Re: Gasbetrieb von Verbrauchern während der Fahrt; Achtung Strafe


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Uwe FDS am 10. August 2011 21:22:03:

Als Antwort auf: Gasbetrieb von Verbrauchern während der Fahrt; Achtung Strafe geschrieben von gr am 10. August 2011 14:37:29:

Hi Gerald,

da gibts wohl noch eine große Unsicherheit. Nicht nur bei Gasflaschen, auch bei Lenkzeitvorschriften. Da hab ich mehrmals die Erfahrung machen dürfen, daß die Rennleitung vor Ort keinen Plan hat. Einmal hatten sie mir die Weiterfahrt untersagt und mich nut unter der Bedingung weiterfahren lassen, dass ich in Begleitung des Polizisten zur Tachoprüfung fahre und diese bestanden wird. Dazu gabs ne Anzeige mit 1500,-- EUR in aussicht gestelltem Bußgeld. Ein anderes Mal wollte man mir die Weiterfahrt untersagen, weil ich keine Güterkraftverkehrsgenehmigung hatte. Da hab ich dann nach einiger Diskutiererei aufgegeben , die Autotür abgeschlossen und dem Polizisten gesagt, ich werde nun nicht mehr weiter diskutieren sondern das Auto stehen lassen, mit dem Taxi heimfahren und dann wieder kommen, wenn das Urteil gesprochen ist. Ich weiß, wie es ausgeht und er als Polizist sollte das auch wissen. Dann war die Sache schnell erleigt und ich durfte weiterfahren. In allen Fällen ist das Bußgeldverfahren auch sofort eingestellt worden. Aber man hat halt den Ärger und die Schreiberei. Und wenn es zur Verhandlung kommt, kann es immer noch passieren, daß man zwar frei gesprochen wird, aber einen Teil seiner Kosten selber trage muss. Beim Tacho habe ich das dann so gehandhabt, dass ich immer korrekt eine Scheibe einelegt hatte. Dann war die Renleitung zufrieden und wenn ich heim kam, hab ich mit der Scheibe gemacht, was ich wollte. Mit de rGasflasche würd ic hes genau so machen. Abklemmen und gut, dann gibts im Zweifel keine langen Diskussionen.


Grüße

Uwe



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten