Re: Gasbetrieb von Verbrauchern während der Fahrt; Achtung Strafe


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Geschrieben von Eugen, Hagen am 10. August 2011 23:03:03:

Als Antwort auf: Gasbetrieb von Verbrauchern während der Fahrt; Achtung Strafe geschrieben von gr am 10. August 2011 14:37:29:

>Hallo,
>ich möchte noch mal darauf aufmerksam machen, dass der Betrieb von Gasverbrauchern während der Fahrt verboten ist. Grundpreis der Strafe 500 €!
>Gasflasche muss getrennt sein und ROTE Kappe drauf!!
>Trennung der einzelnen Verbraucher mit Absperrhahn reicht nicht!!
>Habs heute vormittag als Pkw-Fahrer bei Großkontrolle miterleben "dürfen"
>Gruß Gerald

Hallo allerseits,
also geht diese Diskussion wieder los.
Die aktuelle Stellungnahme des ADAC bringt es auf den Punkt, und die sollte man dabei haben.
Zu unser aller Sicherheit wäre es eh ratsam, Schläuche mit Schlauchbruchsicherung eingebaut sind, und dass de Regler (z.B. Mono- oder Duo-Control) mit Chrash-Sensor einzubauen. Damit ist man eigentlich immer aus dem Schneider.
Diskutieren würde ich mit den uniformierten Fachleuten auch nicht, aber umgehend Widerspruch einlegen.

Ich habe meine Gas-Tankflaschen nach Vorschrift eingebaut und lasse durchaus des Öfteren den Kühli auf Gas weiterlaufen, weil er dann besser kühlt, als mit 12 Volt.

Gruß
Eugen



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