Zur Steuer für schwere Geländewagen........
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Geschrieben von Daniel am 29. Juli 2004 19:57:37:
....hab ich mich mal an die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin gewandt, und erfragt ob beabsichtigt wird, über die SUV's hinaus, auch andere Fahrzeuge neu einzuordnen. Die Antwort kam prompt, die Aussicht nach meiner Interpretation eher düster. aber lest selbst:
Sehr geehrter Herr,
auf Ihre E-Mail vom 27.07.2004, mit der Sie die Frage
der Besteuerung von schweren Geländewagen aufgeworfen
haben, teile ich Ihnen Folgendes mit:Nach entsprechenden Pressemeldungen hat die Bundesregierung
eine Änderung der StVZO auf den Weg gebracht, die es ermöglicht,
schwere Geländewagen nicht mehr nach dem zulässigen
Gesamtgewicht,sondern wie Pkw nach dem Hubraum und dem Schadstoffverhalten zu
besteuern.Die Senatsverwaltung für Finanzen kann aus diesen Änderungen keine
eigenständigen kraftfahrzeugsteuerlichen Folgerungen ziehen. Die
entsprechenden steuerlichen Änderungen können nur für alle Länder
einheitlich umgesetzt werden. Berlin kann dabei nur über den
Bundesrat mitwirken.In der Sache selber kann ich Ihnen noch keine abschließende
Auskunft geben, da mir die vom Bund beabsichtigten Änderungen der StVZO
noch nicht im Einzelnen bekannt sind. Daher kann auch noch nicht
gesagt werden, welche kraftfahrzeugsteuerlichen Folgerungen aus der
beabsichtigten Änderung der StVZO zu ziehen sind.Im Vorfeld der politischen Diskussion der Frage ist jedoch schon
daraufhingewiesen worden, dass das Änderungsvorhaben für den Bereich
der leichten Nutzfahrzeuge differenziert gesehen werden müsse.
Transporter derHandwerker oder kleinen Gewerbetreibenden sollten danach weiter
derLkw-Besteuerung unterliegen. In diesem Zusammenhang ist aber auch
darauf hingewiesen worden, dass zwischen privater und gewerblicher
Nutzung kraftfahrzeugsteuerrechtlich keine Trennung möglich sei.
Es gebe bisher keine praktikable Abgrenzung.Bei den Wohnmobilen ist eine weitere Besonderheit zu
berücksichtigen:Künftig richtet sich die Abgrenzung der Fahrzeugarten nach der
Richtlinie 70/156/EWG. Nach dieser Richtlinie sind sog. M1-Fahrzeuge nicht
nur Pkw. Zahlreiche Wohnmobile wären aufgrund der neuen Abgrenzung nach
der vorbezeichneten Richtlinie nicht mehr als Pkw, sondern als andere
Fahrzeuge entsprechend niedriger nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.
Andere Wohnmobile über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht werden nach der
Änderung der StVZO und ggf. des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht
mehr als Lkw, sondern als Pkw nach dem Hubraum besteuert werden
müssen.Weitergehende Ausführungen zu der von Ihnen angesprochenen
Thematik sind mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gottschlagwie wärs wenn ihr mal in euerer heimat nachfragt??
@Klaus aus Köln. welche Abgasnorm erfüllt eigentlich dein Florida? ist doch ein rd. 90er Bj, oder?
- Re: Zur Steuer für schwere Geländewagen........ Klaus 29.7.2004 20:46 (5)
- 9-Sitzer - wie jetzt - mit oder ohne Fahrer? Chris 30.7.2004 10:38 (2)
- Re: nochmal M1 nach 70/156/EWG Klaus 30.7.2004 11:25 (1)
- Tja, unter diesen Umständen... Chris 30.7.2004 13:52 (0)
- Re: Zur Steuer für schwere Geländewagen........ Carsten LT31 DW 30.7.2004 08:42 (1)
- Re: Zur Steuer für schwere Geländewagen........ Peter Umierski 30.7.2004 09:29 (0)
- Re: Zur Steuer für schwere Geländewagen........ Martin aus Hockenheim 29.7.2004 20:35 (0)
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