Re: Erfahrung mit Abrechnung Gutachten § 19 beim TÜV


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Geschrieben von thomas shg am 10. April 2009 09:50:57:

Als Antwort auf: Erfahrung mit Abrechnung Gutachten § 19 beim TÜV geschrieben von Chris am 09. April 2009 21:14:25:

>Kann mir einer sagen, wie das mit Eintragung von Änderungen am Fahrzeug nach § 19 beim TÜV allgemein geregelt ist im Bezug auf die Gebühren? So wie ich das kenne und wie es auch auf der Homepage vom TÜV Nord dargestellt ist, gibt es da zwei Sätze, die angesetzt werden können, sozusagen einen einfachen Tarif und einen verschärften (für erhöhten Aufwand). Es ist aber nirgends zu finden, wann jetzt welcher Satz angewendet wird.
>In meinem Fall hatte ich HU und AU machen lassen, bis auf kleine Mängel kein Problem. Aber: Der Zughaken der AHK war laut Prüfzeichen ein anderer, als im Schein eingetragen war. Zwar auch original Westfalia vom LT, aber halt andere Prüfnummer weil er wohl mal getauscht wurde. Mußte also eingetragen werden, sonst keine HU-Plakette. Also der Prüfer Prüfzeichen notiert, in seinen Unterlagen nachgeschlagen, Schrieb ausgefüllt und dann den vollen Satz von stolzen 50,- aufgerufen dafür. Auf meine Nachfrage, warum für so eine Kleinigkeit der volle Satz berechnet würde und nicht nur der einfache hieß es, er hätte es ja erst mal nachschlagen müssen in so einem ganz dicken Buch (es muß nach der Darstellung des Prüfers ungefähr hausgroß gewesen sein), und das sei schon angemessen, die Sätze wären auch festgelegt und da könne man gar nichts machen. Auf meine Frage, ob das nicht im Ermessensspielraum des Prüfers läge hieß es nein, kein SPielraum, wäre genau festgelegt. Meine nächste Frage, für welche Leistung dann der einfache Satz aufgerufen würde? Dann, wenn man für so eine Eintragung die Unterlagen selber mitbringt (mit anderen Worten dann, wenn der TÜV-Prüfer von der fortgeschrittenen Schreibkraft zur ganz einfachen Schreibkraft absteigt). Nach etwas hin und her wurde mir dann verdeutlicht, daß sich beim TÜV einiges geändert habe, nicht nur die Preise erhöht, überhaupt könnte ich froh sein, so günstig bei weggekommen zu sein. Man hätte mir die Sache ohne Probleme auch höher berechnen können, mir sogar die Eintragung und die HU-Plakette komplett verweigern können. Ok, bislang kannte ich die Gifhorner TÜV-Station als recht Kulant in solchen Sachen, ab heute wird offensichtlich abgezockt.
>Ich denke, ich werde in dieser Sache noch mal den TÜV offiziell kontaktieren (zentral und nicht über die Prüfstelle Gifhorn), insbesondere auf das für den Kunden nicht nachvollziehbare Tarifsystem, mache mir da aber keine großen Hoffnungen auf ein verwertbares Statement. Wollte aber denn doch mal hören, wie ihr das so kennt. Denn ich bin aus der Vergangenheit anderes gewohnt.
>Gruß Chris

moin,
man kommt einfach nicht gegen an ,entweder bezahlt man oder sie rücken die papiere nicht raus, das ist eine riesensauerei. mein fall: kleiner blechhänger ohne bremse, nur haken ,2 räder und beleuchtung = höchstsatz beim TÜV in stadthagen. auf meine nachfrage warum wurde mir bedeutet, sie hätten noch was "berechnen" müssen ! beim hänger ohne bremse! die grundfläche oder was ? es gab nur die antwort entweder sie bezahlen oder...
ähnlich verfährt der werkstatttüv : in schöner verbundenheit mit dem werstattbesitzer werden dinge moniert die woanders als witz abgehandelt werden, z.b. handbremswirkung ok,aber plastikhaut der züge beschädigt : da kann wasser rein und dann rosten die seile fest und die bremse blablabla... oder das verfahren hu und au statt erst au und wenn bestanden dann hu !
wir haben prüfstellen zu viel und jeder kunde muss optimal ausgepresst werden.
ich hab dann zur KÜS gewechselt, ein unterschied wie tag und nacht ! gruß th



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