Re: Zahnriemenwechsel trotz Händlergarantie ?


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Geschrieben von BaPi am 15. Dezember 2003 16:04:29:

Als Antwort auf: Re: Zahnriemenwechsel trotz Händlergarantie ? geschrieben von Hartmut am 15. Dezember 2003 14:15:59:

>Wenn du die Händlergarantie hast, dann bist du m.E. auch gegen diesen Schaden während der Garantiezeit abgesichert.

Deine Worte in Gottes Ohr !

>Umgekehrt könnte der Händler u.U. dann die Gewährleistung ablehnen, wenn du den Riemen jetzt machen lassen würdest. Bei einem darauf folgenden Schaden am Motor könnte er behaupten, dieser beruhe auf einem unsachgemäßen Riemenwechsel.

Wenn der Zahnriemen in einer offiziellen Werkstatt gewechselt wird, hat er einen unbestrittenen Garantieanspruch an die Werkstatt. Die (zweifelhafte) Garantie des Händlers braucht er dann nicht mehr (und fährt nicht ständig mit einem mulmigen Gefühl durch die Lande).

>Fazit für mich: abwarten und direkt nach Ablauf des Garantiejahres die Riemen mit Wasserpumpe wechseln.

Der Riemen ist vermutlich dreizehn Jahre alt; es ist keine Frage, ob er reisst, sondern wann. Und wenn das passiert, ist er erst mal der Dumme. Er hat maximal einen zweifelhaften Garantieanspruch, aber auch einen Haufen Edelschrott, der ihn u.U. für längere Zeit an der Nutzung seines Dicken hindert.

Wenn überhaupt würde ich versuchen, mich jetzt mit dem Händler irgendwie zu einigen und nicht erst, wenn's zu spät ist. Und wenn's nicht anders geht, würd' ich den Zahnriemen erst mal auf eigene Kosten wechseln lassen, um einem gerade erst eingefahrenen 1G den sicheren vorzeitigen Tod zu ersparen.

Gruß aus Frankfurt

BaPi




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