Re: Umweltzone Ruhrgebiet ´´FREIE Fahrt´´
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 24. August 2014 14:30:36:
Als Antwort auf: Umweltzone Ruhrgebiet ´´FREIE Fahrt´´ geschrieben von Klaus aus Essen am 24. August 2014 13:43:28:
Hallo Klaus
Ich hab mal die betreffenten Regelung gesucht ,
denn das ist sicher auch für andere interessant .
Befreiungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen" (PDF, 38 KB)http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/ausnahmekatalog_28_09_11.pdf
Dort heiste es auf Seite 4 :
4 Ausnahmeregelungen für Wohnmobile
Für Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauf-
fahrt auf Antrag Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:4.1 Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.
4.2 Eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu einer Umwelt-
zone erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann,
ist technisch nicht möglich oder mit Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden.Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüf-
stelle ist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum Zeitpunkt
der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.__________________________________
So ganz frei ist die Freie Fahrt dann auch nicht.
Aber man darf wenigstens nach Hause.
Gruß
Stefan
- Re: Umweltzone Ruhrgebiet ´´FREIE Fahrt´´ KlausM 25.08.2014 15:57 (0)
- Re: Umweltzone Ruhrgebiet ´´FREIE Fahrt´´ ltpit(Peter) 24.08.2014 14:37 (0)
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