Re: Corsa Federn; sind für LT1 nicht zugelassen


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Geschrieben von Christian S. am 03. Dezember 2011 13:37:10:

Als Antwort auf: Re: Corsa Federn; sind für LT1 nicht zugelassen geschrieben von gr am 02. Dezember 2011 14:13:57:

Hallo,

die Mär der nicht zahlenden Versicherung wg. erloschener Betriebserlaubnis hält sich ja immer noch hartnäckig.
Diese Versuche der Versicherung (Regreßforderung) gab es, aber inzwischen gibt es genügen Urteile die dazu führen, daß die Versicherungen sich das abgewöhnt haben.
Die Rechtssprechung ist in etwa folgende: Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn der Fahrzeughalter und/oder Führer hätte wissen müssen, daß der Umbau bzw. der Mangel die Verkehrssicherheit direkt gefährdet. D.h. die Versichetung müsste selbst dann zahlen, wenn eine Corsa-Feder im LT1 ursächlich für einen Unfall ist.
Konkret kann der Halter wenn es hart auf hart kommt einen Umbau auch noch nachträglich genehmigen/eintragen lassen, auf Kosten für Fahrzeustilllegung, Abschleppen etc. bleibt er allerdings sitzen.
-Meine "Verteidigungsstrategie" für Corsa-Federn wäre folgende (zumindest für die LT, die nur Anschlagpuffer, und keine Zusatzfedern haben): Die Corsa-Feder ist nur eine zusätzlich verbaute Verstärkung. Das weglassen der Anschlagpuffer nicht gefährlich (OK, Auslegungssache).
Aber so heiß gegessen wie gekocht wird eh nicht.
Wobei mir persönlich Schraubenfedern am LT über der Hinterachse zu auffällig wären. Ich mache viel tiefgreifendere Änderungen, diese aber so, daß sie weniger auffällig sind.

Gruß
Christian S.



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