Fahrerlaubnis über 3,5 to
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Geschrieben von Arnim aus Wertheim am 16. Dezember 2009 11:04:14:
Hallo,
vielleicht weiß von Euch jemand definitiv Bescheid: ein Freund sagte mir (ich habe den "alten" Führerschein Klasse 3), daß ich mit diesem meinen LT 45 ab 02.02.2010 nicht mehr fahren darf, es sei denn, ich beantrage nachträglich noch die Verlängerung meines alten Klasse 2 (den hatte ich nicht mehr verlängert, weil ich ihn nicht mehr brauche) und mache noch diese ärztlichen und augenärztlichen Tests.Ich hatte vorher deswegen mal einen Fahrlehrer gefragt und auch unser hiesiges Straßenverkerhsamt angerufen: dort hatte man mir gesagt, für den alten dreier gilt Besitzstandswahrung und mir bleibt die Berechtigung bis 7,49 to ohne weiteren Formalkram erhalten.
Weiß jemand von Euch definitiv Bescheid ?
Gruß
ARNIM
- wie ist denn das mit DDR-Führerschein? LT KölnKalk 16.12.2009 15:50 (4)
- Re: wie ist denn das mit DDR-Führerschein? Martin aus Pirna (tiefster Osten) 17.12.2009 11:24 (0)
- Re: wie ist denn das mit DDR-Führerschein? Jens und Heike 16.12.2009 18:52 (2)
- Re: wie ist denn das mit DDR-Führerschein? Thomas aus Köln 16.12.2009 23:02 (1)
- Re: wie ist denn das mit DDR-Führerschein? Jens und Heike 16.12.2009 23:07 (0)
- Re: Fahrerlaubnis über 3,5 to Arnim aus Wertheim 16.12.2009 13:32 (0)
- Re: Fahrerlaubnis über 3,5 to Callebln 16.12.2009 13:08 (0)
- Re: Fahrerlaubnis über 3,5 to LT KölnKalk 16.12.2009 11:50 (1)
- Re: Fahrerlaubnis über 3,5 to Georgs aus Denkendorf 16.12.2009 13:30 (0)
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