Re: Zwillingsreifen auf Einfach umbauen / Danke und Schlussfolgerung


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Geschrieben von Chris am 17. Januar 2018 16:22:48:

Als Antwort auf: Re: Zwillingsreifen auf Einfach umbauen / Danke und Schlussfolgerung geschrieben von Sándor aus WI am 16. Januar 2018 22:19:34:

Servus Sandor,

Was mich zur Zulassungsfähigkeit bringt. Ich werde mal nachfragen, bin aber pessimistisch, womöglich wird man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW verlangen, und die haben wahrscheinlich besseres zu tun :-/ Ich werde berichten.

das würde ich auf jeden Fall machen, ggf. sogar bei mehreren Prüfern fragen. Ein rechnerischer Nachweis kann theoretisch genügen, der muss nicht unbedingt von VW kommen. Dipl.-Ing. f. Fahrzeugtechnik ist/sind hier im Forum auch vorhanden, das könnte der Sache dann mehr Überzeugungskraft verleihen.

Die "anarchistische" Variante wäre übrigens, schlicht ablasten zu lassen und dann die Räder umzubauen. In der ZSB steht die Reifengröße und die Achszahl, nicht aber die Zahl der Räder ;-))

Die ZSB mag bei der Verkehrskontrolle noch ausreichend sein, beim TÜV hat sie aber keinen Bestand, d.h. wenn berechtigterweise bei der Kontrolle ein Nachweis gefordert wird oder spätestens bei der nächsten HU wirst du damit nicht durchkommen.
Rein rechtlich gesehen erlischt auf jeden Fall die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug und damit auch der Versicherungsschutz. In der EG-Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug ist nämlich die Zwillingsbereifung sehr wohl aufgeführt. Das stört so lange keinen, wie nichts passiert. Wenn aber was passiert, und man kann den Unfall auf ein Problem zurückführen, das mit vollständiger Bereifung vermeidbar gewesen wäre (z.B. Reifenplatzer hinten, längerer Bremsweg wegen geringerer Reibkraft/Bodenhaftung hinten), dann bist du dran und die Versicherung wird sich die Schadenskosten von dir zurückholen.

Gruß Chris



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