Re: Fahrerlaubnis über 3,5 to


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Geschrieben von Callebln am 16. Dezember 2009 13:08:12:

Als Antwort auf: Fahrerlaubnis über 3,5 to geschrieben von Arnim aus Wertheim am 16. Dezember 2009 11:04:14:

Hallo Arnim,
wenn du deinen 3er vor dem 01.01.1999 gemacht hast, kannst du auch weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 to fahren. Beim Umschreiben auf den neuen würdest du die Klassen B, C1 und C1E ohne zeitliche Begrenzung erhalten. Dazu brauchst du keinen 2er. Wer den 3er ab dem 01.01.1999 gemacht hat, kann auf Antrag auch die Klassen C1 und C1E bekommen, aber befristet bis zum 50. Lj. Danach bedarf es einer ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung für die Verlängerung, sonst fallen die Klassen automatisch weg und es verbleibt nur Klasse B bis 3,5 to.
Viele Grüße
Calle

Bundesministerium für Verkehr . Besitzstandsregelungen

Wikipedia - Führerschein und Fahrerlaubnis


>Hallo,
>vielleicht weiß von Euch jemand definitiv Bescheid: ein Freund sagte mir (ich habe den "alten" Führerschein Klasse 3), daß ich mit diesem meinen LT 45 ab 02.02.2010 nicht mehr fahren darf, es sei denn, ich beantrage nachträglich noch die Verlängerung meines alten Klasse 2 (den hatte ich nicht mehr verlängert, weil ich ihn nicht mehr brauche) und mache noch diese ärztlichen und augenärztlichen Tests.
>Ich hatte vorher deswegen mal einen Fahrlehrer gefragt und auch unser hiesiges Straßenverkerhsamt angerufen: dort hatte man mir gesagt, für den alten dreier gilt Besitzstandswahrung und mir bleibt die Berechtigung bis 7,49 to ohne weiteren Formalkram erhalten.
>Weiß jemand von Euch definitiv Bescheid ?
>Gruß
>ARNIM



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