Re: Vorschrift Austausch Gasregler


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Geschrieben von Frank aus MTK am 21. September 2007 12:24:46:

Als Antwort auf: Re: Vorschrift Austausch Gasregler geschrieben von Klaus am 21. September 2007 09:22:04:

Hallo,

ja stimmt, habe ich auch gerade hinter mir.
Halt wieder eine neue Geldvernichtungs-Maschienerie gefunden.
Zumal die Regler ein Sicherheitsventil haben, bei Fehlfunktion.
Hilft aber alles nichts Regler älter als 10 Jahre, keine Gasabnahme. Keine Gasbanahme , keine Plakette für HU beim TÜV. Diese Reglung gilt nur für Fahrzeuge nicht für (Wohn-)Anhänger (Da ist der Fahrzeugführer angeblich nicht direkt gefährdet).
Bei den Gasflaschen bleibt das finanziell im Rahmen.
Teuer wird es erst bei Gastanks, da ist meist eine Reglereinheit mit Prüfanschluß verbaut (wie bei mir). Die kostet komplett neu zwischen 100 und 120 Euro.
Eine etwas preiswertere Lösung bietet da Fa. Wynen an.
Du kannst die Reglereinheit einschicken und die ersetzen dann nur den Regler.
Das kostet mit Versand ca. 55 Euros. (Selbst wechseln lohnt nicht, da man von Loctite ein recht teures Monatgemittel dazu benötigt.)
Gruß
Frank aus MTK

>Moin ;-)
>> alle Jahre wieder stand meine Gasprüfung an. Der nette mann vom Betrieb
>> meinte er müsse meinen Gasregler austauschen, es bestehe eine gesetzliche
>> Pflicht seit letztem Jahr.
>Hm, naja ...
>Die Pflicht zur Gasprüfung ist sowieso so eine Sache, die in einigen Richtlinien beschrieben wird, aber wo die Gesetz sein soll, da sind dann viele Prüfer blank. Nur nützt die Debatte wenig, wenn dann die (HU-)Plakette verweigert wird. Auf den Geräten steht ein Produktionsdatum.
>Such mal nach den Richtlinien G607 und G608.
>Der Druckminderer ist mit seiner Membran eh ein Verschleissteil und kostet so um die 10 EUR, dazu das kurze Stückchen Schlauch vom Regler zur Gasleitung für nochmal 3 EUR, der finanzielle Aufwand ist also überschaubar.
>mfG
>K.R.





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