Re: Schiebung


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Geschrieben von Markus aus Stuttgart am 02. März 2007 16:34:13:

Als Antwort auf: Re: Schiebung geschrieben von DMA am 02. März 2007 09:35:02:

Hi,

zumindest für Dein Zweitauto gibts Hoffnung, der müsste doch schon nen G-Kat haben. Nachdem es ein Benziner ist, kannst Du nen Kaltlaufregler einbauen (ca. 90 Euro) und bist dann Euro 2, manchmal auch Euro2 D3. Spart, abgesehen davon, dass man dann ne grüne Plakette bekommt auch noch ca. die Hälfte an Kfz-Steuer.

Hast Du beim Polo schon Schadstoffarm E2 (ist Euro 1) eingetragen, also Schlüsselnr. 14 ==> Super, denn Fahrzeuge Euro 1 E2 mit Schlüsselnr. 14 bekommen eine grüne Plakette.
Schaust Du hier, Schlüsselnr. 14 gibt grün.
http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top.php?seite=http%3A//www.stuttgart.de/sde/item/gen/189136.htm

Ich kann Dir gerne helfen, habs jetzt schon bei 3 Kumpels eingebaut.

Mit dem LT ists aber echt ein Problem, weiß auch noch nicht, was tun. Mal abwarten.

Markus aus Stuttgart

>Blanke Theorie.
>Ich möchte gerne den LT-Fahrer sehen der seine 3t-Schüssel durch die Stuttgarter Innenstadt schiebt. Das ist hier hügelig ohne Ende. Also bergab kann ich mir das noch vorstellen aber sobald ein Hügelchen kommt hat das ein Ende und dann stellst du ein Verkehrshindernis dar.
>Aber tatsächlich bin ich gespannt wie es wird. Ich wohne in Esslingen und kann mit der Bahn reinfahren was ich auch schon immer tue. Aber sobald die in Esslingen damit anfangen habe ich ein Problem, weil ich mitten in der Stadt wohne und meine beiden Autos "alt" sind. Ich dürfte dann mit keinem der Autos noch was machen. Ich weiß ehrlich nicht was ich dann tun soll ???????
>
>Oliver
>
>>Moin ;-)
>>> Es steht nirgendswo, daß Du nicht bis an den Rand der Umweltzone fahren und
>>> ab da den Wagen schieben darfst! Wenn Du das alleine machst, wirs es keinen
>>> interessieren, findest Du 10 oder 20 Mitstreiter, dann ist fast die ganze
>>> Stadt lahmgelegt. Und dann wird es interessant, besonders wenn es keine
>>> rechtliche Möglichkeit gibt, daß zu untersagen. Wie will man das denn auch, [...]
>>Bei 10 Autos ? Ganz einfach über §1 Abs. 2 StVO.
>>mfG
>>K.R.





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