Re: LT-Überladung-Bußgeld; wer weiß darüber etwas genaues?
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von Klaus am 14. März 2009 16:06:14:
Als Antwort auf: LT-Überladung-Bußgeld; wer weiß darüber etwas genaues? geschrieben von gr am 14. März 2009 13:42:12:
Moin
>und immer hat mein "bester Freund "Gewichtsprobleme";
deswegen ist er ja so sympathissch *g*
> deshalb diese Frage.
>Das habe ich bisher im Internet gefunden.
>Stimmt das so?
>199.2.1Ja. Aber 199 betrifft das Bußgeld für den Halter, der die Inbetrienahme angeordnet oder wissentlich zugelassen hat.
Die Inbetriebnahme findest Du unter 198. Die Tabellenwerte sind - für Fahrzeuge bis 7.5t bzw. für Anhänger bis 2t zGG - dieselben, für schwerere Fahreuge oder Anhänger dann allerdings höher (als die für den Halter fälligen).
Beachte aber bitte, das sich diese Staffel nicht nur auf das Gesamtgewicht des Fahrzeuges oder Anhängers, sondern auch auf die Einzelachslast bezieht. 5% Überladung auf der Vorderachse sind schnell erreicht, besonders bei Fahrzeugen mit Aufbauten, und eine Heckbühne an einem LT28 ist auch gute Gelegenheit dafür.
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 01.02.2009 Viel Spaß mit den 500 Seiten ...
mfG
K.R.
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten