Re: Umschlüsselung von 00 auf S1


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Geschrieben von Klaus am 26. Januar 2007 16:08:19:

Als Antwort auf: Re: Umschlüsselung von 00 auf S1 geschrieben von Martin aus Hockenheim am 25. Januar 2007 21:43:39:

Moin ;-)

>Falls jetzt nochmal ne negative Antwort vom Dialogservice von VW kommen
>sollte, werd ich halt mal ne Ebene höher ansetzen.

*g*

Nachdem ich die beiden üblichen Unterzeichner vor einigen Tagen mal mit Anlage des Bundesgesetzblattes darauf hingewiesen habe, dass die regelmäßige Aussage "alles noch Entwurf" nicht mehr stimmt, habe ich eine eben Antwort auf eine nicht gestellte Frage bekommen, in der man mir nunmehr die neue Besteuerung der Wohnmobile erläutert, worüber ich natürlich dankbar bin.

Die vor Monaten gestellte Frage, ob mein Fahrzeug (ACL aus Zulassung 02.1996 mit Eintrag 93/59 EWG III) der in Anlage XIV StVZO genannten Schadstoffnorm S1 entpricht (dort ist zwar explizit diese Norm unter S1 erwähnt, aber in Verbindung mit einer bestimmten Art der Abgasprüfung, die so aus der EU-Norm nicht hervor geht), also ob der geforderte Prüfungpunkt erfüllt wurde, die wurde erwartungsgemäß nicht beantwortet. Man verweist auf die Finanzämter, die es schon richten werden :-]

Die Finanzämter in SH setzen keine Kfz-Steuer mehr fest, das wurde in zwei FA zentralisiert (u.a. beim FA Itzehoe). Meine dort vor 8 Wochen gestellte Anfrage, ob man explizit den Klartext "Fahrzeug entspricht S1" in die Zulassungspaiere aufnehmen lassen muss oder ob das FA diese Zuordnung selbsttätig aus der im Klartext aaO genannten EU-Schadstoffnorm ableitet, ist bisher nicht beantwortet worden. Da es keine verpflichtende Anrufsauskunft für Privatpersonen gibt, hätte mich das auch gewundert.

Es bleibt schwierig :-}

mfG
K.R.




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