Re: Brauche Infos? LT 31 So.Kfz Werkstattwagen
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Geschrieben von Roland aus OL am 21. März 2004 12:49:21:
Als Antwort auf: Re: Brauche Infos? LT 31 So.Kfz Werkstattwagen geschrieben von Jörg Fischer am 20. März 2004 20:08:58:
Hallo,
beim So.Kfz.Womo ist es wie beim So.Kfz.Werkstattfahrzeug. Hängerziehen an Sonn- und Feiertagen ohne (kostenpflichtige) Sondergenehmigung ist möglich. Das wird übrigends auch kontrolliert. Ich fahre öfters am Sonntag mit Anhänger ca. 600 Km. Bei jeder Fahrt werde ich im Schnitt 2X von der Polizei angehalten und genau daraufhin kontrolliert. Stichwort Fahrtenschreiber: Wurde bei mir noch nie verlangt. Soweit ich das weiß, gilt die Verpflichtung zur Benutzung des Fahrtenschreibers ab eines gewissen Gesamtgewichtes des Gespannes erst bei GEWERBLICHER Nutzung. Das weiß ich aber nicht zu 100%. Möglicherweise weiß es jemand ganz genau. Würde mich auch interessieren. Gruß Roland aus OL
>Danke erstmal für die Info! Also hat der Werkstattwagen doch Vorteile. Wie ist es denn mit Womo-zulassung& Hänger am Wochenende? Eine Liste der günstigsten Versicherer wäre auch nicht schlecht! Kenne das von meinem T4 aufgelastet( Kombinationsfzg).Da hatte mein Versicherer auch ein Problem weil er " LKW`s" nicht versicherte! Also zusammengefasst: Steuer um die 172,-€uro,Versicherung teurer als WOMO(ca.400 €)und ich muß einen Versicherer finden!Darf aber Sonntags mit Hänger vom Motorradrennen heimfahren! Was ist jetzt aber mit dem Fahrtenschreiber? Ich glaub mit Hänger ja,solo nein. Wer kann mir dazu noch was erzählen? Gruß Jörg
>>Hallo,
>>die private Zulassung als So-Kfz-Werkstattfahrzeug ist möglich. Mein LT 35 ist genau so zugelassen. Versicherung war damals noch zu DM-Zeiten nicht ganz einfach. Die Kravag wollte damals keinen Spezialtarif anbieten. Der HDI bot einen Spezialtarif für diese Fahrzeuge an. Sollte damals 1000 DM Jahresprämie fix kosten. Bei diesem Tarif gab es keine Möglichkeit über mehrere Jahre einen Schadensfreiheitsrabatt einzufahren oder mitzubringen, es gab aber im Schadensfall auch keine Hochstufung. Das Rennen hat damals bei mir meine jetzige Versicherung gemacht. Die WGV versichert mein So-Kfz-Werkstattfahrzeug als LKW bis eine Tonne Nutzlast. Kostet bei 50% Beitragssatz (Schadensfreiheitsrabatt) ca. 400 Euro jährlich in der Haftpflicht. Übrigens hat die Zulassung als So-Kfz-Werkstattfahrzeug noch einen Vorteil im Vergleich zur Zulassung als LKW. Der LKW bis 7,5 to darf zwar am Wochenende fahren, aber keinen Anhänger ohne Sondergenehmigung ziehen. Das gilt für alle LKW bis 7,5 To, angefangen beim umgestrickten PKW Kombi oder auch Geländewagen und für alle Anhänger auch bspw. Wohnwagen oder Pferdetransporter etc. Das So-Kfz unterliegt nicht den Regeln des Fahrverbots für LKW an Wochenenden und Feiertagen, eben weil es ein So-Kfz ist, und darf deshalb auch am Sonntag einen Anhänger führen. Und wer die Bärenkräfte von 75 DW-LT-Pferden kennt, der weiß auch, daß wenn er einen Anhänger ziehen will, dieses besser am Sonntag macht, ohne die 38 Tonnen aus Deutschland, Holland oder Dänemark im Nacken zu haben. Gruß Roland aus OL
>>>Wenn es Dir gelingt ein So-Kfz-Werkstattwagen privat zuzulassen könnte das auch ganz günstig sein. Ich würde z.B. mal mit der Kravag darüberverhandeln, die versichern z.Z, WOMOs ganz günstig. Dem finanzamt ist es wahrscheinlich egal, weil die Steuer gleich bleibt.
>>>Ich habe meinen T4 Multivan als Sö-Kfz Bürofahrzeug zugelassen und zahle bei denen die Versicherung wie WOMO, musste aber keine Küche oder Schrank nachrüsten. Dafür habe ich ja dann noch den LT. Also fragen kostet nix.
- Re: Brauche Infos? LT 31 So.Kfz Werkstattwagen jogurt 23.3.2004 13:17 (0)
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