Rückwirkende WoMo-Besteuerung
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Geschrieben von BaPi am 08. September 2009 08:55:30:
Hallo,
falls es jemand noch nicht gesehen haben sollte: Der ADAC rät, Einsprüche gegen die rückwirkende Besteuerung auch nach entsprechender Aufforderung durch das FA nicht zurückzunehmen. Zwar hatte das Finanzgericht Niedersachsen eine Klage wegen fehlender verfassungsrechtlicher Bedenken zurückgewiesen (Az. 14 K 209/07), dagegen hatten die Kläger jedoch Revision beim BFH eingelegt, (Az. II R 39/09), die zugelassen wurde und aufschiebende Wirkung hat.
Imn Zweifel also nicht nachgeben, sondern auf die Revision beim BFH verweisen.
Gruß aus Frankfurt
BaPi
- Das gilt auch für alle anderen Einsprüche beim FA textlos doubleju 08.09.2009 10:50 (0)
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