Re: Auflasten eines LT (Text leider recht umfangreich)
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Wolfgang am 09. Juli 1999 at 00:40:45:
Als Antwort auf: Dieselkat für LT28 geschrieben von Gregor Mucha am 08. Juli 1999 at 09:51:29:
Hallo Gregor,
ich hoffe ich kann Dir einige nützliche Informationen geben.
Ich habe mir vor 7 Jahren auch einen unausgebauten LT zugelegt und ihn auf 3,0 T auflasten lassen. Das ging ohne größere Probleme und Umbau des Fahrwerks. Du benötigst lediglich eine Herstellerbescheinigung über die höchstzulässigen Achslasten (wird für jedes Fahrzeug einzeln ausgestellt)
Die bekommst Du direkt bei VW oder ein freundlicher VW-Händler kann sie für Dich anfordern. KFZ-Schein nicht vergessen!!! Diese Angaben stehen auch im Fahrzeugschein unter der Nr.16 Zul. Achslasten in Kg.
Diese beiden Zahlen zusammen ergeben das zulässige Gesammtgewicht, in meinem Fall 3180 Kg = 3,18 T.ZGG
Um Dein Fahrzeug als Sonder-KFZ-Wohnmobil eintragen zulassen muß es natürlich einen "wohnmobilähnlichen" Ausbau haben. Das bedeutet schlicht und einfach Du mußt ein Bett einen Schrank eventuell eine Kochgelegenheit usw. nachweisen. Das ist auch abhängig von den TÜV-Stellen. Manche sind da sehr genau, andere sind wieder etwas großzügiger mit der Auslegung der Anforderungen. Am besten Du besorgst Dir eine Broschüre vom TÜV-Südwest, da ist alles sehr genau beschrieben . Ich habe bei meiner TÜV-Stelle die sehr positive Erfahrung gemacht, daß mir die Leute dort große Hilfestellung gegeben haben und auch bei kniffligen Fragen eine Lösung anbieten konnten. Nur eines solltest Du auf gar keinen Fall machen:
Einfach irgend etwas einbauen, ohne Rücksprache zu halten. Das bringt blos Ärger und eventuell unnötige Kosten. Vor allem sind die neuen Vorschriften für die Anordnung der Sitze im Wohnmobilteil (Gurte) zu berücksichtigen!!!
Wenn Du Deinen Rohausbau fertig hast kannst Du damit beim TÜV vorfahren und Dein Fahrzeug abnehmen lassen. Wenn Du während der Ausbauphase immer wieder mal Rücksprache gehalten hast, dürfte es kein Problem geben. (bei Einbau von Gasgeräten die Abnahmebescheinigung nicht vergessen!!!)
Wenn alles in Ordnug war, dann wirst Du den Segen des TÜV bekommen und einen Eintrag des Umbaus zum Sonder-KFZ-Wohnmobil im Fahrzeugbrief gibt es auch. Mit dieser Bescheinigung gehst Du zu Deiner KFZ-Zulassungsstelle und beantragst einen neuen KFZ-Schein bzw. eine Änderung der Fahrzeugart.
Nachdem Du bezahlt hast bist Du nun offiziell stolzer Besitzer eines Wohnmobils.
Mit diesem neuen Fahrzeugschein kannst Du nun zu Deiner Versicherung gehen und
Deine Versicherungsart ändern. Bei mir brachte das eine sofortige Senkung der Prämie auf 50% !!! (als Zweitfahrzeug versichert, je nach Versicherung kann das unterschiedlich sein)
Den Wert Deines Campers solltest Du nicht zu gering ansetzen, da du sonst sehr schnell unterversichert sein kannst. Ich z.B. habe mein Wohnmobil zusätzlich Vollkasko versichert, ist zu empfehlen wenn Du damit öfters ins Ausland fährst und den Ärger mit eventuellen Schäden vermeiden möchtest (alles schon erlebt :-( leider)
Die Änderung der Fahrzeugart wird bei uns automatisch an das zuständige Finanzamt weitergmeldet, die dann den neuen Steuerbescheid für das Fahrzeug ausstellt. Die neue Rechnung kommt mir Sicherheit :-) bei mir macht das zur Zeit 340.- DM im Jahr. Das ist ein Betrag den man noch verkraften kann.
So, das war ein recht langer Beitrag, ich hoffe ich konnte Dir einwenig weiterhelfen. Wenn Du noch spezielle Fragen zu diesem Thema hast kannst Du mir auch gerne eine Mail senden, ich werde mich bemühen Dir zu helfen.
Hoffentlich habe ich mit meinen Ausführungen niemanden gelangweilt, aber ich denke das ist ein Thema, das so manchen interessieren wird.
Viele Grüße an alle LT-Freunde,
Euer Wolfgang.PS.: Die oben genannten Abläufe und Anforderungen (TÜV) können je nach Bundesland und Zulassungsbehörde unterschiedlich sein. Es gibt da große Abweichungen!!! Mein wichtigster Rat an alle Selbstausbauer: Vor dem Ausbau immer mit dem zuständigen TÜV in Verbindung setzen. Es wird manches leichter, wenn man den zuständigen Beamten von Anfang an mit einbezieht. Denn eines ist klar, letztendlich entscheidet er was darf und was nicht, denn die Vorschriften sind nicht immer eindeutig und zusammen läßt sich so manches Problemchen lösen. Ich habe mit dieser Vorgehensweise die allerbesten Erfahrungen machen können!