Re: Gasbetrieb von Verbrauchern während der Fahrt; Achtung Strafe
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Geschrieben von gr am 10. August 2011 15:22:06:
Als Antwort auf: Re: Gasbetrieb von Verbrauchern während der Fahrt; Achtung Strafe geschrieben von Klaus am 10. August 2011 15:09:18:
Hallo Klaus,
ich wollte mit dem Beitrag lediglich zum Ausdruck bringen, dass bei Kontrollen einfach dieses "Standardmaß" angewendet wird und damit Schwierigkeiten für den LT-Fahrer verbunden sein können.
Das "juri...", lasse ich ausdrücklich vor.
Gruß Gerald>Moin
>>ich möchte noch mal darauf aufmerksam machen, dass der Betrieb von Gasverbrauchern während der Fahrt verboten ist. Grundpreis der Strafe 500 €!
>>Gasflasche muss getrennt sein und ROTE Kappe drauf!!
>>Trennung der einzelnen Verbraucher mit Absperrhahn reicht nicht!!
>>Habs heute vormittag als Pkw-Fahrer bei Großkontrolle miterleben "dürfen"
>Tja, wie revisionsfest solch eine Strafe dann auch immer ist ...
>http://www.polizei-nrw.de/koeln/stepone/data/downloads/e9/01/00/transoport_gasflaschen.pdf
>mfG
>K.R.
- Re: Gasbetrieb von Verbrauchern während der Fahrt; Achtung Strafe Ekki 10.08.2011 15:35 (0)
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