Re: WE Fahrverbot
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Geschrieben von Thomas ...aus LEV am 21. August 2006 12:23:02:
Als Antwort auf: WE Fahrverbot geschrieben von Jojo am 21. August 2006 09:34:42:
>Moin Leute
>mein LT ist als LKW angemeldet und wird auch so besteuert. Wenn ich nen
>Anhänger hinter hab komm ich ja über die 3,5 Tonnen. Gilt dann für mich als
>Privatmann der keine Güter befördert auch das Sonntagsfahrverbot?
>Gruß JojoHi,
da steht schwarz auf weiß:
n Die Klassifikation "SO.KFZ.". Stattlich ist auch
die Liste dieser "Sonstigen Kraftfahrzeuge". Zu
ihnen gehören Ausstellungs-, Verkaufs-, Werkstattund
Bürowagen, Wohnmobile und Pannenhilfs-
Fahrzeuge. "Freie Fahrt an Sonn- und Feiertagen"
heißt es auch für sie – sei es mit oder ohne Anhänger.Also freie fahrt an sonn-und feiertagen für freie Womoisten
:)
Thomas ...aus LEV
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