Re: fahren mit Heizöl ?


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Geschrieben von Uwe FDS am 11. Januar 2011 21:32:41:

Als Antwort auf: Re: fahren mit Heizöl ? geschrieben von Stefan Steinbauer am 11. Januar 2011 16:03:59:

Hi Stefan,

>Wenn du nicht lückenlos für alle gefahrenen Kilometer nachweisen kannst , was du wann getankt hast ,
>schätzt das Fianzamt einfach.

Das Finanzamt sowieso nicht, dafür ist das Haupzollamt zuständig. So einfach dürfte das kaum sein, denn ein Grundsatz unseres Rechtssystemes ist, daß man nur für das bestraft werden kann, was man auch getan hat. Sonst könnte man bei jedem Rotlichtsünder einfach mal die Fahrleistung multipliziert mit der Anzahl der vorhandenen Ampeln nehmen und mal schnell für 5.000 überfahrene Ampeln je 100 EUR verhängen. Das macht dann mal 500.000 EUR Bußgeld und 300 Jahre Fahrverbot.

Ich habe mehrfach davon gelesen, daß es einige Ureile gab, bei denen die Richter die Sache so gesehen haben, daß lediglich der tatsächlich vorgefundene Tankinhalt bewiesen sei und man annehmen könnne, der Beschuldigte habe vollgetankt. Es kommt natürlich immer auf die Umstände an. Wer keine Ölheizung hat, aber einen Oltank im Keller mit Heizöl füllen läßt und dann erwischt wird, kann wohl mit größeren Problemen rechnen.

Was auch gerne übersehen wird: Die Steuerpflicht entsteht durch das Bereithalten. Also wer sich ein paar Kanister Heizöl in den Keller stellt, um in Notzeiten damit fahren zu können hält das Heizöl als Kraftstoff bereit und damit ist es steuerpflichtig. Wer seine Ölheizung durch eine Gasheizung ersetzt und die Heizöltanks aus dem Grunde noch mal füllen läßt, begeht damit schon eine Steuerhinterziehung, ohne das Zeug jemals im Auto gehabt zu haben.


Grüße

Uwe



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