Re: Frage zur Anhängelast


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Geschrieben von Uwe FDS am 29. Januar 2010 08:35:27:

Als Antwort auf: Frage zur Anhängelast geschrieben von Chris am 28. Januar 2010 21:58:50:

Hi Chris,

es heißt ja auch Anhängelast und nicht zGG des Anhängers. Wobei die Stützlast auch dem Fahrzeug zugerechnet wird und nicht dem Hängergewicht.

Beim Führerschein, z.B. C1E heißt es, das zGG des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeuges. Da ist dann das zGG und nicht das tatsächliche Gewicht entscheident. Also darfst du wenn du hinter einen LT45 (leer 2,6 to) einen leeren Anhänger mit 3 to zGG aber tatsächlichem Gewicht von 700kg die Kombination mit dem alten Klasse 3 fahren, mit C1E aber nicht. Das heißt, wer seinen alten 3 umschreiben lassen will, sollte aufpassen daß er die entsrechenden Dinge in den Neuen eingetraen bekommt.

Grüße

Uwe



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