Re: O.T. AHZ-Rechtsfrage


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Geschrieben von Frank aus MTK am 08. Juni 2009 12:17:22:

Als Antwort auf: O.T. AHZ-Rechtsfrage geschrieben von Uwe adsV am 08. Juni 2009 12:03:12:

Hallo Uwe,
das ist meiner Meinung nach nur der Fall, wenn durch selbige z.B. Teile des Nummernschildes oder der Beleuchtung/Reflektoren verdeckt werden.
Sollte aber auch ggf. in der zugehörigen ABE /Anleitung als Auflage drinne stehen.
Gruß
Frank



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