Re: Eintragung vom Wohnmobil
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]
Geschrieben von Chris am 25. April 2006 15:29:56:
Als Antwort auf: Re: Eintragung vom Wohnmobil geschrieben von Carsten LT 31 DW am 25. April 2006 13:48:55:
>Moin Chris,
>>Das hängt ein bisschen von der Art des Ausbaus ab. Wenn er z.B. rausnehmbar ist, bleibt die alte Fahrzeugklasse erhalten bzw. sowas bekommt man gar nicht als WoMo anerkannt.
>mit Gasanlage muss der aber zum Womo umgetragen werden, oder? LKW-Zulassung mit Gasanlage, ist das erlaubt?Hi Carsten,
ich sehe nicht, was dagegen spricht, eine Gasanlage auch in andere Fahrzeugtypen eintragen zu lassen. Erdgas- und auch Autogasfahrzeuge haben ja praktisch immer eine drin. Wenn andere Kriterien für ein WoMo nicht erfüllt sind (Bett, Tisch, Schränke etc.) weil die Möbel sich leicht ausbauen lassen, dürfte sich die Fahrzeugart nicht ändern. Wenn ich einen Transporter habe, der bis auf einen Küchenturm in der Ecke leer ist, möchte ich den Prüfer erst mal sehen, der da ein WoMo draus macht.
Das Problem im Allgemeinen ist, daß es da einen gewissen Ermessensspielraum gibt, und daß ein Gutachten vom TÜV z.B. nicht unbedingt bindend ist für den Beamten bei der Zulassungsstelle. Und letzterer wird vermutlich versuchen, das steuerlich teurere durchzudrücken...
- Re: Eintragung vom Wohnmobil Klaus 25.4.2006 21:34 (2)
- Re: Eintragung vom Wohnmobil Chris 26.4.2006 20:41 (1)
- Re: Eintragung vom Wohnmobil Martin Kreis Soest 14.5.2006 17:28 (0)
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]