Re: Lt aus Holland holen?


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Uwe FDS am 11. Oktober 2008 18:08:32:

Als Antwort auf: Re: Lt aus Holland holen? geschrieben von Jens und Heike am 09. Oktober 2008 19:16:01:

Hi,

>So einfach ist das nicht mit dem Kennzeichen, wenn man aus einem Land ein nichtzugelassenes Fahrzeug ausführen will, benötigt man ein extra Ausfuhrkennzeichen oder auch Exportkennzeichen.

Wär ja auch zu schön, es gibt Ausfuhrkennzeichen, die heißen so, und Staatsdiener heißen so, weil sie dem Staate dienen, Zitronenfalter heißen so, weil sie Zitronen falten...

... und Ausfuhrkennzeichen heißen so, weil man sie nehmen muß um ein Auto zu exportieren. Es ist schon eine besondere Art Obrigkeitsgehorsam, die uns zwingt etwas als gesetztlich anzunehmen, bloß weil es einen schönen Namen hat. OK, wenn es der ADAC dann auch noch bestätigt, braucht man nicht weiter nachzudenken.

Was schreibt denn der ADAC so?

[i]Wenn das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen ist und der Händler, bei dem es gekauft wurde, der Rückerstattung der MWSt zugestimmt hat, muß es mit Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden[/i]

Und wenn mir die MwSt wurscht ist? Dann ist der ganze schöne ADAC-Text in sich widersprüchlich.

Die Zulassung ist ein nationaler Verwaltungsakt und die deutschen Behörden können nicht so ohne weiteres einen solchen Verwaltungsakt auf ausländischem Boden vornehmen. Und das Kurzzeitkennzeichen ist auch ein solcher Verwaltungsakt und noch nicht einmal ein international gegeseitig anerkanntes Zulassungsverfahren. Aber EU Ausland ist nicht Ausland. Und den Binnengrenzen soll es so ergehen, wie der "Zonengrenze". Sie sollen real und auch aus unseren Köpfen verschwinden, nun ja mancher tut sich da noch etwa schwer ...

Und deshalb ist innerhalb der EU das Kurzzeitkennzeichen anerkannt, z.b. hier nachzulesen:

http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=17144&_nav_id1=11217&_nav_id2=11327&_nav_id3=11101&_lang=de

Ok, das das jetzt ne Ossi-Webseite ist, ist purer Zufall und hängt höchstens mit der Internationalität von Google zusammen und damit, das Google noch nie Grenzen kannte. ;-))

Also stell ich mir das konkret innerhalb der EU so vor:

Bei der Ausfuhr eines zugelassenen Fahrzeuges: Hinfahren, Schilder abmachen, heimfahren und abmelden.

Bei der Ausfuhr eines abgemeldenten Autos: Kurzzeitkennzeichen dran machen, hinfahren und gut ist. Nach Ablauf des Verfalldatums möge sich wer will mit den alten Kennzeichen sein Klo dekorieren.

Bei der Einfuhr eines abgemeldeten Fahrzeuges: Kurzzeitkennzeichen holen, hinfahren, das Auto simuliert verladen, simuliert nach Deutschland bringen dann innerhalb Deutschlands die Kennzeichen simuliert dran machen und das Ding simuliert zurückbringen. Das ganze Simulierte in der Realität weglassen, Kennzeichen dran und gut. Kann eh keiner mehr nachvollziehen, ob die Kennzeichen im Ausland oder in DE dran kamen. Alternativ kann man das Auto simuloiert auch auf ein Schiff oder Flugzeug verladen, was unter deutscher Flagge fährt. Denn Luft und Wassserfahrzeuge gelten als Hoheitsgebiet des Staates, unter dessen Flagge sie fahren. Notfalls muß man halt ne Garage zum Zeppelin deklarieren.

Bei der Einfuhr einen angemeldeten Fahrzeuges: Hier würd ich mich vorher genau informieren. In Italien war man Ruck-Zuck wengen Steuerhinterziehung dran, denn da durfte man nur als Ausländer ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug bewegen. Wie es aktuell heute ist, weiß ich nicht.

Hier noch zum Schluß ein paar Smileys: ;-) ;-) ;-) ;-) ;-) ;-) ;-) ;-) ;-) ;-) ;-) ;-);-);-) ;-) ;-)

Wer will mag sie sich grad selber an die passenden Stellen setzten.

Grüße

Uwe



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten