Re: Besteuerung LT28 Allgemein


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Geschrieben von ltfahrer am 28. März 2009 13:45:52:

Als Antwort auf: Re: Besteuerung LT28 geschrieben von Chris am 28. März 2009 09:00:27:

hallo alle

Wichtig bei einem lkw ist auch das er eine trennwand hat.zwar nicht zwingend aber gut zu haben. ich würde beim finanzamt widerspruch einlegen und gleich bilder mit schicken. eventuell auch eins mit ladung.
ein büromobil wird nicht nach gewicht besteuert die zeiten sind vorbei.
ganz allgemein geschrieben: es gibt immer wieder leute die es bei der besteuerung gut getroffen haben. teils aus nachlässigkeit oder unwissenheit beim finanzamt und teils auch einfach wegen den fakten.
die einstufung der steuer hat nichts mit der zulassung zu tun sondern mit der festlegung des finanzamtes. dafür gibt es gesetze aber vorallem urteile aus denen das hervor geht. aber vieles ist auch einfach unsicher und nicht festgelegt. ein wohnmobil ohne stehhöhe an kocher und spüle ist z.b. laut zulassung ein wohnmobil aber laut steuer kein wohnmobil. zum vorwiegenden personentransport ist es aber auch nicht gebaut. also auch kein pkw. bleibt nur steuer nach gewicht also 160 euro bei 2,8 tonnen. urteil dazu kenne ich jetzt keines also eventuell wirds per urteil doch wieder pkw steuer. denn das steuerrecht kennt nur pkw steuer, womo steuer, und sonstige also lkw und früher mal die wohnmobile über 2,8 tonnen.
die zulassung als pkw ist auch interessant. der lt wird zwar dann erst mal als pkw versteuert was 930 euro sind, aber das ist so nicht korrekt. das finazamt sieht überall wo man einen sitz befestigen könnte einen sitz. also hat der lt 12 sitze denn dafür ist die karosserie der pkw typen ausgelegt.so sind also 9 sitze eingetragen und man zahlt pkw versicherung, hat vielleicht nur 2 sitze verbaut, aber man könnte ja 12 einbauen also ist es weder womo noch pkw. bleibt nur noch sonstige und das macht wieder 160 euro bei 2,8 tonnen.

hoffe jetzt ist alles etwas besser verständlich. meine unkorrekte ausdrucksweise und unfachlichen beschreibungen bitte ich zu verzeihen ich hoffe sie füuhren abwer zu einem besseren verständnis. teils ist dies auch nicht die herrschende meinung. schaut man sich urteile an so erkennt man das auch die rechtsprechung sich nicht sicher ist.

gruß simon



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