Re: Zusatzscheinwerfer


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Geschrieben von Chris am 09. Januar 2006 19:59:23:

Als Antwort auf: Zusatzscheinwerfer geschrieben von jan am 09. Januar 2006 18:31:23:

Also zwei Fernscheinwerfer am Dach vorne sind m.E. bei uns auch erlaubt. Die müssen halt richtig beschaltet sein, d.h. sie dürfen nur bei eingeschaltetem Abblendlicht benutzbar sein und müssen zusammen mit dem normalen Fernlicht gekoppelt sein. Vier Zusatzfernlichter sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt, dürfen aber angebaut sein, wenn sie bei der Fahrt abgedeckt sind (Rallykappen drauf o.Ä.). Wie die Lkws das machen dürfen, weiß ich nicht. Vier brauchst du meiner Meinung nach auch nicht, die leuchten ja auch nicht weiter als zwei. Ich habe zwei Fernscheinwerfer in den Kühlergrill integriert und diese mit 100W-Birnen ausgerüstet. Ist so auch illegal im öffentlichen Straßenverkehr, aber wenn ich zum TÜV fahre klebe ich sie einfach mit schwarzem Klebeband ab, das war noch nie ein Problem. Die Lichtausbeute ist ok, hat mir bei meiner Ostseeumrundung gute Dienste geleistet. Wichtig ist, daß man keine billigen Schweinwerfer nimmt, sondern Markenware (Hella oder Bosch). Bei den billigen taugen die Reflektoren und Gläser nichts, außerdem sind sie oft schlecht verarbeitet und nicht 100% Wasserdicht. Im übrigen ist für deine Tour ja in erster Linie entscheidend, was in Norwegen erlaubt ist (denn in Deutschland reicht es ja, wenn das Zeug abgedeckt ist), und da geht meines Wissens so einiges, wenn ich an die Strahler zurückdenke, die da an den Volvos dranhingen...




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