Re: Fragen zur AHK
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Geschrieben von Marius-HH am 11. Mai 2021 07:24:28:
Als Antwort auf: Re: Fragen zur AHK geschrieben von Johannes am 10. Mai 2021 21:01:20:
Guten Tag
Ich habe eine Problem. Ich bin Besitzer eines LT 28 DW 1983 und habe eine AHK mit 2000kg am LT und im Schein eingetragen. Nun habe ich eine AHK mit 2500kg erworben.
Wie kann ich die neue AHK mit den 2500kg eintragen lassen?
Im Wiki bin ich leider nicht richtig fündig geworden, außer das ich dort erlesen konnte, das so eine Eintragung mal bei jemandem abgelehnt wurde.
Wo finde ich die Freigabe Bescheinigung von VW? Im Wiki?
Beste Grüße
Johannes
Moin, hab n 45er ,war kein Problem Gruß th
Hallo Johannes,
ich glaube das liegt am Fahrzeug, der LT28 darf nur 2000kg
Bauart bedingt.
Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
Sicher gibt es hier noch jemand, der es ganz genau weiß.
Ich habe auch nen LT28 und nur die 2to.
Grüße Timo
Hallo erstmal und besten Dank für alle bisherigen Antworten
Genauso isses bei meinem 28er bj 83 auch. Von Anfang an waren nur 2000kg eingetragen und nun möchte ich den LT auf 2500kg umschreiben lassen.
Brauche ich hierfür diese Freigabebescheinigung von VW (falls ja, woher bekomme ich die? Gibt es die im Netz?) oder geht das so irgendwie beim TÜV?
Kann mir jemand sagen, wie sich das mit den 75PS aus den Sauger DW mit 2500kg Anhängelast im Stadtverkehr ohne große Steigungen verhält.
Klar ist nen Turbodiesel besser, aber geht das mit den 2500kg hinten dran noch mit dem Sauger?
Beste Grüße Johannes Moin Johannes,
Wenn du schon eine 2t AHK hast, Probier das doch mal aus. Wenn du einmal damit um Block fährst weißt du es sicher. Aber lass dich nicht erwischen. Ich habe auch einen 1S. Aber eine 35E mit kurzer Achse. Meiner Ansicht nach hängt das sehr von der Übersetzung ab, ob das fahrbar ist oder auch noch Spaß macht. Bewegen wird er sich auf jeden Fall.
Gruß
Marius
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