Re: Lastschriften vs. Überweisungen
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Geschrieben von Ralph am 25. April 2006 14:02:28:
Als Antwort auf: Re: Lastschriften vs. Überweisungen geschrieben von Jens am 24. April 2006 16:41:19:
Das ist ja offensichtlich immer noch ein heisses Thema!
Überweisung:
Überweisungen können nur zurückgeholt werden solange der Betrag
auf dem Konto des Empfängers nicht gutgeschrieben wurde. Danach
gibt es keine Möglichkeit das Geld zurück zu holen.Lastschrift:
Bei der Lastschrift erteilst du dem Empfänger eine schriftliche
Erlaubniss einen Betrag von deinem Konto einzuziehen. Diese kannst
du bis zu 4 Wochen widerrufen bei der Post geht es glaube sogar 6
Wochen.Gruß
Ralph>Hi,
>mir hat meine Bank nach einer "versemmelten" ebay Autkion auch mitgeteilt, dass das Geld nicht zurück überweisen werden kann.Pech gehabt
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