Re: LT mit Übergewicht?
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Geschrieben von Klaus am 24. Mai 2002 19:59:40:
Als Antwort auf: Re: LT mit Übergewicht? geschrieben von Tino am 24. Mai 2002 13:02:58:
Moin ;-)
Die Kfz-Steuer bemisst sich in 200kg-Stufen, von 2801 - 3000kg ist also alles gleich teuer.
VW gibt für einen LT28 mit einer Vorderachslast von mindestens 1600kg und einer Hinterachslast von mindestens 1680kg maximal 3.100kg frei. Dem müsste eine Unterlassungsverfügung von VW vorliegen, einen alten LT28 auf 3500kg oder mehr aufzulasten, das wird also nichts ohne Umbauten, die dann wieder jemand abnehmen muß.
Der ansonsten auf den äusseren Blick identische LT35 E unterscheidet sich vom LT28/31 nicht nur durch die Federpakete und die Reifen, sondern auch durch größere Bremstrommeln.
mfG
K.R.(auch aus dem Kreis Pinneberg)