Re: Greenhorn 2
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Geschrieben von Klaus am 27. Mai 2002 19:37:28:
Als Antwort auf: Greenhorn 2 geschrieben von Veela am 27. Mai 2002 15:55:45:
Moin ;-)
>Bin beim Stöbern immer wieder über 'Auflastung' gestolpert.
Nun mal langsam ...
Ein LT28 ist von Haus aus mit 2800kg zul. Gesamtgewicht eingetragen. Die Kfz-Steuer bemisst sich für LKW (gewichtsunabhängig) und für andere Fahrzeuge - die keine PKW sind - ab einem zul. Gesamtgewicht von > 2800kg nach dem Gewicht. Die Tarife sind gestaffelt je angefangene 200kg, Details findest Du in der FAQ, sonst artet das etwas aus hier.
Bei Deinem noch unausgebauten Transporter (fiskalisch = LKW) spielt die Kfz-Steuer keine Rolle, die liegt bei etwa 161 EUR p.a., durch die Auflastung wird die nur teurer (allerdings nur geringfügig).
Die Versicherung tarifiert Deinen LT aber auch als Transporter (bzw. je nach Nutzlast und Verwendungszweck als LKW), und das wird dann gepflegt teuer.
Nun machst Du aus Deinem LT ein Wohnmobil. Der entsprechende Beitrag in der FAQ kommt von Colori, nicht von mir. Welche Ausbauten dafür notwendig sind, solltest Du mit dem TÜV absprechen, der das Auto nachher abnehmen soll (und den Eintrag im KFZ-Brief ändert). Die in der FAQ vergrabene Aufstellung ist recht umfangreich und kommt vom TÜV, Abweichungen sollten aber immer möglich sein. Es kommt halt auf's Gesamtbild am Ende an. Nur eine Matraze hinein zu legen und einen Reimo-Katalog mit dem Hinweis "wird noch alles bestellt", wird aber vermutlich etwas wenig :-}
Weiter im Text:
Irgendwann ist aus Deinem LT-Kasten (=LKW) ein LT-Wohnmobil geworden. Im Brief steht nach der Änderung dann "Sonder-Kfz. Wohnmobil". Damit ist bist Du die teure Transporter-Versicherung los und kannst Dir eine günstigere Wohnmobilversicherung suchen. Ob Du mit der Änderung so aus dem Vertrag heraus kommst oder bei Deiner Gesellschaft bis zum nächsten Kündigungstermin bleiben musst (bei veränderten Tarif aufgrund veränderter Objektdaten), solltest Du vorher abklären.
Die Krux ist nun, daß jetzt die Steuerfalle zuschlägt, denn die Gewichtsbesteuerung gilt für andere Fahrzeuge als LKW (welches Dein LT nun nicht mehr ist) erst > 2800kg Gesamtgewicht. Läßt Du es so, wirst Du nach Hubraum besteuert, und das willst Du nicht wirklich (es kämen so > 900 EUR p.a. dabei heraus).
Jetzt kommt die Auflastung ins Spiel, die man zusammen mit der Änderung LKW --> Wohnmobil beim TÜV vornehmen lassen sollte. Dem TÜV liegt i.d.R. das entsprechende Datenblatt von VW vor. Wenn das Auto nicht zu alt ist, werden es allemal 3000kg, liegt die Vorderachslast bei 1600 oder 1650kg und die Hinterachslast bei 1680kg, sind es 3100kg, die VW da zuläßt. Da der LT28 nicht über übertrieben viel Zuladungskapazität verfügt und der Steuertarif von 2801-3000kg identisch ist, macht es keinen Sinn, hier nur auf 2810kg auflasten zu wollen. Die ggf. möglichen 100kg mehr kosten im Jahr dann nochmal 12,80 EUR mehr an Steuern.
Technische Änderungen sind hierfür nicht erforderlich. Den aktuellen Zustand (Achslasten) Deines LT erfährst Du von der schwarzen Plakette, die im Türrahmen auf der Beifahrerseite (Schlosseite) angenietet ist. Im Kfz-Brief steht's auch, aber da steht sowie alles möglich drin, was nicht auf Dein Auto zutreffen muß.
Gute Fahrt.
mfG
K.R.