Re: OFF-Topic


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Geschrieben von GerhardHB am 19. November 2002 06:33:19:

Als Antwort auf: OFF-Topic geschrieben von Jason am 18. November 2002 17:29:50:

Bei genauer Auslegung des Bürgerlichen Gesetzbuches wäre das Wählen strafbar.
Straftatbestand: Unterstüzung einer kriminellen Vereinigung.

Gruss

Gerhard




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