Re: AHK für LT 50


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Geschrieben von Uwe aus Hamm am 27. Mai 2011 11:05:09:

Als Antwort auf: AHK für LT 50 geschrieben von Marcus Pfüller am 26. Mai 2011 07:19:31:

Hallo,
ich gehe fest davon aus daas diese Kupplung (wenn überhaupt) wohl eher als Rangierkupplung zugelassen ist, bzw für langsamfahrende Arbeitsmaschinen wie Traktoren usw.Die Zugmäuler für Straßenbetrieb mit entsprechenden Geschwindigkeiten sind meines Wissens ausnahmslos nicht mit einem einfachen steckbolzen, sondern einem "Kugelbolzen".Ich meine auch die müssten beim ankuppeln selbsttätig wirken mit folgendem Hintergrund: Es ist verboten den Anhänger zum Ankuppeln an das Zugfahrzeug heranrollen zu lassen, es darf sich beim Ankuppeln auch keine Person zwischen Zugfahrzeug und Anhänger befinden (Gefahr des Einquetschens). Somit bleibt eigentlich auch nur eine selbsttätig schliessende Kupplung. Ein weiterer Grund der gegen die angedachte Kupplung spricht ist wie gesagt der einfache Steckbolzen. Dieser hat in den zugösen ein Spiel von geschätzten 1-2cm was beim Fahren zu starkem Schlagen mit entsprechendem Fahrverhalten und zur Beschädigung der Zugeinrichtungen führen würde.Die angedachte Kupllung wird eine Rangierkuppplung ohne Straßenzulassung sein, bestenfalls für Traktoren usw bis 20 oder 25kmh.Zugmäuler für Straßenbetrieb sehen meist so aus ( siehe Foto) und sind ekelhaft teuer...

trotzdem gutes Gelingen, das wird schon .-)

Uwe aus Hamm



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