Re: Daherkommender


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Geschrieben von Chris am 25. November 2018 10:46:20:

Als Antwort auf: Daherkommender geschrieben von LTUser am 24. November 2018 13:11:25:

Servus Chris,

basst eh, war vielleicht bissal zu viel Ironie auf einem Haufen. Leider trifft man in Wien zu wenig Wiener, habe ich festgestellt. Wien ist ein Babylon, wie soll man da den echten Schmäh vernünftig kennenlernen?

Nein bitte, roter Teppich für das Wiki und Scheinwerfer an für die guten Geister welche es betreuen und ständig erweitern. So und nicht anders war es gemeint.....und bitte laß die Tabelle so wie sie ist, damit noch weitere Freunde sie als Referenz verwenden können, falls sie sie brauchen....weil VW wiedermal drauf pfeift, LTfahrer zu unterstützen.....oder davon ausgeht das jeder einen Karton Microfich und UBBs zur gefälligen Vorlage hat.

Wie schon gesagt, natürlich werde ich das korrigieren. Das Wiki soll eine zutreffende Dokumentation sein und nicht gezielt mit Fehlinformationen dem ein- oder anderen zum Vorteil verhelfen. Ich weiß, daß du es nicht so meinst, aber es ergibt einfach keinen Sinn, es anders zu handhaben. Das wäre übrigens in speziell diesem Fall überhaupt kein Problem. Es gibt das exakt gleich aussehende Federpaket (d.h. gleiche Lagen, gleiche Dicke) mit einer weicheren Abstimmung für den LT35Z. Ein Prüfer würde die beiden Pakete optisch nie auseinanderhalten können.

Das Prüforgane der staatlichen Enteignungsstelle (sprich Landesprüfstelle) das Wiki als Referenz (mittlerweile) anerkennen spricht ebenfalls dafür, oder?

Das haben Gerald, ich und hoffentlich auch die anderen Wiki-Aktiven anerkennend zur Kenntnis genommen :-).

Tatsächl. Eigengewicht +Fahrer ergibt bei uns „tatsächlicheMasse des Fahrzeugs“ 2505kg und die Differenz auf 3,5to ergäbe dann die nutzbare Zuladung.....ob da noch 20% „Überladungsreserve“ dazukommen müsste man Experten der österreichischen Judikatur befragen....wie gesagt, mal so mal so....

Ja, danke. Wenn ich mich recht entsinne, ist das Leergewicht EU-weit derart definiert, daß ein Fahrer mit 75kg darin sitzen und der Kraftstofftank zu 90% gefüllt sein muss, außerdem andere zum Fahrzeug gehörende Hilfsmittel (z.B. Reserverad, Wagenheber) an Bord sein müssen. Tatsächliches Leergewicht und das im Schein eingetragene unterscheiden sich aber erfahrungsgemäß auch noch mal.
Die Überladungsgrenze ist meines Wissens in den unterschiedlichen EU-Ländern und der Schweiz unterschiedlich definiert, wer also ins Ausland fährt, sollte sich vorher schlau machen. Mit 1t Zuladung solltest aber ja kein Problem haben.

Gruß Chris



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