Re: steuer
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von Klaus am 27. Januar 2009 19:54:36:
Als Antwort auf: Re: steuer geschrieben von Uwe am 27. Januar 2009 19:44:18:
Moin
> Wie das H-Kennzeichen beim WoMo besteuert wird weiß ich nicht.
Es gibt kein H-Womo im KraftStG.
§ 1 Abs. 1 Nr.4 (Steuergegenstand):
die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden. 2Dies gilt nicht für die Zuteilung von roten Kennzeichen für Prüfungsfahrten
in Verbindung mit §9 Abs. 4 (Steuersatz):
Für Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 beträgt die Jahressteuer,
1. wenn sie nur für Krafträder gelten 46,02 EUR,
2. im Übrigen 191,73 EUR.
HTH
mfG
K.R.
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten