Re: Selbstausbau zum Womo??? - jetzt mit dem Richtigen Link
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Geschrieben von colori am 10. Januar 2002 11:02:03:
Als Antwort auf: Selbstausbau zum Womo??? geschrieben von patric(MB210DKrankenwagen) am 09. Januar 2002 22:54:55:
>Hallo zusammen,
>bin zwar markenspezifisch falsch hier, aber vielleicht doch richtig hier.
>Was muss ich beim Umbau beachten?
>Die gesamte Krankenwagenausstattung ist noch drin, sie beinhaltet 2 klappbare Sitze mit Sicherheitsgurten, einen Liegesitz mit Gurt, einen Schrank mit diversen Fächern, sowie das Gestell für die Sanitrage.
>Was kann drin bleiben und was muss hinzugegebaut werden?
>Was bedeutet Küche, brauche ich ein Waschbecken und einen Kocher mit Gasflasche?
>Wenn Gasflasche, welche Auflagen gibt es?TÜV Richtlinien findest du unter den LINKS in der Navigationsleiste im Forum. Da ist auch ein Link zu Wolfis-Wohnmobis-Wahnsinn wo di die Infos auch noch etwas anschaulicher und Praktisch umgesetzt findest.
Kurz gefasst denke ich:
Die Sitze können bleiben,
Du brauchst eine Schlafgelegenheit (Matratze auf dem Boden reicht nicht - die Saniliege wahrscheinlich auch nicht)
Du brauchst eine Kochstelle - wenn du die wirklich einsetzen möchtest empfiehlt sich eine Gasflasche -> komplizierter - wenn du nur Wochenendcamping machen willst gibt es bei Reimo auch einen Einbau-Kartuschenkocher -> sehr viel einfacher.
Bei der Gasflaschenversion brauchst du eine Gasabnahme - die steht nicht in den TÜV-Richtlinien - die bekommst du wenn du einen Gasdichten Kasten für Deine Gasflasche hast, mit einer 10cm² Großen Entlüftungsöffnung in Boden oder Wand - und deine restliche Gasinstallation korrekt ausgeführt und Druckfest ist - Das musst du dann alle 2Jahre überprüfen lassen. Beim Gaskartuschenkocher kannst du dir das alles sparen.
Eine Wasseranlage - Waschbeken ist nicht zwingende erforderlich, so dass du mit Liegefläche und Kochstelle deine Eintragung bekommen müsstest. Das ganze ist aber stets Prüferabhängig. Der Grundsatz für alle WoMo Eintragungen lautet "Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge mit Einrichtungen für Wohnzwecke. Der Wohnteil muß mit seinen Einrichtungen dazu geeignet sein, einer oder mehreren Personen einen Wohnaufenthalt zu ermöglichen." - sprich das Fahrzeug muß einen Wohnlichen Eindruck machen - was Prüferabhängig mehr oder weniger Anforderungen bedeuten kann.Colori