Re: Stehhöhe


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 29. Dezember 2006 09:52:06:

Als Antwort auf: Re: Stehhöhe geschrieben von Gerri am 29. Dezember 2006 00:24:08:

Hallo

wie genau das Einstufen vorgeht , muß in den noch unbekannten Durchführungsbestimmungen stehen.
Da aber einige Sachen jetzt schon klar sind , hier mal ein Bild :

Steht oben 00 und unten bei Ziffer 33 keine Angabe zum Schadstoffausstoß , dann erhälst du sicherlich S0. Das ist erstmal das einzige was sicher ist.

Wer 93/59/EWG III vorweisen kann , dürfte S1 erhalten , hoffentlich auch alle mit der Eintragung 91/441/EWG I 8.1 .
Für die Fahrgestelle , die über 3,5to liegen gab es ähnliche Einstufungen.
Aber letzteres ist noch etwas wage.

Gruß
Stefan




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