Re: fahrtenschreiber


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Geschrieben von Katharer am 14. Dezember 2008 15:16:26:

Als Antwort auf: fahrtenschreiber geschrieben von frank faustmann am 14. Dezember 2008 15:05:37:

hallo frank -

du brauchst keine schaublätter in den fahrtenschreiber legen, solang du den lt privat nutzt. nur gewerblich genutze fahrzeuge müssen mit schaublätter im tacho betrieben werden. auch die jährliche tacho-prüfungen entfallen für privat genutze fahrzeuge. jedoch solltest du blindscheiben bzw blankoscheiben einlegen, damit die schreibnadeln /-stifte eine auflage haben. diese dann alle paar monate mal wechseln, damit die scheiben nicht durchschreiben. du kannst natürlich auch einen anderen tacho einbauen, aber ob das mit der übersetzung vo getriebe /welle /tacho dann übereinstimmt, ist zu bezweifeln. der tacho mit diagrammblatt geht nur bis 125 kmh.
für dich gilt das tempo-limit für fahrzeuge bis 3,5 to. also mit 90 km/h passiert dir nichts. auch wenn du schneller fahren darfst, willst du das denn wirklich?

gruss

Katharer


>hallo zusammen,
>ich habe gestern meinen lt45 auf 3,5t gesammtgewicht ablasten lassen um 2 jahre tüv zu bekommen.was ist nun mit dem fahrtenschreiber bzw. muß ich trotzdem immer eine diagrammscheibe einlegen oder kann ich einen anderen tacho einbauen? bin ich noch an die 80 kmh gebunden?
>mfg frank



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