Re: LT 31 SO. KFZ LÖSCHFZ TRAGKRAFTSPRITZE TSF als Camper versichern


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Geschrieben von BarneyDW17%er am 11. Februar 2019 01:31:28:

Als Antwort auf: Re: LT 31 SO. KFZ LÖSCHFZ TRAGKRAFTSPRITZE TSF als Camper versichern geschrieben von Chris am 10. Februar 2019 16:17:20:

Servus Hofi,
da muss man trennen. Die Zulassungsart hat nichts mit der Versicherung zu tun. Du kannst ein Fahrzeug auch als Oldtimer versichern, wenn es kein H-Gutachten hat. Es muss dazu nur ein entsprechendes Alter und entsprechenden Zustand haben, das kann dir aber die Versicherung sagen.
Was die Zulassung angeht, als So.-Kfz. TLF wirst du es als Privatperson kaum zugelassen bekommen, in der Regel wird dann ein Lkw geschlossen draus. Wenn du es nach dem H-Gutachten als WoMo zulassen möchtest, kann ich mir nicht vorstellen, daß der TÜV da mitgeht. Also entweder Lkw mit H oder WoMo ohne H. Daß bei der Umschreibung auf WoMo das H erhalten bleiben soll, würde mich schon sehr wundern.
Gruß Chris

Moin Zusammen

Chris hat alles kurz und bündig zusammen gefasst und genauso isses auch !

Insbesondere empfehle ich allen Leuten, die sich mit dem Thema H-Kennzeichen beschäftigen, sich die Voraussetzungen
hierfür vorab zu erlesen und vor allem das, was da steht auch ernst zu nehmen und nicht denken... Och das klappt schon irgendwie...

https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336049976224756740680/2anfordkat-oldtimer.pdf

Insbesondere der folgende Absatz aus oberen Link wird sehr gerne unbeachtet gelassen.

"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen- falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes- tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."

Um das nochmal kurz zusammen zufassen...

Der Umbau zum Wohnmobil muss innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgen !!!

Und damit ist die Sache mit der Feuerwehr und der Umschreibung auf ein Sonder Kfz Wohnmobil zwar möglich, aber nicht in dem Zusammenhang mit einem H-Kennzeichen.

Nochmal für den einen oder anderen, der vorhat sich ein H-Kennzeichen zu besorgen....

Bei "Nichtwissen" dieser Vorgabe wird dann erstmal kräftig ausgebaut, möglichst noch mit moderner heutiger Technik, viel LED, und so weiter und dann gibt es beim TÜV fürs H-Gutachten die böse Überraschung.

Das ist nicht mal eben so gemacht, wie eine TÜV-Eintragung für nen paar neue Felgen oder sonstigem Zubehör, wo eine Abnahme benötigt wird.

Aber wer den oberen Link ausgiebig studiert und sich an die Vorgaben hält, bzw. diese erfüllt, hat beste Chancen auf ein H-Kennzeichen.

Es werden hier in den nächsten Jahren noch viele vor genau diesem Problem stehen und werden dann vollkommen überrascht sein, weil es im Volxmund immer nur heißt.... Ein KFZ muss mindestens 30 Jahre alt sein und dann klappt das schon mit dem H-Kennzeichen....

Aber so ist es nicht, insbesondere beim nachträglichen Umbau zum Wohnmobil !

Meine Empfehlung zur Feuerwehr ... Mit der LKW Zulassung und Originalzustand ein H-Kennzeichen holen und dann halt nur mit eingelegter Matratze, Wasserkocher und Wasserkanister auf Tour fahren...

Und auch zu diesem "Trick" gibt es einiges zu beachten, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt, insb. in einem Schadensfall.

Alles nicht so einfach...

Gruß Barney



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