Re: Neue Vorschrift für Flüssiggasanlagen
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 26. Oktober 2018 09:20:10:
Als Antwort auf: Neue Vorschrift für Flüssiggasanlagen geschrieben von LockX am 26. Oktober 2018 07:55:58:
https://www.wynen-gas.de
zeigt mittels
"Die aktuelle Rechtslage zum "Füllen von Gasflaschen/Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen" finden sie hier!"
den Link
https://www.dvfg.de/publikationen/technische-merkblaetter
Dort findet man Downloads vieler Vorschriften zum Flüssiggas, darunter eine aus November 2017.
Die Bezeichnung dieser Vorschrift nennt 3 Verbände, die sich wohl geeinigt haben.
Gelesen habe ich diese und andere Vorschriften noch(?) nicht.
Gruß
Manfred
Hallo Manfred
diese Veröffentlichungen sind nur zum Teil auf die Wohnmobile anzuwenden.ZB das Füllen von LOSEN Gasflaschen an öffentlichen Tankstellen war auch früher schon unzulässig,
da in der einfachen Flasche keinerlei Füllstop eingebaut ist.
Diese darf nur ein Füllbetrieb befüllen.TANKflaschen dürfen LOSE ebenfalls nicht befüllt werden .
Der Füllstop funktioniert bei Schräglage nicht richtig,
was zur Überfüllung führen kann.
Fest eingebaut im Womo wird die Tankflasche wie ein Gastank behandelt.
Und dann gilt diese Vorschrift.https://www.dvfg.de/fileadmin/user_upload/downloads/technische-merkblaetter/Installation_von__Tankflaschen__in_Freizeitfahrzeugen__Zusammenfassung_der_zurzeit_gueltigen_Regelungen.pdf
Ist schon etwas verwirrend.
Hatte Gerald aber im Wiki schon beschrieben.
Den Link zur Dokumentensammlung kann ich dort noch eintragen.Gruß
Stefan
- Re: Neue Vorschrift für Flüssiggasanlagen LockX 26.10.2018 20:35 (0)
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