Re: Oldtimer Saisonkennzeichen


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Geschrieben von CH Michl am 26. Juni 2019 11:34:46:

Als Antwort auf: Re: Oldtimer Saisonkennzeichen geschrieben von m-racer am 26. Juni 2019 11:18:42:

Es gibt Neuigkeiten. Ich habe eine ausführliche Antwort erhalten.
Aber ich gebe noch nicht auf und hake weiter nach und werde weiter berichten! :)
Anbei das Zitat:
"Sehr geehrter Herr "xy",
sobald bei einer Kennzeichenkombination eine Ziffer hinzukommt oder wegfällt, handelt es sich um eine neue Kombination. Das bedeutet sobald bei Ihrer aktuellen Kombination die Saison mit hinzukommt ist es eine neue Kombination, sodass kein Bestandsschutz auf dem ursprünglichen Kennzeichen mehr besteht.
In Abschnitt 1 Nr. 4 der Anlage 4 i.V.m. Abschnitt 4 Nr. 4 der Anlage 4 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) wird auch darauf hingewiesen, dass für einzeilige oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 und 2 die Mittelschrift zu verwenden ist, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Eine derartige Besonderheit liegt bisher nicht vor.
Im August 2018 wurden wir vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz ausdrücklich darauf hingewiesen keine Kennzeichenkombinationen mehr auszugeben, welche standardmäßig in Engschrift geprägt werden müssen. Dies wurde in der Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Fachausschusses Fahrzeugzulassung entschieden und betrifft in AW alle Kombinationen die insgesamt 8 Stellen haben (z.B. AW-XX 1111).
Auch bei Zulassung von historischen Fahrzeugen mit H und Saisonzeitraum dürfen die Kennzeichen nicht mehr mit Engschrift geprägt werden (z.B. AW-XX 11 H 04/10).
Die FZV enthält keine Regelung, wonach die Engschrift generell verwendet werden darf, wenn die zulässige Anzahl an Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer in Mittelschrift keinen Platz auf dem Kennzeichen finden. Ist es, insbesondere bei einzeiligen Kennzeichen, nicht möglich, das Kennzeichen mit bis zu acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) in Mittelschrift auszufertigen, dann darf diese Buchstaben-/ Ziffernkombination nicht ausgegeben werden. Gleiches gilt, wenn bei Elektrofahrzeugen der amtliche Zusatz „E“ bzw. bei Oldtimern der amtliche Zusatz „H“ gegebenenfalls mit Saisonzeitraum auf dem Kennzeichen angebracht werden soll und dies in Mittelschrift nicht möglich ist.
Aus diesem Grund können für eine Kombination mit Saison und „H“ nur 3 Stellen (entweder 2 Buchstaben und 1 Zahl, oder 1 Buchstabe und 2 Zahlen) nach AW- verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

Mahlzeit,

ich versteh aber nicht, warum die dir nicht die maximalen 8 Zeichen geben, da die ja in "Mittelschrift" draufpassen.

Hier mein Kennzeichen mit 8 Stellen, darf auch gerne als Vorlage beim Amt verwendet werden:

Grüße Michl

Kennzeichen



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