Re: Fahrerflucht!!! Drecksack


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Geschrieben von Franko aus Berlin am 09. Juni 2010 16:22:01:

Als Antwort auf: Re: Fahrerflucht!!! Drecksack geschrieben von derDaniel am 08. Juni 2010 23:31:42:

>alter schwede.. das ärgert...
>hatte ähnliche situation in frankreich... gerade frisch lackiert und schön gemacht den sven... ballert uns vor quiberon sone omi voll in die seite.. haben sogar fotos von ihrem auto und der beule.. sie hat alles abgestritten... wir zur polizei.. (kommen in frankreich nicht raus wegen einem "lackschaden") mit kennzeichen und alles.. wurden vertröstet.. anzeige wurde geschrieben.. aber omi hat kein telefon.. sollen uns keine hoffnung machen.. da anderer stadtteil und so... ein hoch auf den adac der uns am telefon alles on the fly übersetzt hatte.. die wären sogar vorbei gekommen..
>hier zuhause dann alles mit meiner versicherung geklärt... 1 jahr gewartet und mit der beule als beweistück rumgefahren... pustekuchen.. omi über alle berge..
>die wollten sofort abhauen.. wenn mein kumpel sie nicht sofort mit seinem bulli eingeparkt hätte nachdem sie wenden und abhauen wollte.... hätten wir keine bilder hinbekommen..
>DAS ÄRGERT SOOO
>
>
>(der doofe opi von der versucht zu erklären das die beule ja vorher schon drin war....)
>
>(das auto von denen.. definitiv mein lack... )
>
>(bei weiteren bildern hat sie sich dann vor die 'macke' gestellt... man sieht auch schön wie bo sie einparken musste....)
>wie du siehst.. bei mir hat selbst ne fotodoku nicht geholfen. und mein schaden war bei weitem nicht so hoch wie eurer...
>es ärgert einen nur.. und die kosten sind hoch den kram zu reparieren..
>kopf nicht hängen lassen!! bei mir wars nen tag schlechte laune.. dann haben wir mit gaffa nen schriftzug mit nem pfeil auf die beule geklebt.. ;) (nashorn)
>so long,
>derDaniel

Hatte ein ähnliches Problem 2006 in Frankreich.Konnte Den Fahrer aber festhalten. Jede Menge Verständigungsschwierigkeiten ( "ich nicht verstehe" ) Polizei wollte nicht kommen. Nach Über 1 1/2 Jahren ein Schreiben von der in Deutschland mit der Regulierung beauftragten Versicherung.

"Eine Haftung kann von beiden Unfallbeteiligten nich nachgewiesen werden. Das französische Recht sieht hiernach vor, dass beide Unfallbeteiligten entschädigt werden."

Es hat lange gedauert, ich weiss auch nicht genau auf welchen Passus des französischen Rechts sich hierbei berufen wurde, aber ich bin sehr groszügig entschädigt worden.



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