Re: Nochmahl Auflastung


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Geschrieben von Manfred aus Köln am 22. August 2014 14:57:04:

Als Antwort auf: Re: Nochmahl Auflastung geschrieben von gr am 22. August 2014 14:30:42:

>Hallo Manfred,
>wie heißt es so schön,
>"Ober sticht Unter" beim Kartenspiel und das gilt auch im Leben.
>Zulassungsstelle(Ober) geht nach den gültigen Papiern, der TÜV(Unter) muss sich danach richten.
>Hat er oder Du neue "beweisbare Erkenntnisse" gehst dagegen vor. Aber ein Typenschild kann nachgefertigt sein und schon hast eine denkbar schlechte Ausgangsposition.
>Die Folge, Du bist in Beweispflicht mit teuren "Nachweisgutachten" ....
>Steht irgendwas davon in "Einkaufspapieren/Erstzulassung/irgenwelchen Angeboten" aus dieser Zeit, oder etwas zum Vergleich?
>Gruß,
>Gerald
>>Hallo Forum
>>wie kann es sein das in meinem WoMo LT40 Bj.87 im orginalbrief 1700Kg Vorderachslast eingetragen ist und auf dem Typenschild "B Säule" 1900Kg???
>>es geht um 100Kg mehr Zuladung.
>>MFG
>>Manfred
Hallo Gerald
Das Typenschild ist ab Werk(1987er Zulassung) in der "B"Säule so vernietet.Mit VW ABE-Nummer, HA-Last,VA-Last, Fahrzeugidentnummer,das ist bestimmt so eine fast unerklärbare VW Spezifische Sache.Unlogisch aber........
MFG
Manfred



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