Re: Beträge und Vorgehensweise (vom Vorjahr, muß üüberarbeitet werden)


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Geschrieben von gr am 05. November 2016 16:36:01:

Als Antwort auf: Beträge und Vorgehensweise (vom Vorjahr, muß üüberarbeitet werden) geschrieben von Stefan Steinbauer am 05. November 2016 16:14:51:

Hallo Stefan,
bislang sind das alles Pläne, und die sind dazu da, je nach Lage geändert zu werden.
Und deshalb wird sich, weil noch nichts konkret entschieden ist(Brüssel/Berlin), vor den Bundestagswahlen gar nichts ändern.
Bis dahin haben entsprechende Organistionen und auch der Wähler in den verschiedensten Gremien noch Mitspracherecht.
Wie sagt man dazu? "Es ist alles im Fluß?"; und das Bundesgesetzblatt dafür muss erstmal geschrieben sein ...
Gruß,
Gerald



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