Re: kurzes Vergnügen
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Geschrieben von Hartmut am 01. Dezember 2003 19:50:42:
Als Antwort auf: kurzes Vergnügen geschrieben von Mike am 01. Dezember 2003 19:26:53:
Hallo Mike,
wenn du beim Händler gekauft hast, hast du nach neuem Kaufrecht ein Gewährleistungsrecht bei gebrauchten Sachen von einem Jahr ab dem Kauf . Es sei denn, der Händler hat dich über den Mangel vorher informiert und das Fahrzeug als mit diesem konkreten Mangel behaftet verkauft (bzw. als Schrottfahrzeug). Das scheint mir doch bei dir nicht der Fall zu sein, oder? Also hast du Gewährleistungsansprüche nach § 437 BGB.Aufmunternde Grüße
Hartmut
>Tja, vor 14 Tagen hieß es von meiner Werkstatt: Motor im Eimer. Zur Erinnerung: Ich hatte mir den LT (Westfalia Womo) Anfang November beim Händler gekauft, habe Ihn ca 650 km gefahren und dann in die Werkstatt gebracht. Zahnriemen und Glühkerzen wechseln, das übliche eben. Naja, und nachdem die alles gemacht hatten, haben sie halt festgestellt, daß der Motor nicht mehr genug Kompression hat.
>So, das hab´ich jetzt von einer anderen Werkstatt überprüfen lassen. Ergebniss: ich brauch´n neuen Motor. Kennbuchstabe DV, Sauger. Und zwar einer, der länger hält als 650 km. Könnt Ihr mir helfen?
>Gruß, etwas hilflos und fast pleite,
>Mike
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