Re: LKW Steuern
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Geschrieben von Uwe FDS am 02. März 2009 19:21:56:
Als Antwort auf: Re: LKW Steuern geschrieben von Jürschen am 02. März 2009 19:16:06:
Hi,
Sonntagsfahrverbot gilt für LKW > 7,5 to. Und für Anhänger hinter LKW, egal wie schwer. Eine Tücke gibt es noch: Der LKW bis 3,5to darf mit Hänger auf der Landstrasse 80km/h fahren, das WoMo mit Hänger nur 60 km/h. Und was die Steuer betrifft: Da ist Zulassung und Steuer was unterschiedliches. Das Finanzamt kann auch einen LKW als PKW versteuern.
Grüße
Uwe
- Re: Wohnmobile & Anhänger Klaus 02.03.2009 19:41 (2)
- Re: Wohnmobile & Anhänger LT-Harry 02.03.2009 20:27 (0)
- Re: Wohnmobile & Anhänger Uwe FDS 02.03.2009 20:12 (0)
- Re: LKW Steuern Georg 02.03.2009 19:30 (0)
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