Re: Steuererhöhung - was ist mit Womos über 3,5 to. ???


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 24. November 2006 21:33:15:

Als Antwort auf: Steuererhöhung - was ist mit Womos über 3,5 to. ??? geschrieben von Eugen aus Hagen am 24. November 2006 20:53:32:

>Aber was ist mit den Womos über 3,5 To. ? Mein Dicker ist eigenlich ein 45 er und auf 3,5 abgelastet. Macht es Sinn, wieder über 3,5 to zu gehen ???
>Wer weiss da was drüber ?
>Gruß
>Eugen

Unterscheide zwei Dinge

Steuerrecht und Verkehrsrecht.

für die Steuer schauts jetzt ganz einfach aus .

Die ersten 2000kg kosten für einen schadstoffarmen LT (S1) 240€ ,
für einen nicht schadstoffarmen LT (S0) 400€.
Über 2000kg kosten je angefangene 200kg jeweils 10€ mehr.

Also
für einen LT35 :

2000kg (S0) + 7,5 x 200kg = 400€ + 8 x 10€ = 480€
2000kg (S1) + 7,5 x 200kg = 240€ + 8 x 10€ = 320€

für einen LT45

2000kg (S0) + 12,5 x 200 kg = 400€ + 13 x 10€ = 530€
usw


Was sich aber ändert , das ist das Verkehrsrecht.

Ab 3,5to gilt Tempo 100 / 80 ,
Sonntagsfahrverbot mit Hänger , Parkverbote , etc
Da unterscheidest du dich nicht vom LKW.

Gruß
Stefan





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