Re: Rücktransport via Bodensee ?


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Geschrieben von Uwe FDS am 07. September 2008 18:23:52:

Als Antwort auf: Re: Rücktransport via Bodensee ? geschrieben von Klaus am 07. September 2008 17:37:25:

Hi,

>>>Zuggesamtgewicht sind 7t, auch beim LT55, und das beinhaltet das aktuelle Gewicht des ziehenden Fahrzeuges.
>>War da nix mit 12t in der EU?

Das ist eine Herstellerbeschränkung von VW mit den 7,1 to beim LT. Der LT55 kann auch 2,5 to ziehen, aber er hätte dann 8,1to Zuggewicht. Heißt, wenn der LT55 mit max Anhängelast fährt, darf man ihn nicht voll laden. Und dann gibt noch die Möglichkeit die Anhängelast zu erhöhen. Dann dürft ich mit dem LT45 auch nicht mehr mit voller Beladung und maximalem Hängergewicht fahren. Ist aber fürs Abschleppen egal, das sollte nur zeigen, daß es mit dem LT 45 kein technisch Problem ist, ein 4,6 to schweres Fahrzeug abzuschleppen.

>Das betrifft vielleicht Deinen Führerschein (C1E = 7.5t ziehendes Fahrzeug, Zuggewicht 12t mit Anhänger), ich meine das von VW (für den Anhängerbetrieb) vorgegebene Zuggesamtgewicht für das Fahrzeug (welches dieses Gewicht ja auch abbremsen muss).

Und da ich den alten FS Klasse 3 hab, ist mir das mit den 12to und der Beschränkung, daß der Hänger kein höheres zGG haben darf, als die Leermasse des Zugfahrzeuges ziemlich wurscht. Ich darf 7,5to plus 8 to Hänger = 15,5 to fahren.

>> Also 4,6t sollten mit einer vernünftigen Stange nicht das Prob sein, eher das
>> versetzte Schleppen ohne Bremskraftverstärker.

Der Bremskraftverstärker ist auch ziemlich wurscht, muß man halt etwas fester drauftreten.

Grüße

Uwe



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