Re: Frage eines Neuling zur Ablastung
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Geschrieben von Klaus am 22. März 2022 09:22:58:
Als Antwort auf: Re: Frage eines Neuling zur Ablastung geschrieben von Frank aus MTK am 21. März 2022 21:42:16:
Moin
Das zwecks Ablastung eine andere Lärmschutzklasse verlangt wird, höre ich hier zum ersten Mal.
Ich würde einfach Mal eine andere Prüfstelle befragen.
Gruß Frank Das ist nicht generell so, sondern wenn Du auf 3.5t oder weniger ablastest. Das steht übrigens so auch in dem Gutachten von VW. Ablastungen bis 20% gehen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers, da das hier über ~ 30% werden, könnte er sich ja mal an VW wenden. Gibt es "VW Dialog Service" noch ?
mfG
K.R.
- Re: @K.R.; Frage eines Neuling zur Ablastung gr 22.03.2022 17:49 (0)
- Re: Frage eines Neuling zur Ablastung LTUser 22.03.2022 17:08 (0)
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