Re: Mal der Reihe nach
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 25. Dezember 2003 16:18:24:
Als Antwort auf: Re: Mal der Reihe nach geschrieben von Kai R. am 25. Dezember 2003 13:03:53:
>
>Hallo,
>Abschleppen geht grundsätzlich ohne Kennzeichen/Versicherung. Voraussetzung ist aber, daß das abgeschleppte Fahrzeug defekt ist und das Abschleppen der Beseitigung des Defekts gilt. D.h. nur in eine nahe gelegene Werkstatt oder in die eigene Garage. Eigentlich sollte der Gedanke der Nothilfe im Vordergrund stehen, aber generell wird auch eine Verlegung von einer Garage in die andere wohl toleriert. Muss halt ein Defekt sein (Anlasserkabel ab oder so) und eine glaubwürdige Begründung für die Aktion. Nur der Fahrer braucht einen (PKW-)Führerschein.
>Anders ist das "Schleppen", dazu brauchst Du eine Genehmigung und einen LKW-Führerschein.
>Viele Grüße
>KaiHallo Kai
das mit dem Defekt kann man so einem grünen Männlein am Wegesrand bestimmt noch erklären , aber wie willst du ihm weiss machen , das dir gerade beide Plaketten vorn und hinten runtergefallen sind ????
Wenn schon illegal, dann richtig:
da gibts doch zwei Nummernschilder die auf einen LT zugelassen sind.....
Und von Morgen an steht immer ne Streife am Ende der Postaer Str.Die sind doch auch nicht dumm !
also bleibt lieber Sauber !Gruß
Stefan
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