Re: Leergewicht und Gesamtgewicht
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Geschrieben von Klaus am 24. Oktober 2001 19:47:47:
Als Antwort auf: Re: Leergewicht und Gesamtgewicht geschrieben von Michael am 24. Oktober 2001 07:48:04:
Moin ;-)
>Ich habe jetzt in einer alten promobil eine Tabelle gefunden
Gibt's auch im Netz ;-)
Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
55:
Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war
55.1:bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt Tabelle 3 Buchstabe a
55.2:bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht Tabelle 3
Buchstabe bHier mal die genannte Tabelle 3b:
3b) bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme
mehr als 20% = DM 100 und 3 Punkte
mehr als 25% = DM 150 und 3 Punkte
mehr als 30% = DM 250 und 3 Punkte>Wie lastet man denn eigentlich einen LT28 (zul. Gesamtgew.2,81t, Leergew.2,53t) auf?
Freigabe von VW (schau mal hier auf diese Seite, 70 DM einstecken, zum TÜV, Brief ändern lassen, 20 DM einstecken und neuen Fahrzeugbrief vom Straßenverkehrsamt ausstellen lassen. Wer's mag, läßt sich von VW eine neue Plakette (Türpfosten Schoß-seitig rechts) für das Fahrzeug ausstellen.Wurden Umbauten (Zusatzfedern) erforderlich, muß der Umbau natürlich nachgewiesen werden.
mfG
K.R.