Re: rechtliche Frage...
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Geschrieben von Sobo am 12. August 2008 19:44:50:
Als Antwort auf: rechtliche Frage... geschrieben von Steffen mit der 79er Feuerwehr am 12. August 2008 12:31:35:
Also das hört sich ja alles ganz schön bes..i.s.n an.
Ich denke die Frage ob der Kaufvertrag gültig ist oder nicht ist absolut unrelevant. Wie hier schon in den Antworten gesagt wurde zählt leider seit der Jahrtausendwende die Aussage "Ein Mann ein Wort" nicht mehr.
Aber warum ist das so?
Ich denke man hätte diesen, entschuldige, miesen Umweg über einen Verwandten, Bekannten oder ähnlichem Hintergrundbieter, schon wegen der ehrlichen Leute, gar nicht erst anfangen sollen. Wenn man etwas erstehen möchte, muss man bereit sein einen gewissen Preis zu zahlen. Und den sollte man sich vorher festlegen.
Glückwunsch dem ehrlichen Käufer und Dank den wahrscheinlich ehrlichen nicht mitmachenden Verwandten.Ich habe schon viel bei eBay erstanden und verkauft. Habe mich noch nie bei einem Verkauf eines unseriösen Mitbieters bedient. Wenn ich etwas verkaufen möchte und einen gewissen Preis erzielen möchte, so muss ich ggf einen Mindestpreis eingeben und damit leben, dass niemand das Teil haben will. Anders herum muss ich auch ggf mit einem Verkaufspreis von vielleicht einem Euro zufrieden sein.
Ich halte jedenfalls sehr viel von der Aussage: "Ein Mann ein Wort". Für mich, und auch noch viele andere, zählt auch noch ein Handschlag. Habe erst heute wieder solch ein Erlebnis mit einem Verkäufer hier aus dem Forum und auch einem Spediteur aus einer Internetfrachtbörse erlebt. Alles lief ehrlich und fair. Alles ohne Schriftform.... Dank den Beteiligten.Wenn ein Käufer bei mir solche Anfrage stellt, besteht meine Antwort generell, schon aus Fairnessgründen, aus einer Absage. Letztendlich hätte dich der Verkäufer bei dem Versuch die eBay-Regeln zu mißachten, melden sollen..., ich denke ihr solltet beide schweigen.
Warum hat eBay denn solch einen schlechten Ruf? Wegen eBay selbst?......?....????
Schade für dich, den Sitz wirst du schon noch finden, ich drücke dir die Daumen. Handle so wie du behandelt werden möchtest.
Nette Grüße
Sobo
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>Moin Leute!
>Ist unter Euch vll. zufällig ein guter Anwalt?
>Habe folgendes Problem:
>Hatte bei ebay 'n schönes Fahrzeug ausgemacht, was ein paar nützliche Extras für meine Feuerwehr bereithielt. Hatte vor, den zu kaufen/zu ersteigern, die Teile umzubauen und den Hobel dann umgehend weiter zu veräußern.
>Wurde in der Bucht mit Startpreis 500€ reingestellt, Sofort-Kauf 1000€.
>Telefonnummer stand dabei, die Kiste war gerade ein paar Stunden drin - noch keine Gebote.
>Ich hab' den Kerl angerufen, mich nach dem Zustand erkundigt und mit ihm ausgemacht, dass ich den LT für 900€ hole. Er wollte ihn aus ebay rausnehmen.
>Irgendwie hat wohl (vielleicht noch während unseres Gesprächs oder so?) jemand drauf geboten gehabt - Karre stand bei 500€ - nun kein Sofortkauf mehr möglich. Hatte das einige Stunden später mitgekriegt und den Typen nochmal angerufen, um abzuklären, warum der denn noch nicht rausgenommen ist.
>"Ja, den kann ich jetzt wohl nicht mehr rausnehmen - ist aber alles kein Problem, sie kriegen den Bus auf jeden Fall für 900." Er sagte mir noch, dass sein Schwiegersohn (?) - weiß ich jetzt nicht mehr genau, jedenfalls irgendein Verwandter - dann wohl zuverlässig hoch genug bietet, damit er den Zuschlag bekommt und ich ihn problemlos mitnehmen könne. Bräuchte also keine Angst haben und nicht mitbieten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war das in meinen Augen ein für beide Seiten verbindliches Geschäft.
>Habe daraufhin alle möglichen Sachen in Bewegung gesetzt, u.a. versucht, einen kurzfristigen Stellplatz für die Kiste zu bekommen (auch hier im Forum - siehe anderer Eintrag), für morgen frei genommen, Zugticket, mich auch nach evtl. Versicherungstarifen erkundigt (falls die Kiste doch bis zum Weiterverkauf ein paar Tage angemeldet anner Straße parken muss...) etc. etc.
>Alles in allem sehr viel Zeit und Nerven.
>Dann habe ich ihm gestern nachmittag (EINIGE Stunden VOR Auktionsende) noch 'ne SMS geschrieben, mit nochmaliger Kauf-Zusage und Ankunftszeit meines Zuges - dass alles vorbereitet sei - blabla....
>(Soweit die etwas verkürzte Form des Ablaufs)
>Gestern abend ist das Ding bei ebay ausgelaufen - hab' das Auktionsende mitverfolgt - Zuschlag bei 855€ (NICHT an den Erstbieter mit den 500€!).
>Hab' mir gedacht: Zuschlag noch unter Deinem vereinbarten Kaufpreis - sollte den Verkäufer ja freuen und alles problemlos über die Bühne gehen. Prima, Mittwoch holste das Ding ab!
>Vor 'ner guten Stunde dann 'ne SMS: "Rufen Sie mich bitte wegen dem Bus an - dringend!"
>...mir schwant nichts Gutes, also angerufen....
>"Ja, den Zuschlag hat jetzt jmd. aus Thüringen bekommen, der kommt morgen um 3..."
>WIE BITTEEEEEE ??????
>Simmer hier bei "Wünsch Dir was"?
>Hab' ihn auf seine mehrfache telefonische Zusage hingewiesen und darauf, dass er mir versichert hatte, dass sein Verwandter bietet. "Ja, hat er aber nicht - und ich kenne mich mit Computern ja nicht aus....sie hätten halt auch drauf bieten müssen."
>...wenn ich nicht so friedfertig wäre, würde ich mich morgen wohl trotzdem mal in den Zug setzen und ihm einen Besuch abstatten. Nicht mit der Kohle. Sondern mit der Brechstange :)
>Was soll' ich jetzt tun? Das war in meinen Augen doch ein verbindlicher Kaufvertrag ?!?
>Und noch steht das Auto ja bei ihm...
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