Re: Saisonkennzeichen & TüV EINSPRUCH!!
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Geschrieben von Klaus am 06. September 2008 11:34:06:
Als Antwort auf: Re: Saisonkennzeichen & TüV EINSPRUCH!! geschrieben von V-Mann am 06. September 2008 10:59:37:
Moin
> ich muss dem Klaus wiedersprechen, [... Saisonkennzeichen ...] man bekommt dann aber auch eine TÜV Plakette ab/bis März,
Dem Widerspruch wird stattgegeben ;-)
> das ist eine Ausnahme bei Saisonfahrzeugen
Einspruch, ist es nicht ;-)
Der Uwe hat derzeit kein Saisonkennzeichen. Aus seinem Beitrag ist nicht erkennbar, ob er das Fahrzeug jetzt außer Betrieb setzt und dann nach Fertigstellung in 2009 mit dann auszustellendem Saisonkennzeichen wieder zulässt. Bei Außerbetriebsetzung muss er zu keiner HU, auch soweit die Prüfungszeiträume ablaufen. Ist das der Fall, muss er vor Wiederzulassung eine HU machen und auch in diesem Fall wird der Prüfungszeitraum ab dann neu aufgesetzt.
Bei den zwischen den Prüfungszeiträumen neu zugeteilten Saisonkennzeichen tritt einmal Dein o.g. Fall ein, soweit die HU außerhalb des Betriebszeitraums fällig gewesen wäre (läuft sie im letzten Monat ab, wird das kaum funktionieren).
Anlage VIII 2.6 und 2.7 zum § 29 StVZO
mfG
K.R.
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