Re: Juhu Steuerbescheid 901 EUR !!!


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Geschrieben von Klaus am 05. November 2002 19:15:05:

Als Antwort auf: Re: Juhu Steuerbescheid 901 EUR !!! geschrieben von Norbert am 05. November 2002 18:17:46:

Moin ;-)

>Du brauchst über 2,8t

ACK


> also theoretisch 2801kg!

Ja, theoretisch. Manche Finanzämter erkennen das aber nicht an, weniger als 2810kg sollten es nicht werden.

>Beim LT 28 ist die Auflastund bis 3,0t ohne Fahrwerksänderung (fast) kein Problem:

Jein. Das hängt vom Baujahr ab, für die alten Fahrzeuge mit einer Vorderachslast von 1300kg - betrifft m.E. nur sehr frühe 2.0l-Vierzylinder - gehen maximal 2880kg, für die seltenen "Vögel" mit 1520kg Hinterachslast hinten sind auch nur 2900kg drin. Alle anderen Fahrzeuge können auf 3000kg aufgelastet werden, haben sie eine zul. Vorderachslast von 1600kg oder 1650kg und hinten 1680kg, sind 3100kg möglich.

>Dein VAG-Partner hat ein dickes Buch mit allen Freigaben.

Möglicherweise :-}

Und sonst hat der TÜV das manchmal auch, und wenn nicht, dann geht's etwas umständlicher und Du schreibst an

Volkswagen Dialog Service
Rolshover Str. 526
51105 Köln

schickst eine lesbare Kopie des Fahrzeugbriefes mit und bittest um eine Auflastungsfreigabe.

Oder Du schaust mal, was man manchmal so findet ... ;-)

> und ein geändertes Typenschild (für den TÜV, beim Dekra gings bei mir auch ohne!)

Es geht manchmal auch bei TÜV ohne :-)

> (als LKW kann es Probleme mit den Sitzplätzen geben!).

Wenn das Fahrzeug als LKW läuft, kann er den ganzen Zinnober vergessen, die werden immer nach Gewicht besteuert. Aber dann gibt's die unangenehme Überraschung beim Abschluß der Haftpflichtversicherung ...

>Dann zur ZUlassungsstelle und Antrag auf "Gewichtsbesteuerung" stellen.

Erstmal beantragst Du einen neuen Fahrzeugschein, und der Rest sollte eigentlich automatisch laufen.

mfG
K.R.




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