Re: LT-Überladung-Bußgeld; wer weiß darüber etwas genaues?
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Geschrieben von Martin aus Hockenheim am 14. März 2009 22:41:33:
Als Antwort auf: LT-Überladung-Bußgeld; wer weiß darüber etwas genaues? geschrieben von gr am 14. März 2009 13:42:12:
Hallo Gerald
Das stimmt schon so. War ja mit dem Karmann auch schon mit 4 Tonnen unterwegs. Fazit: Ventil
flog raus.
Aber zu deinem Thema. Es kommt immer darauf an, wer dich kontrolliert. Älterer Kollege in Endstufe
ist umgänglicher als jüngerer, gilt ja auch bei den Polizisten das Leistungsprinzip.
Es kommt auch auf dein eigenes Verhalten an, bist umgänglich, kooperativ, verweigerst, willst erst
mal Namen und Dienstgrad, zusätzlich noch Dienstausweis (dann kommt das volle Programm).
Mitgestaltend sind die Wetterumstände, persönliche Verhältnisse etc. Kennst das aber von deinem
Job auch.
Je nach Umständen kannst dann weiterfahren mit oder ohne Bußgeld. Oder du musst den LT abspecken,
an Ort und Stelle (Alkoholvorräte übernehmen die Freundlichen auch nicht mehr).
Ich bin ja bei größeren Urlaubsfahrten (Skandinavien) immer so im Bereich von + 10 - 20 %.
Wir sind seit 1976 immer mit dem Womo unterwegs, wurden jedoch noch nie gewichtsmäßig kontrolliert,
wobei die Vorderachslast auf der Beifahrerseite in den letzten Jahren etwas zugenommen hat:-))))Gruß auch an Cecilia
Martin
und ruf mich mal an.
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