Re: .....das mit dem Gasschlauch, hab ich auch noch nicht gewusst....


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Geschrieben von Gasi am 08. September 2009 14:20:35:

Als Antwort auf: .....das mit dem Gasschlauch, hab ich auch noch nicht gewusst.... textlos geschrieben von Thomas aus Köln, zZ. Ostsee am 08. September 2009 14:09:33:

Diese neuen Europaweiten Regelungen bringen auch weitere Veränderungen mit sich. So ist der Betrieb von Verbrennungsheiz geräten während der Fahrt nun ebenfalls für den ganzen EU Raum geregelt (Heizgerätrichtlinie 2001/56/EG) und bei entsprechender Ausstattung ab sofort ausdrücklich erlaubt (gilt für Anlagen die nach 2007 zugelassen wurden).

Achtung: In der Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG ist ausdrücklich von Verbrennungsheizgeräten (= Heizung) und von Verbrennungsheiz-geräten als Bauteil (= z.B Gasbrenner des Kühlschrank) die Rede.
Damit ist rechtlich gesehen der auch der Betrieb des Kühlschranks während der Fahrt nur in Verbindung eines Gasreglers nach EN12864 (z.B Secomotion ) zulässig.
Diese sind auch für Zweiflaschenanlagen lieferbar, aber nicht mit den herkömmlichen Mehrflaschenanschlüssen (z.B Duomatic,Triomatic) kombinierbar´(andere Anschlüsse und keine Druckschläuche!!)

Diese Verbrennungsheizgeräterichtlinie gilt bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen sogar für Frankreich wo bisher ein Betrieb ausdrücklich verboten war. Der Aufbau der Anlage garantiert, dass bei einem eventuellen Unfall kein Gas aus der Anlage austreten kann.


Wichtig :
Altanlagen: Diese Richtlinie gilt nur für entsprechend ausgestattete Fahrzeuge ab Erstzul. 2007 und nur mehr diese dürfen während der Fahrt Verbrennungsheizgeräte betreiben.
Bei ältere Anlagen die bisher während der Fahrt betrieben werden durften, ist ein Betrieb während der Fahrt nur mehr mit Gasreglern nach EN 13786 (50mbar oder 30mbar), unter Berufung auf den Bestandsschutz (vorläufig) zulässig !
Hier kommt der Grundsatz der "Einhaltung des derzeit höchsten technologischen Standard" zum Tragen.
Bei den alten Anlagen war nur ein einfacher Gasregler mit Schlauchbruchsicherung verbaut.
Nach der neuen Norm ist dies alleine zu wenig. Der Durchflussregler muss nun andere bzw. weit mehr Aufgaben erledigen. Außerdem müssen spezielle Druckschläuche verwendet werden.
In Frankreich ist ein Betrieb während der Fahrt mit solchen Altanlagen nicht erlaubt !


Die Funktionen der neuen Durchflussregler:

1. Regeln des Betriebsdruck (30mbar)
2. Abschalten bei Schlauchbruch u. Beschädigung (dies wurde teilweise auch von alten Reglern gemacht)
3. Regelung der Gasdurchflussmenge (800,1200,1500g pro Std.) (neu)
4. Abschalten bei Überschreitung der Durchflussmenge (neu)
5. Bei Überdruck wird in den aufgesetzten Zwillingsregler entlüftet (neu)


Ein kleiner Auszug aus den Anforderungen an die Gasanlage (ab 2007), damit der Betrieb der Heizung während der Fahrt erlaubt ist:

1. Die Gasanlage muss mit einem Gasregler nach EN 12864 (z.B. Truma SecuMotion, GOK usw.) ausgestattet sein. Diese Regler gibt es mit verschieden großen Durchflussmengen (z.B. 800/1200/1500g/Stunde) je nach Größe der Gasanlage. Der Betriebsdruck ist immer 30mbar !!. Eine Nachrüstung bei 50mbar Anlagen mit einer Secumotion Anlage ist nicht möglich und auch nicht zulässig.
Auf diesem Regler ist ein Durchflussbegrenzer verbaut, der bei einem Störfall sofort den Gasdurchfluss unterbricht. Es gibt auch einen Zweiflaschenanschluss. Diese Regler entsprechen allen gültigen Vorschriften (EN12864 & EN13786) und sind daher auch für den gewerblichen Bereich zugelassen.
2. Die Verbindung zum Gasrohr muss mit einem speziellen Druckschlauch (mit länderspezifischen Anschluss - es gibt in Europa 5 verschiedene) sowie einer Schlauchbruchsicherung durchgeführt werden.




Antworten:


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