Re: Das funktioniert nicht


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Georg aus Denkendorf am 14. November 2010 20:40:14:

Als Antwort auf: Das funktioniert nicht geschrieben von Chris am 14. November 2010 19:32:13:

>Moin,
>also daraus wird nichts bei dem Auto. Der ABsatz meint, daß alle Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung stattgefunden haben müssen. Der Nachweis ist zu erbringen. Das ist bei einem Womo, was die ersten elf Jahre als Lkw/Werkstattwagen zugelassen war, unmöglich. Einzige Chance, den auf H-Kennzeichen zuzulassen (wenn er denn bis 2022 durchhält), wäre als Lkw. Dann darf er aber keinen eindeutigen WoMo-AUsbau drin haben, sonst gibt's Ärger mit dem Finanzamt (Steuerhinerziehung).
>Ich persönlich gehe davon aus, daß die Kriterien für H-Kennzeichen zukünftig noch weiter verschärft werden, da mittlerweile einfach zu viele davon rumfahren und im Alltag genutzt werden, was nicht im Sinne des Erfinders ist.
>Gruß Chris


Hallo Chris
Hallo Alfred

Das MUSS bei der 10 Jahresfrist ist dahingehend zu verstehen, daß der Umbau bzw die Umschreibung/Umwidmung mindesten 20 Jahre alt sein muss, wenn das Fahrzeug mit dem Tag der Erstzulassung zum Oldtimer anerkannt werden soll/kann.
Der Umbau muss aber nicht unbedingt in den ersten 10 jahren stattgefunden haben, wohl aber muss der Umschreibungs- Umbau-Umwidmungstermin mindesten 20 jahre zurückliegen. Das heißt das die Tage, Wochen, Monate und Jahre die über die ersten 10Jahre hinausgehen, an die 30 Jahre angehängt werden müssen. Bei meinem waren es zum Glück nur 6 Wochen.

Gruß von
Georg aus Denkendorf



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten