Re: Größeren Ladeluftkühler eintragen?


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Geschrieben von Chris am 24. September 2014 22:21:20:

Als Antwort auf: Größeren Ladeluftkühler eintragen? geschrieben von Jens aus Niederbayern(zurzeit in Rh-Pfalz gestrandet) am 24. September 2014 21:17:21:

Servus,

in erster Linie musst du Sachen eintragen lassen, die eine Leistungssteigerung bewirken. Der Ölkühler tut das definitiv nicht. Der größere Ladeluftkühler tut das erst mal auch nicht, so lange man nicht andere Maßnahmen damit verbindet (Ladedruck, Einspritzmenge). Aber wenn sich der Prüfer auskennt und ihm der fremde LLK auffällt, ist ihm klar, daß an dem Motor gefummelt wurde. Und dann könnte er dir grundsätzlich schon das Auto stillegen, wenn er möchte. Ist ja eine Veränderung, die vom Hersteller nicht freigegeben ist. Könnte er, wenn er dir Böses will.
Grundsätzlich kannst du den LLK natürlich eintragen lassen, die Frage ist, welche Leistung du dann angibst bzw. was der TÜV dir wie abnimmt.
Grundsätzlich gilt auch, wo kein Kläger, da kein Richter. Über den LLK an meinem DV hat sich noch nie einer beschwert. Der Motor ist mit 80kW eingetragen und gut ist.

Gruß Chris



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