Re: 10 Jahre Standheizung LT 28 D und TÜV ???
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Geschrieben von Klaus am 23. April 2002 20:57:36:
Als Antwort auf: 10 Jahre Standheizung LT 28 D und TÜV ??? geschrieben von Jürgen aus Nürnberg am 23. April 2002 20:13:19:
Moin ;-)
> Hab mal gelesen dass die 10-Jahres-Regel nur ab BJ 1992 oder 1993 gültig ist
Jein. Die von die genannte Vorschrift bezieht sich auf Gasheizungen in Kraftfahrzeugen (also keine Boote und keine Wohnwagen), für die diese seit 1993 gilt (Heizungen mit Inbetriebnahme vor 1993 haben Bestandsschutz).
Diese Vorschrift gilt nicht für Kraftstoff-betriebene Heizungen in Kraftfahrzeugen, die sind schon seit ewig und drei Tagen nach 10 Jahren fällig.
mfG
K.R.