Re: Gasbetrieb von Verbrauchern während der Fahrt; Achtung Strafe
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Geschrieben von Ekki am 10. August 2011 15:35:17:
Als Antwort auf: Re: Gasbetrieb von Verbrauchern während der Fahrt; Achtung Strafe geschrieben von gr am 10. August 2011 15:22:06:
>Hallo Klaus,
>ich wollte mit dem Beitrag lediglich zum Ausdruck bringen, dass bei Kontrollen einfach dieses "Standardmaß" angewendet wird und damit Schwierigkeiten für den LT-Fahrer verbunden sein können.
>Das "juri...", lasse ich ausdrücklich vor.
>Gruß Gerald
>>Moin
>>>ich möchte noch mal darauf aufmerksam machen, dass der Betrieb von Gasverbrauchern während der Fahrt verboten ist. Grundpreis der Strafe 500 €!
>>>Gasflasche muss getrennt sein und ROTE Kappe drauf!!
>>>Trennung der einzelnen Verbraucher mit Absperrhahn reicht nicht!!
>>>Habs heute vormittag als Pkw-Fahrer bei Großkontrolle miterleben "dürfen"
>>Tja, wie revisionsfest solch eine Strafe dann auch immer ist ...
>>http://www.polizei-nrw.de/koeln/stepone/data/downloads/e9/01/00/transoport_gasflaschen.pdf
>>mfG
>>K.R.
Hallo,bei Camperpoint.de war das auch mal ein Thema. Gegen solch einen
Bußgeldbescheid sollte man auf jeden Fall Einspruch einlegen. Da
gibt es scheins eine rechtliche Auslegungs-Grauzone. Was die Polizei
gerne möchte und was rechtlich haltbar ist, muß nicht immer "1 Paar Schuhe"
sein. Andererseits drehe ich immer die Flasche im Wowa beim Fahren zu.
Man sollte den Sicheheitsgedanken immer an 1. Stelle stellen ...Gruß aus Bälin ... Ekki
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