H-Kennzeichen-Kompatibilität von Umbauten


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Geschrieben von LockX am 05. März 2018 20:06:48:

Als Antwort auf: Re: Schnellinfo nennt gtue-oldtimerservice.de, dort viele Nachweise geschrieben von ltpit(Peter) am 05. März 2018 17:20:31:

Hallo, Peter!

Frage mich wie das gehen soll mit dem Umbau 2018????
"Der Umbau sollte doch in den ersten 10 Lebensjahren des LT1 erfolgt sein."

Diese Vermutung ist nicht zutreffend. Zutreffend ist (nur grundsätzlich)
"Der Umbau sollte in den ersten 10 Lebensjahren des LT1 erfolgt sein KÖNNEN". Das ergibt 2 Varianten:
1. der Umbau ist nachweisbar in den ersten 10 Jahren erfolgt. Das erübrigt den Nachweis des Erfolgt-sein-Könnens.
2. der Umbau ist erst später erfolgt. Das erfordert den Nachweis des Erfolgt-sein-Könnens.

Stehe vor dem Problem das mein Umbau (Sonderabnahme), im dreizehnten Jahr erfolgte.

Hier gibt es eine Ausnahme von vorbenanntem Grundsatz: 30-10= 20 Jahre wird ersetzt durch X-13= 20 Jahre mit X=33.
Dahr kannst Du nach 30 Jahren die Variante 2 wählen oder -falls das nicht gelingt- nach 33 Jahren die angepasste Variante 1.

Die Sonderabnahme ist kein Problem, falls ein Anbieter (www.Ormocar.de ?) technisch gleiche Aufbauten früher hergestellt hat.
Technisch gleich heißt hier z.B. GfK-PU-GfK-Sandwich verklebt mit GfK-Winkelprofilen.

Mein (und vielleicht Dein) Hauptproblem ist die Frage,
a) ob eine Pritschen-Basis H-Kennzeichen-kompatibel zur Basis eines Wohnmobils werden darf oder
b) ob eine Wohnmobil-Basis, die viel seltener und teurer ist, verwendet werden muss.
Diese Frage kläre ich als Erstes, falls ich kein geeignetes Wohnmobil finde.

Gruß
Manfred

PS: 100%-sicher bin ich (zur Zeit) noch nicht, aber 95%.



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