Wohnmobile bis 7,5t dürfen 100km/h fahren


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Geschrieben von Sven am 13. Februar 2009 09:30:21:

Als Antwort auf: Re: Tips zu Schwachstellen LT 55 mit Clou-Aufbau erwünscht geschrieben von Colori am 12. Februar 2009 20:00:10:

Gemäß Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Wohnmobile bis 7,5 t Gesamtgewicht auf Autobahnen und Kraftstraßen 100 km/h schnell fahren.

Ausnahmen von § 18 StVO

Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (12. Ausnahmeverordnung zur StVO) vom 18. März 2005 (BGBl. I Nr. 18 S. 866).

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

§ 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.



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