Re: ...sind die nicht verboten????
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Geschrieben von micha am 12. März 2007 08:39:00:
Als Antwort auf: Re: ...sind die nicht verboten???? geschrieben von Thomas aus Köln am 11. März 2007 11:29:58:
Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge für Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) dürfen nicht mehr mit Frontschutzbügeln ausgestattet sein, wenn sie nach dem 1. Oktober 2005 typengenehmigt wurden. Nachdem 31. Dezember 2012 dürfen solche Fahrzeuge nicht mehr erstmals zum Verkehr zugelassen werden.
Fahrzeuge, die derzeit aufgrund einer Typengenehmigung oder Einzelgenehmigung mit Frontschutzbügel ausgestattet sind, dürfen diese beibehalten.
Zuletzt geändert: 09.06.2006
- Re: ...sind die nicht verboten???? Chris 12.3.2007 12:56 (0)
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