Gibt's eigentlich noch So-Kfz Werkstattwagen?


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Geschrieben von Chris am 26. Februar 2007 20:03:41:

Als Antwort auf: Re: LT LKW \WOMO geschrieben von Kai R. am 26. Februar 2007 10:07:44:

>Hallo,
>der LKW muss ein LKW mit Trennwand bleiben. Mindestens 50% der Grundfläche müssen dem Lastentransport vorbehalten sein. In dieser Fläche sind feste Einbauten unzulässig. Gegen eine Schlafgelegenheit im Hochdach oder ein paar Regale spricht nichts, das haben die großen Brummis ja auch.

Da stellt sich mir die Frage, was ist denn mit So-Kfz. Werkstattwagen? Gibt's das überhaupt noch? Die durften ja mit entsprechenden Einbauten zugebaut sein und wurden meines Wissens als Lkw versteuert...

Das mit der Trennwand interessiert übrigens nur für Neuzulassungen bzw. nachträgliche Änderungen der Fahrzeugart, ansonsten frägt keiner danach. Die Trennwand muß auch nicht komplett geschlossen sein, sondern nur bis zu einer gewissen Höhe über die ganze Breite gehen, so sagte mir zumindest der TÜV.

Gruß Chris





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