Re: zuerst Ausschlachten , dann Schrotten
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Geschrieben von Christoph aus der Asse am 13. Februar 2009 21:41:57:
Als Antwort auf: Re: zuerst Ausschlachten , dann Schrotten geschrieben von Stefan Steinbauer am 13. Februar 2009 21:32:17:
so geht's!
>Vieleicht etwas zu locker ausgedrückt , aber nicht unbedingt falsch .
>Hier mal alles zum Nachlesen :
>http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html
>http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf
>dort steht zu lesen :
>4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs
>• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.
>• Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeugverordnung einer
>ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren
>Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.
>• Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung
>des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.
>• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31.
>Dezember 2009 erfolgen.
>• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung
>erfolgt sein.
>• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die
>Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
>Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.
>Beispiele FAQ :
>Frage :
>Sind auch Wohnmobile in die Förderung einbezogen?
>Antwort :
>Ja, wenn sie zur Klasse M1 zählen (siehe auch „Kleinbusse“). Gleiches gilt analog für alte Wohnmobile, in deren Fahrzeugschein als Bezeichnung „Sonder Kfz Wohnmobil“ steht.
>Frage :
>Sind Kleinbusse förderfähige Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie?
>Antwort :
>Ja, wenn sie der Klasse M1 angehören und alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Fahrzeuge der Klasse M1 sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
>Frage :
>Fällt ein PKW (10 Jahre alt, seit 5 Jahren in meinem Besitz) bei wirtschaftlichen Totalschaden in den Kreis der Begünstigten?
>Antwort :
>Der wirtschaftliche Totalschaden spielt keine Rolle, sofern alle Voraussetzungen gem. Ziff. 4.2 der Richtlinie gegeben sind.
>
>
>Dazu mal ein Komentar :
>Wohnmobile sind Fahrzeuge der Klasse M und nicht Fahrzeuge der Klasse M1.
>Was hier aber niemanden stört , weil das keiner weiss.
>Gegen Teiledemontage gibts erstmal nichts einzuwenden , solange der Verwerter einen Verwertungsnachweis erstellt.
>Fahrzeugpapiere und Kartosse müssen aber eindeutig einander zuzuordnen sein.
>
>Also - eher den Verwerter fragen , der stellt den Verschrottungsnachseis aus.
>
>Gruß
>Stefan
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