Re: LT 28 31 35 Vorteile Nachteile und Versicherung


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Geschrieben von LT-Harry am 22. Januar 2016 08:19:59:

Als Antwort auf: Re: LT 28 31 35 Vorteile Nachteile und Versicherung geschrieben von Martin aus Kreuzberg am 22. Januar 2016 01:05:51:

Hallo Chris,
da hast du ganz recht, aber ein WoMo definiert sich meines Wissens ja als Fahrzeug mit Kochstelle/Spüle, Schlafgelegenheit, Sitz und Tisch. Spüle und Kochstelle brauche ich keine (Campingkocher reicht mir völlig aus). Schlafstelle und ausklappbarer Tisch/Sitz ist laut (österreichischer) Zulassungsstelle kein Problem für die Anmeldung als KfZ, außerdem hat mein LT auch garnicht die erforderliche Stehhöhe von 1,70. -> LT ist als historisches Kraftfahrzeug angemeldet.
LG Martin



Servus Martin

Berlin-Kreuzberg ??
Da du aber was von Österreichischer Zulassungsstelle schreibst, denke ich du bist aus Österreich (weißensee??)
Falls du doch aus Deutschland bist, interessiert es nicht was Östereich vorschreibt und es ist noch folgendes zusagen, die "Stehhöhe" für Womos gibt es seit Dezember 2012 nicht mehr. (In Deutschland)

Gruß @Harry

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