Re: LT Feuerwehrfahrzeug als Womo nutzen


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Geschrieben von Christian aus RO am 31. Januar 2020 06:35:53:

Als Antwort auf: Re: LT Feuerwehrfahrzeug als Womo nutzen geschrieben von andrra am 30. Januar 2020 10:17:57:

Hallo Andrea,
zuerst solltet ihr euch im klaren sein, was ihr genau mit dem Fahrzeug wollt. Historische Feuerwehr-Camper gab es nie und wird es auch bei einer H-Zulassung (nicht soeinfach) geben.
Das Problem wird auch sein, dass das Fahrzeug als "So KFZ Tragkraftspritzenfahrzeug" geschlüsselt ist, so etwas bekommt man nicht mehr privat zugelassen.
Du musst also zwei Dinge tun:
1. Im Ist-Zustand ein H-Gutachten machen und nichts von irgendwelchen umbauarbeiten erwähnen
2 eine im Zuge der Begutachtung eine Umschlüsselung auf "LKW geschlossener Kasten" (PKW Kleinbus geht je nach Prüfer auch, aber manche machen da wegen den fehlenden Heckfenstern nicht mit)
Danach! Dann Als Historischer LKW versichern (z.B. bei der Generali 119,- p.A.) und mit dem H-Kennzeichen herumgurken und jetz, wenn die Kennzeichen dran sind, ab an den Innenausbau. Dämmen nicht vergessen, sonst tropft schnell das Kondenswasser in alle Ritzen und dann kommt der Rost!
PS: Der LT ist ein Klein-LKW und kostet im Unterhalt so viel wie ein Großer (Verbrauch, Ersatzteile - wenn noch verfügbar) und gut wäre es auch, wenn Schraubererfahrung vorhanden ist, die meisten Werkstätten kennen den LT nicht mehr und die alten Meister die den Karren noch auswendig reparieren konnten sind meist schon in Rente.
Viel Erfolg!
Christian
Hallo Christian,
Vielen Dank. Mein Freund hat Schrauberfahrung und mein Vater ist Kfz-Meister:-) Heckfenster hat der LT.Unser Problem ist, dass weder TÜV noch DEKRA uns das H-Kennzeichen geben wollten. Von einem umbau oder einer anderen Nutzung haben wir nichts gesagt. Wir müssen ihn auch nicht zwingend umbauen. Es würde uns auch reichen, hinten Stauraum für Campingzeug zu haben und zwei Matratzen rein zu legen.

Na dann kann das Schrauben ja los gehen, gute Voraussetzungen!

Was die fehlende H-Zulassung los geht... können die das auch Begründen? Einfach so "Nein" ist ja nicht mehr, da muss eine fundierte, schriftliche(!) Begründung für die Verweigerung des H-Kennzeichens vorliegen!

Gruß
Christian



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