Re: Aufrüsten von 3 auf 5 Plätze
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 28. Juli 2010 21:26:01:
Als Antwort auf: Re: Aufrüsten von 3 auf 5 Plätze geschrieben von Tom am 28. Juli 2010 20:38:55:
Neue gesetzliche Regelungen gibt es meines Wissens keine.
Was mir bekannt ist möchte ich mal so umschreiben :
Nach einigen Unfällen mit Personenschaden auf nachträglich verbauten Sitzplätzen sollen Prüfer angewiesen worden sein , Sitze gennerell nicht mehr einzutragen.
Ist aber aus "mehrfach unbestätigten Quellen" .Einige Prüfer stehen auf dem Standpunkt :
Ist der Sitz an sich geprüft , und die Verankerung jedem Zweifel erhaben , dann ist es ok.
Das heist , es wird gut und gerne die 10fache Festigkeit gefordert gegenüber der normal notwendigen Festigkeit.Du hast auf diese Einstellung aber keinen Rechstanspruch.
Wenn sich ein Prüfer bereit erklärt , einen Sitz abzunehmen , dann macht 150%ige Arbeit .
Verbaut hochfeste Schrauben , überdimensionierte Bleche oder Profile , verzinkt oder gleich Edelstahl.
Wenn der nochmal das Grübeln anfängt , dann kann es sein , das er nein sagt.
Ob sich dann ein anderer Püfer findet , ist erstmal offen.Gruß
Stefan
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