Re: Schizophrenie der Justiz
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Geschrieben von Uwe FDS am 07. September 2008 10:38:13:
Als Antwort auf: Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3,5to und Freizeitanhängern teilweise gelockert geschrieben von Stefan Steinbauer am 07. September 2008 10:31:05:
Hallo,
da würd ich sagen typisch deutsch. Das Gesetzt sagt sonntags dürfen LKW >7,5to und Anhänger hiter LKW nicht verkehren. Eine Sattelzugmaschine ist kein LKW, der darf fahren. Und ein Sattelauflieger ist ein ANhänger hinter einer Zugmaschine, der verstößt nicht gegen das Gesetz, wird aber trotzdem üblicher weise beanstandet denn die Sichtweise ist, daß ein Sattelzug ein Fahrzeug zum Gütertransport ist und einem LKW gleichgestellt wird. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, zu erkennen, daß ein Wohnwagen hinter einem Sprinter nicht der Güterbeförderung dient und fahren dürfte. ISt aber nicht so. Eben typisch deutsch.
Grüße
Uwe
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