Re: H-Kennzeichen mit anderem Motor möglich


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Geschrieben von Zausels_Kerl am 12. Mai 2014 15:07:39:

Als Antwort auf: Re: H-Kennzeichen mit anderem Motor möglich geschrieben von ltpit(Peter) am 12. Mai 2014 08:31:14:

>Hallo Olaf
>Tüv sollte vorausgesetzt der LT ist Technisch ok,wohl kein problem sein.So weit ich weiss kann der LT, bis zu 7Jahre abgemeldet sein.
>Die alte Regelung mit der verschärften, sogenannten Neufahrzeuge Abname, gibt es mit einführung der EU. so nicht mehr.
>Vermutlich handelt es sich bei dem verbauten Motor, um einen DV mit 109 Ps.
>Der Motor entspricht der damaligen Zeit+wird wohl auch kein Problem werden.
>Zum Problem bei der H.Abname, könnte nur die unterschiedliche sichtweise der Prüfer werden.
>Was für den einen erhaltungswürdig ist,hält der andere einfach nur für Schrott.
>Der richtige Prüfer ist endscheidend.Denke aber mal das die Regeln fürs H.Kennzeichen,wohl nochmal verschärft werden.
>Die meisten,die mit H.Kennzeichen unterwegs sind,haben es wohl mehr auf die ersparnis abgesehen.
>Komme darauf,weil nur extrem wenige Fahrzeuge,optisch wirklich im vorzüglichen Zustand sind.
>Gruß Peter

Yepp. Es sind Monatsgenau 7 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine neue Gesamtabnahme erforderlich (im Grunde nicht viel aufwändiger als eine normale HU, kostet nur mehr *ggg)

Die Zeiten, dass alte Kisten irgendwie auf das "H" gehieft werden konnten, sind vorbei. Seit 2013 gilt der Zusatz "Erhaltenswert". Das bedeutet, die Fahrzeuge müssen nicht nur technisch in einwandfreiem Zustand sein, sondern auch einem "erhaltenswerten" Zustand entsprechen. Der Interpretationsspielraum der Prüfer ist da ein wenig eingeschränkt worden.
Solange du einen Motor in dem Fahrzeug einbaust, den es in dem Zeitraum auch werkseitig gegeben hat, ist die Sache völlig unproblematisch. Der Motor muss auf jeden Fall zu der H-Abnahme eingetragen sein (kann in einem Arbeitsgang mit dem H-Gutachten erledigt werden). Das bedeutet, es muss sich um einen ordnungsgemäß eingetragenen Motor handeln und dieser Motor muss zeitgemäß in dem Herstellungszeitraum des jeweiligen Fahrzeuges verbaut gewesen sein.
ACHTUNG: Bei einer Umrüstung von Benziner auf Diesel greift u.U. eine andere Gefahr. Bei dem Umbau auf einen anderen Motor darf sich die Schadstoffklasse nicht verschlechtern. Hast du z.B. ein Fahrzeug mit einem Benziner mit SK2 und baust auf einen Diesel mit SK1 um, so wird die Eintragung extrem schwierig! Du darfst die Schadstoffklasse maximal gleich behalten aber auf keinen Fall verschlechtern.

Ich habe einen BMW E30 Baur 325i auch einen Baur 327i mit Schricknockenwelle, erleichtertem Schwungrad und katlos Kolben umgebaut. Damit wurde die Leistung von 170PS auf etwa 215PS gesteigert. Der Motor wurde ordnungsgemäß nach Bauartmuster eingetragen und bestätigt, dass es einen zeitgemäßen Vergleichsumbau von dem Tuner Alpina gab um später keine Probleme mit dem H-Gutachten zu haben. Also, für das H-Gutachten ist im LT der Umbau auf den 6enderTurboTrecker kein KO-Kriterium! Achte aber auf jeden Fall auf den Haken mit der Schadstoffklasse.

vG
Martin



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