Re: Natürlich auflasten, auch als PKW.


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Geschrieben von Klaus am 24. Juli 2000 07:10:39:

Als Antwort auf: Natürlich auflasten, auch als PKW. geschrieben von Chris am 23. Juli 2000 18:45:40:

Moin Chris,

>über 2,8t gilt auch beim PKW die Besteuerung nach Gewicht

Hmmm ...

§ 8 KraftStG:

Die Steuer bemißt sich

1. bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, ...

Also, da steht nichts von Gewicht. Das gilt nur für alle "anderen" Fahrzeuge und genau hier liegt dann das Problem. Die Einstufung vom Straßenverkehrsamt muß Dein Fiskalritter nicht unbedingt teilen und dann darfst Du erstmal klagen.

mfG
K.R.





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