Sollte Auflastung nicht generell auf Maximum erfolgen?


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Geschrieben von Waldi am 06. November 2002 11:13:52:

Als Antwort auf: Re: Juhu Steuerbescheid 901 EUR !!! geschrieben von Klaus am 05. November 2002 19:15:05:

Moin,
mein Finanzamt war auch der Meinung, dass es mindestens 2,81t (=2810Kg) sein müssen.
Aber wenn man schon mal beim Auflasten ist, ist es dann nicht sinnvoll gleich aus dem vollen zu schöpfen? Sprich, das zulässige Gesamtgewicht auf bis zu 3,0t zu bringen?
War mit meinem Sven zwar noch nicht auf der Waage, aber bei
2450Kg Leergewicht
+ 170Kg zwei Erwachsene
+ 50Kg zwei Kinder
+ 45Kg Kraftstoff
+ 10Kg Gas
+ ~50Kg Frischwasser
+ ~10Kg Grauwasser (macht man ja nicht immer gleich leer)
+ 5Kg Kabel, Adapter, ...
+ 20Kg Paulchen mit zwei Fahrrädern
+ ~25Kg Töpfe, Getränke, Konserven, Klamotten etc pp

und somit 2835Kg bleibt für Sportgerät oder weiteren Kram bei meinem mit 2950Kg zGG eingetragenen LT28 nicht mehr viel Luft.
Was das allerdings genau bedeutet (Erlöschen der Betriebserlaubnis, des Versicherungsschutzes, etc), weiss ich auch nicht. Kann aber im Fall der Fälle (Unfall) sicherlich in die Hose gehen.





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