Re: Umweltzone Köln ´´Erleichterung´´


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 03. Februar 2014 20:26:21:

Als Antwort auf: Re: Umweltzone Köln ´´Erleichterung´´ geschrieben von frajo am 03. Februar 2014 18:09:00:

Hallo FRajo


die Regeln für die Umweltzonen sind unterschiedlich.
Es gibt wenige Ausnahmen , die im Bundesgesetzt festgelegt sind.
Diese betreffen zB Fahrzeuge der Bundeswehr und anderer Streitkräfte , Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Hilfsorganisationen.
Diese Regeln sind bundeseinheitlich.


Darüber hinaus hat jede einzelne Gemeinde ihre eigenen Ausnahmegenehmigungen.
Die haben sich gleich mal einen Freifahrschein für Stadtbusse , Müll- und Reinigungsfahrzeuge , Behördenfahrzeuge usw ausgestellt.
Die armen Gemeinden sind ja finanziell nicht in der Lage gewesen , ihre ganztägig in der Stadt herumfahrenden Stinker umgehend durch Neuwagen zu ersetzen.

Der Bürger - ja ne - der hat per Verordnung das Geld für einen Neuwagen zu haben.
Ausnahmen gab es nur wenige , diese waren nur für horendes Geld zu erwerben .
Für jede Umweltzone sind sie anders geregelt und jedesmal neu zu erwerben.


Eine Vereinheitlichung kommt nur langsam voran.
Bis jetzt ist mir bekannt , das die Ausnahmeregelungen innerhalb Baden Würtenbergs gegenseitig anerkannt werden.
Die Umweltzonen von Hessen wollen eine gegenseitige Anerkennung , ob sie dies schon beschlossen haben ist mir unbekannt.
Aber eine Hessische Ausnahmegenehmigung gilt nicht in Baden Würtenberg und umgekehrt.

Dir muß klar sein , das es bei den Umweltzonen ausschliesslich um einen lukrativen Ablassbriefverkauf der Gemeinden geht.
Wer keinen Ablassbrief kauft und ohne Plakette erwischt wird , der muß zahlen.


Warten wir erstmal die Zulassungsstatistik vom 01.Jan.2014 des KBA ab.
Die Zahlen des ACE bassierten auf den Zahlen des 01.Jan 2013.


Gruß
Stefan



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