Re: ABschleppen
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Geschrieben von Tiemo am 07. Dezember 2011 23:56:00:
Als Antwort auf: ABschleppen geschrieben von robert da am 07. Dezember 2011 23:20:22:
Hallo ihr!
>>Gibt es da eigentlich irgendwelche Regelungen bzgl. der Leer- oder Gesamtgewichte oder sonstige Einschränkungen?
>m.W. ist Abschleppen ->Nothilfegedanke *immer* erlaubt.So hab ich das auch gelernt.
>Im eigenen Interesse sollte man das mit angepasster Geschwindigkeit und angepassten Fahrzeugen machen. Hinten reicht eine "unterwiesene" Person - auch ohne Führerschein. Wie Sinnvoll das im einzellfall auch immer sein mag.
>Ein LT55 mitn Trabbi mit 60km/h über die Piste zu schlörren würd ich mir auch zweimal überlegen ;)Ja, der arme Trabi! Der schafft ja auch ohne Anhängelast kaum die 100km/h. Da würde ich mich eher im Bereich 30km/h bewegen, sonst raucht dem ja die Kupplung ab! Und falls am geschleppten Fahrzeug der Motor noch läuft: Einschalten! - Wegen der Bremsunterstützung durch BKV.
Sinnvoll kann das allemal sein. Mein letztes "Abschlepperlebnis" war ein Astra, der auf der Überholspur stand. Riesenstau deswegen.
Ich nahm den an den Haken (hab ja immer ne Stange mit), war noch nicht ganz fertig, da kam auch schon die Rennleitung: "Ganz schön gefährlich, das Ankoppelmanöver auf der Überholspur!" Naja, bei Stop-and-Go nicht wirklich... - Aber dann sind die vor dem Gespann mit Sondersignal auf der Standspur her gefahren, bis zur nächsten Ausfahrt. Teilweise waren wir schneller als der Verkehr auf der rechten Spur daneben. Dennoch war das sicher die einfachste, schnellste und damit ungefährlichste Lösung, den Havaristen von der Piste zu bekommen...
Die Leute haben sich auch total gefreut, die hatten vorher richtig Angst gehabt mit ihrem Pkw unbeweglich auf der Überholspur.Gruß,
Tiemo
- Re: ABschleppen Uwe FDS 09.12.2011 09:09 (0)
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