Re: Die Gasprüfung und ihre Folgen
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Geschrieben von Flexi am 20. Februar 2006 14:57:44:
Als Antwort auf: Re: Die Gasprüfung und ihre Folgen geschrieben von Olaf aus dem Frankenland am 20. Februar 2006 14:43:18:
>>Hallo zusammen,
>>ich habe vor,in meinem LT Marke "Selbstausbau" (Ein wunderschöner übrigens für einen Laien ;) ) noch eine Trumatic-Heizung einzubauen. Habe an alles gedacht (Abgasrohr,.Zuluft,...), war nun bei einem Campinghändler, der mir sagte, dass ich auch für eine Gasheizung, die nur im Stehen (nicht während der Fahrt) an eine mitgebrachte Gasflsche angeschlossen wird, eine Gasprüfung brauche, außerdem:
>>Muss die Gasflasche außerhalb der Wohnraumes sein, und der Anschlussschlauch darf nicht über 30 cm sein, dann muss alles per Rohr weitergeleitet werden.
>>Wie sind denn die Regeln, und was passiert, wenn ich angehalten werde und habe keine Gasprüfung? (Die Dichtigkeit prüfe ich natürlich, aber ich denke nicht, dass ich eine Abnahme dafür bekomme, alleine schon, weil ich keine Möglichkleit habe die Gasflasche außerhalb des Wohnraumes unterzustellen.)
>>Ich muss ja auch keinen Gasgrill prüfen lassen, den ich mitnehme.
>>Wäre über zahlreiche Antworten dankbar.
>Eigentlich dürftest Du schon bei der nächsten TÜV-Prüfung Ärger bekommen:
>Ich hab vor 2 Jahren mein WoMo über den TÜV bringen wollen, wobei der fest installierte Gastank abgebaut war (da er gerade zur 10-Jahresprüfung verschickt wurde). Mein TÜV-Prüfer hat sich geweigert die Plakette ohne positiven Gasprüfungs-Bescheid drauf zu machen. Mein Argument ohne Gastank könnte ich die Anlage ja gar nicht betreiben hat er nicht gelten lassen.
>Gruß,
>Olaf
also mein inschenöör hat garnet danach geschaut.
habe im heck nen gasflaschenkasten, vorgeschrieben mit 100cm² offnung nach aussen und zum innenraum abgedichtet.
gasprüfung ist meines wissens "nur" für deine eigene sicherheit und für campingplätze die das fordern relevant.
aber sicher ist sicher - wenn das gasgewusel ordentlich gemacht ist gibt es auch keine probleme mit der gasprüfung wenn die kriterien eigehalten werden.
z.bsp. max. 40cm langer schlauch von flasche zum verbraucher (wenns nur einer ist) bzw. zur gasleitung.über das thema "schlauchbruchsicherung" habe ich mich mit diversen leuten in helmeroth schon unterhalten - da scheiden sich die geister....
denke mal das jemand sicher den link reinstellt wo die ganzen vorschriften abgehandelt werden.
flexi
- Re: Die Gasprüfung und ihre Folgen Klaus 20.2.2006 22:46 (0)
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