Re: Zulässige Sitzplätze
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Lutz am 14. April 2000 13:29:55:
Als Antwort auf: Zulässige Sitzplätze geschrieben von Heiko G. am 13. April 2000 20:33:47:
also:ich habe einen LT Bj91 letztes jahr vom PKW kombi (9 eingetragene plätze) zum WOMO (7 eingetragen) umgebaut. er hat fahrer-/beifahrersitz, eine dreiersitzbank mit hüftgurten (orginal vw) und dahinter habe ich quer zur fahrtrichtung eine sitzbank montiert für zwei personen.
diese habe ich aus einem vw joker ausgebaut (ist auch gleichzeitig das bett!). wichtig ist nun, daß der LT vor 1992 ZUGELASSEN wurde, sodaß eine seitliche abstützung ausreicht (bei mir die davor eingebaute 3-bank):
__________________
h | 2er | 3| | v
i |_____|er| | o
n | | | r
t |__| | n
en_____________|__edie neuen regelungen, so mein tüv, beziehen sich auf die erstzulassung.
ich glaube ab 1992 müssen auch beckengurte für quer zur fahrtrichtung montierte sitze zusätzlich zur abstützung eingebaut werden, davor NICHT.
wie es z.b. bei einer wiederzulassung aussieht, am besten fragen.du brauchst also für deine hecksitzgruppe "nur" eine seitliche abstützung, damit du dort jemanden transportieren darfst.
jetzt kommt der hammer (ich glaube es selber irgendwie nicht):
egal ob du 3, 6 oder wie ich 7 plätze eingetragen hast, es kommt nur darauf an, ob die transportierten personen durch die jeweils geltenen sicherheitsanforderungen (z.b. vor und nach 92) gesichert sind. d.h. du kannst auch 8 personen transportieren, obwohl nur 3 sitzplätze eingetragen sind. SO JEDENFALLS MEIN TÜV IN WILDESHAUSEN BEI BREMEN. die eingetragenen sitzplätze haben also auf die anzahl der mitgenommenen personen keinen einfluß.ABER:
1) zul. ges. gew. / achslast
2) personenbeförderungsschein (>9 personen)sind ebenfalls zu berücksichtigen.
ich hoffe ich habe dich nun ganz verwirrt ;-)
lutz aus kirchseelte b. bremen
>Hallo LT-Freunde,
>ich habe da mal wieder ein Problem. Bei meinem Karmann-LT 28 (Hecksitzgruppe) Baujahr 05/88 sind im Fahrzeugschein 3 Sitzplätze eingetragen (im Fahrerhaus sind auch 3 Sitze). Darf man nun während der Fahrt auch in der Hecksitzgruppe an den Längsseiten sitzen (Kopfpolster sind jeweils vorhanden) - und das auch ohne Gurte? Voraussetzung ist natürlich, daß das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
>Anfragen bei TÜV und Karmann haben mich bisher nur verwirrt! Wer kann mir definitiv sagen, was richtig ist?
>Gibt es die Möglichkeit die Anzahl der Sitzplätze im Brief/Schein zu erhöhen oder ist das sogar zwingend Voraussetzung um auch mehr Leute mitnehmen zu dürfen ?
>Danke schön erstmal vom leicht verwirrten
>Heiko