Re: Für ACL Schdstoffklasse S1 eintragen lassen
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Geschrieben von Klaus am 24. November 2006 17:01:13:
Als Antwort auf: Für ACL Schdstoffklasse S1 eintragen lassen geschrieben von Hendrik am 24. November 2006 12:56:22:
Moin ;-)
> Auf der Bescheinigung von VW steht zwar der Motor 70kw, ccm 2340 - aber weder
> Zeitraum der Verbauung noch der Kennbuchstabe.Zum Kennbuchstaben sag ich jetzt nichts mehr :-]
> Er braucht jetzt von VW eine Bestätigung über meine Fahrgestellnummer, dass
> da ein ACL eingebaut ist und zusätlich eine Bestätigung, dass der ACL der S1
> entspricht!Nein, er braucht keine Bestätigung von VW, dass da ein ACL eingebaut ist, denn das kann VW nach 11 Jahren gar nicht mehr wissen, ob der da drin ist, wenn er's denn so genau nimmt.
Sag' mal, das Auto ist nicht zufällig der auf- und abgelastete LT35 mit Karmann-Aufbau ? Wenn dem so wäre, dann steht da vermutlich noch die alte Schadstoffnorm für die "Über 3.5t'er" drin, zwar nicht als S1, aber als 91/542 EWG. Dann möge der Herr Prüfer im Anschluss einen Blick in die Anlage XIV zum § 48 StVZO werfen, genauer in den Absatz 3.1.1 zur Schadstoffklasse S1. Dort wird ihm eben jene Norm 91/542 EWG anlächeln. Wenn die da aber sowieso drin stehen sollte, braucht's das S1 eigentlich nicht noch.
Ist es nicht das genannte Fahrzeug, dann steht vermutlich da die 91/441 EWG mit einem Zusatz drin, auch wenn die 93/59 EWG erfüllt wurde. Das reicht dann nicht und dann musst Du den Weg über VW gehen.
mfG
K.R.
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