Re: Einstellungssache


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Geschrieben von LT-Harry am 23. Juni 2007 22:20:55:

Als Antwort auf: Re: Einstellungssache geschrieben von Ekki am 23. Juni 2007 21:09:23:

(nur nochmal zur Information: Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn ist 60 km/h).

>Gruß aus Bärlin ... Ekki



Hallo Ekki
Genaugenommen heist es so

§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) 1Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. 2Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. 3Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
Quelle:http://bundesrecht.juris.de/stvo/__18.html

Gruß @ Harry






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