Re: wandernde Kelche
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Geschrieben von Klaus am 27. Juli 2004 22:09:58:
Als Antwort auf: Re: die "Diskussion" aus dem Bundestag geschrieben von Reinhard (HD) am 27. Juli 2004 20:51:03:
Moin ;-)
>dankeschön für den informativen Beitrag .. *ernstmein*
Dafür nicht.
> den werd' ich am Jahresende vorschlagen für die
> Kategorie "längster Beitrag" *nichtganzsoernstmein*Du zählst also am 31.12.2004 die Wörter aus den Beiträgen ? Prima :-) Aber halt Dich ran, bis jetzt sind es 7175, (Beiträge, nicht Wörter) in diesem Jahr *g*
> Na dann ist der Kelch ja wohl, wie auch schon vorher vermutet,
> an uns vorüber gegangenHm, tja. Wenn man es dabei belässt, den Absatz 6 des § 23 StVZO und damit die Definitionsgrundlage des "Kombinationskraftwagens", dann würde ich das so sehen wollen.
Hier noch einmal der einschlägige Paragraph aus dem Steuerrecht:
KraftStG § 8 Bemessungsgrundlage
Die Steuer bemisst sich
1. bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese
Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei
Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach
Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen;2. bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und
Geräuschemissionen. [...]> - obwohl unsere Fahrzeuge ja wohl auch Freizeit-
> und keine gewerblichen Fzg sind.Das spielt derzeit in der Systematik keine Rolle. Ob es dabei bleibt, ist eine andere Frage. Die Mehrheitsverhältnisse auf Länderebene sind andere als im Bund, wobei die Kfz-Steuer eine Ländereinnahme ist, der Bund aber die Gesetzgebungskompetenz für das KraftStG hat. Ich würde die Differenzierung aber mit Blick auf die gescholtenen SUV's für kontraproduktiv halten, weil ich bei meiner Behauptung bleibe, daß die meisten dieser Fahrzeuge schon aufgrund der Anschaffungspreise formal keine Privatwagen sind. Eine solche Differenzierung wird zudem als verfassungsmäßig bedenklich angesehen. Gefährlicher ist da schon die vor Wochen vorgetragene Idee, man könne sich auch vorstellen, im KraftStG weitere Fahrzeugtypen zu definieren. Dann allerdings wäre ich nur noch bedingt optimistisch, d.h. Micha hätte mit seinen LT's eine unveränderte Situation und die Wohnmobile ein kleines Problem mehr. Wie man es dreht und wendet, einerseits hat gerade eine solche Konstruktion (über den Umweg des § 23(6) StVZO) zu diesem Steuersparmodell und der teilweise erst zu einer Zulassungsmöglichkeit für die Schlitten überhaupt geführt, andererseits wird es schnell Wege geben, aus dem Kombinationskraftwagen ein Sonder-Kfz Büromobil zu machen, welches dann halt wieder kein PKW ist, was dann irgendwann vorm BFH ausdiskutiert werden muß.
82 Jahre nach seiner Erfindung hat sich das Kraftfahrzeugsteuergesetz in dieser Form vielleicht auch überlebt. Es macht zunehmend weniger Sinn, wie bei der Hundesteuer rein das Vorhandensein des Steuergegenstandes zu berücksichtigen und nicht die Nutzung.
Aber das wäre wohl doch zu einfach :-}
mfG
K.R.
- Re: wandernde Kelche [kleine Korrektur] Klaus 27.7.2004 22:17 (8)
- Re: nichtzustimm! Kai R. 28.7.2004 10:33 (7)
- Re: nichtzustimm! Klaus 28.7.2004 11:11 (5)
- Re: WoMos unter 2,8to wurden bisher als PKW besteuert Kai R. 28.7.2004 11:43 (4)
- Re: WoMos unter 2,8to wurden bisher als PKW besteuert Klaus 28.7.2004 12:44 (3)
- Re: Volle Zustimmung Kai R. 28.7.2004 12:49 (2)
- Re: Volle Zustimmung Klaus 28.7.2004 19:53 (0)
- Re: Volle Zustimmung joerg s. hh 28.7.2004 17:36 (0)
- Re: Ergänzung Kai R. 28.7.2004 11:08 (0)
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