Re: Ausnahmegenehmigung


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Geschrieben von Buko am 23. April 2009 05:18:50:

Als Antwort auf: Re: Ausnahmegenehmigung geschrieben von Stefan Steinbauer am 22. April 2009 17:46:59:

Danke für eure Antworten,

bring mein Baby erstmal über den Tüv und dann schau ich weiter. Ich wohne in unmittelbarer Nähe zur Autobahn und werde zu Not die 500 Meter bis zur "Freiheit" auch illegal unterwegs sein. Bis jetzt wollte auch niemand meine Befreiung sehen. Mal schauen was die Zeit bringt.

Gruß Jan


>Hallo Jan
>ich würde ja jetzt antworten : Wieso fährst du da hin , wo die Luft schlecht ist ....
>
>aber du wohnst ja auch noch in so einer Zone.
>Nun , es ist so , das jeder Provinzfürst bestimmen kann , wie es in seinem Reich weitergeht.
>Und die Schreiben der Nachbarfürsten braucht ihn auch nicht scheren.
>In Badenwürtenberg werden wenigstens die Ausnahmegenehmigungen noch gegenseitig anerkannt , wo anders nicht.
>Suche einen Stellplatz in einer Scheune ausserhalb , und melde das Womo nur bei Bedarf an.
>Damit sparst du Geld. Für deinen Fürsten ist es aber so wenig , das es ihn nichtmal juckt.
>
>Gestern hat ein Gericht in Hannover entschieden , das die Umweltzone Hannover rechtens ist.
>Es sei zwar nicht nachweisbar , das die Umweltzone eine Reduzierung beim Feinstaub bringt ,
>aber es sei eine Reduzierung bei den Stickoxyden feststellbar.
>Weise jetzt du mal nach , das dein Fahrzeug ähnlich wenig Stickoxyd ausstößt , wie ein modernes Fahrzeug.
>
>Die Oldtimerfraktion hat es geschaft , eine Regelung zu schaffen.
>Für die Wohmofraktion sehe ich schwarz .
>Womobesitzer werden einzig und alleine bei der Stellplatzgebühr aufmüpfig.
>
>Gruß
>Stefan



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