Re: Golf mit LKW- Zulassung, wie funkt. das denn, und....


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Geschrieben von Uwe FDS am 11. Juli 2007 06:41:24:

Als Antwort auf: Re: Golf mit LKW- Zulassung, wie funkt. das denn, und.... geschrieben von robert aus essen am 11. Juli 2007 00:23:14:

Hallo,

>echt?! bei mir letztes Mal "nur" 75 Eur und einen Punkt sind Deine 200 Eur erfahrungswerte?!

Kaum etwas ändert sich so schnell wie Gesetzte. Bußgeldkatalog lesen hilft. Früher war es ein kleines Bußgeld für den Fahrer und 200 für den Halter. Wenn Halter und Fahrer identisch sind, wurde früher das kleine verhängt, mittlerweile wurd das geändert, und die 200 sind dann fällig!

BTW: Zugmaschinen sind keine LKW, Sattelzüge sind Zugmaschinen mit Anhänger und dürfen Sonntags fahren. Aber, obwohl es dafür keine Gesetztesgrundlage gibt: Bei Sattelzügen über 7,5to sagt man, diese Kombi entspricht einem LKW und da Bußgeld wird fällig. Hier geht mal sachlichkeit vor Gesetzestext! Wer nun meint, ein Postgolf mit Wohnwagen entspricht vom Verkehrsverhalten einem PKW-Gespann, der irrt. Da zählt der exakte Wortlaut des Gesetztes. Rechtsstaat eben.

Grüße und Gute Nacht!

Uwe





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