Nachtrag
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Geschrieben von Chris am 25. März 2022 10:05:36:
Als Antwort auf: Das Warum und was man tun kann geschrieben von Chris am 22. März 2022 22:44:53:
Servus Alex,
hier noch eine Info, weil ich gerade darüber gestolpert bin: In der VW Auflastungsbescheinigung steht auch etwas zur Ablastung drin, nämlich daß Ablastungen bis 20% des zGG ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers möglich sind. Damit kann man z.B. einen LT40 problemlos auf 3,5t ablasten. Für größere Ablastungen müsste man also tatsächlich bei VW anfragen. Es steht außerdem ausdrücklich dabei, daß sich bei Ablastungen auf unter 3,5t die Geräuschvorschriften ändern. Leider haben sie zu den tatsächlichen Geräuschwerten der LTs nichts dazugeschrieben.
Also wie schon gesagt, anderen Prüfer probieren und Glück haben. Oder den aufwändigen Weg gehen und bei VW die entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung inkl. Geräuschwerte anfragen, ob sie dir das ausstellen können. Insbesondere bzgl. Geräusch bin ich sehr daran interessiert, was VW antwortet.
Und wie gesagt, ein LT50 hat auch ein deutlich höheres Leergewicht als ein LT35 z.B., je nach Aufbau. Da solltest du auch mal überschlägig durchrechnen, ob das überhaupt sinnvoll funktioniert. Mal abgesehen von den Fahreigenschaften, denn die harten Federn vom LT50 fahren sich bei max. 3,5t sicher auch nicht wirklich komfortabel.
Gruß Chris
- Re: Nachtrag Klaus 25.03.2022 19:54 (2)
- Re: Nachtrag Chris 01.04.2022 00:10 (1)
- Re: Nachtrag Waldfahrer 03.04.2022 16:08 (0)
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