Re: Steuer für Kombinationskraftwagen nachträglich ???
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von frank mannheim am 16. April 2001 20:46:54:
Als Antwort auf: Steuer für Kombinationskraftwagen nachträglich ??? geschrieben von Ralph Rosenbauer am 16. April 2001 18:43:39:
Hallo ich hab mal wieder eine frge
ich kenne lkw und pkw das hat steuerlich was zu tun ich weis eigetlich auch was
ABER WAS IST EIN KOMBINATIONSFAHRZEUG?????
ich muss doch mein wissen erweitern vielen dank für die antworten
mfg frank mannheim>habe grade bei Euch im Faq-Forum gelesen, daß PKW über 2,8 Tonnen als Kombinationskraftwagen gelten.
>Bei mir steht unter 33 ("Bemerkungen") im Fahrzeugbrief:
>Ziff 12. auch 2-8: fzg. entspricht einem Kombinationskraftwagen
>Was muß ich machen, damit die Steuer nach Gewicht abgerechnet wird. Kann ich auch nachträglich für die letzten zwei Jahre noch was machen???
>Vielen Dank für Eure Hilfe,
>Gruß
>Ralph