Re: Umweltzone Dieselfahrverbot, für H-Kennzeichen; neue Rechtsprechung
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Geschrieben von gr am 20. Mai 2018 12:33:24:
Als Antwort auf: Re: Umweltzone Dieselfahrverbot, für H-Kennzeichen; neue Rechtsprechung geschrieben von Knut am 20. Mai 2018 10:36:37:
Hallo Knut,
danke für Deine Antwort.
Das Urteil ist eigentlich, m. E.(Übersetzungshilfe, man sagt dazu auch IMHO), ein "Klatsche" gegen die bisherigen Regelungen der Bundesregierung!
Ich habe lediglich in "eigener Kurzfassung das Wesentliche aus "Bundsverwaltungsgerichtsurteil" wiedergegeben.
Die Ausführungsbestimmungen sind den Behörden in "HH" und sicherlich nicht nur dort, sondern bundesweit bekannt.Wesentlich ist doch, dass es keine dauernde flächendeckende Verbotszonen geben darf! Das bewerte ich erstmal positiv, nicht wissend, welche "Umleitungen" damit verbunden sind.
Statt dessen werden nun einfach bestimmte Straßen für den LT-Diesel, mit entsprechenden Ausnahmen, durch Schilder gesperrt.
Somit werden nun alle, (u. a.) "H"-LT-Diesel(auf dem Nummerschild leicht erkennbar) bei Kontrollen durch Polizei/Ordnungsamt schnell erfasst und der "Bußgeldstelle" für "Weiteres" zugeführt.
Ausführungsbestimmungen bzw. Änderungen dazu sind mir bisher nicht bekannt.
Aber der ADAC sollte, als Beteiligter in diesem Verfahren(Anhörung am 27.02.2018), schon "laut" gegeben haben. Hat er aber nicht! Bislang wissen offensichtlich nicht mal die betroffenen Autofahrer in "HH" etwas über die in Kürze aktivierten "gesperrten Straßen".
Knut, an Spekulationen beteilige ich mich nicht.
Gruß,
Gerald
Hallo, alle LT-Dieselfahrer,
offensichtlich ist dieser Beitrag irgendwie "untergegangen".
Das Bundesverwaltungsgericht LEIPZIG hat nach dem 27.02.2018 , Ankläger "Deutsche Umwelthilfe(DUB)" nach Anhörung und weiteren Ermittlungen, wie Umweltbundesamt, Autoindustrie, ADAC ... , entschieden,
-dass nicht ganze Stadtteile, sondern nur einzelne Straßen für ältere Dieselautosgesperrt werden können,
-für ganze Zonen sind zur Wahrnehmung der Verhältnismäßigkeit nur "Phasenweise"Verbote ; Ausnahmeregelungen, bei Betroffenen mit wirtschaftlich Folgen, sind möglich
-Straßensperrungen sind von "Gerichtswegen" durchaus zulässig, weil diese nicht über sonstige Durchfahrt- und Halteverbote hinausgehen und mit denen Autofahrer stets zu rechnen hat und hinnehmen muss
-mit LT bis direkt vor die Haustür? Ist somit nicht immer möglich.
Das Schild !
-Straßenname
-Durchfahrt Verboten "Autos"
-Zusatz: DIESEL/Euro5/V
-Anlieger frei
Für Hamburg sind die Vorbereitungen abgeschlossen und die Schilder alle fertig zum zeitgerechten Aufstellen.
Damit ist es für die Polizei leicht, vorwiegend "H"-LTs anzuhalten und dem Fahrer, wenn mit Diesel unterwegs, Negatives "vorzuhalten".
Von der Rechtsprechung ist alles abgeschlossen und jetzt sind die Verantwortlichen für den Bussgeld schon längst dran und bestimmt fertig.
Barney/Torsten, danke für die Information.
Gruß,
Gerald
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