Freies Übernachten


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Geschrieben von Uwe Mörlein am 06. Februar 2002 13:27:00:

Als Antwort auf: Mal eine geschrieben von Thorsten aus dem sonnigen Süddeutschland am 06. Februar 2002 12:32:01:

Hallo Thorsten,

wie die rechtliche SItuation ist, weiß ich nich so ganz genau. "Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" darfst Du auf jedenfall fast überall stehenbleiben und schlafen. Wie sich das mit campingähnlichem Verhalten vereinbart ist sicherlich Auslegungssache.

Fingerspitzengefühl beim freien Stehen ist auf jeden Fall angesagt.In Skandinavien ist es mit grundsätzlichen Verhaltensregeln erlaubt (Jedermannsrecht), wird aber in der Praxis durch eine zunehmende Zahl von Einzelverbotsschildern in den letzten Jahren erschwert. Bedanken dürfen wir uns bei den Schweinebären unter uns.


Unauffällige Übernachtungen auf Großparkplätzen oder z.b. Auf einem Parkplatz vor einem Freibad haben wir schon oft gemacht. Gibt, wenn nicht durch Schilder ausdrücklich verboten, normalerweise keine Probleme.

Eleganter ist es mit einem Führer für Stellplätze, den gibt es von der Zeitschrift promobil. Es gibt zwei Bände, Deutschland Nord und Süd. Gut katalogisiert finden sich darin wahre Perlen. Für meistens einen kleinen Oboblus hat man dann WC und Dusche, Ver-und Entsorgung und oft eine wunderschöne Lage. Als Beispiel wäre da der Stellplatz in Eichstätt zu nennen. Das wäre vielleicht was zum Testen in Deinem Radius.

Alleroberste Priorität hat auf jeden Fall der Grundsatz, daß man den Platz so verläßt, wie man ihn gerne selbst vorfinden will. Ich hebe zu diesem Zweck auch schon mal ein fremdes Eispapierchen mit auf.

Also viel Spass bei der Stellplatzsuche und berichte doch mal, wenn Du was Geniales gefunden hast.

Uwe aus Bayreuth




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