schon etwas beruhigter...
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Geschrieben von Veela am 27. Mai 2002 22:19:19:
Als Antwort auf: Re: HILFE: vorübergehend = endgültig stillgelegt? geschrieben von Uwe aus Chemnitz am 27. Mai 2002 21:36:33:
Ja, sowas in der Art habe ich mittlerweile auch in diversen Gesetzestexten gefunden. Auf dem Stillegungsschein stand allerdings etwas völlig anderes drauf... sehr verwirrend. Ich werde morgen mal losschießen und hoffen, daß die Zulassungsstelle nur gute Nachrichten für mich hat!
Veela
>Das mit der Änderung stimmt, man braucht die Fristverlängerung von einem halben Jahr nicht mehr beantragen, allerdings gibts danach keine weitere Fristverlängerung.
>Ab welchen Zeitpunkt das gilt weiß ich aber auch nicht genau, ich denke ein Anruf bei Deiner Zulassungsstelle klärt das aber.
>Ein Vollgutachten ist aber wenn schon ein Brief vohanden ist nicht mehr als eine HU vom Aufwand, meist schreibt der Prüfer alles vom verhergehenden Brief ab. Nur die Kosten sind höher
>Viel Glück