Re: LT (ausgebaut) Bj.1994 zu verkaufen!


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Geschrieben von BaPi am 15. März 2004 17:09:17:

Als Antwort auf: Re: LT (ausgebaut) Bj.1994 zu verkaufen! geschrieben von Robby am 15. März 2004 16:32:37:

Hallo,

>Der Vorbesitzer hat meinen LT 28 so (2 Front und 4 Hecksitze in Fahrtrichtung mir Polster im Kopfbereich) zugelassen. Allerdings erfolgte der Umbau erst ca.1999.

Wenn es um das Problem mit den "zulässigen Rückhaltesystemen" ab '92, geht, hängt das nur vom Datum der Erstzulassung ab und nicht vom Zeitpunkt des Umbaus zum WoMo. Wenn im Auto keine serienmäßigen Befestigungspunkte sind (Bus, Kombi), wirst Du ein massives Problem mit der Zulassung von Sitzen in Fahrtrichtung bekommen, wenn das Auto ab dem 1.1.92 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurde. Für eine Nachrüstung bleibt Dir nichts anderes als der Einbau einer Schienenlösung a la Reimo (wie sie Uli Buch in seinem Thread so super dokumentiert hat) mit entsprechenden Sitzen/Bänken. Genehmigungspflichtig ist das gesamte Rückhaltesystem, d.h Schienen, Sitze, Gurte und Befestigungen. Und weil das angeblich so irrsinning aufwändig ist (u.a. Crashtests), verlangen die wenigen Anbieter dafür auch ein Sch....geld.

>Da muss es scheinbar immer noch eine Ausnahmeregelung geben.

Die gibt es für in Fahrtrichtung eingebaute Sitze definitiv nicht; jeder Prüfer kann Dir bei der HU die "Lösung" auch nach Jahren noch verwerfen, wenn das Auto die Zulassungsbestimmungen so offensichtlich nicht erfüllt, egal, wer das wie, wann und warum mal eingetragen hat und wie "sinnvoll" diese Regelung nach dem "Lex Reimo" sein mag.

Gruß aus Frankfurt

BaPi (mit 92-er und Sitzbänken quer zur Fahrtrichtung)




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