Re: LKW =/= Sonder-Kfz


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Geschrieben von Bernd Höpner am 05. November 2001 11:24:21:

Als Antwort auf: Re: LKW =/= Sonder-Kfz geschrieben von Klaus am 04. November 2001 18:32:46:

>Moin ;-)
>>Du meinst doch Sicher du willst ihn als Wohnmobil anmelden, oder ? Warum willst du denn die LKW Zulassung streichen lassen ?
>Äh, es meinen wohl alles das Gleiche, aber LKW-Zulassung und Sonder-Kfz Wohnmobil geht nicht gleichzeitig, für eines muß man sich schon entscheiden. Die Kfz-Steuer ist bei allen Kfz, die keine PKW (und keine Motorräder) sind, bei einem zul. GG von >2800kg gleich, die Versicherungstarife allerdings nicht (da schaut der LKW- bzw. Transportertarif nicht so toll aus), und für beide gelten natürlich auch unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
>mfG
>K.R.

Hallo !

Deswegen hat wohl mein Arbeitskollege auch auf 2810 Kg auflasten lasen. Er hat die LKW Steuer und die Versicherungssätze für Wohnmobile. Er fährt auf alle Fälle sehr günstig. Die Auflastung auf 2810 (also über 2,8 t) ist wohl auch kein Problem, da am Fahrzeug nichts verändert werden muß.

Gruß,Bernd




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