Re: zuerst Ausschlachten , dann Schrotten


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 13. Februar 2009 21:32:17:

Als Antwort auf: Re: zuerst Ausschlachten , dann Schrotten geschrieben von Christoph aus der Asse am 13. Februar 2009 20:56:45:

Vieleicht etwas zu locker ausgedrückt , aber nicht unbedingt falsch .
Hier mal alles zum Nachlesen :

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/dokumente/foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

dort steht zu lesen :

4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs
• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.
• Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeugverordnung einer
ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren
Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.
• Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung
des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.
• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31.
Dezember 2009 erfolgen.

• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung
erfolgt sein.
• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die
Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

Beispiele FAQ :
Frage :
Sind auch Wohnmobile in die Förderung einbezogen?
Antwort :
Ja, wenn sie zur Klasse M1 zählen (siehe auch „Kleinbusse“). Gleiches gilt analog für alte Wohnmobile, in deren Fahrzeugschein als Bezeichnung „Sonder Kfz Wohnmobil“ steht.

Frage :
Sind Kleinbusse förderfähige Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie?
Antwort :
Ja, wenn sie der Klasse M1 angehören und alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Fahrzeuge der Klasse M1 sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

Frage :
Fällt ein PKW (10 Jahre alt, seit 5 Jahren in meinem Besitz) bei wirtschaftlichen Totalschaden in den Kreis der Begünstigten?
Antwort :
Der wirtschaftliche Totalschaden spielt keine Rolle, sofern alle Voraussetzungen gem. Ziff. 4.2 der Richtlinie gegeben sind.


Dazu mal ein Komentar :
Wohnmobile sind Fahrzeuge der Klasse M und nicht Fahrzeuge der Klasse M1.
Was hier aber niemanden stört , weil das keiner weiss.

Gegen Teiledemontage gibts erstmal nichts einzuwenden , solange der Verwerter einen Verwertungsnachweis erstellt.
Fahrzeugpapiere und Kartosse müssen aber eindeutig einander zuzuordnen sein.


Also - eher den Verwerter fragen , der stellt den Verschrottungsnachseis aus.


Gruß
Stefan



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