Re: H-Kennzeichen


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Geschrieben von Chris am 09. November 2008 18:30:37:

Als Antwort auf: Re: H-Kennzeichen geschrieben von Steffen mit der 79er Feuerwehr am 09. November 2008 14:50:19:

Ok, ich muß zugeben, so im Detail hatte ich das nicht mehr im Kopf. Wenn ich das recht interpretiere, dann wären sämtliche AUsstattungen aus dem LT 1 erlaubt, d.h. auch Turbodiesel, Servolenkung, Faceliftteile, eckige Scheinwerfer, elektr. Fensterheber, ABS etc.. Wobei man eins nicht übersehen sollte: Es steht fast überall ein "kann" dabei, selten ein "muß". D.h. man hat grundsätzlich keinen Anspruch auf positive H-Begutachtung, auch wenn das Fahrzeug diesen Richtlinien entspricht. Wenn dem Prüfer das Erscheinungsbild zu wenig zeitgemäß ist, kann er ablehnen, ohne das man was dagegen machen kann.
Gruß Chris



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