Re: nochmal M1 nach 70/156/EWG
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Geschrieben von Klaus am 30. Juli 2004 11:25:57:
Als Antwort auf: 9-Sitzer - wie jetzt - mit oder ohne Fahrer? geschrieben von Chris am 30. Juli 2004 10:38:59:
>>Hinweis:
>>M1 = Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen einschliesslich des Fahrersitzes
>>
>Bist du sicher?Nee, Tippfehler.
Nochmal:
"der Klasse M 1gehören Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz an."
Aber ganz so einfach ist das nicht:
Weitere wichtige Voraussetzungen für die Zulassung als Pkw M1 sind:
- mehr als 50 % der für Personen- und Güterbeförderung nutzbaren
Fläche des Innenraums (gemessen von Vorderkante Gaspedal bis Ende
letzte Sitzreihe) müssen durch Sitze in Anspruch genommen werden können;- ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit zugänglichen
Sitzverankerungen ausgerüstet ist;
- als zugänglich gelten Verankerungen, wenn sie benutzt werden können;
> es müssen geprüfte Sicherheitsgurt-Befestigungspunkte für alle Sitzplätze
vorhanden sein;
- die Gurtverankerungen können entweder am Fahrzeugaufbau, in der
Sitzstruktur oder in einem anderen Teil des Fahrzeugs
(z.B. den Sitzmodulen) angebracht oder zwischen diesen Stellen aufgeteilt sein.
- das Fahrzeug muss alle Normen für Pkw hinsichtlich Abgase, Bremsen,
Geräusche usw. erfüllen;
- eine vorhandene Trennwand muss herausnehmbar sein und darf deshalb mit
nicht mehr als 4-6 üblichen Schrauben befestigt sein;
- zwischen dem Fahrer und den Mitfahrern muss optischer und akustischer
Kontakt möglich sein;
- es müssen belüftbare Seitenfenster und ein Rückfenster vorhanden sein;Hm ...
Also die hinteren Sitzbänke austragen, Trennwand zum Aufbau und Schluss mit PKW, was ? Gilt allerdings eigentlich nur für die Neu-Genehmigung (Typzulassung), das da oben.
mfg
K.R.
- Tja, unter diesen Umständen... Chris 30.7.2004 13:52 (0)
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