Re: H-Gutachten - Fristberechnung


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Geschrieben von LockX am 29. Oktober 2019 14:46:54:

Als Antwort auf: Re: H-Gutachten / Einzelabnahme / Prüforganisation geschrieben von Sancho am 29. Oktober 2019 11:33:31:

Hallo, Sancho!

EZ 1989 als Krankenwagen ... in Südtirol ... Datum des Umschreibens auf Womo ist unbekannt.

Die Kfz-Zulassungsstelle hat Zugriff auf "ZEVIS"-Daten und ruft sie für Dich gegen Zahlung von ca. 20 € ab.
Dann siehst Du alle Typumschreibungen während der Zulassung in Deutschland.

Ich kann aber davon ausgehen, dass es erst ca. 12 Jahre nach Erstzulassung stattgefunden hat.
Bei Überschreitung von 10 Jahren entfällt diese Schonfrist vollständig.
Die 30-Jahres-Frist wird dann ab 1989 + ca. 12, also ab ca. 2001 gezählt - ohne irgendeinen Ermessensspielraum.
Daraus folgt: Krankenwagen-kompatibel rückbauen oder (2001+30-2019 =) 12 Jahre warten ... oder aufgeben.

Gruß
Manfred



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