Re: Sonntagsfahrverbot LKW-Zulassung mit Anhänger


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Geschrieben von Uwe FDS am 17. März 2018 13:30:51:

Als Antwort auf: Sonntagsfahrverbot LKW-Zulassung mit Anhänger geschrieben von Ulli aus Regensburg am 10. März 2018 18:41:28:

Hi,

warum nicht einfach mal im Gesetzt nachlesen?

https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html

"An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden."

Früher fehlte der Zusatz "zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern" und es galt für alle LKW. Aber aufpassen: Ziehst du einen Pferdeanhänger mit deinem Reitpferd und dem des Nachbarn und er gibt dir ein paar wenige EUR Spritkostenbeteiligung kann das als "gegen Entgeld" angesehen werden.

Viele Grüße

Uwe



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