Re: Was ist dran an der Oltimerzulassung?


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 13. November 2010 08:32:48:

Als Antwort auf: Re: Was ist dran an der Oltimerzulassung? geschrieben von alfred am 13. November 2010 08:12:43:

Hall Alfred


auch bei einem Eigenausbau gilt diese 10 Jahres Regel.

Das Fahrzeug muß innerhalb der ersten 10 Jare nach Erstzulassung zum Wohnmobil umgebaut worden sein ,
wenn es im 30. Jahr zum Oldtimer umgemeldet werden soll.

Spätere Änderungen sind erlaubt , aber sie müssen eben mit Teilen und im Design der damaligen Zeit erfolgen.


Das heist ganz konkret :

Erstzulassung vor 1980.
Umbau und Ummeldung zum Wohnmobil spätestens 1990.
Spätere Umbauten oder Reparaturen mit Teilen , die es auch 1990 schon gegeben hat.
Oldtimerzulassung in 2010 möglich.


Ist erst später umgebaut worden , wird 2010 die Oldtimerzulassung verweigert.
Dann geht das erst , wenn der Umbau 20 Jahre zurückliegt.


Es bleibt natürlich die Möglichkeit , einfach mal zum Prüfer zu fahren.
Den Prüfern bleibt ein gewisser Ermessensspielraum.


Gruß
Stefan



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