Re: Habe ich noch H Kennzeichen nach Motorumbau von DW auf 1G?


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Chris am 17. Oktober 2017 11:26:28:

Als Antwort auf: Re: Habe ich noch H Kennzeichen nach Motorumbau von DW auf 1G? geschrieben von v35victoria am 15. Oktober 2017 17:39:42:

Servus beinand',

für ein H-Kennzeichen ist nur die Erstzulassung des Fahrzeugs relevant, und dass es ein Motor ist, der in der gesamten Bauzeit des LT darin verwendet wurde.
Also kann ein 1987er LT selbst bei Einbau eines 1995er ACL sein H-Kennzeichen behalten.

genau so kenne ich das auch. Früher war die Regelung noch lockerer, aber mittlerweile ist es so geregelt, daß der Motor aus der gleichen Fahrzeugbaureihe stammen muss.
Mehr Leistung als der ursprünglich verbaute Motor darf er auch haben, es wird dann in der Regel der Nachweis verlangt, daß die Bremsleistung trotzdem ausreichend ist. Beim LT ja kein Problem, weil die starken Motoren mit der gleichen Bremsanlage verbaut wurden wie die schwächeren.

Gruß Chris



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten