Re: Wer ist der Eigentümer? Wer ist Besitzer?


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Geschrieben von Hartmut am 20. Januar 2009 22:46:14:

Als Antwort auf: Re: Wer ist der Eigentümer? geschrieben von Martin aus Hockenheim am 20. Januar 2009 22:09:42:

Hi, spiele mal etwas Schule :-)

§ 903 BGB: Eigentum = rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache, dem Eigentümer "gehört" sie.

§ 854 BGB: Besitz = tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache, der Besitzer "hat" die Sache.
(Ein Dieb ist Besitzer, aber nicht Eigentümer)

Briefeintragung = "Halter" des Fahrzeugs, meistens der Eigentümer, muss aber nicht sein.

§ 929,1 BGB: "Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist es erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll."

Fazit: Einigung durch Kaufvertrag und tatsächliche Übergabe, in der Regel incl. Schlüssel und Fahrzeugpapaieren.

Schon mal gelesen, dass manche Verkäufer ihr Fahrzeug ohne Papiere anbieten? Also kann man nach BGB auch Eigentümer eines Autos werden, wenn es dazu keine Papiere gibt.

Alles klar? Danke für die Aufmerksamkeit und nichts für ungut :-)

Hartmut



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