Re: Eintragung AHK
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Geschrieben von Chris am 22. Juni 2016 08:20:42:
Als Antwort auf: Eintragung AHK geschrieben von Waldfahrer am 22. Juni 2016 07:01:03:
Servus Josef,
die Anhängelasten gebremst und ungebremst stehen zumindest in D immer im Fahrzeugschein drin, auch wenn das Fahrzeug keine AHK verbaut hat. Die Stützlast steht grundsätzlich nicht in den Papieren. Wenn eine AHK verbaut ist, wird das dann unten im Freitextfeld vermerkt mit dem zugehörigen (alten) Prüfzeichen. Es sei denn, die AHK wäre nicht eintragungspflichtig aus den genannten Gründen.
Beim Begriff "Prüfzeichen" muss man auch unterscheiden. Ein Prüfzeichen an und für sich haben alle AHKs und Zughaken, früher bzw. bei den original verbauten AHKs beim LT war das so eine Schlange mit einer fünf- oder sechsstelligen Zahl dahinter. Dieses Prüfzeichen hat aber nichts mit einer ABE oder Typprüfgenehmigung zu tun, es dient nur dazu, die verbauten Teile bei der Eintragung genau zu identifizieren. Es muss dann z.B. genau der Zughaken mit dem Prüfzeichen verbaut sein, das auch im Schein eingetragen ist.
Ein E1/E2/Ex... Prüfzeichen haben nur neue AHKs, die eigens eine Typgenehmigung für Europa haben, und das haben die alten AHKs beim LT eben nicht.Ist natürlich auch Sache des Prüfers, aber das nutzt im Zweifelsfalls nix - wie gesagt, ich war wegen einem nicht eingetragenen Prüfzeichen bei der HU durchgefallen und musste vor Ort das passende zu meinem Zughaken nachtragen lassen.
So oder so wünsch ich dir viel Erfolg, daß es bei dir klappt.
Gruß Chris
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