Re: Abschlepphund
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Geschrieben von Thomas aus Köln am 05. Oktober 2009 22:07:01:
Als Antwort auf: Abschlepphund geschrieben von Jürgen aus SB am 05. Oktober 2009 21:38:19:
....Im Gegensatz zum Abschleppseil und zur Abschleppstange müssen bei Verwendung einer Abschleppachse weder die Bremsen noch die Lenkung des zu ziehenden Fahrzeugs intakt sein.
Rechtslage
In Deutschland ist die Abschleppachse als Abschlepphilfe zulassungsfrei, somit nicht zugelassen für den Fahrzeugtransport über längere Strecken, sondern nur als Notmaßnahme im Falle des Liegenbleibens bis zur nächsten geeigneten Werkstatt. Andernfalls werden zusätzliche technische Maßnahmen am Anhänger notwendig sowie erweiterte Führerscheinpflichten für den Fahrer des ziehenden Fahrzeuges.In Österreich ist eine Abschleppachse in unbeladenem Zustand wie ein Anhänger zu behandeln - das bedeutet, dass sie entweder ein eigenes Kennzeichen benötigt und Haftpflichtversicherung zu bezahlen ist, oder dass sie ein nicht zum Verkehr zugelassener Anhänger ist und damit nur maximal 10 km/h gefahren werden darf.
....also ist das Auto defekt, und wird zur "nächsten" Werkstatt geschleppt........
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