Re: Gurtböcke, die den aktuellen Vorschriften entsprechen; Referenzen!
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von m-racer am 04. April 2019 17:01:19:
Als Antwort auf: Re: Gurtböcke, die den aktuellen Vorschriften entsprechen; Referenzen! geschrieben von gr am 04. April 2019 15:38:17:
Hallo "Du",
ich bitte Dich um entsprechende Referenzen, weil ich damit Wiki weiter "füttern" könnte.
Fakt ist, dass wir keine Gurtpflicht auf den hinteren Bänken haben. So dürfen wir auch heute noch unterwegs sein.
Wenn wir nun aber sicherheitsbewusst sind und Gurte nachrüsten wollen, können wir das tun.
Diese müssen aber gar nicht geprüft werden, da diese auch nicht vorgeschrieben sind.
Besonders zu diesen Punkten, wobei eine "Einzelmeinung" nicht dazu gehört,
ABER, es dürfen keine "Gefahrenstellen" entstehen sprich scharfe Kanten, die hervorstehen etc. die ein Verletzungsrisiko darstellen.
Gurte die quer zur Fahrtrichtung angebracht werden, durften noch bis 1997 gebaut werden. Danach nicht mehr... Daran kann man sich orientieren...
Es dürfen auch keine Teile an den Tragenden Teilen des Chassis verschweißt werden. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Fazit des TÜV-Menschen: Ein Beckengurt ist besser als kein Gurt. Ein 3-Punkt-Gurt ist besser als ein Beckengurt. Er gab mir den Rat, sich mit Zeichnungen etc. an eine Prüforganisation zu wenden, um eine Einschätzung zu bekommen, ob das Vorhaben zu "Gefahrenstellen" führen würde.
Fazit für mich: Da ich 2x 2 Sitze quer zur Fahrtrichtung benötige, werde ich "nur" Beckengurte planen, da in diesem Fall die 3-Punkt-Gurte eine "Gefahrenstelle" entstehen lassen könnte (siehe oben). Vorstellen/Eintragen beim TÜV ist ja nicht notwendig.
Gruß,
Gerald Hallo Gerald,
die StVO (§21a) besagt folgendes:
"(1) 1Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme..."
Das bedeutet, wo keine Gurte sind, gibt es auch keine Gurtpflicht. Wenn ich jetzt aber einen Gurt nachrüste, muss ich den nicht prüfen lassen, da dieser ja gar nicht vorgeschrieben war/ist.p.s.: Der TÜV-Mensch bestätigte, dass dieser Absatz um die Bezeichnung "vorgeschriebene Sicherheitsgurte" angepasst wurde und genauso gewollt ist.
Gruß
Taner
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten