Zusätzliche Sitzplätze und das Gesetz


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Geschrieben von Francis am 19. Juli 2009 14:07:51:

Hi,

Ich überlege einen LT 28 zu kaufen und hätte da gleich mal eine Frage wie das mit Mitfahrern im hinteren Teil des Fahrzeugs aussieht.
Aber mal von Anfang an:

Der LT 28 wurde zum WoMo umgebaut. Er hat Vorne drei Plätze (ein Fahrer + Sitzbank für zwei Beifahrer). Im Fond gibt's bisher nur Selbstgebastelte Sitzplätze in und seitlich zur Fahrrichtung ohne Gurte. Im Fahrzeugschein stehen jetzt fünf zulässige Sitzplätze, mit der Einschränkung, das die Mitfahrer nicht in Fahrtrichtung sitzen dürfen.
Heißt das jetzt, dass ich noch zwei Personen im Fond mitführen darf (die Sitzplätze hinten bieten KEINERLEI Sicherheitsmerkmale wie Seitenhalt oder Gurte)? Oder ist mit den fünf Personen eher gemeint, dass ich noch eine Rücksitzbank einbauen darf, um weitere Personen zu befördern.
Wie Sieht es aus mit Eigenkonstruktionen gegen die Fahrtrichtung hinter der Beifahrerbank (Mir schwirrt da so eine gemütliche kleine zweisitzercouch aus dem Wohnzimmer vor :-))
Ach so, der Bus ist Baujahr 1986. Damals waren Gurte im Fondbereich des Fahrzeug ja glaube ich noch keine Pflicht. Kann man sich dadurch Bastelprojekte erleichtern?

Grüße vom Bodensee



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