Re: wie ist denn das mit DDR-Führerschein?


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Geschrieben von Jens und Heike am 16. Dezember 2009 18:52:15:

Als Antwort auf: wie ist denn das mit DDR-Führerschein? geschrieben von LT KölnKalk am 16. Dezember 2009 15:50:59:

Hallo

Mit dem DDR-Pkw-Führerschein darf man 7,5t fahren. Mit Anhänger Gesamtzuggewicht 12 Tonnen.
Die Motoradführescheine berechtichen Motorräder ohne Begrenzung zu fahren.
Die DDR.Lkw-Führescheine berechtigen nach wie vor zum fahren aller Srandart Lkw´s.
Der Einigungsvertrag macht das möglich. Natürlich fallen die auch unter die Verlängerungsfrist und ärtzliche Gutachten wie die Eu-Führerscheine.
Wir durften auch mit 18 wenn der entsprechende DDR.Führerschein vorlag, alle LKW´s und Motoräder ohne Einschränkung fahren, was in der Wendezeit oft mit Problemen verbunden war,da keiner richtig wusste was erlaubt war und was nicht.
Viele meiner Bekannten, (NVA-Kraftfahrer) sind gleich zur wende ind der BRD bei Speditionen 40 Tonner gefahren obwohl sie noch keine 21 waren.
Genauso verhält es sich bei den DDR.Mopets bis Bj. 1992.
Die dürfen nach wie vor, mit Versicherungskennzeichen 60Kmh statt der heutigen 45Kmh fahren.
In der DDR. durfte man mit PKW und LKW 80Kmh auf Landstraßen fahren, und ab 50 Kmh auf die Autobahn, also mit Moped und Multicar(52Kmh).
Max. Höchstgeschwindigkeit Autobahnen PKW 100kmh mit Anhänger 80Kmh Lkw 80Kmh.
Es gab auch eine Grün-Gelbfase an Ampeln bevor sie auf Gelb umschaltete, und bis ca.1980 durfte man an jeder roten Ampel rechts abbiegen.
Das wurde dann durch den grünen Pfeil abgelöst.
MfG Jens



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