Re: Kurzzeitzulassung für TÜV/AU nicht nötig


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Geschrieben von Kai R. am 24. April 2009 10:18:17:

Als Antwort auf: Kurzzeitzulassung für TÜV/AU nicht nötig geschrieben von Feumofahrer am 23. April 2009 16:37:38:

>man kann ein Fahrzeug zulassen ohne dass es zuvor schon TÜV/AU hat.
>Bei der Zulassung bekommst Du dann einen Vorfahrschein und ungestempelte Kennzeichen, mit denen Du, ich glaube 3 Tage lang - bin mir aber nicht sicher, zum TÜV/AU fahren kannst um das zu erledigen.

das klappt längst nicht überall. Aber Fahrten zu TÜV/AU sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, wenn das FZ am selben Tag zugelassen wird und eine HP-Versicherung besteht, die das ausdrücklich abdeckt.

Du musst aber vorher ein Kennzeichen zuteilen lassen, drucken lassen und am FZ anbringen.

Grüße

Kai



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