keine kulanz


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Geschrieben von jens voshage am 23. Oktober 2003 10:17:24:

Als Antwort auf: Re: Rücktrittsrecht geschrieben von Kai R: am 22. Oktober 2003 15:58:45:

seit der umstellung der kulanzregelungen bei vw (und ähnlich auch den meisten anderen herstellern), gibt es für fahrzeuge die älter als 3 jahre sind keinerlei kulanz mehr. der händler kann keinen antrag mehr ins system stellen, wenn ein tag überschritten ist.
jens




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