Re: rechtliche Frage...


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Geschrieben von Uwe FDS am 12. August 2008 20:20:17:

Als Antwort auf: Re: rechtliche Frage... geschrieben von Steffen mit der 79er Feuerwehr am 12. August 2008 18:50:27:

Hi Steffen,

Dein Text:

"Wurde in der Bucht mit Startpreis 500€ reingestellt, Sofort-Kauf 1000€.
Telefonnummer stand dabei, die Kiste war gerade ein paar Stunden drin - noch keine Gebote.
Ich hab' den Kerl angerufen, mich nach dem Zustand erkundigt und mit ihm ausgemacht, dass ich den LT für 900€ hole. Er wollte ihn aus ebay rausnehmen."

Also die ganz normale Masche, anrufen, das Ganze außerhalb von eBay klar machen und fertig.

Mein Text war natürlich etwas überzogen formuliert, und ich wollt auch damit ein wenig provuzieren. Aber letztlich ist es so, Du hast versucht, an den anderen Bietern vorbei den Artikel abzugreigen. Verurteile ich ja nicht, das ist mittlerweile Alltag bei eBay, ich mach das ja auch. Was mir an der ganzen Sache nicht gefällt ist, wie du damit hier auftrittst. Du wußtest, daß du mit der Vereinbarung über den Kauf gegen die eBay Regeln verstößt, und der Verkäufer wußte es auch. Und damit könnt man auch sagen, der Vertrag verstößt gegen die guten Sitten und ist damit nichtig.

"1.Wird der Artikel so oder so versteigert, egal ob ich oder ein Verwandter des Verkäufers der Höchstbietende ist, d.h. ebay bekommt seine Provision. "

Das war aber erst dann "Plan B" als ihr gemerkt hattet, daß schon jemand geboten hatte, urprünglich war ja wohl vereinbart, den Artikel rauszunehmen, oder?

"2. Unterstellst Du mir, dass ich die Absicht gehabt hätte, den Wagen mit Profit verkaufen zu wollen - genauso, wie meine ebay-Mitgliedschaft als privater Verkäufer"

Profit ist auch, Teile zu bekommen, nicht nur Kohle. Und Dein Ansinnen war ja wohl, ein Teil des Ersteigerten wieder einzustellen und dafür dann den bezahlten Preis wieder zu erlösen? Das halte ich auch nicht für verwerflich, ist aber auch nicht ganz so die feine englische Art?

"Drittens hat mir die Sache mit dem Verwandten - der Verkäufer ungefragt so unterbreitet. Auch das hatte ich geschrieben."

Ja, aber erst, nachdem das mit dem Rausnehmen nicht mehr so einfach ging weil ein Gebot abgegeben wurde.

"Da ich mir als jemandem, der - wohl ganz im Gegensatz zu Dir - normalerweise keine "krumme Tour" auf ebay oder sonstwo abzieht"

Ich mach da nichts anderes, als du in diesem Falle auch, nur mit dem Unterschied, daß ich mich da nicht als Saubermann sehe, denn so ganz sauber ist das "Abgreifen" außerhalb von eBay eben nicht. Schließlich hab ich beim Registrieren die AGBs von eBay akzeptiert und damit einen Vertrag mit eBay geschlossen, gegen den ich dann verstoße, oder etwa nicht?

Deswegen, erst mal abregen und dann die Sache vielleicht mal nicht nur vom eigenen Standpunkt aus betrachten. Und eine Lösung könnt vielleicht sein, wenn du dich mit dem Käufer in Verbindung setzt und mal nach den Teilen fragst.

Grüße

Uwe



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