Re: Traggelenkbruch
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Geschrieben von Uwe FDS am 07. Juni 2009 21:31:51:
Als Antwort auf: Re: Traggelenkbruch geschrieben von Harald am 07. Juni 2009 20:57:52:
Hi,
und wenn der TÜV-Prüfer mal eine guten Tag hat? Dann schreien alle was für ein Scheiß TÜV, nur wegen so einem kleinen Riß in der Manschette bekam ich die Plakette nicht.
Autos sind immer rollende Zeitbomben, dem einen fleigt bei 220 kmh ein Reifen weg, beim anderen reißt ein Gelenk ab, irgendwo geht mal ne Windschitzscheibe aus heiterem Himmel in Fetzten... Wir könnten so viel für mehr Sicherheit im Verkehr tun. z.B. und abends an die Eckkneipe stellen und jedem der angetrunke losfahren will, die Autoschlüssel abnehmen. DAS bedroht uns viel mehr, als eines von 1.000.000 Traggelenken, was mal bricht.
Gegen den TÜV wird man da gar nichts machen können, gegen die Werkstatt wohl auch nicht, höchstens gegen VW. Denn die Produkthaftung kennt kein Ablaufdatum wie die Gewährleistung. Aber da muß der Geschädigte beweisen, daß das Teil fehlerhaft war. Wenn der Beweis gelingt, dann wird VW für den Schaden aufkommen müssen. Nur ob das bei einem 15 Jahre alten Teil noch gelingt?
Wir werden damit leben müssen, daß Autofahren immer ein Risiko hat.
Grüße
Uwe
- Re: Traggelenkbruch Chris 08.06.2009 20:09 (0)
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