Re: An- Abmelden und die Versicherung


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Geschrieben von Chris am 12. Januar 2006 17:49:11:

Als Antwort auf: An- Abmelden und die Versicherung geschrieben von Stefan Steinbauer am 12. Januar 2006 11:36:18:

>1. Ein erreichter Schadensfreiheitsrabatt bleibt bestehen.
> Zurückgestuft wird nur im Schadensfall.

Das ist schon mal gut.

>2. Um eine höhere Schadensfreiheitsklasse zu erreichen muß das Fahrzeug mindestens 6 zusammenhängende Monate im Jahr angemeldet sein.

Na ja, das ist beim WoMo wohl ziemlich egal, den höher als SF3 mit 45% kommt man da ja eh nicht, oder hat sich das inzwischen geändert?




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