Re: Suche Einbaugaskocher 50mbar


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Geschrieben von Chris am 06. Februar 2018 11:23:36:

Als Antwort auf: Re: Suche Einbaugaskocher 50mbar geschrieben von Micha aus Mainz am 17. Januar 2018 18:27:56:

Servus Micha,

Rein rechtlich gesehen dürfen keine 50 mb Geräte mehr in Wohnmobilgasanlagen verbaut werden, auch wenn es alte Anlagen sind, die noch mit 50 mb betrieben werden. Nur diese damals verbauten Anlagen haben " Bestandschutz ", solange sie nicht ergänzt werden mit Gasverbrauchern in der heutigen Zeit. Natürlich könnte man sagen, das ist alles von damals, aber in Deinem Gasprüfungsbuch sind ja alle Verbraucher vermerkt, und wahrscheinlich kein Kocher, es sei denn Du tauschst nur defekten gegen gleichen aus, und auch da stimmt dann eigentlich die Gerätenummer des vermerkten Kochers im Prüfbuch nicht mehr überein. Ein Gewissenhafter Prüfer kontroliert auch die Gerätenummern.
Du kannst jeden beliebigen Kocher mit 30 mb verbauen,und es wird ein Druckminderer davor verbaut, der die 50 mb in Deiner Anlage auf 30 mb reduziert.Das ist zulässig, wenn der Kocher dann auch regulär mit Gerätenummer in das Prüfbuch eingetragen wird.
Ich weiss, das hört sich alles " korintenkackermässig " an, aber so sind die Bestimmungen nun mal, und wenn mit der Gasanlage mal etwas passiert, werden solche Dinge alle überprüft, und vielen ist nicht bewusst, dass Gasanlagen nicht sowas ist wie eben mal ein Kabel verlegen.

wo genau hast du das her?

Mir scheint diese Lösung mit Zwischenregler alles andere als sinnvoll. Ziel der neuen Regelung war ja lediglich die Vereinheitlichung der Anschlussdrücke in Europa. Das hat man ja erreicht, indem alle neu installierten Anlagen auf 30mBar ausgelegt sind. Teilnachrüstungen für 50mBar-Anlagen bringen da rein gar nichts. Mir kommt das komisch vor und ich hab Folgendes recherchiert:

Die DIN EN 1949 äußert sich zur der Problematik nicht, sie gilt nur für neu installierte Anlagen.

Das DVGW-Arbeitsblatt G607, das ja auch Maßstab für die Gasprüfung ist, sagt Folgendes:

"3. Druckregelgerät, Sicherheitsventil, Schlauchanschlüsse und Absperreinrichtungen

3.1 Druckregelgerät

3.1.1 Die Anlage vom Druckregelgerät bis einschließlich der Verbrauchsgeräte muss für einen Betriebsdruck von entweder nur 50 mbar oder nur 30 mbar ausgeführt sein. Ein Hinweisschild mit dem dauerhaften, gut lesbaren Hinweis entweder "Betriebsdruck 50 mbar" oder " Betriebsdruck 30 mbar" ist am Aufstellungsort der Gasflasche (z. B. an der Flaschenschranktür) gut sichtbar anzubringen. Für ein Fahrzeug ist nur ein einheitlicher An- schlussdruck von entweder ausschließlich 50 mbar oder ausschließlich 30 mbar zulässig. An den Flüssig- gasbehälter ist ein unverstellbares Druckregelgerät nach DIN 4811 Teil 7 bzw. nach DVGW-VP 306 geprüftes Druckregelgerät anzuschließen."

Das bedeutet im Umkehrschluss, daß der Mischverbaut von 30mBar und 50mBar Geräten gar nicht zulässig ist, auch nicht mit Zwischenregler. Das heisst, daß in dem Fall beim Austausch eines 50mBar Kochers auch wieder ein 50mBar Kocher eingebaut werden muss. Es sei denn, man tauscht sämtliche Geräte inkl. dem Flaschenregler aus und wechselt komplett auf 30mBar, was aber kein Muss ist, da 50mBar-Anlagen ja wie schon geschrieben Bestandsschutz haben.

Gruß Chris



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