Re: Rücklichter & Katzenaugen; es ist ein ´Muß´!
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Geschrieben von gr am 19. Oktober 2016 14:05:35:
Als Antwort auf: Rücklichter & Katzenaugen geschrieben von eisenschweintreiber am 16. Oktober 2016 12:43:44:
Hallo Uwe aus Schwaben,
die Rückstrahler/Katzenaugen sind, wie Ingo aus Holstein schon ermittelt hat, vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Fehlen sie, erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis(ABE); das hat Tiemo recht.
Und eine Ausnahme dazu muss im Kfz-Schein eingetragen sein; das hat CH-Michl schon aufgezeigt.
Dass mal ein Katzenauge fehlt, kann schon mal passieren. Aber Beide? Das ist unglaubwürdig.
Übrigens, steht alles im Wiki,
http://www.lt-forum.de/dokuwiki/doku.php?id=start:wichtige_daten:rueckstrahler_katzenauge
Gruß,
Gerald
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