Austauschmotor von www.meyermotoren.de
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Geschrieben von LockX am 17. Mai 2018 14:18:18:
Als Antwort auf: Re: Austauschmotor - Zugesicherte Eigenschaften geschrieben von LockX am 16. Mai 2018 00:19:05:
Die bisherigen Informationen hielt ich für unzureichend. Daher habe ich
#1 am 16.05.2018 bei wwww.meyermotoren.de angerufen und mit dem Servicemeister Herrn Thorsten Meyer gesprochen,
#2 am 16.05.2018 an service@meyermotoren.de die mit dem Servicemeister vereinbarte Email-Anfrage gesandt
und
#3 am 17.05.2018 vom Geschäftsführer Herrn Joachim Meyer eine Antwort samt Genehmigung zur Veröffentlichung erhalten.Das Telefonat #1 ergab, dass LT1-Motoren nur noch selten überholt und daher nicht auf Vorrat überholt werden.
Bei LT1-Motoren wird stattdessen der Kundenmotor nach Eingang überholt und nach der Generalüberholung zurückgesandt.
Dabei gelten bezüglich der Qualität die gleichen Anforderungen wie bei gängigen und daher bevorrateten Motoren.Meine Anfrage #2 enthielt insbesondere die Fragen:
1. Welche "Verschleißteile" tauscht Ihr Unternehmen bei Überholung gemäß RAL-GZ 797 stets aus?
2. Beruht diese Definition der Verschleißteile auf RAL-GZ 797 oder auf Ihren eigenen Richtlinien?
und meine Erläuterung:
Die RAL-Vorschrift, Ausgabe Mai 2009, habe ich ausgedruckt mittels wikipedia.de und sorgfältig gelesen.
Dort steht unter 1.1.3.2.1 "Verschleißteile werden immer gegen Neuteile in Markenqualität (...) ersetzt."
Dort steht aber wohl nirgends explizit, was unter "Verschleißteile" verstanden wird.
Bei Kolben z.B. sah ich aber, dass sie nicht vermessen und daher vermutlich ersetzt werden.Die Antwortet #3 hat folgenden Wortlaut:
1.
Die von uns als Meyer Motoren vertriebenen Tauschmotoren sind grundsätzlich nach RAL GZ 797 generalüberholt. Bei der Aufarbeitung in unserem Hause werden grundsätzlich alle Verschleißteile ersetzt. Dazu zählen Kolben, Lagen, Dichtungen, Steuerteile (Zahnriemen, Spannrollen, Steuerketten, Gleitschienen, Hydrostößel usw.), Zünd- und Glühkerzen, Wasserpumpen und Filter.
Je nach Art der Motortypen können weitere Bauteile als Verschleißteile angesehen und ersetzt werden. So werden z.B. bei einigen Typen die Ein- und Auslassventile immer erneuert. Bei anderen Typen können diese wieder aufgearbeitet werden.
Generell gilt:
was nicht so aufgearbeitet werden kann, dass es nach der Überholung in Form, Funktion und Oberflächenbeschaffenheit einem Neuteil entspricht, wird erneuert!
2.
Mit dieser Definition (bzw. unserer eigenen Richtlinie) der Verschleißteile erfüllen wir die RAL-GZ 797.
Diese ist jedoch allgemeiner gehalten, da sie für alle Motorarten anwendbar sein muss. Als ein Beispiel können bei Motoren für Lokomotiven oder Schiffen die Kolben entsprechend geprüft und/oder aufgearbeitet werden, sodass diese dann nicht zwangsläufig ersetzt werden müssen. Bei uns werden diese aber immer erneuert.Herrn Joachim Meyer und Herrn Thorsten Meyer werde ich einen Link senden. Dabei werde ich ihnen für die Auskünfte danken.
Gruß
Manfred
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