Re: LKW Steuern


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Geschrieben von Uwe FDS am 02. März 2009 19:21:56:

Als Antwort auf: Re: LKW Steuern geschrieben von Jürschen am 02. März 2009 19:16:06:

Hi,

Sonntagsfahrverbot gilt für LKW > 7,5 to. Und für Anhänger hinter LKW, egal wie schwer. Eine Tücke gibt es noch: Der LKW bis 3,5to darf mit Hänger auf der Landstrasse 80km/h fahren, das WoMo mit Hänger nur 60 km/h. Und was die Steuer betrifft: Da ist Zulassung und Steuer was unterschiedliches. Das Finanzamt kann auch einen LKW als PKW versteuern.

Grüße

Uwe



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