Re: Saisonkennzeichen & TüV
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Geschrieben von Klaus am 06. September 2008 10:33:25:
Als Antwort auf: Saisonkennzeichen & TüV geschrieben von Uwe am 06. September 2008 09:59:30:
Moin
>- Wie schauts beim Saisonkennzeichen aus, wenn außerhalb der Saison der TüV abläuft?
Das Fahrzeug muss im ersten Monat des Betriebszeitraumes zur HU. Die Frist bis zur nächsten HU ändert sich dadurch nicht, es steht also wieder Januar 20xx auf der Plakette.
>- Wieschauts aus wenn der LT länger als ein Jahr abgemeldet war?
Es gibt seit März 2007 keine vorübergehende Stilllegung mehr, es ist immer eine Außerbetriebsetzung. Entsprechend musst Du nachweisen, wo das Fahrzeug geblieben ist. Mit der Außerbetriebsetzung verlierst Du das Kennzeichen, soweit Du es nicht anschließend sofort reservieren läßt (kostet natürlich Geld). Die Betriebserlaubnis erlischt mit der Außerbetriebssetzung nicht mehr nach 18 Monaten, sondern gilt m.E. unbefristet. Zur Wiederzulassung reicht die Vorlage der Papiere und der Nachweis gültiger HU und AU. Es gibt aber eine praktische Grenze und das ist die siebenjährige Datenhaltungsfrist beim KBA. (§ 14 FZV und § 21 StVZO).
mfG
K.R.
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