Re: Betrieb AHK mit 1800kg und Anhänger mit 2000kg zul.Ges. möglich?


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Geschrieben von Uwe aus Hamm am 05. März 2006 14:30:45:

Als Antwort auf: Betrieb AHK mit 1800kg und Anhänger mit 2000kg zul.Ges. möglich? geschrieben von Andreas(DieRose) am 05. März 2006 13:49:18:

Hallo Andreas,
das ist kein Problem. Es gilt, die in den Fahrzeugpapieren eingetragene, max. Anhängelast einzuhalten. (Unterschiedlich für ungebremste und gebremste Anhänger)
Wenn Du 1800kg Anhängelast eingetragen hast, darfst Du auch 1800kg ziehen.
dabei spielt es keine Rolle, ob du einen Anhänger mit 1800kg oder 3500kg zul. Ges.gewicht ziehst. Entscheidend ist lediglich, das der Anhänger mitsamt Ladung eben tatsächlich nicht mehr als 1800kg wiegt.
Zu beachten ist ausserdem in einigen Fällen noch das Gesamtzuggewicht.
Bei meinem LT35 DoKa z.B. habe ich jetzt 2500kg Anhängelast eingetragen bekommen. Das macht dann eigentlich max 3,5t für den LT und max. 2,5t für den Anhänger, wären zusammen 6t.
In den Fahrzeugpapieren ist aber das Gesamtzuggewicht auf 5,5t begrenzt.
Ich darf also nicht gleichzeitig das zul. Gesamtgewicht des LT und die Anhängelast voll ausnutzen.

bis denn

Uwe aus Hamm






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