Re: Neueinstellung fällig?
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Geschrieben von LTPIT(Peter) am 08. November 2011 19:59:20:
Als Antwort auf: Re: Neueinstellung fällig? geschrieben von johannes-lpz am 08. November 2011 19:14:47:
>>>Anschließend ist eine Neueinstellung der Nockenwelle und des Förderbeginnes fällig.
>>Warum? Du brauchst die Zahnräder ja nicht ab zu nehmen.
>- das wollte ich eigentlich wissen - Kann ich alles so markieren/arretieren, dass ich die Nockenwelle inkl. der Zahnräder abnehme und danach alles wieder so zusammensetzte wies war ??? Gibts hierfür einen Tip, was besonders zu beachten wäre?Hallo Johannes
Wie willst du denn die Nockenwelle, ohne die Räder abzunehmen, denn Demontieren wollen?Da müsstest, die Blechverkleidungen, vorne wohl durch Sägen, oder so ähnlich (zerstören), um die Nockenwelle demontieren zu können.Hört sich nicht so an,als wenn das eine Fachgerechte Reperatur, werden könnte!
Gruß Peter
- Re: Neueinstellung fällig? LTPIT(Peter) 08.11.2011 20:12 (4)
- Re: Neueinstellung fällig? Carlo Venlo 08.11.2011 20:21 (3)
- Re: Neueinstellung fällig? LTPIT(Peter) 08.11.2011 20:33 (2)
- Re: Neueinstellung fällig? Carlo Venlo 08.11.2011 21:22 (1)
- Danke für die Hinweise johnnes-lpz 09.11.2011 12:59 (0)
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