Re: Nelscheinwerfer bei Fernlicht; zusammen, ist gesetzlich nicht zulässig
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Geschrieben von Tiemo am 09. November 2020 15:14:10:
Als Antwort auf: Re: Nelscheinwerfer bei Fernlicht; zusammen, ist gesetzlich nicht zulässig geschrieben von gr am 09. November 2020 14:50:36:
Hallo Gerald,
ich kenne die Regelung auch so, dass die Nebler bei Fernlicht ausgehen sollen, das hat der TÜV eigentlich auch immer getestet.
Allerdings sind sie im Original-Stromlaufplan von VW aus 1993 so beschaltet, dass sie tatsächlich NICHT ausgehen, und so ist der LT als Baumuster zugelassen worden.Im Original bekommt das Relais am Schaltkontakt (2/30) Spannung von Klemme X, also immer, wenn die Zündung an ist und nicht gerade gestartet wird,
und die Spule (4/86) über G4 an der ZE, mit der Kennzeichenleuchte verbunden, und Masse (Klemme 31, 6/85 am Relais), also immer, wenn mindestens Standlicht an ist.
Der Ausgang des Schaltkontaktes ist dann direkt mit dem Schalter für die Nebelleuchten (Anschluss "+") verbunden.
Damit funktionieren die Nebler (und zwar vorne wie hinten!) völlig unabhängig von den Hauptscheinwerfern und unabhängig davon, ob gerade auf- oder abgeblendet ist.Hatten wir das Thema schon mal?
Gruß,
Tiemo
- Re: Nelscheinwerfer bei Fernlicht; zusammen, ist gesetzlich nicht zulässig Joachim S 09.11.2020 16:05 (0)
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