Re: Einspruch auf dem Finanzamt, nachmessende Beamte...
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Geschrieben von Sven am 19. März 2007 12:17:15:
Als Antwort auf: Einspruch auf dem Finanzamt, nachmessende Beamte... geschrieben von Martin aus Pirna am 19. März 2007 10:39:58:
Das einfachste Mittel: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Dame, da sie auch nach ausdrücklichem Hinweis von dir auf die gültige Rechtslage und Vorführung des Fahrzeugs wissentlich einen falschen Steuertarif berechnet.
Sachlage ist: "Für die Zeit vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2005 ist die Kfz-Steuer für Wohnmobile (wie bisher) bis 2.800 kg zulässiges Gesamtgewicht nach den für Pkw geltenden Kriterien zu berechnen; bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg nach den für Nutzfahrzeuge geltenden Kriterien."
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