Umweltzone Dieselfahrverbot, für H-Kennzeichen; neue Rechtsprechung


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Geschrieben von gr am 19. Mai 2018 20:05:04:

Hallo, alle LT-Dieselfahrer,
offensichtlich ist dieser Beitrag irgendwie "untergegangen".

Das Bundesverwaltungsgericht LEIPZIG hat nach dem 27.02.2018 , Ankläger "Deutsche Umwelthilfe(DUB)" nach Anhörung und weiteren Ermittlungen, wie Umweltbundesamt, Autoindustrie, ADAC ... , entschieden,
-dass nicht ganze Stadtteile, sondern nur einzelne Straßen für ältere Dieselautosgesperrt werden können,
-für ganze Zonen sind zur Wahrnehmung der Verhältnismäßigkeit nur "Phasenweise"Verbote ; Ausnahmeregelungen, bei Betroffenen mit wirtschaftlich Folgen, sind möglich
-Straßensperrungen sind von "Gerichtswegen" durchaus zulässig, weil diese nicht über sonstige Durchfahrt- und Halteverbote hinausgehen und mit denen Autofahrer stets zu rechnen hat und hinnehmen muss
-mit LT bis direkt vor die Haustür? Ist somit nicht immer möglich.

Das Schild !
-Straßenname
-Durchfahrt Verboten "Autos"
-Zusatz: DIESEL/Euro5/V
-Anlieger frei

Für Hamburg sind die Vorbereitungen abgeschlossen und die Schilder alle fertig zum zeitgerechten Aufstellen.

Damit ist es für die Polizei leicht, vorwiegend "H"-LTs anzuhalten und dem Fahrer, wenn mit Diesel unterwegs, Negatives "vorzuhalten".
Von der Rechtsprechung ist alles abgeschlossen und jetzt sind die Verantwortlichen für den Bussgeld schon längst dran und bestimmt fertig.
Barney/Torsten, danke für die Information.
Gruß,
Gerald




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