oder sowas....


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Geschrieben von Joachim S am 22. August 2019 22:20:16:

Als Antwort auf: Reifen sollte man natürlich schon eintragen... geschrieben von Joachim S am 22. August 2019 21:29:01:

https://www.amazon.de/Etbotu-Universal-Motorrad-Hintergrundbeleuchtung-Kilometerzähler/dp/B07D3V5YVM

Erstbester Treffer, gibt bestimmt jede Menge Besseres oder noch Billigeres.

Gruss Jo


Hi Manfred,
da bin ich bei dir. Ich würde mir in diesem Falle das Tacho-Zifferblatt neu bedrucken. Z.B. per Laserdrucker auf Folie.
Den Prüfer lädt man dann nett zu einer Probefahrt mit Navi ein, und überzeugt ihn so von der vorschriftsmäßigen leichten Voreilung.
Im Rallyeauto wurde auch der elektronische Tacho am Tripmaster akzeptiert. Aussage des Prüfers: "Ist doch prima, fest einebaut, beleuchtet, Radumfang einstellen liegt in eurer Verantwortung.... Gefällt mir, ich trag euch alle Reifengrößen ein, die ihr wollt, solange sie ins Radhaus passen."
Natürlich findet man solche Prüfer auch nicht an jeder Ecke...
Gruss Jo

Hallo, Joachim!
nie im Leben käme ich auf die Idee, eine geänderte Übersetzung eintragen lassen zu wollen.
Ziel ist die Eintragung von Reifen 225/75R16, gerade wegen des größeren Abrollumfangs: +6,33% gegenüber 215R14 = 215/80R14.
Da muss der Prüfer schon akzeptieren, dass 6,33% zwar größer ist als 6%, aber nicht den schärferen Regeln für 7% unterliegt.
... und die Reifengröße ist für Jeden gut sichtbar im Stand; also nichts mit Probefahrt.
Gruß
Manfred



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