Re: und tschüss
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Geschrieben von Tiemo am 14. August 2011 15:50:08:
Als Antwort auf: Re: und tschüss geschrieben von Uwe FDS am 14. August 2011 15:26:11:
Hi Uwe!
>Das ist richtig. Aber als Verkäufer sollte man auch Verantwortung für sein Handeln übernehmen.
Naja, für staatliche Willkür kann man keine Verantwortung übernehmen. Da wird ja ständig an der Gesetzeslage herumgeschraubt. Wer sein Womo mit 170EUR Steuer verkauft hat, kurz bevor die Änderung nach Hubraum erfolgte, konnte auch nicht für den Differenzbetrag von 280EUR zur Verantwortung gezogen werden.
>Und wenn einer einen LKW zum WoMo umbaut und mit "LKW-Zulassung" bewirbt halte ich das für mehr als grenzwertig. Zumal die Erfahrung und gerade die aktuelle Diskussion zeigt, das da erhebliche Probleme lauern. Worst Case wäre dann, daß der Käufer das Auto anmeldet, einen Steuerbescheid als LKW bekommt und irgendwann später prüft das Finanzamt und stellt fest, das ist kein LKW und auch kein echtes WoMo. Dann gibts gleich mal einen Steuerbescheid in der Größenordnung 2.000 - 3.000 EUR.
Also hier (Jena) ist das so, dass man sein Auto sowieso vorführen darf, wenn man es neu erworben hat und zulassen will. Daraufhin erfolgt dann eine Einstufung, egal, was vorher war und egal, wie das Auto technisch (TÜV) eingestuft ist. Für einen LT mit ungereinigtem 2.4l-Diesel werden dann maximal ca. 900EUR jährlich fällig, wenn er weder als Lkw noch als Wohnmobil durchgeht. In Aachen habe ich das auch so erlebt.
Aber ich weiß durchaus von Versuchen einiger Finanzämter, den Besitzer oder Vorbesitzer für die entgangenen Steuern der Vorjahre haftbar zu machen. Dagegen sollte man sich allerdings zur Wehr setzen können, wenn man die "Koordinaten" des Vorbesitzers kennt. Dann bekommt dieser den Ärger...Alles in Allem habe ich meine Zweifel, wie das mit Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist, es besteht da wirklich keine Rechtssicherheit.
Im Fall von Micha würde ich sagen, ist es das einfachste, alles werkzeuglos entnehmbar zu machen, dann ist es Ladung. Die muss man zur Vorführung beim Finanzamt ja nicht unbedingt mitnehmen. Heizung und Gasanlage können drin bleiben, es gibt ja durchaus Güter, die temperiert werden müssen, um im Winter Frostschäden zu vermeiden.
Gruß,
Tiemo
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