Re: Zur Steuer für schwere Geländewagen........
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Geschrieben von Klaus am 29. Juli 2004 20:46:38:
Als Antwort auf: Zur Steuer für schwere Geländewagen........ geschrieben von Daniel am 29. Juli 2004 19:57:37:
Moin ;-)
>Bei den Wohnmobilen ist eine weitere Besonderheit zu
>Künftig richtet sich die Abgrenzung der Fahrzeugarten nach der
>Richtlinie 70/156/EWG. Nach dieser Richtlinie sind sog. M1-Fahrzeuge nicht
>nur Pkw.Hinweis:
M1 = Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen einschliesslich des Fahrersitzes
>Zahlreiche Wohnmobile wären aufgrund der neuen Abgrenzung nach
>der vorbezeichneten Richtlinie nicht mehr als Pkw, sondern als andere
>Fahrzeuge entsprechend niedriger nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.
>Andere Wohnmobile über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht werden nach der
>Änderung der StVZO und ggf. des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht
>mehr als Lkw, sondern als Pkw nach dem Hubraum besteuert werden
>müssen.
Oder kurz gefasst, er weiss es auch nicht, denn der letzten Absatz ist recht widersprüchlich. Wohnmobile mit mehr als neun Sitzplätzen oder weniger als vier Rädern sind doch recht selten .mfG
K.R.
- 9-Sitzer - wie jetzt - mit oder ohne Fahrer? Chris 30.7.2004 10:38 (2)
- Re: nochmal M1 nach 70/156/EWG Klaus 30.7.2004 11:25 (1)
- Tja, unter diesen Umständen... Chris 30.7.2004 13:52 (0)
- Re: Zur Steuer für schwere Geländewagen........ Carsten LT31 DW 30.7.2004 08:42 (1)
- Re: Zur Steuer für schwere Geländewagen........ Peter Umierski 30.7.2004 09:29 (0)
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