Re: Erfahrung mit Abrechnung Gutachten § 19 beim TÜV


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Geschrieben von Uwe am 10. April 2009 09:31:57:

Als Antwort auf: Erfahrung mit Abrechnung Gutachten § 19 beim TÜV geschrieben von Chris am 09. April 2009 21:14:25:

Moin Chris,
im § Dschungel kenn ich nich aus. Allerdings wurden mal normale Eintragungen mit ABE oder Teilegutachten wie z.B. AHK´s günstiger berechnet, als Einzelabnahmen wie z.B. ne Reifengröße die der Hersteller ab Werk nicht freigegeben hatte. Hier liegts dann am Prüfer das ganze abzusegnen oder auch nicht. Diese Einzelabnahmen waren generell teurer. Wo allerdings die Sätze hierzu liegen kann ich nicht sagen.
Hatte vor zwei Jahren an meinem Bike jede Menge Eintragungen, davon schon 3 ohne ABE und Gutachten, 2 mit. HU dabei waren zusammen 140,- €. Der hat dabei ne Pauschale berechnet. Sonst wär ich wesentlich teurer gekommen, wenn er jede Eintragung berechnet hätte. Am LT hat mich der Spass knapp nen 100er gekostet. HU, Sitzplatz eintragen (Sitbank statt Einzelsitz) und die Umschreibung zum WoMo.
Denke die Prüfer legen Preis auch nach eigenem Ermessen fest. Und dran rümnörgeln werden wohl die wenigsten, wenn sie ihre Eintragung bekommen.
Gruß Uwe


>Kann mir einer sagen, wie das mit Eintragung von Änderungen am Fahrzeug nach § 19 beim TÜV allgemein geregelt ist im Bezug auf die Gebühren? So wie ich das kenne und wie es auch auf der Homepage vom TÜV Nord dargestellt ist, gibt es da zwei Sätze, die angesetzt werden können, sozusagen einen einfachen Tarif und einen verschärften (für erhöhten Aufwand). Es ist aber nirgends zu finden, wann jetzt welcher Satz angewendet wird.
>In meinem Fall hatte ich HU und AU machen lassen, bis auf kleine Mängel kein Problem. Aber: Der Zughaken der AHK war laut Prüfzeichen ein anderer, als im Schein eingetragen war. Zwar auch original Westfalia vom LT, aber halt andere Prüfnummer weil er wohl mal getauscht wurde. Mußte also eingetragen werden, sonst keine HU-Plakette. Also der Prüfer Prüfzeichen notiert, in seinen Unterlagen nachgeschlagen, Schrieb ausgefüllt und dann den vollen Satz von stolzen 50,- aufgerufen dafür. Auf meine Nachfrage, warum für so eine Kleinigkeit der volle Satz berechnet würde und nicht nur der einfache hieß es, er hätte es ja erst mal nachschlagen müssen in so einem ganz dicken Buch (es muß nach der Darstellung des Prüfers ungefähr hausgroß gewesen sein), und das sei schon angemessen, die Sätze wären auch festgelegt und da könne man gar nichts machen. Auf meine Frage, ob das nicht im Ermessensspielraum des Prüfers läge hieß es nein, kein SPielraum, wäre genau festgelegt. Meine nächste Frage, für welche Leistung dann der einfache Satz aufgerufen würde? Dann, wenn man für so eine Eintragung die Unterlagen selber mitbringt (mit anderen Worten dann, wenn der TÜV-Prüfer von der fortgeschrittenen Schreibkraft zur ganz einfachen Schreibkraft absteigt). Nach etwas hin und her wurde mir dann verdeutlicht, daß sich beim TÜV einiges geändert habe, nicht nur die Preise erhöht, überhaupt könnte ich froh sein, so günstig bei weggekommen zu sein. Man hätte mir die Sache ohne Probleme auch höher berechnen können, mir sogar die Eintragung und die HU-Plakette komplett verweigern können. Ok, bislang kannte ich die Gifhorner TÜV-Station als recht Kulant in solchen Sachen, ab heute wird offensichtlich abgezockt.
>Ich denke, ich werde in dieser Sache noch mal den TÜV offiziell kontaktieren (zentral und nicht über die Prüfstelle Gifhorn), insbesondere auf das für den Kunden nicht nachvollziehbare Tarifsystem, mache mir da aber keine großen Hoffnungen auf ein verwertbares Statement. Wollte aber denn doch mal hören, wie ihr das so kennt. Denn ich bin aus der Vergangenheit anderes gewohnt.
>Gruß Chris



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