Re: nichtzustimm!


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Geschrieben von Klaus am 28. Juli 2004 11:11:01:

Als Antwort auf: Re: nichtzustimm! geschrieben von Kai R. am 28. Juli 2004 10:33:11:

Moin ;-)

>wenn ich das richtig verstehe, dann wird der Paragraf, der
> die Grundlage für die Rechtsprechung mit der Gewichtsbesteuerung
> war, gestrichen.

Jein, es wird ein Absatz gestrichen (Absatz 6 des § 23 StVZO), der die sog. Kombinationskraftwagen bis 2.8t den PKW gleichstellte, woraus der BFH im Umkehrschluss erkannte, daß Kombinationskraftwagen über 2.8t keine PKW mehr sein könnten (mit den bekannten fiskalischen Folgen).

> Dann ist es Sache der Länder, wie sie damit umgehen.

Ja und Nein.

Die Steuer ist Ländersache, die Gesetzgebung des KraftStG (Bundesrecht) nicht. Soweit Einigung in allen Bundesländern besteht, wird sich der Bund aber nicht gegen eine Änderung im KraftStG sperren.

Soweit es keine Änderung im KraftStG gibt - und im Moment gibt es m.E. da diesbezüglich noch keine Änträge - erkennt dieses (neben Anhängern und Motorrädern) wie bisher nur PKW und andere Fahrzeuge. PKW werden nach Hubraum und Abgasnormen, alle anderen Fahrzeuge bis 3.5t nach Gewicht und über 3.5t nach Gewicht + Abgasnorm oder Geräuschnorm tarifiert.

Ein PKW ist ein Wohnmobil definitiv nicht, so bleibt nur "anderes Fahrzeug" i.S. dieser Vorschrift. Da die meisten Geländewagen und SUV deutlichen PKW-Charakter haben und es den Kombinationskraftwagen in der StVZO nicht mehr gibt, fallen diese Fahrzeuge wieder unter die Hubraumbesteuerung (es gab und gibt für PKW keine Gewichtsgrenze, auch der gepanzerte Maybach bleibt ein solcher).

Allerdings werden die Hersteller etwas aus den Startblöcken kommen, denn mit dem Entfall des Kombinationskraftwagens entfällt m.E. auch die Zulassungslücke, d.h. die müssen die schweren Brocken über die Abgasnormen hieven und das geht ins Geld.

> Wenn die Grundlage für die mögliche Gewichtsbesteuerung
> für Nicht-LKW ab 2,8to fällt, sind die Wohnmobile mit betroffen.

Bis jetzt noch nicht (s.o.).

> Wenn man aber weiss, wie dringend die Länder Geld brauchen,
> kann man nur begrenzt optimistisch sein.

Yep. Allerdings ist der Geldbedarf keine ganz neue Erscheinung :-}

Es bleibt jetzt abzuwarten - oder zu begleiten - ob man jetzt weiteren Handlungsbedarf erkennt (z.B. Abgasnormen im Bereich bis 3.5t) oder die Sache erstmal so belässt. Sollten aus den Touaregs jetzt aber plötzlich irgendwelche Sonder-Kfz werden - Sonderausstattung Absorberkühlschrank ;-) - dürfte es irgendwann so weit sein, daß da jemand intensiver herum streicht. Aber bis dahin ist das Sommerloch hoffentlich vorbei und man kann den Blick wieder auf Toll Collect richten *g*

mfG
K.R.




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