Re: Die Gasprüfung und ihre Folgen
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Geschrieben von Chris am 20. Februar 2006 20:31:38:
Als Antwort auf: Die Gasprüfung und ihre Folgen geschrieben von Marc am 20. Februar 2006 14:08:24:
Also, die Standheizung muß vom TÜV eingetragen werden in die Fahrzeugpapiere. Daß er das nicht ohne gültige Gasprüfung macht, ist verständlich. Für Gasanlagen in Fahrzeugen gelten nun mal eigene Regeln, genau wie für den Transport von Gasflaschen im Straßenverkehr.
Den Gasgrill muß du nicht eintragen und prüfen lassen, den darfst du aber auch nur im Freien verwenden und da gelten wieder andere Regeln.
Wenn es denn eine Gasheizung sein soll, mußt du wohl oder übel in den sauren Apfel beissen und es gleich anständig machen. Mit Gas in Haus und Auto sollte man nicht pfuschen, wenn du schläftst, riechst du es nämlich nicht mehr bevor du stirbst.
- Re: Die Gasprüfung und ihre Folgen LT_Harry 21.2.2006 17:36 (0)
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