Re: Brennkammertausch für Eberspächer


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Geschrieben von Frank aus MTK am 19. Juni 2019 14:14:40:

Als Antwort auf: Re: Brennkammertausch für Eberspächer geschrieben von gr am 19. Juni 2019 13:52:05:

Hallo Gerald,

im Prinzip stimmt das so, allerdings falls man wirklich ein altes "neues" Ersatzteil findet so sollte das möglich sein es auch noch TÜV zulässig einzubauen. Gemäß Eberspächer soll das Einbaudatum dokumentiert werden. Aufkleber: Originalersatzteil mit Einbaudatum neben Typenschild der Heizung.

https://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=606842


ori

Gruß Frank

Hallo Bernd,
die Feststellung der DEKRA ist erstmal die TATSACHE, die sich aufgrund der "schriftlich dazu begründeten eigenen Vorlagen", abstützt.
Eine Überschreitung der "Brennerdauer_Gültigkeit" ist in der Zulassung dieses Heizungstyps festgeschrieben.
Da hilft nur "Austausch"; und da sieht es auf dem "Gebrauchtmarkt" fast unmöglich aus, weil die möglichen Ersatzteile ebenso alt sein werden ...
Dies nur aufgrund Deiner bisherigen Infos.
Gruß,
Gerald



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