Re: Fahrtenschreiber beim WoMo gespann


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Geschrieben von Ralph am 28. Januar 2006 06:38:25:

Als Antwort auf: Re: Fahrtenschreiber beim WoMo gespann geschrieben von Chris am 26. Januar 2006 13:17:41:

Die Fahrtenschreiberplicht gilt für alle LKW und gewerblich genutzte
Fahrzeuge über 3,5t ZGG. Das heisst wer sein LT-45 WoMo dazu benutzt
Waren gegen Entgelt zu befördern braucht auch da einen Fahrtenschreiber.

Für LKW und Fahrzeuge von 2,8 - 3,5t die zum gewerblichen Gütertransport
genutzt werden, ist das führen eines Fahrtenbuches Vorschrift, alternativ
kann ein Fahrtenschreiber benutzt werden.


Gruß
Ralph




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