Re: Temperaturmessung Teil II


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Geschrieben von Uwe FDS am 26. Oktober 2011 11:01:07:

Als Antwort auf: Re: Temperaturmessung Teil II geschrieben von aronus am 26. Oktober 2011 09:46:48:

Hallo Jens,

>solange du keine Flüssigkeiten in den Boden laufen läßt, kannst Du doch auf Deinem Privatgrundstück abstellen, was Du magst.

DAS stimmt so nicht. Abfälle unterliegen den Abfallgesetzten und für Altautos gibt es noch zusätzlich ene Verordnung. Einfach so abstellen ist nicht. Und ein Auto, was nicht zugelassen oder die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllt, kann als Abfal eingestuft werden. Besonders tückisch: Läuft aus eine abgestellten ato Öl aus, kostet es die Beseitigung und das dürfte in der Regel die Versicherung zahlen. Läuft aus einem Schrottauto öl aus, gibt es in der Regel gleich noch ein Strafverfahren. Und ist der Platz wo das Auto steht größer als 100qm, so kann eine Baugenehmigung (für den Platz!) erforderlich werden.


Grüße

Uwe



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