...betrifft das auch das LT- Forum........


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Geschrieben von Thomas aus Köln am 02. Dezember 2010 10:39:03:

Der seit 2003 geltende Staatsvertrag soll den Jugendschutz im Internet gewährleisten. Aufgrund der Änderungen, die wie gesagt ab dem 1. Januar wirksam werden, sind Betreiber von Internetseiten dazu verpflichtet, junge Menschen noch wirksamer vor gefährdenden Inhalten zu bewahren. Hierzu sieht der Staatsvertrag drei Möglichkeiten vor:


Zugang nur bei Nachweis der Volljährigkeit, etwa durch das PostIdent-Verfahren.
Freischaltung von Inhalten nur abends/nachts.
Kennzeichnung aller Beiträge mit einer Altersfreigabe



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