Re: LT-Überladung-Bußgeld; wer weiß darüber etwas genaues?
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Geschrieben von Eugen am 14. März 2009 17:41:16:
Als Antwort auf: LT-Überladung-Bußgeld; wer weiß darüber etwas genaues? geschrieben von gr am 14. März 2009 13:42:12:
>Hallo,
>und immer hat mein "bester Freund "Gewichtsprobleme"; deshalb diese Frage.
>Das habe ich bisher im Internet gefunden.
>Stimmt das so?
>Wer hat Referenzen dazu?
>Gruß Gerald
>Bei der geringen Nutzlast des 2,8-Tonner ist dieser aber sehr schnell überladen!
>Hier mal ein Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:
>b) bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
>Nr. Überschreiten in v.H. Regelsatz in Euro
>199.2.1 mehr als 5 bis 10% Überladen, ergibt ein Bußgeld von: 10 €
>199.2.2 mehr als 10 bis 15% Überladen, ergibt ein Bußgeld von: 30 €
>199.2.3 mehr als 15 bis 20% Überladen, ergibt ein Bußgeld von: 35 €
>Etwas teurer wird's erst ab einer Überladung von mehr als 20% und dann gibt es auch "Treuepunkte" in Flensburg.
>
>(Mit Anhänger ist gegebenenfalls mit einer drastischen erhöhung der Regelsätze zu rechnen!)Hallo Gerald,
wenn Du bedenkst, wie teuer Übergepäck z.B. bei Ryanair oder Germanwings ist, sind das doch Schnäppchen :-)))
Gruß
Eugen
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