Re: eigentlich koennte man den LT auch gleich abmelden, wenn man nur ausserhalb D
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Geschrieben von oscar am 18. Juli 2002 17:22:59:
Als Antwort auf: Re: eigentlich koennte man den LT auch gleich abmelden, wenn man nur ausserhalb D geschrieben von Werner aus dem Allgäu am 18. Juli 2002 16:53:21:
>Nein, du _musst_ Deinen LT in Deutschland abmelden, wenn sein Standort nicht
> mehr in Deutschland ist und ihn in dem Land anmelden, in dem sein Standort ist.anscheins hast du eine rechtlich verbindliche definition von standort?!?
es ist doch nicht verboten mit dem WoMo rumzufahren und zu parken wo ich will.
zur anmeldung im ausland braucht man einen erstwohnsitz dort
mit all den konsequenzen. und zweitwohnsitz im ausland gibt
es nicht in der EG. (hoch lebe die EG!)>Auch in Frankreich dürfen keine nicht angemeldeten Autos herumfahren!
da ist eine grauzone. versuch mal dein auto in F anzumelden
und du faehrst zwangslaeufig damit mind. 3 monate ohne zulassung
rum u(mit franz. versicherung - freiwillig aber pflicht!)
und mit dem entwerteten kennzeichen. (manche schaffen sogar 10 jahre! :-)
allerdings mit einer franz. versicherung - wenn die es zulassen.)eine KFZ-steuer gibt es in F ja nicht mehr. also nehmen die es
wegen der zulassung nicht so ernst wie in D. eine abmeldung gibt es
auch nicht. abmeldung ist nur fuer den fall des verkaufs oder verschrottung
vorgesehen. in diesem fall bekommt man aber nichtmal eine abmeldebestaetigung.
da es keine zulassung gibt wie in D, ist auch nicht sichergestellt,
dass das fahrzeug eine haftpflichtversicherung hat.>Du kannst aber Deine Versicherung mal Fragen, ob sie auch Fahrzeuge mit
> französischem Nummernschild versichern.machen die auf keinen fall. habe bei der Allianz
nachgefragt. und es unter strafe verboten
mit wohnsitz in F eine versicherung im ausland zu kaufen.
das weiss ich mit sicherheit. (hoch lebe die EG!)ciao oscar