Re: Zulässige Sitzplätze
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von martin aus tirol am 13. April 2000 21:13:46:
Als Antwort auf: Zulässige Sitzplätze geschrieben von Heiko G. am 13. April 2000 20:33:47:
>Hallo LT-Freunde,
>ich habe da mal wieder ein Problem. Bei meinem Karmann-LT 28 (Hecksitzgruppe) Baujahr 05/88 sind im Fahrzeugschein 3 Sitzplätze eingetragen (im Fahrerhaus sind auch 3 Sitze). Darf man nun während der Fahrt auch in der Hecksitzgruppe an den Längsseiten sitzen (Kopfpolster sind jeweils vorhanden) - und das auch ohne Gurte? Voraussetzung ist natürlich, daß das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
>Anfragen bei TÜV und Karmann haben mich bisher nur verwirrt! Wer kann mir definitiv sagen, was richtig ist?
>Gibt es die Möglichkeit die Anzahl der Sitzplätze im Brief/Schein zu erhöhen oder ist das sogar zwingend Voraussetzung um auch mehr Leute mitnehmen zu dürfen ?
>Danke schön erstmal vom leicht verwirrten
>HeikoNicht so schwer: Wenn in deinem Typenschein drei sitze drinnensteht, bezieht sich das auf den Zustand während der Fahrt, wenn du stehst, darfst du machen, was du willst. zumindestens diesbezüglich. Wenn also drei eingetragen sind, dürfen auch nur drei mitfahren. wenn der tüv seinen segen gibt zu zusatzplätzen, stehn auch mehr im schein. thats all folks. lg martin