Parken auf dem Bürgersteig über 2,8 to zul. Gesamtgewicht ?


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Geschrieben von EllenFrieder am 10. Juni 2000 13:44:35:

Hallo zusammen !

Nachdem bei uns das Parken auf dem Bürgersteig durch das blaue Schild erlaubt worden ist,stellt sich bei uns die Frage nach der rechtlichen Seite. Teilweise
war im Netz zu lesen, das man bis 2,8 to zul. Gesamtgewicht auf dem Bürgersteig parken darf,darüber jedoch nicht,andererseits kann ich das in der Stvo nirgends explizit herauslesen.Stellt sich also die Frage, wie mit aufgelasteten Fahrzeugen zu verfahren ist.
Wer hat damit Erfahrungen gesammelt,gute Links oder Pressemeldungen gesehen ?

Viele Grüsse
Ellen&Frieder




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