Re: Verbotszone / Sperrbezirk. Ich verstehe nur Bahnhof...


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Geschrieben von Zausels_Kerl (Martin) am 09. Februar 2019 16:16:16:

Als Antwort auf: Verbotszone / Sperrbezirk. Ich verstehe nur Bahnhof... geschrieben von BarneyDW17%er am 08. Februar 2019 02:00:03:

Nochmal für alle die es nicht wissen ... Auch mit einem H Kennzeichen, darf ich mit einem Diesel nicht durch eine Dieseldurchfahrtverbotszone durchfahren !
Gruß Barney


Hallo Barney,

das sehe ich derzeit etwas anders.

Aktuell gelten noch die Regelungen des BImSchV wie nachstehend (Siehe Punkt 10)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_3.html

In dieser Kommentierung wird auch auf die Problematik hingewiesen:
https://www.fachzeitungen.de/fachbeitraege/moegliches-diesel-fahrverbot-auch-fuer-oldtimer-10264920/

Als Beispiel sei die derzeit am härtesten umgesetzte Regelung für Stuttgart benutzt:
https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

Zusammenfassend:
- Grundsätzlich dürfen Oltimer mit dem offiziellen H-Kennzeichen die Umweltzonen durchfahren
- Für die Sperrbereiche für Dieselfahrzeuge unter Euro 5 und später Euro 6.x gibt es keine eindeutige Definition bei H-Kennzeichen
- Alle aktuellen Bereiche, die aktiv sind, haben in den Ausnahmeregelungen die H-Fahrzeuge freigegeben (Stuttgart, Hamburg ...)

Ich habe zudem den E30 nur als Beispiel genannt. In der Motorisierung 2,0l Benziner mit Euro 2 und dem H-Kennzeichen sehe ich derzeit einfach keine Einschränkung. Wohlgemerkt, derzeit!

Das es ein Geschmäckle hat, wenn neben einem recht modernen Euro 5 Diesel, der vor dem Schild des gesperrten Bereiches abbiegen muss, der Bauernferrari mit seinem Dieseltriebwerk der 70iger Jahre dann durch die Verbotszone durchfährt, ist eine andere Sache.

vG
Martin



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