Re: Wer ist der Eigentümer?


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Geschrieben von Chris am 20. Januar 2009 18:32:23:

Als Antwort auf: Wer ist der Eigentümer? geschrieben von Jens und Heike am 20. Januar 2009 18:19:52:

Das war damals ja meines Wissens auch nur quasi so. Wer den Brief hat, auf wen auch immer das Fahrzeug zugelassen ist, kann das Fahrzeug abmelden und ggf. auf den eigenen Namen anmelden. Das sagt aber überhaupt nichts darüber aus, wenn denn nun rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs ist. Denn das Fahrzeug kann ja auch dir gehören, aber auf deine Frau zugelassen sein. Meines Wissens verlangt auch keiner einen Eigentumsnachweis, auch nicht wenn du ein Fahrzeug zulässt. Es wird nur eine Abfrage nach der Fahrgestellnummer gemacht, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist (oder sonstwie polizeilich gesucht wird).
Also Zulassungspapiere und Eigentümer sind zwei Paar Stiefel, damals wie heute, oder kann mich einer eines besseren belehren?

Gruß Chris

Nebenbei bemerkt, im neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) steht wie früher auch derjenige drin, der das Fahrzeug auf seinen Namen angemeldet hat. Der Unterschied ist nur, daß immer nur einer drinsteht (also die Vorbesitzer sind nicht ersichtlich) und daß auch sämtliche technischen Daten nicht darin aufgeführt sind.



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