Re: Umweltzone Köln ´´Erleichterung´´
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Geschrieben von Hartmut am 03. Februar 2014 19:30:55:
Als Antwort auf: Umweltzone Köln ´´Erleichterung´´ geschrieben von Manfred aus Köln am 03. Februar 2014 13:31:46:
Hallo Manfred,
wie hoch sind die Kosten für die TÜV-Bescheinigung der Nichtnachrüstbarkeit mit einem Partikelfilter nach folgender Vorgabe?
"1.1 Allgemeine Voraussetzungen
1.1.1 Das Kraftfahrzeug wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter/das
Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen.
1.1.2 Eine Nachrüstung des Fahrzeugs, mit der die für den Zugang zu einer Umweltzone
erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nicht
möglich.
Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle
ist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum Zeitpunkt
der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein."Viele Grüße zum Nachbarn
Hartmut
>Hallo Forum
>Ich habe gerade mit der Zulassungsstelle gesprochen,weil mein WoMo ab 03.2014 wieder TÜV und eine neue Bescheinigung für die "Nichtmachbarkeit"eines
>Partikelfilters bekommen muss.Hier hat sich folgendes zum pos.geändert
>Die Ausnahmegenehmigung ist jetzt zeitlich unbefristet gültig(vorher 1 Jahr).Das ist doch schonmahl ein Fortschritt!!!!
>Über die Gerüchte (siehe Freiburg)hier im Forum mit der evt.Abschaffung wird ganz klar verneint.
>Aber ab 1 Mai keine Punkte dafür 80€.Das Ganze nur zur INFO
>MFG
>Manfred
- Re: Umweltzone Köln ´´Erleichterung´´ Manfred aus Köln 04.02.2014 07:33 (1)
- Re: Umweltzone Köln ´´Erleichterung´´ Hartmut 04.02.2014 09:18 (0)
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