Re: Info-Nutzfahrzeuge
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Geschrieben von aronus am 13. Januar 2011 16:19:45:
Als Antwort auf: Re: Info-Nutzfahrzeuge geschrieben von Klaus am 13. Januar 2011 12:56:12:
Das heißt wir müssen erst bis zur Auflösung des VW Konzerns (Tod des Urhebers) warten und dann noch 70 Jahre.
>Moin
>>>Urheberrecht ist doch nur 10 Jahre?
>>Meines Wissens (Wikipedia) 70 Jahre nach Veröffentlichung.
>§ 64 UrhG
>"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."
>Anfragen kann man immer, wobei eine Freigabe zur nicht-wirtschaftlichen Verwertung bei Niesmann aber wohl sehr viel einfacher zu bekommen ist als beim Moloch VW.
>mfG
>K.R.
- Re: Info-Nutzfahrzeuge Klaus 13.01.2011 17:57 (0)
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