danke für aufklärung


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Geschrieben von Jürgen am 23. April 2002 21:02:05:

Als Antwort auf: Re: 10 Jahre Standheizung LT 28 D und TÜV ??? geschrieben von Klaus am 23. April 2002 20:57:36:

Danke - war mir auch nicht mehr ganz sicher - ob Gas- oder Kraftstoff -betriebene - Werde dann das Teil mal rausbauen - Gruesse an alle Lt-Fans -
Jürgen -

>Moin ;-)
>> Hab mal gelesen dass die 10-Jahres-Regel nur ab BJ 1992 oder 1993 gültig ist
>Jein. Die von die genannte Vorschrift bezieht sich auf Gasheizungen in Kraftfahrzeugen (also keine Boote und keine Wohnwagen), für die diese seit 1993 gilt (Heizungen mit Inbetriebnahme vor 1993 haben Bestandsschutz).
>Diese Vorschrift gilt nicht für Kraftstoff-betriebene Heizungen in Kraftfahrzeugen, die sind schon seit ewig und drei Tagen nach 10 Jahren fällig.
>mfG
>K.R.





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