Re: PKW Kombi direkt zu Sond.KFZ Wohnmobil mit Lkw Besteuerung !
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Stephan am 24. August 2001 09:05:58:
Als Antwort auf: PKW Kombi direkt zu Sond.KFZ Wohnmobil mit Lkw Besteuerung ! geschrieben von Arne am 20. August 2001 23:09:51:
>Ich habe endlich einen "neuen". Leider stelle ich gerade zum ersten mal fest, daß in den Papieren doch tatsächlich steht PKW Kombi. Mein letzter war als LKW eingestuft, wenn ich den PKW Kombi nun umbaue zum Wohnmobil und ihn bei der Eintragung zu diesem auch noch Auflasten lasse, wird er dann automatisch zum LKW, oder muß ich ihn zwischen der Auflastung und dem Umbauen zum Wohnmobil nochmal als Lkw anmelden um ihn den Genuß der Lkw Steuer zu kommen ? -
Wahrscheinlich wird diese Frage zum 100 mal gestellt, aber ich werde aus den Faq´s nicht so richtig schlau !Hallo Arne
Ich habe mir vor ca. 5 Wochen einen LT 28 Benziner Bj 91 mit G-Kat gekauft. Ich dachte der wird in der Steuer wegen dem G-Kat sicher nicht so teuer sein, aber als ich dann den Steuerbescheid bekommen habe, dachte ich mich trifft der Schlag ( ca. 1.100 DM ) Ich habe dann beim Tüv angerufen ob der Katalysator 1991 noch nicht in den Schlüsselnummern eingetragen worden ist und ob es event. ein neues Gutachten gibt. Der Prüfer hat mir dann gesagt Ich soll besser das zulässige Gesamtgewicht von 2,8 t auf 2,81t hochsetzen lassen. Das ging problemlos, Ich musste nur den Kfz-Brief zum Tüv mitnehmen und ein Gutachten erstellen lassen. Danach mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle und fertig. ( Kosten für Tüv und Zulassungsstelle unter 100 DM )
Nach 2 Wochen habe ich dann den neuen Steuerbescheid über ca. 330 DM erhalten.
Bei mir war das Sonder Kfz Wohnmobil schon eingetragen und es hat trotzdem geklappt. Ich habe gehört, daß manche Steuersachbearbeiter aber ein gewichtsbesteuertes Wohnmobil mit 2,81t nicht mehr akzeptieren. Dies scheint im Ermessensspielraum ( Willkür ) des Sachbearbeiters zu liegen. Deshalb rate ich Dir, zuerst die Eintragung mit dem erhöhtem zulässigem Gesamztgewicht zu machen und dann nach erhalt des Steuerbescheides die Wohnmobileintragung durchführen zu lassen. Dann bekommt das Finanzamt davon nichts mit.Gruß Stephan