Re: Steuer für LT28


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Geschrieben von Chris am 13. Dezember 2006 11:20:16:

Als Antwort auf: Re: Steuer für LT28 geschrieben von ltfahrer am 13. Dezember 2006 10:24:23:

Das Leergewicht ist im Schein eingetragen, solange du keine Sonderumbauten nachträglich reingemacht hast kann da auch keiner einen Wiegeschein verlangen. Und nen LT Kasten unter 1800kg leer gab es meines Wissens auch nicht, also wie gesagt solange der Wagen nicht über 2,8t aufgelastet ist, wirst du da keine Probleme mit der Versicherung haben.
Gruß Chris




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