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Re: Tacho-genauigkeit


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Geschrieben von Reiner Gerard am 17. November 1999 18:45:06:

Als Antwort auf: Re: Tacho-genauigkeit geschrieben von Klaus Rohrssen am 17. November 1999 08:12:31:

>>Jau, ein wenig Rechtskunde:
>Soso :-))

Sorry, aber ich verdien' meine Brötchen damit :-))

>>Tachos dürfen laut Gesetzgeber nur vorgehen und das reichlich.
>Allerdings, und zwar maximal 7% vom Skalen-Endwert, da muß er schon einen erstaunlichen Tacho haben, damit da 30 km/h zusammen kommen dürfen :-))

Rechne die 10% für Parallaxenabweichung und anderen Schnickschnack dazu.
Also 130 - 13 - 7%Tachoendwert... da sindse!

CU
Reiner




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