Re: steuer für LT28


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Geschrieben von Chris am 12. Dezember 2006 08:48:45:

Als Antwort auf: steuer für LT28 geschrieben von Marian am 11. Dezember 2006 21:18:22:

Also, in deinem Fall solltest du auf jeden Fall versuchen Lkw-Zulassung zu bekommen. Dazu gibt es ein paar Richtlinien, die schon genannt wurden. Fenster dürfen hinten drin sein, zumindest ein paar. Eine Trennwand ist nach den neuen Richtlinien nötig, haben damals nicht alle LTs gehabt. Mein TÜV hat ein Auge zugedrückt und mir auch ohne komplette Trennwand ein Lkw-Gutachten gegeben, aber: Das Gutachten ist kein Garant für Lkw-Besteuerung. Gerne kommt es vor, das man das Fahrzeug vorführen muß, insbesondere dann, wenn es aus einem anderen Kreis umgemeldet wird. Dann entscheidet der Mann von der Behörde, ob es als Lkw durchgeht oder nicht, und der hält sich an die jetzt geltenden Vorschriften. D.h., daß z.B. ein LT Kasten ohne Trennwand, der ursprünglich als Lkw zugelassen war, beim ummelden als Pkw eingestuft werden kann. Das ganze ist auch etwas Glückssache. Die legendären Postgölfe mit Lkw-Zulassung gibt es immer noch, solange sie nicht den Kreis wechseln, ansonsten ist vorbei mit Lkw.
Zur Versicherung: Bis 1000kg Nutzlast zählt er als Lieferwagen und wird nach Pkw-ähnlichem System eingestuft. Über 1000kg ist es ein Lkw, das wird vom Satz her richtig teuer und man kann Prozente vom Pkw/Mopped nicht übernehmen. Mein LT35 war so ein Problemfall, der kostete 100,-/Monat nur für die Haftpflicht bei 100%. Beim LT28 solltest du da kein Problem haben, es sei denn du hast einen aufgelasteten (zGG über 2,8t). Ach ja, einige Versicherungstandler haben von Lkw-Versicherung keine Ahnung - also vor dem Unterschreiben erst mal vergleichen und nen Fachmann fragen.
Gruß Chris




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