Oldtimer Saisonkennzeichen


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Geschrieben von m-racer am 25. Juni 2019 12:11:47:

Hallo liebe LT-Fahrer,
ich hatte gerade die Möglichkeit mit einer Dame von der Zulassungsstelle in meinem Bezirk zu telefonieren.
Ergebnis war, dass meine Buchstaben-/Zahlenkombination nicht möglich sei; obwohl ich in der Zulassungsverordnung das anders lese.
Mein Zulassungsbezirk hat 2 Buchstaben und die Frau sagte, dass ich danach nur noch insgesamt 5 weitere Buchstaben/Zahlen haben dürfte.
XX-yy y H(4/10) oder XX-y yy H(4/10). Da das H und die Saisonangabe bereits 2 Zeichen einnehmen würden, hätte ich nur diese Kombinationsmöglichkeiten...

In der Zulassungsverordnung steht aber eindeutig drin, dass das "H" nicht mit gezählt wird. Desweiteren sind Schilder begrenzt auf max. 8 Stellen.
Alle diese Regeln würde ich ja einhalten, wenn das "H" nicht mitgezählt würde. Aber das hat die nette Frau anders gesehen. Als ich die FZV erwähnte, wurde mir nur mit dem Teamleiter "gedroht".
Es würde in diesem Zulassungsbezirk auch eine "Anweisung"/Beschluss geben, dass es eben nicht mehr wie 5 Zeichen seien dürften. Somit kocht jeder Bezirk ein eigenes Süppchen.
Ich solle mir halt eine andere (kürzere) Kombination aussuchen, oder das H oder den Saisonzeitraum weglassen...

Interessanterweise habe ich tatsächlich mal nach einer kürzeren Kombination geschaut und festgestellt, dass es in meinem Bezirk keine Kennzeichenkombination gibt; gar keine!!!
Also vielleicht doch als Ausnahmeregelung die "lange" Kombination!?

Oder könnten die mir eine Zulassung als Oldtimer-Saisonkennzeichen verweigern, weil es einfach keine freie Kombination mehr gibt!? Das kann/werde ich dann wohl morgen mit dem Teamleiter besprechen, da ja jetzt nach 12:00 Uhr ist... :)

Mahlzeit...

p.s.: Wie ist das denn bei euch so!?
p.p.s.: Zitat aus der FZV:
Ergänzungsbestimmungen
Der Kennbuchstabe „H“ ist der Erkennungsnummer ohne Leerzeichen in gleicher Schriftart anzufügen. Mehr als
a) sieben Stellen (Buchstaben des Unterscheidungszeichens sowie Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer – ohne Kennbuchstaben „H“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 1,
b) fünf Stellen in der Erkennungsnummer (Buchstaben und Ziffern – ohne Kennbuchstaben „H“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 2 mit einem Größtmaß von 340 mm oder auf einem Kennzeichen nach Nummer 3 oder
c) vier Stellen in der Erkennungsnummer (Buchstaben und Ziffern – ohne Kennbuchstaben „H“) auf einem Kennzeichen nach Nummer 2 mit einem Größtmaß von 280 mm oder einem Kennzeichen nach Nummer 2a
sind unzulässig.
Für Kennzeichen nach den Nummern 1 und 2 ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und für die Buchstaben der Erkennungsnummer und die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Für Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen gilt Abschnitt 5a Nummer 2 bis 6 entsprechend.



Antworten:


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