Re: Umtypisierung von Selbstfahrende Arbeitsmaschine auf LKW/Wohnmobil


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Geschrieben von Chris am 11. September 2018 10:22:36:

Als Antwort auf: Umtypisierung von Selbstfahrende Arbeitsmaschine auf LKW/Wohnmobil geschrieben von Gottlieb am 11. September 2018 10:01:00:

Servus Gottlieb,

das ist im Grunde ganz einfach und hat sich meines Wissens auch seit der Wende nicht mehr geändert: Alte Bundesländer bedient bei sowas der Tüv, neue Bundesländer die Dekra. Man braucht auch keine Hotline und auf einen Rückruf warten. Such dir ne Prüfstelle und mach mit denen einen Termin aus, das geht meist auch relativ kurzfristig. Merke: Warten ist immer schlecht, es läuft dir da keiner hinterher ;-). Da wurdest aber auch schlecht beraten.
Die gelben Leuchten müssen meist runter oder abgedeckt werden. Die meisten Prüfer akzeptieren die nur, wenn das Fahrzeug weiterhin einem entsprechenden Verwendungszweck dient. Also als WoMo schon gar nicht, und auch bei Lkw-Zulassung auf privat meist nicht.
Bei der Lkw-zulassung muss eine Trennwand ohne Durchgang vorhanden sein, Sitzplätze dahinter werden dir meist ausgetragen.
Als WoMo können Sitzplätze, die aktuellen Sicherheitsrichtlinien entsprechen (in Fahrtrichtung immer mit Gurt), eingetragen bleiben. Dafür braucht man andere Einbauten wie z.b. Schlafmöglichkeiten.
Musst dir halt überlegen.

Gruß Chris



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