Re: Ausziehbare Stosstange


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Geschrieben von Holger aus Burgdorf am 05. November 2002 10:13:11:

Als Antwort auf: Re: Ausziehbare Stosstange geschrieben von Andreas am 01. November 2002 15:17:34:

Hallo Johannes,

wie sieht das eigentlich mit solchen Eigenkonstruktionen TÜV-mäßig aus?
Soweit ich weiß muß man doch solche Motorradbühnen eintragen lassen. Habe ich auch jeden Fall damals gemacht, als ich meine Fiedler-Bühne an meinen alten LT-Kasten anbauen wollte.
Jetzt habe ich ein anderes Problem mit meiner eigentlich serienmäßigen Bühne an meinem "neuen" Karmann LT 'H' (Baujahr 84): Das Ding ist mir im letzten Urlaub abgeknickt, als ich mit den zulässigen 150 kg beladen über einen Bahnübergang gefahren bin. Nun will ich das Teil nicht nur reparieren, sondern auch verstärken, indem ich in das Originalrohr ein kleineres Rohr hineinschieben will. Damit verändere ich genaugenommen die ursprüngliche Konstruktion. Muß ich ein Gutachten haben und damit zum TÜV?
Für manche mag diese Frage vielleicht kleinlich erscheinen, aber wenn was passiert, bin ich möglicherweise meinen Versicherungsschutz los, weil durch gewisse Modifikationen meine ABE erlischen kann...

Gruß Holger





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