Wiederzulassung-Stilllegung


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Geschrieben von LT_Harry am 10. Oktober 2006 20:30:44:

Hallo allerseits
Durch stöbern im Net, habe ich folgendes bei Dekra gefunden.

Bei Wiederzulassung innerhalb von max. 7 Jahren nach Außerbetriebsetzung ist eine HU nach
§29 STVZO ausreichend. Sie ist nur erforderlich, wenn sie inzwischen fällig war.

(Quelle: www.Dekra.de)

Frist von 18 Monate verlängert

Gruß @Harry





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