Re: Steuerbescheid die x-te
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Geschrieben von robert da am 11. Mai 2009 09:58:11:
Als Antwort auf: Steuerbescheid die x-te geschrieben von Ulf Lahmann am 10. Mai 2009 17:13:29:
Hallo,
ich hab nur kurz gegoogelt; daher nicht ganz komplett:
Sie wollen dass du deinen Antrag zurueckziehst weil du garnichts bezahlen willst (II B 36/08) und/oder weil du kein echtes Wohnmobil hast(14 k 211/07) d.h. extra aufgelastet auf ueber 2.8t und stehhoehe unter 1,70m - wenn du einen LT-Womo faehrst alles kein Thema nur bei kleinen Gelaendewagen mit grossem Hubraum war das eine gern gemachte Umschreibung.zum weitergoogeln und neuen Einspruch schreiben hab ich folgendes zusammenkopiert:
Der Ablauf ist:
Zitat Anfang aus Dokument „Wohnmobilsteuerklage Verfahrensablauf“ (Bezug 1)
2. Verfahrensablauf Einspruch und Klage Kurzfassung:
2.1 Finanzamt:
Steuerbescheid neu (Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer) an Wohnmobileigner.
2.2 Wohnmobileigner:
Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens (Bezug 2)
Aufgrund des Einspruches reagiert das Finanzamt mit einer / einem
2.3 Stattgabe zum Ruhen des Verfahrens oder
2.4 Zwischenbescheid und der
Bitte um Rücknahme des Einspruches und Ankündigung, dass bei Aufrechterhaltung über
den Einspruch ohne weitere Rückfrage entschieden wird.
2.5 Einspruchsentscheid (klagefähig = mit Rechtsbehelfsbelehrung) und Ablehnung des
Ruhen des Verfahrens.
2.6 Einleitung der Musterklage RU bzw. Einzelklage durch Wohnmobileigner.
Zitat End
Auch eine häufig genannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 14.04.2008 (II B 36/08) bezieht sich nicht auf ein Einspruchsverfahren eines Wohnmobilbesitzers gegen den Steuerbescheid selber, sondern auf ein Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung. Dies bedeutet, dass der Betroffene neben seinem Einspruch zusätzlich einen Antrag gestellt hatte, die erhöhte Kfz-Steuer für sein Wohnmobil nicht zahlen zu müssen.
Die Reisemobilunion hat am 08.08.2007 eine Musterklage Wohnmobilsteuerklage für
„ECHTE“ Wohnmobile beim Finanzgericht Saarland in Saarbrücken eingereicht. Das
Aktenzeichen lautet 2 K 1439/07. Diese Klage richtet sich in der Hauptsache gegen die
Rückwirkung und Ungleichbehandlung des KraftStG.
Mit den zuvor hilfsweise genannten Aktenzeichen wurden bereits schon diversen Anträgen
auf Ruhen des Verfahrens stattgegeben.
Bundesfinanzhof (Az.: II B 21/09) - Vorinstanz Niedersächsisches Finanzgericht (Az.: 14 K 209/07) zur rückwirkenden Kfz Besteuerung eines (echten) Wohnmobils zum 01.01.2006 (nicht rechtskräftig),- Finanzgericht München (Az.: 4 K 2875/07) ebenfalls zur rückwirkenden Kfz-Besteuerung eines (echten) Wohnmobils zum 01.01.2006,
Az. 14 K 211/07 - Entscheidung vom 10.04.2008
Kraftfahrzeugsteuer
Besteuerung eines sog. "echten Wohnmobils" nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO
Revision eingelegt - BFH-Az.: noch nicht bekannt
Viel Erfolg!
Robert
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