Re: § 47a StVZO i.V.m. Anl. VIII Nr.


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Geschrieben von Klaus am 01. August 2006 22:15:29:

Als Antwort auf: Vorsicht mit diesen Tabellen! geschrieben von Chris am 01. August 2006 20:50:44:

Moin ;-)

> Ich hab ja wegen dieses Themas schon gegoogelt und da recht unterschiedliche
> Ergebnisse bekommen.

Die AU wird geregelt in § 47a StVZO, bei den Fristen enthält diese Vorschrift nur den Verweis auf die Anlage VIII Nr. 2 der StVZO. Diese Anlage regelt an sich nicht die Fristen der AU, sondern der HU und sonstigen Sicherheitsüberprüfungen, für die AU gibt es insoweit keine eigene Fristentabelle.

Die Tabelle im Volltext gibt's hier:

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/anlage_viii_154.html

und den § 47a StVZO noch dazu: http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__47a.html

HTH

mfG
K.R.




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