Re: Fragen zur Gasprüfung
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Geschrieben von Sven F am 21. Mai 2010 20:39:54:
Als Antwort auf: Re: Fragen zur Gasprüfung geschrieben von Christoph740 am 21. Mai 2010 19:57:46:
Ich war mit unserem im ausgeräumten Zustand bei TüV wegen HU. Innen war er wirklich komplett leer.
Die HU hat er so ohne Gasprüfung bestanden. Ich habe aber auch erst im Nachhinein erfahren, dass die Gasprüfung Pflicht ist für die HU.
Die Gasprüfung muss ich noch in Angriff nehmen, will aber erst von Gasflasche auf Tank umrüsten.Grüße
Sven>Vielen Dank für die Antworten, dann werde ich das auch mal in Angriff nehmen. Langsam hege ich Zweifel ob ich überhaupt noch fertig werde mit Reperaturen und Ausbesserungsarbeiten.
>Gruß
>Christoph740
>>>>Vielen Dank schon mal. Was tun, wenn es das gelbe Faltblatt nicht mehr gibt? Kann man auch ohne Gasprüfung zu HU oder ist das Voraussetzung?
>>>Hallo Christoph,
>>>wenn Du das gelbe Heftchen nicht mehr hast, stellt Dir der prüfende Betrieb ein neues aus (war zumindest bei mir so).
>>>Was passiert, wenn Du zu dem Tank keine Unterlagen mehr hast, weiß ich nicht, aber es geht vermutlich genauso.
>>>Gruß
>>>ARNIM
>>Hallo, beim Tank ist es so, daß der letzte Prüftermin mit einem Stahlstempel auf der Fläche, auf der sich auch die Armaturen befinden, eingeschlagen ist. Mach die mal sauber, wenn nötig.
>>Bei der Prüfung des Behälters muß dieser ausgebaut und frei vom Gas sein. Bei der Prüfung wird dieser mit Wasser gefüllt und mit 30 bar abgedrückt. Dann wird das Wasser aus diesem wieder entfernt und wenn es wahr ist, auch innen getrocknet. Rolf aus LB.
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