Re: Nockenwelle gebrochen


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Geschrieben von Uwe FDS am 15. Juni 2006 14:42:53:

Als Antwort auf: Nockenwelle gebrochen geschrieben von Helmut am 14. Juni 2006 23:09:52:

Hallo Helmut,

> Habe ich eine Chance von der Werkstatt (keine VW Werkstatt) einen Schadensersatz zu bekommen.

Laß Dich erst einmal vom Anwalt beraten, wer in einer solchen Sache die Beweislast hat.

Die Werkstatt scheint Dich ziemlich zu belügen, denn mit gebrochener Nockenwelle kann der Motor nicht laufen, da die ESP über die Nockenwelle angetrieben wird. Eine gebrochene Nockenwelle ist ein typischer Schaden, wenn der Zahnriementrieb nicht in Ordnung ist. Dann schlagen die Kolben von unten auf geöffnete Ventile und das macht sich nach oben Platz. Die Wahrscheinlichkeit ist da groß, daß da was vermurkst wurde. Es kann aber genauso sein, daß der Motor nicht mehr richtig lief, weil z.B. Dreck in die ESP gelangt ist und dann die ESP festgefressen hat. Als Folge davon kann dann das gleiche Schadensbild auftreten. Dann hätte die Werkstatt keine Schuld. Das wäre mir fast so ergangen, ich wollte den ZR wechseln lassen, mußte den Termin verschieben und 2 Tage nach dem nicht stattgefundenen ZR-Wechsel bleibe ich mit ZR-Riß liegen. Hätte ich den ZR Wechseln lassen, wäre das für mich sehr eindeutig gewesen, ich hätte von der Werkstatt verlangt, die Sache in Ordnung zu bringen. Spätestens nach erfolgter Reparatur hätte sich dann der ESP-Schaden gezeigt und ich wäre am Ende ziemlich dumm dagestanden und hätte eine ziemlich fette Rechnung bezahlen dürfen.

Grüße

Uwe






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