Re: HILFE: vorübergehend = endgültig stillgelegt?
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Geschrieben von Uwe aus Chemnitz am 27. Mai 2002 21:36:33:
Als Antwort auf: HILFE: vorübergehend = endgültig stillgelegt? geschrieben von Veela am 27. Mai 2002 21:24:10:
Das mit der Änderung stimmt, man braucht die Fristverlängerung von einem halben Jahr nicht mehr beantragen, allerdings gibts danach keine weitere Fristverlängerung.
Ab welchen Zeitpunkt das gilt weiß ich aber auch nicht genau, ich denke ein Anruf bei Deiner Zulassungsstelle klärt das aber.
Ein Vollgutachten ist aber wenn schon ein Brief vohanden ist nicht mehr als eine HU vom Aufwand, meist schreibt der Prüfer alles vom verhergehenden Brief ab. Nur die Kosten sind höherViel Glück