HILFE: vorübergehend = endgültig stillgelegt?
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Geschrieben von Veela am 27. Mai 2002 21:24:10:
Großes Problem - und dringende Informationen sind gefragt:
Habe gerade festgestellt, daß der gute Wagen im März 2001 vorübergehend stillgelegt worden ist. Das hat uns der Verkäufer auch gesagt, nicht gesagt hat er aber, daß man innerhalb eines Jahres den Wagen wieder zulassen muß oder einen Antrag auf Fristverlängerung stellen muß, sonst wird das Kerlchen endgültig aus dem Verkehr gezogen. Gesagt hat der gemeine Verkäufer, daß sich dieses Gesetz geändert hätte, gültig wären jetzt 1 1/2 Jahre Stillegung. Weiß jemand, ob das stimmt oder ob der Typ uns böse hinter's Licht geführt hat? SCHEISSE!
Mit Sachverständigengutachen kann er wieder in Betrieb genommen werden - aber das ist doch totaler Amok!TÜV ist allerdings innerhalb der Stillegungsphase gemacht worden: September 2001, ebenso ASU.
Ganz traurige Grüße,
Veela