Re: Bremskraftreglereinstellung nach Blattfederaufstockung 3+1 LT28


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Geschrieben von Chris am 05. Juli 2020 11:48:12:

Als Antwort auf: Re: Bremskraftreglereinstellung nach Blattfederaufstockung 3+1 LT28 geschrieben von LockX am 01. Juli 2020 11:42:47:

Servus Manfred,

Chris schrieb: Regler beweglich, aber Feder lässt sich nicht stärker spannen, ist entweder eine zu weiche Feder drin oder die Feder ist tatsächlich ermüdet.
LockX schrieb: Weiterer Grund ungenügender Spannmöglichkeit ist, dass das Widerlager jetzt viel ("mehrere cm") tiefer ist, als von VW vorgesehen.
Bedeutet aber das gleiche, nämlich daß entweder eine zu ermüdete oder eine unpassende Feder verbaut ist.
Eben nicht. Denn nicht die BKR-Feder ist unpassend, sondern die Zusatzlage der Hinterachs-Feder.
Wer so eine Zusatzlage anbietet, müsste auch die dazu passende BKR-Feder anbieten - finde ich.

das ist jetzt nutzlose Wortverdreherei. Es hat vermutlich seinen Grund, warum jemand eine Zusatzlage in die Federpakete einsetzen lässt. Die Federlagen sind also passend für den Anwender, unpassend ist dazu die Feder des BKR. Einer, der komplette Federpakete anbiete, könnte und sollte auch auf passende Regelfedern des BKR hinweisen. Wenn aber der Kunde einzelne Federlagen verlangt, um damit ein vorhandenes Paket aufzustocken, kennt ja erst mal keiner die Kennlinie dieses Pakets. Diese müsste ermittelt werden, am Prüfstand oder auf der Achslastwaage, um dann auf eine geeignete Regelfeder rückzuschließen - hat aber der Kunde vermutlich nicht gewünscht, den Aufwand zu betreiben und auch zu bezahlen.

LockX schrieb: Zur TÜV-Abnahme könnte es -bei funktionierendem BKR- reichen, die Hinterachse maximal zu belasten.
Der TÜV bewertet normalerweise nicht die absolute Bremskraft, sondern die relative im Bezug auf das Fahrzeuggewicht.
Das Ist-Fahrzeuggewicht kann auf den weitaus meisten Prüfständen doch gar nicht ermittelt werden.
Ich erinnere mich an mehrere Foren-Beiträge, dass höhere HA-Last (Gewicht/Personen) ohne Bremsen-Änderung die TÜV-Plakette ergab.
Zudem hat ein leerer LT28-Kastenwagen laut VW-Aufbau-Richtlinie nur 660 kg HA-Last - dafür reichen eingangs genannte Bremswerte aus.

Meines Wissens haben die Bremsenprüfstände in den TÜV-Prüfstationen auch eine Waage drin. Das erspart den Prüfern etwas Spekulation und Rechenarbeit, wenn die Prüfwerte grenzwertig erscheinen. Bei anderen Prüfanlagen wie z.B. in den Kfz-Werkstätten mag das nicht der Fall sein. So oder so ist das mit der Achsbeladung extra für die HU kompletter Käse. Selbst wenn man sich damit die HU-Plakette erschleicht, ist das Problem der unterbremsenden Hinterachse nicht gelöst und ein Sicherheitsrisiko. Willst du das wirklich als Empfehlung rausgeben?
Zumal man nicht hinten eine zusätzliche Federlage einbauen lässt, um dann leer mit 660kg Achslast spazieren zu fahren - der Aufwand scheint mir wenig sinnvoll.

Gruß Chris



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