Re: Zahnriemen Benziner, Auflastung
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Geschrieben von Stefan am 09. Oktober 2001 10:19:57:
Als Antwort auf: Re: Zahnriemen Benziner, Auflastung geschrieben von Hans am 09. Oktober 2001 09:32:22:
>Hallo,
>hatte vor einer weile einen Zahnriemenschaden dachte er sei übergesprungen.
>Hatte aber nur einen "Zahnausfall" des Zahnriemens, nicht der Scheibe !!!
>Fahrten zum Tüv sin meines wissens nach mit einer Doppelkarte legal machbar!
>Gruß
>HansStimmt, fahrten von und zum TÜV bzw von und zur Zulassungsstelle sind mit dem letzten Kennzeichen das der Wagen hatte und einer Doppelkarte zulässig.
D.H. mit einem Saisonkennzeichen darf man auch zum TÜV. Bzw mit einem frisch abgemeldeten Fahrzeug darf man auch noch nach Hause oder zum Schrott ;-)Gruß
Stefan