Re: rechtliche Frage...


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Geschrieben von Steffen mit der 79er Feuerwehr am 12. August 2008 22:13:29:

Als Antwort auf: Re: rechtliche Frage... geschrieben von Uwe FDS am 12. August 2008 21:35:39:

>Hallo Steffen,
>>EBEN NICHT - HERR EBAY-ERFINDER!!!
>>Sofortkauf ist nicht mehr möglich, sobald das erste Gebot abgegeben wurde!
>>Auch wenn's unter dem Sofortkauf-Betrag liegt!
>Eben, deswegen gleich auf sofort kauf klicken und das Ding wär erledigt. Oderdann fleißig mitbieten. Und nun stellen wir uns mal vor, du hättest bis 1500,-- mitgeboten und wärst überboten worden und hättest dann mitbekomen, daß ein Verwandter ein Fantasiegebot gesetzt hat, weil der Verkäufer das mittlerweile jemand anderem versprochen hatte. Dein Text würde nicht weniger erbost ausfallen, nur diesmal in die andere Richtung.
>Grüße
>Uwe

Natürlich würde er das - bzw. es gäbe gar keinen. Wenn ich keinen Zuschlag kriege, ist der Artikel eben weg, basta. Der Höchstbieter kriegt den Artikel - egal, ob Phantasiegebot oder nicht. Wieviel der Verkäufer dem Bieter von seinem Phantasiegebot oder dem des Verwandten letztlich "nachlässt", ist seine Sache, kann kein anderer Bieter nachvollziehen und interessiert am Ende auch niemanden. Hab' ich an anderer Stelle zwar bereits was zu geschrieben, aber das mit dem aufmerksamen Lesen hatten wir ja auch schon...

2mal ein- und denselben Hobel verkaufen geht nun mal einfach nicht. Nichtsdestotrotz ist selbiger nun halt mal weg (bzw. ja noch nicht!) und ich geb' mich geschlagen nach so viel "fachkundigem" Rat - den hätte ich mir eigentlich gewünscht.

Ich bin raus - aus der Bus-Nummer, dem Thread - und für heute abend auch aus dem Forum.
Endgültig.

Steffen



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