Re: Finanzamt + Schlüsselnummer + Höhe = Steuer


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]


Geschrieben von Stefan aus Augsburg am 08. Februar 2007 09:58:23:

Als Antwort auf: Re: Finanzamt + Schlüsselnummer + Höhe = Steuer geschrieben von Holger aus Hannover am 08. Februar 2007 09:46:47:

Hallo Holger,

wenn Du einen ACL hast, entspricht dieser im Regelfall Euro 1 (RL93/59 EWG III (50)). Steht bei mir auch so im Fahrzeugschein.
Ich habe letzte Woche für meinen ACL-Florida den Steuerbescheid erhalten mit Emissionsklasse "0088 EMISSIONSKL.NICHT BEK.", was zur maximalen Besteuerung führt (460 EUR).
Habe schon Einspruch eingelegt.
Wenn man davon ausgeht, dass tausende Womos falsch eingestuft wurden, kommt auf die Finanzämter wohl einiges an Mehrarbeit zu ;-)

Gruß Stefan

>Hallo Stefan,
>das verstehe ich nicht ganz, denn die WoMo Steuer ist doch beschlossen und bei Euro 0 ist doch nicht viel zu machen. Worauf soll sich dann der Widerspruch beziehen, den man einreichen soll?
>Gruß
>Holger
>
>Ich habs auch schon bei den Camperliner gepostet ,
>>hier nochmal für diejenigen , die dort nicht mitlesen :
>>Ich hatte vorgestern ein längeres Gespräch mit meinem zuständigen Finanzbeamten , der mir einiges zum Vorgehen verriet.
>>Die Zulassungstelle übermittelt dem Finanzamt NUR die Schlüsselnummer - sonst NIX !!!
>>Dh übermittelt werden für die alten Scheine die Nummer 1605xx oder 2105xx und das zugehörige Kennzeichen.
>>Wobei 1605 für SoKFZ Wohnmobil unter 2,8to steht ,
>>und 2105 für SoKFZ Wohnmobil über 2,8to.
>>Bei den neuen Zulassungspapieren finden wir dort dir Ziffern 04xx und 06xx.
>>Was für uns wichtig ist , sind die Schlüsselnummern für die Schadstoffklasse ( xx ).
>>Bei Fahrzeugen über 2,8to wurden bei Umtypisierung zum Wohnmobil diese zwei Ziffern immer auf 00 gesetzt.
>>Dh der überwiegende Teil der Wohnmobile hat dort 210500 stehen.
>>Euer Finanzbeamter kennt nur diese Ziffern !!!
>>Er kann also nichts anderes tun , als das Fahrzeug steuerlich entsprechend der 00 einzustufen , und die entsprechende Steuer einzufordern.
>>Euch bleibt nichts anderes übrig , als Widerspruch einzulegen und die Aussetzung des Vollzugs zu beantragen. Legt entsprechende Unterlagen bei , zB eine Kopie des Scheins , und markiert die entsprechende Einträge.
>>Wie drückte sich mein Finanzbeanmter aus :
>>"Die , die zahlen sind die Dummen , und die , die Widerspruch einlegen , werden irgendwann ihr Geld zurückerhalten"
>>Die Vorgehensweise ist aber nicht auf seinem Mist gewachsen.
>>In dem Gespräch mit mir sah der die Welle auf sich zukommen , und meinte nur , die Fehler der Oberen müssen nun an der Basis (einfache Finanzbeamte) ausgebadet werden.
>>
>>Auf die Frage hin , welche Daten er denn sonst zum Fahrzeug erhalte , und wie er das mit der Stehhöhe klären wolle , gabs eher eine resignierende Antwort : Die müssen alle vorfahren , dazu bekommen wir keine Daten.
>>Nun - das ist der Stand vorgestern im Hochtaunuskreis.
>>Landkreise , die jetzt Steuerbescheide verschicken können eigentlich nicht viel besser drann sein.
>>
>>An der Software zum Datenübertrag würde aber noch gearbeitet.
>>Wunder sind denkbar , aber unwahrscheinlich.
>>Gruß
>>Stefan





Antworten:


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]