Re: Lt aus Holland holen?


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Uwe FDS am 08. Oktober 2008 22:54:47:

Als Antwort auf: Re: Lt aus Holland holen? geschrieben von Uwe am 08. Oktober 2008 20:49:30:

Hi,

>... Hier wird der Zeitraum für Ab bzw. Ummeldung vertraglich festgehalten und gut. Außerdem geb ich im Kaufvertrag noch den Übergabezeitpunkt mit Datum an. So bin ich auf der sicheren Seite, wenn der Käufer nen Crash baut oder durch nen Blitzer fetzt.

Wobei weder der Kaufvertrag noch die Dokumentation der Übergabe so richtig rechtliche Bedeutung hat. Das einzige was interessiert ist die Mitteilung an die Zulassungsstelle. Bis dahin zahlt der Verkäufer im Zweifel die Steuern und wird im Falle eines Crashes auch in der Versicherung hochgestuft. Absonsten gäbs ne sehr einfache Möglichkeit, die Hochstufung bei nem eigenen Crash zu umgehen. Ich suche mir irgendeinen Penner unter dre Brücke, geb dem ne Flasche Schluck und ne Kiste Bier und er unterschreibt mir nen Kaufvertrag und ne Übergabebestätigung. Und einen Tag später gibts ne fette Mängelrüge, ich nehm das Fahrzeug wieder zurück und behalte meine Schadensfreiheitsklasse. Nur leider geht das nicht!

Früher gabs mal die roten Kennzeichen für ne Überführung, die galten aber nicht im Ausland. Jetzt gibts die EU und freien Warenverkehr und ich denke mal, daß die Kurzzeitkennzeichen in der ganzen EU gelten.


Grüße

Uwe



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten