Re: Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3,5to und Freizeitanhängern teilweise gelockert


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Geschrieben von Klaus am 07. September 2008 14:49:24:

Als Antwort auf: Sonntagsfahrverbot für LKW bis 3,5to und Freizeitanhängern teilweise gelockert geschrieben von Stefan Steinbauer am 07. September 2008 10:31:05:

Moin

>Das Bild zum Beitrag ist leider unglücklich gewählt ,
>denn dieser Anhänger dient wohl weniger den besagten Freizeitzwecken.

Er fällt aber auch unter die Ausnahmeregelungen (Schaustellergewerbe).

>Eine weitere Bestätigung zu dieser Meldung hab ich bisher nicht gefunden.

Regelung für BW

mfG
K.R.



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