Re: H-Kennzeichen und Büro- und Konferenzmobil
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Geschrieben von Jack am 05. August 2010 17:27:52:
Als Antwort auf: Re: H-Kennzeichen und Büro- und Konferenzmobil geschrieben von Jack am 05. August 2010 14:40:46:
Hi all
hier ein Auszug eines ADAC Experten, aufgrund dessen ich überhaupt nachfrage
"Da das Verbot der Verkehrsteilnahme in sogenannten Umweltzonen einen erheblichen Einschnitt in die Mobilität des Betroffenen darstellt,
wurden durch Anhang 3 der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge"
(Kennzeichnungsverordnung) bestimmte Kraftfahrzeugarten von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
ausgenommen, wenn sie nicht gem. § 2 Abs. 1 der Verordnung gekennzeichnet sind.
Dies bedeutet, dass u. a. Oldtimer gemäß § 2 Nr. 22 FZV mit H- oder 07-Kennzeichen auch ohne Plakette in Umweltzonen am Verkehr teilnehmen dürfen.
Ein Oldtimer-Gutachten allein genügt nicht.
Das Fahrzeug kann als Büro- und Konferenzmobil zugelassen bleiben.
Auch Büro- und Konferenzmobile sind, ebenso wie Wohnmobile, von den Regelungen der Feinstaubzone betroffen. "
Ich glaube auch, dass ich mich entscheiden muss ob Oltimer oder Büro-mobil. Damit wäre die Aussge des ADAC einfach nur Stuss.
Mich hätte nur interessiert ob jemand das schon gemacht hat. Über das Gutachten und die Vorraussetzungen habe ich mich schon informiert und es sollte klappen (muss ev. nachweisen, dass die Sitze als zeitgenössischer Umbau gelten)
Gruss
>Jack
- Re: H-Kennzeichen und Büro- und Konferenzmobil Joachim S 05.08.2010 18:28 (0)
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