Re: Bremskraftreglereinstellung nach Blattfederaufstockung 3+1 LT28


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Geschrieben von LockX am 01. Juli 2020 11:42:47:

Als Antwort auf: Re: Bremskraftreglereinstellung nach Blattfederaufstockung 3+1 LT28 geschrieben von Chris am 01. Juli 2020 10:13:51:

Hallo, Chris!

Chris schrieb: wenn du die Federn aufgestockt hast, ohne den Regler nachzustellen, kann das natürlich nicht hinhauen.
LockX schrieb: Der Regler ist doch wohl nachgestellt worden, nämlich soweit es ging: bis zum äußeren Anschlag.
Es steht da nur, die Feder wäre am Anschlag, aber nicht, daß das im Zuge des Federumbaus geschehen ist.
Genau das erklärte ich kurz mittels "wohl".

Chris schrieb: Regler beweglich, aber Feder lässt sich nicht stärker spannen, ist entweder eine zu weiche Feder drin oder die Feder ist tatsächlich ermüdet.
LockX schrieb: Weiterer Grund ungenügender Spannmöglichkeit ist, dass das Widerlager jetzt viel ("mehrere cm") tiefer ist, als von VW vorgesehen.
Bedeutet aber das gleiche, nämlich daß entweder eine zu ermüdete oder eine unpassende Feder verbaut ist.
Eben nicht. Denn nicht die BKR-Feder ist unpassend, sondern die Zusatzlage der Hinterachs-Feder.
Wer so eine Zusatzlage anbietet, müsste auch die dazu passende BKR-Feder anbieten - finde ich.

LockX schrieb: Zur TÜV-Abnahme könnte es -bei funktionierendem BKR- reichen, die Hinterachse maximal zu belasten.
Der TÜV bewertet normalerweise nicht die absolute Bremskraft, sondern die relative im Bezug auf das Fahrzeuggewicht.
Das Ist-Fahrzeuggewicht kann auf den weitaus meisten Prüfständen doch gar nicht ermittelt werden.
Ich erinnere mich an mehrere Foren-Beiträge, dass höhere HA-Last (Gewicht/Personen) ohne Bremsen-Änderung die TÜV-Plakette ergab.
Zudem hat ein leerer LT28-Kastenwagen laut VW-Aufbau-Richtlinie nur 660 kg HA-Last - dafür reichen eingangs genannte Bremswerte aus.

Gruß
Manfred



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