Re: Halt - Nein - so Nicht


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Geschrieben von Matthias am 15. Januar 2007 17:17:09:

Als Antwort auf: Halt - Nein - so Nicht geschrieben von Stefan Steinbauer am 15. Januar 2007 14:13:14:

>>......das wir die Patienten noch direkt anfahren dürfen!!!!!!!
>HALT !!!
>erstmal nachlesen , und nicht einfach losfahren !
>http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2006/0101-200/162-06_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/162-06(B).pdf
>Dort steht :
>Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
>Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des
>Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht
>gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
>1. mobile Maschinen und Geräte,
>2. Arbeitsmaschinen,
>3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
>4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
>5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz
>zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
>6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die
>außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch
>die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung
>im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG",
>"H" oder "Bl" nachweisen,
>7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung
>in Anspruch genommen werden können,
>8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
>die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit
>in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen
>Gründen genutzt werden,
>9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden,
>soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher
>Aufgaben der Bundeswehr handelt.'

>
>Also ,
>Krankenwagen sind explizid aufgeführt , und damit ausgenommen.
>Aber wie sieht die Ausnahme für die Feuerwehr aus ???
>7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung
>in Anspruch genommen werden können

>Heist das , das die immer Fahren dürfen , oder heist das , das die nur MIT Sonderrechten dort fahren dürfen ???
>Auf gut deutsch -
>die Feuerwehr dürfte MIT Blaulich kommen , um einen Brand zu löschen , müßte dann aber die Fahrzeuge vor Ort stehenlassen. Die Rückfahrt zur Wache unterliegt eben nicht mehr den Sonderrechten ( der Notfall ist ja vorbei) und ist damit eine ganz normale Dienstfahrt. Weiterfahren ist erst wieder zum nächsten Notfall MIT Blaulicht möglich.
>Oder verstehe ich was falsch ???
>Also wenn schon Deutsch , dann aber auch richtig !
>Gruß
>Stefan

Normal Sterblicher darf nicht mit einem Auto das Sondersignale besitzt fahren
dass dürfen nur Bhörden oder Vereine die eine hoheitliche Aufgaben übernehmen .
Die dürfen dann aber nur bei einem Notfall also einer hoheitlichen
Aufgabe in Betrieb genommen werden .

Das ist geregelt in $35 und $38 .
Weiß das ganz genau da ich bei der Feuerwehr und der DLRG bin .





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