Re: Umweltprämie


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Geschrieben von Klaus am 18. Januar 2009 09:45:37:

Als Antwort auf: Eben, so einfach ist es nicht, deswegen geschrieben von Chris am 18. Januar 2009 09:07:34:

Moin

Mal die derzeit beschlossenen Eckpunkte:

Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird.

Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:

1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.

2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.

3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.

4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.

5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.

6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.

7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.

8. Dokumente:

Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs

Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller


9. Verfahren:
Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.

Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.

10. Missbrauchsvorkehrungen:
Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.


[...]

> Ich denke, insbesondere bei uns im Nutzfahrzeug- und Wohnmobilsektor
> wird das keinesfalls funktionieren,

Das ist auch nicht beabsichtigt. Die Umweltprämie gibt es nur für PKW und nur für die Zulassung auf natürliche Personen, womit der Nutzfahrzeugbereich sowieso weitgehend erledigt wäre. Aber auch für die Firmen-PKW greift das dann vielfach nicht (bei Daimler, BMW und Audi liegt die Privatkundenquote je nach Modell teilweise nur noch bei 20-50%). Der übliche Dienstwagen ist - da vielfach Leasingfahrzeug - sowieso keine 9 Jahre alt. Beim Klempner nebenan sieht das anders aus. Der bekommt die 2500 EUR vielleicht, wenn er seinen Privat-PKW ersetzt und dieser nicht auf die Klempner GmbH (juristische Person) zugelassen war. Dann ist allerdings der Ausgabenabzug für Betriebskosten ausgeschlossen. Will er seinen Alt-Transit ersetzen, weil das EURO2-Möbel in Hannover oder Berlin nicht mehr fahren darf, bekommt er dafür auch keine Prämie (weil kein PKW).

mfG
K.R.



Antworten:


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