Re: Lenkradknauf erlaubt?


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Geschrieben von Chris am 11. Mai 2011 18:12:02:

Als Antwort auf: Re: Lenkradknauf erlaubt? geschrieben von Uwe aus Hamm am 10. Mai 2011 22:59:31:

Moin Uwe und Rest,

mit Servo oder nicht hat das nichts zu tun. Auch eine Servolenkung überträgt die Kraft mechanisch in beiden Richtungen, die Hydraulik unterstützt nur. Im Gegenteil, bei Servolenkungen ist die Lenkübersetzung direkter, d.h. bei einer erzwungenen Lenkbewegung der Räder ist die Trägheit bei der Umsetzung in eine Drehbewegung des Lenkrads geringer und die Kraft größer. Interessanter als die Servolenkung ist das Vorhandensein eines Lenkungsdämpfers, das haben aber bei den LTs meines Wissens nur die 4x4.
Als Stockcar-Fahrer kann ich ein Lied davon singen, wie unangenehm es sein kann, wenn das Lenkrad unerwartet zurück schlägt. Das spielt aber beim LT keine Rolle. Ob man sich an der Hand oder am Arm verletzt, ist bei einem Unfall mit dem LT völlig egal. Da hat man ganz andere Probleme, wenn einem das Lenkrad entgegen kommt, und da kann der Knauf auch nicht viel mehr Schaden anrichten. Kopfverletzungen durch den Lenkradknauf halte ich beim LT für ausgeschlossen, wie soll das funktionieren?

So oder so steht auf der Verpackung jedes Lenkradknaufs (sofern er nicht gerade aus China kommt), daß er im Bereich der StVZO nicht zugelassen ist. Damit wäre die Frage hinreichend beantwortet.

Gruß Chris



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