§13 Grundgesetz


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Ralf(1E) am 07. April 2020 00:02:19:

Als Antwort auf: Corona - Jetzt wirds immer doller (Bayern) geschrieben von Ulli aus Regensburg am 06. April 2020 10:40:20:

Hallo zusammen,

Nach allem, was man so liest, beinhaltet §13 (Unverletzbarkeit der Wohnung) auch Wohnmobile (Zulassung).
So lange ihr euch allein / in Familie im Wohnmobil befindet, seid ihr quasi wie in häuslicher Quarantäne. Und zum Sport machen, darf man selbst in Bayern (allein/Familie) auch nach draußen. Sport ist ein weitläufiger Begriff...
Selbst wenn es hier je zu einem Verfahren käme, wäre eine Einstellung mehr als wahrscheinlich, wenn man sich an die sinnvollen Abstandsrgeln hält. Die Gerichte werden noch andere Sorgen haben...
Bei speziellen örtlichen Quarantäne Maßnahmen, wie z.B. in Mitterteich, könnte u.U. §13 ausgesetzt werden. Das hätte jedoch noch ganz andere Folgen...

Laßt Euch nicht zu sehr verückt machen, reichlich Abstand halten, und gut is.

Viele Grüße

Ralf(1E)


Hier kleine Info für Wohnmobile in Sachen Corona.
Es wiehert der Amtsschimmel in Sachen Einschränkung der Grundrechte.
https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-oberpfalz/wohnmobile-muessen-winterquartieren-bleiben-id3003459.html
Gruß aus Absurdistan



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten