max. Überhang - StVZO + Aufbaurichtlinien + Fahrverhalten


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von LockX am 15. Juni 2017 13:21:51:

Ich bitte um Angaben zum max. Überhang hinten, nämlich

1. StVZO und andere Rechtsvorschtriften
In Foren genannt werden oft 60%, manchmal 70% des Radstands.
Die Karmann-Autovilla hatte laut Gesamtprospekt 1990 bei Radstand 2950 die Länge 6400 mm, also ((6400-1110)/2950=) etwa 80% Überstand.
TÜV-Sachverständiger nannte mir stattdessen § 32 d StVZO, mit Angaben zur Fahrt in und innerhalb Kreis mit Radius 12.500 mm.

2. Aufbaurichtlinie von VW für LT1, möglichst ab Baujahr 1993
Die Richtlinie für den LT1 ist bei VW nicht online. Sie wird im (öffentlichen Teil des) hiesigen Wiki nicht gezeigt.

3. Fahrverhalten
Zulässigkeit nach 1. und 2. reicht nicht, wenn das Heck zu weit ausschwenkt.

Länge 6.400 mm der frühen Autovilla (spätere hatten Radstand 3.650 mm) würden mir reichen. Sie ermöglichen Wohnraumlänge um 4.400 mm.
Die Achslasten sind zu beachten, aber hier wohl nicht kritisch.

Gruß
Manfred



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten