Re: Halt - Nein - so Nicht


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Geschrieben von Uwe FDS am 16. Januar 2007 01:28:55:

Als Antwort auf: Halt - Nein - so Nicht geschrieben von Stefan Steinbauer am 15. Januar 2007 14:13:14:

7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung
in Anspruch genommen werden können

Also daß heißt, die Fahrzeuge dürfen, unabhängig, ob die Sonderrechte tatsächlich in Anspruch genommen werden oder nicht. Entscheident ist, daß sie das können. Und da liegt vielleicht für einige LT-Fahre der Schlüssel zum Glück, genau genommen im §35 Abs6. Denn das sind auch Fahrzeuge, die zum Bau, Unterhaltung und Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen! Also der Müllwagen darf, und der LT, der einer Unterhaltung von Anlagen im Straßenraun dient, darf auch. Also übernimmst du die Patenschaft für eine Straßenlampe und wirst ab sofort ehrenamtlicher Straßenbeleuchtungsassistent. Du packst Dir eine Leiter ins Auto und einen Putzlappen und verpflichtest dich, fortan für die Sauberkeit der Straßenlampe, deren Patenschaft du übernommen hast, zu sorgen. Die rot-weiße Fahrzeugumrandung angebracht und schon hast Du Sonderrechte nach §35 und bist von der Verordnung überUmweltzonen ausgenommen. Also Klartext: Weil Du in irgendeinem Eifeldorf eine Straßenlampe putzt und dabei ein Sonderrecht brauchst, nämlich mit Deinem LT bei der Lampe zu halten, darfst du auch in Berlin frei herumfahren. So bestimmt es das Gesetz, und daran solltest Du dich halten. Dann wird die Umwelt sauberer. Nicht, weil in den Umweltzonen keine alten Autos fahren, sondern nun häufiger Straßenlampen geputzt wedrden. Und ich werd steinreich, weil ich ab 1.4. nur noch Patenschaften für Straßenlampen vermitteln werde.

Grüße

Uwe




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