Re: Stehhöhe
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Geschrieben von claudia am 28. Dezember 2006 13:32:48:
Als Antwort auf: Stehhöhe geschrieben von Chris am 28. Dezember 2006 11:30:24:
>Was das Thema Stehhöhe angeht: Die muß nur im Bereich der Spüle und des Kochers gegeben sein und muß nicht zwingend innerhalb des Fahrzeugs vorliegen. D.h., wenn Spüle und Herd von außen bedienbar sind, z.B. über Schiebe oder Hecktür, geht das auch. Ein Kollege von mir hat damit auch weiterhin eine Wohnmobileinstufung für seinen Multivan ohne Hochdach erreicht.
>Wenn das nicht möglich ist, gitl das Fahrzeug offiziell nicht mehr als Wohnmobil und wird nach Pkw-Satz versteuert. Was das heißt, kannst du dir ausrechnen. Hängt natürlöich davon ab, was für einen Motor du drin hast (Hubraum und Betriebsart Diesel/Benzin).
>Gruß Chris
und bestandsschutz gilt da wohl auch nicht?
das heist also ich müsste die spühle nach außen verlegen oder das fahrzeug umschreiben lassenmfg
c.
- Re: Stehhöhe Stefan Steinbauer 28.12.2006 14:38 (9)
- Soviel mal zum Unterschreiben und Veröffentlichung Martin aus Hockenheim 28.12.2006 16:06 (2)
- Re: Soviel mal zum Unterschreiben und Veröffentlichung Eugen aus Hagen 28.12.2006 21:29 (1)
- Re: Soviel mal zum Unterschreiben und Veröffentlichung Klaus 28.12.2006 21:55 (0)
- Re: Stehhöhe Klaus 28.12.2006 14:55 (5)
- Re: Stehhöhe Gerri 29.12.2006 00:24 (4)
- Re: Stehhöhe Stefan Steinbauer 29.12.2006 09:52 (3)
- Re: Stehhöhe Gerri 31.12.2006 11:06 (2)
- Re: Stehhöhe Stefan Steinbauer 31.12.2006 15:36 (1)
- Re: Stehhöhe Gerri 04.1.2007 17:18 (0)
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