Zulassung


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Geschrieben von Chris am 02. Dezember 2011 20:05:53:

Als Antwort auf: Re: Corsa Federn geschrieben von Tiemo am 02. Dezember 2011 00:40:19:

Servus,

wer sagt, daß das nicht zulassungsfähig ist? Wenn man einen TÜV-Prüfer davon überzeugen kann, daß diese Federn an der Stelle ihren Zweck erfüllen, sehe ich keinen Grund, warum er die nicht eintragen sollte. Die Aircells bekommt man auch eingetragen und die lassen sich m.E. in ihren technischen Eigenschaften noch viel schlechter einschätzen als die 08/15-Federn vom Corsa.
Nur wichtig ist, daß sie abgenommen werden müssen. Baut man sie einfach nur ein, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, da die Corsa-Federn kein Bestandteil der originalen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs sind und auch keine eigene ABE haben. Eintragsfrei tauschen kann man nur gegen neue originale Zusatzfedern von VW.

Gruß Chris



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