Re: Wer ist der Eigentümer?


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Geschrieben von Jens und Heike am 20. Januar 2009 21:41:39:

Als Antwort auf: Re: Wer ist der Eigentümer? geschrieben von Chris am 20. Januar 2009 18:32:23:

Hallo
So wie Ihr es beschrieben habt, sehe ich es auch.
Also der Halter kann zwar der Eigentümer sein, aber rein rechtlich gehört dem das Fahrzeug der im Besitz der gültigen Papiere ist.(zb. eine Bank bei finanzierten Fahrzeugen).
Der Grund meiner Frage ist folgender:
Wir hatten eine Diskusion über ein Neuaufgebautes Fahrzeug ( zb.LT) ohne Papiere, was im Netz zum Verkauf angeboten wurde.
Meine Meinung ist, wenn der Verkäufer nicht der eingetragene Halter ist, und auch keine gültigen Papiere vorweisen kann,ist es nicht sein Eigentum. Also kann ein findiger Rechtsanwalt das Fahrzeug beschlagnamen lassen bis die Eigentümerfrage geklärt ist, und so eine Menge Streikosten einfordern. Oder sehe ich das falsch.
Denn einen Kaufvertrag kann doch jeder schreiben.
Zumal die letzte Halterangabe ja nicht ewig gespeichert wird.
MfG Jens



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