Richtig!!! Fahrverbot gilt nicht für . So.-Kfz-WoMo,
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Geschrieben von Thomas ...aus LEV am 21. August 2006 19:28:48:
Als Antwort auf: Re: WE Fahrverbot gilt also nicht für . So.-Kfz-WoMo, oder??? geschrieben von Tom aus Rosenheim am 21. August 2006 12:49:56:
>Als So.-Kfz-WoMo darf ich also auch an Sonn- und Feiertagen fahren, richtig???
>Tom
>>Moin Leute
>>mein LT ist als LKW angemeldet und wird auch so besteuert. Wenn ich nen
>Anhänger hinter hab komm ich ja über die 3,5 Tonnen. Gilt dann für mich als
>Privatmann der keine Güter befördert auch das Sonntagsfahrverbot?
>>Gruß JojoHi Jojo,
Ein So.-KFZ Womo zählt halt nicht als LKW und darf daher an Sonn- & Feiertagen fahren auch mit Anhänger und gleich welches Gewicht. So steht es auf der Seite vom TÜV von der Mattes den Link eingestellt hat.
Ein weiterer Ausschnitt:Um eine weitere, für zahlreiche Transporte bedeutsame
Befreiung aufzuspüren, muss man erneut in der
Verwaltungsvorschrift zum StVO-Paragraphen 30 nachschauen:
Vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
sind hiernach auch sämtliche Kraftfahrzeuge freigestellt,
bei denen "die beförderten Gegenstände zum
Inventar der Fahrzeuge gehören".Gruß Thomas ...aus LEV
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