Re: OFF-Topic
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Geschrieben von Oliver am 19. November 2002 08:25:24:
Als Antwort auf: Re: OFF-Topic geschrieben von GerhardHB am 19. November 2002 06:33:19:
>Bei genauer Auslegung des Bürgerlichen Gesetzbuches wäre das Wählen strafbar.
>Straftatbestand: Unterstüzung einer kriminellen Vereinigung.
>Gruss
>GerhardJa, es kommt nur darauf an, wen man gewählt hat.
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