Steuer
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Geschrieben von Eckhard aus BS am 20. März 2011 18:21:02:
Hallo Ihr lieben,
nun wurde ich auch aufgefordert, meinen Einspruch gegen die rückwirkende Steuererhöhung von 2007 zurückzunehmen. Schlusssatz: "Sollte diese mir bis dahin ohne Angaben von Hinderungsgründen nicht vorliegen, werde ich nach Aktenlage durch klagefähigen Einspruchsbescheid entscheiden".
Wie geht ihr damit um - zurücknehmen, ignorieren oder noch eins drauf?
Schöne Grüße aus Braunschweig
Eckhard
- Re: Steuer Eckhard aus BS 20.03.2011 20:30 (1)
- Re: Steuer Stefan Steinbauer 20.03.2011 20:41 (0)
- Re: Steuer Stefan Steinbauer 20.03.2011 18:32 (0)
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