Re: Ne Gasfrage....... seit ihr sicher ?
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Geschrieben von BaPi am 14. Juli 2004 17:02:04:
Als Antwort auf: Re: Ne Gasfrage....... seit ihr sicher ? geschrieben von Martin am 14. Juli 2004 15:18:08:
Hallo,
Geregelt ist das Ganze im DVGW-Arbeitsbkatt G607, aus dem ich mal zitieren darf:
"3.1.1 Die Anlage vom Druckregelgerät bis einschließlich der Verbrauchsgeräte muss für einen Betriebsdruck von entweder nur 50 mbar oder nur 30 mbar ausgeführt sein. Ein Hinweisschild mit dem dauerhaften, gut lesbaren Hinweis entweder "Betriebsdruck 50 mbar" oder " Betriebsdruck 30 mbar" ist am Aufstellungsort der Gasflasche (z. B. an der Flaschenschranktür) gut sichtbar anzubringen. Für ein Fahrzeug ist nur ein einheitlicher Anschlussdruck von entweder ausschließlich 50 mbar oder ausschließlich 30 mbar zulässig. An den Flüssig- gasbehälter ist ein unverstellbares Druckregelgerät nach DIN 4811 Teil 7 bzw. nach DVGW-VP 306 geprüftes Druckregelgerät anzuschließen."
>Hatte gerade ein ähnliches Problem und ein Typ, wo ich Gaskram gekauft habe meinte, in neuen Anlagen dürfte nur noch 30 mbar verbaut werden.
Was bitte ist eine "neue" Anlage? Wie definiert der Mensch das denn? Wenn Du alles komplett neu machst, verwendest Du natürlich 30mbar Komponenten. Was aber soll Dich davon abhalten, um ein schon vorhandenes 50mbar Gerät herum eine 50mbar Anlage zu installieren oder eine vorhandene in eine neues WoMo umzubauen? Der Prüfer hat nur zu unterscheiden, ob er eine Anlage erstmalig abnimmt (dann stellt er auch das Prüfzeugnis aus) oder ob er die zweijährige Wiederholungsprüfung durchführt (was er im Prüfzeugnis vermerkt). Wenn ich nun mit meiner neuen alten Anlage dort anrücke und sage, dass ich ein neues Prüfzeugnis brauche, weil ich das alte verloren habe... meinst Du, der schickt mich dann heim? Ziel der Vorschrift ist doch gerade der Bestandsschutz für 50mbar Anlagen und das bedeutet, dass man die Sachen solange verwenden darf, bis sie das Zeiltliche gesegnet haben (sonst hätte man eine Frist festgelegt, innerhalb derer umgerüstet werden muss).
Nee nee, lass' mal - der Mensch will halt sein neues Zeug verkaufen...
Gruß aus Frankfurt
BaPi
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