Re: H- Kennzeichen


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Geschrieben von Georg aus Denkendorf am 19. Mai 2011 21:00:56:

Als Antwort auf: Re: H- Kennzeichen geschrieben von Phoenix0207 am 19. Mai 2011 20:38:51:

>Hallo Dietmar
>Ich habe auch einen LT Bj 1980 und ja es stimmt, die Umbauten müssen in den ersten zehn jahren nach der Erstzulassung des LT´s ausgeführt werden, dann ist das mit dem H-Kennzeichen kein Problem.
>LG
>Erika
>>Hallo
>>Ich möchte unbedingt dieses H- Kennzeichen, da mein LT Bj. 1980.
>>Aber mein Aufbau wurde erst 1984 montiert.
>>Frage:
>>Stimmt es, dass der Aufbau spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgen muß und dann ist ein H- Kennzeichen kein Problem?
>>Gruß Dietmar

Hallo Erika und Dietmar,
das mit dem spätesten 10 Jahre stimmt nur wenn dein Fahrzeug auf den Zulassungstag 30Jahre wird und dann die H-Anerkennung vollzogen sein soll. Für diesen Fall muss folgendes eintreten: 1.das Fzg ist dann 30 Jahre alt, 2. der Umbau bzw das im Brief vermerkte Umschreibedatum ist dann genau 20 Jahre alt. Treffen beide Ereignisse auf ein und demselben Tag nur eben 10 jahre auseinander, dann kann man hier das Wort " spätestens" verwenden. Ist der Umschreibetermin zum So-Kfz-Wohnmobil 10Jahre + x geschehen, muss der Zeitraum x an das Zulassungsdatum +30Jahre angehängt werden. Also 30j +x. Bei meinem LT war der Betrag "X" 6 Wochen. Ich hoffe, es ist jetzt etwas klarer geworden.
Gruß
Georg aus Denkendorf



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