Re: Heizung D2L
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Geschrieben von Chris am 10. November 2011 19:49:22:
Als Antwort auf: Heizung D2L geschrieben von der_max am 10. November 2011 18:59:15:
Servus Max,
also die Rechtslage ist eindeutig. Wenn die Heizung verbaut wird, muss sie eingetragen sein/werden, und dann zählt das Alter der BRennkammer. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug. Natürlich kannst du die Heizung einbauen und verstecken und mit alter Brennkammer betreiben. Es kann dir dann keiner sagen, wie lange das gut geht. Kohlenmonoxid ist nahezu geruchlos und ziemlich gefährlich in unbelüfteten Räumen. Du merkst es also nicht, wenn du für immer einschläfst.
Ich komme hier nicht mit dem erhobenen Zeigefinger, denn ich habe selbst eine "illegale" Eberspächer X2 eingebaut, aber ich bin mir des Risikos bewusst und würde die nur unter ganz bestimmten Bedingungen laufen lassen, z.B. nie im Schlaf einfach auf Thermostat oder Zeituhr. Momentan ist sie leider noch falsch angeschlossen und läuft gar nicht richtig :-(.
Wenn du ruhig schlafen möchtest, den Komfort so einer Heizung richtig ausnutzen möchtest, oder auch noch die Verantwortung für Mitbewohner im WoMo hast (Familie, Freunde), ist die Entscheidung eigentlich sehr einfach: Neue Brennkammer besorgen oder gleich neue Heizung. Oder, falls eine Gasanlage vorhanden ist, über eine Gasheizung nachdenken. Je nach Modell gibt es da dieses 10-jahres-Thema nicht.Gruß Chris
- Re: Heizung D2L Uwe FDS 10.11.2011 20:02 (10)
- Re: Heizung D2L der_max 11.11.2011 18:04 (0)
- Re: Heizung D2L Chris 10.11.2011 21:02 (8)
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