Re: ...wie wirts. Totalschaden??? was sagt der Gutachter??
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Geschrieben von Felix2000 am 03. Dezember 2008 21:32:59:
Als Antwort auf: Re: ...wie wirts. Totalschaden??? was sagt der Gutachter?? geschrieben von Thomas aus Köln am 03. Dezember 2008 11:23:23:
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem.
Im Mai diesen Jahres krachte eine A- Klasse in mein T-Modell, Resultat war eine Arbeitsunfähigkeit von fast sechs Wochen mit operativen Eingriff weil sich durch den Schlag der linken Sitzwange in meiner linken Niere ein mir bis dahin nicht bekannter Nierenstein gelöst wurde. Noch an der Unfallstelle hatte ich so starke Schmerzen das ich zusammengebrochen bin. Drei Tage später lag ich mit einem Nierenstau im OP, dort "schossen", so der Urologe, ca. zwei Liter eitriges Blut aus der Niere. Erst fünf Wochen später konnte der Nierenstein zertrümmert werden ( wegen der geschädigten Niere ). Am Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden ( 60,00 Euro über Wiederbeschaffungswert....). Ich durfte dann das Fahrzeug im Rahmen der 30% Regelung reparieren. Das ht dann ein guter Freund für mich erledigt ( ich konnte ja leider nicht....) weil das Fahrzeug als Transportmittel für meinen behinderten Sohn zur Verfügung stehen musste. Als die Rep. dann erledigt war hat mein Sachverständiger einen kurzen Bericht mit Fotos bezüglich der durchgeführten Rep erstellt. Die gegenerische Versicherung ( Brandkasse ......) weigerte sich dennoch zu zahlen, diese wollte einen eigenen Gutachter. Diesr ließ sich jedoch bis heute nicht sehen. Nach etwa sechs Wochen hatte mein Anwalt die Klage eingereicht, plötzlich war die gegnerische Versicherung bereit ( wenn ich die Klage zurücknehme ) zu zahlen. Das geschah dann auch einige Zeit später. Ein Nutzungsausfall , ein Scmerzensgeeld für mich und meine verletzten Kinder wurde bis heut nicht gezahlt. Jetzt läuft wieder eine Klage gen die nette Versicherung. In den Schreiben des Anwaltes der gegnerischen versicherung werde ich nicht als Kläger sonder zwischenzeitlich als Beklagter dargestellt, eine riesige Sauerei....... ich könnte ........
Als geschädigter bekommt man nicht einmal den einem entstandenen Schaden ersetzt, nein, man muss sich auch noch diesen schlimmen Anschuldigungen der gegnerischen Partei ausliefern, unmöglich.
Es wird behauptet das ich nicht arbeitsunfähig war ( die holen sich nicht einmal alle notwendigen ärztlichen Gutachten / Befunde ein )und die Verletzungen meiner Kinder seien "Bagatellverletzungen" ( Prellungen in der Schulter und am Kopf ( mit dem Kopf gegen die Seitenscheibe geschlagen), Kopfschmerzen, Nackenschmerzen , schmerzen in den Armen, Resultat: drei Tage Schule versäumt!.
Ich hoffe es kommt mir niemals wieder zu nahe an eines meiner Fahrzeuge, soetwas will ich nicht noch einmal erleben !!
- Re: ...wie wirts. Totalschaden??? was sagt der Gutachter?? paule.heisst.er 05.12.2008 18:55 (0)
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