Schadstoffeinstufung - Steuer
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Geschrieben von Norbert aus NDS am 31. Januar 2007 11:11:30:
Moin,
das unten stehende habe ich gestern Aufgrund meiner Nachfrage zur Schadstoffeinstufung von 00 auf S1 von VW erhalten. Zu Grunde lagen VW meine Fahrzeugpapiere und Motorkennbuchstaben ACL .Ob das reicht? Die Aussagen machen auch nicht so richtig glücklich-oder??Gruss
Norbert aus NDS
Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsaetzlich
fest eingebauter Ausruestung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie
70/156/EWG, wenn sie auch zum voruebergehenden Wohnen ausgelegt und
gebaut sind, die Bodenflaeche des Wohnteils den ueberwiegenden Teil der
gesamten Nutzflaeche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine
Stehhoehe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als
auch an der Spuele aufweist. Massgebend sind objektive
Beschaffenheitsmerkmale, die ein dauerhaftes oder auch voruebergehendes
Wohnen gestatten.So genannte unechte Wohnmobile, deren gesamte Bauart die eines
Personenkraftwagens ist, sollen auch weiterhin wie Personenkraftwagen
besteuert werden.Wohnmobile werden nach dem verkehrsrechtlich zulaessigen Gesamtgewicht
und zusaetzlich nach den Schadstoffemissionen wie folgt besteuert:Wohnmobile fuer je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon, wenn
sie nach Fest-stellung der Zulassungsbehoerde im Sinne der Anlage XIV zu § 48
der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnunga) mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen, von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 16 EUR, ueber 2 000 kg 10 EUR, insgesamt jedoch nicht
mehr als 800 EUR,b) der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entsprechen, von dem
Gesamtgewicht bis zu 2 000 kg 24 EUR, ueber 2 000 kg 10 EUR, insgesamt
jedoch nicht mehr als 1 000 EUR,c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfuellen, von dem
Gesamtgewicht bis zu 2 000 kg 40 EUR, ueber 2 000 kg bis zu 5 000 kg 10
EUR, ueber 5 000 kg bis zu 12 000 kg 15 EUR, ueber 12 000 kg 25 EUR; ab
dem 1. Januar 2010 auch fuer die Schadstoffklasse S 1.Wohnmobile werden rueckwirkend ab dem 01. Januar 2006 nach den oben
dargestellten Grund-lagen besteuert.Volkswagen Wohnmobile erfuellen die Schadstoffklasse S3, S2 oder S1. Die
Schadstoffklasse S4 wird zurzeit von keinem Fahrzeug erfuellt.Eine Umschluesselung in die neuen Schadstoffklassen wird von uns nicht
durchgefuehrt, da dies automatisch durch die Finanzaemter anhand der
vorliegenden Fahrzeugdaten erfolgt.Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Fuer weitere Fragen und Wuensche stehen wir gern wieder zu Ihrer Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
i.V. Bernd Schmitter i.V. Katja Schott
Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Tel +49 (0) 800 8655792436
Fax +49 (0) 800 3298655792436
Mail to kundenbetreuung@volkswagen.de
Homepage http://www.volkswagen.de
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- Re: Schadstoffeinstufung - Steuer Norbert aus NDS 31.1.2007 17:11 (0)
- Re: Schadstoffeinstufung - Steuer Martin aus Hockenheim 31.1.2007 11:37 (0)
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