Re: Fahrgestellnummer Baujahr


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Geschrieben von gr am 28. Februar 2012 13:23:42:

Als Antwort auf: Re: Fahrgestellnummer Baujahr geschrieben von Christian S. am 28. Februar 2012 12:31:27:

Hallo Christian,
lese mal bitte im LT-Wiki "Oldtimer" nach.
(... selbst nach durchgeführter HU ist ein neues Gutachten erforderlich....)
Mit "Deal" ist da nix.
Und KBA hat das alles über die "Sonderfahrzeuge, Import, Export, Oldtimer("echte")..."; aber nur "Grundlagendaten" gespeichert! abgesehen davon, DU, bist beweispflichtig. Lediglich Referenzen zu Deinem Fall könntest von dort "kostenpflichtig" von dort bekommen.
Gruß Gerald


>Hallo,
>in Einzelfällen wurden auch geringfügig jüngere Fahrzeuge als 30 Jahre mit H-Nummer zugelassen.
>-In einem ähnlichen Fall (Schlüter-Schlepper 1500 TVL), wo die Erstzulassung später als die Herstellung war. Ist wohl immer auch Ermessenssache.
>Ich werde genau dieses Problem auch in ein paar Jahren haben. Mein Clou 670 F hat eine Erstzulassung von irgendwann 1989, aber das Fahrgestell ist lt. Serviceplan schon 01/1987 gebaut und seitens VW ausgeliefert worden. Der alte Brief ist leider nicht vorhanden, aber das fertige WoMo soll wohl schon 1987 mit ordentlicher Zulassungen Urlaubsfahrten gemacht haben. Fragt sich nur, ob das das KBA auch (noch) weiß, wenn die EZ im neuen Brief falsch übernommen wurde.
>Wie lang ist denn die Gültigkeit des H-Gutachtens? -Ggf. könnte man auch mit der Prüfstelle einen Deal machen, dass falls eine erneute Vorfühtung 1 Jahr später notwendig sein sollte, nur kurz das Fahrzeug angesehen wird um den aktuellen Zustand zu überprüfen und dann auf Basis des alten Gutachtens ein neues gemacht wird.
>Gruß
>Christian S.



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