Re: sorry, nicht ganz richtig


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Geschrieben von Kai R. am 21. Januar 2009 09:25:27:

Als Antwort auf: Re: Wer ist der Eigentümer? Wer ist Besitzer? geschrieben von Hartmut am 20. Januar 2009 23:23:33:

Hallo,

Du kannst durchaus gutgläubig Eigentum an einer Sache erwerben, wenn Du davon ausgehen konntest dass der Verkäufer der Eigentümer ist. Nur an gestohlenen Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben.

Aber wenn der Verkäufer den Wagen z.B. unterschlagen hat oder aus einem nicht vorhandenen Pfandrecht heraus verkauft, Dir glaubwürdig nachweist dass er der Eigentümer ist, und hinterher ist es nicht so, so ist das FZ trotzdem Dein Eigentum geworden und der ursprüngliche Eigentümer muss sich mit dem Verkäufer über die Erstattung des Kaufpreises bzw. Schadenersatz unterhalten.

Grüße

Kai



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