Re: Ersatzloses Entfernen eines tragenden Bauteils


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Geschrieben von LockX am 29. August 2019 09:07:54:

Als Antwort auf: Re: Ersatzloses Entfernen eines tragenden Bauteils geschrieben von LockX am 28. August 2019 15:15:21:

Fabian fragte
Warum konnte dann nach Bj. 1986 der Panhardstab weggelassen werden?
LockX schrieb
Zur Klärung habe ich Dir einen Kfz-Sachverständigen empfohlen.

Google liefert für "Panhardstab entfernen" einige Treffer, insbesondere zu Jeeps.
Deren Höherlegung bewirkt, dass der Panhardstab Hinterachse und Blattfedern zur Seite zwingt.

Ein User schrieb, er habe den Panhardstab mit Zustimmung eines Kfz-Sachverständigen entfernt.
Ein Anderer fragte, ob der Kfz-Sachverständige den Panhardstab ausgetragen [!] habe.
Ein Dritter fragte, ob der Panhardstab denn jemals eingetragen war.
Der Andere antwortete
Deine Bremsen sind auch nicht extra eingetragen, sollte man trotztdem drin lassen.

Ohne Fachverstand würde ich den Panhardstab nicht ersatzlos entfernen.
Beteiligung eines Kfz-Sachverständigen ist die einfachste -und zunächst kostenlose- Lösung.
Je 1 LT im Serienzustand mit/ohne Panhardstab nebeneinander stellen und vergleichen geht auch.
Wenn die neuen Federaufnahmen von außen stabiler sind, muss der Panhardstab jedenfalls bleiben.
Wenn die neuen Aufnahmen innen verstärkt sind (Blechdicke, Einschweißteil, ...), sieht man es nicht.

Insgesamt wundere ich mich, auf welche Ideen man kommen kann.
Welchen Mehraufwand erfordert es denn, den Panhardstab zu belassen?

Gruß
Manfred



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