Ist ein bayrischer Alleingang... Frage dazu.


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Geschrieben von Joachim S am 04. April 2020 11:29:26:

Als Antwort auf: Re: O.T.; Gültige Ausgangssperre; Vorsicht, es wird verschärft geprüft geschrieben von Werner mit TurboCP am 04. April 2020 09:51:13:

Moin Zusammen,

in NRW darfst du das Alles auch tun.

Aber ich hab ne Frage dazu...

Ich war die Woche im Frankenland, beruflich. Da in Hotels nichts los ist, und man nirgends essen oder Bier trinken gehen kann, da hab ich mir den Karmann genommen.

Damit hab ich mich nach Feierabend auf den Womostellplatz im Ort gestellt. Neustadt a. d. A.

3 Nächte, gekümmert hat es keinen. Etwas nervös, war ich ja, weil ich keine offizielle Arbeitsbescheinigung oder ähnliches hatte. Ist die eigentlich Pflicht, und wie bekäme ich die?

Weil kommende Woche würde ich nochmal wollen/sollen.

Gruss Jo

Ps, normalerweise würde über den bayerischen Alleingang ja nun lästern, so nach dem Motto "jeder kriegt die Regierung die er verdient..." Aber angesichts der besonders hohen Fallzahlen in Bayern hab ich auch Verständnis.



Antworten:


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