Re: Achtung bei der Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts!
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Geschrieben von Andy am 12. Juni 2002 14:24:16:
Als Antwort auf: Achtung bei der Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts! geschrieben von Feumofahrer am 12. Juni 2002 12:04:44:
Hallo Udo !
"4. Wenn du jedoch mit dem Womo und SF3 einen Unfall machst wirst du auf SF2 zurückgestuft. Diese SF2 bleiben dir erhalten AUCH wenn du wieder auf ein Auto wechseln möchtest. D.h. du verliest viele viele Jahre Schadensfreiheitsrabatt!"
Soweit so gut! Es sei denn du meldest vor Beginn des neuen Versicherungsjahres,
wieder ein Auto auf den SF-Rabatt an.Gruß Andy aus DON