Notiz am Rande ...


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Geschrieben von Klaus am 28. Januar 2010 08:21:05:

Leider nicht wirklich eine Überraschung :-/

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Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 93/10

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 6384 eingetragenen CVC-Camping Van Conversion GmbH, Franz-Knöbel-Str. 34, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sven Dübbers

Geschäftszweig: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Wohnmobilen sowie der Fahrzeugaufbau und Fahrzeugausbau und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen

ist am 27.01.2010, um 10:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Berliner Straße 107, 33330 Gütersloh bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 93/10
Amtsgericht Bielefeld, 27.01.2010

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mfG
K.R.



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