Re: Bremskraftregler


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Geschrieben von Michael aus München am 06. Januar 2012 12:13:59:

Als Antwort auf: Re: Bremskraftregler geschrieben von Chris am 06. Januar 2012 11:23:22:

Hallo Leute,

ich denke auch das es wohl auf eine Alternative rauslaufen wird. Ist euch etwas näheres zum LT2/ Sprinter -Regler bekannt? Der hat die Nummer 2d0 612 503. Mein Teilehändler hatte den als Alternative für mich rausgesucht, sein schlauer Computer meinte er würde am LT1 passen (für Bj '94 bis '96 meinte er?????). Die Bilder die ich dazu gefunden habe sehen aber schon anders aus, eine Zeichnung konnte ich bisher nicht auftreiben. Wenn die Charakteristik und die Kraft am Hebel (=Federkraft) passt, sollte der doch aber mit Anpassen des Trägerbleches passen? Vorteil wäre ganz nebenbei das der original von ATE nicht mal 100 Euro kostet. Aber wie schon geschrieben: wie sieht es da mit dem Gesetz/ der Betriebserlaubnis aus? Schwarz auf weiß ist es ein Teil was nicht für dieses Fahrzeug vorgesehen ist, somit erlischt doch die Betriebserlaubnis, oder?
Wie im anderen Beitrag geschrieben habe ich bei Wabco nachgefragt, da habe ich ebenfalls nach einer Alternative gefragt. Vielleicht unterstützen die ja bei einer Lösungsfindung...

Nochwas: ich habe noch eine Schnittzeichnung und Stückliste "unseres" BKR gefunden, die noch nicht im Wiki hinterlegt ist. Wie bekomme ich die ins Wiki??? (bin Internet-Legasteniker :-)

Grüße
Michael


>Servus Jo,
>ich sehe das auch so. Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich denke diese lastabhängigen Bremskraftregler sind irgendwann gesetzlich vorgeschrieben. Nicht umsonst wurde das bei älteren Fahrzeugen noch während der Modelllaufzeit umgestellt, bei Pkws Anfang der 80er Baujahre. Manuell einstellbare Bremskraftregler gibt bzw. gab es z.B. bei Lkw-Anhängern, wo man in meheren Stufen den Beladungszustand einstellte. Ob das noch zulässig ist, weiß ich nicht.
>Wie der TÜV damit umgeht, ist die andere Frage. Ich habe bei den letzten TÜV-Terminen mit verschiedenen LTs festgestellt, daß die Prüfer ganz gezielt nach dem BKR kucken, ob der noch gängig ist und trocken. Die wissen ganz genau, daß das ne Schwachstelle ist und daß da was hingehört. Da könnte man schon auf die Nase fallen, wenn man was manuell geregeltes anbaut.
>Ich muss mal nach den gesetzl. Vorschriften suchen, was da wirklich sein muss abhängig von Fahrzeugklasse und Baujahr.
>Ich denke der bessere Weg ist, sich Ersatz zu suchen, z.B. LT2. Die Anforderungen an das Bauteil sind ja im Prinzip die gleichen geblieben, und ich meine LT2 gab es zumindest teilweise noch mit Trommelbremsen hinten. Wäre natürlich schön, wenn man an die Regelkurven rankommen würde. Ggf. muss man nur die Grundeinstellung anpassen (=Federkraft) und den Regelweg (=Hebellänge).
>Gruß Chris



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