Re: Umweltzone Ruhrgebiet ´´FREIE Fahrt´´
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von KlausM am 25. August 2014 15:57:06:
Als Antwort auf: Re: Umweltzone Ruhrgebiet ´´FREIE Fahrt´´ geschrieben von Stefan Steinbauer am 24. August 2014 14:30:36:
Hallo Stefan
Du hast eine Regel vergessen:
Man muss selber in der Umweltzone wohnen.(eigentlich logisch)
So ist es zumindest in KölnGruss aus Köln
KlausM
www.mkmueller.de
>Hallo Klaus
>
>Ich hab mal die betreffenten Regelung gesucht ,
>denn das ist sicher auch für andere interessant .
>
>Befreiungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen" (PDF, 38 KB)
>http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/ausnahmekatalog_28_09_11.pdf
>Dort heiste es auf Seite 4 :
>
>4 Ausnahmeregelungen für Wohnmobile
>
>Für Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauf-
>fahrt auf Antrag Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden,
>wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
>4.1 Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.
>4.2 Eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu einer Umwelt-
>zone erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann,
>ist technisch nicht möglich oder mit Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden.
>Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüf-
>stelle ist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum Zeitpunkt
>der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
>__________________________________
>So ganz frei ist die Freie Fahrt dann auch nicht.
>Aber man darf wenigstens nach Hause.
>
>Gruß
>Stefan
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten