Re: Das funktioniert nicht


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Geschrieben von Georg aus Denkendorf am 15. November 2010 20:48:03:

Als Antwort auf: Re: Das funktioniert nicht geschrieben von Chris am 14. November 2010 21:35:34:

>Moin Georg,
>das ist schon interessant. Da steht zum einen, daß Umbauten innerhalb der ersten zehn Jahre erfolgt sein müssen. Andererseits steht beim Wohnmobilubau, daß er vor mehr als 20 Jahren erfolgt sein muss. Der Logik kann ich nicht folgen, aber ist wohl so. Ein Umbau auf Autogas muss z.B. innerhalb der ersten zehn Jahre erfolgt sein, egal wie alt das Fahrzeug ist, das habe ich diese Woche erst angefragt bei TÜV.
>Gruß Chris

Hallo Chris

Die TÜV'ler sind auch nur Menschen und sind nicht allwissend. Fakt ist das der Umbau/ Umschreibung 20 Jahre alt sein muss.
Ebenso muss das Fahrzeug 30 Jahre alt sein, Ergo fallen das 20 Jahrdatum und das 10jahrdatum auf einen Jahrestag:
Ficktives Beispiel: Dein LT wird am 01.12.2010 30 Jahre alt. Sein erstes Leben hat er als Kastenwagen verbracht und ist am 01.12.1980 zum So-KfZ-Wohnmobil umgeschrieben worden. Die 20 Jahre sind erfüllt und die 30Jahre.
Bei meinem hates um 6 wochen mit den 20 Jahren nicht hingehauen: Erstzulassung am 25.06 1980 Umschreibung zum WoMo am 07.08.1980 .Die 20 Jahre waren also erst am 07.08.2010 voll. es mussten als knappe 6 wochen angehängt werden.
By the Way: dass Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt sein müssen habe ich noch nicht gelesen. Die wichtigsten Bedingungen sind 30 Jahre und 20 Jahre nach belegten Umbau.
Gruß
Georg aus Denkendorf



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