Re: Sitzplätze gemäß Stvo contra eingetragene Platzzahl


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Geschrieben von Colori Schilling am 10. Juni 1999 at 14:47:26:

Als Antwort auf: Sitzplätze gemäß Stvo contra eingetragene Platzzahl geschrieben von Frieder am 09. Juni 1999 at 23:56:42:

Hallo Frieder,

1. Du kannst mal auf meiner HP nachschauen, da hab ich einen Teil der TÜV-Bestimmungen abgedruckt www.fortunecity.de/hockenheim/hill/74
2. Es kommt darauf an, wann dein LT auf WoMo umgeschrieben wurde, Stichtag ist meines wissens nach der 1.1.´92.
Davor gilt:
Sitzplätze in Fahrtrichtung müssen eine gepolsterte Abstützmöglichkeit hanen (z.B.Tisch)
Sitzplätze quer zur FR.: Abstützmöglichkeit oder Haltegriff
Sitzplätze entgegen d. FR.: Rückenlehne und Kopfstütze
ab 92 gilt:
in FR.: Sicherheitsgurte, min. Beckengurte an original oder eingetragenen Befestigungspunkten.
Quer und entgegen der FR ist laut TÜV-Broschüre gleich geblieben, die kannst Du übrigens beim TÜV Südwest Online und Gratis anfordern.
9 Plätze wirst Du mit einem LT wohl kaum genehmigt kriegen, aber 6 sollten kein Problem werden. Und im Zweifelsfall einfach eine zweite TÜV Stelle konsultieren, da gibt´s nämlich riesen Unterschiede

gruß Colori




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