Re: Gasanlage
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von Marius-HH am 20. September 2014 18:18:07:
Als Antwort auf: Re: Gasanlage geschrieben von LT-Harry am 20. September 2014 16:59:41:
Moin Harry,
so she ich es ja auch, aber der folgende Text steht im Wiki unter Gasanlage:
3.1 Druckregelgerät
3.1.1 Die Anlage vom Druckregelgerät bis einschließlich der Verbrauchsgeräte muss für einen Betriebsdruck von entweder nur 50 mbar oder nur 30 mbar ausgeführt sein. Ein Hinweisschild mit dem dauerhaften, gut lesbaren Hinweis entweder „Betriebsdruck 50 mbar“ oder “ Betriebsdruck 30 mbar“ ist am Aufstellungsort der Gasflasche (z. B. an der Flaschenschranktür) gut sichtbar anzubringen. Für ein Fahrzeug ist nur ein einheitlicher An- schlussdruck von entweder ausschließlich 50 mbar oder ausschließlich 30 mbar zulässig. An den Flüssig- gasbehälter ist ein unverstellbares Druckregelgerät nach DIN 4811 Teil 7 bzw. nach DVGW-VP 306 geprüftes Druckregelgerät anzuschließen.Gruß Marius
>>Bei der letzten Gsprüfung wurde bemängelt, dass der Mischbetrieb bzw der Zwischenregler nicht zulässig ist. Dieser wurde mir aber von einer anderen Gasprüfstelle (Caravan Händler) so verkauft, da es die Heizung angeblich nicht mehr in 50mbar gab (als ich eine Neue brauchte) hätte ich jetzt das ganze _Fahrzeug auf 30mbar umrüsten sollen? Das kann doch nicht deren Ernst sein. Außerdem gibt es auf der Truma Hompage einen Zwischenregler, für genau diesen Anwendungsfall. Um neuere Geräte in eine alte Anlage einzubauen.
>Hallo Marius
>Der Gasprüfer sollte sich sein Lehrgeld (Leergeld) :-)) wieder geben lassen.
>Das ist zulässig, (würde Truma sonst sowas verkaufen??)
>Vordruckregler
>Gruß @Harry
>( gerade irgendwo im Odenwald)
>
- Re: Gasanlage ltpit(Peter) 20.09.2014 18:41 (0)
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten