Re: Fragen zur Gasprüfung


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Geschrieben von Christoph740 am 21. Mai 2010 18:50:23:

Als Antwort auf: Re: Fragen zur Gasprüfung geschrieben von Stefan Steinbauer am 21. Mai 2010 17:18:20:

Vielen Dank schon mal. Was tun, wenn es das gelbe Faltblatt nicht mehr gibt? Kann man auch ohne Gasprüfung zu HU oder ist das Voraussetzung?

>Hallo Christoph
>
>zur Gasanlage gehört ein gelbe Faltblatt , in dem die Anlage mit allen Teilen aufgeführt ist.
>Auf einer Innenseite sind die bisherigen Wartungstermine vermerkt.
>zur 2 jährigen Prüfung :
>Einfache Dichte und Funktionsprüfung.
>Die Gaslanlage wird mit einer Art Luftpumpe auf einen bestimmten Überdrück "aufgepumpt".
>Dieser Druck darf innerhalb einiger Minuten nicht abfallen.
>Danach werden nacheinander alle Brenmer eingeschaltet/gezündet. Jeder Brenner muß eine stabile Flamme erzeugen und darf nicht von alleine ausgehen.
>Wenn möglich , werden die Flammen ausgeblasen . Nach wenigen Sekunden ist ein "Plong" zu vernehmen.
>Das ist ein automatisches Ventil , das bei Verlöschen der Flamme den Gasaustritt stoppt.
>Ist die Prüfung bestanden , wird am Fahrzeugheck nahe dem Nummernschild ein goldener Aufkleber angebracht und man erhält im gelben Faltblatt einen weiteren Eintrag.
>
>Zur Gastankprüfung :
>Druckbehälterprüfung , die alle 10 Jahre wiederholt werden muß.
>Dazu haben wir einiges im Wiki stehen.
>http://www.lt-forum.de/dokuwiki/doku.php?id=start:aus_umbauanleitungen:wohnmobilausbau:womo_gasanlage:gasanlage_behaelterpruefung
>
>Die Preise variieren erheblich !
>Sowohl bei der 2 jährigen Prüfung als auch bei der 10 jährigen Prüfung muß man nachfragen , was man zu bezahlen hat .
>Bei der Gastankprüfung ist manchmal auch eine Aussensanierung mit im Preis , der dann höher ausfällt.
>Wenn du weitere Fragen hast , dann melde dich nochmal.
>
>Gruß
>Stefan



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