Gurtpflicht


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Geschrieben von Michael aus Waghäusel am 04. Mai 2010 01:28:48:

Hallo,

nach der Winterpause unsres LT und Geburt unsres Sohnes stehe ich nun da, wie schon oft diskutiert 2 punkt Gurt oder 3...
Alles schön und recht, hab mir jetzt unseren Sven Hedin angeschaut (Bj 84): laut Schein muß man sich auf der ersten Sitzbank nur angurten, wenn man in Fahrtrichtung sitzt. Gegen die Fahrtrichtung ist es nicht möglich den Gurt sinnvoll einzufädeln, deshalb gehe ich davon aus (Umkehrschluß), dass ich mich entgegen der Fahrtrichtung auch nicht anschnallen muss (es ist ja nicht möglich) oder stelle ich mich nur blöd an (der Gurt gehört durchs Polster?).
Kann ich davon ausgehen dass wenn im Schein explizit steht "in Fahrtrichtung" dass der Umkehrschluß gilt?
Natürlich hat die Bank Gurte, aber kauft mir das die Polizei ab, dass die nur zu gebrauchen sind wenn die Bank nach vorne zeigt, wo es doch heißt wo Gurte vorhanden muß ich sie auch anlegen, doch wenns nicht geht (sie sind in der Bank hinten montiert: bringt mir für meinen Kindersitz/Babyschale auch nichts).

Sehr komplex das Ganze, sorry, aber trotzt intensiver Suche bin ich mir immer noch unsicher mit der ersten Sitzbank, Baby vorn 3 Punkt einigermassen OK. Frau hinten (gängige Praxis) aber was sagt die Polizei: hinten ohne Gurt!

Hab schon viel nachgelesen, doch kann ich mir nicht vorstellen wie ich argumentieren sollte trotz vorhandener Gurte nicht angeschnallt zu sein, weil sie nicht passen.

Grüße
Michael aus Waghäusel



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