Re: Die 870,-- Euro-Servolenkung wurde natürlich nicht bezahlt.....


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Geschrieben von Uwe FDS am 19. Oktober 2011 16:46:06:

Als Antwort auf: Re: Die 870,-- Euro-Servolenkung wurde natürlich nicht bezahlt..... geschrieben von Sven aus Esslingen am 19. Oktober 2011 15:46:27:

Hi Sven,

>Der Grund ist, daß beim Angebot an einen Unterlegenen Bieter automatisch das eigene MAXIMALGEBOT gültig ist.

Sicher? Ich denke, es wird so gehandhabt als wäre das Höchstgebo nicht abgegeben worden. Ich habe auch schon mal an unterlegene Bieter verkauft, da war der Preis dann nicht 1 EUR unter dem öchstbieter, sondern weiter drunter.

Mal davon ab, man hat mir dem Höchstbieter einen Vertrag gemacht. Bei der Summe würde ich das Geld einfordern. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet nicht viel. Wenn Anbieter darauf verzichten, darf man sich nicht wundern, wenn eBay zur Spaßbieterspielwiese verkommt.


Ich hatte mal einen Bieter, der bei mir Sachen ersteigert hat und dann bei anderen Auktionen ebenfall mitgeboten und den Zuschlag für weniger Geld bekommen hat. Der wollte dann auch den Artikel nicht abnehmen. Das ging dann 2 Wochen hin und her, dann gab es von mir per Mail eine deutliche Klarstellung, wie es weiter geht und ich bekam mein Geld.


Grüße

Uwe



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