Re: Eintragung vom Wohnmobil


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Geschrieben von Chris am 25. April 2006 12:34:42:

Als Antwort auf: Eintragung vom Wohnmobil geschrieben von Dieter am 24. April 2006 17:27:20:

Das hängt ein bisschen von der Art des Ausbaus ab. Wenn er z.B. rausnehmbar ist, bleibt die alte Fahrzeugklasse erhalten bzw. sowas bekommt man gar nicht als WoMo anerkannt. Auch das Flächenverhältnis Ausbau zu restlicher Ladefläche spielt eine Rolle.
Grundsätzlich gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Wäre bis letztes Jahr auch egal gewesen, da der Steuersatz der gleiche gewesen wäre. Mit der neuen WoMo-Besteuerung nach Hubraum geht es aber um richtig große Summen, die dem Staat engehen würden, wenn man als Lkw statt als WoMo anmeldet. Und falls du doch mal in die Situation kommen solltest, das Fahrzeug vorführen zu müssen, gibt's Ärger.
Ich würde schon in den sauren Apfel beissen und die WoMo-Umtragung machen lassen. Als kleines Trostpflaster wird ja zumindest die Haftpflicht als WoMo deutlich billiger als als Lkw.
Gruß Chris




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