Re: Nelscheinwerfer bei Fernlicht; zusammen, ist gesetzlich nicht zulässig
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Geschrieben von gr am 09. November 2020 14:50:36:
Als Antwort auf: Nelscheinwerfer bei Fernlicht geschrieben von Skoot am 08. November 2020 20:46:56:
HALLO ALLE;
Hersteller und Gesetzgeber haben sich aufgrund der "Blendproblematik" insgesamt darauf geeinigt, die Kombination Fernscheinwerfer/Ablendlicht mit Zusatz der Nebelscheinwerfer nicht zuzulassen.
Gesetzlich fundiert und auch beim Tüv so ausgelegt.
Die Versicherungen legen das auch negativ aus.Abhilfe bringt nur eine instandgesetzte Scheinwerferanlage gem. ORIGINAL; raus mit Kontaktschwächen/Korrosion ...; nicht nur mit WD-40.
Beim LT ist "Ursachenermittlung" gefragt und kein "Übertünchen vom Maler".
Abgesehen davon, mich persönlich stört auch ein entgegenkommender "Blender mit solcher "Schaltung""
Gruß,
Gerald
Moin, ich würde meine Nebelscheinwerfer gerne so schalten, das sie wahlweise auch bei Fernlicht leuchten. Woher hole ich mir da am besten die Signale her und wie verschaltete ich das am besten. Hab jetzt die std VW Verdrahtung und wollte sowieso grad auf Relaisschaltung für besseres Licht umbauen. Da könnte ich das gleich mit reinwursten. Kann da jemand helfen?
- Re: Nelscheinwerfer bei Fernlicht; zusammen, ist gesetzlich nicht zulässig Wolfgang m.d. H-Frosch 09.11.2020 16:39 (0)
- Re: Nelscheinwerfer bei Fernlicht; zusammen, ist gesetzlich nicht zulässig Tiemo 09.11.2020 15:14 (1)
- Re: Nelscheinwerfer bei Fernlicht; zusammen, ist gesetzlich nicht zulässig Joachim S 09.11.2020 16:05 (0)
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