Re: rechtliche Frage...
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Geschrieben von Uwe FDS am 12. August 2008 21:35:39:
Als Antwort auf: Re: rechtliche Frage... geschrieben von Steffen mit der 79er Feuerwehr am 12. August 2008 21:04:58:
Hallo Steffen,
>EBEN NICHT - HERR EBAY-ERFINDER!!!
>Sofortkauf ist nicht mehr möglich, sobald das erste Gebot abgegeben wurde!
>Auch wenn's unter dem Sofortkauf-Betrag liegt!Eben, deswegen gleich auf sofort kauf klicken und das Ding wär erledigt. Oderdann fleißig mitbieten. Und nun stellen wir uns mal vor, du hättest bis 1500,-- mitgeboten und wärst überboten worden und hättest dann mitbekomen, daß ein Verwandter ein Fantasiegebot gesetzt hat, weil der Verkäufer das mittlerweile jemand anderem versprochen hatte. Dein Text würde nicht weniger erbost ausfallen, nur diesmal in die andere Richtung.
Grüße
Uwe
- Re: rechtliche Frage... Steffen mit der 79er Feuerwehr 12.08.2008 22:13 (0)
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