Motorradbühne eintragen - wie am besten?
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Geschrieben von Chris am 01. August 2004 17:54:14:
Bin neuerding stolzer Besitzer einer Motorrad- bzw. Allzweck-Lastenbühne für den LT. Sie wird mit zwei Vierkantrohren einfach anstatt der Stoßstangenhalterungen (Kastenwagen) eingeschoben und mit Schrauben gesichert.
Jetzt die Frage:
Der VOrbesitzer hatte dieses Teil wohl fest eingetragen.
Ich will aber keinen festen Eintrag, sondern das Ding wahlweise an- und abbauen können, so ähnlich wie die Fahrradträger auf der AHK. Die Bühne ist ziemlich tief und würde das Fahrzeug ggf. um ca. 50 cm länger machen, was ja unter Umständen gewisse Nachteile hat (Fährpreiszuschlag, etc.). Was soll ich dem TÜV sagen? Wie habt ihr eure Bühnen eingetragen? Wie habt ihr euch mit der Traglast geeinigt?
Das Ding ist mit einem Eigenbau-Elektrosatz ausgerüstet und hat ein beleuchtetes Kennzeichen. Fahrzeug ist LT28 Kasten kurz WoMo mit sparsamen Ausbau, d.h. genug Lastreserve auf der Hinterachse.
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