Hessenmaut nun doch nicht .....


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 01. April 2004 23:29:21:

aber irgendwie fand ichs gut ,
sind doch mal richtig scharfe Straffen bei Zuwiderhandlung .....*ggg*

aus dem HessMauG:

§ 6 Zuwiderhandlungen

(1) Wer sich dem System der HessenMaut nach den Bestimmungen dieses Gesetzes entzieht oder die Erhebung der HessenMaut durch falsche Angaben erschwert oder unmöglich macht, wird mit Überholverbot nicht unter 4 Wochen bestraft.

(2) Im Wiederholungsfall können Vertrags-Werkstätten bevollmächtigt werden, den 3. bis 5. Gang im Fahrzeug des Mautpflichtigen bis auf weiteres zu deaktivieren.

sowas würde einige wieder zu Vernunft bringen ....

Bis Morgen - dem 2. April




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