Re: Brennkammer - 10-Jahres-Tausch - auch bei Gasheizung?


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 05. August 2009 18:29:19:

Als Antwort auf: Brennkammer - 10-Jahres-Tausch - auch bei Gasheizung? geschrieben von Tom am 05. August 2009 18:18:54:

Hallo Tom


dan schau doch direkt bei Truma ,die haben vieles auf Ihrer Webseite .
Zum Beispiel auch die Antwort auf deine Frage :

Fragen & Antworten

Austauschpflicht der Wärmetauscher

Frage:
Ist es notwendig den Wärmetauscher einer Flüssiggasheizung von Truma alle 10 Jahre auszutauschen?
Antwort:
Nein. Die Austauschpflicht für Wärmetauscher wurde für alle betroffenen Truma Geräte von 10 Jahre auf 30 Jahre erweitert. Wärmetauscher in Truma-Heizgeräten unterliegen keinem Verschleiß und stellen selbst nach jahrelangem, intensivem Gebrauch kein Sicherheitsrisiko dar.

Gemäß §22a StVZO, TA Nr. 27 müssen bei Warmluftheizgeräten die Wärmetauscher und Abgasrohre (wenn diese durch von Personen benutzte Wohnräume führen) zehn Jahre nach der ersten Inbetriebnahme durch Originalteile ersetzt werden. Diese Regelung gilt z. B. für alle Kraftstoff-Heizgeräte

http://www.truma.com/truma05/de/faq/detail_4006.html


Gruß
Stefan



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