WoMo-Steuer ab 18.12.2006 -rückwirkend-
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Geschrieben von Alfred am 01. Juli 2007 15:07:48:
Moin Gemeinde,
ich weiß, es wurde viel geschrieben und gebrüllt !. Trotzdem:
Hat´s überhaupt noch Sinn, über die 450,- TEURO´s/Jahr nachzudenken, oder gibt´s irgendwas, um diesen Betrag beim zuständigen Finanzamt anfechten zu können ?. (Werde besteuert nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG; was ist mit der Bemessungsgrundlage -nach Gewicht- gem. § 8 )?.
Wahrscheinlich muss ich an die Spardose und zähneknirschend zahlen, woll ?.
Hat einer ne Idee ?.Gruß
Alfred
- nachdenken ist immer gut jens voshage 01.7.2007 23:57 (0)
- Re: WoMo-Steuer ab 18.12.2006 -rückwirkend- Klaus 01.7.2007 15:32 (2)
- Re: WoMo-Steuer ab 18.12.2006 -rückwirkend- alfred 01.7.2007 16:27 (1)
- Re: WoMo-Steuer ab 18.12.2006 -rückwirkend- Klaus 01.7.2007 18:46 (0)
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