Re: Lenkradknauf erlaubt?
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Geschrieben von Harry G. am 13. Mai 2011 16:30:46:
Als Antwort auf: Re: Lenkradknauf erlaubt? geschrieben von Chris am 12. Mai 2011 17:50:40:
>Moin Harry,
>das ist leider einer sehr pauschale Aussage. Das Risiko, bei z.B. einem Pkw ins Lenkrad zu beissen, ist doch wesentlich höher, als bei einem Lkw mit waagrecht stehendem Lenkrad wie beim LT. Bei letzerem müsste der Fahrer ja nahezu 90° mit dem Oberkörper nach vorne klappen, um das Lenkrad mit dem Kopf zu erreichen, was selbst bei primitiven Dreipunktgurtsystemen kaum zu schaffen ist. Abgesehen davon hat der Fahrer zu diesem Zeitpunkt das Lenkrad vermutlich schon bis zur Wirbelsäule im Abdomen stehen, da sind Kopfverletzungen dann nicht mehr sooo entscheidend.
>Gruß ChrisDas ist nicht pauschal, das sind REALE Erfahrungswerte. Fahr mal auf einen stehenden Stufenheck-Pkw auf und schau mal, wo anschließend Dein Lenkrad steht. Zudem ist das Lenkrad so aufgebaut, dass es zumindest in Teilen nachgibt. Der Knauf jedoch wird weitere 6 cm ins Körper- bzw. Kopfinnere vordringen. Den größten Segen der Unfallforschung, den Airbag, haben wir ja leider nicht im LT :-(
Das zweite große Problem sind übrigens reißende Sicherheitsgurte (passiert gerne bei Überschlägen.) Den Austausch eines 30jährigen Gurtes kann ich nur empfehlen.
Viele Grüße aus Baden und weiterhin unfallfreie Fahrt!
Harry G.
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