LT-Überladung-Bußgeld; wer weiß darüber etwas genaues?


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Geschrieben von gr am 14. März 2009 13:42:12:

Hallo,
und immer hat mein "bester Freund "Gewichtsprobleme"; deshalb diese Frage.
Das habe ich bisher im Internet gefunden.
Stimmt das so?
Wer hat Referenzen dazu?
Gruß Gerald


Bei der geringen Nutzlast des 2,8-Tonner ist dieser aber sehr schnell überladen!

Hier mal ein Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:

b) bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Nr. Überschreiten in v.H. Regelsatz in Euro

199.2.1 mehr als 5 bis 10% Überladen, ergibt ein Bußgeld von: 10 €

199.2.2 mehr als 10 bis 15% Überladen, ergibt ein Bußgeld von: 30 €

199.2.3 mehr als 15 bis 20% Überladen, ergibt ein Bußgeld von: 35 €

Etwas teurer wird's erst ab einer Überladung von mehr als 20% und dann gibt es auch "Treuepunkte" in Flensburg.


(Mit Anhänger ist gegebenenfalls mit einer drastischen erhöhung der Regelsätze zu rechnen!)



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