Re: Was kostet es das Dach zu erneuern?
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Geschrieben von Werner aus dem Allgäu am 27. Juni 2002 10:28:59:
Als Antwort auf: Was kostet es das Dach zu erneuern? geschrieben von movadus am 25. Juni 2002 18:17:44:
Hallo,
vermutlich ist es sinnvoll sich fundierte Rechtsberatung zu holen. Diese darf (und kann) ein Forum wie diese leider nicht ersetzen.
>Habe LT 28, BJ 89, NP 100.000 DM, 72tkm,
>mit Wasserschaden im Dach fuer 15.000 DM verkauft.Heißt das, dass Du den Käufer auf den bestehenden Mangel (= Wasserschaden) hingewiesen hast? Wenn ja, wäre es natürlich gut, wenn dieser Hinweis im Kaufvertrag enthalten ist (gilt natürlich für alle Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind).
>Kaufer hat nun festgestell, dass komplettes Dach und teilweise
>auch seitlich die Hölzer komplett verfault sind und will es
>zurückgeben.Auch bei Privatverkäufen besteht grundsätzlich ein Gewährleistungspflicht des Kaäufers, wenn diese nicht ausdrücklich im Kaufvertrag ausgeschlossen ist. In Standardvertragsformularen (wie z.B. bei mobile.de) wird die Gewährleistung meist ausgeschlossen. Dann haftet der Verkäufer nur noch für versteckte Mängel und dafür, daß ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften auch den Tatsachen entsprechen.
Aber auch wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, haftet der Verkäufer natürlich nicht für Mängel, auf die er ausdrücklich hingewiesen hat.
Das waren jetzt vielleicht ein paar Allgemeinplätze, aber wie es in Deinem konkreten Fall aussieht, hängt ja ganz davon ab, ob und wie der Mangel im Kaufvertrag beschrieben wurde und falls nicht, ob es Zeugen für den Hinweis auf den Mangel gibt, ob - wenn es Hart auf Hart kommt - das Gericht den Begriff "Wasserschaden" mit den vom Käufer vorgetragenen Mängeln gleichsetzt.
Das beste ist natürlich die gütliche Einigung, also im Zweifelsfall die Rückabwicklung des Kaufes.