Re: die Sache mit dem Krankenfahrstuhl


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Geschrieben von Klaus am 29. Februar 2012 19:18:30:

Als Antwort auf: Re: §51a StVZo geschrieben von Frank aus MTK am 28. Februar 2012 12:35:08:

Moin

>die Lösung wäre dann wohl:
>Als SoKFZ Krankenfahrstuhl eintragen lassen und auf Speichenräder umrüsten .

[...]

>Sind wir nicht alle ein wenig krank immer noch LT zu fahren.
[...]

>Ok das war jetzt ein nicht so qualifizierter Beitrag.

Wieso, der ist genial, denn damit erschlägst Du auch das leidige Thema Umweltzone. Seit 2002 sind Neuzulassungen nur noch mit Elektromotor zulässig.

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h stellt sich von alleine ein ;-)

mfg
K.R.



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