Re: neue Steuerregelung für Womo´s


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Geschrieben von Colori Schilling am 14. Februar 2000 16:56:14:

Als Antwort auf: Re: neue Steuerregelung für Womo´s geschrieben von Bu am 14. Februar 2000 09:02:03:

Tja, die Frage ist hier nur wieder: gilt dann ab oder über 3,5t; soviel ich weiß reicht z.Z. 2800kg nicht für eine LKW Besteuerung; es müssen 2810 (also über 2,8t) sein. Der Nachteil ist, daß wir unseren "rechtsfreien Raum" den wir z.Z. dank einer Gesetzeslücke haben verlieren würden. Als die LKW-Geschwindigkeit für Wohnmobile auf 3,5t angehoben wurde (statt vorher 2,8t), ist eine Fahrzeugklasse entstanden, die Steuern wie ein LKW kostet, aber sich der STVO nach wie ein PKW verhalten darf (hat es vorher nicht gegeben, da über 2,8t 80 gefahren werden musste). Da die Ämter von Bundesland zu Bundesland verschieden schnell handeln wird es wohl noch eine weile dauern bis man erst ab über (oder ab???) 3,5t die LKW Steuer bekommt. Laut einer Älteren ADAC mitteilung gilt in NRW diese Regelung schon für nach dem 1.1.92(?) neu zugelassene WoMo's.

Colori




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