Re: Zulassungsfrage


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Geschrieben von Chris am 02. August 2020 18:28:36:

Als Antwort auf: Re: Zulassungsfrage geschrieben von Tiemo am 01. August 2020 12:53:14:

Servus beinand',

Das müsste auch einer Plakette im Weg stehen, weil es de facto eben kein LKW mehr ist, wenn Wohneinrichtung fest eingebaut ist. Das muss natürlich angeglichen werden.
Es wurde vom Vorbesitzer ein Durchgang von der Fahrerkabine auf die Ladefläche gemacht. Das darf für eine LKW-Zulassung ja eigentlich nicht sein.
Meines Wissens darf die Trennwand einen Durchgang haben. Haben auch Zustellfahrzeuge oft.

nein, ein permanent offener Durchgang darf bei Lkw nicht sein. Das wurde früher so verkauft, ist aber heute nicht mehr zulässig. Für Lkw-Fahrzeuge von damals (das Datum der Änderung weiß ich nicht auswendig) gilt Bestandsschutz. Wird aber nachträglich die Fahrzeugart geändert, muss der Durchgang im unteren Bereich verschlossen oder verschließbar sein. Das Argument ist wohl, daß keine am Boden liegenden Gegenstände dem Fahrer zwischen die Pedale rollen.
Wie es bei den Zustellfahrzeugen heute gelöst ist, weiß ich insgesamt nicht - meines Wissens haben die eine Schiebetür am Durchgang, die der Fahrer bei Fahrt selbstverständlich immer schließt ;-).

Ich will den Ausbau hinten aber nochmal rausmachen und neu machen.
Dann wäre er ja eigentlich im Originalzustand und ich könnte ein H-Gutmachen machen. Interessiert im Nachhinein dann nochmal jemanden, wenn ich den LT dann wieder ausbauen würde? Oder sagt der TÜV dann in zwei Jahren, daß das nicht geht?
Das kann man nicht sagen. Ein Prüfer kann immer feststellen, dass der Fahrzeugtyp nicht dem Ausbau entspricht und dann Schwierigkeiten machen. Viele schauen aber auch nicht rein. Wen man erwischt, weiß man halt vorher nicht immer...

Kommt drauf an. Vielen Prüfern ist es egal, sie kucken auch nicht rein. Wenn eine Gasanlage verbaut ist, müssen sie aber reinkucken, dann kann es schon anders aussehen. Das gleiche gilt, wenn hinten Sitzplätze eingetragen sind und der Prüfer dann ggf. den Zustand der Gurte kontrolliert o.Ä.. Wenn das Fahrzeug nicht als Pkw zugelassen ist, sondern in einer steuergünstigeren Fahrzeugklasse, macht der Prüfer sich potentiell der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig, wenn das Fahrzeug nicht der angegebenen Fahrzeugart entspricht. Das machen manche Prüfer auch nicht so gern.
Manche Zulassungsstellen und/oder Finanzämter bestehen auch darauf, daß man das Fahrzeug dort direkt vorführt, wenn es da zu Streitigkeiten kommt. Denn das Finanzamt kann dein Fahrzeug steuerlich anders einstufen, selbst wenn in den Papieren was anderes eingetragen ist.

Also wie Tiemo schon sagt, am besten direkt mit dem TÜV absprechen und dann hoffen, daß das Finanzamt mitspielt.

Gruß Chris



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