Re: WE Fahrverbot gilt also nicht für . So.-Kfz-WoMo, oder???


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Geschrieben von Uwe FDS am 21. August 2006 13:27:15:

Als Antwort auf: Re: WE Fahrverbot gilt also nicht für . So.-Kfz-WoMo, oder??? geschrieben von Tom aus Rosenheim am 21. August 2006 12:49:56:

Hallo,

es heist: "LKW über 7,5to und Anhänger hinter LKW". Alles andere interessiert nicht. Ein 45to schwerer Kranwagen darf Sonntags mit 20 kmh die Kasseler Berge hochkriechen, denn es ist kein LKW. Eine Sattelzugmaschine solo darf das auch, nur mit Auflieger gilt der Sattelzug als LKW. Und ein Unimog mit Zulassung als Zugmaschine darf auch Sonntag mit Hänger fahren, aber er wird mit Hänger ebenfalls als LKW angesehen und darf nur bis 7,5 to zGG haben.

Grüße

Uwe




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