Re: lkw-versicherung, nutzlast 1 tonne


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Geschrieben von Klaus am 05. November 2001 20:36:55:

Als Antwort auf: lkw-versicherung, nutzlast 1 tonne geschrieben von steff am 05. November 2001 09:26:30:

Moin ;-)

>habe von meiner versicherung ein schreiben bekommen, in welchem sie von mir eine nachzahlung fordern, welches sie wie folgt begründen:

Nachzahlung ? Und wieso kommen die erst jetzt darauf ?

> wenn die nutzlast 1t und mehr betragen würde, dann würde er nach nutzlastversichert. da in meinem fall aber die nutzlast kleiner als 1t ist, erfolgt die versicherung nach der motorleistung.

Nach PS ? [erstaunt, stimmt aber in Grenzen]

Bei Fahrzeugen (Transportern) mit einer Nutzlast von <= 1000kg wird m.E. weitgehend pauschal tarifiert, es spielt insoweit keine Rolle, ob Du einen Fiat Talento mit 800kg Zuladung und 71 PS, einen LT 28 mit 109 PS oder einen Mb Sprinter mit 156 PS fährst, so jedenfalls mal ein heutiger Vergleich bei der HUK (nicht HUK24). Ab 71PS bist Du dann mit der "Höchststrafe" von 1320 EURO dabei (Haftpflicht, 100%), und es ist egal, ob Du eine Nutzlast von 998 oder von 450kg hast.

Darüber hinaus sieht es etwas anders aus, bei echten LKW dann irgendwann noch nach dem Einsatzgebiet (Nah- oder Fernverkehr).

>lange rede, kurzer sinn: ist es möglich, dass ich weniger versicherung zahlen muss, wenn ich meinen lt28 auflaste?

Frag' Deine Versicherung, wie sie tarifiert. Sonst bleibt es etwas spekulativ ;-)

mfG
K.R.




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