Re: H-Kennzeichen
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Geschrieben von Steffen mit der 79er Feuerwehr am 09. November 2008 14:50:19:
Als Antwort auf: Re: H-Kennzeichen geschrieben von Chris am 08. November 2008 21:49:23:
Apropos Anforderungskatalog:
Hier steht doch eigentlich genau, wie's ausschaut mit'm "H".
Zum Beispiel, dass optische Umbauten generell möglich sind, solange die Optik des umgebauten Modells einem Modell entspricht, welches aus der selben Typenreihe hervorging (Beispiel MG B "Gummiboot" auf Chrommodell). Das ist ja hier der Fall, da der 93er ja auch noch ein LT 1 ist. Der Umbau muss in dem Fall ausdrücklich nicht
20 Jahre oder älter sein, sondern kann auch in jüngerer Zeit erfolgt sein. Und dass ein Umbau nur auf ältere Optik und nicht umgekehrt möglich ist, steht im Katalog nicht - wenn ich nix überlesen habe.
Motormäßig dürfen auch in neuerer Zeit alle in der Baureihe erhältlichen Motoren verbaut worden sein. Probleme hast Du also nur, wenn Du z.B. 'nen Motor aus dem LT 2 nimmst (siehe Beispiel im Katalog: "Doppelnockenwellenmotor", der original nicht im SL Pagode, sondern nur im R107 verbaut wurde). Wenn der Prüfer Dir für den 30 Jahre alten LT im 90er Jahre-Trimm also das "H" verwehren sollte, halte ihm doch einfach mal o.g. Wisch unter die Nase. Bin gespannt, wie er aus der Nummer rauskommt. Wenn Dein Hobel ansonsten im verkehrssicheren und erhaltungswürdigen Zustand ist (mindestens "3" - in dem Fall besser ab "2" aufwärts, damit er ihn nicht als "4+" erklärt und Dir so doch noch ans Bein pissen kann), dann dürfte einem H-Kennzeichen eigtl. nix im Wege stehen. Tja, war vielleicht von den Verfassern von TÜV und sonstigen offiziellen Institutionen nicht so gedacht, aber wir haben's nunmal schwarz auf weiß. Für irgendwas muss die ewig lange Bauzeit ja schließlich gut gewesen sein ;)Liebe Grüße & viel Erfolg
Steffen
>Was ist denn jetzt wie alt bei dir? Das H-Kennzeichen kriegst du natürlich nur für ein Fahrgestell, nicht für einen Aufbau, denn letztendlich wird ja das Fahrgestell mit seiner individ. Fahrgestellnummer zugelassen. Auf- und Umbauten müssen innerhalb der ersten zehn Jahre erfolgt sein (ist beim LT noch nicht interessant, aber z.B. ein Fahrzeug BJ. 65 muß seinen Umbau bis spätestens 75 erhalten haben), den Nachweis muß man selbst erbringen (z.B. Rechnung vom Aufbauhersteller, Umschreibungsunterlagen bei Änderung der Fahrzeugart). Alle Fahrzeug- und Anbauteile müssen zeitlich zum Fahrzeug passen, d.h. z.B. beim LT keine Sechszylindermotoren außer CP, keine eckigen Scheinwerfer etc.. Ich kann nicht aus eigener Erfahrung sagen, wie genau der TÜV das prüft, das setzt ja auch ziemlich gute Kenntnisse der jeweiligen Modellgeschichte voraus, aber ich würde da mit allem rechnen und mir im Zweifelsfall entsprechende Unterlagen zurechtlegen (Verkaufsprospekte, Reparaturhandbücher etc.).
>Eine Beschreibung der Voraussetzungen gibt's beim TÜV zum DOwnload.
>Gruß Chris
- Re: H-Kennzeichen Chris 09.11.2008 18:30 (0)
- Re: H-Kennzeichen Wolfgang m.d. H-Frosch 09.11.2008 15:18 (1)
- Re: H-Kennzeichen Steffen mit der 79er Feuerwehr 09.11.2008 15:36 (0)
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