Re: Achtung bei der Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts!


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Geschrieben von PetAir aus BY am 13. Juni 2002 08:19:27:

Als Antwort auf: Achtung bei der Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts! geschrieben von Feumofahrer am 12. Juni 2002 12:04:44:

Servus miteinander,

zum Thema SFR - es zählen die tatsächlichen unfallfreien Jahre - auch wenn man das Wagnis sprich Kfz-Typ wechselt. Sollte deine Vers. dies anders machen, würde ich den Vertrag sofort kündigen. Im Schadensfall gibts eine entsprechende Rückstufung wobei die Gesellschaften intern natürlich die "tatsächlich unfallfreien Jahre mitzählt. Beim Kfz-Typ-Wechsel sollten also die unfallfreien Jahre und nicht die SFR-Klasse übertragen werden.

Wie gesagt, die Gesellschaften arbeiten da unterschiedlich; ggf. zum Jahreswechsel kündigen.

LT-Grüße
PetAir




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