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Gurtpflicht hinten bei LT`s vor 1992?


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Geschrieben von Uli am 09. November 1999 16:07:49:

Hallo!

und wieder habe ich eine Frage.

In meinen Fahrzeugschein steht, das mein LT mit 9 Sitzplätzen
eingetragen ist.

Davon abgesehen, das ich gar nicht so viele Sitzpläte habe ( nämlich nur7),
sind "nur" die üblichen zwei Gurte vorne und zwei Beckengurte hinten
angebracht. Deshalb dachte ich, daß nur vier Personen mitfahren dürfen.

Jetzt habe ich aber gelesen (Das große Reisemobil-Bordbuch von Franz Konz),
wörtlich : Die Personen in der Wohnkabine sind indessen gehalten, während
der Fahrt den Sicherheitsgurt anzulegen, der ab 1.1. 1992 für alle neu
zugelassenen Reisemobile vorgeschrieben ist.

Mein LT ist aber Baujahr 1983 und nicht nach 1992 zugelassen worden.

Also muß ich nun hinten Gurte für die Mitfahrer haben oder nicht?

Ich hoffe auf viele Antworten

Euer Uli







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