Re: Über's OPhr gehauen


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Geschrieben von Klaus am 22. Januar 2002 19:57:05:

Als Antwort auf: Über's OPhr gehauen geschrieben von Jürgen Lynen am 22. Januar 2002 19:22:51:

Moin ;-)

>Entscheidend, das doch relativ alte Baujahr zu kaufen, war die schriftliche Aussage des Verkäufers, daß das gute Stück eine Motorüberholung erhalten habe.

Hm ...

Was war denn der Verkäufer ? Professioneller Kfz-Verkäufer oder Privatmann ?

>Ich habe zwar bereits Klage eingereicht, würde mich aber über weitere Infos freuen.

:-}

Wenn Du bereits Zivilklage eingereicht hast, sollte dieses in einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren münden. Du kannst selbstverständlich private Gutachter bemühen, nur muß die das Gericht nicht anerkennen, was mit Rücksicht auf den parteilichen Auftraggeber auch verständlich ist. Ziel dieser Aktion ist die Beweisführung, daß das Fahrzeug bereits bei Übergabe den Schaden hatte, den Du festgestellt hast bzw. einen, der ursächlich für diesen war.

Das bedeutet aber auch, daß Du das Fahrzeug zunächst so läßt, wie es ist, also keine Veränderungen, Reparaturen, Fahrten etc.. wobei das mit defektem Motor auch kaum möglich ist.

Der zweite Beweis ist aber u.U. schwieriger zu führen, nämlich der, daß der Verkäufer auch davon wusste. Die "Motorüberholung", was immer sich Verkäufer, Käufer und Gericht darunter vorzustellen haben, sollte natürlich schon erfolgt sein, aber eine Garantiezusage sehe ich darin eher nicht.

Mit Blick auf das Alter des Fahrzeuges dürfte der gesamte Streitwert auch nicht so sehr hoch werden und damit die Gebühren. Es ist zu hoffen, daß Du jemanden findest, der sich dafür ins Zeug legt. Allerdings gilt das auch für den Beklagten ...

Viel Glück.

mfG
K.R.




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