Re: Eintragung Sitzplätze in/ entgegen Fahrtrichtung


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Geschrieben von BaPi am 19. November 2003 15:58:53:

Als Antwort auf: Eintragung Sitzplätze in/ entgegen Fahrtrichtung geschrieben von Martin aus Pirna am 19. November 2003 14:39:11:

Hallo,

>Hat einer Erfahrungen mit der Eintragung von Sitzplätzen in Fahrtrichtung a' la Sven Hedin?

A la Sven Hedin nicht - nur a la Klaus: Dafür ist Dein Neuer zu jung, denn ab 1992 darfst Du für Sitze IN Fahrtrichtung nur noch geprüfte Systeme (d.h. Sitz und Rückhaltesystem aufeinander abgestimmt) verwenden. Der Knackpunkt ist das Attribut "geprüft". Das sind nämlich nur die sch...teuren Komplett-Systeme a la Reimo mit Bodenschienen, Bänken und Gurten. Wenn Du keinen nahezu blinden Inschenör ohne Tastsinn findest, wird das schwierig werden mit Deinem 94-er. Für alle anderen Sitzanordnungen gibt es keine neuen Bestimmungen, aber leider den berühmten Ermessensspielraum des Prüfers :-(

>Wie verfährt der Genosse TÜV-Inschenör mit dieser Art der Sitzplatzanordnung?

Frag' ihn halt vorher und disktutier mit ihm...unter Brüdern oder Genossen, je nachdem, was Du für aussichtsreicher hälst.

>Bei unserem derzeitigen Bus hatte ich die Sitzplätze längs zur Fahrtrichtung eingebaut, anders wäre es auch nicht gegangen.

So hab' ich das in meinem (06/92) auch gelöst und es war kein Problem; auch die(nachgerüsteten) Gurtbefestigungen für den Zweipunktgurt nicht, die ich für die Befestigung der Kindersitze drin hatte. Aber das Ganze war eben nicht in Fahrtrichtung.

>Bekommt man die ohne Gurte eingetragen, weil die originalen Gurtpunkte eh nicht zu nutzen sind?

In Fahrtrichtung definitiv nicht, da wird der Herr Inschenör wohl unerbittlich bleiben.

>Oder verlangen die Genossen da eine typgeprüfte Bank oder wie oder was oder warum...

Genau das - weil Läden wie Reimo ja von irgendwas leben müssen.

Mit bedauerndem G. aus Frankfurt

BaPi




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