Re: Besteuerung LT28
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 28. März 2009 16:17:27:
Als Antwort auf: Re: Besteuerung LT28 geschrieben von Dieter am 28. März 2009 12:16:41:
>Hallo Stefan,
>der LT wird von mir zum Transport von landwirtschaftlichen Geräten (Rasenmäher, Motorhacke,..) und Produkten (Äpfel, Birnen, Zwetschgen, Saft,m Maische) benutzt und ist hinten komplett leer, hat also weder Gurte / Gurtaufnahmen noch Sitze. An der Seitenwand rechts und links sind kleine Fenster (etwas kleiner als die Schiebetür. Im hinteren Kastenteil und an den Hecktüren sind keine Fenster.
>Grüsse
>Dieter
Hallo Dieterwie schon angedeutet geht das ganze durcheinander auf die leidige Diskussion um die Besteuerung großer Geländewagen zurück.
Das war 2004/2005 von einer Zeitung mit BILD angestoßen worden.Der Gesetzgeber sah handelungsbedarf , waren doch Steuermehreinnahmen zu erwarten.
Also schnell mal den § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gestrichen , und schon zahlen die Geländewagen mehr. So dachten sich die Herren Volksvertreter das.
Es sollten auch Fahrzeuge über 2,8to wie PKW besteuert werden können , wenn diese typische Eigenschaften eines PKWs aufweisen.
Dumm nur , das diese Gesetzesänderung eigentlich alle Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5to betrifft . Denn die Finanzämter nehmen erstmal die Eigenschaft "PKW Ähnlich" an , und bemessen die Steuern nach Hubraum.
Jetzt zählst auch du zu den Betroffenen dieser völlig ungeeigneten und wenig durchdachten Maßnahme.Für dich ist die Sache aber nicht hoffnungslos , denn du kannst ja nachweisen , das der überwiegende Teil des Innenraums zum Ladungtransport dient . Für den Transprort von Personen sind keine Sitze vorhanden , und lassen sich auch nicht schnell nachträglich montieren.
Hier mal kurz die Zeilen , die bei www.KFZ-Steuer.de zu dem Theam zu finden sind :
Für Kombinationsfahrzeuge ist daher ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse die in der Regel wesentlich höhere Kfz-Steuer für Pkw zu erheben, es sei denn, das Kraftfahrzeug ist nach Bauart und Einrichtung als Lkw anzusehen, und daher vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt. Für diese Abgrenzung von Pkw und Lkw ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine Anzahl von Kriterien zu berücksichtigen, wie beispielsweiseAnzahl der Sitzplätze,
zulässige Ladung,
Größe der Ladefläche,
Ausstattung mit Befestigungspunkten für Sitze und mit Sicherheitsgurten,
Verblechung der Seitenfenster,
Höchstgeschwindigkeit,
äußeres Erscheinungsbild bzw. Herstellerkonzeption und mehr.Du mußt Widerspruch einlegen , entweder persönliche oder schriftlich.
Die Frist hierzu steht auf dem Bescheid.
Du solltest dies aber besser umgehend tun.Wenn von dir technische Änderungen verlangt werden , dann gilt die hohe Steuer bis zum Tag , an dem diese Änderung eingetragen ist. Eine mögliche Änderung wäre zB , das man ggf vorhandene Bank/Gurt-Befestigungspunkte unbrauchbar machen muß.
Wenn nichtmal die vorhanden sind - und nie waren , dann hin und protestieren.
Viel ErfolgGruß
Stefan
- Re: Besteuerung LT28; geht doch ins Wiki, oder? ´bitte´! textlos gr 28.03.2009 17:30 (2)
- Re: Besteuerung LT28; geht doch ins Wiki, oder? ´bitte´! Stefan Steinbauer 28.03.2009 18:20 (1)
- Re: versteh ich. textlos gr 29.03.2009 18:14 (0)
- der Gesetzestext hierzu Stefan Steinbauer 28.03.2009 16:34 (2)
- Re: der Gesetzestext hierzu ltfahrer 28.03.2009 19:28 (1)
- Re: der Gesetzestext hierzu Stefan Steinbauer 28.03.2009 20:55 (0)
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