Re: Sonntags/Wochenensfahrverbot


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Geschrieben von Ralf (1E) am 17. Januar 2006 22:33:30:

Als Antwort auf: Sonntags/Wochenensfahrverbot geschrieben von Micha B. am 17. Januar 2006 21:37:55:

Hallo Micha,
Sobald Dein T4 eine LKW Zulassung hat gilt das Ganze dann als LKW mit Anhänger!
Somit wirst Du wohl leider Sonntags nicht fahren dürfen.
Besonders hartes Beispiel dafür: Caddy mit Hänger darf auch nicht Sonntags fahren (War mal im ADAC Heft beschrieben)

Gruß Ralf

>Hallo,
>dat Stichwort Wochenend/Sontagsfahrverbot ist ja grad beim Thema Schlüsselzahlen gefallen, hat da jemand Ahnung von?
>Ich spiel grad mit dem Gedanken mir ein Wowa zu zulegen, als Zugfahrzeug kommt da nur mein T4 Doka in Frage, der eine LKW Zulassung hat., falle ich dann auch unter das Fahrverbot? Hab sowas ähnliches mal gehört, der mit einem Bootsanhänger unterwegs war.
>Schöne Grüße aus dem eisigen Norden...
>... meiner produziert nur Grobstaub(Ruß)





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