Schwere Wirtschaftskriminalität


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Geschrieben von Uwe FDS am 17. März 2009 10:26:18:

Als Antwort auf: Die Türabhohlung; vermutlich letzter akt geschrieben von jogurt am 17. März 2009 07:23:59:

Hi,

>... Henry aus dem Multicarforum holt vermutlich die ganze Tür.
>... Sollte Henry trotz genauer Terminabsprache umsonst, d. h. unverrichteter Dinge, mit leeren Händen, also ohne Tür oder Rahmen, aus welchem Grund auch immer, wieder abfahren, bist Du lt. BGB Schadenersatzpflichtig.

aha, er holt vermutlich, aber sicherheitshalber drohen wir schon mal mit Schadenersatz....

Mein Rat: Besser im Vorfeld die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Beisein der Anwälte aushandeln, vertraglich festhalten und notariell beglaubigen lassen. Dann hat man hinterher weniger Probleme. Denn schließlich geht es nicht nur um eine Tür, sondern auch noch um einen Scheibenrahemn!

Und wegen der Abzockerei würd mich mal interessieren, ob das jetzt bei der Staatsanwaltschaft, dem LKA oder BKA anhängig ist.

Ansonsten, wenn euch wieder mal langweilig ist: Hier auf dem Dorfspielplatz in der Sandkiste ist noch etwas Platz für euch.

kopfschüttelden Grüße

Uwe aus FDS



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