Re: Keine Umweltplakette nötig, da Ausnahmegen. von VW


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 19. November 2008 08:39:49:

Als Antwort auf: Keine Umweltplakette nötig, da Ausnahmegen. von VW geschrieben von horich am 18. November 2008 17:28:52:

Hab mal schnell gegoogelt nach Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung


so schau sowas aus für :

Stuttgart http://www.stuttgart.de/sde/global/images/mdb/item/192660/22250.pdf

Mannheim http://www.hwk-mannheim.de/viewDocument?onr=65&id=404

Heilbronn http://www.landkreis-heilbronn.de/lra/amt/51/feinstaub/BescheinigungNichtnachruestbarkeit.pdf

Leonberg http://www.lra-bb.kdrs.de/servlet/PB/show/1222152/Vordruck Nichtnachrstbarkeitsbescheinigung.pdf

Unter Leonberg findet sich folgendes :


Generelle Ausnahmen nach Allgemeinverfügung
Generell ausgenommen sind Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung (öffentliches Interesse) in folgenden Fällen:

In den folgenden Fällen ist die Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung im Fahrzeug mitzuführen. Oder eine Bescheinigung des Landratsamtes Böblingen im Falle der wirtschaftlichen Nichtnachrüstbarkeit.

Im Falle einer Polizeikontrolle erläutern Sie bitte den Zweck Ihrer Fahrt und halten Sie die o.g. genannten Nachweise bereit.

1. Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
(z.B.: Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Altenheime, Wochen- und
Sondermärkte etc.)

2. Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen
(z.B.: zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen,
Behebung von Gebäudeschäden etc.)

3. Zweckgebundene Fahrten von (Sonder-) fahrzeuge (z.B.: Kräne und ähnliche
Fahrzeuge, Schwerlasttransporter, etc.)


Hat wohl doch Haken und Ösen.


Gruß
Stefan



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