Re: WoMos unter 2,8to wurden bisher als PKW besteuert
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Geschrieben von Klaus am 28. Juli 2004 12:44:54:
Als Antwort auf: Re: WoMos unter 2,8to wurden bisher als PKW besteuert geschrieben von Kai R. am 28. Juli 2004 11:43:20:
Moin ;-)
>... und die 2,8 to Grenze fällt dann weg. Was haben wir dann?
> Ein WoMo über 2,8 to,Ja.
> das wie ein PKW besteuert wird.
Ja, aber wo steht das ? Es ist schon heute gut vergraben, daß die 2799kg-Sonderkfz nach Hubraum besteuert werden. Das KraftStG und die KraftStDV regeln das nämlich nicht. Diese Grundlage hätte ich gerne mal, das sieht so sehr nach Verwaltungsanweisung / BMF-Brief aus.
> Die Gesetzgebung ist hier übrigens sehr wohl Bundessache.
Genau das schrieb ich. Da der Bund bisher aber kein Geld aus der Kfz-Steuer bekommt, steht sein Regelungsinteresse im Einzelfall hinter denen der Länder zurück.
> Die Länder (d.h. die Finanzämter) wollten ja auch die
> schweren Fahrzeuge als PKW versteuern.Ja.
> Aber der Bundesfinanzhof hat es verboten.
Ja.
> Die Grundlage für dieses Urteil fällt mit der
> Gesetzgebung des Bundes dann weg.Ja.
Womit es keine Differenzierung mehr zwischen PKW und Kombinationskraftwagen mehr gibt (da Letzterer nicht mehr definiert ist) und genau darum ging es in dem Urteil. Um die "Sonstigen Kfz" ging es nicht.
Das zu grenzenlosem Optimismus kein Anlass besteht, ist mir auch klar.
mfg
K.R.
- Re: Volle Zustimmung Kai R. 28.7.2004 12:49 (2)
- Re: Volle Zustimmung Klaus 28.7.2004 19:53 (0)
- Re: Volle Zustimmung joerg s. hh 28.7.2004 17:36 (0)
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