Re: Abschleppen: Kennzeichen nötig?
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Geschrieben von BaPi am 22. Dezember 2003 14:38:48:
Als Antwort auf: Abschleppen: Kennzeichen nötig? geschrieben von Martin aus Pirna am 22. Dezember 2003 13:43:43:
Hallo,
>ich muß doch den weißen Bus demnächst zu einem freund in die Halle schleppen oder wegen mir auch fahren.
Schiss vor der Elbe, oder was *ggg*
>Mein Freund würde mich schleppen (hat selber zwei Dokas und einen G), aber ich weiß nicht, wie das in Deutschland gehandhabt wird. Brauch ich ein zugelassenens Fahrzeug hinten dran, d.h. Kennzeichen?
Wie immer in D kommt es "darauf an": An- oder Abschleppen darfst Du ohne Zulassung, wenn die Strecke 50km nicht überschreitet und der Anlass eine Bergung, Verwertung, Überführung zur Werkstatt o.ä. ist (vgl. nachstehende Tabelle). Schwieriger wird es offensichtlich, wenn Du "Schleppen" willst, was mehr als 50km bedeutet und genehmigt werden muss. Leg' Dir also schon mal eine schlüssige Argumentation zurecht, z.B. dass Dir als nachweislich Hochwassergeschädigtem (wenn Du Zeugen brauchen solltest...) der Pegel der Elbe nicht so ganz geheuer vorkommt und Du deshalb Deine Dicken evakuieren musst...(auch wenn das objektiv nicht zutrifft, wird man Dir im Zweifelsfall sowas wie "putativen Notstand" zugestehen *ggggggggg*)
Gruß aus Frankfurt
BaPi
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