Re: WE Fahrverbot gilt also nicht für . So.-Kfz-WoMo, oder???
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Geschrieben von Tom aus Rosenheim am 21. August 2006 12:49:56:
Als Antwort auf: WE Fahrverbot geschrieben von Jojo am 21. August 2006 09:34:42:
Als So.-Kfz-WoMo darf ich also auch an Sonn- und Feiertagen fahren, richtig???
Tom>Moin Leute
>mein LT ist als LKW angemeldet und wird auch so besteuert. Wenn ich nen Anhänger hinter hab komm ich ja über die 3,5 Tonnen. Gilt dann für mich als Privatmann der keine Güter befördert auch das Sonntagsfahrverbot?
>Gruß Jojo
- Fahrverbot für LKW eh erst ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht textlos Thomas ...aus LEV 21.8.2006 19:30 (0)
- Richtig!!! Fahrverbot gilt nicht für . So.-Kfz-WoMo, Thomas ...aus LEV 21.8.2006 19:28 (0)
- Re: § 30 Abs. 3 StVO Klaus 21.8.2006 18:49 (0)
- Re: WE Fahrverbot gilt also nicht für . So.-Kfz-WoMo, oder??? Uwe FDS 21.8.2006 13:27 (0)
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