Re: Ärger mit Versicherung......Wertermittlung


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Geschrieben von Kai R. am 23. Oktober 2008 10:01:53:

Als Antwort auf: Re: Ärger mit Versicherung......Wertermittlung geschrieben von Uwe am 22. Oktober 2008 20:09:29:

Hallo,

> Und da der "Flüchtling" wegen Fahrerflucht vertragswidrig gegenüber seiner Versicherung gehandelt hat, hat er hier wohl sämtliche Kosten einschließlich Gericht, Anwalt etc. selber zu tragen. In diesem Fall wird bei Ihm auch weder Rechtschutz noch eine evtl. vorhandene Vollkasko greifen. Also mal ganz schnell zum Anwalt, zum Gutachter und selber noch nen ordentlichen Packen Bilder vom Schaden und vom gesamten Fahrzeug machen (sicher ist sicher).

Das stimmt so nicht. Der andere Fahrer wird wegen Fahrerflucht zwar in Regress genommen werden (max. bis 5.000.- €), aber das betrifft das Innenverhältnis Versicherungsnehmer - Versicherung. Für die Abwicklung mit dem Geschädigten bleibt die Versicherung ganz normal zuständig. Ein Anwalt muss natürlich gezahlt werden, wenn sich die Versicherung aber nicht bockbeinig anstellt, geht es auch ohne. Meist reicht die Drohung, einen Anwalt einzuschalten. Hat aber mit der Fahrerflucht nichts zu tun.

Grüße

Kai



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