Re: Wer ist der Eigentümer?
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Geschrieben von Uwe FDS am 20. Januar 2009 23:06:13:
Als Antwort auf: Re: Wer ist der Eigentümer? geschrieben von Jens und Heike am 20. Januar 2009 21:41:39:
Hallo Jens,
>Also der Halter kann zwar der Eigentümer sein, aber rein rechtlich gehört dem das Fahrzeug der im Besitz der gültigen Papiere ist.(zb. eine Bank bei finanzierten Fahrzeugen).
Das kommt darauf an, wenn die Bank Eigentümer ist, dann müßte man sich ja vor jeglichen Änderungen am Fahrzeug erst die Erlaubnis der Bank einholen. Ich denke eher, da ist das Fahrzeug sicherheitsübereignet, also daß die Bank nur die Herausgabe der Eigentumsrechte zur Sicherung der Kreditforderung verlangen kann.
>Meine Meinung ist, wenn der Verkäufer nicht der eingetragene Halter ist, und auch keine gültigen Papiere vorweisen kann,ist es nicht sein Eigentum.
Es kann durchaus sein Eigentum sein, es fällt nur schwerer, daß im Zweifel zu belegen!
>Also kann ein findiger Rechtsanwalt das Fahrzeug beschlagnamen lassen bis die Eigentümerfrage geklärt ist, und so eine Menge Streikosten einfordern. Oder sehe ich das falsch.
Er wird das wohl nur können, wenn jemand Rechte an dem Fahrzeug anmelden und auch belegen kann.
>Denn einen Kaufvertrag kann doch jeder schreiben.
>Zumal die letzte Halterangabe ja nicht ewig gespeichert wird.Eben, deswegen gilt erst einmal der als Eigentümer, der den Brief vorlegen kann. Und jeder andere müßte beweisen, daß er der Eigentümer ist. Wenn man so ein Fahrzeug kauft, hat man immer das Risiko, daß jemand kommt und den Brief vorlegt und behauptet, der Eigentümer zu sein. Dann hat man ein Problem.
Grüße
Uwe
- Re: Wer ist der Eigentümer? Jens und Heike 20.01.2009 23:20 (0)
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