Re: fahrtenschreiber


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Uwe FDS am 15. Dezember 2008 17:44:27:

Als Antwort auf: fahrtenschreiber geschrieben von frank faustmann am 14. Dezember 2008 15:05:37:

Hi Frank,

also das mit dem Fahrtenschreiber ist recht kompliziert. Wenn Du einen drin hast, würd ich ihn drin lassen. Denn wenn du später mal einen einbauen willst, muß es ein digitales Gerät sein, also nicht mehr zum Scheiben schreiben, sondern mit Chipkarte. Das gilt auch, wenn du keinen drin hast und nun einen einbauen möchtest.

Zur Benutzung: Da gibt es das Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung, die EU Richtline 561, das AETR und noch ein paar Regelungen. So ziemlich alles findest du auf den Seiten der BAG.

Ein Problem bei der Ablasterei ist ,daß du nun untrer 3,5 to der Fahrpersonalverordnung unterliegst, und die ist in ein paar Punkten strenger gefasst als die EU561. Grundsätzlich müssen Fahrer von Fahrrzeugen über 2,8to zZG die Lenkzeitvorschriften einhalten und das Nachweisen. Wenn du unter 3,5to einen Fahrtenschreiber drin hast und unter die Vorschriften fällst, dann mußt du ihn benutzen. Hast du keinen, dann reicht das Tageskontrollblatt. Über 3,5 to muß der Schreiber drin sein. Also wenn du unter 3,5to bist und mit Hänger über 3,5to zZG kommst, dann muß ein Fahrtenschreiber drin sein.

Aber es gibt auch Ausnahmen, z.B. die Handwerkerregelung. Als ich das zuletzt nachgelesen hab, war es so, daß ab 3,5to nach EU561 eine Beschränkung von 50km galt. Unter 3,5to gab es nach der Fahrpersonalverordnung diese Beschränkung nicht. Das gilt aber nur, wenn du Güter transportierst, die du zur Ausübung DEINES Berufes brauchst und die Fahrtätigkeit nicht die Haupttätigkeit darstellen. Klassischer Fall: Der Maler transportiert Farbe, Leiter und Pinsel auf die Baustelle. Nimmt er aus Gefälligkeit dem Maurerkollegen einen Sack Zement mit, ist es schon vorbei mit der Handwerkerregelung.

Bei reinen privaten Fahrten, auch beim Transport privater Güter brauchst Du keine Scheibe. allerdings nur bis 7,5 to zZG. Fährst Du also mal mit nem 7,5 Tonner mit Hänger brauchst Du in jedem Fall eine Scheibe, auch bei Privatfahrten.

Dummerweise ist es nun auch so, daß sich da monatlich was ändert.

Grüße

Uwe



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten