Wohnmobil-Heck mit Lastenträger + AHK, auch für Karmänner


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Geschrieben von LockX am 02. Juni 2019 22:14:55:

Mein Karmann DW Gold hat Heck-seitig Lastenträger + AHK (Anhängekupplung).
Der Lastenträger besteht aus 2 ausziehbaren Vierkant-Stahlrohren + 1 Plastikteil („Stoßstange“).
Die AHK und ihre Kupplungskugel sind fest eingebaut, unterhalb der „ausziehbaren Stoßstange“.
Beide Tragwerke sind getrennt, daher zusammen schwer, ca. 150 mm lang und 500 mm hoch.

Mein zukünftiger Oldtimer soll auch Heck-seitig besser werden:
Er soll neben Lastenträger + AHK noch Heckklappe + Heckabsenkung erhalten, aber vorbenannte Maße unterbieten.
Das ist viel schwieriger und "abgespeckt“ auch z.B. für Karmänner verwendbar.

Gespräche mit 3 aaS (amtlich anerkannte Kfz-Sachverständige) ergaben in Göttingen 1 aaS, der (auch) das nicht ausschließt:
- er akzeptiert bei Radstand 2,95 m Gesamtlänge bis zu den 6,40 m, die ich mittels Karmann Autovilla belegte, und
- er besteht nicht auf einer Festigkeitsprüfung, falls ich die Tragfähigkeit anders nachweise.
Dazu eigneten sich auch Vergleiche mit geprüften Tragwerken, z.B. von www.sawiko.de oder www.autohak.com.pl.
Abnehmbare AHK-Kugelköpfe seien bei Baujahr 1991 zeitgenössisch, also H-Kennzeichen-kompatibel.

Inzwischen habe ich das hiesige Wiki, Sawiko, Autohak und www.kupplung.de ausgewertet.
Das 3. Unternehmen steht bei Autohak als Händler in (oder für?) Deutschland.
Es vertreibt neben Autohak mehrere andere Hersteller, z.B. Westfalia, aber nicht Sawiko.
Es hat einen AHK-Konfigurator und zeigt für VW LT mehrere Angebote.

Preislich ist Autohak am günstigsten: inkl. MWSt kosten
- die starre AHK „K14“ mit D 12,9 kN für LT 28 Kastenwagen 110 € und
- ein Bausatz mit horizontal abnehmbarer AHK-Kugelkopf und D 18,9 kN 66 €.
Ich werde nun beide Bauteile bestellen und daraus eine „Sonderlocke stricken“.
Diesen Entwurf werde ich mit dem aaS besprechen bei seiner ersten LT-Abnahme.
Dort soll das LT28-Fahrgestell ein Upgrade auf LT35 mit zGG 3500 kg erhalten.

Solche Einzelabnahmen sind laut aaS übrigens unbefristet gültig. Denn
„Manche Zulassungsstellen haben sich angewöhnt, ältere Gutachten abzulehnen. Das beruht aber nicht auf einer Befristung, sondern auf ihrer mit der Zeit zunehmenden Befürchtung, der Ist-Zustand des Fahrzeugs entspreche nicht mehr dem Gutachten. Das kann man durch ein Kurz-Gutachten zur bloßen Feststellung des Ist-Zustandes beheben.“

Gruß
Manfred



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