H-Gutachten / Einzelabnahme / Prüforganisation


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Geschrieben von LockX am 29. Oktober 2019 07:02:03:

Als Antwort auf: Re: H-Gutachten LT 4x4 geschrieben von Marcus_BLN am 28. Oktober 2019 13:08:14:

Hallo!

ich möchte dieses Jahr meinen LT H-Zulassen. Dazu benötige ich ein Gutachten.

"ein Gutachten" ist zu ungenau. Denn es gibt ganz verschiedene Gutachten-Typen,
z.B. Einzelabnahme/Vollgutachten gemäß § 21 StVZO und H-Gutachten gemäß § 23 StVZO.

Kann jemand einen TÜV, vorzugsweise südlich von München, empfehlen? und
H-Zulassung ... Such ... freien Gutachter ... besprich dich mit dem ... Mit dem Gutachten dann zum TÜV.

Das Erstellen jedes (gültigen) Gutachtens erfordert eine Zulassung des Gutachters in Person.
Das Erstellen einer Einzelabnahme erfordert/e zudem die Zulassung seiner Prüforganisation.
Für Einzelabnahme zugelassen waren bisher nur der TÜV in den alten und Dekra in den neuen Bundesländern.
Das wurde im Frühjahr geändert, siehe www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bundesrat-kippt-21-stvzo-monopol/
(... damit alle Organisationen die Bündelungsbehörde in Hessen kennenlernen - ist ein Witz beim TÜV Hessen)

Daher dürfen in ganz D grundsätzlich alle Prüforganisationen gemäß § 21 UND gemäß § 23 StVZO begutachten.
Bei den Prüfpersonen schließt die Zulassung für § 21 die Zulassung für § 23 ein, aber nicht umgekehrt.
Man braucht also keineswegs "mit dem Gutachten dann zum TÜV", sondern zur Kfz-Zulassungsstelle.

Ein ganz anderes Problem ist ein etwaiger Gegensatz zwischen eingetragenem und vorhandenem Fahrzeugtyp:
ein zeitgenössischer Umbau z.B. vom Lkw zum Wohnmobile ist kaum glaubhaft, wenn er 30 Jahre lang nicht eingetragen wurde.
Hier könnte man versuchen, den Umbau so zu reduzieren, dass die vorhandene Eintragung wenigstens halbwegs passt.

Gruß
Manfred



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