Re: LKW oder H


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Geschrieben von Chris am 03. Oktober 2020 22:49:27:

Als Antwort auf: Re: LKW oder H geschrieben von Thomas d.m.d.r.K. am 02. Oktober 2020 19:15:22:

Servus beinand',

bei einer LKW-Zulassung erfolgt die Steuerlast nach Gesamtgewicht des LT´s.
Z.Zt. 12,78€ je angef. 2ookg.
Also Gesamtgewicht bis 3,500kg, z.B. bei einem LT35.
LKW ist LKW, egal ob es ein 2,4L Benziner oder Diesel ist.(Steuerbezogen)

Genau so ist es.

Interessant jedoch wird es demnächst. wenn nach Schadstoffausstoß (CO2) bemessen wird,
dann macht der 2,4L als 1E-Motor mit geregeltem G-Kat viel Sinn.

Nein, das wage ich zu bezweifeln. In solchen Fällen gilt der Bestandsschutz, und zwar allein schon aus praktischen Gründen: Es gibt für die meisten Bestandsfahrzeuge gar keine Gutachten, die eine Einklassierung ins neue System erlauben. Dazu müsste man für jedes alte Modell nachträglich noch Gutachten einführen. Dabei geht es nicht nur um Abgas, sondern auch um Luftwiderstand und weitere Aspekte, die in die neue Berechnung mit eingehen und enormen Messaufwand erfordern. Simulationsmodelle sind bezüglich der CO2-Einstufung nicht zulässig. Da diese Gutachten im Nachgang keiner erstellt, bleibt nur, die Fahrzeuge aus abgelaufener Produktion nach dem alten System zu besteuern. Das bedeutet nicht, daß die Kosten für alte Modelle gleich bleiben, sie können jederzeit verändert werden, um sie ins richtige Verhältnis zu modernen CO2-sparenden Modellen zu setzen (per Pauschale).
Definitiv wird aus diesem Grund jedenfalls ein 1E zukünftig nicht sinnvoller sein, als er es heute schon ist. Mangels anderslautender Gutachten wird man ihn wieder in den gleichen Topf schmeißen wie einen Diesel mit Schadstoffklasse 0.

Wir erinnern uns übrigens: Das Thema haben wir beim Pkw alles schon durchgemacht. Die Einführung der CO2-basierenden Steuer blieb für Bestandsfahrzeuge damals ohne Konsequenzen bzgl. ihrer Einstufung.

Mit LKW-Zulassung ist es doch möglich, in eine H-Zulassung zu wechseln,
wenn alle Kriterien erfüllt sind.

Lkw und H sind ja zwei paar Schuhe. Man kann sie natürlich kombinieren. Für beides gelten unterschiedliche Kriterien. Beim H sind die Kriterien strenger, da hier neben der Originalität des Fahrzeugs auch dessen Pflegezustand mit einfließt. Das H kann bei schlechtem Pflege- und Wartungszustand sowie vorgabenwidrigen Umbauten auch wieder aberkannt werden.

Gruß Chris



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