Re: Das funktioniert nicht
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Geschrieben von Georg aus Denkendorf am 14. November 2010 20:40:14:
Als Antwort auf: Das funktioniert nicht geschrieben von Chris am 14. November 2010 19:32:13:
>Moin,
>also daraus wird nichts bei dem Auto. Der ABsatz meint, daß alle Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung stattgefunden haben müssen. Der Nachweis ist zu erbringen. Das ist bei einem Womo, was die ersten elf Jahre als Lkw/Werkstattwagen zugelassen war, unmöglich. Einzige Chance, den auf H-Kennzeichen zuzulassen (wenn er denn bis 2022 durchhält), wäre als Lkw. Dann darf er aber keinen eindeutigen WoMo-AUsbau drin haben, sonst gibt's Ärger mit dem Finanzamt (Steuerhinerziehung).
>Ich persönlich gehe davon aus, daß die Kriterien für H-Kennzeichen zukünftig noch weiter verschärft werden, da mittlerweile einfach zu viele davon rumfahren und im Alltag genutzt werden, was nicht im Sinne des Erfinders ist.
>Gruß Chris
Hallo Chris
Hallo AlfredDas MUSS bei der 10 Jahresfrist ist dahingehend zu verstehen, daß der Umbau bzw die Umschreibung/Umwidmung mindesten 20 Jahre alt sein muss, wenn das Fahrzeug mit dem Tag der Erstzulassung zum Oldtimer anerkannt werden soll/kann.
Der Umbau muss aber nicht unbedingt in den ersten 10 jahren stattgefunden haben, wohl aber muss der Umschreibungs- Umbau-Umwidmungstermin mindesten 20 jahre zurückliegen. Das heißt das die Tage, Wochen, Monate und Jahre die über die ersten 10Jahre hinausgehen, an die 30 Jahre angehängt werden müssen. Bei meinem waren es zum Glück nur 6 Wochen.Gruß von
Georg aus Denkendorf
- Re: Das funktioniert nicht Chris 14.11.2010 21:35 (4)
- Re: Das funktioniert nicht Georg aus Denkendorf 15.11.2010 20:48 (1)
- Re: Das funktioniert nicht Chris 15.11.2010 22:00 (0)
- Re: Das funktioniert nicht Georg aus Denkendorf 15.11.2010 20:48 (1)
- Re: Das funktioniert nicht Georg aus Denkendorf 15.11.2010 21:43 (0)
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