Re: Hat jeder LT ein Lenkradschloss?
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Geschrieben von Klaus am 28. Oktober 2014 09:03:09:
Als Antwort auf: Re: Hat jeder LT ein Lenkradschloss? geschrieben von Raul am 28. Oktober 2014 00:43:25:
Moin
>Es soll gem. §38a StVZO eine "Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung" vorhanden sein.
>Das gilt seit 1962. Das heisst, es muss kein Lenkradschloss sein, sondern kann auch eine Lenkradkralle sein etc. wie bei manchen Oldtimern. Ja, aber nur für PKW <= 2.8t (heute PKW & LKW <=3.5t). Die ersten LT, die keine PKW waren, hatten serienmäßig kein Lenkradschloss, das war aber gegen Mehrpreis erhältlich. 1997 kamen dann die Wegfahrsperren dazu (und spätestens damit auch die zusätzlichen mechanischen Sicherungen für Lenkrad oder Gangschaltung oder Gaspedal (Richtlinie 95/56/EG)).
mfG
K.R.
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