Re: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
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Geschrieben von Uwe FDS am 07. November 2015 11:24:09:
Als Antwort auf: Re: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen geschrieben von Chris am 06. November 2015 19:09:30:
Hi Chris,
Unsere Lkws haben den Zusatzeintrag "Versuchsfahrzeug" im Schein stehen, damit sind wir innerhalb Deutschlands mautbefreit und müssen zumindest offiziell keinen Tachografen benutzen. Dies gilt aber auch nur, so lange außer funktionsloser Testzuladung (Sandsäcke o.Ä.) nichts transportiert wird. Sobald Ersatzteile oder Werkstattausrüstung mit an Bord ist, gelten wieder die gleichen Regeln wie für jeden anderen Lkw. Und noch wichtiger: Es gilt immer das nationale Recht. D.h. sobald man die Bundesgrenze überfährt, gelten wieder andere Regeln bzw. sind sämtliche in Deutschland gültigen Ausnahmeregeln und Sonderzulassungen außer Kraft.
Gruß Chris Wenn ich mich recht entsinne, dann stehen die Fahrten zur Erprobung auch in der EU Richtline zu den Sozialvorschriften als Ausnahme drin.
Aber noch mal, es gibt Regeln auf Grund der Bauart und es gibt Regeln auf Grund der Nutzung. Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. So wie Geschwindigkeitsbeschränkung und Überholverbot. Wenn es innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit möglich ist, zu überholen, ist das nicht verboten.
Wenn es Regeln zu Nutzung gibt, aber nicht zur Bauart, dürften eure Versuchs-LKW so gebaut sein, wie normale LKW, aber nur zu besonderen Zwecken eingesetzt werden.
Wenn es nur Regeln für die Bauart gibt, aber nicht für die Nutzung, dann darf man die Fahrzeuge nutzen wie man will, kann das aber nicht, weil die Bauart eine andere Nutzung nicht oder nur sehr eingeschränkt ermöglicht.
Bei Arbeitsmaschinen, bei denen eine anderweitige Nutzung möglich wäre, gibt es dann ja auch entsprechende Auflagen.
Viele GrüßeUwe
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