Re: Umweltzone Köln ´´Erleichterung´´


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Geschrieben von Uwe FDS am 03. Februar 2014 21:59:07:

Als Antwort auf: Re: Umweltzone Köln ´´Erleichterung´´ geschrieben von Stefan Steinbauer am 03. Februar 2014 20:26:21:

Hi Stefan,

>Es gibt wenige Ausnahmen , die im Bundesgesetzt festgelegt sind.
>Diese betreffen zB Fahrzeuge der Bundeswehr und anderer Streitkräfte , Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Hilfsorganisationen.
>Diese Regeln sind bundeseinheitlich.
>
>Darüber hinaus hat jede einzelne Gemeinde ihre eigenen Ausnahmegenehmigungen.
>Die haben sich gleich mal einen Freifahrschein für Stadtbusse , Müll- und Reinigungsfahrzeuge , Behördenfahrzeuge usw ausgestellt.

Ganz so ist es nicht. Polizei, Rettungsdienst und Müllabfuhr ist im Bundesgesetzt schon festgelegt. Dabei ist es übrigens egal, ob es sich um ein kommunales Müllfahrzeug oder ein privates handelt. Das fällt alles unter "Sonderrechte nach §35 StVO". Und da gibt es durchaus auch einige private Fahrzeugem die darunter fallen. Ich sehe durchaus Möglichkeiten, das manch ein LT-Halter darüber seine Umweltzone ohne Plakette befahren darf.

Der andere große Bereich sind die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Die meisten davon dürfte nnicht im Besitz der Kommunen sondern im Besitz von privaten Unternehmen oder gar Privatleuten sein. Auch die sind per Gesetz von der Plakettenpflicht ausgenommen.


Grüße

Uwe



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