Fündig geworden: Eine Lücke scheint es zu geben!


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Geschrieben von Chris am 23. Mai 2000 10:01:41:

Als Antwort auf: Altautoverordnung, wer kennt sich aus? geschrieben von Reinhard Klein am 22. Mai 2000 21:33:57:

Ok, ich bin fündig geworden:
Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das ganze für Fzg. der Klasse M1, das sind PKW (genaueres kann ich daheim nachschauen). Bei einem LKW-LT dürfte es also keine Probleme geben, aber sollte man noch genauer klären. Wer einen PKW selber ausschlachtet, handelt definitiv Gesetzeswidrig (Strafe bis 100.000 Öcken). Ich hab dazu ein paar interessante links gefunden:
Eine Erklärung in verständlichem Deutsch (Dank an den SWR)
Der Gesetzestext
FAQs zum Thema (gut) (die links auf dieser HP funtionieren nicht richtig).




Antworten:



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