Re: Diese Ausführung?


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Geschrieben von Heinz aus Berlin am 03. Februar 2010 07:07:45:

Als Antwort auf: Re: Diese Ausführung? geschrieben von Chris am 02. Februar 2010 20:33:11:

>Hi Uwe,
>das Teil muss ein Prüfzeichen haben, für die entsprechende Stützlast und den D-Wert freigegeben sein, und genau dieses Prüfzeichen muss auch in den Papieren eingetragen sein. Bin letztes Jahr bei der HU durchgefallen, weil ein originaler VW-Zughaken ein anderes Prüfzeichen drauf hatte als die drei, die bereits im Schein eingetragen waren.
>Gruß Chris
Hey Chris,AHK müssen nicht mehr eingetragen sein .Sie müssen eine Prüfnummer tragen und für Dein Fahrzeug zugelassen sein.Somit fällt der ganze Quatsch mit eintragung weg.(laut KFZ Werkstatt)
Gruß Heinz



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