Re: Kennzeichen
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Geschrieben von Skoot am 12. September 2016 18:59:03:
Als Antwort auf: Kennzeichen geschrieben von eisenschweintreiber am 12. September 2016 13:08:27:
Moin,
da ich weder im Wiki noch im Internet ausreichende Infos zur Kennzeichenplatzierung gefunden hab, hier mal ein paar Fragen.
Da so langsam aber sicher die Kabelverbindung zur Kennzeichenleuchte an der hinteren Türe marode wird, ist die Überlegung evtl. annderweitig zu platzieren. Da im Internet ledidglich Infos zur Mindesthöhe des vorderen Kennzeichens gefunden wurden, hier die Frage, ob jemand weiß welche min. und max. Höhe für das hintere Kennzeichen gilt. Das Internet schreibt zu hinteren Kennzeichen zwar Romane zur Beleuchtung, Eintragung für Kennzeichen die hinter Glas verbaut werden, Diplomatenkennzeichnung usw. aber nix zur Höhe.
Evtl. würd ich, falls der Amtschimmel daraus nicht wie so oft ein Drama draus macht, das Kennzeichen am Hochdach montieren (evtl. soll dann eine Ersatzradhalterung an die linke Türe). Unter der Stoßstange würd ich mal vermuten, wirds nach geltenden Bestimmungen zu tief sein. Sollte das alles nur mit irrwitzigen bürokratischen Aufwand zu erledigen sein, würd ich evtl. (falls das unproblematisch wäre) zumindest gern das lange einreihige Nummernschild gegen das zweireihige (wie oft am Käfer verbaut) montieren. Hierzu Infos, ob das eingetragen werden muß oder ob sich das einfach so austauschen lässt.
Gruß ausm Ländle
Tante google sagt:
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Das Kennzeichen muss senkrecht oder annähernd senkrecht zur Längssymetrieebene stehen.
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Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt.
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Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn muss mindestens 0,3m betragen. Der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20m betragen. Kann dieser Wert in der Praxis nicht eingehalten werden, so kann dieser Wert überschritten werden, er muss aber so nah an diesem Wert liegen wie es mit der Bauart des Fahrzeuges vereinbar ist und darf einen Wert von 2,00m keinesfalls überschreiten.
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Zusätzlich müssen folgende Winkel zur Lesbarkeit des Kennzeichens eingehalten werden:
Seitlich :
jeweils 30° rechts und links
Nach oben :
15°
Nach unten :
0° ( bzw. 15° wenn der obere Rand des Kennzeichens mehr als 1,2m über der Fahrbahn liegt)Steht in der Richtlinie 70/222/EWG
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