Re: LT 28 Benziner Steuer
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Geschrieben von smarti am 12. Februar 2004 21:07:53:
Als Antwort auf: Re: LT 28 Benziner Steuer geschrieben von Klaus am 11. Februar 2004 20:28:18:
Hallo LT`ler,
um ein Fahrzeug,Wohnmobil usw. in den Genuß der "LKW-" oder "Gewichtsbesteuerung" zu bringen ist ein zulässiges Gesamtgewicht von mind. 2800 kg erforderlich. In der Regel sind die Wohnmobile, wenn sie leichter sind als 2800 kg, aufzulasten. Dies ist aber nicht immer möglich. (Durch verstärkte Federn usw.) Hilfe geben die netten Service-Meister von VW oder diverse Hesteller und Vertreiber von Auflastungsgutachten.
- Re: LT 28 Benziner Steuer Klaus 12.2.2004 21:31 (0)
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