Re: Umschlüsselung auf S1


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Geschrieben von Norbert aus NDS am 02. März 2007 17:01:44:

Als Antwort auf: Re: Umschlüsselung auf S1 geschrieben von Klaus am 02. März 2007 15:34:15:

>Moin ;-)
>> laut einem Telefonat mit VW ist es trotz bisher anderslautender Schreiben
>> nicht möglich in eine bessere Schadstoffklassifizierung zu kommen.
>Ja, das ist das Problem von VW (bzw. heute Deines), allerdings nicht das des ACL.
>>(70KW TD,ACL-Motor, 91/441 EWG ANH I.8.1).
>Stand ab 08.1992 bis lange ins Jahr 1995 hinein in den Papieren, obwohl eine Erstzulassung nach dem 31.12.1994 damit gar nicht mehr zulässig gewesen wäre. So ab Dezember 1995 (im Monat der Produktionseinstellung) haben die es dann auch gemerkt, 1995 wäre wohl nichts mehr gegangen mit dem Eintrag und haben das abgeändert.
>> Wenn jemand einen anderen Bescheid mit demselben Motor und DAten
>> bekommen hat bitte melden.
>Ich habe einige Briefkopien hier, z.B.
>LT28, ACL, 12.1995 mit EZ in 1996 = Originaleintrag 93/59 EWG III und Schlüsselnummer 50
>LT35, EZ ~ 1990, auf ACL umgerüstet in 2002, Schlüsselnummer 10 (S1) durch den TÜV Leverkusen
>LT35, ACL, 11.1995 mit EZ in 1996 = Eintrag vor EZ geändert durch Aufbauhersteller auf 93/59 EWG III, Schlüsselnummer heute 0650
>LT35, ACL, aus 1995 mit EZ in 1995 = Eintrag vor EZ geändert durch Aufbauhersteller auf 93/59 EWG III, Schlüsselnummer heute 0650
>LT35, ACL, 08.1995 mit EZ in 1995, Eintrag 91/542 EWG (da 3.8t)
>LT28, ACL, aus 1995, EZ in 1995, Schlüsselnummer 210520 + Klartext S2 (Umschlüsselungsfehler)
>LT28, ACL, aus 1994, EZ 1994, EG 96/69 EG I und passende Schlüsselnummer für S2 (dürfte ebenso ein Umschlüsselungsfehler sein)
>Normal ist die 93/59 EWG III, Fahrzeug vor 06.1993 können die natürlich nicht haben, da die Norm erst zu diesem Zeitpunkt entstand. VW hat denn auch erst zum Modelljahr 1995 im August 1994 schriftlich erklärt, das der ACT/ACL/1E die 93/59 EWG III erfüllen, allerdings habe ich nur die gedruckte Pressemappe und die beeidruckt natürlich keinen TÜV, das Call-Center von VW begreift das sowieso nicht, da muss man elendig hinterher bohren. Auf diese Problematik mit den alten Normeinträgen auch für "neuere" ACL habe ich die auch schon schriftlich angesprochen, aber keine Antwort bekommen, weil es mein Auto ja nicht betrifft.
>mfG

Hallo,
leider ist meiner Baujahr 04/1994. Und ich glaube, wenn ich Kopien von Briefen gleichwertiger Fahrzeuge beim TÜV oder der Zulassungsstelle vorlege, lehnen die das bei mir hier ab. Die Zulassungsstelle will eine Originalbestätigung vom TÜV und der wiederum eine Bescheinigung von VW, das mein Fahrzeug S1 entspricht, die sie mir ja nicht geben, haben.
So ungerecht kann die Welt in Deutschland sein. Nur Bürokratenhengste!!

Gruss

Norbert





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