Das funktioniert nicht


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Geschrieben von Chris am 14. November 2010 19:32:13:

Als Antwort auf: Re: Nicht gleich in die Luft gehen... geschrieben von Wolfgang / Göttingen am 14. November 2010 18:50:48:

Moin,

also daraus wird nichts bei dem Auto. Der ABsatz meint, daß alle Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung stattgefunden haben müssen. Der Nachweis ist zu erbringen. Das ist bei einem Womo, was die ersten elf Jahre als Lkw/Werkstattwagen zugelassen war, unmöglich. Einzige Chance, den auf H-Kennzeichen zuzulassen (wenn er denn bis 2022 durchhält), wäre als Lkw. Dann darf er aber keinen eindeutigen WoMo-AUsbau drin haben, sonst gibt's Ärger mit dem Finanzamt (Steuerhinerziehung).

Ich persönlich gehe davon aus, daß die Kriterien für H-Kennzeichen zukünftig noch weiter verschärft werden, da mittlerweile einfach zu viele davon rumfahren und im Alltag genutzt werden, was nicht im Sinne des Erfinders ist.

Gruß Chris



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