Re: Nochmahl Auflastung


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Geschrieben von gr am 22. August 2014 14:30:42:

Als Antwort auf: Nochmahl Auflastung geschrieben von Manfred aus Köln am 22. August 2014 14:07:02:

Hallo Manfred,
wie heißt es so schön,
"Ober sticht Unter" beim Kartenspiel und das gilt auch im Leben.
Zulassungsstelle(Ober) geht nach den gültigen Papiern, der TÜV(Unter) muss sich danach richten.
Hat er oder Du neue "beweisbare Erkenntnisse" gehst dagegen vor. Aber ein Typenschild kann nachgefertigt sein und schon hast eine denkbar schlechte Ausgangsposition.
Die Folge, Du bist in Beweispflicht mit teuren "Nachweisgutachten" ....
Steht irgendwas davon in "Einkaufspapieren/Erstzulassung/irgenwelchen Angeboten" aus dieser Zeit, oder etwas zum Vergleich?
Gruß,
Gerald

>Hallo Forum
>wie kann es sein das in meinem WoMo LT40 Bj.87 im orginalbrief 1700Kg Vorderachslast eingetragen ist und auf dem Typenschild "B Säule" 1900Kg???
>es geht um 100Kg mehr Zuladung.
>MFG
>Manfred



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