Re: AU Neuregelung
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Geschrieben von Wolfgang aus Witten am 21. April 2010 18:18:01:
Als Antwort auf: AU Neuregelung geschrieben von Daniel am 21. April 2010 11:54:13:
>Ich frag mal hier, auch wenns eine nicht LT-spezifische Frage ist.
>Ich hab die Chance ein LT Womo zu erwerben, Tüv ist noch bis November drauf, AU ist Ende März abgelaufen.
>Die Gesetze wurden ja Anfang des Jahres geändert, so dass AU jetzt Teil der HU ist. Muss ich jetzt zur AU fahren, eine Plakette holen, oder hat sich das erledigt und er muss erst im November hin zur HU/AU?
>Hab schon ein wenig gegoogelt, aber noch nicht wirklich Klarheit erlangt.
>Daniel
Hallo Daniel Du mußt eine AU haben sonst bekommst du keine Zulassung.Du brauchst TÜV und AU zum Anmelden
Gruß Wolfgang
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