formel zur abbremsung auf bremsprüfstand.....
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Geschrieben von christian kiel am 05. März 2010 22:41:38:
Als Antwort auf: Bremswerte VW LT geschrieben von Colori Schilling am 03. März 2010 12:38:40:
(bremskraft [N] aller betriebsbremsen : z.G.G. ) x 100% = abbremsung
die abremsung muss bei pkw, bzw. bei sonstigen fahrzeugen (wohnmobil), (nicht lkw)sollte 50% betragen. (den aktuellen wert weiß nicht)
520+550+410+420=1900
weiß jetzt nicht welches z.G.G. dein clou hat, aber laut der rechnung darf er 3800kg schwer sein.
wichtig ist auch, das die bremskraftzeiger der linken und rechten bremse in den oberen 2/3 nicht mehr als 25% unterschied während der bremsung haben. bsp. max bremskraft 300N vorn, dann müssen die bremsen ab 100N nicht mehr als 25% zueinander abweichung haben.
wenn auf deiner hinterachse absolut keine kennnzeichnung steht, dann weiß der tüv auch nicht, was das für eine achse ist. nachweisen muss das der halter...nicht der tüv.
aber irgendwie versteh ich die ganze sache nicht.
erstens sollten deine bremskraft ausreichen und zweitens, wenn du eine originalachse, aus einem anderen lt eingebaut hast, dann hat die doch ne kennzeichnung ???was steht den wort für wort in dem gutachten?
gruß christian
heut ist letzer urlaubstag :-( in der schweiz....morgen ab nach haus...bähh
auf diese angaben gibts keine gewähr...die gibts beim tüv
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