Re: OFF-Topic


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Geschrieben von Oliver am 19. November 2002 08:25:24:

Als Antwort auf: Re: OFF-Topic geschrieben von GerhardHB am 19. November 2002 06:33:19:

>Bei genauer Auslegung des Bürgerlichen Gesetzbuches wäre das Wählen strafbar.
>Straftatbestand: Unterstüzung einer kriminellen Vereinigung.
>Gruss
>Gerhard

Ja, es kommt nur darauf an, wen man gewählt hat.





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