Abhilfe gege Vorwurf der Steuerhinterziehung


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Geschrieben von Uwe aus Hamm am 22. Mai 2007 14:39:15:

Als Antwort auf: Re: Wer hat Poelerfahrung? geschrieben von Katharer am 22. Mai 2007 14:06:04:

Hallo zusammen,
jaaa.. da ist schon irgendwo was dran.
Einfache Lösung für den Fall der Fälle alle paar Monate mal PÖL an der offiziellen PÖL Tanke (Need o.ä.) zapfen und den Beleg gut verwahren, dieses hier getankte PÖL ist eindeutig als Kraftstoff vorgesehen und i.d.R. mit 19%MwSt. entsprechend ver(s)teuert.
Dann soll erstmal jemand behaupten (und beweisen), das das PÖL was JETZT im Tank ist nicht das von der Tanke ist sondern ein anderes....
Ich habe seinerzeit bei einer kleinen freien Tanke in RE 800L PÖL geholt, der Tankmann sagte mir das das PÖL als Lebensittel mit nur 7% versteuert sei, und ihm sein Finanzamt das auch wiederholt als richtig bestätigt hat.
Nun hab ich also immer einen Tankbeleg dabei, der den legalen Erwerb meines Kraftstoff-Vorrates belegt.
Der Beleg sagt zwar eindeutig aus, das ich PÖL gekauft habe das mit 7% versteuert ist, aber der Kraftstoff eben bei einer Tankstelle gekauft wurde.
Ich denke wenn es ein Problem damit geben sollte, dann eher für den Tankmann...

aber zur Zeit muss ich ja sowieso leider Diesel fahren.. aber nicht mehr lange..
..bald gehts wieder los :-)

Uwe





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