Re: Post vom Finanzamt oder ist das Ende der Fahnenstange erreicht ?
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Geschrieben von Eugen am 30. September 2008 18:05:04:
Als Antwort auf: Post vom Finanzamt oder ist das Ende der Fahnenstange erreicht ? geschrieben von Gonzo am 30. September 2008 13:24:54:
>Moin!
>Heute erhielt ich Post von meinem zuständigen Finanzamt, bezüglich meines Einspruchs und Antrag auf Ruhen des Verfahrens und zwar mit folgendem Text...
>Sehr geehrter Herr Gonzo ;-)
>das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat mit Urteil vom 10.April 2008 (Az.:14K211/07) entschieden, das mit Wirkung zum 1.Mai 2005 aufgrund der Aufhebeung des § 23 Absatz 6a StVZO durch die 27. Verordnung vom 2. November 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2712) die bis dahin nur für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung erstazlos entfallen ist.
>Nach diesen Grundsätzen und der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 14. April 2008, Az.: II B 36/08) hinsichtlich der Kraftfahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen liegt für die Zeit bis zum 31. Dezember 2005 eine Rückwirkung zu Gunsten des Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Bemessungsgrundlage und ab dem 1. Januar 2006 nach Maßgabe der § 8 Nummer 1 a.i. Verbindung mit § 9 Absatz 1 und 2a Kraftfahrzeugsteuergesetz hinsichtlich des Steuersatzes vor, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht ersichtlich sind. Somit sind die Vorausssetzungen für eine Verfahrensruhe nach § 363 Absatz 2 Satz 4 Abgabenordnung nicht mehr gegeben.
>Das Finanzamt durfte den ursprünglichen Kraftfahrzeugsteuerbescheid nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 KraftStG ändern. Die Steuerfestsetzung vom 09. Juli 2007 für ihr ehemals zugelassenes Fahrzeug nach dem Gesamtgewicht und Schadstoffverhalten erfolgte somit zu Recht.
>Daher bitte ich um Mitteilung bis zum 27. Oktober 2008 ob der Einspruch zurückgenommen wird.
>im Auftrag...
>
>Na toll - und nu??? Ist das das Ende ("unseres" kleinen Kampfes) oder wie???
>Denn wenn ich ehrlich, hab ich das ganze Thema momentan etwas aus den Augen verloren...
>mit verwirrten Grüßen vom
>GonzoHi Gonzo,
nein, keinesfalls den Einspruch zurücknehmen.
Wende Dich doch an die Reisemobil Union und schick denen -nach Rücksprache- eine Kopie des Briefes.
Ich kann nur raten, jetzt auf keinen Fall einzuknicken und die Entscheidungen, die für die WoMos interessant werden, abzuwarten.
Vielleicht sollten alle überlegen, ob es nicht sinnvol wäre, die RU durch einen Eintritt als Mitglied zu unterstützen und zu stärken.Grüße aus Hagen
Eugen
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