Re: Neue Vorschrift für Flüssiggasanlagen


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Geschrieben von LockX am 26. Oktober 2018 20:35:28:

Als Antwort auf: Re: Neue Vorschrift für Flüssiggasanlagen geschrieben von Stefan Steinbauer am 26. Oktober 2018 09:20:10:

Hallo, Stefan!

Ist schon etwas verwirrend.
Ich halte das System nicht für verwirrend, sondern für rechtswidrig:

Die Merblätter verweisen auf Beschlüsse des AKE (ArbeitsKreis Erfahrungsaustausch) beim KBA, die nicht veröffentlicht werden.
Das KBA hat meinen Antrag auf Veröffentlichung, zuerst zum H-Kennzeichen und dann alle, mit großer Verzögerung abgelehnt.
Das KBA hat meinen Widerspruch erhalten und schließlich den Eingang bestätigt, aber Aktenzeichen und Zuständige nicht genannt.

Ich werde jetzt zeitnah den/die Bundesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit um Unterstützung bitten.

Das von Dir benannte Merkblatt
https://www.dvfg.de/fileadmin/user_upload/downloads/technische-merkblaetter/Installation_von__Tankflaschen__in_Freizeitfahrzeugen__Zusammenfassung_der_zurzeit_gueltigen_Regelungen.pdf

nennt (wegen Unfällen) die Beschleunigungswerte 20 g längs und 8 g quer (mit g = Erdbeschleunigung = 9,81 m/s²)

Das wird vom TÜV (= "alte Bundesländer") weiterhin angewendet, aber nicht von der Dekra (= "neue Bundsländer" + Berlin).
Die Dekra und der Verband ZKF lehnen Neuinstallationen von Heiz-Gastanks (= Gas aus Dampfphase) rigoros ab und schauen sie nicht einmal an.
Sie prüfen und bestätigen aber Neuinstallationen von Motoren-Gastanks (= Gas aus Flüssigphase).
Technisch begründen können sie, jedenfalls 3 Sachverständige der Dekra, die unterschiedliche Behandlung nicht.

Gruß
Manfred



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