Re: Handbremse - Unfallgefahr? beseitigen?


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Geschrieben von LockX am 03. November 2019 13:23:49:

Als Antwort auf: Re: Handbremse - Unfallgefahr? beseitigen? geschrieben von Chris am 03. November 2019 12:55:28:

Hallo, Ulli!

Die Handbremse wird lt. Definition doch als "Feststellbremse" angewendet.

Die Handbremse ist Feststellbremse UND 2. Betriebsbremse.
Wenn die Hydraulik ausfällt, zieht Jeder die Handbremse, so fest, wie er es kann.
Und wenn die Handbremse reißt, dann war es das mit der Redundanz.

Gab es ... Rückrufaktion ...?

Das halte auch ich für den richtigen Ansatz.
Daher hatte ich nach der bei VW zuständigen Stelle gefragt; das KBA (Kraftfahrzeugbundesamt) wäre die Alternative.

Wenn die Teile (Stange, Seile) ordnungsgemäß überprüft ggf. ausgewechselt werden, ... müsste ... LT doch verkehrssicher sein.

z.B. LT Pit rügte den "Oberarm-starken Prüfer"; er nannte nicht eine erkennbare, aber übersehene Schwächung der Stange.


Hallo, Chris!

Warum ein "Problem" beseitigen, was sich in der Praxis nicht also solches gezeigt hat?

Praxis-Beispiele wurden schon mehr als genug genannt. Jetzt halte ich quantitative Prüfung für sinnvoll.
Ich wollte eine neue Stange kaufen und -mit den Zuständigen- prüfen (lassen), wann sie reißt.

Ìch bitte um die Teilenummer und um Angabe der "auszuhaltenden" Handkraft.
In den Normen fand ich nur die Handkraft, die beim Test der Bremse auf Bremsung höchstens aufgebracht werden darf.
Dort fand ich nicht die Handkraft, die beim Test der Bremse auf Bruch aufgebracht werden muss.

Gruß
Manfred



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