Re: Was soll das eigentlich?
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Geschrieben von Klaus am 09. Oktober 2008 12:54:17:
Als Antwort auf: Re: Was soll das eigentlich? geschrieben von jogurt am 09. Oktober 2008 10:56:48:
Moin
> zum thema vorschriften bei der nebelschlußleuchte: einschalten nur bei nebel UND sichtweite unter 50m. dabei
> gilt dann natürlich eine höchstgeschwindigkeit von 50km/h. was der satz bei verstoß ist weiß ich nicht genau,
> meine allerdings es sind nur 10€35 EUR + Verwaltungsgebühren, gilt auch bei Einschalten der Nebelscheinwerfer vorn bei unerheblicher Sichtbehinderung
HTH
mfG
K.R.
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