Re: rückwirkende KFZ Steuer


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Geschrieben von Chris am 13. November 2008 18:59:10:

Als Antwort auf: Re: rückwirkende KFZ Steuer geschrieben von Sobo am 13. November 2008 17:50:33:

Ähm, das macht ja keinen Sinn. Wogegen willst du denn Einspruch erheben? Hier geht es um den Einspruch für die rückwirkende Steuereinforderung für Wohnmobile, wo 2006 das geänderte Steuergesetz verabschiedet wurde, aber die erhöhte Steuer auch rückwirkend für 2005 einkassiert wurde. Lediglich diese rückwirkende Forderung ist nach unserer Meinung Verfassungswidrig und gegen die konnte man EInspruch erheben und es läuft ein Verfahren. Alles was danach ist, ist rechtmäßig und dagegen kann man nichts tun.

Gruß Chris



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