eine steuererhöhung rückwirkend zum 1.5.2005 sei vom tisch.
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Geschrieben von Wespe am 12. Februar 2006 06:58:21:
Als Antwort auf: rechtsfreier raum geschrieben von jens voshage am 11. Februar 2006 21:50:27:
Moin Jens,
( Von einer rückwirkenden Besteuerung für o5 ist keine Rede mehr. )Diesen Satz beziehe ich nur auf meinen persönlichen Steuerbescheid. In meinem Protestschreiben ans Finanzamzt habe ich um Stundung bebeten, mit Hinweiß auf die ungeklärte Rechtslage.
Schon allein eine Stundung hätte ich als Erfolg gewertet. Das aber die alten Bescheide komplett durch einen Neuen ersetzt wurden ( 172€)hat mich dan doch sehr gefreut.LG Wespe
>>Von einer rückwirkenden Besteuerung für o5 ist keine Rede mehr. Das ganze gilt für T3 2805 ZGG.
>>Gruß Wespe :-))
>wir leben derzeit in der steueranarchie. niemand weiß heute sicher, nach welchen grundsätzen wohnmobile (>2,8 t zul. GG) seit dem 1.5.2005 zu besteuern sind. daher darf auch niemand behaupten, eine steuererhöhung rückwirkend zum 1.5.2005 sei vom tisch. sie ist derzeit sehr unwahrscheinlich. aber nicht ausgeschlossen.
>an diesem sachverhalt ändert weder der gesetzentwurf des bundesrats (21.12.05; BR-dokument 229/1/05) noch die ablehnung des gesetzentwurfs durch die bundesregierung (02.02.06; BT-drucksache 16/519) etwas.
>jens
- Re: eine steuererhöhung rückwirkend zum 1.5.2005 sei vom tisch. DW Peter 13.2.2006 08:06 (0)
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