Informationen und Musterschreiben der Reisemobil-Union hierzu


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Stefan Steinbauer am 13. November 2008 13:10:18:

Als Antwort auf: rückwirkende KFZ Steuer geschrieben von Jens am 13. November 2008 11:13:13:

Hallo Jens


schau mal bitte bei der Reisemobil-Union
Dort wird schon seit Monaten ausführlich über das Thema berichtet.

Grundsätzlich gilt :: wer seinen Einspruch zurücknimmt erkennt die Steuerforderung des Finanzamt an , und ist den strittigen Steuerbetrag los.
Und das ungeachtet des späteren Ausgangs der anhängigen Verfahren !
Das ganze ist zudem auch noch rechtens.
Dem/Der Finanzbeamten/beamtin ist da nicht mehr am Zeug zu flicken .


Also gilt auch hier - Informieren ist oberste Bürgerpflicht



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten