Re: LT28 Kosten zum 764.mal :o)
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Geschrieben von Klaus am 12. März 2004 07:12:19:
Als Antwort auf: LT28 Kosten zum 764.mal :o) geschrieben von Matthias am 11. März 2004 22:38:14:
Moin ;-)
>Wat soll ich machen:Auflasten,Ablasten,umlasten,weglasten..??? :o§
>Soll auf jeden Fall als Transporter genutzt werden.Auflastung nur, wenn Du die zusätzliche Zuladung tatsächlich benötigst oder das Fahrzeug nicht mehr als Transporter eingesetzt werden soll.
Zuladung benötigen kann zweierlei bedeutet:
Tatsächliche Traglast oder nur Konstruktion für die Versicherung, soweit deren Einstufung als Transporter bei 1000kg Nutzlast endet und die darüber hinaus gehenden Tarifgruppen wider Erwarten günstiger sein sollten.
Die Kfz-Steuer wird bei Transportern immer nach dem Gewicht berechnet (im Gegensatz zu PKW, Wohnmobilen u.ä.). 2800kg kosten 160 EUR, 2801 bis 3000kg kosten 172 EUR und 3001-3200kg kosten 185 EUR. Der Mehraufwand für die Kfz-Steuer ist sicher keine Argumentation pro oder contra.
Man sieht dem LT28 die Auflastung nicht an. Trotzdem der Hinweis, daß Du mit einem Fahrzeug mit mehr als 2800kg zul. Gesamtgewicht nicht mehr auf Gehwegen parken darfst.
mfG
K.R.
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