Vorschlag ist längst gemacht - klagen statt maulen


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Geschrieben von LockX am 19. November 2018 06:50:35:

Als Antwort auf: Dann mach doch nen Vorschlag,wie es für mich als Geschädigter besser wird ? geschrieben von BarneyDW17%er am 19. November 2018 03:33:26:

Ein (etwaig) Geschädigter würde klagen.
Dieser Vorschlag ist längst gemacht und auch begründet, nämlich mit der Befriedungsfunktion.

Der (etwaig) Geschädigte schrieb darauf, es gehe ihm nicht um Schadensersatz mittels Geld.
Er schrieb nicht, jedenfalls nicht verständlich, um was es ihm denn geht.

Einschlägige "Beiträge" des (etwaig) Geschädigten würde ich löschen, bis er Klageeinreichung nachweist.
Die spätere Gerichtsentscheidung würde ich verlinken, falls das Gericht sie (anonymisiert) veröffentlicht.
Diese (kostenlose) Veröffentlichung kann jeder Beteiligte bei Gericht verlangen.

Gruß
Manfred



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