Re: Steuererhöhung für Wohnmobile im Bundesrat verabschiedet
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Geschrieben von Klaus am 24. November 2006 19:29:01:
Als Antwort auf: Re: Steuererhöhung für Wohnmobile im Bundesrat verabschiedet geschrieben von Turboworfel am 24. November 2006 18:42:54:
Moin ;-)
> Bin kein Jurist aber wäre doch mal Interessant zu prüfen wie lange die
> Rückwirkend überhaupt die Steuer ändern könnenDrüber streiten sich die Geister nicht erst seit der erstmaligen Erhebung des Solidarzuschlages, der zur Jahresmitte eingeführt wurde, im Veranlagungsverfahren dann aber - mit dem hälftigen Satz - auf Einkünfte des ganzen Jahres erhoben wurde.
Änderungsbeschlüsse, die noch im Veranlagungsjahr erfolgen, gelten aus Sicht der Beschlussparteien als unproblematisch. Ich sehe an dem Punkt wenig Honig zu saugen, diese Praxis ist nicht neu und in diesem Fall aufgrund der ansonsten seit dem 1. Mai 2005 geltenden Regelung der Hubraumbesteuerung, die ja mangels Steuerbescheid wohl von keinem rechtskräftig angefochten wurde, stellt sie den Steuerpflichtigen ja rückwirkend wieder günstiger.
Die erste Anlaufstelle für das Finazamt wäre in dem Fall wohl der §12 Abs.2 KraftStG
2) Die Steuer ist neu festzusetzen,
1.
wenn sich infolge einer Änderung der Bemessungsgrundlagen oder des Steuersatzes eine andere Steuer ergibt,[...]
mfG
K.R.
- Re: Steuererhöhung für Wohnmobile im Bundesrat verabschiedet LT-franz 24.11.2006 19:47 (4)
- tolle Argumentation Benni 25.11.2006 20:38 (3)
- Re: tolle Argumentation lt-franz 26.11.2006 01:08 (0)
- Re: tolle Argumentation... genau jogurt 25.11.2006 23:51 (1)
- Re: tolle Argumentation... genau lt-franz 26.11.2006 01:16 (0)
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