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Geschrieben von Chris am 05. September 2016 19:06:29:

Als Antwort auf: Re: H-Kennzeichen exaktes Alter? ab Erstzulassung geschrieben von gr am 05. September 2016 17:53:22:

Servus Gerald,

so eindeutig ist es eben nicht. Wenn das Fahrzeug nachweislich schon vor dem Datum der Erstzulassung in Verkehr gebracht wurde und die Erstzulassung noch keine 30 Jahre her ist, kann es bei entsprechendem Alter trotzdem eine H-Zulassung bekommen. Wobei die Nachweispflicht bei demjenigen liegt, der das Gutachten beauftragt. Die Frage ist natürlich, was alles unter "in den Verkehr bringen" fällt, und wie das nachzuweisen ist. Typisches Beispiel ist ja die Auslieferung und Überführung vom Fahrzeughersteller an den Aufbauhersteller - bis zur Erstzulassung können da mitunter auch Jahre vergehen. Wenn dem TÜV ein Nachweis für das genaue Produktionsdatum ausreicht für das H, ist da sonst nichts gegen einzuwenden. Wenn der TÜV aber auf die Erstzulassung besteht, muss man schon wirklich gute Argumente und Nachweise vorbringen - oder sich einen anderen Prüfer suchen.

Gruß Chris



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