Re: Waaaat?


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Geschrieben von LT-Harry am 06. November 2007 00:15:34:

Als Antwort auf: Re: Waaaat? geschrieben von Chris am 05. November 2007 19:14:15:

>
>>StVO §3 Abs 3 Satz 2b: für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen PKW sowie LKW bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen für die kein Sitzplatz mehr zur Verfügung steht: 60 km/h.
>Hm, da hast du wohl recht. Anscheinend haben die Wohnmobile hier noch nicht durchgehend Einzug in die StVO gehalten. Nach §18 darf man immerhin auf der Autobahn als WoMo-Gespann 80 fahren.
>Gruß Chris



Hallo Chris
Jo das stimmt.
Das Thema hatten wir schon mal, in der Zeit als ich noch Stockcar fuhr.
da hatten die meisten ja ein So-KFZ.

http://yoopix.org/

Einen Polizisten frage ich seinerzeit mal, die Antwort war:
Der Hänger darf 80 Km/h fahren
Mit der Antwort waren wir zufrieden.:-))
Trotzdem, selten so gelacht, "Der Hänger" durfte laut Typenschild über 25km/h fahren, weil er ja eine gefederte Achse hatte.
Ich weiß es deswegen, weil wir beim TÜV mal nachfragten, wegen Eigenbau Anhänger, da kam dann die Frage: Wollt ihr bis 25 km/h oder über 25Km/h ??
-Ungefederte Achse bis 25, gefederte über 25 Km/h-

Übrigens war in "deinem" §18 damals noch kein "Womo" enthalten.
Hat uns aber nicht gejuckt, wir haben es pro Führerschein angesehen (die 60km/h) :-))))

Gruß @Harry






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