Re: Fragen zu LT50


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Geschrieben von LT_Harry am 13. November 2006 18:04:20:

Als Antwort auf: Re: Fragen zu LT50 geschrieben von LT_Harry am 13. November 2006 17:50:24:

>>Mit dem LT darfst Du wenn er als Wohnmobil zugelassen ist in Deutschland 100km/h fahren. Bedenke aber das man nur mit dem altem 3er das fahrzeug fahren darf, ansonsten braucht man Klasse C1.
>



>Stimmt, Aber dieses gilt auch für Womos über 3,5t
>


Hallo allerseits
Kleiner Nachtrag,
Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.

nachzulesen bei

http://bundesrecht.juris.de/stvoausnv_12/__1.html

Gruß @Harry






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