Re: rechtliche Frage...
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Geschrieben von sebl am 12. August 2008 17:18:25:
Als Antwort auf: rechtliche Frage... geschrieben von Steffen mit der 79er Feuerwehr am 12. August 2008 12:31:35:
Selbst wenn Du das alles nachweisen könntest, kannst Du absolut sicher sein, dass ein Richter müde lächeln und Dir durch die Blume zu verstehen geben würde, dass Du eben Pech gehabt hast. Der Streitwert ist zu gering, der materielle Schaden insgesamt zu vernachlässigen und ein öffentliches Interesse gibt es logischerweise auch nicht. Und außerdem hast Du das Problem, dass Du ja angeben müsstest, dass Ihr den Kauf auch außerhalb von ebay regeln wolltet, was den Vorgaben bei ebay widerspricht und insofern würde schon von daher kein seriöser Anwalt mitmachen. Im Gegensatz zu Dir hat der Höchstbietende einen gültigen, nachweis - und prüfbaren Kaufvertrag.
Oder anders ausgedrückt: Atme tief durch und vergiss das Ganze, mit solchen Idioten hat man immer mal wieder zu tun, die hakt man am besten ganz schnell ab.
Viele Grüße, Seb.
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