Re: der TÜV zum Fahrradträger


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Geschrieben von Jan am 26. April 2002 21:12:26:

Als Antwort auf: der TÜV zum Fahrradträger geschrieben von Uwe adsV am 26. April 2002 19:15:35:

>Hallo Leute,
>was verlangt eigentlich der TüV und die Versicherung von einem Fahrradtr. ?
>Hab da 2 Aufnahmen unter der Stoßstange, da köönte man ja was "zusammenbrazeln" und da einschieben. Also was darf uind wie darfs befestigt sein ?
>Danke Uwe aus dem schönen Vogtland

Wenn du nur reinschiebst und so festmachst, das es ohne Werkzeug abgenommen werden kann, interessiert es den TÜV überhaupt nicht. Ist wie bei Dachgepäckträgern. Schau dir die abenteuerlichen Konstruktionen an manchen PKW mit Spanngurten am Heck an. Die sind auch erlaubt. Nur über die Seiten des LT darfst du nicht rausbauen. Aber der ist ja breiiiit... Ab 2 Meter Höhe darfst du sogar messerscharfe Kantenbleche verwenden und bis 2,55 Meter Gesamtbreite bauen. Interessiert überhaupt keinen, hat mir der Prüfer neulich bei der HU extra bestätigt, als er meinen abenteuerlichen selbstgebauten Dachträger sah. Nur runterfallen darf es natürlich nicht, also sicher die Fahrräder noch zusätzlich irgendwo am Auto mit Gurten.
Gruß
Jan





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