Re: Größeren Ladeluftkühler eintragen?
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Geschrieben von Thomas_aus_UL am 25. September 2014 11:16:22:
Als Antwort auf: Re: Größeren Ladeluftkühler eintragen? geschrieben von LT-Harry am 24. September 2014 21:19:23:
Hallo, also das "
ist eine interessante Einstellung, spiegelt aber nicht die Wahrheit wieder!
Es ist natürlich nicht jedes einzelne Bauteil vom Auto in den Papieren eingetragen, aber das Fahrzeug als Typ an sich ist Dokumentiert! Und da stehen dann alle Bauteile drin.
Jede Änderung am Motor ist prinzipeill einzutragen! (Außer es liegt eine ABE für die Verbauten Teile vor)
Bei den alten Fahrzeugen ist die Sensibilität von Änderungen grundsätzlich nicht so hoch wie bei neueren moderneren, weshalb man hier eher ein Auge zudrücken kann, und das sieht auch der TüV prinzipiell so.
Ansonsten muss es jeder für sich selber entscheiden wie Risiko bereit man ist. Das Gesetzt ist jedenfalls klar.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lass es eintragen, wobei du beim LLK wohl einmal auf nen Rollenprüfstand musst, um zu zeigen, dass sich die Leistung nicht geändert hat. Ölkühler sollte auch so kein Problem sein, bei der Abgasnormen jedenfalls.
Gruß Thomas
- Re: Größeren Ladeluftkühler eintragen? Holger_OH 25.09.2014 19:59 (0)
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