Re: @ Thomas aus Köln zwecks Crash
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Geschrieben von Uwe am 30. Oktober 2008 21:36:27:
Als Antwort auf: Re: @ Thomas aus Köln zwecks Crash geschrieben von Thomas aus Köln am 30. Oktober 2008 20:46:53:
Ok, dann warten wirs mal ab.
Ach ja, der Bericht erwähnt auch Nebenkosten unter Punkt 11 aufgeführt sind.
Zitat:
Der unschuldig Geschädigte muss am Ende grundsätzlich wieder so dastehen, als hätte sich der Unfall nicht ereignet. Oft werden Positionen wie Ab- und Anmeldekosten, Finanzierungskosten, Standkosten, Fahrtkosten oder Auslagenpauschalen übersehen. Die Versicherung wird Sie auf diese Positionen von sich aus eher nich hinweisen!
Zitat Ende
Das heißt also, daß hier auch Fahrten zu Gutachtern, Schriftverkehr, Telefonkosten etc. berücksichtigt werden sollten. Wenn man hier jetzt zwei Anrufe, ne Fahrt von 5 km zum Gutachter und einen Brief geltend macht, ist das wohl schon etwas kleinkarriert. Das würde bei mir untern Tisch fallen. Wenns dann aber mal mit Gegengutachten, endlosem Schriftverkehr und Telefonaten überhand nimmt, evtl. noch irgendwie ein Gerichtstermin mit damit verbundenem Arbeitsausfall und so Kram weitergeht, würde ich hier schon Ansprüche geltend machen.
Ich bin selbst kein Freund von Papierkram, aber trotzdem inzwischen so schlau, daß ich mir bei rechtlichen Sachen Gesprächsnotitzen mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner mache, jedes Schreiben das rausgeht kopiere und mit Datum versehe, sowie jedem Schreiben das ich erhalte das Eingangsdatum verpasse.
Wenn sich die Sache mal ein paar Wochen zieht, weißt nämlich nicht mehr wann, wo, wer oder was. Dies gilt verschärft für Telefonate.
Gruß Uwe
>...ja, iss wohl der Gutachter vom ADAC der auch deren Wohnmobilflotte betreut, und auch Wertgutachten für Oldtimer erstellt, deshalb auch ne gewisse Wartezeit...
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