Re: Kein TÜV wegen fehlender Funktion des Lüftunsventilators
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Geschrieben von Chris am 09. August 2014 09:56:58:
Als Antwort auf: Kein TÜV wegen fehlender Funktion des Lüftunsventilators geschrieben von Klaus S. am 09. August 2014 08:22:57:
Servus Klaus,
ich vermute mal stark, du fährst das Fahrzeug nur im Sommer? In der Übergangszeit und besonders im Winter kommst du ohne den Lüfter nicht zurande, keine Chance gegen beschlagene Scheiben. Deshalb ist das Teil auch sicherheitsrelevant, und deshalb auch ein erheblicher Mangel bei der HU. Den Lüfter sollte man genauso in die allgemeine Vor-TÜV-Checkliste aufnehmen wie sämtliche Beleuchtungseinrichtungen, Bremsen und Bremsleitungen und was eben noch alles dazugehört.
Gruß Chris
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