Re: Kabel Rücklicht li/re bzw AHK


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Geschrieben von Ulli aus Regensburg am 09. Juni 2020 10:18:01:

Als Antwort auf: Kabel Rücklicht li/re bzw AHK geschrieben von trausti PAF am 09. Juni 2020 01:35:26:

Die Kopplung in der AHK-Dose ist meiner Meinung nach gar nicht zulässig,

Daher einfach neue Kopplung anbringen!

aber warum gibt es überhaupt ein weiteres Kabel für die Rücklichter nach hinten (grau-grün)?
Blind endende Kabel gibt es noch in der Farbe blau-schwarz und grau-weiß.
Eine zweite Frage: Ist eines dieser Kabel ev. vorgesehen für eine Nebelschlussleuchte, da ich diese - wenn ich Pech habe- nachrüsten muss.
Grüße Christian

Seit 1991 ist für alle NEUZUGELASSENEN Pkw-Anhänger die Nebelschlußleuchte Pflicht. Dies gilt auch für Anhänger, deren Erstzulassungsdatum vor 1991 lag, jedoch in der Zwischenzeit länger als 1 Jahr abgemeldet/stillgelegt waren, da die Wiederzulassung dann als Neuzulassung gilt.

Alle anderen Anhänger mit Erstzulassungsdatum vor 1991, die durchgängig zugelassen waren (oder nur vorübergehend abgemeldet waren = weniger als 1 Jahr) genießen Bestandsschutz und müssen nicht mit Nebelschlusslicht nachgerüstet werden.



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