Re: Umweltzone Ruhrgebiet ´´FREIE Fahrt´´


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 24. August 2014 14:30:36:

Als Antwort auf: Umweltzone Ruhrgebiet ´´FREIE Fahrt´´ geschrieben von Klaus aus Essen am 24. August 2014 13:43:28:

Hallo Klaus


Ich hab mal die betreffenten Regelung gesucht ,
denn das ist sicher auch für andere interessant .


Befreiungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen" (PDF, 38 KB)

http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/ausnahmekatalog_28_09_11.pdf

Dort heiste es auf Seite 4 :


4 Ausnahmeregelungen für Wohnmobile


Für Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauf-
fahrt auf Antrag Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

4.1 Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.

4.2 Eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu einer Umwelt-
zone erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann,
ist technisch nicht möglich oder mit Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden.

Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüf-
stelle ist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum Zeitpunkt
der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

__________________________________

So ganz frei ist die Freie Fahrt dann auch nicht.
Aber man darf wenigstens nach Hause.


Gruß
Stefan



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