Re: Anhängelast 2500 kg @Peter


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Geschrieben von eisenschweintreiber am 08. November 2016 10:40:06:

Als Antwort auf: Re: Anhängelast 2500 kg @Peter geschrieben von Chris am 07. November 2016 20:25:29:

Moin Chris, moin Peter,
muß mir meinen Fehler zugeben. Es stehen die Anhängelasten im Schein drin. 2000 gebremst, 750 ungebremst. Ist das immer ne Sucherei wenn man nicht täglich mit den "neuen" Scheinen zu tun hat. Die alten Fahrzeugscheine waren da wesentlich übersichtlicher.
Daß bei mir nur 2000 und 750 drinsteht hat dann vermutlich wohl mit dem Motor und der entsprechenden Übersetzung des 1E zu tun. Ist jetz zwar nicht gerade all zu viel was ich ziehen darf, aber soweit das möglich ist lass ich den LT als Zugfahrzeug außen vor und nutz den PKW. War sogar mal die Überlegung die AHK aus Gewichtsgründen zu demontieren, hab ich dann aber wieder verworfen. Manchmal braucht man die AHK eben doch.
Na jedenfalls mal danke für die Infos. Überhaupt ein recht informativer Beitrag.
Gruß ausm Ländle


Servus Uwe,
die zulässigen Anhängelasten stehen immer im Fahrzeugschein. Selbst dann, wenn du gar keine AHK verbaut hast. Steht denn bei dir in den Feldern zu den Anhängelasten gebremst und ungebremst wirklich gar nichts drin?
Die Stützlast und die Steigfähigkeit wird nicht extra eingetragen. Das geht aus den VW-Unterlagen hervor.
Wichtig ist, daß die Prüfnummer auf der AHK auch der Prüfnummer im Schein entspricht, sonst kann dich der Prüfer bei der HU durchfallen lassen deswegen, oder er trägt sie dir aus.
Die meisten AHKs (inkl. der Westfalia) für den LT1 sind eintragungspflichtig, da sie keine ABE haben.
Gruß Chris



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