Einspruch gegen Steuerbescheide


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Geschrieben von Kai R. am 24. Mai 2007 13:18:10:

Hallo,

ich entleihe mal einen Beitrag von Peter aus dem Camperline-Forum, weil er mir wichtig erscheint. Der Text gibt nur Meinungen wieder und enthält keine Rechtsberatung.

Fragen und Antworten zum Thema (Quelle: Peter1):

"Frage:
Ich habe einen neuen Steuerbescheid mit Rückwirkung zum 01.01.2006 erhalten und soll höhere Steuern bezahlen. Reicht ein Protestvermerk auf dem Zahlungsbeleg, um die zuviel gezahlte Steuer zurück zu bekommen, wenn das Gesetz gerichtlich gekippt wird?

AW: Das Einspruchverfahren ist an Form, Frist und Inhalt gebunden. Ein Vermerk auf dem Überweisungsbeleg wird wahrscheinlich von keinem Menschen, sondern nur von Maschinen gelesen. Wer seine Ansprüche geltend machen will muss sich an die Regeln halten.

Frage:
Was passiert nach meinem schriftlichen Einspruch beim Finanzamt?
AW: Das Finanzamt bearbeitet den Einspruch und wird nach einer gewissen Zeit einen Einspruchsentscheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zusenden. Wenn man mit dem Bescheid einverstanden ist, so ist der Einspruch schriftlich zurückzunehmen. Ist man mit dem Einspruchsentscheid nicht einverstanden, so ist er in Bezug auf die Beanstandung aufrecht zu erhalten. Der Einspruchsteller hat nun innerhalb von 4 Wochen Klage beim zuständigen Finanzgericht einzureichen. Ansonsten ist der Fall auch erledigt und der Steuerbescheid wird rechtskräftig.

Frage:
Wie sieht der Klageweg nach dem Einspruch eigentlich aus?
AW: Es ist Klage beim zuständigen Finanzgericht einzureichen. Das zuständige Finanzgericht ist der Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen, die dem Einspruchsentscheid beigefügt ist. (Siehe Beispiel)

Frage:
Wann muss ich die Klage gegen den Einspruchsentscheid und wo einreichen?
AW: Die Klage ist 4 Wochen nach Erhalt des Einspruchsentscheides bei dem in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Finanzgericht einzureichen.

Frage:
Muss ich die höhere Wohnmobil-Steuer zahlen, wenn ich einen Einspruch eingereicht habe?
AW: Ja!
Der Einspruch und das Einspruchsverfahren haben keine aufschiebende Wirkung.

Frage:
Kann ich das Ruhen des Einspruch-Verfahrens bis zur gerichtlichen Klärung beantragen?
AW: Ja, aber es muss ein laufender Prozess in gleicher Sache benannt werden, auf den man sich berufen kann und dessen Urteil abgewartet werden soll. Zur Zeit läuft noch kein Verfahren und das Ruhen des Verfahrens wird daher abgelehnt. (Siehe Beispiel)

Frage:
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung für die Erstellung eines Einspruchs?
AW: Nein.
Den Einspruch kann man selber basteln und einsenden. Der Einspruch kann zunächst zur Fristwahrung ohne Begründung (Begründung wir nachgereicht) eingelegt werden. Die Begründung muss schon fundiert sein. Nur Frust ablassen und meckern ist sinnlos. Die betroffenen Finanzbeamten machen nur das, was sie müssen. Als Mitglied der RU erhält man einen Mustertext für einen Einspruch, der geprüft ist.


Frage:
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung für die Klage gegen den Einspruchsentscheid des Finanzamtes?
AW: Nein!
Aber es ist gut, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Rechtsstreits gemäß dem abgeschlossenen Vertrag. Bitte vorher mit der Rechtsschutzversicherung klären, ob der Klagefall versichert ist. Eine Versicherung kann den Fall auch ablehnen, obwohl er in der Police abgedeckt ist (z. B. bei Aussichtslosigkeit).

Frage:
Habe ich eine Chance gegen die Rückwirkung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu gewinnen?

AW: JA!
Die Rückwirkung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes steht auf dünnem Eis. Die Bundesregierung hat in der Stellungnahme vom 01. Februar 2006 zum Gesetzentwurf Bundestagdrucksache 16/519 ihre Bedenken geltend gemacht. Nach meiner Meinung wurden die Bedenken nicht ausgeräumt.

Zitat:
4. Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Das Gesetz soll rückwirkend zum 01. Mai 2005 in Kraft treten. Es erscheint fraglich, ob es sich – wie in der Begründung angegeben - um einen Fall der unechten Rückwirkung handelt.

Eine rückwirkende Regelung dieses Inhaltes kann zulässig sein, wenn ein schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen Bürger in die weitere Besteuerung ihrer Fahrzeuge als „andere Fahrzeuge“ nicht entstanden war. Die Bundesregierung vermag dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu beurteilen, da die Durchführung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Aufgabe der Länder ist und der Bundesregierung insoweit keine näheren Erkenntnisse vorliegen.
Zitat Ende

Frage:
Kann ich als einzelner Steuerbürger ohne Rechtsbeistand Klage einreichen?

AW: Ja! Die Kosten der Klage sind aus eigener Tasche zu zahlen.
Aber es ist so gut wie aussichtslos auch nur einen Blumentopf zu gewinnen.

Frage:
Wie stehen die Erfolgsaussichten einer Klage mit Rechtsbeistand und Rechtsschutzversicherung?

AW: Schlecht!
Die Rechtsschutzversicherung zahlt den normalen Gebührensatz eines Rechtsanwaltes (RA) gemäß Streitwert, der sehr gering ist. Dafür kann kein RA einen nennenswerten Aufwand betreiben. Eine schlecht vorbereitete Klage wird von den gut im Stoff stehenden Juristen der Finanzverwaltung zerlegt und hat keine Chance. Fachanwälte, die sich bei der Kfz-Steuer auskennen sind sehr selten und die arbeiten auf Honorarbasis. Das heißt, die Arbeiten nur, wenn gutes Geld bezahlt wird.

Frage:
Wie komme ich zu meinem Recht?

AW:
Einigkeit macht stark!
Viele Wohnmobilfahrer müssen sich zusammentun unter einem Dach einer wirklichen Interessenvertretung für Wohnmobilfahrer. Dort muss Geld zusammengeführt werden. Eine bewährte Kanzlei für Kfz-Steuerrecht muss mit der Führung der Klage gegen die Rückwirkung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beauftragt werden. Die Belastung für den Einzelnen ist gering und dürfte je nach Beteiligung 30 bis 100 € betragen. Um anfangen zu können und die erste Instanz kostenmäßig abdecken zu können, muß man ca. 6000€ im Topf haben. Geht der Prozess über die Intanzen bis zum Bundesverfassungsgericht, so kommen noch weitere Kosten hinzu.
Wird der Prozess gewonnen, so ist die Wirkung und der Nutzen nicht mit Geld zu bezahlen. Es geht nicht nur um die bis zu 350 € Steuern, die ihr zurückbekommen könnt, sondern besonders um die politische Wirkung.
Den Politikern wird ein Gesetz kassiert, dass sich rückwirkend auf euren Privathaushalt auswirkt. Wenn rückwirkende Gesetze unbeanstandet vom Bürger geschluckt werden, so werden wir in Zukunft weitere rückwirkende Griffe in unseren Geldbeutel erfahren.

Nachtrag 17.05.07

Frage:
Wie wirkt sich die Frist zum Einspruch aus, wenn ich mit meinem Reisewohnmobil 6 Wochen auf Urlaub bin und der neue rückwirkende und höhere Steuerbescheid in meinem Briefkasten eingeworfen wurde?
AW:
Die Abwesenheit hat keinen Einfluss auf den Fristablauf zum Einspruch gegen den Steuerbescheid. Die Frist zum Einspruch läuft 4 Wochen nach Zustellung ab. Egal ob man den Briefkasten leert oder nicht oder wenn dies gute Freunde für einen tun. Für solche und ähnlich wichtige Fälle sollte zur Vermeidung von empfindlichen Rechtsnachteilen Vorsorge getroffen werden.


(Angaben ohne Gewähr)" (Ende des Texts von Peter)

Es sei noch der Hinweis erlaubt, dass sich die Ausführungen von Peter auf Klagen gegen die Rückwirkung beziehen.

Einsprüche gegen die Nichtberücksichtigung von bereits vorhandenen Schadstoffklassen oder von vorhandenen Aufstelldächern werden in der Regel unproblematisch positiv für den Steuerpflichtigen entschieden, sofern die Schadstoffklasse oder das Hochdach nachgewiesen werden. Sollte wieder Erwarten ein solcher Einspruch doch abgelehnt werden, steht hier eine Klage auf einer ganz anderen Grundlage.

Einsprüche gegen das neue Steuergesetz an sich sind zwecklos.

Nähere Infos zum Thema laufend unter www.camperline.de

Grüße

Kai






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