Re: Auflastung über 2.8 tonnen


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 03. Januar 2005 14:26:38:

Als Antwort auf: Auflastung über 2.8 tonnen geschrieben von Björn Haase am 03. Januar 2005 11:01:19:

>Hallo allerseits,
>habe einen LT 31 mit zulässigem Gesamtgew.von 2800 kg.Habe immer nur 160 Euro Steuern im Jahr gezahlt,da der Mensch vom Finanzamt Vordere und Hintere Achslast zusammengezählt hat und somit auf ein Gesamtgewicht von 3360 kg gekommen ist. Nun mußte ich leider meinen LT ummelden und eine Frau vom Finanzamt besteht auf die 2800 kg und ich soll horrende Steuern zahlen.Sie meint das es vorher immer falsch berechnet wurde und ich froh sein kann nicht nachzahlen zu müssen.
>Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich kostengünstig den Wagen auflasten kann oder woher ich ein Gutachten bekommen kann?Ich muß wirklich nur ein paar kilo über die 2,8 tonnen kommen, denn der Wagen läuft als Wohnmobil. Grüße von Björn


Hallo Björn

Die Auflastungsfreigabe (für LT28) kannst du zB hier downloaden :

http://www.wolfxx.de/technik/Auflastungsfreigabe.pdf

Dann gilt folgendes Vorgehen :
Auf Seite drei findest du eine Tabelle - dort suchst du anhand der Angaben im Fahrzeugschein deine vorhandenen Achslasten . Damit erhälst du die maximal mögliche Auflastung. Bei den meisten LTs wohl 3000kg. Bei deinem mehr , denn du hast ursprünglich einen LT31.

Die Steuer wird ab 2801KG in 200KG Schritten bemessen ,
dH alles über 2801 ist ein LKW , und von 2801kg bis 3000kg zahlen alles das selbe . Dann gibts wieder einen 200kg Schritt bis 3200kg.

Wenn du Auflastest solltest du innerhalb eines 200kg Schritts soweit hoch wie möglich auflasten. Steuertechnich kostet das nichts mehr .
Schnell ist man aber mal dabei , etwas mehr einzupacken. Wenn dich dann die grünen Männleins anhalten , hast du mit 2801kg 199kg Reserve verschenkt.
Die Starfe wird dann ab dem zulässigen Gesamtgewicht festgelegt , das im Brief steht.

Der Ablauf ist auch recht einfach , du fährt mit dem Wagen zu deim freundlichen Prüfer (TÜV Dekra oder sonstwer) , und schilderst ihm dein Anliegen.
Das Gutachten sollte er im Orginal irgendwo im Schrank haben.
Wenn dien Wagen IO ist , und er die Unterlagen geprüft hast , erhälst du den TÜV-Zettel mit einer Änderungsmitteilung für die Zulassungsstelle.
Also - dort hin , und wieder Zahlen. Die tragen dafür die Änderung in die Unterlagen , deinen Brief und den Schein ein. Die Mitteilung fürs Finanzamt erstellen die auch. Nach ein paar Tagen solltest du dann einen geänderten Steuerbescheid erhalten.
Wenn du dich mit all dem sputest , kannst du auch noch folgendes probieren :
Ruf mal beim Finanzamt an , und bitte um Aufschub . Erkläre dem , hoffentlich netten , Mädel dein Anliegen. So kommst du unter Umständen um die Zahlung des ersten Steuerbescheids. Liegt aber voll in derem Ermessen.
Das Geld bekommst du zwar wieder, aber du müstest es ja erstmal vorlegen.




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