Extrakt der Vorschrift UN/ECE R14 -Verankerung der Sicherheitsgurte-


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Geschrieben von LockX am 05. April 2019 18:17:38:

Als Antwort auf: zeitgemäße Gurtböcke für Karmänner L und H geschrieben von LockX am 04. April 2019 12:14:25:

O.g. Vorschrift (Stand 19.08.2015) gibt es unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2015.218.01.0027.01.DEU
Sie umfasst im Original 55 Seiten.

Der hiesige Extrakt betrifft hintere Sitzplätze für Erwachsene in Fahrtrichtung.
Er schließt alle Sitzplätze für Erwachsene, die vorn oder nicht in Fahrtrichtung sind, aus. Er schließt (zunächst) auch Isofix- und i-size-Sitzplätze, die nicht für Erwachsene sind, aus. Er verwendet „SG“ für Sicherheitsgurt/e und #... für Kapitel oder Anhänge der Vorschrift.

#2 - BEGRIFFE

#2.3 „Gurtverankerungen“: Teile der Fahrzeugstruktur oder Sitzstruktur, an dem die Befestigungbeschläge der SG anzubringen sind.
#2.5 „Boden“: untere Teile der Fahrzeugstruktur, welche die Seitenwände verbinden. Dazu gehören auch Längsträger und Querträger unter dem Boden.
#2.15 „Gurtkraftbegrenzer“: Teil von SG, Sitz oder Fahrzeug, der bestimmt ist, beim Aufprall die auf den Brustkorb wirkende Kraft zu begrenzen.

#6 - [STATISCHE] PRÜFUNG

#6.3.1 Gurtverankerungen einer Sitzreihe sind gleichzeitig zu prüfen, und zusätzlich einzeln, falls das kritischer sein kann.
#6.3.2 Zugkraft muss in Winkel 10° +/- 5° oberhalb Horizontale, parallel zu Längsmittelebene wirken.
#6.3.5.2 Hintere äußere Sitzplätze und alle Mittelsitzplätze: Gurtverankerungen werden geprüft nach #6.4.2 und #6.4.3 [für die hier die Kräfte der Klasse M1 (Pkw und Wohnmobile) genannt sind].
#6.4.2 Prüfkraft 13,5 kN mit Zugvorrichtung an oberer Gurtverankerung und unterer gegenüber.
#6.4.3 Prüfkraft 13,5 kN gleichzeitig mit Zugvorrichtung an den beiden unteren Gurtverankerungen.

#7 - ÜBERPRÜFUNG WÄHREND UND NACH STATISCHEN PRÜFUNGEN

#7.1 Bleibende Verformung ist zulässig. Sie darf aber nicht zu Versagen oder zu Unterschreiten von Mindestabständen führen.

#* Anhang 7 - DYNAMISCHE PRÜFUNG ALS ALTERNATIVE

#*1 Dynamische Prüfung mittels Schlitten ist Alternative zu statischer Prüfung nach #6.3 und #6.4.
#*2 Bruch einer Verankerung ist nicht zulässig. Ausnahme ist Sollbruch zur Begrenzung der Gurtkraft.
#*3.2.2 Auf Schlitten zu montieren sind die Teile der Fahrzeugstruktur, deren Verhalten maßgebend ist.
#3.2.4 Prüfpuppe mit Maßen und Masse nach Anhang 8 ist auf Sitz zu setzen und mit SG zu sichern.
#3.3.1 Schlitten ist auf 50km/h zu beschleunigen und gemäß Anhang 8 der Regelung 16 zu verzögern.

#** Anhang 8 - MERKMALE DER PRÜFPUPPE

Masse 97,5 +/- 5 kg. Maße u.a. Sitzhöhe 965 und Schulterhöhe 680 mm über der Sitzfläche.



Antworten:


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