Anwendbarkeit der Regeln auf Standheizung


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von aronus am 05. April 2011 18:07:42:

Als Antwort auf: Re: neue Infos zu HU, UMA, Gasprüfung im LT-Wiki, auch für ´LT-Oldies´ geschrieben von gr am 05. April 2011 17:27:01:

Zu den Diesel-Standheizungen: Ich lese das so, daß der Brennraum nicht mehr nach 10 Jahren ausgetauscht, sondern nur noch geprüft werden muß. Da stellt sich nur die Frage von wem, damit es anerkannt wird. Hersteller? KFZ-Werkstatt? ...???
Gruß,
Jens.


>Hallo Rolf,
>das ist das Schöne: ICH WEIß DAS NICHT!! bin "Gasmensch, Truma-E"
>Das muss jemand reinbringen, der Ahnung davon hat.
>Und nur so, kann man den Beitrag komplettieren.
>Auf geht`s, wer weiß das und bringts hier mit rein?
>Gruß Gerald
>
>>>Hallo,
>>>man will ja aktuell sein, also:
>>>HU mit Asu oder AU, oder ohne Beidem ? aber dann mit UMA?
>>>Also was nun!?
>>>Oder Gasprüfung, meine Plakette habe ich für 2011/2013; kann ich fahren bis 31. Dezember 2013!! behauptet dann manch einer.
>>Hallo Gerald, vielen Dank für deine Arbeit. Somit ist alles Wissenswerte zusammengefaßt. Nur mit der Brennkammer für Diesel/Bezin-Fzg (nicht Gas) habe ich eine Frage. War es nicht so, daß Heizungen, welche ab 2004? mit einer V2A-Brennkammer ausgestattet wurden, nur noch der 30-jährigen Prüfung unterliegen? ROLFausLB
>>>Habe festgestellt dass da doch erhebliche Unsicherheiten/Unklarheiten bestehen.
>>>Habe mal son bißchen "Infos" zusammengetragen, die manch einen erschrecken werden.
>>>Wer's besser weiß, mag es dort an "Ort und Stelle" mit entsprechender Referenz verbessern.
>>>Gruß Gerald



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten