Re: Einzelsitznachrüstung hinten


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Uwe FDS am 10. Januar 2014 20:39:53:

Als Antwort auf: Re: Einzelsitznachrüstung hinten geschrieben von ltfahrer am 10. Januar 2014 17:51:39:

Hi,

>entscheidend ist, ob die erstzulassung vor dem 1.1.1992 war oder nicht. davor ging das mit eigenbausitzverankerungspunkten. danach halt nicht mehr. so zumindest der gesetzestext !
>originale sitzverankerungspunkte nachrüsten könnte eventuell funktionieren, dass es dann der prüfingenieur abnehmen kann.

Das gilt wohl so für Womos. Bei selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelten andere Regeln, da kam die Gurtpflicht erst 1999. Und auch nur für Fahrzeuge, deren Insassenraum und Fahrgestell mit den Fahrzeugen zu, Personen- bzw. Gütertranport vergleichbar ist.

Wenn das Fahrzeug also vor 1999 gebaut wurde und eine sebstfahrende Arbeitsmaschine war, dann kann so ein nachgerüsteter Sitz erlaubt gewesen sein. Und ich kann mir gut vorstellen, das beim Umschreiben auf PKW dann gerne mal vergesen wird, den Sitz wieder zu streichen. Wenn man den Sitz dann woanders einbauen will, kann es schwierig werden.


Grüße

Uwe



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten