Re: Umweltplakete im Ruhrgebiet


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Geschrieben von Uwe FDS am 11. Januar 2012 12:00:25:

Als Antwort auf: Re: Umweltplakete im Ruhrgebiet geschrieben von stefan aus essen am 10. Januar 2012 21:39:57:

Hallo Stefan,

es gibt da vom Verkehrsatag Beschreibungen zu den Arbeitsmashcinen. Da steht drin, was ein Fahrzeug erfüllen muss, um anerkannt zu werden. Bei dem wagen wird es schwer sein., jemanden klar zu machen, dass es kein LKW mit Ladekran sondern ein Kranwagen ist.

Es gibt zwei Regelungen, die mir einfallen: Müllabfuhr. Das bist du nicht, denn die Müllabfuhr fährt turnusmäßig und zu jedem Haus. Aber vielleicht kannst du ja jemandem klar machen, dass du der müllabfuhr in diesem Fall gleichgestellt bist, weil du auch öfter mal Schrott abholen mußt, der an der einfaht bereit liegt und den kannst du nur verladen, wenn du direkt davor hältst. Was du eigentlich ncht darfst. Also sonderrecht nach $35.

Oder die Wartung von Strasen. Dein Ladekran heb sicher ein paat kg. Also bestens geeignet, um z.B. zertrümmerte Leitplanken oder Schildermasten aus dem Boden zu ziehen. Vielleicht kannst du ja in dem Bereich tätig werden, evt. mit Rahemnvertrag mit der Straßenmeisterei? Dann bist du auch das Plakettenproblem los und hättest noch ein wenig Zusatzgeschäft. BTW: Es heißt "Strassenbereich", es gibt auch Privatstrassen. Und auf vielen davon gilt die StVO, aber es ist nicht die Strassenmeisterei sondern ein Privatbesitzer für die Instandhaltung zuständig. Aber weil die StVO dort gilt, braucht das Fahrzeug, was dort eingesetzt wird auch die Sonderrechte nach §35. Und die hat es, wenn es dafür eingesetzt wird.


Grüße

Uwe



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