tachoangleichung


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Geschrieben von christian kiel am 03. September 2008 20:56:07:

Als Antwort auf: Reifenfrage geschrieben von Alex aus Baden am 03. September 2008 16:35:49:

hatte ich noch vergessen.

zitat:

Der Tachometer darf nach der EG-Richtlinie ECE-R39 maximal 10% + 4 km/h voreilen (Stand 08/05).
Beispiel: tatsächliche Geschwindigkeit = 100 km/h - maximale Tachoanzeige = 114 km/h
Die Anzeige einer geringeren als der tatsächlichen Geschwindigkeit ist nicht zulässig.

meine reifen hab ich komplett für 60,- euro wechseln lassen.
achte bitte, das stahlventile verbaut werden, sonst gibts ärger.

grüße



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