Dritte Frage an die Karmann DW-Eigner
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Geschrieben von Klaus am 27. Mai 2004 22:42:16:
Moin ;-)
Ich schau' mir am Sonntag ein Fahrzeug in NRW an, aber die Frage betrifft nicht mich, sondern einen anderen "Kunden":
Dieser hat in seinem Kfz-Brief eine Gewichtsbeschränkung für den beim "Gold" serienmäßig ausgelieferten, ausziehbaren Fahrrad/Motorrollerträger von 75kg eingetragen, während Karmann in der eigenen Bedienungsanleitung eine Traglast von 150kg angibt.
Ist das immer so ?
mfG
K.R.
- Re: Dritte Frage an die Karmann DW-Eigner bigiron 28.5.2004 11:15 (2)
- Re: Dritte Frage an die Karmann DW-Eigner Klaus 28.5.2004 18:28 (1)
- Preislisten Aug. '95 unterwegs (email) textlos Reinhard (HD) 28.5.2004 19:34 (0)
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