Re: Offtopic...Klappzeltanhänger von der Schweiz nach D...
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Geschrieben von LT-CH am 25. Januar 2012 22:30:58:
Als Antwort auf: Offtopic...Klappzeltanhänger von der Schweiz nach D... geschrieben von Thomas aus Köln am 25. Januar 2012 21:43:48:
Servus Thomas
also die deutschen, sogenannten "Kurzkennzeichen" oder " Überführungskennzeichen" gelten max. 5 Tage, AUCH in der Schweiz
siehe -> http://www.shop.its-zoll.de/p4_geltungsbereich-fuer-kurzkennzeichen.html
Du brauchst logischerweise den Kaufvertrag und die Schweizer Zulassungspapiere...für die anderen Infos bezüglich Import und Zoll siehe hier-> http://www.carpassion.com/verschiedenes-ueber-autos/28500-import-schweiz.html
Gruss aus der SchweizSteffen
- Re: Offtopic...Klappzeltanhänger von der Schweiz nach D... Uwe FDS 26.01.2012 07:16 (0)
- Re: Offtopic...Klappzeltanhänger von der Schweiz nach D... Thomas aus Köln 25.01.2012 22:48 (1)
- Re: Offtopic...Klappzeltanhänger von der Schweiz nach D... LT-CH 26.01.2012 00:13 (0)
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