Re: Umweltzone Ruhrgebiet ´´FREIE Fahrt´´
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Geschrieben von ltpit(Peter) am 24. August 2014 14:37:38:
Als Antwort auf: Re: Umweltzone Ruhrgebiet ´´FREIE Fahrt´´ geschrieben von Stefan Steinbauer am 24. August 2014 14:30:36:
>Hallo Klaus
>
>Ich hab mal die betreffenten Regelung gesucht ,
>denn das ist sicher auch für andere interessant .
>
>Befreiungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen" (PDF, 38 KB)
>http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/ausnahmekatalog_28_09_11.pdf
>Dort heiste es auf Seite 4 :
>
>4 Ausnahmeregelungen für Wohnmobile
>
>Für Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauf-
>fahrt auf Antrag Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden,
>wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
>4.1 Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.
>4.2 Eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu einer Umwelt-
>zone erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann,
>ist technisch nicht möglich oder mit Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden.
>Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüf-
>stelle ist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum Zeitpunkt
>der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
>__________________________________
>So ganz frei ist die Freie Fahrt dann auch nicht.
>Aber man darf wenigstens nach Hause.
>
>Gruß
>Stefan
Hallo Stefan
Ich habe diese Befreiung auch.
Hier sieht man das sehr endspannt....Die sehen das hier, nicht so eng.
Es gibt keinen Ärger,wenn ich mal in die Stadt oder zum Tanken fahre.
Das haben sie mir im Amt, wörtlich auch so bestätigt.
Alles andere, wäre auch endeignung.
Gruß Peter
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