Re: Steuererhöhung für Wohnmobile im Bundesrat verabschiedet
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 25. November 2006 14:15:59:
Als Antwort auf: Re: Steuererhöhung für Wohnmobile im Bundesrat verabschiedet geschrieben von DMA am 25. November 2006 08:26:22:
>Erstaunlicherweise erzählt mir der Tüv-Prüfer in Heilbonn das die 93/59 EWG NUR für den ACL in Verbindung mit dem LT28 gilt. Alle anderen Fahrzeuge so sagt er (laut Unterlagen von VW) wären dann nicht in der günstigeren Schadstoffklasse. Laut seiner Aussagen läge das an dem höheren Gewicht und der damit höheren Schadstoffmenge wegen dem höherem Kraftstoffverbrauches zusammen.
>Ich bin nächste Woche beim TÜV und lasse den Motor eintragen, dann werde ich ihn noch mal persönlich danach fragen.Hallo
wichtig ist , das die Besteuerungsgrundlage nun nicht wie bei PKWs erfolgt , sondern nach Gewicht ähnlich den LKWs.
Die Schadstoffklasse muß also nach den Maßgaben für LKWs ermittelt werden.
Und das für ALLE Wohnmobile , auch bis unter 2,8to !!!
Kann sein , das er das noch nicht kennt.Am besten nimm auch mal einen Ausdruck der Steueränderung mit.
Vieleicht kann er uns ja wirklich weiterhelfen.Dank und Gruß
Stefan
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