Re: Die Gasprüfung und ihre Folgen


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Geschrieben von LT_Harry am 21. Februar 2006 17:36:54:

Als Antwort auf: Re: Die Gasprüfung und ihre Folgen geschrieben von Chris am 20. Februar 2006 20:31:38:

>Also, die Standheizung muß vom TÜV eingetragen werden in die Fahrzeugpapiere.



Hallo Chris
Sorry, aber meine Gasheizung ist nicht eingetragen, ich muß nur eine gültige Gasprüfung beim TÜV (Bayern-Süd) haben .
Bei einer So.Kfz.Womo Zulassung frägt er aber automatisch nach der Gasprüfung.
(Zumindest "mein" klitzekleiner TÜV )
Gruß @Harry





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