Re: Umschlüsselung
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Geschrieben von Klaus am 28. Februar 2007 09:00:00:
Als Antwort auf: umtragung geschrieben von imp am 28. Februar 2007 08:39:52:
Moin ;-)
> (völlig unkompliziert
wenn Dein Fahrzeugschein so aussieht wie Deine Zeichensätze, habe ich daran aber Zweifel ;-)
> und sogar !kostenfrei!
Kostenfrei ist es, wenn es keine nachträgliche technische Änderung ist, aber auch dann nur, wenn Du schon die neuen Zulassungsbescheinigungen hast, ansonsten bist Du mit ~ 14,50 EUR für die Papiere dabei.
>der tüv und das finanzamt wussten hiervon garnix!!
Das Finanzamt kennt die Daten aus dem Feld "Sonstige" (alte Ziffer 33) m.E. sowieso nicht.
>(argumentationsgrundlage war die 93/59 EWG III, die auch im neuen
> fahrzeugschein vermerkt warDiese Schadstoffnorm steht aber eben nicht bei allen ACL im Fahrzeugschein, VW hat da auch bei diesen Motoren vielfach nur die ältere 91/441 EWG Anh. I 8.1 stehen und die reicht nicht für eine Umschlüsselung (d.h. die reicht für die Schlüsselnummer 15, die hilft Dir aber nicht). Die Aufbauhersteller haben diese Norm z.T. selbst nachgetragen (so Carthago, Karmann, Westfalia), m.E. aber auch erst bei Fahrzeugen ab ~ 1995.
Wer die 93/59 EWG III nicht im Brief hat, der muss über einen Gutachter (TÜV / DEKRA o.a.). Wenn der nach einer Herstellerfreigabe schreit, viel Spaß, denn VW hat doch einige Mühen, dass verstehen zu wollen. Die Vorlage anderer Fahrzeugpapiere akzeptiert der TÜV für diese Sachen nach eigener Aussage nicht, aber es könnte helfen, ihn dazu zu bewegen, mal zu suchen.
mfG
K.R.
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