Re: Gasprüfung und TÜV; ein ´muß´
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Geschrieben von gr am 12. Januar 2009 14:19:23:
Als Antwort auf: Re: Gasprüfung und TÜV geschrieben von Klaus am 12. Januar 2009 12:42:58:
Hallo,
ich bin dabei im LT-Wiki diesbezüglich einiges zu aktualisieren.Mit der "Referenz" zur "Gasprüfung" als Pflicht, tu ich mich auch augenblicklich schwer. Aber, so ist die augenblicklich gängige Praxis, eine "Fehlende GAS-Prüfung" ist ein SCHWERER MANGEL!!! und damit gibt es keine TÜV-Plakette!!
Da es um die eigene Sicherheit geht, empfehle ich:
MACH die GASPRÜFUNG!!
!Kostet etwa 27.- E und gilt für 2 Jahre; und dafür bekommt man auch ne hübsche Plakette.
Eine Zusammenlegung dieser Prüfung mit TÜV (HU) und AU zeitlich gesehen wären natürlich perfekt.
Abgesehen davon, fordern fast alle Campingplätze, Parkhäuser(wenn der LT reinpasst), Fähren (nicht die über deine heimatnahe Knurr(?!)), u. a., diese Bescheinigungen/Plaketten.
Bei Überführungen mit einem Schiff werden sogar LEERE Gasflaschen gefordert.
Gruß Gerald>Moin
>> Hallo Leute, ich muß mit meinem LT 28 umgebaut als WoMo im Mai zu TÜV. Er ist auch als Wohnmobil zugelassen. Muß umbedingt
>> eine gasprüfung gemacht werden oder geht er auch wie bei Wohnwagen als geringer Mangel durch. Der Prüfer sagte mir wo ich
>> noch ein Wohnwagen hatte das WoMo`s Gasprüfungen brauchen sonst gibt es keine Plakette.
>Er wird Dir beim Wohnmobil dasselbe sagen. Du kannst ihn dann fragen, wo das genau steht (und vor allem was da steht) und ihn damit etwas irritieren, Du kannst die Gasprüfung aber auch machen (der TÜV macht die auch) lassen :-]
>mfG
>K.R.
- Re: Gasprüfung und TÜV; ein ´muß´ jogurt 12.01.2009 20:16 (0)
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