Re: Einzelsitznachrüstung hinten


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Geschrieben von ltfahrer am 10. Januar 2014 23:35:25:

Als Antwort auf: Re: Einzelsitznachrüstung hinten geschrieben von Micha aus Mainz am 10. Januar 2014 18:30:42:

>
>Hallo Simon,
>es ging ursprünglich um einen LT 40 Bj. 1992. Da er Baujahr 1992 ist, wirde er wohl auch nach 01.01.1992 erstmalig zugelassen sein.
>Nur darauf bezogen sich meine Ausführungen. Hatte ja auch geschrieben, daß davor die Eintragungen viel " lockerer " waren !
>Original Verankerungen nachzurüsten ist in der Regel nicht machbar, da nicht gewährleistet ist, daß sie so verbaut sind wie in der Originalausrüstung, d.h. auch dafür müsste ein Gutachten erstellt werden, das eigentlich nur der Hersteller ausstellen könnte.(....haben wir alles " durchexerziert " seinerzeit....nach 1992 geht als Selbstbauer fast garnichts mehr....leider ....).
>Gruß
>Micha
>>hallo
>>entscheidend ist, ob die erstzulassung vor dem 1.1.1992 war oder nicht. davor ging das mit eigenbausitzverankerungspunkten. danach halt nicht mehr. so zumindest der gesetzestext !
>>originale sitzverankerungspunkte nachrüsten könnte eventuell funktionieren, dass es dann der prüfingenieur abnehmen kann.
>>dass es technisch kein problem ist einen sitz im lt sicher nachzurüsten ist wohl klar. gegen die fahrtrichtung oder quer zur fahrtrichtung wäre es auch nach erstzulassung 92 noch erlaubt. da gibts erst bei späterer erstzulassung wieder probleme.
>>gruß simon

hi micha

ich bezog mich auch gar nicht auf dich. wollte es nur noch erwähnen, da anderen dieser umstand wohl nicht bekannt war.mir selber ist klar das ein fahrzeug baujahr 92 nicht vor 92 erstzugelassen worden sein kann. auch uwe seine ausführungen zur arbeitsmaschine mögen stimmen, aber wohl dem fragenden nicht weiter helfen. leider....

gruß simon



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