Re: Rückwirkend Besteuerung
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 12. April 2011 20:20:16:
Als Antwort auf: Re: Rückwirkend Besteuerung geschrieben von elmarbierbauch am 12. April 2011 10:21:43:
>>finde ich die Begründung nun sehr interessant :
>>"Die durch das ... Kraftzeugsteuerungsgesetz ... geschaffenen Neuregelungen
>>... verstossen nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil diese ausschliesslich
>>begünstigende Wirkung haben"
Das ist vermutlich nur dann zu verstehen , wenn man sein Geld beim Bundesrat verdient.Ich versuch es mal zu erklärem :
Der erste Akt :
Der "Kombi-Paragraph" (2,8to) wird gestrichen , um schwere Geländewagen den Weg zur Gewichtsbesteuerung zu versperren.
Dummerweise ein Handwerklicher Fehler unserer Politiker , den die ganz schnell vergessen haben.Das bescherte uns statt der Gewichtsbesteuerung eine Besteuerung nach Hubraum und Schadstoffklasse entsprechend der PKW.
Zweiter Akt :
Nach heftigen Protesten sucht man einen Ausweg. In einem Akt unglaublichen Steuerverzichts werden die Wohnmobile als neue , eigenständige Fahrzeugklasse eingestuft.Ergebnis :
wir zahlen jetzt das doppelte wie vor dem Steuerdebakel , aber eben viel weniger als bei einer KFZ Besteuerung.
Ersteres haben unsere Politiker schlicht unter den Tisch gekehrt , zweites wird uns fast schon als Steuergeschenk ausgelegt.
Geh mal an deinen Landtagsabgeordneten , und viertele dem sein Gehalt.
Wenn er mossert , verdoppelst du ihm sein Gehalt wieder.
Jetzt hat er nur die Hälfte als zuvor , und du kannst ihm sagen , er habe doch schon das doppelte.....Das versteht er !!!
Aber das mit diesen 400.000 Womos sollen sich nicht aufregen.
Andere Leute haben nichtmal ein Womo.
Also Wählt mich , und denkt nicht nach , was ihr da tut.Gruß
Stefan
- Der ist klasse elmarbierbauch 13.04.2011 05:28 (0)
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