Re: Leuchtweitenregulierung ab wann war die Pflicht ?


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Geschrieben von Chris am 08. Juli 2010 09:37:13:

Als Antwort auf: Re: Leuchtweitenregulierung ab wann war die Pflicht ? geschrieben von Turboworfel am 07. Juli 2010 18:09:48:

Moin Olaf,

also bei uns der TÜV Nord prüft fast immer die LWR, wenn eine vorhanden ist. Mit einem bekannten Mangel zum TÜV zu fahren und zu hoffen, daß der das nicht sieht, ist einfach nur doof. Denn ein paar Kleinigkeiten kommen immer dazu und schon muss man zur Nachprüfung.
Ein paar Grundregeln zum TÜV, einfache Dinge die man vorher checken kann damit es keine Probleme gibt:
-Bremsanlage muss voll funktionsfähig sein. Natürlich hat man daheim keinen Bremsenprüfstand, aber vieles kann man trotzdem kontrollieren: Nachstellung der Trommelbremsen, Bremsverhalten allgemein, korrodierte Bremsleitungen (immer gerne genommen!), gängiger und dichter Bremskraftregler, funktionierende Handbremse. Am besten vor der Prüfung noch mal auf freier Strecke ein paar ordentliche Vollbremsungen hinlegen, um die Beläge fit zu machen.
-Licht: Alle Leuchten müssen funktionieren, LWR wenn vorhanden muss funktionieren, Scheinwerfereinstellung (kann man auch zu Hause machen).
-Lenkung: Kein übemmäßiges Spiel im Lenkgetriebe, kein Spiel in den Spurstangenköpfen und Umlenkhebeln.
-Fahrwerk: Querlenkerbuchsen und Traggelenke nicht verschlissen. Bei den oberen Querlenkerbuchsen müssen die Schrauben mittig in der Buchse sitzen, sind sie nach einer Seite hin verschoben, sind die Buchsen fällig. Traggelenke müssen spielfrei sein.
-Gurte: Ohne sichtbare Beschädigungen, Aufroller müssen halbwegs funktionieren.
-Motor, Getriebe, Hinterachse: Dürfen leicht ölfeucht sein, bei Tropfenbildung gibts einen Mangel. Schlimmstenfalls einen Block vor dem TÜV noch mal anhalten und trockenwischen.
-AU: Leerlaufdrehzahl und Abriegeldrehzahl müssen in etwa den Vorgaben entsprechen, ggf. einstellen. Wichtiger ist: Der MOtor muss die Drehzahlen konstant halten, sonst wirds nix. Gegen Trübungsprobleme (Ruß) hilft Biodiesel tanken und den Volllastanschlag so weit reindrehen, daß sich der Wagen gerade noch beschleunigen lässt und die Abriegeldrehzahl im Leerlauf noch erreicht (originale Einstellung merken!!). Idealerweise vor der Prüfung noch mal richtig über die Autobahn scheuchen, denn im Kurzstreckenbetrieb sammelt sich ziemlich viel Ruß im Auspuff, der bei der AU sich löst und die Messung versaut.
-Ansonsten halt das leidige Thema Rost. Sieht normalerweise ein Blinder.

Gruß Chris



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