Re: Fahrradträger oder Motorradträger?!


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Geschrieben von m-racer am 26. Februar 2019 11:00:33:

Als Antwort auf: Re: Fahrradträger oder Motorradträger?! geschrieben von LockX am 26. Februar 2019 10:06:32:

Hallo zusammen,

also ich gehe erst einmal nicht von einem Eigenbau aus. Am Wochenende werde ich dann mal eine große Bestandsaufnahme machen mit reichlich Bilder...
Und nach meiner weiteren Recherche sieht es so aus, als sei das "Grundgerüst" (also die beiden Rohre) in beiden Versionen gleich und unterscheiden sich lediglich an den oberen Blechen zur Aufnahme von Fahrrädern oder eben einem Roller/Motorrad...
Wenn es dann doch nicht original sein sollte, werde ich es zurückbauen bzw. in Zusammenarbeit mit dem TÜV es prüfen und genehmigen lassen.

(memo an mich selber: mal schauen, wie ich hier Bilder eingefügt bekomme) :)

Sonnige Grüße aus der Eifel
Taner

Eigenbau ... ohne eingetragenes Zuladungsgewicht. Der Prüfer meinte, es liegt in der Verantwortung des Fahrers.
Diesen Prüfer halte ich für irre. Hinter den von ihm abgenommenen Fahrzeugen möchte ich nicht fahren.
Falls der Prüfer zulässige Last größer 0 kN nicht angeben kann/will, sollte er 0 kN festlegen, also den Träger nicht zulassen.
Zu Beachten ist ... Verschiebung des Fahrzeugschwerpunkts in Richtung Hinterachse bei Lasten ... hinterhalb der Achse.
Diese Verschiebung gilt -in unterschiedlichem Ausmaß- für alle Lasten hinter dem vorherigen Fahrzeugschwerpunkt.
Hinterachslast ... ist auf jeden Fall einzuhalten.
Für Vorderachslast gibt es ebenfalls Vorgaben: beim LT >25% UND >1.000 kg (und beim Ducato >42%, die viele Tandemachser unterschreiten).
Gruß
Manfred



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