Re: Klar, einfach selber klagen!


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Geschrieben von Markus Sips (84er Sven Hedin) am 28. Juni 2007 22:27:07:

Als Antwort auf: Klar, einfach selber klagen! geschrieben von jens voshage am 28. Juni 2007 15:46:39:

Hallo Jens,

danke für Deinen Beitrag.
Ich möchte um Himmels Willen Eure Aktion nicht schlecht machen und an Eurem Engagement zweifeln! Evtl. hilft es ja noch jemanden.

Aber etwas muss ich jetzt mal Fragen (und dass nicht gehässig):
Wo seid Ihr als Lobbyvertreter denn gewesen, als das Gesetzt ausgeklüngelt wurde? Zu dem Zeitpunkt hätten die Gelder fließen müssen!

Eins muss doch allen klar sein:
Demonstrationen, Sternfahrten, Briefe und unangenehme Fragen an Abgeordnete sowie jammern in irgendwelchen Foren interessiert die, die die Gesetzte letzlich verabschieden doch einen Scheiß!
Sowas ein wird in irgendwelchen Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Fachleuten und Lobbyvertretern (und die Lobby sind offensichtlich nicht wir, die WoMo-Fahrer) im kleinem Kreis ausgeklüngelt und dann werden die Wortführer (Stichwort Fraktionsgehorsam) der nötigen Gremien entsprechend eingenorded und dann das Ganze wie erwartet verabschieded.

Ich empfehle das Buch "Bananen für Brüssel" , da wird das ganze sehr schön umrissen.

BTW: Ich habe eben übrigens einen Überweisungsträger ausgefüllt und eingeworfen.

Viel Erfolg,

Markus

>hallo markus,
>wunderbar, wenn du die klage selber finanzieren willst. leider wird ein klageverfahren, das aussicht auf erfolg haben soll, nicht von der rechtschutzversicherung abgedeckt. denn kein ernsthafter fachanwalt wird in dieses verfahren auf basis der gebührenordnung bestreiten. bei dem - im einzelfall - lächerlich geringen streitwert, bekommt ein anwalt fast nichts gezahlt. aber die rechtschutzversicherung wird nur die sätze gemäß gebührenordnung bezahlen.
>das ist ein dilemma. sowohl camperline als auch die Reisemobil Union haben das frühzeitig erkannt. wir haben mit einer sehr versierten anwaltskanzlei kontakt aufgenommen und die möglichkeiten der finanzierung und klagewege durchgesprochen. nun war die RU soweit, dass wir die organisation von erfolgreichen klage(n) uns zutrauen. und die finanzierung der klage(n) kann über die spendengelder sichergestellt werden. zusätzlich versuchen wir natürlich, die mittel von rechtschutzversicherungen einzusetzen - das wird aber nicht die masse sein.
>das der ADAC nicht aus den hufen kommt, magst du bitte den damen und herren in münchen vorhalten. was die ehrenamtlich geführte RU leistet, ist aus meiner sicht beachtlich. und wir aktiven stecken jeden tag stunden in diese arbeit.
>die probleme mit dem fristablauf haben wir bei der RU gesehen. aber wir konnten und können in dieser situation nicht schneller handeln. wenn du den rest zu den 7.500 euro dazugibst, kann am montag die erste klage losgetreten werden. doch noch ist der startbeitrag nicht zusammengekommen. deine aussagen zum ablauf sind so übrigens nicht ganz richtig. wer es genau wissen will, informiert sich am besten im forum von camperline.de. übrigens haben einige finanzämter dem ruhen der verfahren zugestimmt - obwohl noch kein aktenzeichen bekannt ist (und seitens des ADAC wohl auch noch keine klage anhängig ist).
>mein vorschlag: nicht immer darüber diskutieren, warum etwas nicht gehen könnte oder zuspäte sein würde. sondern mit anpacken um dafür zusorgen, dass es klappt. also: druckt euch den spendenaufruf mehrfach aus und fahrt am wochenende zum wohnmobilstellplatz um die ecke. viele wohnmobilfahrer wissen noch gar nicht, was mit der steuererhöhung auf sie zukommt. und von einer musterklage hören sie teilweise das erste mal von einer sachbearbeiterin eines finanzamtes in essen (ja, kein witz. mein telefon klingelt seit vorgestern mehrmals täglich. die anrufer haben meine telefonnummer direkt vom finanzamt bekommen)
>jens voshage
>pressereferent reisemobil union e.v.
>>Hallo zusammen,
>>für viele ist so eine Musterklage eigentlich uninteressant, weil die Bescheide raus sind und nun Fristen laufen:
>>Wenn ich Einspruch gegen meinen Bescheid einlege (wg. rückwirkender Erhöhung innerhalb von 1 Monat nach Erhalt),
>>muss ich entweder mit Verweis auf ein laufendes Verfahren darum bitten den Vorgang bis zu einer (höchstrichterlichen) Entscheidung ruhen zu lassen oder bereit sein selber zu klagen.
>>Da es aber noch keine laufenden Verfahren gibt wird der Wunsch nach "ruhen lassen" vom FA wohl abschlägig beschieden.
>>Mit diesem 2. Bescheid kommt vom FA (mit einem kleinem Exkurs bezüglich gültige Rechtslage) die Frage: Widerspruch aufrecht erhalten oder nicht?
>>Wenn man den Widerspruch aufrecht erhält kommt wohl nach ein paar Tagen / Wochen ein weiterer Bescheid, dass der Widerspruch im Hinblick auf die geltende Rechtslage abgelehnt wurde (und nicht anderes kann (!) das FA tun).
>>Nun steht der Klageweg offen und man muss innerhalb von 1 Monat Klage einreichen.
>>ADAC, Camperline & Co. haben ja seit Jahren schon viel angekündigt aber es ist im Wesentliche nichts passiert. Insbesondere der ADAC hält sich da auffallend zurück.
>>Da also wahrscheinlich auch zu diesem Zeitpunkt das Einspruchsverfahren nicht mit Verweis auf ein laufendes Verfahren ruhen kann, muss man dann eben klagen.
>>Und das sollte man sich vorher überlegen, sonst kann man sich das Porto sparen. Und bezahlen muss man sowieso erstmal (oder man lässt es auf eine Zwangsstilllegeung ankommen).
>>Ich habe eben mal mit meiner Verkehrsrechtschutzversicherung telefoniert (Ironie des Schicksals: beim ADAC versichert). Mein Uralt-Vertrag ist aus den 80er Jahren (habe ich abgeschlossen, als ich mir damals mit 16 einen Roller gekauft habe), der deckt sogar noch die vorgerichtlichen Kosten ab.... (ja ja, so war das damals...)
>>Also könnte ich jetzt sogar einen Anwalt beauftragen, einen Brief an das FA zu schreiben...
>>Werde also Einspruch einlegen.
>>Ein wirkliches Risiko gibt es nicht und für 400,- (die ich Nachzahlen muss) kann man ruhig ein paar Briefe schreiben.
>>Gruß Markus
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