Re: Lenkradknauf erlaubt?


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Geschrieben von Harry G. am 11. Mai 2011 12:01:06:

Als Antwort auf: Re: Lenkradknauf erlaubt? geschrieben von Eugen aus Hagen am 10. Mai 2011 19:00:22:

Da meckert nicht nur der TüV!!! Festmontierter Lenkradknauf OHNE entsprechende Ausnahmegenehmigung / Gutachten ist u. U. ein Erlöschen BE, da Veränderung des Lenkrades und sicherheitsrelevant bei Unfall (Hand- bzw. Kopfverletzungen.)
Ich persönlich lasse niemand damit weiterfahren (habe ich mich jetzt geoutet?) Das Teil kann Dir den Schädel knacken!

Grüße aus Baden

Harry G.



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