Re: nicht die nachzahlung vergessen!


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Geschrieben von Klaus am 01. November 2006 15:00:46:

Als Antwort auf: Re: nicht die nachzahlung vergessen! geschrieben von Daniel B. am 01. November 2006 13:21:50:

Moin ;-)

>Sollte von den 920 Euro nicht die schon für 2006 gezahlte Steuer abgehen?

Ja, wird aber trotzdem ein Schluck aus der Pulle, die in 2006 für die Periode bis 2007 gezahlte Vorauszahlung wird ja auch nachbelastet.

Beispiel: Kfz-Steuer LT35, bisher 210 EUR, zukünftig 480 EUR, Fälligkeit 01.07.JJJJ

Zahlung 01.07.2005 für 07.2005 - 06.2006 = 210 EUR
Zahlung 01.07.2006 für 07.2006 - 06.2007 = 210 EUR

Gezahlt = 420 EUR

Forderung für 07.2005 - 12.2005 = 105 EUR
Forderung für 01.2006 - 06.2006 = 240 EUR
Forderung für 07.2006 - 06.2007 = 480 EUR

Forderung = 835 EUR ./. 420 EUR = 405 EUR Nachzahlung
zzgl. der Forderung ab 2007 für die Periode bis 2008

Wenn man Prüfungszeiträume von Finanzämtern, die in diesem Fall ja nicht die Verursacher der Misere sind, so sieht, dann ist so etwas normal. Aber man sollte nicht ganz vergessen, dass diese Situation vor knapp 2½ Jahren von der Politik verursacht wurde und nunmehr seit über zwei Jahren an einer Lösung herum geschustert wird (ungeachtet dessen die derzeit noch geltende Rechtslage im Mai 2005 in Kraft treten, aber nicht vollziehen ließ). Die angestrebte Gütligkeit ab Januar 2006 begründet sich allerdings in dem unsäglichen, wenig revisionsfest anmutenden Rabatt-Beschluss des Bundesrates, der ja nun auch schon fast ein Jahr alt ist und seit Februar in den Finanzaussschüssen des Bundestages schmorte.

Dieses Gesetz ist ein Kinkerlitzchen und hat über zwei Jahre benötigt. Was wohl bei wirklich wichtigen Sachen so passiert ...

mfG
K.R.




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