Re: Rechtliche Situation Parken/campen


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Geschrieben von Klaus am 28. Juli 2004 19:36:34:

Als Antwort auf: Rechtliche Situation Parken/campen geschrieben von Martin-Seb. am 27. Juli 2004 16:59:53:

Moin ;-)

> Hatte mal den Satz im Kopf "eine Nacht zur
> Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit" -

Ja ...

Wie schon ausgeführt, darf das Auto parken, Du aber darin nicht nächtigen, wobei dieses auf die Regelmäßigkeit und nicht den einmaligen Tatbestand abstellt. Diese mittlerweile etwas strapazierte Aussage eines Staatssekretärs auf eine Anfrage hatte also sicher nicht die "Camper" gemeint, die teilweise die Parkplätze hinterm Ostseedeich belagern und jeden Abend die Fahrtüchtigkeit neu herstellen bzw. allenfalls zum nächsten Parkplatz weiter fahren. Insoweit kamen schon unglückliche Formulierungen auf, diese Duldung könne nur auf öffentlichen Parkflächen in der Nähe von Autobahnen und Bundesstrassen gelten.

Nach einem für den Einzelfall nicht unberechtigten, ob seiner Fernwirkung aber unerfreulichen Urteil des LG Schleswig aus der jüngeren Vergangenheit hat dieses im Zweifel auch dann nicht zu gelten, wenn die Fahruntüchtigkeit vorher bewusst erzeugt wurde, also nicht durch 10 Stunden Fahrt, sondern durch 10 Buddeln Flens' . Dieses spezielle Urteil fusste u.a. auf dem LNatschG, welches eine Schleswig-Holsteiner Landesvorschrift ist, wurde aber u.a. auch von dem Gemeindeverband in NRW freudig aufgenommen.

Zum Ausland fällt mir nicht viel ein:

DK: mittlerweile wieder erlaubt, aber lokale Einschränkungen
NL: wohl überwiegend sehr problematisch und wird überwacht
A: aufgrund einer Landesbauordnung in Tirol verboten
CH: Kantonale Unterschiede, wird überwiegend geduldet

... wobei der Campingbetrieb (Markise, Stühle, Grill, Vorzelt ...) generell tabu ist.

mfG
K.R.




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