Re: Frage eines Neuling zur Ablastung


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Geschrieben von LTUser am 22. März 2022 17:08:32:

Als Antwort auf: Re: Frage eines Neuling zur Ablastung geschrieben von Klaus am 22. März 2022 09:22:58:

Grüß Euch
….also zur UBB: Ich hatte 2019 in Österreich eine Ablastung von 4,6 t auf < 3,5. Dazu war eine UBB seitens des Hersteller von Not. Ich bekam sie, sogar mit dem Beisatz „ ohne technische Maßnahmen zulässig“!
….wo zum Ärger des Landesprüfstelleningenörs der ganze Federnpakettausch samt Prüfzertifizierungszinnober weggefallen ist.
Nur zu, es gibt sie noch… die UBBs…
Ciao
Chris aus Wien

Moin
Das zwecks Ablastung eine andere Lärmschutzklasse verlangt wird, höre ich hier zum ersten Mal.
Ich würde einfach Mal eine andere Prüfstelle befragen.
Gruß Frank
Das ist nicht generell so, sondern wenn Du auf 3.5t oder weniger ablastest. Das steht übrigens so auch in dem Gutachten von VW. Ablastungen bis 20% gehen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers, da das hier über ~ 30% werden, könnte er sich ja mal an VW wenden. Gibt es "VW Dialog Service" noch ?
mfG
K.R.



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