Re: Sitzplätze gemäß Stvo contra eingetragene Platzzahl - wo ist das Problem ?


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Geschrieben von Siegfried Schöpfer am 11. Juni 1999 at 21:01:32:

Als Antwort auf: Re: Sitzplätze gemäß Stvo contra eingetragene Platzzahl geschrieben von Colori Schilling am 10. Juni 1999 at 14:47:26:

Hallo Leute,
ich habe immer noch nicht so ganz begriffen, wo der Witz der eingetragenen Sitzplätze liegt. Rein vom Strassenverkehrsrecht her gibt es m.W. auch in neuerer Zeit keine Vorschrift, wonach im PKW (und damit wohl auch im WoMo)nur auf eingetragenen Sitzen Menschen befördert werden dürfen. Ich kenne schon seit längerem eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (dem Jurist als ein in Verkehrssachen immer wieder führendes Gericht bekannt), wonach es KEINEN Verstoß darstellt, wenn im Pkw mehr Personen mitfahren als Sitzplätze vorhanden sind; nur darf der Fahrer nicht behindert werden und das zul. Gesamtgewicht darf nicht überschritten sein.
Sicher: auch dann ist bei 9 Schluß und möglicherweise sind die zwischenzeitlich ergangenen Spezialvorschriften für Kinder zu beachten, aber sonst ...
Vielleicht macht beim Unfall die Insassenversicherung Probleme, aber was verkehrsrechtlich zulässig ist, sollte auch versicherungstechnisch möglich sein.
Also: wenn jemand neuere Rechtsprechung oder geänderte gesetzliche Vorschriften kennt ... die StVZO und die StVO ist ja immer wieder für eine Überraschung gut.
Gruß Siegfried






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