Re: Besteuerung LT28
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Geschrieben von Uwe FDS am 28. März 2009 09:00:36:
Als Antwort auf: Besteuerung LT28 geschrieben von Dieter am 27. März 2009 23:51:50:
Hi,
das hängt sehr vom Finanzamt ab. Wenn der Kasten leer und ohne Sitzbänke ist, stehen die Chancen gut. Wenn keine seitlichen Fenster hinten sind, sind die Chancen besser. Wenn Fenster da sind, Gurte und Aufnahmen für Sitzbäke ebenfalls könnte es schwerer werden. Das FA ins nicht an die Einstufung lt Papiere gebunden.
Meiner Meinung ist das ein Rechtsbruch, denn die Steuergesetzte soltlen sich nach der Realität richten, und die ist nun mal das Verkehrsrechtliche. Und letztlich hat jemand mit einem Eintrag "LKW" im Schein durch das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen belegt, daß es sich um einen LKW handelt. Und wenn man den anerkannten Gutachtern nicht mehr zutraut zu erkennen, ob es sich um einen PKW oder LKW handelt, dann sollte man mal an dem ganzens System der Gutachterei zweifeln.
Grüße
Uwe
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