Schweizimport TÜV-Probleme


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Geschrieben von traustiPAF am 20. Juni 2020 00:49:09:

Hallo,
mein Pferdetransporter LT 35 Pritsche mit 1E-Motor Bj91 aus der Schweiz ist endlich fertig. Der Rahmen mit Hilfe von Chris geschweißt, die Begutachtung der Reparatur (Anforderung TÜV, ohne die Arbeit vorher angesehen zu haben) mit Bravour bestanden. Der Aufbau steht wieder drauf und viele kleinere und größere Arbeiten erledigt von Zahnriementausch (Chris), BKR-Überholung (LT-PiT), bis zum Entrosten und Neulackieren des Rahmens und Ersatz vieler Nieten im Aluaufbau. Ohne Forum wäre es wesentlich schwieriger geworden.
Hier also schon mal ein herziches Dankeschön (Ehrlich gesagt: Ohne dieses Forum würde ich nach 30 Jahren LT als Alltagfahrzeug (+Urlaub) weder erneut einen LT-Florida fahren, noch hätte ich den Pferdetransporter gekauft)
Trotzdem hat es u.a. durch Corona und durch wechselnde Ansprechpartner beim TÜV und deshalb geplatzten Absprachen zur Rahmenreparatur 3 1/2 Monate gedauert.
Nächstes Wochenende sollte er seine 1. Ausfahrt mit Islandpferden nach Österreich machen (2 Monate Hochalm). Der Termin musste langfristig taggenau im Voraus an die Veterinärbehörde und die Landwirtschaftskammer in AUT und D gemeldet werden
Aber nachdem die technischen Probleme gelöst waren, kommen die bürokratischen:
Zulassungsstelle Termine frühestens in 10 Tagen, deshalb erster TÜV-Termin geplatzt. Sicherheitshalber nochmal nachgefragt beim TÜV, ob ich noch irgendwelche Papiere besorgen muss, da Import Schweiz. Antwort nein, wir schauen in den Unterlagen nach.
Sicherheitshalber trotzdem Onlineanfrage bei VW: "Unterlagen nur ab 1995 verfügbar"
Jetzt zum aktuellen Problem
Gestern endlich vorläufige Zulassung für TÜV-Fahrt (schweizer Fahrzeugausweis, Kaufvertrag und Zollbescheinigung vorhanden)
Heute beim TÜV keine Annahme zur HU ..., da keine Daten für dieses Fahrzeug(Schweizimport) vorliegen.
Papiere ausstellen für Deutschland geht nur, wenn ich beim VW-Händler ein Datenblatt für dieses Fahrzeug besorgen würde. Sonst geht es überhaupt nicht. Auch wenn das Fahrzeug in der Schweiz von einer deutschen Firma auch für den deutschen Markt gebaut wurde, könnte ein Fahrzeug, das in der Schweiz zugelassen wurde, möglicherweise anders ausgestattet sein ("woher sollen wir die Abgasdaten und die Geräuschemission oder die Höchstgeschwindigkeit ...wissen). Auch der Hinweis auf das original vorliegende Abgasdokument mit den Abgasdaten (Katalysatorfahrzeug) und den Messwerten der letzen 27 Jahre hat nichts genutzt."Für schweizer Fahrzeuge haben wir keine Daten" im Computer
VW-Händler (kennen mich) sehr hilfsbereit, aber keine Unterlagen für diese Fahrgestellnummer auffindbar. Ich soll mich bei VW direkt melden.
Auskunft VW-Zentrale: keine Daten verfügbar, Daten nur beim Generalimporteur AMAG erhältlich
Anruf AMAG (Fr. 15.00 Uhr; sehr freundlich) bittet mich, eine Fahrzeugausweiskopie an die Homologationsstelle der Firma zu senden. Sie werden mir (ich hoffe es zumindest )vorab alle Daten des Basisfahrzeuges per Email übermitteln.
Bei TÜV (Festlegung neuer Termin) großes Erstaunen, wieso Daten aus der Schweiz?. Und der Hinweis, dass ein Vollgutachten nach §21 gemacht werden muss.

Deshalb folgende Fragen:
1. Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, muss laut Homepage TÜV Süd das Vollgutachten dann durchgeführt werden, wenn keine Übereinstimmungsbescheinigung, Datenblatt oder Einzelgenehmigung für dieses Fahrzeug vorliegen. Zudem, wenn das Fahrzeug aus dem Ausland (außer EU) eingeführt wird ...Dabei sind die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II ermittelt werden. Die Experten von TÜV SÜD sind verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen... bzw Messungen.
D.h., für das Vollgutachten müssen meiner Meinung nach keine Fahrzeug-spezifischen (Fhrgestellnummer), sondern Typ-spezifische Daten vorliegen und die Abgas- und sonstigen rechtlichen Vorgaben in D zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Die Typ-spezifischen Daten (LT35 Typ 293 1E deutsche Version) sollten in der Datenbank des TÜV vorhanden sein und der Rest im Vergleich zu den 1991 geltenden Vorschriften überprüft und gemessen werden.
Wozu muss ich - außer zur Erleichterung der Arbeit der TÜV-Prüfer - trotzdem das Datenblatt meines Fahrzeuges besorgen?
2. Wird das Datenblatt aus der Schweiz für das Basisfahrzeug Pritsche Typ 293 ausreichen oder muss ich damit rechnen, dass auch noch Daten des Aufbaus (Originalaufbau Fa Scherz)verlangt werden.
3. AMAG? Im Forum habe ich kein Suchergebnis für AMAG. Bin ich der 1. Schweizimport, der hier im Forum etwas dazu schreibt? Wohl kaum. Oder hätte ich doch die Auskunft von VW bekommen müssen
4. Für die Zukunft: Ist es etwa einfacher,das Fahrzeug "ohne Papiere" zu erwerben (Hinweis im Kaufvertrag) und eine Zulassung ohne Papiere zu beantragen. Damit wäre das "Problem Schweizimport" erledigt

Was die Änderung der Schlüsselnummer (Abgasnorm E1) und eine Erhöhung der Anhängelast auf 2000kg betrifft, bin ich gespannt, ob das dann gleich miterledigt wird oder neue Probleme ergibt.

Grüße Christian (heute völlig frustruiert)
Bisher bei dieser TÜV-Stelle fast 100mal in 28 Jahren zur HU mit Fahrzeuge der Familie, Anhänger und einigen alten Autos, ohne jemals irgendein Problem gehabt zu haben; berechtigtes Durchfallen zähle ich nicht als Problem ;)



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