Re: Unterschied wohl


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Geschrieben von Chris am 19. Januar 2006 18:52:31:

Als Antwort auf: Re: Unterschied wohl geschrieben von Jojo am 19. Januar 2006 16:34:09:


>Das klingt garnicht schlecht, das könnte man auch machen. Aber wieso brauche ich das nicht eintragen? Wird doch nachträglich ans Auto geschraubt und dann braucht man doch normalerweise Eintragung oder ABE dafür! Oder???

Ein Bild hab ich leider nicht, weil mir der Wagen meist bei voller Fahrt entgegenkommt und ich nicht weiß, wo der sonst rumsteht. Ich halte aber mal die Augen offen und die Kamera bereit.
Beim Eintrag bin ich nicht 100%ig sicher, aber letztendlich ist das Teil einfach ein Ersatz für die Kunststoffstoßstange. Ein Grund für den Eintrag wäre höchstens, daß sich die Fahrzeuglänge ändert, je nachdem wie massiv das Teil ausfällt. Sollte aber kein Problem sein. Mein Tip ist, falls du dir da selber was braten willst, mach eine Skizze, mach dir ein paar Gedanken über die Abmessungen und ggf. Gewicht und frag damit mal unverbindlich bei der TÜV-Station an. Ich gehe jedenfalls davon aus, daß sie dort einer "verbesserten" Stoßstange gegenüber wesentlich aufgeschlossener sind als einem Bullenfänger. Du kannst ja argumentieren, daß ca. 5mm hinter der normalen Kunststoffstange (ab Bj 93 sind es allerdings 40mm) ohnehin gleich ein Stahlquerträger kommt. Entscheidend für den Fußgängerschutz ist ja wie gesagt in erster Linie die Höhe solcher Anbauten. Die Beine bricht man dem Fußgänger sowieso.
Gruß Chris




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