Re: Spurverbreiterung - kriegt das TÜV? jetzt das Foto


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Geschrieben von Tobin am 12. Dezember 2010 11:07:01:

Als Antwort auf: Re: Spurverbreiterung - kriegt das TÜV? jetzt das Foto geschrieben von Joachim S am 11. Dezember 2010 00:29:40:

>Hi Carsten,
>das Unschöne an Verbreiterungen vorn ist, dass der Lenkrollradius ins Positive wächst. Wenn du dann auf ungleichen Untergründen bremst, dann zieht es das Auto dahin, wo mehr Haftung ist. Durch die Spurverbreiterung zieht es jetzt auch die Lenkung noch dahin...
>Ansich würde ich es für ein Alltagsauto eher nicht empfehlen.
>Wegen der Radlager etc. würde ich mir allerdings keine Sorgen machen.
>Ob sowas noch Tüv-fähig ist? Naja, manch ein Tüvler ist zufrieden, wenn das Profil abgedeckt ist, das Rad darf dann an den Aussenkanten etwas über den Kotflügel überstehen.
>Also, es bestünde eine Chance, das durchzukriegen.
>Gruss Jo


solange ein Festigkeitsgutachten vorliegt, sollte eine Spurverbreiterung keine Probleme darstellen,
wie schon gesagt die Lauffläche des Reifen muss abgedeckt sein (wenn man von oben drauf schaut).
Mein Prüfer hat mal zu mir gesagt; montier einfach ein Gummi als Radlaufverbreiterung, was du nach der Eintragung mit dem Gummi machst ist mir egal.

Am einfachsten ist immer noch mit dem Fahrzeug zum Tüv zu fahren und das ganze mit einen Prüfer zu besprechen.



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