Re: Ärger mit Versicherung......Wertermittlung


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Geschrieben von Uwe am 23. Oktober 2008 12:22:54:

Als Antwort auf: Re: Ärger mit Versicherung......Wertermittlung geschrieben von Kai R. am 23. Oktober 2008 10:01:53:

Moin Kai,
dazu kann ich wenig sagen, wie sich das bei nem fahrlässigen Handeln zwischen Versicherer und Versichertem verhält. Generell hab ich aber die Erfahrung mehrfach gemacht, daß Versicherungen erst mal gar nicht zahlen wollen. Wenns dann nach Einschalten eines Anwalts dazu kommt, wird die Schadensumme soweit als möglich gedrückt. Hierbei nimmt auch ein Gutachter der gegnerischen Versicherung ne wichtige Stelle ein, da hier ein niedrig kalkulliertes Gutachten der Versicherung Vorteile bringt. Daher rate ich auf jeden Fall zu nem unabhängigen Gutachter und nem Anwalt. Definitiv wird der Geschädigte, weil hier weniger rechtliches Wissen vermutet wird, abgespeist oder übern Tisch gezogen. Dies wird sich eine zu zahlende Versicherung einem Anwalt gegenüber wohl kaum rausnehmen, da hier rechtliches Wissen nachweislich vorhanden ist.

Es ist traurig aber leider wahr, daß Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche ist. Und Tatsache ist auch, daß Versicherung nur Profit im Kopf haben. Fette Beiträge kassieren, aber wenns um Versicherungsleistungen geht erst mal ablehnen. Und das gilt generell für alle Versicherungsbereiche (siehe private Renten und Krankenversicherungen, siehe Unfall und Lebensversicherung usw.).

Also schnell zum Anwalt

Gruß Uwe

>Hallo,
>> Und da der "Flüchtling" wegen Fahrerflucht vertragswidrig gegenüber seiner Versicherung gehandelt hat, hat er hier wohl sämtliche Kosten einschließlich Gericht, Anwalt etc. selber zu tragen. In diesem Fall wird bei Ihm auch weder Rechtschutz noch eine evtl. vorhandene Vollkasko greifen. Also mal ganz schnell zum Anwalt, zum Gutachter und selber noch nen ordentlichen Packen Bilder vom Schaden und vom gesamten Fahrzeug machen (sicher ist sicher).
>Das stimmt so nicht. Der andere Fahrer wird wegen Fahrerflucht zwar in Regress genommen werden (max. bis 5.000.- €), aber das betrifft das Innenverhältnis Versicherungsnehmer - Versicherung. Für die Abwicklung mit dem Geschädigten bleibt die Versicherung ganz normal zuständig. Ein Anwalt muss natürlich gezahlt werden, wenn sich die Versicherung aber nicht bockbeinig anstellt, geht es auch ohne. Meist reicht die Drohung, einen Anwalt einzuschalten. Hat aber mit der Fahrerflucht nichts zu tun.
>Grüße
>Kai



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