BGB???
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Geschrieben von Martin aus Hockenheim am 17. März 2009 11:15:45:
Als Antwort auf: Die Türabhohlung; vermutlich letzter akt geschrieben von jogurt am 17. März 2009 07:23:59:
Hallo
Soviel ich hier gelesen hab, hat der eigentliche Eigentümer der Tür hier im
Forum sein Eigentum an der Tür schriftlich aufgegeben.
Was soll dann die Drohung mit Schadensersatzforderung von dritter bzw. unbeteiligter
Seite???
Ist schon komisch was hier so alles läuft.Gruß
Martin
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