Rechnungen und TÜV entlasten den Verkäufer


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Geschrieben von LockX am 03. Januar 2018 08:05:30:

Als Antwort auf: Re: Hilfe mit Bus-Historie!! Festgestellter Totalschaden geschrieben von KvB am 03. Januar 2018 07:14:58:

Katharina ... hat vom Verkäufer Rechnungen mit bekommen auf denen Spurstangen ,Traggelenk und Kardanwelle repariert worden sind.
Es ist traurig ,dass immer wieder defekte Fahrzeuge wissentlich an Unwissende verkauft werden.

Als Verkäufer -den ich ebenfalls nicht kenne-, würde ich die Behauptung des Vorsatzes zurückweisen und Strafanzeige wegen Verleumdung erwägen.

Denn ein redlicher Verkäufer kann kaum mehr tun, als
1. einen Schaden -gegen Rechnung (!)- reparieren zu lassen,
2. das Fahrzeug danach von TÜV/Dekra/... prüfen zu lassen und
3. den Umfang der Reparatur durch Übergabe von Rechnungen offenzulegen.

Schadensersatz kann Katharina hier -falls überhaupt- wohl nur von der Werkstatt erhalten.

Gruß
Manfred



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