Re: neu gekaufter LT und schon Verzweifelt


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Geschrieben von Uwe FDS am 02. Juli 2014 19:38:01:

Als Antwort auf: Re: neu gekaufter LT und schon Verzweifelt geschrieben von Oliver am 02. Juli 2014 14:14:54:

Hi,

>Halt ich für eine gute Idee. Das Auto wurde bei eBay als privat verkauft der Verkäufer betreibt aber nebenbei eine KFZ Werkstatt und versteigert auch so viele Autos bei eBay das er schon gar nicht mehr als Privater Verkäufer sondern als Händler gilt.

Das ist dann schon eine etwas andere Situation. Da würde ich erst einma Fakten sammeln.Die Tatsache, dass er das Auto "durch den TÜV gemogelt hat" ist wohl kaum ein Betrug. Die Tatsache, das er sich als Privater Verkäufer ausgibt, um sich vor den Pflichtn, insbesondere der Gewähreistung zu drücken, kann vielleicht schon als Betrug angesehen werden.

Als erstes würde ich mal die eBay Artikelnummer hier posten. Vielleicht hast du Glück und jemand kennt den Wagen oder hat ihn selber vorher besessen. Vielleicht war der Vorbesitzer da und wollte den Wagen TÜV fertig machen lassen und der Mann hat dem Besitzer erst einmal gesagt, was alles gemacht werden muß und wie teuer das ist. Vielleicht hat der Vorbesitzer den Wagen dann für kleines Geld da stehen lassen und der Verkäufer hat ihn dann zusammengepfuscht und teuer verkauft? Dann wäre das arglistische Täuschung. Ein Grundsatz ist, der Verkäufer hat den Vertrag zu erfüllen, der Kunde hat Anspruch auf das, was er gekauft hat. Und das ist eine fehlerfreie Ware. Ist die Ware nicht fehlerfrei, dann kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Kann der Verkäufer das nicht leisten, dann hat er ggfs. den daraus entstehenden Schaden zu übernehmen. Es ist also gut denkbar, das du das Auto zurück geben kanst, dir ein anderes Auto kaufst, was den entspricht, was dir versprochen wurde und der Verkäufer dir dann den Kaufpreis des jetzigen Autos plus den Mehrpreis des anderen Autos zahlen muß. Das Ganze ist aber an einige Formalien gebunden, die du einhalten mußt. Wenn du dich mit dem Verkäufer nicht einigst, dann würde ich auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.

Was die Höhe deiner Forderung betrifft, so würde ich mir einen Kostenvoranschlag machen lassen, was es kostet, das Auto insgesamt komplett in den Zustand zu versetzten, den du erwarten kannst. Und den Betrag würde ich dann fordern. Vor Gericht wird der Verkäufer in dem Fall sehr schlechte Karten haben, weil er offensichtlich reihenweise die Leute bescheißt.

Viele Grüße

Uwe



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