Re: Nebelscheinwerfer umverdrahten
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Geschrieben von LT-Harry am 07. Dezember 2015 22:22:13:
Als Antwort auf: Re: Nebelscheinwerfer umverdrahten geschrieben von Skoot am 07. Dezember 2015 22:01:32:
Der Wagen kam direkt von der Feuerwehr zu mir, ich glaube nicht dass da schon jemand dran gefummelt hat. Mit der Ausleuchtung finde ich es angenehmer, vielleicht auch etwas mehr Richtung Straßenrand. Das es nicht unbedingt mehr Sicherheit macht war mir klar. Ich muss bei Gelegenheit mal genau schauen, wie das verdrahtet ist.
Einen wunderschönen guten AbendDoch, das ist durchaus möglich, daß da jemand "rumgefummelt" hat.
Es gab schon TÜV Prüfer, die haben gemeckert wenn die Nebellampen beim Fernlicht mitgeleuchtet haben, vielleicht waren die es dann Leid und haben es umgeklemmt.Wobei das im §17 (3)STVO klar geregelt ist wann die Dinger brennen (leuchten) dürfen.
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen ,ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügen statt des Abblendlichts die Begrenzungsleuchten.
So oder so ähnlich :-))
Gruß @Harry
- Re: Nebelscheinwerfer umverdrahten Micha aus Mainz 08.12.2015 00:38 (4)
- Re: Nebelscheinwerfer umverdrahten Chris 08.12.2015 10:43 (2)
- Re: Nebelscheinwerfer umverdrahten Micha aus Mainz 08.12.2015 12:06 (1)
- Re: Nebelscheinwerfer umverdrahten Chris 08.12.2015 12:34 (0)
- Re: Nebelscheinwerfer umverdrahten LT-Harry 08.12.2015 10:00 (0)
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