Re: AHK-Erfahrungsaustausch Brink-Kupplung


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Geschrieben von Franz am 28. Juni 2002 18:59:09:

Als Antwort auf: AHK-Erfahrungsaustausch Brink-Kupplung geschrieben von Lutz aus HH am 28. Juni 2002 11:43:51:

Hi,
ich bin vielleicht nicht 100%ig sicher, ob sich kurzfristig die Rechtslage geändert hat, aber meines wissens ist ein Überprüfen des Anbaus durcheinen amtl. Sachverständigen zwingend vorgeschrieben.
Ich habe zu meinem LT eine Hängerkupplung, welche hinten über die gesamte Fahrzeugbreite geht (LT BJ. 85). Ich hatte versucht diese wieder anzubauen und musste dabei feststellen, dass der Einfüllstutzen des Dieseltankes genau druch die Halteträger der AHK geführt wird. Ich muss daher erst einmal den Tank leerfahren.

Gruß Franz




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