Re: Auflastung lt 28 geschafft aber...
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 26. Mai 2010 19:41:23:
Als Antwort auf: Auflastung lt 28 geschafft aber... geschrieben von Michael am 26. Mai 2010 16:04:20:
>Salute
>Danke nochmal für die Infos zur Auflastung des lt 28 ( vorallem für das Teile Gutachten )
>War dann doch ein Kinderspiel musste nix machen nur Bezahlen :-(.
>Mir wurde dann Abnahme Bestätigt aber mit einem geringen Mängel: " Ihr Fahrzeug entspricht nachden Änderungen mit Ausnahme
>folgender Mängel - insoweit den geltenden Vorschriften --Typenschild : unvollständig oder falsche Angaben
>, die Angaben zu zGG ist auf 3000kg abzuändern" häää lt 30 gibts den überhaupt. glaub das werd ich mir schenken grüße aus schwäbisch hall
HalloTypenschild, das ist das Ding in der Beifahrertür - B-Säule.
Wenn du das nicht änderst .... stört es vermutlich niemanden.
Die Typbezeichungen an Front und Heck (LT28 - LT31 - LT35 .....)
gibt es nicht anders.Die würde ich auch lassen , denn beim Bordsteinbarken könnte eine Politesse anhand des Typenschild erahnen ,
das dein LT ein zul.GGW von mehr als 2800kg hat.
Mit mehr als 2800kg ist das Parken mit der Beifahrerseite auf dem Bordstein/Fußgängerweg nicht zulässig .Also keine schlafenden Mädels aufwecken - die stellen nur unnütze Fragen.
Gruß
Stefan
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