicht die Abgaswerte für eine Schadstoffklasse.
Gruß Harald
>Hey Ho,
>Auf den KFZ-Steuerbescheid für meinen Sven Hedin hatte ich um Einstufung durch VW gebeten und folgende Antwort erhalten:
>Volkswagen Fahrgestellnummer: WV2ZZZ28ZDH008342
>Sehr geehrter Herr Schumacher,
>vielen Dank fuer Ihre Anfrage.
>Ihr Fahrzeug wurde werkseitig als LKW aufgebaut und dadurch auch bei der Briefschreibung und der spaeteren Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt als "LKW geschlossener Kasten" gekennzeichnet.
>Diese Fahrzeuge werden nach zulaessigem Gesamtgewicht besteuert und erhielten daher keine Schluesselnummer zur Abgaseinstufung, wie bei PKW ueblich.
>Eine nachtraegliche Umschluesselung durch den Fahrzeughersteller ist leider nicht moeglich.
>Mit freundlichen Gruessen
>Volkswagen AG
>
>Hat jemand eine bessere Nachricht erhalten?
>LT, Baujahr 1983 mit DW-Maschine
>
>Trotz alledem werde ich meinen Sven Hedin noch weiter fahren. Eine besseree Raumaufteilung habe ich in keinem anderen Fahrzeug gefunden, und in 6 Jahren ist er dann Oldtimer.
>Gruß Klaus
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