Re: Zur Steuer für schwere Geländewagen........
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Geschrieben von Martin aus Hockenheim am 29. Juli 2004 20:35:37:
Als Antwort auf: Zur Steuer für schwere Geländewagen........ geschrieben von Daniel am 29. Juli 2004 19:57:37:
Versteh ich nicht. Wieso soll ein Wohnmobil unter 2,8 t z.G. als anderes Fahrzeug und somit nach Gewicht versteuert werden und ein Wohnmobil über 2,8 t als PKW versteuert werden. Es läuft ja auch nicht unter LKW sondern nach Schein bzw. Brief als So.KFZ.Wohnmobil.
Ich denk mal, da kocht doch jeder wieder sein eigenes Süppchen. Wie immer läuft's nur noch auf Abzocke hinaus. Einmal EG-Recht, dann wieder Bundesrecht und zum Schluß noch Landesrecht. Da hat man dann gleich dreimal die Möglichkeit sich das Optimale zum "Wohle des Volkes" rauszusuchen.
Die sollten sich mal an Frankreich orientieren, das gibt's gut wie keine KFZ-Steuer auch für die alten Qualmer. Soviel mir bekannt ist, gehört doch Frankreich auch zur EG. Es gibt dort auch keine Kirchensteuer, Hundsteuer u.a.Gruß an alle alten Qualmer hier im Forum
Martin
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