Re: Abwrackprämie -Wie lange muss man den Neuwagen besitzen?
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Geschrieben von Christoph aus der Asse am 10. März 2009 19:06:27:
Als Antwort auf: Re: Abwrackprämie -Wie lange muss man den Neuwagen besitzen? geschrieben von Olaf aus dem Frankenland am 10. März 2009 16:07:41:
Hallo Olaf,
wenn Du den Wertverlust einer "Tageszulassung" abfangen möchtest holladiewaldfee...
Es gibt wohl keinen, der Dir das Fahrzeug zum "Neupreis" abkauft, wenn Dein Name schon eimal in der Zulassungsbescheinigung (ehem.KFZ-Brief steht)
So eine Zulassung macht mal locker den Verlust von ca 1500€...
Von einer Haltedauer des Neuwagens steht unter WWW. bafa.de nix.
Gruß
Christoph>Ich frag mich grad, ob man den im Zuge der Abwrackprämie erworbenen Neuwagen nicht gleich nach der Zulassung wieder weiterverkaufen kann ohne die Abwrack-Prämie zu verlieren ...
>Das könnte ja evt. auch ganz interessant sein, wenn man selbst gar keinen Neuwagen kaufen will, sondern z.B. den neueren Gebrauchten des Nachbarn übernehmen möchte, der aber wiederum einen Neuwagen möchte (den er einem dann als quasi-Tageszulassung abkaufen würde).
>Gruß,
>Olaf
>>Moin allerseits
>>Ich hoffe mal, daß sich da kein LT Fahrer (Besitzer) meldet
>>Abwrackprämie
>>Gruß @Harry
>>
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