Steuer


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Geschrieben von Eckhard aus BS am 20. März 2011 18:21:02:

Hallo Ihr lieben,
nun wurde ich auch aufgefordert, meinen Einspruch gegen die rückwirkende Steuererhöhung von 2007 zurückzunehmen. Schlusssatz: "Sollte diese mir bis dahin ohne Angaben von Hinderungsgründen nicht vorliegen, werde ich nach Aktenlage durch klagefähigen Einspruchsbescheid entscheiden".
Wie geht ihr damit um - zurücknehmen, ignorieren oder noch eins drauf?
Schöne Grüße aus Braunschweig
Eckhard



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