Re: H-Gutachten LT 4x4


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Geschrieben von Marcus_BLN am 08. Mai 2019 09:39:34:

Als Antwort auf: Re: H-Gutachten LT 4x4 geschrieben von LockX am 08. Mai 2019 07:49:59:

Hallo Manfred,

Ich habe daher ein Karmann-Wohnmobil mit verrottetem Aufbau (preiswert) erworben und auf das Fahrgestell zurückgebaut.
Denn eine (häufiger angebotene) Pritsche ist nach dem Rückbau des Aufbaus technisch gleich, aber nicht Fahrzeugtyp Wohnmobil.

Könnte man also auf ein bereits vor 30 Jahren als Wohnmobil zugelassenes Fahrzeug (in Deinem Fall wohl TYP 283 z.B.) einen schniegelnagelneu gekauften/selbst geschaffenen Aufbau setzen und die H-Zulassung erlangen? Ist das Dein spannender Plan? :)

Weil: Nach Definition sollten u.a. ja folgende Punkte zur Erteilung des H-Zulassung erfüllt sein:

- Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
- Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden

Ist das Fahrzeug das "reine Fahrgestell" (zum Beispiel TYP 283, in den 80ern zugelassen als Sonder-KfZ WoMo) und dessen wesentlichen Baugruppen wie Motor, Elektrik, Karosse und so weiter? Der eigentliche Wohnmobilaufbau gehört demnach NICHT dazu? Ich dachte immer, es betrifft das "gesamte Fahrzeug" (bei WoMos Fahrgestell plus Aufbau). Vielleicht lag ich bisher falsch. Aber vielleicht ist genau das eine spannende Einzelfallentscheidung, die jeder Prüfer (wie so oft) ganz individuell betrachtet. ;)

Für eine kurze Erläuterung bzw. Einschätzung Deinerseits wäre ich sehr dankbar und sende

Liebe Grüße aus Berlin, Marcus



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