Re: Steuer-nachzahlung.


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Geschrieben von Uwe FDS am 24. November 2008 19:25:56:

Als Antwort auf: Steuer-nachzahlung. geschrieben von Robert aus Kraill. am 24. November 2008 14:17:03:

Hi,

der BFH ist das Eine, das Verfaddungsgericht was anderes. Der BFH mag ja entscheiden, daß nach der derzeitigen Gesezteslage die Steuern zu zahlen sind. Aber das Verfassungsgericht wird hoffentlich darüber entscheiden, ob die derzeitige Gesetzteslage Verfassungsgemäß ist. Und dann kann man sehen, ob der EInsprich zurückgenommen werden sollte oder nicht.

Ich hab in einer anderen Sache auch einen Einspruch eingelegt und Mitteilung bekommen, daß mein EInspruch keine Chance auf Erfolg hat und am Ende bin ich mit meiner Sichtweise durchgekommen.

Grüße

Uwe



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