Re: Anhängelast 2500 kg @Peter


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Geschrieben von eisenschweintreiber am 08. November 2016 19:38:23:

Als Antwort auf: Re: Anhängelast 2500 kg @Peter geschrieben von ltpit(Peter) am 06. November 2016 17:22:01:

Hi Peter,
also beim Kauf des LT war da nix für die AHK dabei.
Das mit den Gutachten kenn ich allerdings gut, da ich schon ein paar meiner Autos in der Vergangenheit nachgerüstet hab. Keine Eintragung nötig. Bei keiner HU wollte bisher ein Dipple Insch das Gutachten sehen, obwohl die meist recht genau die Autos gecheckt ham.
Aber man soll ja auch keine schlafenden Hunde wecken ...............
Gruß Uwe

Moin Peter,
offenbar kennst Dich mit den Anhängelasten einigermaßen aus. Ich hab folgendes Problem, daß bei mir in den Papieren nur eine Westfalia F3413 mit Anhängebock im unteren Feld eingetragen wurde (ca. ein Jahr bevor ich den LT erstanden hab). Zu Anhängelast, Steigung und Stützlast sind keinerlei Angaben vorhanden.
Bei der Zulassung und Umschlüsselung des LT´s hat die Dame auf der Zulassung die Nase grümpft und gemeint die AHK hätte so nicht eingetragen werden dürfen, da aber eine Zulassungstelle aus einem anderen Kreis die Eitragung vorgenommen hat, hätte die Eintragung bestand. Bisher hat das noch kein TüV beanstandet. Ist aber die Frage was passiert evtl. bei einer Kontrolle, wenn da nur ein Modell der AHK angegeben ist, aber keinerlei technische Größen vorliegen.
Gruß ausm Ländle

Moin Eisenschweintreiber
Der Tüv wird auch nix gegen deine Anhängerkupplung haben,da sie eingetragen ist.Du kannst dir ja beim Hersteller das Datenblatt(Typgenehmigung) runter laden um die erlaubten Daten in schriftlicher Form dabei zu haben.
Um die Anhängerkupplung eingetragen zu bekommen wird folgenderweise vorgegangen.
Die Montage- und Bedienungsanleitung der Anhängerkupplung ist den Kfz.-Papieren beizufügen. Sie dient bei der TÜV- Abnahme als Betriebserlaubnis. Ein gesondertes Gutachten für die Anhängerkupplung ist nur notwendig, wenn es sich bei der Anhängerkupplung um eine solche handelt die keine Bauartgenehmigung besitzt sondern im Einzelverfahren abgenommen wurde.
Du machst dir also umsonst Sorgen.
Auf dem Typenschild stehen diese Daten(Lasten) übrigens auch drauf.Auch die Prüfnummer der Kupplung.Mit dieser Nummer kann jeder Prüfer oder Beamte feststellen, was du maximal ziehen darfst.
Die meisten Kupplungen mit Prüfgenehmigung müssen(im Zuge der EU) nicht mehr eingetragen werden.Es reicht wenn ein Prüfer Dippel Ing.(Küs,usw.) ein Gutachten erstellt, das den korrekten Einbau der Anhängekupplung mit Prüfgenehmigung bestätigt.
Das Gutachten ist dann mitzuführen.
Gruß Peter



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