Der Schlauch kann dranbleiben


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 10. August 2011 15:21:12:

Als Antwort auf: Gasbetrieb von Verbrauchern während der Fahrt; Achtung Strafe geschrieben von gr am 10. August 2011 14:37:29:

Hallo Gerald


Die Richtlinien , die für Gefahrguttransporte gelten , finden bei Freizeitfahrzeugen keine Anwendung .

Die betroffenen Camper sollten Widerspruch einlegen !
Der Schlauch kann dranbleiben , nur die Gasflasche muß bei Fahrtantritt geschlossen werden.
Mehr dazu in folgenden Beiträgen :


http://www.unfallzeitung.de/zeitung/klaerung-fuer-caravaner
http://campingfuehrer.adac.de/news/gasflaschen-info-kabel-1.php

Das ist zwar aus 2009 , es ist aber keine neuere Rechstauffassung zu finden.

Gruß
Stefan



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