Re: Stehhöhe
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 29. Dezember 2006 09:52:06:
Als Antwort auf: Re: Stehhöhe geschrieben von Gerri am 29. Dezember 2006 00:24:08:
Hallo
wie genau das Einstufen vorgeht , muß in den noch unbekannten Durchführungsbestimmungen stehen.
Da aber einige Sachen jetzt schon klar sind , hier mal ein Bild :
Steht oben 00 und unten bei Ziffer 33 keine Angabe zum Schadstoffausstoß , dann erhälst du sicherlich S0. Das ist erstmal das einzige was sicher ist.
Wer 93/59/EWG III vorweisen kann , dürfte S1 erhalten , hoffentlich auch alle mit der Eintragung 91/441/EWG I 8.1 .
Für die Fahrgestelle , die über 3,5to liegen gab es ähnliche Einstufungen.
Aber letzteres ist noch etwas wage.Gruß
Stefan
- Re: Stehhöhe Gerri 31.12.2006 11:06 (2)
- Re: Stehhöhe Stefan Steinbauer 31.12.2006 15:36 (1)
- Re: Stehhöhe Gerri 04.1.2007 17:18 (0)
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