Re: Rechtslage erst mal klären!!


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Geschrieben von jogurt am 18. April 2009 22:12:01:

Als Antwort auf: Re: Rechtslage erst mal klären!! geschrieben von Christoph aus der Asse am 18. April 2009 18:17:09:

mahlzeit

auch meine meinung
wer den neuen schein hat, der ist fein raus
da steht nur eine größe drin und wenn man eine bedinungsanleitung dabei hat, wo der aufgezogene reifen drinsteht muß das reichen
dementsprechend ist also auch das fahren der 215er ohne explizite freigabe von vw ohne probleme möglich
der uniformierte an der strasse muß darauf vertrauen das du ihm das richtige sagst und eben auch zeigst.
andernfalls stellt er dir eine mängelkarte aus

wer reifen fahren will, die nicht im schein stehen muß halt zum tüv hin. dort muß man dann das wort "reifenfreigabe" dem prüfer/sachverständigen an die birne schmeißen und der druckt einem dann sowas normal kostenfrei aus

ich habe auch sowas dabei um meine 16" problemfrei zu fahren. falls ich mal kontrolliert werde und es eiliger habe bekommt das der cop und ich düse weiter

mfg carsten



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