Re: Rückwirkend Besteuerung
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Geschrieben von Peter aus Seelscheid am 11. April 2011 11:25:55:
Als Antwort auf: Rückwirkend Besteuerung geschrieben von Jogurt am 10. April 2011 22:43:34:
Hallo,
ja, den Schrieb habe ich auch bekommen. Mal davon abgesehen, dass ich schon zum
Zeitpunkt des Einspruchs mit keiner positiven Reaktion gerechnet habe,
finde ich die Begründung nun sehr interessant :"Die durch das ... Kraftzeugsteuerungsgesetz ... geschaffenen Neuregelungen
... verstossen nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil diese ausschliesslich
begünstigende Wirkung haben"Ich leg schon mal Eigenheimzulage und Kindergeld zurück - vielleicht
muss ich das ja eines Tages zurückzahlen :-))Mail im Ernst : was passiert, wenn man den Einspruch nicht zurücknimmt ?
Gruß,
Peter
>Mahlzeit Gemeinde
>Hat von euch auch wer die Tage auch einen Schrieb vom Finanzamt bekommen?
>Ich habe ein Schrieb von meinem FA Hamm bekommen, wegen meinem "Einspruch gegen die rückwirkende Besteuerung nach Womotarif".
>Ich werde mal wieder aufgefordert meinen Einspruch zurückzunehmen, da es Angeblich keine Grundlage mehr dafür gibt.
>Stimmt das denn jetzt so? Soll ich den Einspruch zurücknehmen?
>MfG Carsten
- Re: Rückwirkend Besteuerung elmarbierbauch 12.04.2011 10:21 (2)
- Re: Rückwirkend Besteuerung Stefan Steinbauer 12.04.2011 20:20 (1)
- Der ist klasse elmarbierbauch 13.04.2011 05:28 (0)
- @ Peter Uwe aus Hamm 12.04.2011 06:58 (1)
- Re: OT Klaus 12.04.2011 09:24 (0)
- Re: Rückwirkend Besteuerung Klaus 11.04.2011 12:45 (0)
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