Re: Zulässige Sitzplätze


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Geschrieben von Colori Schilling am 14. April 2000 10:48:11:

Als Antwort auf: Re: Zulässige Sitzplätze geschrieben von Chris am 13. April 2000 20:42:27:

Bei Sitzplätzen quer zur Fahrtrichtung gilt nach wie vor: abstützmöglichkeit reicht. Aber seit 92 ist der TÜV hier auch genauer, ausbauten vor 92 bekamen locker 4 Sitzplätze eingetragen, obwohl meist nur an zwei davon eine Abstützmögkichkeit (in Fahrtrichtung) haben, z.B. Schrank. Nach 92 kann es Dir passieren, dass für die in Fahrtrichtung hinten liegenden Plätze Hüftgurte erforderlich sind. Also, 2 mehr müsstest Du problemlos eingetragen bekommen, für 4 mehr musst Du evtl. Gurte anbringen.

...Gibt es nicht noch so eine Regelung, dass nur so viele Sitzplätze wie Schläfplätze vorhanden sein können?

Colori




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