Erlaubnis fuer Dachkonstruktion


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Geschrieben von venot yan am 03. Juni 2002 10:21:39:

Hallo zusammen,
ich mache mir gerade Gedannken, ob die von mir realisierte Dackonstruktion rechtlich unbedenklich ist. Ist zwar dumm erst danach daran zu denken, aber es ist jetzt eben so.
Also ich habe oben auf des Kunststoffhochdach zwei Quertraeger (starkes Aluminium Profil) montiert. Mit M6-VA Schrauben durch zwei Dachspriegel verschraubt. Ist wirklich robust. Dann hab ich zwei Kisten aus GFK-ueberzogenem Sperrholz darauf und eine VA-Surfbretthalterung. Das Zeug ist superstabil und hat schon einige Urlaube mitgemacht. Ich glaube fast man koennte daran den Bus heben. Kann mir jemand sagen, ob ich mit meiner Dachkonstruktion grundsaetzlich im Unrecht bin (Dachlast, Fahrzeughoehe...) Kann man so etwas vom Tuev abnehmen lassen, oder bleibt letztlich nur der furchtbare Traeger, der in der Regenrinne halt findet. Bekomme ich nur nach einem Unfall Probleme, oder bin ich schon bei einer Polizeikontrolle faellig. Ich waere um einige Infos sehr dankbar.
Gruesse an alle. Yan




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