Re: Gasdruckprüfung und andere TÜV Details.


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Udo am 07. Oktober 2008 17:06:54:

Als Antwort auf: Re: Gasdruckprüfung und andere TÜV Details. geschrieben von Ulf Lahmann am 07. Oktober 2008 17:01:43:

Ja richtig, es geht um drei "Verbraucher" Kocher, Kühlschrank und Warmwasserboiler.
Hat sich nach I-net Recherche tatsächlich gändert:

Zitat "Seit April 2006 ist eine gültige G 607 Prüfung Voraussetzung für die HU"

Allerdings finde ich keinen Hinweis auf eine gesetzliche Vorgabe oder Text.

Gruß
Udo


>>Hallo Zusammen,
>>mal eine rechtliche Frage, ich muss diesen Monat TÜV und AU machen (LT Sven Hedin BJ 86).
>>Ist die Gasdruckprüfung eine gesetzliche Pflicht damit man überhaupt die
>>HU erhält oder kann ich beides unhabhängig voneineinander machen?
>>In meinem Sveni ist noch ein D2L (Diesel) Standheizung verbaut. Der Brenner ist
>>soweit noch in Ordung. Muss hier auch was getan werden oder gibt es hierzu
>>kein Vorgaben?
>>(Btw. Tank ist neu getüvt worden, der Regler ist auch neu)
>>Gruß
>>Udo
>
>Hai,
>die Gasprüfung ist inzwischen Pflicht, um auch TÜV zu bekommen. Das hat sich irgendwann in 2xxx geändert.
>(Ich nehm mal an, dass Du mit Gasprüfung Deinen Kocher, Kühlschrank und so meinst)
>Gruss
>ulf



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten