Re: Info-Nutzfahrzeuge
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Geschrieben von Klaus am 13. Januar 2011 17:57:03:
Als Antwort auf: Re: Info-Nutzfahrzeuge geschrieben von aronus am 13. Januar 2011 16:19:45:
Moin
> Das heißt wir müssen erst bis zur Auflösung des VW Konzerns (Tod des Urhebers)
> warten und dann noch 70 Jahre.:-]
Vielleicht könnte man die Anleitung als anonymes Werk bezeichnen und sich dann mit § 66 heraus reden. Dann gelten die 70 Jahre nur nach Schaffung des Werkes.
Wie auch immer, VW hatte fast überall einen Copyright-Vermerk in seinen Dingern. Und wenn wir schon beim UrhG sind:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Dieser kurze zweite Absatz bringt einen dann leider im Zweifel in die Defensive.
mfG
K.R.
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