Re: Wann kippt ein LT um?
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Stefan am 25. März 2001 17:53:46:
Als Antwort auf: Wann kippt ein LT um? geschrieben von Mücke am 07. Februar 2001 19:37:47:
Hallo zusammen,
zu Deinem speziellen LT kann ich leider nichts sagen aber für nen leeren Kastenwagen gilt folgendes: solange die Kiste untersteuert (z.B. konstante Kreisfahrt) gibt es keine Probleme. Kritisch wird es wenn das Fzg übersteuert, also hinten ausbricht und sich ein Schwimmwinkel von mehr als 60...70° aufbaut - hängt natürlich auch von der Reifenhaftung deren Seitenwandsteifigkeit ab.
Eine häufige Vorstufe des Kippens ist eine sich aufschaukelnde Wankbewegung - Ddas Auto fängt an, über die äußeren Räder zu "hüpfen"
Wer will kann also jeden LT unschmeißen :-) Das gilt meines Wissens nach jedoch für alle Transporter, wurscht welche Marke.
Einen Einfuß auf die Zulassung hat das aber nicht. Die mögliche Querbeschleunigung von LKW z.B. wird nicht durch die Reifenhaftung sondern durch deren Kippgrenze begrenzt und die werden auch zugelassen.
Aber wir wollen ja mit unseren Womos verreisen und nicht Rennen gewinnen.Grüße, Stefan