@Stefan
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Geschrieben von Uwe am 26. Januar 2009 18:16:25:
Als Antwort auf: Re: Kleinkram, Details usw. für WoMo Umschreibung geschrieben von Stefan Steinbauer am 26. Januar 2009 17:48:22:
Moin Stefan,
das hört sich ja ganz easy an. Beleuchtungen sind fast fertig, Korkboden wird noch verlegt. Meine Polster sind noch nicht in der Mache , sollte aber auch relativ schnell gemacht sein. Wassertechnisch hab ich mich auf 2 Kanister beschränkt. Einmal Frisch und einmal Abwasser. Natürlich mit Pumpe, Wasserhahn und nen Ablauf im Spülbecken.
Gasanlage lass hier gleich um die Ecke an der Tanke abnehmen. Der macht hier sowieso in der ganzen Gegend die WoMo´s. TüV mach ich evtl. auch dort. Nur die Umschraubung zum WoMo muß beim regulären TüV erfolgen.
Ist nur die Frage offen, ob ich ne normale Tüv-abnahme noch im Vorfeld machen kann, da wie gesagt noch LKW im Brief. Das kann ich aber meinen Tanker fragen.
Liegen noch ein paar Kleinigkeiten an. Ölwechsel, Kerzenwechsel, Zündung abblitzen, Wanne wieder untern Motor. Zahnriemen ist frisch, Bremsen sollten nach der Standzeit (ca. 14 Monate) mal ordentlich freigefahren werden.
Langsam seh mal ein Licht am Horizont. Bin auch schon langsam etwas Nutzungsgierig nach über einem Jahr Schrauben. Hoffe ich schaff Creuzburg um mal ein paar Leute persönlich kennenzulernen.
Gruß Uwe
>Hallo Uwe
>Die Gasanlage muß funktionieren , denn du brauchst zuerst die Prüfplakette.
>Für den Versicherungsnachweis brauchst du je nach Zulassungstelle entweder diese Doppelkarte oder jetzt neu die Buchungsnummer.
>Dazu spreche deine Versicherung an.
>Die vom Tüv sehen das nicht ganz so Eng , wenn klar zu erkennen ist , das es bald fertig wird.
>Wie du ins Bett kommst , ist doch nicht deren Problem.
>Es muß ein Bett vorhanden sein , dh eine Liegefläche , die dafür taugt.
>Ein Sitz mit Tisch , ein Schrank , besagte Küche mit Koch - und Spülgelegenheit,
>Es braucht einen rutschhemdenden Boden (PVC Belag reicht) , eine fest instalierte Innenleuchte.
>Im ereich des Sitz dürfen keine Verketzungsmöglichkeiten wie zB scharfe Kanten sein.
>Das war es eigentlich.
>Einräumen mußt du nicht.
>Das Fahrzeug ist zu wiegen (wenn Waage beim TÜV dann dort) ,
>mit vollen Sprit und halbvollem? Frischwassertanks , leeren Abwassertank ,
>mit Gasflasche ,
>und einen Fahrer von 75kg (wobei Korrekturrechnen erlaubt).
>Gruß
>Stefan
- Re: @Stefan Stefan Steinbauer 26.01.2009 19:11 (1)
- Re: @Stefan Uwe 26.01.2009 19:44 (0)
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