Re: H-Zulassung VOLVO / LT Turbodieselmotor vergleichbar


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Geschrieben von Georg aus Denkendorf am 09. November 2010 19:16:13:

Als Antwort auf: Re: H-Zulassung VOLVO / LT Turbodieselmotor vergleichbar geschrieben von Christian S. am 09. November 2010 17:26:48:

>Hallo,
>es gibt klare Regeln (z.B. das Alter von 30 Jahren, Mindestzustand) und Richtlinien. Die Auslegung letzterer sind Sache des Prüfers. Von der DEKRA gibt es ein Schriftstück, nach dem das alles kein Problem sein sollte. Es sind andere Motoren erlaubt, soweit sie nicht zu sehr vom Originalmotor abweichen. Z.B. dürfen explizit Motoren vom selben Hersteller die es in einer anderen Karosserievariante gab eingebaut werden. Beispielsweise ein Diesel aus der Limousine/Kombi in ein W123 Coupé. Sollte der Gutachter es ganz genau wissen wollen, würde ich wie folgt argumentieren: Ab 12/82 gab es den TD im Niesmann+Bischoff Clou, d.h. der Motor passt historisch gesehen genau zum Aufbau. Man muss ihm ja nicht erzählen, das es den TD nur mit der niedrigen Motorkiste/neuem Armaturenbrett etc. gab. Im übrigen dürfen Fahrgestelle (damit ist wohl der Rahmen selbst gemeint) auch einige Jahre älter oder jünger sein, wohl mit Rücksicht auf Teileknappheit bei Restaurationen.
>Ich würde den Fall einfach dem Gutachter schildern, und wenn einer nicht will trägt es der nächste ein.
>Gruß
>Christian S.

Hallo Schorsch0905

es dürfen in den LT1 alle Komponenten eingebaut werden, die während der Produktionzeit hergestellt wurden. So dürfen alle z.B. Motor/Getriebe-Kombinationen eingebaut werden , auch wenn es diese Kombinationen nicht gegeben/angeboten hat/wurde. Es ist sogar erlaubt völlig artfremde Bauteile z.B Motoren und oder Getriebe einzubauen, wenn nachgewiesen werden, daß es zum Zeitpunkt der Erstzulassung möglich gewesen wäre diese Motoren und/oder Getriebe einzubauen.
So ist einem meiner Kollegen mit seinem Triumph Spitfire MK4 mit 1200er Opel Kadett-motor ergangen>>ohne die geringste Schwierigkeiten hat er die H-Anerkennungerhalte.
Gruß
Georg aus Denkendorf



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