Re: Weiter mit unseren LTs :-)


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Geschrieben von Hartmut am 05. Mai 2014 15:53:47:

Als Antwort auf: Re: Weiter mit unseren LTs :-) geschrieben von Uwe aus Hamm am 05. Mai 2014 15:20:55:

Hallo Uwe,

danke für den Glückwunsch. Bezüglich der Ausnahmeregelung Feinstaubplakette lautet die offizielle Bezeichnung "Bescheinigung über die Verfügbarkeit von Nachrüst-Abgasnachbehandlungssystemen (insbesondere Dieselpartikelfilter) gemäß § 1 Abs.2der 35. BlmSchV-Kennzeichnungsverordnung". Es wird von der Prüforganisation "...bestätigt, dass für das o.g. Fahrzeug zum heutigen Zeitpunkt keine Nachrüstlösung verfügbar ist."
Diese Bescheinigung ist Grundlage für die Ausnahme vom Verkehrsverbot in Umweltzonen.
Hier z.B. die Regelung von Bochum bzw. Umweltzone Ruhrgebiet:

http://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/3C4191D026C31DB2C1257945002E746A/$File/verkehrsverbot_umweltzonen_neu.pdf

Grüße aus dem Bergischen

Hartmut


>Moin Hartmut,
>na Glückwunsch erstmal....
>..was meinst du mit "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ???
>würd mich nur mal so interessieren...
>bis denn
>Uwe



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