Re: Rücktrittsrecht
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Geschrieben von Tom am 22. Oktober 2003 16:52:24:
Als Antwort auf: Rücktrittsrecht geschrieben von Hans Jürgen am 22. Oktober 2003 15:24:23:
Auf Gebrauchtwagen muss auch der Privatmann 1 Jahr Gewährleistung geben, außer es wird ausgeschlossen.
Ansonsten müsste ein Mangel arglistig verschwiegen worden sein.
Andere Möglichkeiten gibt es leider nicht.
Sollte so ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegen, so könnte der Käufer Nachbesserung verlangen (Paragraphen spare ich mir), wenn der Verkäufer dieser Pflicht nicht nachkommt (Fristsetzung), dann bestehen weitere Rechte (uU Rücktrittsrecht, SE, Minderung usw.).
Viel Erfolg
>Hallo Freunde,ich habe vor 11 Tagen - von privat - einen LT 28 Baujagr 1995 gekauft, er hat 95.000 km gelaufen.Fährt Spitze 115 km / h.Bin damit 500 km gefahren,er ist etwas langsam in der Beschleunigung und springt schlecht an..Nun sagt die Werkstatt das liege an der ESP,soll 1000€ kosten.Habe ich eine Chance vom Kaufvertrag zurück zu treten ohne Verlust??Ich danke dem Forum
- Re: Rücktrittsrecht musso 22.10.2003 20:50 (0)
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