Re: Unter bestimmten Voraussetzungen muss nix abgeschraubt werden
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Geschrieben von gr am 08. September 2011 18:55:09:
Als Antwort auf: Unter bestimmten Voraussetzungen muss nix abgeschraubt werden geschrieben von Eugen, Hagen am 08. September 2011 18:40:33:
Hallo Eugen,
leider irrst Du Dich.
Die Ladungssicherungpflicht ist gesetzlich verankert und schiebt genau diesen Riegel vor.
Ist brandneu und bestimmt glasklar, was Du heute noch darfst, eben das Gassystem von den Flaschen trennen.
Betroffene Firmen , wie z. B. Truma, werden sich bestimmt dagegen wehren wollen.
Aber bis zu einem neuen Ergebnis, wirst wohl das gesetzlich vorgeschrieben machen müssen; oder "zahlen".
Gruß Gerald
>Hallo Gerald, hallo Forum,
>dass die Druckminderer abgschraubt werden müssen, stimmt so nicht immer.
>Wenn im Gaskasten eine Mono- oder Duomatic eingebaut ist, die einen Crash-Snesor hat UND der Schlauch dort hin eine Schlauchbruchsicherung hat, darf alles angeschlossen bleiben.
>Dann ist sogar der Betrieb des Kühlis und / oder der Heizung mit Gas während der Fahrt erlaubt.
>Diese Informationen kann man z.B. bei den Herstellern der Geräte bekommen, incl. Qullenangabe.
>Zum Thema Bußgeldern gibt es immer wieder verschiedene Aussagen. Fakt ist, dass man die Gasprüfung regelmäßig mahen lassen muss, sonst gibt es keine HU.
>Gruß
>Eugen
- Re: Unter bestimmten Voraussetzungen muss nix abgeschraubt werden Hr 08.09.2011 19:02 (2)
- Re: Unter bestimmten Voraussetzungen muss nix abgeschraubt werden gr 08.09.2011 19:56 (1)
- Na also... geht doch Eugen, Hagen 08.09.2011 23:16 (0)
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