Re: Stehhöhe


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]


Geschrieben von Stefan Steinbauer am 28. Dezember 2006 14:38:12:

Als Antwort auf: Re: Stehhöhe geschrieben von claudia am 28. Dezember 2006 13:32:48:

Hallo Claudia

noch sind die Durchführungsbestimmungen nicht veröffentlicht.
Dh , wir haben zwar ein Gesetz , aber das ist noch nicht unterschrieben ,
und niemend weiß so richtig , wie es anzuwenden ist.

Ich würde im Moment erstmal Informationen sammeln , und nichts übereilen.


Zur Womo-Besteuerung :

die ersten 2000kg werden je nach Schadstoffklasse besteuert.

Für Fahrzeuge OHNE Schadstoffklasse (= S0) werden 400€ berechnet

Für Fahrzeuge mit der Einstufung S1 , S2 oder S3 werden 240€ berechnet.
Für Fahrzeuge mit S1 gelten ab 01.01.2010 auch 400€.

Für Fahrzeuge mit Einstufung S4 werden 160€ berechnet.

Für das restliche Gewicht über 2000kg werden unabhängig von der Schadstoffklasse 10 Euro je angefangene 200kg berechnet.


Hier ist der Knachpunkt , der noch unklar ist .
Die Fahrzeuge sind nach unterschiedlichen Prüfverfahren in die Schadstoffklassen für PKWs , leichte oder schwere Nutzfahrzeuge eingestuft worden. Jetzt soll alles unter eine Haube. Wie es gehn soll , ist noch unklar.

Wie der nachträgliche Einbau eines Kats und/oder Rußfilters bewertet wird - unklar ! (Abgesehen von der Frage , ob es einen passenden geben wird).

Wie das mit der Stehhöhe bemessen werden soll - unklar !

Was wird , wenn das Fahrzeug kein Womo mehr ist - unklar !

Einiges kann ja schon vermutet werden , zb das mit dem "nicht mehr Womo sein".
Nur , was ist , wenn ich aus meinem Alkovenmobil zB den Kocher ausbaue ?
Es wäre ja denkbar , das bestimmte Fahrzeuge als PKW besser fahren , als steuerlich Womo zu sein.

Ich denke , genau können wir das erst absehen , wenn die Durchführungsbestimmungen vorliegen.

Wenn ein TÜVler jetzt schon nach den "neuen" Bestimmungen prüft , macht er das eigentlich ohne Rechtsgrundlage. Denn noch gilt - mit gewissen Einschränkungen - das alte Recht. Das neue muß erst noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Dann bekommen die Finanzämter das Gesetz und die Durchführungsbestimmungen zum Vollzug auf den Tisch. Und dann gehts an unseren Geldbeutel.

Und dann sind wir dran - im Gesetz stecken wunderschöne Fromulierungsfehler ...


Gruß
Stefan




Antworten:


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]