das sollte man in D auch mal machen ..aber statt Kohle gibts habmichliebjacken


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Geschrieben von Wolf am 20. Januar 2004 11:00:29:

Als Antwort auf: Ohne Worte geschrieben von Uwe adsV am 20. Januar 2004 09:38:41:

>Bis zum Ende lesen, es geht auch um WOMOS.
>Kopfschüttelnde Grüße aus dem verschneiten Vogtland
>> Wir machen alle was falsch.
>> (siehe unten)
>>
>> Sowas gibt es nur in der USA.
>>
>>
>> STELLA-LIEBECK-PREIS
>>
>> Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei
>> McDonalds einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5
>> Millionen $ Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache
>> hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich
>> der STELLA-LIEBECK-PREIS an diejenigen verliehen, die im jeweils
>> vergangenen Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich
>> forderten
>> und erhielten.
>>
>> Den 5. Platz teilen sich drei Kandidaten:
>>
>> a) Kathleen Robertson
>>
>> aus Austin/Texas wurden von einer Jury 780.000 $ Schadenersatz
>> zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den Knöchel
>> gebrochen hatte, nachdem sie über einen auf dem Boden herum kriechenden
>> Säugling gestolpert und gestürzt war. Die Ladenbesitzer nahmen das Urteil
>> gefaßt aber ungläubig zur Kenntnis, da der Säugling der Sohn der
>> Klägerin war.
>>
>> b) Der 19jährige Carl Truman
>>
>> aus Los Angeles erhielt 74.000 $ Schmerzensgeld und Ersatz der
>> Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm mit seinem Honda Accord
>> über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte anscheinend den Nachbarn am
>> Steuer des Wagens übersehen, als er ihm die Radkappen zu stehlen
>> versuchte.
>>
>> c) Terence Dickson
>>
>> aus Bristol/Pennsylvanien versuchte das Haus, das er soeben beraubt
>> hatte, durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, die
>> Garagentür zu öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die
>> Verbindungstür zur Garage in Schloß gefallen war. Mr. Dickson
>> mußte 8 Tage in der Garage ausharren, denn die Hausbesitzer waren im
>> Urlaub. Er
>> ernährte sich von einem Kasten Pepsi-Cola und einer großen Tüte
>> Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der erlittenen seelischen
>> Grausamkeit 500.000 $ Schmerzensgeld zu, zahlbar von der
>> Einbruchdiebstahl- Versicherung des Hauseigentümers.
>>
>> 4. Platz
>>
>> Jerry Williams
>>
>> aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500 $ Schmerzensgeld und die
>> Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in
>> den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den
>> geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte,
>> Mr.
>> Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner
>> Luftpistole auf den Hund schießen sollen.
>>
>> 3. Platz
>>
>> Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson
>> aus Lancaster/Pennsylvanien ein Schmerzensgeld von 113.500 $ zahlen,
>> weil diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war
>> und sich das Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich
>> das Getränk, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins
>> Gesicht geschüttet hatte.
>>
>> 2. Platz
>>
>> Kara Walton
>>
>> aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek
>> und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die
>> Zahnbehandlungskosten und 12.000 $ Schmerzensgeld zugesprochen.
>> Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die
>> Diskothek zu mogeln und 3.50 $ Eintritt zu sparen.
>>
>> Platz 1 (einstimmig)
>>
>> Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award ist:
>> Mr. Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago
>> Motor Homes mußte ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern
>> auch 1.750.000 $ Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem
>> Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic seines Gefährts auf
>> 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im
>> hinteren Teil des Wohnmobils einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil
>> kam prompt von der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski
>> begründete seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung
>> des
>> Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei
>> eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe. Der
>> Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel - inzwischen die
>> Bedienungsanleitung geändert.
>>





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