Re: @Micha R & Interessierte Definition Leergewicht...


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Geschrieben von Micha R. am 07. April 2005 21:38:27:

Als Antwort auf: @Micha R & Interessierte Definition Leergewicht... geschrieben von Gonzo am 07. April 2005 16:05:27:

>Moin,
>wie gestern abend im chat angekündigt hier die definition für das Leergewicht...
>Fahrzeughersteller brauchen für die COC Papiere das individuelle Fahrzeuggewicht, welches wie folgt berechnet wird:
>Basisfahrzeug ohne Fahrer, Beifahrer und Gepäck plus 90% Tankfüllung und individuelle Mehrausstattung.
>Dieses Gewicht wird NICHT im Brief eingetragen, sondern das DIN Leergewicht. Und das wird wie folgt ermittelt:
>Basisfahrzeug ohne Fahrer, Beifahrer und Gepäck plus 90% Tankfüllung mit Serienausstattung.
>Wenn man also einen serienmässigen LT kauft - also ohne Extras, sollte er bei 90%er Tankfüllung soviel wiegen, wie als Leergewicht im Schein eingetragen ist. Sind aber irgendwelcher Extras drin, so steigt das tatsächliche Gewicht und weicht entsprechend von der Eintragung ab.
>Micha - in deinem fall sollte der lt, da er wie du schreibst seiner "Extras" wie verkleidungen und so weiter beraubt wurde, wesentlich leichter sein.
>Also Achslasten einhalten und zul. GG und alles wird gut !
>gruß Gonzo

Erstmal Danke für die Ausführliche Beschreibung. Ich war immer davon ausgegangen, daß ein 75 KG Fahrer und der halbe Tank in der Berechnung drin ist....man lernt nie aus.
Zu Deinem Abschlusssatz:
zGG bei meinem neuen = 2800 KG
zul Achslasten (zusammen) = 3180 KG.....hmmm....also was soll ich einhalten?!?! OK, im Zweifel das kleinere Gewicht - schon klar.
Aber die Waage wird es klären....dazu dann mehr, wenn ich da war.

Grüße

Micha R.






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