Re: Nochmal Parken
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Paul am 13. Juni 2000 20:49:39:
Als Antwort auf: Nochmal Parken geschrieben von Carsten Setje-Eilers am 13. Juni 2000 13:22:06:
>Hallo,
>ich vermisse in der Stvo die Beschreibung folgenden Park-Schildes:
>Oben ein großes P, unten ein Pkw in Seitenansicht, Hintergrund blau.
>Gilt das bis 2,8 oder bis 3,5 Tonnen?
>Gruß
>Carsten
Hallo
ich habe die neueste STVO vor mir liegen, in §42 Zeichen 314 (das ist das besagte Zeichen mit Zusatzschild "PKW" gilt grundsätzlich für Fahrzeuge bis 3,5to Gesamtmasse.
Parken auf dem Gehweg, auch wenn durch Zeichen 315 erlaubt, darf grundsätzlich nur mit Fahrzeugen bis 2,8to Gesamtmasse erfolgen.
Sonntagsfahrverbot gilt für LKW über 7,5to zG, sowie Anhänger hinter LKW, man beachte, ohne Gewichtsangabe.
d.h. die Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb ist unerheblich, wichtig ist die Zulassung auf LKW.
Gruß Paul