Re: Diese Ausführung?
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Geschrieben von Chris am 03. Februar 2010 19:28:21:
Als Antwort auf: Re: Diese Ausführung? geschrieben von Heinz aus Berlin am 03. Februar 2010 07:07:45:
>Hey Chris,AHK müssen nicht mehr eingetragen sein .Sie müssen eine Prüfnummer tragen und für Dein Fahrzeug zugelassen sein.Somit fällt der ganze Quatsch mit eintragung weg.(laut KFZ Werkstatt)
>Gruß HeinzHallo Heinz,
es gibt heutzutage AHKs mit ABE für bestimmte Fahrzeuge. Die AHKs für den LT1 haben sowas aber nicht und sind nach wie vor Eintragungspflichtig. So sagt der TÜV, und der schafft nun mal an.
Gruß Chris
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