Re: Aufrüsten von 3 auf 5 Plätze


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Geschrieben von Tom am 28. Juli 2010 20:38:55:

Als Antwort auf: Aufrüsten von 3 auf 5 Plätze geschrieben von Clemens aus Schweft am 28. Juli 2010 14:36:29:

Hallo Clemens!

Mich wundert es, daß Dir TÜV und VW so ne strikte Absage dazu erteilen! Ich hatte das auch vor ein paar Jahren.
Mein LT hatte auch nur vorne die 3er-Sitzbank und hinten nichts (keine Aufnahmen etc. im Boden)! Ich hab dann im Vorfeld beim TÜV angerufen und die haben mir gesagt, wenn das ordentlich durch´s Bodenblech verankert ist, dann tragen die es auch ein.
Ich hab dann beim online-Auktionshaus eine Doppelsitzbank mit integrierten Gurten erstanden. Diese habe ich dann hinten so positioniert, daß ich von unten zwei Stahlschienen zwischen die Querträger einschweissen konnte. Dann von oben mit vier Stück M12-Schrauben samt großer Beilagscheiben und Stopmuttern durchgeschraubt. Damit zum TÜV und mit ner 5-Sitz-Zulassung wieder heim. Jetzt dürfen die Kids auch mit in Urlaub!

Frage ans Forum:
Wurden seit meiner Eintragung evtl. irgendwelche neuen Bestimmungen dazu erlassen? Ich habe nur mitgekriegt, daß Eintragungen von Längs-zur-Fahrtrichung-Sitzbänken verboten wurden. Aber in-/gegen-Fahrtrichtung wär mir jetzt neu, daß da gar nix mehr geht???

Tip: Versuch´s weiter bei anderen TÜV-lern, Dekra, etc. Der KvB kann Dir mit Sicherheit auch sagen, wo und ob da was geht. Viel Erfolg damit!

Gruß Tom

>Hallo,
>bin auf der Scuhe nach nem Lt mit 5 Sitzplätzen. Habe jetzt ein gutes Angebot zufällig direkt aus der Umgebung bekommen. Leider hat er nur 3 Sitzplätze vorne und ich bräuchte unbedingt hinten noch 2. Habe beim TÜV und in Vw Werkstätten angerufen ob ich mir einfach noch 2 Sitze einbauen kann und der TÜV sie mir dann einträgt. Aber anscheinend gibt es keine Möglichkeit das zu tun, wenn dieser Ausbau vom Vw-Werk ursprünglich nicht vorgesehen war.
>Kann mir jemand von euch weiterhelfen? Weiß jemand bescheid, ob ich mir nicht doch einfach noch ne 2er oder 3er Sitzbank (natürlich original) einbauen kann? Der Mann aus der Vw-Werkstatt meinte, dass es wegen der Bodenverankerung dann keinesfalls zugelassen wird. Würde mich freuen, wenn sich vielleicht jemand möglichst schnell bei mir meldet. Vielleicht auch direkt per Email, da ich mir nicht sicher bin wo ich die Antwort hier im Forum abrufen kann ;-)
>Vielen Dank schon mal für die Mühe
>Gruß Clemens



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