Re: Nelscheinwerfer bei Fernlicht; zusammen, ist gesetzlich nicht zulässig
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von Joachim S am 09. November 2020 16:05:37:
Als Antwort auf: Re: Nelscheinwerfer bei Fernlicht; zusammen, ist gesetzlich nicht zulässig geschrieben von Tiemo am 09. November 2020 15:14:10:
Hi Zusammen,
die Benutung der Nebelscheinwerfer ist zusätzlich zum.Abblendlicht gestattet. Oder auch nur zusammen mit dem Standlicht.
Das bedeutet nicht automatisch, dass es so geschaltet sein MUSS, dass es zum Fernlicht nicht geht, vermute ich. Es wäre dann die Verantwortung des Fahrers, es nicht zusammen zu verwenden.
Beispiel, Nebelschlussleuchte. Darf nur bei Sichtweite unter 50 Metern an sein. Funktioniert aber immer. Auch wenn das Auto 180 fährt, was ja bei Sichtweite unter 50 Metern unplausibel wäre ;-)
Gruss Jo
Hallo Gerald,
ich kenne die Regelung auch so, dass die Nebler bei Fernlicht ausgehen sollen, das hat der TÜV eigentlich auch immer getestet.
Allerdings sind sie im Original-Stromlaufplan von VW aus 1993 so beschaltet, dass sie tatsächlich NICHT ausgehen, und so ist der LT als Baumuster zugelassen worden.
Im Original bekommt das Relais am Schaltkontakt (2/30) Spannung von Klemme X, also immer, wenn die Zündung an ist und nicht gerade gestartet wird,
und die Spule (4/86) über G4 an der ZE, mit der Kennzeichenleuchte verbunden, und Masse (Klemme 31, 6/85 am Relais), also immer, wenn mindestens Standlicht an ist.
Der Ausgang des Schaltkontaktes ist dann direkt mit dem Schalter für die Nebelleuchten (Anschluss "+") verbunden.
Damit funktionieren die Nebler (und zwar vorne wie hinten!) völlig unabhängig von den Hauptscheinwerfern und unabhängig davon, ob gerade auf- oder abgeblendet ist.
Hatten wir das Thema schon mal?
Gruß,
Tiemo
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten