Re: Umweltzone Dieselfahrverbot, für H-Kennzeichen; neue Rechtsprechung


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Geschrieben von Knut am 20. Mai 2018 10:36:37:

Als Antwort auf: Umweltzone Dieselfahrverbot, für H-Kennzeichen; neue Rechtsprechung geschrieben von gr am 19. Mai 2018 20:05:04:

Hallo, alle LT-Dieselfahrer,
offensichtlich ist dieser Beitrag irgendwie "untergegangen".
Das Bundesverwaltungsgericht LEIPZIG hat nach dem 27.02.2018 , Ankläger "Deutsche Umwelthilfe(DUB)" nach Anhörung und weiteren Ermittlungen, wie Umweltbundesamt, Autoindustrie, ADAC ... , entschieden,
-dass nicht ganze Stadtteile, sondern nur einzelne Straßen für ältere Dieselautosgesperrt werden können,
-für ganze Zonen sind zur Wahrnehmung der Verhältnismäßigkeit nur "Phasenweise"Verbote ; Ausnahmeregelungen, bei Betroffenen mit wirtschaftlich Folgen, sind möglich
-Straßensperrungen sind von "Gerichtswegen" durchaus zulässig, weil diese nicht über sonstige Durchfahrt- und Halteverbote hinausgehen und mit denen Autofahrer stets zu rechnen hat und hinnehmen muss
-mit LT bis direkt vor die Haustür? Ist somit nicht immer möglich.
Das Schild !
-Straßenname
-Durchfahrt Verboten "Autos"
-Zusatz: DIESEL/Euro5/V
-Anlieger frei
Für Hamburg sind die Vorbereitungen abgeschlossen und die Schilder alle fertig zum zeitgerechten Aufstellen.
Damit ist es für die Polizei leicht, vorwiegend "H"-LTs anzuhalten und dem Fahrer, wenn mit Diesel unterwegs, Negatives "vorzuhalten".
Von der Rechtsprechung ist alles abgeschlossen und jetzt sind die Verantwortlichen für den Bussgeld schon längst dran und bestimmt fertig.
Barney/Torsten, danke für die Information.
Gruß,
Gerald

Danke Gerald,

ein kleiner aber feiner Widersruch besteht zwischen "Anlieger frei" und "mit LT bis direkt vor die Haustür? Ist somit nicht immer möglich". Anlieger dürfen dort parken. Denn Parken darf dort sogar jeder, der nur jemanden besucht – egal ob er ihn antrifft oder nicht – oder wer in der Anliegerstraße arbeitet oder einkaufen möchte. Sogar wenn er durchfährt weil er erkennen konnte, dass der Anwohner nicht zuhause ist, z. B. weil das Auto nicht vor der Tür stand oder das Handtuch am Fenster .... Dazu kommt, dass das Ordnungsamt nur für den ruhenden Verkehr zuständig ist, die Polizei für den fließenden Verkehr. Nur die Polizei darf Autos zur Kontrolle anhalten.

Bei "Durchfahrt verboten" muss die Ein- und Ausfahrt protokolliert werden. Dazu die (Nicht-)Berechtigung sowohl des "Anliegens", als auch der Dieselstufe, zugegeben letzteres ist beim LT einfach. Nur bei einem Unfall, einer "Verfolgungsfahrt" oder einem anderen StVO Verstoß, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, fällt es auf. Letzteres widerum ist mit dem LT schwer.

Es wird auf der deutschlandweit ein, zwei Handvoll gesperrter Straßen ein paar Schow-Veranstaltungen von Polizei zusammen mit dem Ordnungsamt geben. Für mehr reicht die Personaldecke nicht. Zumindest solange es nicht die blaue Plakette gibt, die erst ermöglicht dem Ordnungsamt eine Kontrolle parkender Autos ohne Blick in den Fahrzeugschein. Dann ist aber die Frage ob die Plakette auch für Oldtimer gilt, siehe grüne Plakette. Bis dahin, so sagt der Kölner, fließt noch viel Wasser den Rhein runter.

Apropos Rhein, wird dort auch die Durchfahrt für Binnenschiffe ohne Kat, also nahezu alle, verboten? In Leverkusen sind zwei Straßen unter der A1 und A3 im Gespräch. Böse Zungen behaupten, nur eine Vollsperrung des Leverkusener Kreuzes bringt Abhilfe. Das LKW-Verbot auf der Rheinbrücke hat diesbezüglich nichts gebracht, der überraschende Einsatz der Wasserbüffel auf der A3 letzte Woche, schon eher. Zumindest temporär.

Es wird nichts so heiß gegessen wie gekocht. Sonnige Pfinsten wünscht Knut aus dem gut durchlüfteten Bergischen Land.



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