Begrenzter Verlust von Haftpflichtversicherungsschutz
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Geschrieben von LockX am 08. November 2019 19:19:41:
Als Antwort auf: Re: ABE und Betriebserlaubnis und ABE beim LT geschrieben von Ecki vom See am 05. November 2019 22:20:15:
Verlust vom Versicherungsschutz [z.B.] durch Teile ohne ABE § 7 Abs. 1 des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutzgesetzes
Die Leistungsfreiheit wegen Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr beträgt höchstens je 11 000 Euro, für jeden Versicherungsfall insgesamt höchstens 22 000 Euro.
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