Re: Auflastung meines Lt28
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Geschrieben von Klaus am 12. September 2002 20:30:38:
Als Antwort auf: Auflastung meines Lt28 geschrieben von Peter hu. am 12. September 2002 18:06:05:
Moin ;-)
Du hast ja nun fast alles gehört. Die Auflastungsfreigabe braucht der TÜV meistens nicht, es schadet aber auch nicht, wenn Du eine mitbringst. Die gibt's im Download für den LT28 auch hier.
>P.S.: Und was bitteschön bringt dann der eintrag So. KFZ Wohnmobil im Brief???
>Der ist doch dann völlig belanglos...Nein, es ist nicht belanglos.
Der LT28 ist meistens ein LKW / Transporter, in Einzelfällen ein PKW, bevor den jemand aus- und umbaut. Die Kfz-Steuer ist eine Sache, die Versicherung und die Typisierung des Fahrzeugs eine andere. Mit einer Gasanlage an Bord ist schon mal nichts mehr mit PKW, deswegen diese Sonder-Kfz-Mimik. Vor allem aber ist ein LKW bzw. bei diesem Fahrzeug ob der geringen Nutzlast ein Transporter ob des ganz anderen Schadenverlaufs in der Haftpflicht und Kasko erheblich teurer als die etwas gesitteter bewegten Wohnmobile.
Noch etwas zur Auflastung:
2810kg gehen natürlich immer, es macht aber keinen Sinn. Der LT28 hat sowieso herzlich wenig Reserven, die physisch durch die Auflastung natürlich nicht wachsen, aber immerhin in zulassungsrechtlicher Hinsicht. Da 2810kg genauso viel Steuern kostet wie 3000kg sollte man schon auf das Maximum auflasten. Erst 3100kg kosten dann knapp 13 EURO mehr im Jahr, aber auch das läßt sich verkraften und es geht sowieso nur bei einigen Typen.
Gute Fahrt
mfG
K.R.
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