H-Kennzeichen nach aktueller Nutzungsänderung?


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Geschrieben von LockX am 01. Oktober 2018 23:10:14:

Als Antwort auf: Re: Erwerb eines VW Lt- Angebot in Ordnung oder lieber Finger weg? geschrieben von Chris am 01. Oktober 2018 20:52:21:

BarneyDW17%er schrieb:
"Ein H-Kennzeichen wirst du damit vermutlich auch nie bekommen, wenn du ihn jetzt kaufen tust und dann zum Womo umbaust.
Der Umbau muss innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erst-Zulassung geschehen sein, sonst kein H-Kennzeichen in 5 Jahren."

Stimmt so nicht. Der Ausbau muss [#1] in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt sein oder [#2] typisch für diesen Zeitraum gewesen sein.
Es ist also grundsätzlich möglich, das Fahrzeug innerhalb der nächsten fünf Jahre als Wohnmobil umzubauen und dann 2023 eine H-Zulassung dafür zu bekommen.

Ich habe dieses Thema im Detail untersucht und vom Kraftfahrzegbundesamt (KBA) Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verlangt.
Die mangelhafte Antwort erfordert es, als nächste Eskalation die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu beteiligen.

Für Nutzungsänderungen, z.B. Pritsche wird Wohnmobil, gilt ausschließlich #1; nur für die Ausführung derselben Nutzung gilt #1 ODER #2.
Daher habe ich für ein zukünftiges Oldtimer-Wohnmobil nicht eine gute Pritsche, sondern ein Karmann-Wohnmobil mit verrottetem Aufbau gekauft.
Dieser Karmann ist nach Abriss des Aufbaus technisch identisch zum Pritschen-Kfz nach Abriss der Pritsche, aber Oldtimer-rechtlich verschieden.

Wer anderes vermutet, der möge einem allseits anerkannten LT-Experten aus dem Ruhrgebiet beim H-Kennzeichen für sein Wohnmobil auf LT50/55 helfen.

Gruß
Manfred



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