Re: Rückfahrscheinwerfer LT 28 Frage..


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Geschrieben von virgula am 08. Mai 2007 17:29:40:

Als Antwort auf: Rückfahrscheinwerfer LT 28 Frage.. geschrieben von Sebastian am 06. Mai 2007 21:53:04:

kein Problem - bis Bj. 1985 war der Anschluss des Rückfahrscheinwerfers keine Pflicht, selbst wenn der Rückfahrscheinwerfer vorgerüstet (also in der Leuchteneiheit integriert) war. Da war sogar der gestrenge TÜV Bayern mit zufrieden.

Du kannst aber - falls du Probleme hast, die Leuchteneinheit abmontieren und die weiße Kammer von innen mit Scheinwerferglas-Tönungsfarbe aussprühen. Das hab ich dann nach einigen Jahren auch gemacht, weil nachfolgende Verkehrsteilnehmer ja doch immer nur irritiert auf den Rückfahrscheinwerfer gewartet haben, wenn ich mal rückwärts einparken musste (was mit dem großen Karmann eh schon kein Vergnügen ist).

Torsten




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