Re: Ärger- war mein LT zu teuer?


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Geschrieben von Hartmut (Rheinl.) am 01. Juni 2004 23:35:26:

Als Antwort auf: Ärger- war mein LT zu teuer? geschrieben von Meike am 01. Juni 2004 19:48:31:

Hallo Meike,

nach neuem Kaufrecht (ab 1.1.2002) muss ein Händler gegenüber einem privaten Käufer für das verkaufte Teil das mangelfreie Funktionieren für 2 Jahre garantieren (die sog. 2jährige Garantiezeit des gewerblichen Verkäufers). Bei gebrauchten Gegenständen (wie bei deinem LT) kann er die Frist auf ein Jahr verkürzen. Somit muss er grundsätzlich für alle nach dem Kauf auftretende Mängel mindestens ein Jahr lang haften, d.h. er ist für die Mängelbeseitigung (=juristisch Nachbesserung) zuständig, und zwar auf seine Kosten. Auch wenn er die Haftung für Mängel im Vertrag ausgeschlossen haben sollte, gilt dies nicht gegenüber Privatpersonen. Das gilt natürlich nicht für die Mängel, die er im Kaufvertrag angegeben hat, die du mit Unterschrift akzeptiert hast und somit gekannt hast. Also bewappne dich mit dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und zeige ihm die entsprechenden §§. Falls er nicht darauf eingehen will, würde ich mit dem Rechtsanwalt drohen und dies bei weiterer Weigerung tatsächlich auch machen.
Vielleicht helfen dir diese Hinweise erst einmal etwas weiter. Sicherlich müsstest du den Kaufvertrag als Erstes genau anschauen.

Viele Grüße und den Kopf nicht hängen lassen

Hartmut






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