Re: AU Neuregelung
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von Jens und Heike am 21. April 2010 18:45:19:
Als Antwort auf: AU Neuregelung geschrieben von Daniel am 21. April 2010 11:54:13:
Hallo
Ohne AU geht garnichts,"ohne AU keine Wiederinbetriebnahme möglich"
Du kannst aber nach wie vor die AU unabhängig von der HU machen lassen.(Werkstatt des Vertrauens:-)))
Zur nächsten HU, mußt Du eine AU vom gleichem Monat vorweisen,( Die wird dann extra eingetragen, Prüfprotokoll unbedingt mit mitnehmen!!!) oder bei der HU neu machen lassen.
Wenn Du jetzt eine AU, machen lässt(zum Anmelden nötig) kommst Du um eine Neue zum Tüvtermin nicht rum.
Denn ab der nächsten HU, tritt die neue Regelung dann für Deinen Lt in Kraft.
(Auf den Kennzeichen, wird die AU, trotzdem nicht mehr geklebt).
Das Problem, werden wohl noch viele haben, bis HU und AU entlich ein Datum haben.MfG Jens
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten