Re: Stehhöhe


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Geschrieben von claudia am 28. Dezember 2006 13:32:48:

Als Antwort auf: Stehhöhe geschrieben von Chris am 28. Dezember 2006 11:30:24:

>Was das Thema Stehhöhe angeht: Die muß nur im Bereich der Spüle und des Kochers gegeben sein und muß nicht zwingend innerhalb des Fahrzeugs vorliegen. D.h., wenn Spüle und Herd von außen bedienbar sind, z.B. über Schiebe oder Hecktür, geht das auch. Ein Kollege von mir hat damit auch weiterhin eine Wohnmobileinstufung für seinen Multivan ohne Hochdach erreicht.
>Wenn das nicht möglich ist, gitl das Fahrzeug offiziell nicht mehr als Wohnmobil und wird nach Pkw-Satz versteuert. Was das heißt, kannst du dir ausrechnen. Hängt natürlöich davon ab, was für einen Motor du drin hast (Hubraum und Betriebsart Diesel/Benzin).
>Gruß Chris


und bestandsschutz gilt da wohl auch nicht?

das heist also ich müsste die spühle nach außen verlegen oder das fahrzeug umschreiben lassen

mfg
c.




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