Re: Fahrradträger oder Motorradträger?!
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Geschrieben von LockX am 27. Februar 2019 22:27:42:
Als Antwort auf: Re: Fahrradträger oder Motorradträger?! geschrieben von Chris am 27. Februar 2019 19:07:25:
Der einzige Unterschied in diesem Fall ist:
der entscheidende Unterschied, nämlich die Haftung. Das ist der kurze Sinn der langen Rede:
- Ist der Träger mit einer zulässigen Last beschrieben und versagt, obwohl diese Last eingehalten oder unterschritten wurde, haftet der Hersteller und/oder die Prüforganisation (im Falle einer ABE) oder nur die Prüforganisation (im Falle einer Einzelabnahme).
- Versagt ein Träger mit beschriebener zulässiger Last, die überschritten wurde, haftet der Fahrer.
- Versagt ein Träger ohne beschriebene zulässige Last, haftet immer der Fahrer, egal, ob und wie der Träger beladen wurde.
Die Eintragung lief übrigens nicht ganz so hemdsärmelig ab, wie das vielleicht klingt. Es gab drei Vorstellungen beim TÜV:
1. Vorstellung des Projekts, Durchsprache der Dimensionierung inkl. überschlägiger Berechnung und der Anbindung am Fahrzeug
2. Vorzeigen der ausgeführten Schweißverbindungen vor Lackierung
3. Vorzeigen des fertigen Baustands inkl. Anbau am Fahrzeug. Prüfung auf Festsitz am Fahrzeug durch zwei im Gleichtakt auf dem Heckträger springende Männer.
Es steht natürlich jedem frei, dennoch [Nein: deshalb!] nicht hinter solchen Fahrzeugen her zu fahren.
Eben nicht. Denn es fehlt das zum Erkennen nötige Warnschild "Geprüft von ..., der dafür nicht haften will."Gruß Manfred,
der einen LT-Fahrer kennt, welcher in Bayern die Fachaufsicht des TÜV Süd beteiligte und Recht bekam.
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