Re: Ladefläche tauschen
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Geschrieben von LTPIT(Peter) am 30. November 2011 08:39:07:
Als Antwort auf: Re: Ladefläche tauschen geschrieben von Haui am 29. November 2011 23:39:59:
>>>hi haui
>>>in den aufbaurichtlinien steht drinn wieviel überhang der aufbau haben darf. ich habe darüber keine infos. eventuel unter extra thema noch mal im forum fragen.
>>>gruß simon
>>Moin Haui
>>Der Überstand, darf maximal 70% vom Radstand sein.Ist der Überhang grösser,hilft eine Ausnahme Genehmigung, vom Hersteller.Du bekommst dann in den Papieren einen Eintrag, das die Vorderachse in keinem Beladungszustand, unter 1000kilo kommen darf.
>>Gruß Peter
>Hallo Peter
>Hast du diese Aufbaurichtlinien?
>Habe heute die Ladefläche inkl Untergestell abgeholt....Da ich diese auf meine 3m gelegt habe zum Transportieren...werde ich das wohl lieber lassen und mir daraus einen Anhänger bauen.Meine 3m Ladefläche ist verschweißt und die 4,50m wird an den Rahmen des LT´s geschraubt.Da ist das 2te Problem.
>Gibt es zu den Ladeflächen irgendwelche Unterlagen oder sowas ähnliches wegen Traglast? Oder wird das über die Achsen oder dem Fahrgestell ermittelt? Möchte gerne ein Fahrgestell von einem Wohnwagen nehmen. Habe aber noch keins....
>MfG der Haui
Moin Haui
Aktuelle Infos (Aufbau Richtlinien)habe ich nicht.Ist aber kein Problem, die bei VW zu bekommen.Die haben da einen eigenen Bereich.Infos kannst du runter Laden.Fast jeder Fahrzeug Hersteller, hat Aufbau Richtlinien für seine Fahrzeuge.
Ein Wohnwagen Fahrgestell, ist in Verbindung mit einem Hilfsrahmen,Problemlos machbar!
Gruß Peter
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