ABschleppen


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Geschrieben von robert da am 07. Dezember 2011 23:20:22:

Als Antwort auf: Re: Pannenhelferliste 2/2011 geschrieben von Kai_aus_OS am 07. Dezember 2011 22:49:28:

Hallo,
>Gibt es da eigentlich irgendwelche Regelungen bzgl. der Leer- oder Gesamtgewichte oder sonstige Einschränkungen?
m.W. ist Abschleppen ->Nothilfegedanke *immer* erlaubt.
Im eigenen Interesse sollte man das mit angepasster Geschwindigkeit und angepassten Fahrzeugen machen. Hinten reicht eine "unterwiesene" Person - auch ohne Führerschein. Wie Sinnvoll das im einzellfall auch immer sein mag.
Ein LT55 mitn Trabbi mit 60km/h über die Piste zu schlörren würd ich mir auch zweimal überlegen ;)
[aber ich würds zumindest versuchen :P]

ABER: Nicht verwechseln mit "Schleppen" (fahrbereites Fahrzeug/Überführung/nicht angemeldet usw.) in DE privat eher unmöglich..!

>Beste Grüße,
>Kai_aus_OS
..zurück ausm Großraum FFM/DA, Robert - der heute nen neuen 5er BMW am Haken hatte - Motorschaden auf der BAB - SO ein Auto schlepp ich gerne ab :-P



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