Zu Steuer-nachzahlung.
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Geschrieben von Robert aus Kraill. am 27. November 2008 14:32:09:
Ich möchte mich erst mal für alle Ratschläge bedanken. Auch der ADAC riet mir den Einspruch nicht zurückzunehmen, da sich das vom F-amt angesprochene Urteil nicht auf ein echtes Wohnmobil, mindest 1.70 Meter in der Küche, bezog. Ich habe das dem Sachbearbeiter mitgeteilt und ihn auf die Musterklage beim Finanzgericht Saarbrücken mit Aktenzeichen: 2 K 1439/07 verwiesen. Nun warte ich mal ab was da kommt. Allen alles Gute, genügend Luft in den Reifen und mindestens zwei fingerbreit Sprit im Tank. ( Wer das nicht hatt, ist meist selber Schuld )
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