Re: Offtopic...Klappzeltanhänger von der Schweiz nach D...


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Geschrieben von LT-CH am 25. Januar 2012 22:30:58:

Als Antwort auf: Offtopic...Klappzeltanhänger von der Schweiz nach D... geschrieben von Thomas aus Köln am 25. Januar 2012 21:43:48:

Servus Thomas

also die deutschen, sogenannten "Kurzkennzeichen" oder " Überführungskennzeichen" gelten max. 5 Tage, AUCH in der Schweiz

siehe -> http://www.shop.its-zoll.de/p4_geltungsbereich-fuer-kurzkennzeichen.html


Du brauchst logischerweise den Kaufvertrag und die Schweizer Zulassungspapiere...

für die anderen Infos bezüglich Import und Zoll siehe hier-> http://www.carpassion.com/verschiedenes-ueber-autos/28500-import-schweiz.html


Gruss aus der Schweiz

Steffen



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