Re: Steuerbescheid, never ending Story


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Geschrieben von gr am 04. Februar 2011 19:59:46:

Als Antwort auf: Steuerbescheid, never ending Story geschrieben von Uwe FDS am 03. Februar 2011 13:21:08:

Hallo,
es gibt zu dieser Frage leider 2 Zuständigkeitsbereiche die in
-der Fahrzeugzulassungsordnung (FZO) / StVo und im
-Steuerrecht ihre Anwendung finden.

Die FZO überprüft die "technischen Voraussetzungen" im Zusammenhang mit den Daten des Herstellers für diesen Kfz-Typ. Der TÜV überprüft es auch in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht. Diese Feststellungen werden normalerweise einfach in die "Zulassungspariere " übernommen.

Steuerrechtlich wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen ein PKW als LKW zu besteuern ist. Grundlage dazu ist zunächst die "TÜV-Feststellung".
Aber, ob es ein PKW oder ein LKW ist, ist nach inzwischen einhelliger Finanzgerichtrechtsprechung nicht nach Art der Verwendung, sondern unter Berücksichtigung der objektiven Beschaffenheit (Bauart und Einrichtung) und des äußeren Erscheinungsbildes eines Fahrzeugs zu beurteilen.

Zur Erinnerung:
die Post ließ sich Pkw ( z. B. FORD Kaangu und ä.) als Lkw zulassen. Wesentlich war dabei u. a., dass in dem Fahrzeug eine abgetrennte Ladefläche vorhanden war. Folge: Besitzer ähnl. Fahrzeuge ließen sich ihren Pkw als Lkw umschreiben, nachdem sie beim TÜV "ihren neuen , umgebauten Lkw mit Ladefläche und ohne Sitze" vorführten und dies als Änderung in den Papieren eintragen ließen.
Das war natürlich nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Seit 2001 liegen, wie Simon schon geschrieben hat, rechtskräftige Urteile von Finanzgerichten und auch vom BFH vor.
Wer diesbezüglich steuerlich beim FA etwas erreichen will, sollte dem Finanzbeamten sachlich und wie immer freundlich begegnen.

Übrigens Uwe, GLÜCKWUNSCH!
Gruß Gerald

>Hi,
>gestern kam dann der große Schreck in Form eines Steuerbescheides: 803,-- EUR sollte der Spaß kosten. einstufung als PKW, 24 angefangene 100ccm mal 34,49EUR.
>Der LT war früher PKW, ist dann aufgelastet worden und als die Gesetztesänderung kam wurde er auf LKW umgeschrieben. Trotz Eintrag im Fahrzeugschein hat das Finanzamt dann abweichen davon den Wagen als PKW eingestuf. Ein Anruf beim Finanzamt brachte dann erste Hoffnung: Ich könne den Wagen ja vorführen, falls man zu dem Ergebnis kommt, daß es ein LKW sei wäre das kein Problem. Dann bin ich hingefahren und es erschien ein korrekter Beamter, der seine Aufgaben sehr ernst nimmt. Er hat sich den LT von außen und innen angeschaut und kam zu dem Ergebnis: Das Auto ist zweifelsfrei ein LKW! Der Steuerbecheid wird geändert.
>
>Grüße
>Uwe



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