Re: Digitaler Tachograf


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Geschrieben von Uwe FDS am 21. August 2006 13:21:42:

Als Antwort auf: Digitaler Tachograf geschrieben von Sammy am 21. August 2006 11:08:04:

Hallo Sammy,

die BAG hat alles, was Du brauchst. Grundsätzlich gilt: Fahrzeuge, die zum Transport gewerblicher Güter bestimmt sind, müssen automatische Aufzeichnungen (Tachoscheibe bzw. Fahrerkarte) führen, wenn das zulässige Gesamtzuggewicht über 3,5 to ist. Die Lenkzeitvorschriften gelten aber ab 2,8to. Von 2,8to bis 3,4to reichen hanschriftliche Aufzeichnungen, falls ein Konrollgerät vothanden ist, muß es bedient werden. In der EU Richtlinie 3821 und 3820 findest Du alles dazu.

Bei rein privat genuntzten Fahrzeugen braucht Dich das nicht zu interessieren, da gelten die Vorschriften nicht. Aber aufpassen: Bittet Dich Deine Nachbar, der einen Fliesenlegerbetrieb hat darum, mal eben einen Sack Fliesenkleber aus dem Baumarkt zu holen, dann ist das ein Transport gewerblicher Güter. Auch wenn Du das aus Gefälligkeit machst und keinen Cent dafür bekommst.

Grüße

Uwe




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