Re: LT28, LT31 auflasten und verbessern für 3,5 t zGG


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Chris am 01. September 2018 23:50:08:

Als Antwort auf: LT28, LT31 auflasten und verbessern für 3,5 t zGG geschrieben von LockX am 01. September 2018 19:06:02:

Servus beinand',

Für zGG-Größtwerte maßgeblich sind Fahrgestell, VAchse, HAchse, VBremse, HBremse, VFeder, HFeder, Felgen, Reifen, nicht LT28, LT31, LT35, ...

stimmt, zumal wir ja festgestellt haben, daß die Typbezeichnung selbst am Werk nicht unbedingt zum eingetragenen zGG gepasst hat.

Die "leichten" LTs bis LT35E (einzelbereift) haben gleiches Fahrgestell, VAchse, HAchse (statisch), VBremse und Felgen;
LT28 und LT31 haben verschiedene VFeder, HFeder und Mindest-Reifengröße; der LT35 hat zudem eine größere HBremse.

Das stimmt so nicht ganz. LTs mit stehend verbautem Motor (also bis Bj. 82) habe eine andere Vorderachse, für die die Auflastungsfreigabe der VA nicht gilt. Hier wird es mit der Gesamtauflastung dann sehr eng.
Die große Bremse war beim LT35E nicht zwingend verbaut, ist also nicht unbedingt ein Muss.

Das Ändern der VFeder ist ebenfalls einfach; denn es gibt (faktisch) nur 1 Variante, z.B. von Spidan.

VW hatte mehrere Varianten mit unterschiedlichen Drahtdurchmessern und Farbcodes. Welche Varianten auf dem Zubehörmarkt angeboten werden, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis. Entscheidend ist jedenfalls der Drahtdurchmesser, denn nur anhand diesem kann der TÜV-Prüfer ableiten, daß es sich tatsächlich um eine verstärkte Variante handelt.

Das Ändern der HFeder ist kompliziert; denn es gibt 2 Längen und etwa 80 (!) Varianten, aber keine geeignete Tabelle.
Das Verstärken vorhandener HFeder-Pakete durch eine weitere Lage ist recht einfach, aber technisch suboptimal.
Denn 4 oder 5 dünne Federn sind schwerer und horizontal weicher als 2 dicke Federn eines LT35.

Das Verstärken vorhandener HA-Federn mit zusätzlichen Lagen hat den entscheidenden Nachteil, daß ein TÜV-Prüfer nicht mehr abschätzen kann, was er da überhaupt vor sich hat und welche Traglast das dann ergeben soll. Das funktioniert technisch, wird aber bei der Eintragung Probleme geben.

Zum Umbau eines LT28 auf LT35 habe ich (u.a. Dipl.-Ing. Maschinenbau) mit der Dekra verhandelt und den Ablauf geklärt.
Ich benötig(t)e (m)einen LT35 als Muster, LT35-HFeder-Pakete (mit Rechnung und Angabe "aus LT35") und große HBremsen.

Im Grunde muss der Prüfer einfach nachvollziehen können, daß die entscheidenden Bauteile einem LT35 entsprechen. Dazu braucht man keinen LT35 als "lebendes" Beispiel, es reichen Nachweise z.B. anhand des Drahtdurchmessers und Teilenummern mit VW-Dokumentation (z.B. bei den HA-Federn). Der Prüder muss also sehen können, daß z.B. die Teilenummer der verbauten HA-Federn denen im Teilekatalog für einen LT35 entspricht.
So habe ich es bei der Auflastung meines LT28 gemacht, bei der MOtorenumtragung an diesem Fahrzeug (Nachweis der gleichen Bremsanlage für Saug- und Turbodiesel), und bei der Motorumtragung bei meinem Audi (Nachweis der verstärkten Bremsanlage).
Wichtig ist natürlich wie schon beschrieben, das ganze schon vorher mit dem Prüfer abzustimmen.

Die Original-LT28-HBremse kann für 3,5 t reichen, begrenzt dann aber das Zuggewicht, also die maximale Anhängelast.

Das ist interessant. Wo ist diese Info her? Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Zuggewicht und HA-Bremse des Zugfahrzeugs.

Gruß Chris



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten