Re: Steuer LT 28
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Geschrieben von Klaus am 03. April 2007 21:51:24:
Als Antwort auf: Re: Steuer LT 28 geschrieben von Chris am 03. April 2007 20:04:18:
Moin ;-)
> Obwohl die Kfz-Steuer Ländersache ist, gilt die neue Regelung doch
> Bundesweit. Problem ist, daß die Finanzbeamten sich selber nicht mehr
> auskennen, daher verlangen manche zu viel (Nachzahlung für 2005 ist
> unzulässig)Wenn man mal die grundsätzliche Frage, ob die Rückwirkung bei fehlender Einzelvorschrift, die dieses auch für bestandkräftige Steuerbescheide ermöglichen würde, generell überhaupt zulässig sein kann ausklammert, dann dürfte es bei reinen Wohnmobilen keine Erhöhungen für Zeiträume vor 2006 geben. Allerdings hat niemand einen Kfz-Steuerveranlagungszeitraum, der auf dem 1.1. begann und deswegen dürfte , auch wenn nur der Zeitraum ab dem 1.1.2006 neu berechnet wird, immer der ganze Zeitraum (bei einer Zulassung am 1.9.xxxx also vom 01.09.2005 - 31.08.2006) aufgeführt, allerdings auch die gesamte Zahlung für diesen Zeitraum verrechnet werden.
Die anderen Fälle sind jene Zahlungsaufforderungen vor der nächsten Steuerfäligkeit, die nicht mehr jedes Bundesland verschickt. Da diese etwa vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin zugestellt werden, wird der dort genannte Betrag dann auch eingefordert, selbst wenn man im Finanzamt neuere Erkenntnisse hat. Das KraftStG an sich ist ein Bundesgesetz, weil die Gesetzgebungskompetenz hierfür eben auch dort liegt, selbst wenn die Einnahmen (derzeit noch) den Ländern zufliessen. Nicht jedes Bundesland ist allerdings bezüglich der Umsetzung diverser Änderungen auf dem zeitlich gleichen Stand wie andere, insoweit gibt es derzeit Länder mit aktuellen Bescheiden und andere, die noch keine Änderungen umgesetzt haben. Vergessen wird man es aber auch dort eher nicht ;-)
mfG
K.R.
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