Re: Die Gasprüfung und ihre Folgen
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Geschrieben von Martin aus Pirna am 20. Februar 2006 15:48:35:
Als Antwort auf: Die Gasprüfung und ihre Folgen geschrieben von Marc am 20. Februar 2006 14:08:24:
Bei meinem LT ist die Gasflasche auch nicht "außerhalb des Wohnraums"- das geht schon mal gar nicht. Ich hab sie im Heck in einem Kasten, der nach Innen abgedichtet ist und dessen einzige Entlüftung über das 10x10cm große Kiemenblech nach außen erfolgt. Die Gasinstallation habe ich, ich sag mal, vorbildlich nach den Richtlinien des DVFG ausgeführt, hab das Zeug abnehmen lassen wollen und ein Strang war undicht. Ich hab drei Stränge- einer für die Heizung, einer für den Kühli und einer für den Kocher. Im Heizungsstrang war irgendwo eine undichte Stelle, die ich nicht finden konnte- letztendlich bin ich auf die Heizung gekommen, wo das Ventil für Halblast verdreckt war und was ich ausgetauscht habe. Ich möchte bitte keine Heizung jemals in Betrieb nehmen, wo diese niedliche kleine Ventilchen undicht ist... Beim Ausprobieren unter Werkstattbedingungen hatte ich mich schon gewundert, warum sie beim zünden so kracht- da war aber die Gaszufuhr nur unmittelbar davor angestellt worden...
Die Prüfung gilt zwei Jahre und ist auf Campingplätzen Vorschrift. Auf den meisten wird nicht kontrolliert, ich habs aber auch schon erlebt, dass der "Rezeptionist" mit rauskam und nachschaute, wie lange die Prüfung gültig ist.mfG Martin aus dem schönen Elbtal
Der Grill ist wieder frei ;-) Oder anders ausgedrückt: das wäre mit tödlicher Sicherheit passiert, wenn ich das Ventil nicht als Störungsurache erkannt hätte...
- Re: Die Gasprüfung und ihre Folgen frank 20.2.2006 20:37 (0)
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