Selbständiges Beweisverfahren !


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von LockX am 30. November 2017 21:43:49:

Als Antwort auf: Re: Hilfe mit Bus-Historie!! Festgestellter Totalschaden geschrieben von Micha aus Mainz am 30. November 2017 18:27:45:

Wichtig ist, dass unverzüglich ein Bew[e]issicherungsgutachten erstellt wird, und ein fachmänischer Gutachter kann auf jeden Fall feststellen ...

Unter der hiesigen Überschrift schreibt wikipedia:

"Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht, oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt.
Ein eigenes Verfahren ist hierfür notwendig, da ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter nicht die Gewähr der Unabhängigkeit bietet wie ein gerichtlich bestellter Gutachter. Privatgutachten sind daher vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern nur als qualifizierter Parteivortrag."

Entscheidend ist, dass der Gutachter vom Gericht bestellt wird. DERSELBE Gutachter gilt VIEL weniger, wenn er von einer Partei bestellt wird.

Gruß
Manfred



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten