Re: Rückwirkend Besteuerung


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Geschrieben von Peter aus Seelscheid am 11. April 2011 11:25:55:

Als Antwort auf: Rückwirkend Besteuerung geschrieben von Jogurt am 10. April 2011 22:43:34:

Hallo,

ja, den Schrieb habe ich auch bekommen. Mal davon abgesehen, dass ich schon zum
Zeitpunkt des Einspruchs mit keiner positiven Reaktion gerechnet habe,
finde ich die Begründung nun sehr interessant :

"Die durch das ... Kraftzeugsteuerungsgesetz ... geschaffenen Neuregelungen
... verstossen nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil diese ausschliesslich
begünstigende Wirkung haben"

Ich leg schon mal Eigenheimzulage und Kindergeld zurück - vielleicht
muss ich das ja eines Tages zurückzahlen :-))

Mail im Ernst : was passiert, wenn man den Einspruch nicht zurücknimmt ?

Gruß,
Peter


>Mahlzeit Gemeinde
>Hat von euch auch wer die Tage auch einen Schrieb vom Finanzamt bekommen?
>Ich habe ein Schrieb von meinem FA Hamm bekommen, wegen meinem "Einspruch gegen die rückwirkende Besteuerung nach Womotarif".
>Ich werde mal wieder aufgefordert meinen Einspruch zurückzunehmen, da es Angeblich keine Grundlage mehr dafür gibt.
>Stimmt das denn jetzt so? Soll ich den Einspruch zurücknehmen?
>MfG Carsten



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