Re: Halt - Nein - so Nicht


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Geschrieben von robert aus essen am 15. Januar 2007 20:13:25:

Als Antwort auf: Halt - Nein - so Nicht geschrieben von Stefan Steinbauer am 15. Januar 2007 14:13:14:

>Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
>Folgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des
>Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht
>gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
>1. mobile Maschinen und Geräte,
>2. Arbeitsmaschinen,

weiß jemand was darüber?! ich mein... wenn ich jetzt immer ne bohrmaschine und nen trafo mitnehme - hab ich dann ein "mobile maschine - bohrgerät"?! ;-)

>3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

dürfte bei nem womo fast flach fallen oder?! zumal mir ist was von das man irgendwie land oder forst besitzen muß um ne chance auf die zulassung zu haben..

>4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,

hahaa!
hat schon jemand erfahrung mit drei rädern aufm lt?
ich mein, wenn man hinten links viel gewicht hat, könnt man evtl. vorne rechts das rad demontieren??

oje, not macht erfinderisch ;-)

>5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz
>zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
>6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die
>außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch
>die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung
>im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG",
>"H" oder "Bl" nachweisen,

hilflos bin ich - angesichts der feinstaubdiskussionen.. :-(


freu mich über andere ideen! ;-)

grüße,
robert




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