Re: Oldtimer, Schnellinfo von GTÜ vom 01.01.2018


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Geschrieben von Olaf am 04. März 2018 09:55:52:

Als Antwort auf: Re: Oldtimer, Schnellinfo von GTÜ vom 01.01.2018 geschrieben von KatS-Rinkki am 03. März 2018 22:08:30:

Beide Merkblätter sind Interpretationen der jew. Gesellschaft und NICHT gesetzestreu oder justiziabel.
Dass die Handreichung des TÜV Süd (und m.E. NUR Süd) die Spielregeln in seiner Handreichung „strenger“ auslegt, ist eigentlich bekannt.
-> Wenn man die Artikel der Fachpresse von ca. 2012 zu dem Thema liest, wird deutlich, dass die Regeln bewusst allgemein gehalten wurden und Ermessensspielraum für den gemeinen Ing. eingeräumt wurde. Vermutlich wurden die Artikel aus den damaligen Pressemitteilungen gespeist, denn die TÜV-Süd-Handreichung kam mit großer Wahrscheinlichkeit später...
Dazu kann man sich aber den Mund fusselig reden... - Wer die TÜV-Handreichung für Gesetz hält, wird schnell taub auf dem Ohr.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass mein 87er DW nach Umbau auf nen Benziner von 96 und nachträglich verbauter LPG-Gasanalage H-fähig sein würde.
Mittlerweile zwar nur mit Euro2-Benziner (ECE-Thema vom verg. Herbst) und nur mit Zylinder-Tank, weil es die Ring-und Puck-Tanks damals noch nicht gab.
Insofern wäre an der Stelle Schluss mit zeitgenössisch (kpl. Transfer vom T3-Bulli-Projekt; mit dem KatS-Kasten mach ich das nicht).
Das GTÜ-Blatt ist da m.E. näher am offiziellen Weg, als das TÜV Süd Merkblatt.
Leider weiß ich adhoc nicht mehr, in welchem Merkblatt diese schrägen Lackierungs-Regeln standen.
Auch davon ist bei GTÜ gottlob keine Rede.
Ich persönlich würde zum vertrauten TÜV in der Nachbarschaft fahren, bei Anstellerei würde ich jetzt eine GTÜ-Station ansteuern.
-> Insofern haben die jetzt alles richtig gemacht. Es würde mich nicht wundern, wenn andere Organisationen ihre Merkblätter auch neu auflegen.
Viele gRüße
Dirk
Hallo,
die "Halbwertzeiten" von Gesetzen und Regelungen in diesem Land sind das Eine. Je, nachdem welche "Interessenvertretung" dem "Gesetz- und Verordnungsgeber" die besseren "Argumente" liefert... (Siehe Kurzzeitkennzeichen!!)

Ich bin bis jetzt immer "gut gefahren", wenn ich dem Prüfer meines Vertrauens im Vorfeld über mein Anliegen informiert habe und er die "Rahmenbedingungen" fixiert hat und ich mich daran gehalten habe.

Und die alte Weisheit: "Schweigen ist Gold" gilt auch heute noch.

Gruß Olaf



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