Re: Steuer- zum xten Male?


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Geschrieben von Gerd Steffens am 20. März 2007 20:55:28:

Als Antwort auf: Re: Steuer- zum xten Male? geschrieben von Klaus am 20. März 2007 20:39:33:

>Moin ;-)
>> [...] und der letzte Bj 95 mit dem geneigten 6Zyl mit Motor ACL. Bei mir im
>> Brief steht S:93/59/EWG III [...]
>> Zugelassen ist das Auto als PKW.
>Keine ganz billige Kombination, aber 1000 EUR sollte der nicht ganz kosten.
>PKW geht nach Hubraum, bis auf den "Fehlenden-Russfilter-Zuschlag" hat sich daran nichts geändert. OB VW für das Auto eine Schlüsselnummer eingetragen hat, wäre ggf. zu prüfen. Nach meiner Meinung könnte das bei der Kombination "PKW bis 2.8t entsprechend 93/59 EWG III" z.B. die Schlüsselnummer 20 sein.

ja, Schlüssel-Nr. 20 ist eingetragen.

Bevor jetzt jemand aufhorcht, ist das Ding kein PKW, wird daraus die 50.
>Als PKW wären das 798 EUR, eine Auflastung ändert in der Kfz-Steuer daran nichts (mehr).
>Ob eine Zulassung als PKW zwingend erforderlich ist, wäre ggf. zu prüfen. Sollen hinten viele Leute sitzen, lässt sich das nicht ändern. Ist es einer jeder Pseudo-PKW, die hinten gar keine Sitze haben, sondern die VW nur für das Speditionsgewerbe auf den Markt gebracht hat, damit man mit Anhänger das Sonntagsfahrverbot umgehen kann, dann kann eine Änderung zum LKW in Erwägung gezogen werden. Falls hinten Sitze und Gurte sind, müssen die raus, bei Neufahrzeugen müssen heute Trennwände verbaut sein, 1995 war das nicht zwingend, sowas mit dem lokalen Gutachter (TÜV / Dekra) absprechen.

da hängt bei mir der Hase im Pfeffer - ich (besser gesagt meist mein Frau) benutze das Auto meist für den Behinderten-Transport; unsere Pflegetochter ist schwerstbehindert. Dafür könnte man steuerbefreit werden, müsste sie dann aber immer! im Auto haben, selbst wenn man mal eben eine Ladung Holzplatten etc transportiert. Das geht natürlich auch nicht.

Soll das Auto am Sonntag allerdings mit Anhänger bewegt werden, ist das keine gute Idee, egal wie klein der ist.
>Ohne Auflastung kostet der LT28 als LKW 160 EUR Kfz-Steuer.
>Für Wohnmobile hat man nach elendigen Geburtswehen Ende 2006 eine Neuregelung konstruiert, die auf eine - allerdings deutlich teurere - Gewichtsbesteuerung hinaus läuft.
>http://www.lt-forum.gmxhome.de/Steuer/Kfz-Steuer.htm
>Um es nun nicht ganz so einfach zu machen, wurde für echte Wohnmobile eine Stehhöhe von 1.70m (im Bereich der Spüle) vorgeschrieben. Hat der LT kein Hochdach, wirst Du den Fiskalritter u.U. davon überzeugen müssen, die Stehhöhe unter freiem Himmel anzuerkennen, indem zu von aussen spülst. Hat das Auto gar keine Spüle, wird es aber langsam schwierig :-}
>Wird das Wohnmobil als solches anerkannt, bist Du mit 280 EUR dabei, allerdings nur, wenn gleichzeitig die im Klartext eingetragene Schadstoffnorm auch in eine einschlägige Schlüsselnummer umgerubelt wird (20 bis 2.8t, 50 über 2.8t).
>HTH

Oh ja, ganz mächtig

>mfG
>K.R.
vielen Dank
Gerd




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