Dritte Frage an die Karmann DW-Eigner


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Geschrieben von Klaus am 27. Mai 2004 22:42:16:

Moin ;-)

Ich schau' mir am Sonntag ein Fahrzeug in NRW an, aber die Frage betrifft nicht mich, sondern einen anderen "Kunden":

Dieser hat in seinem Kfz-Brief eine Gewichtsbeschränkung für den beim "Gold" serienmäßig ausgelieferten, ausziehbaren Fahrrad/Motorrollerträger von 75kg eingetragen, während Karmann in der eigenen Bedienungsanleitung eine Traglast von 150kg angibt.

Ist das immer so ?

mfG
K.R.




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