Re: Änderungsabnahme / H-Kennzeichen


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Geschrieben von Norbert FR am 14. Juni 2019 22:19:33:

Als Antwort auf: Re: Änderungsabnahme / H-Kennzeichen geschrieben von Waldfahrer am 13. Juni 2019 14:36:03:

Servus Norbert,
schau' mal in's Wiki, da findest Du unter Zulassungsfragen ein Kapitel über Deine Fragen, inkl. Rechtsquellen.
Leider sind die Paragraphen der Einzel-Staatsgesetze mittlerweile extrem "angereichert" mit einfachen Verweisen auf EU-Richtlinien, welche mehrere (hundert) Seiten haben können.
So blickt kaum mehr wer durch (inkl. dem "einfachen" Prüfer) was eigentlich gilt.
Aber ein weites Feld für persönliche Willkür.
So gilt z.B. nach EU-RL48/5.22 eine lichttechnische Einrichtung als nicht vorhanden, wenn sie nicht einfach z.B. durch Einsetzen einer Sicherung, wieder in Betrieb genommen werden kann.
Also ist das mit dem Entfernen des Blaulichtes oä Unfug, wenn man z.B. die Verkabelung entfernt. Die Schalter im Inneren gehen den TÜV schon gar nichts an, wenn sie "tot" sind usw.
Für Oldtimer gelten zur Aufrecherhaltung des historischen Erscheinungsbildes, zumindest in A, nochmal Sonderregeln. Darauf kann man sich natürlich nicht berufen, wenn man die Feuerwehr zum Womo umbaut.
Gruss Josef

Danke besonders für den Hinweis bzgl. lichttechnische Einrichtung. Allgemein habe ich den Eindruck, dass die beim H-Kennzeichen immer strenger geworden sind, weil doch einige Leute auf die "geniale" Idee gekommen sind, dass man dadurch a) Steuern spart und b) sich nicht um Feinstaub oder CO2 Sorgen machen muss. Lockerer werden hier die Regulierungen wohl nicht mehr.
Gruß, Norbert



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