Re: Fahrtenschreiber beim WoMo gespann
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]
Geschrieben von Ralph am 28. Januar 2006 06:38:25:
Als Antwort auf: Re: Fahrtenschreiber beim WoMo gespann geschrieben von Chris am 26. Januar 2006 13:17:41:
Die Fahrtenschreiberplicht gilt für alle LKW und gewerblich genutzte
Fahrzeuge über 3,5t ZGG. Das heisst wer sein LT-45 WoMo dazu benutzt
Waren gegen Entgelt zu befördern braucht auch da einen Fahrtenschreiber.Für LKW und Fahrzeuge von 2,8 - 3,5t die zum gewerblichen Gütertransport
genutzt werden, ist das führen eines Fahrtenbuches Vorschrift, alternativ
kann ein Fahrtenschreiber benutzt werden.
Gruß
Ralph
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]