Achtung bei der Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts!
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Geschrieben von Feumofahrer am 12. Juni 2002 12:04:44:
Als Antwort auf: Re: Womo Umbau in Stücken bis zum TÜV? geschrieben von Werner aus dem Allgäu am 12. Juni 2002 11:05:51:
Hallo Werner,
bei der Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes wäre ich vorsichtig.
1. Bei Womos gibt es nur SF1 - SF3 (meistens jedenfalls)
2. D.h. wenn du beim Auto z.B. auf SF10 bist dun du überträgst die Rabatte auf das Womo bist du dort auf SF3.
3. Bei einer Rückübertragung auf ein Auto bist du wohl wieder in SF10
4. Wenn du jedoch mit dem Womo und SF3 einen Unfall machst wirst du auf SF2 zurückgestuft. Diese SF2 bleiben dir erhalten AUCH wenn du wieder auf ein Auto wechseln möchtest. D.h. du verliest viele viele Jahre Schadensfreiheitsrabatt!
Gruss
Udo - Feumofahrer