Re: Punkte


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Geschrieben von klaus am 12. Februar 2000 17:50:53:

Als Antwort auf: Re: Punkte geschrieben von Colori Schilling am 12. Februar 2000 17:14:35:

Moin ;-)

>Aber da du ein echter Paragraphenreiter ;-) zu sein scheinst,

Danke, sehr nett :-))) Wenn Du über deja.news oder altavista suchst, wirst Du aber feststellen, daß meine Schwerpunkte ganz woanders liegen ...

Bemühen wir mal die StVO:

§ 3. Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,

Man achte auf das kleine Wörtchen *über* .

mfG

K.R.





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