Re: Motorradträger N.L. 200kg


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Geschrieben von Chris am 06. November 2009 19:32:37:

Als Antwort auf: Re: Motorradträger N.L. 200kg geschrieben von alfred am 06. November 2009 08:45:00:

Sowas muss auf jeden Fall eingetragen werden, es sei denn man hätte ein Teil mit ABE (bei Eigenbauten gibt's das nicht). Allein schon wegen der Längenänderung. Eine Traglast kriegt man dafür dann nicht eingetragen, wenn was passiert wegen Überlast ist der Fahrer verantwortlich. Ist grundsätzlich kein Problem, allerdings sollte man als erstes mal beim TÜV anfragen und nicht einfach drauflosbauen.

Gruß Chris



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