Re: schlechtes verhalten eines ebay händler: tuning--power
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Geschrieben von Wolfgang m.d. H-Frosch am 12. Juni 2009 11:23:47:
Als Antwort auf: schlechtes verhalten eines ebay händler: tuning--power geschrieben von christian kiel am 11. Juni 2009 17:10:04:
Hallo Christian,
lies mal genau in den AGB's nach. Da steht:Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Und da du ja MEHR als 40,- EUR bezahlt hast und die Sache NICHT der entspricht, die du haben wolltest, ist die Sache auf jeden Fall kostenfrei für dich. Also, ebay einschalten, mit Anwalt drohen und gegebenfalls eine Abmahnung lostreten (per Anwalt).
In den meisten Fällen dürfte eine Drohung (Anwalt und Abnahnung) schon ausreichen.
Das alles aber schriftlich!!!
Gruß, Wolfgang
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