Re: Der Führerschein läuft bald ab


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Geschrieben von Klaus am 27. Juni 2017 19:53:28:

Als Antwort auf: Re: Der Führerschein läuft bald ab geschrieben von Tiemo am 27. Juni 2017 15:24:25:

Moin

Es wird da in dem Text garnicht drauf eingegangen, wie das mit den unterschiedlichen Befugnissen gehandhabt wird.
Ich darf ja mit meinem derzeitigen Führerschein noch Fahrzeuge bis 7.5t bewegen, bei neueren Führerscheinen darf man nur noch bis 3.5t. Bei Umzügen habe ich das auch tatsächlich immer genutzt und mir einen 7.49-Tonner geliehen ;-)
Mal sehen, wie das dann geregelt wird.
Gruß,
Tiemo (mit grauem "Lappen")

Es geht um die Gültigkeit des Führerscheines, also des Dokuments, nicht um die Gültigkeit der Fahrerlaubnis, soweit diese nicht sowieso wie bei den C und D-Klassen in Abhängigkeit von Gesundheitsnachweisen befristet ist.

Die alte Fahrerlaubnisklassen wurden bis 1999 ausgegeben, die "grauen Lappen" sind noch einige Jahre älter. Ich will ja niemandem zu nahe treten, aber in den meisten Fällen dürfte das Lichtbild nur noch bedingt etwas mit dem heutigen "Gesicht" und was darum und daran herum wächst zu tun, vom Zustand dieser "Lappen" ganz zu schweigen ;-) Wenn die letzten Exemplare einkassiert werden, bestimmte ältere Jahrgänge wurden bewusst bis auf den letzten Drücker geschoben, um ihnen genau das mangels Bedarf evtl. ganz ersparen, sind diese "Lappen" einige Dekaden alt. Ein Personalausweis lief auch früher schon ab und auch die Plastikkarten sind nicht für die Ewigkeit gedacht, irgendwann hat man mehr oder weniger abgeschubberte Bruchstücke in der Hand und das erklär dann mal jemandem :-]

Zur Umstellung der alten Fahrerlaubnisklassen auf die "neuen", d.h. jetzt auch schon volljährigen Fahrerlaubnisklassen:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

Für Fahrerlaubnisse, die nach dem 18.01.2013 ausgegeben wurden, ist das ein wenig komplizierter geworden. Das liegt aber nicht an irgendwelchen stereotyp für viel Ungeliebtes gescholtenen EU-Beamten, sondern an Deutschland, die eine EU-Führerscheinrichtlinie von 2006 erst 2013 umetzen und sich dann erneut nicht an die vereinbarten Spielregeln halten. Das Ergebnis war ein Vertragsverletzungsverfahren und so hat man dann im Dezember 2016 nachbessern dürfen, was für die Betroffenen keine Verbesserung war, und auch rückwirkend galt.

Btw, falls irgendwo jemand jetzt aus anderen Foren ausgräbt, dass diese armen Leute, die erst nach dem 18.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1/ C1E bzw. C/CE erhalten haben, jetzt plötzlich keine LKW oder Wohnmobile über 3.5t (mit mehr als dem Fahrersitz) mehr fahren dürfen, sondern dafür D oder D1 benötigen, vergesst das einfach. Das gilt definitiv nur für Fahrzeuge zur Personenbeförderung (und dazu zählt ein LKW oder eine Doppelkabine nicht). Die Wohnmobile sind ausdrücklich ausgenommen, genauso wie Feuerwehren, Leichenwagen etc. Gekniffen sind Fahrer von Strechtlimousinen oder kleineren "Bussen" mit bis zu 9 Plätzen, und genau um die ging es auch dabei.

HTH

Gute Fahrt

mfG
K.R.

(seit 2014 ohne LT)



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