Re: Sonntags/Wochenensfahrverbot


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Geschrieben von Uwe aus Hamm am 17. Januar 2006 22:23:11:

Als Antwort auf: Sonntags/Wochenensfahrverbot geschrieben von Micha B. am 17. Januar 2006 21:37:55:

Hallo Micha,
ja so sieht es leider aus, ich habe auch das Problem mit meinem LT35 DoKa und Wohnwagen.
Das Sonntagsfahrverbot an Sonn und Feiertagen von 0.00Uhr bis 22:00 Uhr gilt
für LKW ab 7,5t - und für "ANHÄNGER HINTER LKW" unabhängig von Größe oder Gewicht oder Nutzungsart. Also darf z.B. ein Seat Terra (Marbella mit Kasten, ca 40 PS) am Sonntag nicht mit Anhänger fahren.
Eine Lücke sind hier irgendwie die "kleinen Sattelzüge" bis 7,5 t Gesamtgewicht. Anscheinden weil es keine LKW sondern Zugmaschinen sind.

guggst Du hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php

Eine tolle Regelung, nicht wahr ?

Ich habe mal locker bei der Zulassungsstelle angefragt, so vorab wegen einer Sondergenehmigung. Der gute Amtsmann meinte natürlich ich solle mein Geuch mal schriftlich einreichen, aber er macht mir wenig Hoffnung auf Erfolg.

Im Moment steht es aber wegen Familientrennung sowieso auf der Kippe, ob ich den WoWa überhaupt behalte, oder lieber eine Absetzkabine für den LT anschaffe.
Darum bin ich da z.Zt. nicht aktiv, wegen der Genehmigung.

MfG

Uwe aus Hamm






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