Re: Hmmmm....
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Geschrieben von LT-Harry am 06. Februar 2007 17:34:19:
Als Antwort auf: Hmmmm.... geschrieben von Micha R. am 05. Februar 2007 23:10:15:
Hallo Micha
>Aber denjenigen, die mit einem solchen Gedanken spielen soll gesagt sein: ohne Klasse 2 (wie sich das heute schimpft weiß ich gerade net) dürft Ihr das Ding net bewegen. Ich glaube nur Klasse 2 reicht für den Fahrer und Beifahrer -
Der schimpft sich jetzt Klasse C (Kraftwagen über 3,5 t zGG) (nach oben keine Beschränkung) auch mit
Anhänger bis 750 kg zGG)
Wenn die Kennziffer 172 eingetragen ist gilt zusätzlich :
Klasse C, zusätzlich auch gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.(Also nix mit Beifahrer)
Oder wenn der Anhänger größer als 750Kg gilt dann CE :
Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und
Anhänger über 750 kg zG1)
wollen mehr Leute mit, wird zudem noch ein Personenbeförderungsschein notwendig. Oder gilt das alles nicht wenn der als WoMo eingetragen ist *grübel*
>Egal wie: der zweier ist garantiert Pflicht wg dem hohen Eigengewicht.
Wenn "er" als "WOMO" eingetragen ist, dann ist "er" ja kein KOM (Kraftomnibus) mehr, somit gehts nach Gewicht, also Klasse C oder CEGruß @Harry
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