Seitenblinker oder nicht


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von tommi aus Schwerte am 29. September 2010 21:17:18:

Als Antwort auf: Wiki Beitrag angefangen geschrieben von Stefan Steinbauer am 29. September 2010 20:39:36:

Hallo,

vielleicht hilft das weiter

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

gefunden hier:

http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/stvzo/s-54-fahrtrichtungsanzeiger

Gruß tommi



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten