Re: Änderungsabnahme / H-Kennzeichen
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Geschrieben von Waldfahrer am 13. Juni 2019 14:36:03:
Als Antwort auf: Änderungsabnahme / H-Kennzeichen geschrieben von Norbert FR am 12. Juni 2019 21:12:04:
Servus Norbert,
schau' mal in's Wiki, da findest Du unter Zulassungsfragen ein Kapitel über Deine Fragen, inkl. Rechtsquellen.
Leider sind die Paragraphen der Einzel-Staatsgesetze mittlerweile extrem "angereichert" mit einfachen Verweisen auf EU-Richtlinien, welche mehrere (hundert) Seiten haben können.
So blickt kaum mehr wer durch (inkl. dem "einfachen" Prüfer) was eigentlich gilt.
Aber ein weites Feld für persönliche Willkür.So gilt z.B. nach EU-RL48/5.22 eine lichttechnische Einrichtung als nicht vorhanden, wenn sie nicht einfach z.B. durch Einsetzen einer Sicherung, wieder in Betrieb genommen werden kann.
Also ist das mit dem Entfernen des Blaulichtes oä Unfug, wenn man z.B. die Verkabelung entfernt. Die Schalter im Inneren gehen den TÜV schon gar nichts an, wenn sie "tot" sind usw.Für Oldtimer gelten zur Aufrecherhaltung des historischen Erscheinungsbildes, zumindest in A, nochmal Sonderregeln. Darauf kann man sich natürlich nicht berufen, wenn man die Feuerwehr zum Womo umbaut.
Gruss Josef
- Re: Änderungsabnahme / H-Kennzeichen Norbert FR 14.06.2019 22:19 (0)
- Re: Änderungsabnahme / H-Kennzeichen Skoot 13.06.2019 16:40 (1)
- Re: Änderungsabnahme / H-Kennzeichen Waldfahrer 14.06.2019 08:26 (0)
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