Re: Nutzungsausfallentschädigung


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Geschrieben von Björn am 18. November 2010 19:50:34:

Als Antwort auf: Nutzungsausfallentschädigung geschrieben von Chris am 18. November 2010 19:23:18:

Moin
Schönes Thema :-(
Wichtig ist wohl, das du ein Gutachten hast, in dem schon mal die geschätze Reparaturzeit steht.
Die Zeit, bis dir das Gutachten vorliegt plus die Reparaturzeit plus eine angemessene Bedenkzeit hast du
auf jeden Fall Anspruch. Allerdings ist es schlecht, wenn du einen Zweitwagen besitzt. Ich hoffe,
dein LT wird haupsächlich von deiner "Schwester" bewegt und du bist deshalb vom Audi abhängig :-)
Evtl. kannst du noch den einen oder anderen Tag rausholen mit der Begründung der schwierigen Ersatzteilbeschaffung.
Klar ist, wie immer bei Versicherung: Einreichen kann man viel...abzuwarten was sie zahlen ist ein anderer Schuh.
Viel Glück
Gruß Björn



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