Re: Umweltplakete im Ruhrgebiet
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Geschrieben von Uwe FDS am 10. Januar 2012 07:13:00:
Als Antwort auf: Re: Umweltplakete im Ruhrgebiet geschrieben von holger b am 10. Januar 2012 00:25:43:
Hallo Holger,
>Landwirtschaft und Schausteller haben grüne Kennzeichen.
>Und als Ottonormal äh.. Turbodieselverbraucher zieh ich da nun welche Schlüsse draus?Wenn man Vorschriften umgehen will, sollte man als erstes einmal die Vorschriften kennen. In der Verordnung über die Umweltzonen steht nichts von grünen Kennzeichen, sondern von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Die sind von den Vorschriften der Umweltzonen, ein paar anderen Vorshcriften und der KFZ Steuerpflicht befreit. Die Steuerfreiheit ist dann das, wofür man die grüne Nummer bekommt. Schausteller und Landwirtschaf können auch grün bekommen, wenn die Fahrzeuge bestimmte Bedingungne erfüllen. Aber im Gegensatz zur Selbstfahrenden Arbeitsmaschine bekommen diese Fahrzeuge die grüne Nummer wegend des Verwendungszweckes. Die Arbeitsmaschine wegen der Art des Aufbaus. Für die Einen nur eine Kleinigkeit, mancher würde es als Haarspalterei abtun, aber genau da liegt der wichtige Unterschied. Ein landwitschaftliches Fahrzeug ist steuerbefreit, wenn es für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Und das darf es dann ausschließlich. Ich kenne keine Vorschrift, dass eine Arbeitmaschine nur für die spezielle Arbeit benutzt werden darf. Man darf ja auch mit einem LKW spazieren fahren und mit einem PKW Güter transportieren. Wenn man also seinen LT zur selbstfahrenden Arbeitsmaschine umbaut, hat man steuerfreiheit und keine Plakettenpflicht. Und zwar ohne besondere Genehmigung und bundesweit.
Oder ein anderes Beispiel: Wenn der Polier von der Autobahnbaustelle auf die Baustelle fährt, dann fährt er winfach mal schnell zwischen den absperrbaken durch und ist da. Darf der das? Darf er, weil nach §35 StVO Fahreuge, die für Instandhaltung und Wartung von Strassen, Wegen und Plätzen oder Fahrzeuge die zur Instandhalung von Anlagen im Strassenbereich eingesetzt werden überall halten dürfen, wenn es zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Diese Fahrzeuge müssen rot/weisse Reflektorstreifen haben. Dann ist der Wagen auch von der Umweltplakette befreit. Das heißt grundsätzlich befreit, nicht nur zur ausführung der Arbeiten! Eine Klausel, über die man ernsthaft nachdenken kann. Ich sehe da viel Potential für ein sehr breites Schlupfloch.
Grüße
Uwe
- Re: Umweltplakete im Ruhrgebiet holger b 10.01.2012 15:04 (5)
- Re: Umweltplakete im Ruhrgebiet Uwe FDS 11.01.2012 12:09 (0)
- Re: Umweltplakete im Ruhrgebiet stefan aus essen 10.01.2012 19:28 (3)
- Re: Umweltplakete im Ruhrgebiet holger b 10.01.2012 20:16 (2)
- Re: Umweltplakete im Ruhrgebiet stefan aus essen 10.01.2012 21:39 (1)
- Re: Umweltplakete im Ruhrgebiet Uwe FDS 11.01.2012 12:00 (0)
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