Re: Rücktransport via Bodensee ?


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Geschrieben von Uwe FDS am 08. September 2008 00:46:22:

Als Antwort auf: Re: Rücktransport via Bodensee ? geschrieben von Hr am 07. September 2008 13:23:56:

Hi,

>>Und das Beste ist dann, mal nachlesen und schlau machen.

>Ich tu ja gerne Fachsimpeln
>also bei uns darf das gezogene Fahrzeug nicht schwerer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges.

Jetzt hab ich mal ein wenig gegoogelt und die Verkehrsregelverordnung gefunden, maßgeblich dürfte wohl der §73 sein:

[i]
Art. 72 Schleppen von Motorfahrzeugen
1 Motorfahrzeuge (ausgenommen Motorräder) dürfen höchstens ein anderes Motorfahrzeug ohne Anhänger schleppen, Motorräder höchstens ein Motorrad. Das Schleppen von Fahrzeugen, die gebrauchsfähige Tretpedale aufweisen, ist untersagt. Die kantonale Behörde kann das Schleppen von zwei Traktoren oder leichten Motorfahrzeugen – ausgenommen Motorräder – bewilligen.1

2 Das geschleppte Fahrzeug muss von einem Führer mit Ausweis gelenkt werden, wenn die Abschleppvorrichtung seine Lenkung nicht gewährleistet. Auf Motorfahrzeugen, die an einem Kran oder auf einem Rolli geschleppt werden, dürfen keine Personen fahren.2

3 Motorfahrzeuge, die nicht selbst gebremst werden können, müssen mit dem Schleppfahrzeug durch eine feste Vorrichtung verbunden sein; ihr Gewicht darf das Betriebsgewicht des Schleppfahrzeugs in der Regel nicht übersteigen.3

4 Motorräder dürfen aufgesattelt an einem Motorfahrzeug – ausgenommen einem Motorrad ohne Seitenwagen – geschleppt werden.4 Auf dem aufgesattelten Fahrzeug darf niemand Platz nehmen; es darf weder sich lösen noch umkippen können. Mit einem Seil darf nur ein Motorrad in Panne geschleppt werden; sein Führer muss das Seil nötigenfalls sofort lösen können.

5 Schleppstangen dürfen höchstens 5 m, Schleppseile höchstens 8 m lang sein. Das Seil ist in der Mitte auffällig zu kennzeichnen. Ketten dürfen nicht verwendet werden, bei Motorrädern auch keine metallischen Seile.

Also wenn die Bremse geht, ist kein Gewichtslimit festgeschrieben, die Regel daß das geschleppte Fahrzeug nicht schwerer als das Schleppfahrzeug sein darf, gilt nur, wenn die Bremse nicht geht.

Grüße

Uwe



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