Anhängerausführungen

es gibt

-den Ungebremsten; er ist lediglich mit der Anhängerkupplung über den „Kugelkopf“ und elektrisch für Bremslicht, Licht und Blinkleuchten, mit einem Kabelstecker verbunden.

-den Gebremsten, mit „Auflaufbremse“, der bedeutend mehr Anhängegewicht zulässt. Die elektrische Verbindung , s. o.

Diese Anhängerform gibt es auch mit 2 Achsen(Tandem-). Sie unterliegt wegen ihrer „starren Geradeausfahrt“ bei Fahrmanövern einem erheblichen größeren Reifenverschleiß.

Reifen

-sie müssen dem Kfz-Schein entsprechen (Größe/Traglastindex);

Hinweis

Der Hängerbetrieb lässt meistens nur eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zu. Hochwertige Reifen scheiden da schon beim Kauf aus. Auch ist ein „Auswuchten“ der Räder nicht erforderlich.

Bei Fahrt mit leerem Hänger empfiehlt es sich den Luftdruck um etwa 0,5 bar zu senken; damit „hüpft“ der Hänger nicht so.

-es reichen normalerweise, weil der Hänger doch meist wenig genutzt wird, Billigreifen. In diesem Fall wird auch das Profil sehr langlebig sein. So muss man auf „Rißbildung“ bei ältern Reifen in den Seitenwänden (Karkasse)achten. Dieser Mangel führt oft zu Reifenplatzern.

-aus diesem Grunde sind „Runderneuerte Reifen für den Anhänger“ unter diesen Umständen nicht empfehlenswert.


Elektroanschlüsse

-auch bei den el. Anschlüssen gibt es 2 verschiedene Ausführungen,

  • 7-polig (alt)
  • 13-polig (neu)

Beide sind durch den „Elektrosatz der Anhängerkupplung“ bestimmt.

Für beide Versionen gibt es Adapter, 7-polig auf 13-polig und umgekehrt, wobei es „starre“ (alles in einem Stecker, linkes Bild) und „flexible“ (zwischen beiden Steckern ist ein Gummikabel, rechtes Bild; hier gibt es auch noch eine KURZE Ausführung).

Die Anschlussbelegung ist HIER zu ersehen.


was gilt für den LT, Varianten der Hersteller

-Stützlast, ist den Angaben der Anhängerkupplung zu entnehmen; meistens 75kg

-Anhängelast ist dem Kfz-Schein des LT zu entnehmen; je nach LT-Typ, Motortyp und Hinterachs-Übersetzung; so liegt sie beim kleinen LT-4-Zyl.-Benziner(CH-Motor) bei 1400kg. Es gibt aber auch höhere Anhängelasten bis 2500kg, je nach Zugfahrzeug/-ausführung.

die verschiedenen Varianten der Hersteller sind nicht austauschbar und bedürfen vor dem Kauf einer intensiver Überprüfung, obwohl sie sich stark ähneln.

Dazu gehören auch die dazu speziellen „festigkeitsgeprüften Schrauben, die auf dem Schraubenkopf mit 8,8 gekennzeinet sind

Pritsche an Bus, da passt z. B. die obere angeschweisste Lasche nicht. (Auszugweise aus Forumsbeitrag von highway am 21. Juni 2021 10:08:01: )


weitere Erkenntnisse für den LT

Anhängelast auf 2,5t erhöhen

Als Antwort auf: Re: Anhängelast auf 2,5t erhöhen ging schief “@trausi u. Christian geschrieben von Chris am 10. November 2018 10:13:30:„

Die (m. E. begründungsfreie u. damit etwas lapidare) Antwort vom Hersteller dazu aus dem Jahre 2016:

„Die zulaessigen Anhaengelasten fuer unsere Fahrzeuge sind das Ergebnis eingehender Berechnungen sowie intensiver Versuche aufanerkannten Teststrecken, etwa dem Grossglockner oder der Rossfeldstrasse.

Schon waehrend der Entwicklung erfolgen Dauerlaeufe mit unterschiedlichen Anhaengelasten auf oeffentlichen Strassen und auf unserem Testgelaende.

Zusaetzlich testen wir auf dem Karosseriepruefstand, ob die Festigkeitsvorgaben erfuellt werden. Als Ergebnis dieser aufwendigen Berechnungen wird die hoechst-moegliche Anhaengelast von uns ermittelt und festgelegt. Die in den Fahrzeugpapieren dokumentierte gebremste Anhaengelast [Anmerk.: 2,0t] stellt somit bereits das Maximum dar.

Wir bitten um Ihr Verstaendnis dafuer, dass wir Ihren Wunsch nach einer Anhaengelasterhoehung fuer Ihren Volkswagen LT 35 mit der oben genannten Fahrgestellnummer daher leider nicht erfuellen koennen.“

Auch nachdem ich freundlich rückgefragt und meiner Enttäuschung Ausdruck verliehen habe, kam lediglich ‚Bedauern, geht nicht‘ - ohne jeden Hinweis, unter welchen Bedingungen 2,5t machbar wären. - Schade. (Auszugsweise aus Forumsbeitrag von KatS-Rinkki am 14. November 2018 08:30:32: )

FIXME


Anhängerprobleme, Führerschein für Anhängerbetrieb

Die „eingetragenen Anhängerlasten“ sind vom Hersteller auf den jeweiligen LT, seinem Fahrgestell, Motor und dem Bremssystem abgestimmt.

Eine Erhöhung der Anhängelast bedarf alo grundsätzlich der Prüfung der o. a. Punkte in Bezug auf den LT UND der Anhängerkupplung.

-die Motorleistung bestimmt, bis zu wieviel Prozent der LT eine STEIGUNG (meist 12%) bewältigen kann (s. u.).

-die größe der Bremstrommeln/Bremsscheiben und die dazu passenden Beläge in der Gesamtheit müsen zueinander passen; beim Lt gibt es 2 Größen; und

-das Fahrgestell UND die Anhängerkupplung müssen die Auflastung verkraften; und hierbei spielt die Stützlast (beim LT meist 75kg) eine entscheidende Rolle.

Die Daten dafür stehen im Kfz-Schein des LT und auf der Anhängerkupplung auf dem Typenschild.


Wichtiger Hinweis

Ein Gespann muß auch die Berge hochkommen können. Ein LT28 hat unbeladen mit 2 to am Haken schon ein Problem bei nasser Straße, da fangen bei starken Steigungen auch schon mal die Hinterräder das Durchdrehen an.

Die Autos, die ich kenne mit 3,5to Anhängelast sind allradgetrieben und haben ein Untersetzungsgetriebe mit Geländegängen.

Bei meinem LT45 gab es eine Freigabe von VW, um die Anhängelast von 2,5 auf 3to zu erhöhen. Aber dann gab es die Einschränkung nur bis 8% Steigung und das zulässige Gesamtzuggewicht war beschränkt. Man durfte also bei voller Anhängelast das Zugfahrzeug nicht mehr vol beladen.


Einschränkungen

Für den LT28 ist bei 2.5t Feierabend. 3t und darüber sind für einen Turbo mit 4×4 und Nebentrieb prakisch zu bewältigen;

wobei es noch von der Motorisierung und Achsübersetzung abhängt. Es gehen die 2,5to bei allen Turbos und den meisten Saugern. Lediglich bei ein paar Saugern mit relativ langer Achse gehen nur maximal 2to Anhängelast.


Es sind aber wirklich nur ein paar Ausschlüsse:

Diesel:

-CP, DW, 1S, ACT - längste Übersetzung 41:10 (4.10), teilweise mit Einschränkung auf 10% Steigung

-1G - längste Übersetzung 53:13 (4.08), teilweise mit Einschränkung auf 10% Steigung

-DV, ACL - alle Übersetzungen, teilweise mit Einschränkung auf 8% Steigung

Beim CP und DW hat man sinnigerweise nur 4.10 oder ungleich 4.10 angegeben. Die längste lieferbare Übersetzung war aber auch bei dem die 53:14 (3.79). Ich hatte einen „langen“ LT28 Kasten mit der Übersetzung und AHK für 2t, war schon keine gute Idee mehr !! :-]

Benzin:

-CH, DL, 1E - alle Übersetzungen, alle mit Einschränkungen auf 8% Steigung

-CL und HS tauchen im Gutachten nicht auf, vermutlich weil ehemals für den Export vorgesehen.

Hinweis:

was da oben steht, gilt für die LT28 LKW & PKW, nicht automatisch für die anderen Typen.(K.R., 2/2015)


welcher Führerschein bei Anhängerbetrieb und Anhängerlasten

Dieser ist gesetzmäßig vorgeschrieben und allgemein bekannt.

ACHTUNG

Es gibt da eine wenig bekannte Einschränkung bei der Fahrerlaubnis.

Mit dem C1E darf man nur Gespanne fahren, bei denen das zGG des Hängers nicht höher ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Das heißt, mit einem LT45, der leer 2600kg hat, darf man nicht einmal einen Hänger mit 3to zGG ziehen, selbst, wenn der leer ist nur tatsächlich nur 500kg wiegt. Dann braucht man den CE oder, je nach eigener Situation, alten Führerschein (Klasse 3). (Uwe FDS , 09. Februar 2015 )


Zusatzinformationen zum Führerschein (im Anhängerbetrieb)

Es gibt Zusatzziffern, mit denen die aten Rechte eingetragen werden.

-Klasse C1E ist generell auf 12to Zuggewicht beschränkt, die Beschränkung wird durch eine Ziffer aufgehoben und dann die Beschränkung mit dem Leergewicht des Zugfahrzeuges und dem zGG des Anhängers.

-Diese Zusatzziffern sind Tei der Klasse CE und werden aber nur auf Antrag eingetragen. Und

-ab dem 50. Lebensjahr ist dazu ein ärtzliches Attest nötig. Verliert man diesen Teil der Fahrerlaubnis wegen fehlendem Attest, dann bekommt man ihn nicht automatisch durch ein Attest wieder.

Aber hierzu dies,

der Verlust der Besitzstandswahrung bei nicht rechtzeitiger Umschreibung der Klassen 2 oder 3, der Anfang der 2000er Jahre noch in einigen Urteilen bestätigt wurde, müsste mittlerweile vom Tisch sein (auch wenn man das so noch bei einigen Führerscheinstellen veröffentlicht findet). Es ist denkbar, dass diese Führerscheinstelle Bedenken hinsichtlich der Eignung äussert, aber die wird sie begründen (der 50. Geburtstag reicht da eher nicht).

Die Umstellungsmatrix findet sich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3_109.html

Diese Problematik mit der Anhängelast (und dem Verhältnis zum Leergewicht des Zugfahrzeuges) war u.a. auch in der Klasse B ein Thema, ist dort aber seit Anfang 2013 vom Tisch.

Ergänzend gibt es seitdem den B'96', um eine Zugkombination bis 4.25t fahren zu dürfen (das ging vorher nur mit 3.5ter + 0.75t Anhänger). Dafür wurde bei BE die Gesamtmasse des Anhängers auf 3.5t beschränkt (und da gibt es m.E. auch keinen Besitzstand)

Bei der C1E gibt es die Massenverhältnisbeschränkung nicht (mehr).


http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Klasse C1E:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,

- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.


Die europäische Grundlage dafür findet sich in: RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

(URL funktioniert wahrscheinlich nicht: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:DE:PDF man findet die aber leicht)


Auszug:

Klasse C1:

nicht unter die Klassen D oder D1 fallende Kraftwagen, deren zulässige Gesamtmasse mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 7500 kg beträgt, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind; hinter Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden;

e) Klasse C1E:

- unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr as 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt;

- unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt;

- unbeschadet der Vorschriften über das Führen derartiger Fahrzeuge in der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr

(1) wird das Mindestalter für die Klassen C1 und C1E auf 18 Jahre festgelegt;

(K.R., 10. Februar 2015 16:00:17)


Informationen über Stützlast und die Auflastung des Anhängers

U. a. Link erklärt das ausführlich

-Stützlasten

-zulässige Anhängelasten(Theorie)

-gesetzliche Vorgaben mit entsprechenden Beispielen

http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html


Anhängerfragen

über

-Wartung

-allgemeine Probleme

-„klebende Bremsemsen“

-Anhänger Stecker Anschlusspläne

-Antischlingerkupplung

-Versicherungsfragen, u. a., gibt es hier

http://www.kuhnert-anhaenger.de/info.html



gerald 18:07, 16 November 2018 UTC; update gr, 21.06. 2021


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