Re: Rücklichter & Katzenaugen
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Geschrieben von Ingo aus Holsein am 19. Oktober 2016 06:50:49:
Als Antwort auf: Re: Rücklichter & Katzenaugen geschrieben von eisenschweintreiber am 17. Oktober 2016 18:34:01:
Hi Thiemo,
also daß der T2b keine zusätzlichen Rückstrahler hatte weiß ich ziemlich sicher. Daß die Dinger aber zu dieser Zeit schon Vorschrift waren denke ich aber schon. Der T2b kam ca. 73 mit den LTbekannten Lichtern auf den Markt. ich hatte nen 69er T2a mit den kleinen ovalen Rücklichtern, in die auch schon der "funktionsfähige" Rückstrahler integriert war (dort gabs aber noch keine Rückfahrscheinwerfer, die waren ein EXTRA und wurden nur auf Wunsch montiert). Ob die Änderung jetzt genau 73 stattgefunden hat kann ich nicht genau sagen, da der T2a nicht einfach verschwand und der T2b dastand. Hier wurde ein fließender Übergang geschaffen, das sogenannte Zwittermodell. Da verschwanden einmal die Trommelbremsen mit den Mooncaps, dann wanderten die unteren vorderen Blinker nach oben, der Kühllufteinlass wurde von rund auf eckig umgestellt und die die Rücklichter wurden geändert ......... was man so auf den ersten Blick erkennen konnte. Andere verborgene Änderungen wie Heizklappenzüge, Türscharniere und andere "Kleinigkeiten" hatten und haben heute noch in den Übergangsmodellen eine chaotische Ersatzteilversorgung zur Folge.
Da ich schon einige alte Kisten hatte, deutlich vor 70, denke ich der Rückstrahler dürfte mindestens seit den frühen 60ern Vorschrift sein. Der war wohl sogar schon vor der Warnblinkanlage (die in vielen Fahrzeugen der Baujahre 65 und früher ab Werk nicht vorhanden waren) ein Pflichtteil.
Na ich denk ich werd mir so Kleberteile an den Träger der AHK hinpappen, wenn das Teil etwas entrostet und neu gelackt ist.
Gruß ausm Ländle Moin,
Achtung Klugscheisseralarm !!!
Ich habe recherchiert und gefunden, das ab dem 01-01-1954 Katzenaugen hinten Pflicht sind, infolge dessen müssen die Rückleuchten des T2b ohne zusätzliches Gedöns völlig ausreichend sein....
Gruß aus dem Norden
Moin Uwe!
wie ich festgestellt hab, haben die Rückstrahler (Katzenaugen) in den LT Rücklichtgläsern so gut wie null Funktion.
Die haben auch garnicht die Funktion eines Rückstrahlers, daher sind beim LT externe Rückstrahler montiert.
LTs nach dem 1993-er Facelift haben um die Standard-Streuscheibe einen Plastikrahmen geklebt, in den unterhalb der Streuscheibe auch zusätzliche Rückstrahler integriert sind.
So ist der LT zugelassen, ohne die zusätzlichen Rückstrahler hat er keine ABE. Wie das am T2 gelöst war, weiß ich nicht. Vielleicht galten da einfach noch andere Minimalwerte für den Reflektionsgrad.
Klar übersehen viele Prüfer, vor allem wegen der "Attrappe" in der Streuscheibe, dass da zusätzliche Rückstrahler hingehören, mit dem LT kennt man sich halt oft nicht mehr so aus, im Guten wie im Bösen. Falls nur einer fehlt, ist das natürlich ein leicht erkennbarer Mangel.
Aber nach einem Auffahrunfall auf ein abgestelltes Fahrzeug in der Dunkelheit könnte ein Versicherungs-Sachverständiger aus fehlenden Rückstrahlern eine größere Mitschuld ableiten.
Man muss die Rückstrahler auch nicht mit Blechschraube oder Niet befestigen, es gibt auch selbstklebende mit Prüfzeichen, falls man Rost befürchtet. Ich hab an meinen Nietmuttern und Schrauben, damit kann man sie für Reparaturen leicht abnehmen, und rosten tut es nur im Falz knapp darunter ;-). An der Lampenfassung hat sich bei der Umstellung auf im Plastikrahmen integrierte Rückstrahler nichts geändert, so dass man hin- und hertauschen kann. Das Problem ist aber meines Wissens, dass es die Rahmen nicht mehr gibt.
Gruß,
Tiemo
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