Re.: An Colori
[ Das VW LT und Wohnmobilforum ] Geschrieben von Mobil-Man am 09. Dezember 2000 12:26:50:
Als Antwort auf: Re: Antwort an geschrieben von Colori am 09. Dezember 2000 09:40:14:
>>der Tip mit den Säurebatterien und Entlüftungsschlauch ist nicht mehr aktuell.
>>Seit Anfang 1999 dürfen innerhalb von Kfz nur noch Gel- oder Trockenbatterien
>>eingebaut werden, wenn kein bestimmten Vorschriften entsprechender Batterie-
>>raum oder Kasten vorhanden ist. Dieser muß zum Innenraum absolut sicht sein und
>>zudem eine Entlüftungsöffnung nach draußen haben. Ein Entlüftungsschlauch an
>>der Naßbatterie ist ausdrücklich nicht ausreichend.
>Die Verordnung habe ich noch nicht gefunden, aber ich geh mal davon aus, dass es stimmt. Wenn es stimmt, gilt diese Verordnung aber nur für Neuzulassungen nach 99, und dabei gilt wie bei der 92er Änderung nicht der Tag des Umschreibens auf Wohnmobil sondern die Erstzulassung des Grundfahrzeuges, damit spielt diese Verordnung für fast alle hier keine Rolle. Da es nicht so angenehm ist, wenn die Batterie in den Wohnraum gast, gibt es übrigends eine recht einfache und Preiswerte Lösung dafür. Einfach eine Passende Curver-Box mit Deckel für um die 20,- im Baumarkt holen, die Eingriffe verschließen, und am Rand entlang Tesa-Moll kleben. Dann noch einen Schlauch als Entlüftung nach draussen, oder zur Gaskastenentlüftung - fertig. Und schon entspricht das Mobil, wenn auch nicht nötig, den neuesten Sicherheitsstandards.
>Noch was zum Thema absolut dicht (äh sicht ;-) ), hat irgend jemand einen absolut Gasdichten Gaskasten (der nicht von aussen zugänglich ist) ???
>Colori
Hallo Colori,
in der Sache mit den Batterien ist das so:
Hier gibt es keinen Bestandsschutz, da es nicht um eine technisch nicht mach-
bare Ausführung handelt bzw. die Umrüstung auf Grund zu hoher Kosten nicht zu-
mutbar wäre.
Dein Vorschlag mit der Curver-Box ist ja gut gemeint, allerdings ist die Ablei-
tung eventuell auftretender Säuregase durch einen Schlauch nicht genug. Der Lüf-
tungsquerschnitt muß eine bestimmte Größe haben und gewisse Voraussetzungen er-
füllen.
Wir sind nicht die Lehrmeister dieses Forums, aber durch unsere Tätigkeit als
professioneller Ausbauer von Transportern müssen wir uns an die geltenden Vor-
schriften halten setzen diese auch in die Tat um. In der schriftlichen Darstel-
lung dieser EU-Richtlinie steht jedenfalls ganz klar, daß auch beim Austausch
bzw. einer Nachrüstung mit einer Zusatz-Batterie innerhalb eines Fahrzeuges ein
solcher Kasten eigesetzt werden muß. Die Ausführung selbst bleibt dabei uner-
wähnt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Gel- bzw. Trockenbatterien.Schöne Grüße vom ESW-Team
Dietmar Schmidt