Re: Besteuerung LT28
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Geschrieben von Chris am 28. März 2009 09:00:27:
Als Antwort auf: Re: Besteuerung LT28 geschrieben von Steuer? Versicherung? Zulassung? am 28. März 2009 08:05:05:
Da es sich um einen LT28 lang und hoch handelt, wird er wohl kaum über 1t Nutzlast kommen, d.h. mit Lkw-Zulassung würde er versicherungstechnisch als Lieferwagen eingestuft. Das entspricht vom Satz her in etwa einem Pkw. Als WoMo wäre die Versicherung evtl. günstiger, aber die Steuer deutlich höher. Als Pkw macht es sicher keinen Sinn, einen LT zuzulassen, es sei denn, es wäre z.B. ein Neunsitzer (dann ginge es wohl kaum anders).
Gruß Chris
- Re: Besteuerung LT28 Allgemein ltfahrer 28.03.2009 13:45 (0)
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