Re: eigentlich koennte man den LT auch gleich abmelden, wenn man nur ausserhalb D


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Geschrieben von Werner aus dem Allgäu am 18. Juli 2002 16:53:21:

Als Antwort auf: eigentlich koennte man den LT auch gleich abmelden, wenn man nur ausserhalb D geschrieben von oscar am 18. Juli 2002 09:30:46:

Hallo,

>falls kein TUEV notwendig im obigen fall,
>koennte man eigentlich den LT auch gleich abmelden,
>wenn man nur ausserhalb D faehrt, oder?

Nein, du _musst_ Deinen LT in Deutschland abmelden, wenn sein Standort nicht mehr in Deutschland ist und ihn in dem Land anmelden, in dem sein Standort ist.

Auch in Frankreich dürfen keine nicht angemeldeten Autos herumfahren!
D.h. im konkreten Fall, daß Du Deinen LT in Frankreich anmelden musst. Dafür reicht dann sicher auch die französische Sicherheitsüberprüfung.

>die kfz-versicherung kann weiterlaufen,

Sicher, falls sie auch Fahrzeuge versichert, die ihren Standort ausserhalbs Deutschland haben. Die KFZ-Versicherung, ber der ich bin, versichert - soviel ich weiss - allerdings nur in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Du kannst aber Deine Versicherung mal Fragen, ob sie auch Fahrzeuge mit französischem Nummernschild versichern.

Gruß

Werner





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