Re: LT als SZM / Sattelzug
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von Chris am 12. Februar 2022 11:45:42:
Als Antwort auf: Re: LT als SZM / Sattelzug geschrieben von LT45HH am 07. Februar 2022 12:06:57:
Servus,
Berufsfahrerqualifikation brauchte ich bisher nie, Handwerkerregelung nach § 1 Abs. 2, Nr. 5 BKrFQG gilt sowohl für den Messebau und Kanalbau - die entsprechenden Bestätigungen von Handels- und Handwerkskammer führe ich aber meistens mit - besser ist das :) Na ja, die Regelung hängt ja nicht an der Person, sondern am Zweck der einzelnen Fahrt. Transportierst du Teile oder Material z.B. von deiner Werkstatt in ein Außenlager und nicht zur Baustelle, wo es verarbeitet wird, ist diese Fahrt schon wieder raus aus der Handwerkerregelung und fällt unter den gewerbl. Gütertransport. Ich habe allerdings auch noch nie gehört, daß das in dem Rahmen im regionalen Bereich kontrolliert wird, so lange du nicht auf der BAB unterwegs bist und das BAG dich rauszieht.
Habe in Dänemark eine LT 35 SZM gefahren mit elektromechanisch gebremstem 7m Auflieger probegefahren, die fuhr sich komfortabler als mein alter LT45 / 55 je waren. Die hatte hinten aber Schraubenfedern (hatte bisher nur Blattfedern an meinen LTs) und der Verkäufer meinte schon, dass er die alle 2-3 Jahre tauschen muss, Stoßdämpfer eher noch öfter...Zudem, die Bremsanlage würde alle mir bekannten HU Prüfstellen vermutlich überfordern... Verschleiß ist eine Frage der Dimensionierung und Qualität - bei solchen Einzelumbauten ist das halt generell ein Problem, überhaupt passende Teile zu finden, die alle Anforderungen erfüllen.
In Anlehnung an das, was LT-Pit geschrieben hat, würde ich den Kauf eines solchen Zuges weniger vom verbauten System abhängig machen, als vom Pflegezustand. Und für den TÜV sowieso in eine richtige Nutzfahrzeugwerkstatt gehen. Da kommen dann auch die richtigen Prüfer.Gruß Chris
- VW Classic und BKrFQG LT45HH 14.02.2022 11:42 (1)
- Re: VW Classic und BKrFQG Chris 14.02.2022 20:37 (0)
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten