Re: steuer
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Geschrieben von Klaus am 25. April 2007 22:59:46:
Als Antwort auf: Re: steuer geschrieben von marcel am 25. April 2007 22:37:00:
Moin ;-)
>>§ 18 Abs. 3 KraftStG
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>>3) Wird der Steuersatz geändert und ist bei der Steuerfestsetzung noch der vor der Änderung geltende Steuersatz angewendet worden, so kann der geänderte Steuersatz innerhalb eines Jahres durch Neufestsetzung nachträglich berücksichtigt werden.
>>---------------------------------------------->das heist die rückwirkende steuer ist berechtigt?
das heisst das nicht, ich lese nur da heraus, dass man nicht im Mai 2007 weiter als bis Mai 2006 zurück kann.
Was Stefan meint ist die Rückwirkung an sich bei Bescheiden ohne Vorläufigkeitsvermerk (den haben so gut wie alle seit ~ 2005). Das Gesetz ist zwar da, aber auch bestandskräftige Bescheide. Um die rückwirkend abändern zu können bedarf es einer Vorschrift und die scheint es nicht zu geben.
Das ist aber nicht mal eben in zwei Sätzen erklärt.
mfG
K.R.
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