Re: Steuererhöhung für Wohnmobile im Bundesrat verabschiedet


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Geschrieben von LT-franz am 24. November 2006 19:47:05:

Als Antwort auf: Re: Steuererhöhung für Wohnmobile im Bundesrat verabschiedet geschrieben von Klaus am 24. November 2006 19:29:01:

>steuern hin und steuern her - bin die ganze steuer sache echt leid
die da oben wollen uns noch die letzten euro raussaugen

und dagegen kann man nichts mit legallen mitteln machen
man muss doch endlich mal einsehen - das diese ganzen shit machthaber endlich mal in die wüste geschickt werden müssen - und ihre fetten autos+anwälte+häuser gleich mit
feuer und flamme für diesen staat und jeden staat
kapitalismus abschafen -deutschland runterspüllen

mfg
LT franz
immer auf achse
for ever LT

Moin ;
>> Bin kein Jurist aber wäre doch mal Interessant zu prüfen wie lange die
>> Rückwirkend überhaupt die Steuer ändern können
>Drüber streiten sich die Geister nicht erst seit der erstmaligen Erhebung des Solidarzuschlages, der zur Jahresmitte eingeführt wurde, im Veranlagungsverfahren dann aber - mit dem hälftigen Satz - auf Einkünfte des ganzen Jahres erhoben wurde.
>Änderungsbeschlüsse, die noch im Veranlagungsjahr erfolgen, gelten aus Sicht der Beschlussparteien als unproblematisch. Ich sehe an dem Punkt wenig Honig zu saugen, diese Praxis ist nicht neu und in diesem Fall aufgrund der ansonsten seit dem 1. Mai 2005 geltenden Regelung der Hubraumbesteuerung, die ja mangels Steuerbescheid wohl von keinem rechtskräftig angefochten wurde, stellt sie den Steuerpflichtigen ja rückwirkend wieder günstiger.
>Die erste Anlaufstelle für das Finazamt wäre in dem Fall wohl der §12 Abs.2 KraftStG
>
>2) Die Steuer ist neu festzusetzen,
>
>1.
> wenn sich infolge einer Änderung der Bemessungsgrundlagen oder des Steuersatzes eine andere Steuer ergibt,
>[...]
>
>

>
>mfG
>K.R.





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