Re: Mit anderen Worten...


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Geschrieben von Micha Mz am 27. April 2019 13:37:18:

Als Antwort auf: Mit anderen Worten... geschrieben von Joachim S am 27. April 2019 13:14:58:


Nicht bauartgeprüft für Straßenverkehr....Betribserlaubnis erloschen nach Einbau...
... mit anderen Worten, du musst einen Tüv-Prüfer finden, der sie dir einträgt...
Verstellbarkeit der Lehne ist Pflicht. Vor zurück seltsamerweise nicht, aber sollte natürlich gegeben sein.
Aus dem Bauch raus, unmöglich ist es vermutlich nicht.
Illegal fahren ist natürlich einfacher...
Gruss Jo
Hallo Jo,
bitte nicht eine “ illegale “ Benutzung für solche “ Basteleien “ empfehlen !!!
Die Leute mit wenig Kenntnis machen das dann, u. wenn was passiert ist großer Ärger vorprogrammiert, weil Gutachter u. gegnerische Versicherungen warten nur auf sowas, um aus der Zahlungspflicht freizukommen.
Ausserdem werden Sitze die im Zug verwendet werden sicher NICHT eingetragen, weil sie ganz anderen Prüfkriterien unterworfen sind, als Sitze im Kfz.
Gruß, Micha



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