Re: Steuer
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Geschrieben von Eckhard aus BS am 20. März 2011 20:30:34:
Als Antwort auf: Steuer geschrieben von Eckhard aus BS am 20. März 2011 18:21:02:
Hallo Stefan,
gezahlt habe ich ja schon, in soweit ist das Thema erledigt. Die Frage ist, was passiert, wenn ich meinen Einspruch nicht zurückziehe. Gibt´s Ärger, oder nur Beschäftigung für die Finanz-Obrigkeit...
Gruß aus BS
Eckhard>Hallo Ihr lieben,
>nun wurde ich auch aufgefordert, meinen Einspruch gegen die rückwirkende Steuererhöhung von 2007 zurückzunehmen. Schlusssatz: "Sollte diese mir bis dahin ohne Angaben von Hinderungsgründen nicht vorliegen, werde ich nach Aktenlage durch klagefähigen Einspruchsbescheid entscheiden".
>Wie geht ihr damit um - zurücknehmen, ignorieren oder noch eins drauf?
>Schöne Grüße aus Braunschweig
>Eckhard
- Re: Steuer Stefan Steinbauer 20.03.2011 20:41 (0)
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