Re: was wäre eigentlich wenn


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Geschrieben von LT_Harry am 02. Februar 2006 10:06:22:

Als Antwort auf: Re: was wäre eigentlich wenn geschrieben von Gonzo am 02. Februar 2006 09:31:15:

>Moin!
>Mein Stand zu dem Thema ist folgender... Es kommt darauf an, wie lange das Fahrzeug stillgelegt war, bzw. wie lange in dieser Zeit der TÜV abgelaufen ist. Bei Überschreitung kleiner 1,5 Jahre wird eine normale HU vorgenommen, die dann eben bis zur nächsten regulären HU gilt (max. 6 Monate). Ist der Zeitraum beliebig grösser, wird eine sogenannte "Vollabnahme" fällig. (bei manchem prüfer glaubt man, der nimmt das wörtlich :-)) ) Bedeutet nichts weiter, als das dein Fahrzeug wesentlich genauer geprüft wird und die Untersuchung halt erheblich teurer wird... is mir mit meinem Opel so ergangen, der war 12 Jahre stillgelegt...
>hoffe, das war verständlich *g*
>Gruß Gonzo



Hallo Gonzo
Ich vergaß zu erwähnen, daß das Motorrad angemeldet ist (immer noch).
Also is nix mit §21 :-)))
Wobei ich schon öfter nen § 21 hatte (bei anderen Kfz) die waren problemlos.
Gruß @Harry






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