Re: Feuerwehr-, THW-, Krankentransporter u. a. aus dem Öffentlichen Dienst


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Geschrieben von gr am 11. Juni 2021 14:29:25:

Als Antwort auf: Re: Feuerwehr-, THW-, Krankentransporter u. a. aus dem Öffentlichen Dienst geschrieben von Christian aus Ro am 11. Juni 2021 11:37:10:

Hallo Christian,
danke für den Hinweis, aber Du hast das aus dem Zusammenhang gerissen.
Geschrieben ist in Gänsefüßchen

>alle dieser Fahrzeuge haben "Eingebaute OPTISCHE/AKUSTISCHE HOHEITSRECHTE".

Der Beitrag war gemacht für LT-Interessierte, die sich z. Zt. mit der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs beschäftigen und sich um Überblick bemühen. Und oftmals in kurzer Zeit bei mir nachfragen

Deine Variante ist zwar nach der StVO korrekt, aber für "Neulinge" viel zu schwierig zu lesen. StVO §35 ???

... "eingebaute Hoheitsrechte" gibt es nicht. Es gibt "Sondersignalanlagen" die nach Anforderung und Bestätigung durch Leitstelle und Co. Genutzt werden dürfen um Vorrangrechte im Rahmen der StVO nutzen zu können.
Richtig ist, dass diese Sondersignalanlagen im Zivilverkehr nicht genutzt werden dürfen bzw. diese im öffentlichen Straßenverkehr nicht aktivierbar sein dürfen (sie müssen elektrisch aufwendig getrennt werden, ein Kippschalter reicht nicht) abgebaut werden müssen sie auch laut VZV nicht! Blaulicht und co können entweder abgedeckt werden oder das Innenleben muss raus, dann ist es eine blaue Abdeckung.
Auch eine Entfernung der Hoheitszeichen ist nirgendwo zwingend vorgeschrieben und auch bei der Zulassung als "Oldtimer" nicht (mehr) gewünscht.
Die Aussage, dass hier juristisch belegt werden müsste, dass dies entfernt wurde ist verwaltungsrechtlich bedenklich, liegt es aber in einer Grauzone da die jeweilige Kommune selbst bestimmen kann, was mit ihren Zeichen gemacht wird, vorgeschrieben ist es gesetzlich jedoch nicht, das Gesetz sieht lediglich vor, dass "sonder Kfz" mit dementsprechender Schlüsselung nicht privat betrieben werden dürfen, hier muss umgeschlüsselt werden.
Beschriftungen an der Vorderseite, bei Polizeifahrzeugen auch an den Flanken muss allerdings immer entfernt werden.


Ich könnte das auch einfach ändern, indem ich nur den LINK einfüge,

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/115-35-sonderrechte

Einfach, und WIKI's Tod.
Christian dieses Vorgehen, das weißt Du aus Erfahrung, ist für Forums- und Wiki-Leser nicht mehr interessant.
Im Vergleich,

https://www.lt-forum.de/dokuwiki/doku.php?id=start:reparaturtips:aufbocken_des_lt

Erschreckend, aber wahr.
Könntest ja zukünftig diese Fragen(StVO §35) beantworten; für Laien verständlich, kurz, erschöpfend, korrekt.
Gruß,
Gerald




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