Re: rechtliche Frage...
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Geschrieben von Steffen mit der 79er Feuerwehr am 12. August 2008 21:01:50:
Als Antwort auf: Re: rechtliche Frage... geschrieben von das cleverle am 12. August 2008 19:44:22:
>nochmal hallöchen steffen,
>lass dich nicht madig machen,
>es gibt solche und solche,
>nur ganz selten welche die
>was verschenken.
>und was du wolltest entspricht
>voll dem ökonomischen prinzip:
>mit wenig einsatz den höchstmöglichen
>nutzen ( ertrag ) erzielen. und die " hass "- schreiber
>vergessen wohl, dass du noch die ganze arbeit
>damit hättest, wagen holen ( 2 stück )
>heimbringen ausbauen - einbauen usw.
>und das alles sollst du wohl für " lau "
>machen, tja, denken ist halt glücksache,
>nachdenken ebenso.
>also liebe forum-meckerer:
>vorm schreiben bitte hirn einschalten
>es grüsst alle im forum:
>das cleverle ( akademiker, welcher auch bei ebay schnäppchen macht, auch mal an ebay vorbei )
Schön, dass sich alle hier so prächtig amüsieren - und: Danke, cleverle, für den Zuspruch!
Keine Angst, ich lass' mich schon nicht madig machen.Nur, dass ich's vll. nochmal für alle verständlich rüberbring:
Ich dreh' normalerweise keine irgendwie gearteten Dinger - nicht bei ebay und nicht im sonstigen Leben. Und mit so Methoden, wie mit der von UweFDS beschriebenen, kenn' ich mich auch net aus. Deswegen hab' ich nach meiner Entdeckung, dass da schon ein Gebot drauf war, den Verkäufer auch angerufen und ihm das mitgeteilt. Wenn der mir dann sagt, dass er das so und so macht, und ich den Wagen auf jeden Fall für 900 Öcken bekomme ("...Sie ham als erstes angerufen, Sie können ihn haben..."), dann lass ich ihn das halt machen wie er meint, hab' ich gedacht.
Das ist in jedem Fall auch kein Beschiss. Weil egal, ob ich oder der Verwandte oder sonst irgendwer da 'ne abartig hohe Summe drauf geboten und so den Zuschlag erhalten hätte - ebay kassiert (im Gegensatz zu Uwes Methode mit Gebotsstreichung) in jedem Fall Provision. Und für welchen Preis der versteigerte Gegenstand letztlich den Besitzer wechselt, ist Sache von Käufer und Verkäufer. Sonst wär' ja z.B. auch bei keiner Auktion ein nachträgliches preisliches Entgegenkommen möglich, wenn der Gegenstand evtl. mal nicht ganz der Artikelbeschreibung entspricht.
So habe ich dem Verkäufer halt vorher ungesehen 900€ garantiert und er mir, dass ich die Kiste in von ihm beschriebenen Zustand bekomme.
Ich hab' mich dran gehalten, er nicht. Punkt.Überhaupt wäre die ganze Scheiße nicht passiert, wenn bei ebay Sofortkaufen so lange möglich wäre, bis der Gebotsbetrag
den Sofortkauf-Preis übersteigt. Wenn man - wie hier - 'ne Karre ab 500 reinsetzt und für 1000 Sofortkaufen anbietet....warum kann man sie dann nicht mehr für besagte 1000 sofort verkaufen, sobald jmd. auch nur 500 drauf geboten hat??? Das leuchtet mir nicht ein...ist doch sowohl Käufer- als auch Verkäufer-freundlicher! Und ebay hat wegen des höheren Preises auch noch höhere Provision! Jetzt ist der Bock für 855€ übern Tresen gegangen....und freuen tut sich nur einer statt drei.So einfach hätt's sein könnten:
Als ich das Gebot vom Erstbieter entdeckt und dem Verkäufer gemeldet habe, lag es bei 550€ (rückwirkend anhand Gebotsliste nachvollziehbar). Da er zu dem Zeitpunkt der einzige war, lag die Kiste bei 500.
Ein Klick von mir auf 1000€-Sofort-Kauf (wenn es das denn geben würde bei scheissendreck-ebay...) - passt, der Lack.
...der Verkäufer kriegt mehr als jetzt, ebay auch, keiner hat Streß und ich meine Teile.Aber wir sind ja hier nicht bei "Wünsch Dir was" (siehe mein 1.Beitrag zu diesem Thema), sondern im richtigen Leben - und der Bock ist wohl futsch. Ende.
Also - wenn wer was einigermaßen Bezahlbares hat für 'nen 79er LT...Bügelspiegel, Plastik-Stoßstangen-ECKEN für die Blech-Stoßfänger (vorne und hinten), Sitz, zugehörige Befestigungswinkel zum Anschweißen oder auch gleich mit Haube, Gurt hierfür, AHK,........... pipapo etc. blafasel und überhaupt:
Ich bin wieder auf der Suche!
Greetz, gud N8 und Themenwechsel!
Steffen
- Re: rechtliche Frage... Uwe FDS 12.08.2008 21:50 (0)
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