Re: LT 45 auf 3,5 to. ablasten ?


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Geschrieben von Klaus am 20. September 2008 14:12:32:

Als Antwort auf: Re: LT 45 auf 3,5 to. ablasten? geschrieben von Sascha Koschella am 20. September 2008 09:01:32:

Moin

> Hallo, wir haben ein WOMO LT 40 Bischoff & Niessmann. Den habe ich nach dem kauf wiegen lassen:
> 3,8to ohne Fahrer und Gepäck.

Hm, tja.

> Für nen 10er war der Waagschein 2,95to dann ab zum TÜV und ablasten lassen...

Mal abgesehen von dem Betrugsversuch (Zulassungsrecht, Steuerrecht), welche TÜV-Mann ist so dämlich und sieht sich das Auto nicht mal kurz an ? Da reicht der Blick aus dem Fenster, um zu sehen, dass da ein - hüstel - Wiegefehler vorliegt.

> Nachts konnte ich nicht schlafen weil wir durch Österreich fahren mussten und ich wilde geschichten hörte
> von wegen kontrolle und strafe für Überladen und sofortiges ausladen für weiterfahrt...

Ich kenne das Recht in Östereich nicht, aber stell Dich mal darauf ein, dass mindestens die ASFINAG Dir eine richtig lange Nase dreht, wenn Du mit einem 4ter mit Pickerl statt mit der GO-Box erwischt wirst.

Auszug aus der Mautordnung gefällig ?

Aus dem Teil A (im Teil B für die Go-Box steht sinngemäß dasselbe) :

Die Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes mit mautpflichtigen Kraftfahrzeugen im Sinne dieser, ohne eine gültige Vignette ordnungsgemäß angebracht bzw. gemäß Punkt 7.2 Mautordnung Teil A I ordnungsgemäß mitgeführt zu haben, ist verboten. Kraftfahrzeuglenker, die gegen dieses Verbot verstoßen, begehen gemäß § 20 Abs. 1 BStMG eine Verwaltungsübertretung und werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von EUR 300,00 bis EUR 3.000,00 bestraft (Diese geänderte Bestimmung ist auf Verwaltungsübertretungen anzuwenden, die nach dem In-Kraft-Treten der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2007 begangen werden).

Vielleicht kommt man mit der Ersatzmaut davon, das sind dann 65-120 EUR + 15 EUR Verwaltungskosten, zahlbar in bar oder Kreditkarte an Ort und Stelle. Bei den GO-Box-Kunden sind es 220 EUR bei Nichtzahlung und 110 EUR, falls man sich in der Kategorie vertan hat.

Die Plakette gilt für Fahrzeuge mit ein höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3.5t. Der mit 200kg überladene 3.5ter dürfte deswegen nicht zum GO-Box-Kandidaten werden, aber die Aufforderung "abladen" könnte schon kommen, wobei fraglich ist, ob die Asfinag dieses Recht hat oder das an die Polizei delegiert. Wenn Du allerdings ein offensichtlich deutlich schwereres Fahrzeug mit gefälschtem Wiegeschein nur auf dem Papier ablastest, um an der hohen Maut vorbei zu kommen, dürften die Leute recht unfreundlich werden. Deine Chance besteht dann nur darin, dass man das nur schwer wird nachweisen können.

> In Deutschland is das mit dem Überladen nicht soo schlimm wie bei den Österreichern.

Kurfürst Antwerpes ist ja mittlerweile im Ruhestand ...

> [...] Aber kürzester Weg duch Österreich und zurück über 60,- EUR Maut. Das ist zuvieeel.

Ja. Der Moserei darüber hat aber nichts gebracht, fahr halt über Land (aufgrund der Fernverkehrsausschilderung manchmal nervig) oder woanders hin.

mfG
K.R.

VW LT28, lang & hoch mit Ausbau = 2720kg Leergewicht ohne Fahrer
VW LT35 Karmann = 3150kg ohne Fahrer (mit etwas Wasser im W-Tank und zuvielen Batterien an Bord)



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