Re: zulässige gesamtgewicht
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Geschrieben von titus am 26. April 2009 00:13:08:
Als Antwort auf: zulässige gesamtgewicht geschrieben von driveme am 25. April 2009 13:49:54:
Hi!
Manche Antworten sind echt hilfreich..
und selbst wenn's ein SprinteRR wäre... JA.
Nennt sich "ablasten aufm Papier". Hab' ich seinerzeit gemacht, weil LKW-Versicherung bei > 1t Zuladung doppelt so teuer.
Leer räumen, Zum TÜV fahrn, erzählen worum's geht, wiegen lassen, zahlen (kostet weniger als normale HU) und zur Zulassungsstelle zum eintragen.
Da er kaum > 2t wiegen wird, musst Du ihn eigentlich nicht mal groß leer räumen. Nur wenn er schon 2,6t wiegt, wie mein womo, zicken sie etwas bei 2,8t:o)
>Hallo,
>ich habe einen Lt3 mit zulässigen Gesamtgewicht von 4.5 Tonnen gekauft und ein Freund will ihn in Polen anmelden, hat aber keinen LKW-Führerschein, welcher dort schon ab 3.5 Tonnen benötigt wird
>Kann man den Wagen eventuell auf 3.5 Tonnen zulääsiges Gesamtgewicht in Fahrzeugschein ändern lassen?
>Vielen Dank für jede Hilfe
- Wozu wiegen? Leergewicht ändert sich doch nicht durchs Ablasten! Sonst textlos Chris 26.04.2009 22:10 (1)
- frag den tüffer! irgendwas muss er ja tun für sein geld:0) n/t textlos titus 27.04.2009 00:10 (0)
- Re: zulässige gesamtgewicht Klaus 26.04.2009 10:25 (0)
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