Re: neue Steuerregelung für Womo´s [Recherche]


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Geschrieben von Thomas am 18. Februar 2000 12:09:31:

Als Antwort auf: Re: neue Steuerregelung für Womo´s [Recherche] geschrieben von Stefan am 17. Februar 2000 09:46:01:

>Thema Besitzstandswahrung:
>Vor etwa 10 Jahren, als die Diskussion mit den bösen Diesel-Motoren anfing, gab es bei Haltern dieser Kfz auch ein böses Erwachen.

Oder aktueller: die, die ihre großvolumigen Geländewägen als LKW zugelassen hatten...

>Diese wurden z.T. mit rückwirkenden Steuerbescheiden überrascht.

nur zur Ergänzung: bis zu 4 Jahre rückwirkend (§169 AO, wenn ich mich nicht täusche)

>So viel zum Thema Besitzstand :-((

Jou, Schweinetat, das Ganze. Aber eine Verfassungsbeschwerde hat wohl wenig Aussicht auf Erfolg




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