Womo: vorläufig nach gewicht


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Geschrieben von jens voshage am 31. März 2006 15:44:35:

Als Antwort auf: Steuer in Niedersachsen geschrieben von DW Peter am 31. März 2006 13:19:40:

sie darf bei wohnmobilen >2,8 t nur die gewichtsbesteuerung anwenden. ansonsten macht sie einen fehler.

solltest du einen anderen steuerbescheid oder eine anderslautende zahlungsaufforderung bekommen, musst du sofort widerspruch einlegen. textbeispiele findest du unter www.camperline.de im forum. es sind auch gerade zwei ganz aktuelle threads zu dem thema dort vorhanden.

jens





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