Unterlagen zu H-Kennzeichen und AKE


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Geschrieben von LockX am 17. April 2018 23:45:20:

Als Antwort auf: Re: H-Kennzeichen, ich benötige Hilfe ...ohne Gewähr, da aus dem web kopiert. geschrieben von Jocksi1972 am 17. April 2018 20:34:51:

Mal schauen wer noch etwas dazu sagen kann ?

Ich kann dazu etwas schreiben:

Das "H-Verfahren" beruht auf 3-stufigen Unterlagen: 1.Stufe = Richtline, 3.Stufe = Publikation einer Prüforganisationen, z.B. TÜV Süd.
Dazwischen ist die 2.Stufe = Merkblätter eines "Arbeitskreis Erfahrungsaustausch" (AKE), der die Prüforganisationen koordiniert.

Die Unterlagen des AKE sind so geheim, dass Prüforganisationen und Kraftfahrtbundesamt (KBA) den AKe nicht kennen (wollen).
Daher beantragte ich diese Merkblätter beim KBA, mittels § 7 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz: www.gesetze-im-internet.de/ifg/__7.html

Die positive Prüfung "zeitgenössischer" Umbauten, z.B. der hiesigen Anhängerkupplung, sollte auch nach mehr als 10 Jahren kein Problem sein.
Anders ist es bei der Umrüstung von Feuerwehr oder Pritsche zum Wohnmobil. Das muss binnen 10 Jahren ab Erstzulassung nicht nur möglich gewesen, sondern erfolgt sein.
Andernfalls ist die "H-Frist" nicht 30 Jahre ab Erstzulassung und auch nicht 20 Jahre ab Umrüstung, sondern 30 Jahre ab Umrüstung.

Gruß
Manfred



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