Re: rückwirkende KFZ Steuer


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Geschrieben von Uwe am 13. November 2008 18:54:42:

Als Antwort auf: Re: rückwirkende KFZ Steuer geschrieben von Sobo am 13. November 2008 17:50:33:

Hi Sobo,
na wenn das Ding schon vor dem Stichtag auf Dich zugelassen war macht wohl jeder Widerspruch sinn. Gilt dann eben bis zum Tag Deiner Zulassung. Wenn das allerdings nur einen Monat ausmacht würd ich mir überlegen, ob der Aufwand lohnt. Ich gehe mal davon aus, daß Du den entsprechenden Steuerbescheid vorliegen hast. Allerdings weiß ich nicht wie´s rechtlich ausschaut. Hier würd ich mal checken, ob ein Einspruch noch zeitlich möglich ist oder ob die Frist schon vorbei ist.
Generell gilt aber: je mehr Widersprüche vorliegen, desto besser für die ganze Aktion.
Ansonsten kann ich nicht viel dazu sagen, da mein LT erst im Frühjahr auf die Strasse kommt.
Gruß Uwe


>Hallo Uwe,
>da ich erst ein Jahr mit unserem WoMo unterwegs bin habe ich da mal ne Frage. Kann ich eigentlich auch gegen den Steuerbescheid wegen dieser Thematik Einspruch einlegen? Und was ist mit dem Steuerbescheid aus dem Jahr 2008?
>Danke für deine Mühe im Voraus.
>Nette Grüße aus Bimöhlen
>Sobo
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>>Scheint wohl wieder so ne Masche zu sein um an Kohle zu kommen. Da wird mal wieder alles versucht um die Geldgailheit zu befriedigen. Ich bin zwar nicht davon betroffen, aber ich würd das auf keinen Fall zurücknehmen. Am Besten das Schreiben ignorieren.
>>Gruß Uwe



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