Re: H-Kennzeichen nach aktueller Nutzungsänderung?


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Geschrieben von Chris am 01. Oktober 2018 23:51:21:

Als Antwort auf: H-Kennzeichen nach aktueller Nutzungsänderung? geschrieben von LockX am 01. Oktober 2018 23:10:14:

Servus Manfred,

Für Nutzungsänderungen, z.B. Pritsche wird Wohnmobil, gilt ausschließlich #1; nur für die Ausführung derselben Nutzung gilt #1 ODER #2.

Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, eine andere Fahrzeugart umtragen zu lassen, also z.B. Lkw wird WoMo oder Pkw wird WoMo. Anschließend sollte die H-Zulassung erfolgen können auf Basis von #2.

Einziger Punkt, der dies einschränkt: Das Fahrzeug muss dem damaligen Erscheinungsbild entsprechen, mit dem es damals vom Band gelaufen ist. Dies ist z.B. bei einem als WoMo ausgebauten Kastenwagen oder LT Pkw Kombi oder sogar So-Kfz. RTW zum Wohnmobil gegeben. Bei einer Lkw Pritsche mit nachträglichem WoMo-Aufbau ist dies nicht gegeben, wird also vermutlich nicht funktionieren.
Soweit zumindest meine Interpretation der TÜV-Richtlinien.
Kurz gesagt: Im vorliegenden Fall Kastenwagen sollte die H-Zulassung auch als späteres WoMo möglich sein (über ein nachträglich verbautes Hochdach wäre vorher mit dem Prüfer zu sprechen). Beim LT-Pit dagegen nicht.

Gruß Chris



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