Re: nachträgliche Steuereinstufung von VW mißlungen


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Geschrieben von Uwe adsV am 11. August 2007 08:26:00:

Hallo zusammen,

VW hat schon richtig gehandelt.
Eine Umschlüsselung kann (muss nicht) bei Fahrzeugen klappen, welche auch als PKW verkauft wurden, denn diese mussten die Norm 93/59/EWG II erfüllen.
Bei meinem T4 mit dem 2.4l Schiffsdiesel Bj. hat das geklappt, allerdings musste ich dazu auf 2800kg zGGw. ablasten. Hab jetzt S1.
Dh. für die LT der letzten 5-6 Baujahre besteht da uU. eine Chance. Wer es schaftt den TÜVler zu überzeugen das der LT35 Motorenmäßig gleich ist, muss vielleicht nicht mal ablasten.
Für ein Fzg. aus den frühen 80ern wohl eher nicht. Sorry.

Grüße aus dem Vogtland




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