Re: Zur Steuer für schwere Geländewagen........


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Geschrieben von Klaus am 29. Juli 2004 20:46:38:

Als Antwort auf: Zur Steuer für schwere Geländewagen........ geschrieben von Daniel am 29. Juli 2004 19:57:37:

Moin ;-)


>Bei den Wohnmobilen ist eine weitere Besonderheit zu
>Künftig richtet sich die Abgrenzung der Fahrzeugarten nach der
>Richtlinie 70/156/EWG. Nach dieser Richtlinie sind sog. M1-Fahrzeuge nicht
>nur Pkw.

Hinweis:

M1 = Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen einschliesslich des Fahrersitzes


>Zahlreiche Wohnmobile wären aufgrund der neuen Abgrenzung nach
>der vorbezeichneten Richtlinie nicht mehr als Pkw, sondern als andere
>Fahrzeuge entsprechend niedriger nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.
>Andere Wohnmobile über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht werden nach der
>Änderung der StVZO und ggf. des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht
>mehr als Lkw, sondern als Pkw nach dem Hubraum besteuert werden
>müssen.


Oder kurz gefasst, er weiss es auch nicht, denn der letzten Absatz ist recht widersprüchlich. Wohnmobile mit mehr als neun Sitzplätzen oder weniger als vier Rädern sind doch recht selten .

mfG
K.R.




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