Re: Mit Fahrradträger breiter als Fahrzeug in Holland ??
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Geschrieben von Jonathan PAUL am 31. Juli 2018 12:34:01:
Als Antwort auf: Mit Fahrradträger breiter als Fahrzeug in Holland ?? geschrieben von Uwe aus Hamm am 31. Juli 2018 08:20:21:
Also in Ö darf NICHTS breiter als das Fahrzeug sein.
Die Begrenzungsleuchten dürfen weiter innen sein als das Fahrzeug breit ist - aber das seitlich etwas übers Fahrzeug hinaus stehen darf ist mir nicht bekannt.Und es ist auch extrem gefährlich so zu fahren.
Bitte das Tandem aufs Dach.
Es gibt genug Unfälle.Gruß
Jonathan
Moin zusammen,
ich fass mich mal kurz: Umständehalber geht's mit dem PKW in den Urlaub (dem LT geht es aber gut).
Also kommt ein üblicher Fahrradträger auf die AHK des eher schmalen Renault, hierauf jedoch ein Tandem mit 2,20m Länge, es steht also seitlich jeweils rund 30 cm über.
Bis 40cm wäre das m. E. in Deutschland ok, weiß jemand wie das in den Niederlanden ist?
Die Heckleuchten der Trägers sind weit außen, nach Hinten sollte es eigentlich kein Problem sein, nach vorn würde ich was reflektierendes rotweiß-schraffiertes anbringen.
Die (meines Wissens) hier erlaubten max 40cm überstand über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinaus würde ich knapp einhalten.
Kann sein dass es niemanden in NL interessiert, ich möchte hat nur nicht gern auf der Urlaubsfahrt herausgefischt gestoppt werden.
Danke für Eure Einschätzungen
Uwe aus Hamm
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