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Geschrieben von gr am 07. Juni 2021 16:30:11:

Hallo,
alle dieser Fahrzeuge haben "Eingebaute OPTISCHE/AKUSTISCHE HOHEITSRECHTE".
Diese sind zu keinem Fahrzeug übertragbar.
Im "H-Bereich" müssen sie "abgedeckt/funktionsuntüchtig" sein. Lokale Bestimmungen gilt es zu erfüllen. Und das ist so m. E. richtig.
Also, "Rückbau ist gefordert".
Technisches, im "Einzelnen", liegt im Bereich "der ÖFFENTLICHEN anerkannten Prüfstellen" , z. B. TÜV, DEKRA, GÜS u.a.

Stellt Euch mal vor, es wäre anders?
Gruß,
Gerald



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