Re: die ´´Rennleitung´´
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Geschrieben von ltpit (Peter) am 19. Februar 2022 17:05:06:
Als Antwort auf: Re: die ´´Rennleitung´´ geschrieben von Chris am 19. Februar 2022 11:53:20:
Servus Jo,
mit E-Zeichen ließe sich wahrscheinlich ein Prüfer finden der sie einträgt...
wozu? E-Prüfzeichen bedeutet, daß diese Teile in Europa eine Typzulassung haben, sie sind damit nicht eintragungspflichtig. Nur, daß in dieser Typzulassung mit Sicherheit auch explizit drinsteht, für welche Fahrzeugtypen die Freigabe gilt. D.h. wenn jemand das tatsächlich mal nachkucken würde, wäre es ein schwerer Mangel.
Es spricht ja nichts dagegen, es sind zugelassene Scheinwerfer für diese Leuchtmittel, nur an einem anderen Auto. Leuchtweitenregulierung könnte ein Thema werden...
"nur an einem anderen Auto" bedeutet u.A. andere Einbauhöhe beim LT, damit passt der Lichtkegel schon mal nicht mehr. Denn höher verbaute Scheinwerfer niedriger einzustellen liefert ein anderes Ergebnis als Scheinwerfer zu verbauen, die vom der Ausleuchtung her auf die andere Einbauhöhe ausgelegt sind. Zugegeben, das beachtet grundsätzlich wohl keiner, ich habe auch nicht geprüft, ob meine neuen H4-Scheinwerfer im LT jetzt für den G1 oder den LT gedacht waren.
Runde Scheinwerfer gab's meines Wissens nie mit Leuchtweitenregelung. Höchstens Golf Cabrio? Jedenfalls kommt es dann für LTs ab 90er Baujahre nicht mehr in Frage. Zumal überhaupt die Frage ist, ob man deshalb von den eckigen auf die runden Scheinwerfer umbauen würde.
Ich vermute mal, wenn man diese G1 LED Umbauten in den LT einsetzt, wird dank E-Prüfnummer keiner etwas sagen. Es sei denn, man bekommt sie für den Lichttest beim TÜV nicht vernünftig eingestellt, Thema Lichtkegel und Höhe.
Gruß Chris Hallo Chris
Meine Vermutung beim Einbau dieser Leuchtmittel!Das wird jede Menge Ärger geben.Da kommt ein Oldi mit richtig viel Licht ohne die bekannte Funzelbeleuchtung.
90% aller Huftiere werden auf uns losgehen und die ABE. genau schecken.
Zulassungsnummer nicht aufgeführt und im schlimmsten Fall bleibt der Lt wegen Verkehrsuntüchtigkeit (Betriebserlaubnis erloschen) dann stehen.Denke mal das wir so etwas nicht unbedingt brauchen.
Gruß Peter
- Re: die ´´Rennleitung´´ Chris 20.02.2022 12:35 (2)
- Re: die ´´Rennleitung´´ Tiemo 20.02.2022 12:50 (1)
- Re: die ´´Rennleitung´´ Chris 20.02.2022 13:00 (0)
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