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Geschrieben von jens voshage am 11. Februar 2006 21:50:27:
Als Antwort auf: Re: eh Toll geschrieben von Wespe am 10. Februar 2006 20:28:48:
>Von einer rückwirkenden Besteuerung für o5 ist keine Rede mehr. Das ganze gilt für T3 2805 ZGG.
>Gruß Wespe :-))wir leben derzeit in der steueranarchie. niemand weiß heute sicher, nach welchen grundsätzen wohnmobile (>2,8 t zul. GG) seit dem 1.5.2005 zu besteuern sind. daher darf auch niemand behaupten, eine steuererhöhung rückwirkend zum 1.5.2005 sei vom tisch. sie ist derzeit sehr unwahrscheinlich. aber nicht ausgeschlossen.
an diesem sachverhalt ändert weder der gesetzentwurf des bundesrats (21.12.05; BR-dokument 229/1/05) noch die ablehnung des gesetzentwurfs durch die bundesregierung (02.02.06; BT-drucksache 16/519) etwas.
jens
- eine steuererhöhung rückwirkend zum 1.5.2005 sei vom tisch. Wespe 12.2.2006 06:58 (1)
- Re: eine steuererhöhung rückwirkend zum 1.5.2005 sei vom tisch. DW Peter 13.2.2006 08:06 (0)
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