Re: Was wiegt er denn real?


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Geschrieben von Ralf(1E) am 19. Juni 2021 21:58:35:

Als Antwort auf: Re: Was wiegt er denn real? geschrieben von Jonathan PAUL am 17. Juni 2021 21:44:02:

Nun, dann hoffen wir mal , daß es früher oder später ein paar Rückmeldungen gibt, wie bei Kontrollen in den jeweiligen Ländern das gehandhabt wird. Man kann nur lernen.

Viele Grüße

Ralf(1E)


@ Ralf:
Das stimmt nur bedingt.
Wenn du HzGG 3500kg hast
ABER
Techn. Höchstzul. Gesamtmasse 4400kg
Behaupte ich das du nicht abladen musst.
Aber die Strafe wirst du brennen, jedoch ist auch diese niedriger weil du niemand gefährdest...

LG
Jonathan
Hallo zusammen,
Man hat ja im echten Leben nicht nur (ablasbare) Flüssigkeiten wie Wasser und Alkohol mit an Bord, sondern je nach individuellem Interesse auch diverse Freizeitausrüstung, Ersatzteile usw. mit dabei. Strafe zahlen ist das Eine, die Folgekosten und der Ärger mit Abladen, Speditionsversand, Geleitfahrzeug usw. das Andere. In Österreich sind beispielsweise nur 2% Überladung zulässig. Das bedeutet entweder Abladen über Spedition, oder ein Begleitfahrzeug buchen, daß einen als Sondertransport mit Rundumleuchten und allem drum und dran, wie bei einem Schwertransport bis über die Grenze außer Landes begleitet. Und auch die Strafe liegt sehr im Ermessen der jeweiligen Behörde und reicht von 70 bis weit über tausend Euro. Da sind die üppigen Wiegekosten fast schon lächerlich.
Natürlich kann man das Risiko minimieren und wenigstens die stationären Wiegestellen (meist in Grenznähe) über die Dörfer umfahren, oder früh morgens, in der Mittagspause oder nach Feierabend passieren. (sind ja auch nur Beamte...)
In Deutschland hat die Polizei oft schon kleine mobile Waagen mit dabei. Schon live gesehen, verdächtige Fahrzeuge werden auf den nächsten Parkplatz gewunken, Waagen raus, Achslasten gemessen... und dann geht es meist ab zum nächsten Kieswerk, Recyclinghof oder dergleichen auf die amtliche Waage. Angeblich muß dann ab 10% definitiv abgeladen werden, 5-10% sind wohl Ermessungsspielraum.
Viele Grüße
Ralf(1E)
Hi Sancho,
warst du mal auf ner Waage? Ich wurde übrigens auch noch nie gewogen. Wenn du einige Jahre das Geld gespart hast, kann man zur Not auch mal was zahlen...
Wichtig wäre halt, dass du mit leerem Wasser und Abwasser noch unter 3,5 Tonnen bleibst, dann gibts zumindest keinen Grund, dir die Weiterfahrt zu untersagen.
Deshalb, erst mal gensu wiegen, bevor du ne Entscheidung triffst.
Gruss Jo



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