Re: Großer Parkplatzärger
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Geschrieben von LT-Harry am 21. Juni 2007 20:39:38:
Als Antwort auf: Re: Großer Parkplatzärger geschrieben von Peter Müller am 21. Juni 2007 20:25:28:
>>Hallo Meike,
>zu diesem Thema steht in der Zeitschrft Po Mobil Nr.7, Seite 67 folgendes:
>( gekürzt ) zwei bis drei Tage kann mann da parken wo es nicht verboten ist.
> Es verstößt nicht gegen den sogenannten Gemeingebrauch. ( § 12, 3b StVO ) Nach spätistens zwei Wochen liegt kein Gemeingebrauch mehr vor, sondern eine unerlaubte Sondernutzung!!
>Gruß aus Travemünde
>Peter M.
Hallo Peter
Ich lese den §12, 3b STVO anders
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
Soweit ich weiß fährt Meike keinen Anhänger (oder doch Meike??:-))Wenn die Personen schon soweit gehen, mit Zettel anhängen und den LT mit Fett beschmieren, würden sie wahrscheinlich Anzeige erstatten.
Gruß @Harry
- Re: Großer Parkplatzärger Peter Müller 21.6.2007 21:25 (1)
- Re: Großer Parkplatzärger LT-Harry 21.6.2007 21:32 (0)
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