Re: Gastankprüfung?


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Geschrieben von Peter aus Meckenbeuren am 13. Februar 2002 17:45:38:

Als Antwort auf: Gastankprüfung? geschrieben von MArk am 13. Februar 2002 17:05:12:

Hallo Mark,
Vorsicht bei nicht gemachten Gasprüfungen. Entspricht die Gasanlage nicht den gesetzlichen Regelungen, dies tut sie nicht wenn die Prüfung fehlt, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dann erlischt auch der Versicherungsschutz. Sollte ein Schaden entstehen, Unfall oder sonst was, kann die Versicherung die Schadenszahlung verweigern auch wenn die Gasanlage überhaupt nichts damit zu tun hatte. Keine Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz!
Gruß Peter





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