Re: Achtung bei der Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts!


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Geschrieben von Werner aus dem Allgäu am 12. Juni 2002 15:29:14:

Als Antwort auf: Achtung bei der Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts! geschrieben von Feumofahrer am 12. Juni 2002 12:04:44:

>Hallo Werner,
>bei der Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes wäre ich vorsichtig.

Danke für den Hinweis!

>1. Bei Womos gibt es nur SF1 - SF3 (meistens jedenfalls)

Ist bei meiner Versicherung auch so

>2. D.h. wenn du beim Auto z.B. auf SF10 bist und du
>überträgst die Rabatte auf das Womo bist du dort auf SF3.

Das spart bei mir einiges, da mein LT noch als LKW zugelassen ist (100 % = ca 100 Euro pro Monat)

>4. Wenn du jedoch mit dem Womo und SF3 einen
>Unfall machst wirst du auf SF2 zurückgestuft.

Das steht mir bevor (wg. einer klitzekleinen Beule an einem anderen Auto, die über 1200 Euro Reparaturkosten verursacht hat). Aber besser SF2 als im nächsten Jahr wieder bei SF0 anfangen.

>Diese SF2 bleiben dir erhalten
>AUCH wenn du wieder auf ein Auto wechseln möchtest.

Wer wird denn so etwas tun wollen ;-)

>D.h. du verliest viele viele Jahre
>Schadensfreiheitsrabatt!

Falls ich doch wieder ein normales Auto anmelden sollte, dann nehme ich dafür einfach den SF-Rabatt, denn ich mit meiner Ente eingefahren habe ;-)

Gruß Werner

(lonnakWoMo-Fahrer)





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