Re: Nebelscheinwerfer umverdrahten


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Geschrieben von LT-Harry am 08. Dezember 2015 10:00:47:

Als Antwort auf: Re: Nebelscheinwerfer umverdrahten geschrieben von Micha aus Mainz am 08. Dezember 2015 00:38:03:

abgesehen davon ist das Benutzen der Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Fernlicht laut Strassenverkehrsordnung verboten. Ist ein KO - Kriterium beim TÜV...selbst erlebt mit meinem Doppelscheinwerfergrill, in dem Nebelscheinwerfer sind, die mit dem Fernlicht angehen. Zum TÜV muss ich die auf's Abblendlicht umklemmen.
D.H....wenn Nebelscheinwerfer mit dem Abblendlicht leuchten, müssen sie beim Umschalten auf Fernlicht ausgehen.
Gruß,
Micha
Servus Micha
Der TÜV ist nicht der liebe Gott :-))
Im §17(3) STVO ist das ganz klar geregelt
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html
Der gilt auch für den TÜV und Co.

Oder hast du eine neuere Fassung wo das anders drinn steht ??

Gruß @Harry

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