O.T. AHZ-Rechtsfrage


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Geschrieben von Uwe adsV am 08. Juni 2009 12:03:12:

Hallo zusammen,

ich habe in letzter Zeit mehrfach gehört, das man eine Abnehmbare Hängerkupplung (hab sowas an meinem PKW) bei Nichtbenutzung auch abmachen m u s s.
Kennt dazu jemand ein Gesetz / Vorschrift ?
Gibts einen Ermessenspielraum wie lang man mit fahren darf ?

Danke, Grüße aus dem Vogtalnd

Gruß Uwe



Antworten:


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