Re: Ablastungen LT2
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Geschrieben von Klaus am 29. Januar 2004 20:19:58:
Als Antwort auf: Re: Günstige Versicherung für LT 35? geschrieben von Jens am 29. Januar 2004 17:02:12:
Moin ;-)
>Das Thema hatte ICH ja schon angefangen mit der Ablastung. Aber wie kriege ich 363 kg runter
Fahr zum TÜV Deines Vertrauens und klär das mit denen. Das VW-Gutachten für die Auflastung sollte denen vorliegen, dieses regelt auch die Ablastung. In der Regel sind bis zu 20% vom zul. GG kein Problem. Hat der TÜV dieses Gutachten wider Erwarten nicht, so bekommst Du es von VW. Wenn der Nutzfahrzeughändler das auch nicht hat, direkt von deren Service-Center:
VW Dialog Service
Rolshover Str. 526
51105 Köln
0221-9839150
0221-9839390 FaxSchick' eine lesbare Kopie des Fahrzeugbriefes oder -scheins mit. Meines Erachtens brauchst das aber nicht, denn VW schreibt dazu selbst:
"Ablastungen bis zu 20% des zulässigen Gesamtgewichts sind ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzuegherstellers möglich und werden in dieser Grössenordnung von einer autorisierten technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ohne Herstellerbescheinigung vorgenommen."
Nun klar genug ?
mfG
K.R.
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