Re: Änderungsabnahme / H-Kennzeichen


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Geschrieben von Norbert FR am 14. Juni 2019 22:27:26:

Als Antwort auf: Re: Änderungsabnahme / H-Kennzeichen geschrieben von Christian aus Ro am 13. Juni 2019 07:41:02:

Hallo ihr Profis,
bin völlig neu hier und sozusagen noch feucht hinter den Ohren ;-). Habe mir einen 35 Jahre alten LT35 als Feuerwehrfahrzeug (TSF) gekauft. Blieb leider bei der Überführung stehen und musste bei VW repariert werden. Habe dort auch gleich HU / AU und Oldtimergutachten machen lassen. Jetzt kommt der HAKEN: ich habe (aus Unwissenheit) keine Änderungsabnahme machen lassen. Diese muss ich jetzt noch nachholen, sonst krieg ich den Wagen nicht als Privat-KfZ zugelassen. War schon bei einem unabhängigen und bei einem TÜV-Prüfer zwecks Abklärung der Anforderungen - Hammer!!!
- Beschriftungen müssen weg, der eine meinte sogar professionell überlackiert werden
- Blaulichter, Martinshorn, Dach-Halogen-Lampe muss alles weg
- innen müssen alle Schalter und Lichtchen weg, die irgendwas mit Blaulicht oder Martinshorn zu tun haben
- ebenso das Funkgerät und Halterungen für mobile Funkgeräte
und das, obwohl die Werkstatt bescheinigt, alles außer Funktion gesetzt zu haben. Eigentlich soll es ja ein Oldtimer werden, aber wenn man soviel wegmachen muss, ist das Fahrzeug ja auch nicht mehr so richtig original, oder?
Nun ja, die diversen Sachen abschrauben sehe ich nicht als Problem. Sehr wohl aber die Beschriftung. Kann man die nicht einfach mit roter Dezefix-Folie abkleben und gut is??? Und die Blaulichter? Abkleben?
Einige von euch haben da bestimmt Erfahrungen gemacht. Das Fahrzeug ist ansonsten in einem erstaunlich guten Zustand (z.B. keinerlei Rost im Bereich der Kotflügel)
Upss, jetzt hab ich bestimmt schon die zulässige Anzahl von Schriftzeichen gesprengt.
Freue mich auf eure Antworten!!
Lieben Gruß
Norbert aus Freiburg (Es lebe der SCF!)
Mahlzeit.
Erst einmal: Kaufe nie einen LT von der Feuerwehr, da krachts bei der ersten längeren Fahrt immer, war bei mir auch so (wilkommen im Club)
Und ganz wichtig: Lass dir keinen Bären aufbinden:
Ein H-Gutachten bestätigt die originale Substanz des Fahrzeuges im technischen und äußeren Erscheinungsbild sowie den guten Zustand im Allgemeinen. Auch ein Sonder-KFZ kann mittels H-Gutachten zugelassen werden, wenn sich die Zulassungsstelle weigern sollte, Beschwerde bei der nächst höheren Instanz einlegen.
Auch muss für eine "Änderungsabnahme" (ich kenne nur eine Umschlüsselung) auch keine Beschriftung etc. ab, da das H-Gutachten (gottseidank) schon durchgeführt wurde. Es muss lediglich die Fahrzeugart von "So.KFZ Feuerwehr..." auf "LKW geschl. Kasten" umgeändert werden.
Solltest Du nicht weiter kommen, kann ich dir hier in Rosenheim weiterhelfen.
Viele Grüße
Christian

Hallo Christian,
danke erstmal für deine Hinweise, ich werde der Sache nachgehen. Du meinst also, dass die KfZ-Zulassungsstelle mir die Fahrzeugart hätte umschreiben können, WEIL ich alles dabei hatte: 1. TÜV-Bericht o. Mängel, 2. AU und 3. Oldtimer-Gutachten. Dann bräuchte ich mich also gar nicht mehr mit irgendwelchen Prüfern rumschlagen??
Das wäre natürlich eine enorme Vereinfachung der Odysee!! ;-)
Gruß, Norbert



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