Re: neu gekaufter LT und schon Verzweifelt
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Geschrieben von Uwe FDS am 02. Juli 2014 07:17:32:
Als Antwort auf: Re: neu gekaufter LT und schon Verzweifelt geschrieben von Chris am 01. Juli 2014 20:15:44:
Hi Chris,
die Sache hat zwei Seiten. Auf der einen Seite haben wir LTler das Poblem, dass der TÜV allgemein immer anspruchsvoller wird und es bei manchen Prüfern fast unmöglich ist, ein derart altes Auto noch abgenommen zu bekommen. Auf der anderen Seite gibt es dann Klagen, wenn man ein Auto erwischt, bei dem der TÜV mal nicht so genau hin geguckt hat.
Der LT ist Bj78, da kann man davon ausgehen, dass der Zahn der Zeit schon eine Weile an dem Auto genagt hat. Und eine TÜV Plakette heißt letztlich nur, die Anforderunge des Gesetzgebers nach einer Prüfung auf Verkehrssicherheit ist erfüllt. Und da sind die Anforderungen an nicht tragende Teile nich sehr hoch. Löcher gehen nicht, dann können Abgase in den Innenraum kommen. Zugespachtelt oder mit irgendwas zugekleistert kann reichen, wenn dann die Löcher zu sind. Wer einen LT Bj78 zu kauft, muß sowieso rehct risikobereit und abenteuerlustig sein. Wir wissen, dass es viele Ersatzteile nicht mehr gibt. Aber auch wenn man das nicht weiß, sollte man sich denken können, das die Ersatzteibeschaffung nach 35 Jahren ein Problem wird.
Es gibt ja auch die Möglichkeit, beim TÜV einen Gebrauchtwagencheck zu machen. Da sollte dann nicht nur die Verkehrssicherheit sondern auch die Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt werden.
Wenn die Durchrostungen in einem Bereich des Bodens sind, der nicht begangen wird, weil z.B. darüber die Dusche ist, dann häte ich kein Problem damit, das vorhandene Blech entsprechend zu behandeln und die Löcher mit Glasfasermatten und Kunstharz zu verschließen.
Und letztlich ist es noch wichtig, ob der Wagen von einem gewerblichen oder privaten Verkäufer gekauft wurde. Es ist eben so, das ein gewerblicher Anbieter den Käufer über das Produkt aufklären muß, also auch über vorhandene Mängel. Er darf keine Mängel verschweigen und haftet i.d.R. auch dann für Mängel, wenn der davon nichts gewußt hatte. Beim privaten Verkäufer ist das anders. Er darf den Käufer nicht absichtlich täuschen. Eine Täuschung ist aber in so einem Falle schwer nachzuweisen. Und dann ist die Frage, wie das mit der Sachmängelhaftung vereinbart ist. Wenn die im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde, sieht es für den Käufer schlecht aus. Ist keine Vereinbarung getroffen, dann gilt die gesetzliche Gewährleistung. Dann hat man gute Chancen, mit Gerichts- und Anwaltkosten mehr Geld zu verlieren, als das Auto gekostet hat. Über so was kann man ewig streiten und am Ende kommt selten mehr als ein Vergleich dabei heraus.
Viele GrüßeUwe
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