Re: Karmann Kenner sind gefragt


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Geschrieben von Klaus am 24. April 2018 07:58:29:

Als Antwort auf: Re: Karmann Kenner sind gefragt geschrieben von LockX am 23. April 2018 21:15:14:

Moin


Wobei das Fahrzeug in Hamburg da kein DW Gold war, d.h. der ist sowieso noch etwas älter. Wundert mich ja schon etwas, normalerweise läßt ein Händler das Ding dann halt für einen Tag zu und gut ist.

mfG
K.R.

ab Herbst 1996 für das Euro1-Modell einer Ausnahmegenehmigung für auslaufende Serien bedurfte.
Eine solche Ausnahmegenehmigung hat mein Karmann DWG auf LT 35 bei der Erstzlassung in 11/1996 benötigt und erhalten:
"Fz. entspr. 93/59/EWG III gilt bez. § 49 StVZO (Geräuschverhalten) als vor dem 01.10.1996 erstmals in den Verkehr gekommen."
Ich habe früher nachgefragt und gehört, die Zulassung des Fahrzeugtyps ergebe 12 Monate Bestandsschutz für Fahrzeuge des Typs.
Gruß
Manfred



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