Re: Keine schlafenden Hunde wecken!!! -- EEG-Umlage und Solarpanel auf dem Womodach
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Geschrieben von Uwe FDS am 29. Juni 2014 20:16:11:
Als Antwort auf: Keine schlafenden Hunde wecken!!! -- EEG-Umlage und Solarpanel auf dem Womodach geschrieben von Eugen aus Hagen am 29. Juni 2014 18:27:07:
Hi,
>Für die Womos kann das ja nicht gelten, da wir den Strom ja nicht ins öffentliche Netz einspeisen.
>Wenn die "Volksvertreter" (welches Volk vertreten die eigentlich?) doch mal irgendwann auch die Kleianlagen besteuern wollen (was anderes ist die EEG-Umlage m.E. nicht), werde ich mir einen Stromspeicher installieren lassen und nichts mehr einspeisen.
Also da fällt mir doch gleich die Pölbesteuerung ein. Es war gesetzlich festgeschrieben, das Pöl auf 10 Jahre steuerbegünstigt ist. Anfangs war es steuerfrei. Dann kam die Beimischungspflicht und die beigemischte Menge zurPflichterfüllung war mit dem vollen Steuersatz steuerpflichtig. Reines Pöl unterliegt ja nicht der Beimischungspflicht, in 100% Bio kann man nicht noch Bio beimischen. eshalb gab es dann die fiktive Quotensteuer. Der Anteil Pöl, welcher der Beimischungsquote antpache, wurde steuerpflichtig. Dann wurde schrittweise die Ermäßigung aufgehoben mit dem Ergebnis, das eine komplette anfangs gut florierende Branche fast komplett verschwand.Ich würde mich nicht zu sehr darauf verlassen, dass für die mini-anlagen, also einzelne Module auf Womos, Gartenhäuschen, etc. keine EEG Umlage fällig werden könnte. Und was wird wohl passieren, wenn der Gesetzgeber mitbekommt, das ein Auto heutzutage eine LiMa mit an die 100A hat? Das sind 1kW elektrsche Leistung. Bei 20Mio PKW sind das 20GW Erzeugungskapazität. Zum Vergleich: Ein großes AKW hat um 1GW, die Netzlast in Deutschland dürfte so um die 80GW liegen. Die LiMas der PKWs können mehr Strom produzieren, als die Haushalte verbrauchen. Da steckt noch richtig viel Potential zum Besteuern.
Übrigens: Zusätzlich zu der EEG Umlage gibt es noch eine Stromsteuer. Netzgekoppelte Anlagen unterliegen der Stromsteuer. Es kann also gut möglich sein, dass der Eigenverbrauch einer solchen Anlage Stromsteuerpflichtig ist. Der Verbrauch aus Netzten die 100% regenerativ gespeist werden ist steuerfrei. Wenn man also mit seinem Modul die Zusatzbatterie lädt und gleichzeitig während der Fahrt mit der LiMa lädt, ist das Verbrauchsnetz im Wohnbereich nur noch dann 100% regenrativ gespeist, wenn der Motor zu 100% mit Pöl läuft.
Viele Grüße
Uwe
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