Re: LT 28 31 35 Vorteile Nachteile und Versicherung


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Geschrieben von Martin aus Kreuzberg am 22. Januar 2016 10:56:15:

Als Antwort auf: Re: LT 28 31 35 Vorteile Nachteile und Versicherung geschrieben von LT-Harry am 22. Januar 2016 08:19:59:

Hallo Harry,
LT ist zugelassen in Österreich, aber ich lebe (momentan aus beruflichen Gründen) in Kreuzberg, so einfach ist das :) Danke für den Hinweis mit der Stehhöhe, das wusste ich nicht. Die Vorposter haben ja nicht angegeben, woher sie kommen, daher meine Zusatzangabe!
LG Martin


Hallo Chris,
da hast du ganz recht, aber ein WoMo definiert sich meines Wissens ja als Fahrzeug mit Kochstelle/Spüle, Schlafgelegenheit, Sitz und Tisch. Spüle und Kochstelle brauche ich keine (Campingkocher reicht mir völlig aus). Schlafstelle und ausklappbarer Tisch/Sitz ist laut (österreichischer) Zulassungsstelle kein Problem für die Anmeldung als KfZ, außerdem hat mein LT auch garnicht die erforderliche Stehhöhe von 1,70. -> LT ist als historisches Kraftfahrzeug angemeldet.
LG Martin
Servus Martin
Berlin-Kreuzberg ??
Da du aber was von Österreichischer Zulassungsstelle schreibst, denke ich du bist aus Österreich (weißensee??)
Falls du doch aus Deutschland bist, interessiert es nicht was Östereich vorschreibt und es ist noch folgendes zusagen, die "Stehhöhe" für Womos gibt es seit Dezember 2012 nicht mehr. (In Deutschland)
Gruß @Harry




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