Re: Frage zur Auflastung und H- Kennzeichen


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Geschrieben von Klaus am 22. Oktober 2003 22:20:29:

Als Antwort auf: Frage zur Auflastung und H- Kennzeichen geschrieben von Martina am 22. Oktober 2003 18:59:49:

Moin ;-)

> wie ich meinen lt 28 ,eingetragen als So -Wohnmobil , jetzt eine auflastung aufs Auge drücken kann .

Zum TÜV Deines Vertrauens fahren, den liegt das Technische Gutachten zum Thema Auflastung VW LT i.d.R. vor. Das Auto sollte in erträglichem Zustand sein, sonst werden die manchmal maulig, auch VW setzt einen solchen voraus in seinen Freigaben. Die maximalen Kilogramm sind abhängig von den heute eingetragenen Achslasten (stehen im Brief auf der Plakette in der B-Säule rechts auch am Auto), von 2880kg geht es über 2900, 3000 bis 3100kg, teilweise aber mit technischen Änderungen (eher selten).

> Oder wie bekomme ich ein H-kennzeichen .

Gar nicht.

Das Auto ist weder alt genug noch voraussichtlich im zeitgenössischen Originalzustand (Blumenvase erlaubt, neues GFK-Hochdach nicht) erhalten.

Gegenfrage, was wolltest Du mit einem H-Kennzeichen ? Die Auflastung ist keine Hürde, kostet 35 EUR für den TÜV und ~ 10-15 für's Strassenverkehrsamt und am Ende sind die Kfz-Steuern auch nicht viel höher.

Eine Versicherung des Fahrzeuges als Sonder-Kfz-Wohnmobil ist zudem ebenfalls erschwinglich, wenn Du nicht gerade die teuerste Versicherung suchst.

mfG
K.R.




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