Re: Zahnriemen Benziner, Auflastung


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Geschrieben von Uwe am 10. Oktober 2001 15:45:10:

Als Antwort auf: Re: Zahnriemen Benziner, Auflastung geschrieben von wemb10 am 09. Oktober 2001 16:57:01:

>>>Hallo,
>>>hatte vor einer weile einen Zahnriemenschaden dachte er sei übergesprungen.
>>>Hatte aber nur einen "Zahnausfall" des Zahnriemens, nicht der Scheibe !!!
>>>Fahrten zum Tüv sin meines wissens nach mit einer Doppelkarte legal machbar!
>>>Gruß
>>>Hans
>>Stimmt, fahrten von und zum TÜV bzw von und zur Zulassungsstelle sind mit dem letzten Kennzeichen das der Wagen hatte und einer Doppelkarte zulässig.
>>D.H. mit einem Saisonkennzeichen darf man auch zum TÜV. Bzw mit einem frisch abgemeldeten Fahrzeug darf man auch noch nach Hause oder zum Schrott ;-)
>>Gruß
>>Stefan
>Hab aber kein Kennzeichen, hab Ihn abgemeldet gekauft :-(((


Wie wärs denn mit Kennzeichen reservieren, dann prägen lassen, beim TÜV vorfahren (Doppelkarte ausfüllt im Auto haben, wegen Versicherungsschutz) und anschließend Zulassung ! Natürlich darf zwischen TÜV und Zulasunng keine 4 Wochen liegen, sollte an einem Tag erfolgen




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