Re: Rückfahrscheinwerfer
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Geschrieben von Klaus am 12. August 2002 23:08:10:
Als Antwort auf: Rückfahrscheinwerfer geschrieben von Holger aus Grimmen am 12. August 2002 20:37:40:
Moin ;-)
>kann mir jemand sagen, ab welchen Baujahr Rückfahrscheinwerfer
>zwingend vorgeschrieben sind.Der, der darüber meckert, daß sie bei Dir fehlen ...
>In welchem Gesetz steht so etwas. Möchte nicht wie doof
>beim TÜV erscheinen.Davon kann keine Rede sein.
§§ 49a + 52a StVZO, darin steht aber nicht was Du suchst, naja, und sowas gibt's natürlich auch noch:
Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87)
Sowas willst Du nicht wirklich lesen, und dann findest Du vermutlich immer noch nichts :-(
mfG
K.R.
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