Re: Beckengurt
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Geschrieben von THOMAS aus KÖLN am 14. August 2006 12:06:40:
Als Antwort auf: Re: Beckengurt geschrieben von THOMAS aus KÖLN am 14. August 2006 00:26:40:
>Frag morgen/heute meinen vetter der arbeitet bei dem verein und geb dann bescheid.........
SO, gefragt: in NRW wird es so gemacht soviele Sitze wie eingetragen, dürfen besessen werden, allerdings die mit Gurt müssen alle zuerst benutzt werden.Ausnahme sind Kinder die müssen immer altersentsprechend gesichert sein. In anderen Bundesländern brauch man teilweise eine Sondergenehmigung zum sitzen ohne gurt, ausser die sitzbänke sind NICHT in fahrtrichtung eingebaut,dann ist es da auch "Legal".Problem bei der Sache ist das es zwar diesen §21 gibt aber in verschiedenen BL noch zusatzverordnungen gibt.Die andere Sache die er ansprach war die mit der Versicherung die wohl in einigen Verträgen auf Anschnallen ausdrücklich hinweisst, und nur bezahlt wenn man angeschnallt ist/war.§21 zählt dann wohl nicht......Dank an die Grünen Freunde!!!!!!!
PS: beckengurte müssen auch benutzt werden wenn sie selbst eingebaut sind und nicht grad den sichersten eindruck machen(wie bei mir)
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