Re: Rückwirkend Besteuerung


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Geschrieben von elmarbierbauch am 12. April 2011 10:21:43:

Als Antwort auf: Re: Rückwirkend Besteuerung geschrieben von Peter aus Seelscheid am 11. April 2011 11:25:55:

>finde ich die Begründung nun sehr interessant :
>"Die durch das ... Kraftzeugsteuerungsgesetz ... geschaffenen Neuregelungen
>... verstossen nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil diese ausschliesslich
>begünstigende Wirkung haben"

Hallo,

die legen das so aus daß Du ja besser fährst als mit der PKW-Besteuerung. Was Zahlt eigendlich ein PKW 2,4l ?
Überigens findet man immer einen der mehr zahlt, und wenn nicht erfindet man ihn, so hat man immer eine Gerichtstaugliche Begründung.

Was mich auch ärgerte war die rückwirkende Erhöhung ohne das vorher anzukündigen, zumal mich das FA im selben Jahr noch mit der EKST gelinkt hat. Ich hätte das WOMO nicht das ganze Jahr angemeldet gelassen wenn ich es gewußt hätte, aber hatte so keine Chance mehr.

KFZ-Steuer finde ich überhaupt asozial weil die die ihr Fahrzeug hin und wieder mal bewegen, und das sind nicht wenige, denen die den ganzen Tag rumheizen die Steuern zahlen.
Das ist jetzt etwas unverständlich.
Also, der Rentner nebenan fährt fast nie, zahlt aber die selbe Steuer wie der Nachbar der mehr Zeit im Auto als im Haus verbringt. Finde ich ungerecht.

KFZ-Steuer abschaffen, diesen Betrag auf den Kraftstoff umlegen, fertig und gerecht.
Ich könnte alle meine Fahrzeuge, Oldtimer, Traktor, Motorräder das ganze jahr angemeldet lassen. Schön wärs.

Gruß Elmar



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