Re: Einzelsitznachrüstung hinten


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Geschrieben von Micha aus Mainz am 10. Januar 2014 02:21:31:

Als Antwort auf: Re: Einzelsitznachrüstung hinten geschrieben von hendrik aus j am 09. Januar 2014 23:37:01:

Zu dem Thema lässt sich folgendes sagen, und ich habe das einige Male durchexerziert in den Zeiten meiner Wohnmobilfirma.
Tatsache ist, Sitze die während der Fahrt benutzt werden sollen, dürfen nur an bauartgeprüften Befestigungspunkten angebracht werden, d.h. an Punkten die der Hersteller dafür vorgesehen hat, und auch mit entsprechenden Chrashtests überprüft hat.
Da ist es gleich, ob das Gurtsystem am Sitz ist oder am Blech, entscheidend ist, daß dafür werksseitig Verankerungspunkte vorhanden sind, und ich befürchte bei diesem LT sind keine Verstärkungsplatten mit Gewindebuchsen vorhanden.
Es müsste entweder eine Freigabe vom Werk zur nachträglichen Anbringung solcher Platten geben..d.h. am Unterboden (...was VW natürlich nicht macht....wegen Haftung u. so...), oder selbstentwickelte Befestigungspunkte konstuiert werden, die aber nur mit Einzelabnahme, das beinhaltet aber auch Chrashtest, was natürl. ausfällt, eingetragen würden.
Bei allen anderen frei konstruierten Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs !!

Ich weiss, einige hier haben etliche Umbauten vorgenommen, jedwelcher Art auch immer,(...will niemandem zu nahe treten...), und auch etliches durch die Abnahmen bekommen, denke da an Auspuffanlagen die nur so aussehen wie die originalen...aber aus anderen Modellen sind...also für dieses Auto nicht bauartgeprüft, und die werden auch jetzt " aufstöhnen ".., aber auch da ist eigentlich die Betriebserlaubnis erloschen.
Bei sicherheitsrelevanten Teilen wie Sitze und Gurte macht das auch sicher einen Sinn, bei anderen kann man drüber streiten.

Wir hatten einen Fall, da hat die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall eines DB 207 Fahrers genau sowas mit einem Sitz, beim begutachten des Fahrzeugs, herausbekommen....und es war ein mühsames Prozessieren um wenigstens ein bischen Geld zu bekommen...!!!

Gruß
Micha


>Leider lässt mein beschränkter Kenntnisstand der umfänglichen gesetzlichen Regelungen
>von Kraftfahrzeugen insbesondere der Eigenschaften von Wohnmobilen aus 1992 im Detail die
>Beantwortung nicht zu, dennoch versuche ich mein Verständnis in Worte zu kleiden:
>Der Sitz des Multipla hat zugelassene Gurtverankerungspunkte, da er als solches im Fiat Multipla
>zwischen 1998 und 2008 als Einheit verbaut, verkauft und zugelassen worden ist.
>Das lässt annehmen, dass die Sitzbefestigungspunkte dann den Anforderungen genügen müssen, die
>an Sitze mit eingebauten 3-Punkt-Gurt-Systemen gestellt werden. Gut möglich, dass sich diese von
>den Anforderungen unterscheiden, die an Gurt ohne eigenes Gurtsystem unterscheiden.
>Alles was ich Stefan sagen wollte, war, dass es Sitze mit eingebautem Gurtsystem bereits
>auf dem Markt gibt und dass er diesen Fakt bei seiner Vorsprache bei den aaS anführen könnte,
>falls es Schwierigkeiten mit den Gurtverankerungspunkten gibt.
>@Stefan: Alle Sitzverstell-Möglichkeiten sind vor am Sitz dran - also kein Problem, ob er an einer
>linken oder rechten Wand eingebaut wird.
>Gruß
>Hendrik
>>>Hallo Stefan,
>>>alternativ gäbe es auch die Möglichkeit, dass du einen Mittelsitz vorn eines FIAT Multipla
>>>nimmst. Diese haben integrierte 3-Punkt-Gurte und sind voll nach vorn klappbar (dann tischähnliche Oberfläche).
>>>Wenn du diesen Sitz entsprechend verankerst, hast du vermutlich weniger Diskussionen bei der DEKRA?
>>>Kannst dir gern auch mal bei mir ansehen - ich habe ihn auch 2x hier.
>>>Gruß von nebenan.
>>>Hendrik
>>hallo
>>ab erstzulassung 92 brauchst du ja geprüfte gurtverankerungspunkte. wenn der gurt am sitz fest ist, so müsste ja die sitzverankerung gleichzeitig als gurtverankerung fungieren und somit auch geprüft sein. wie lässt sich sowas mit einem fiat sitz vereinbaren?
>>gruß simon



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