Re: Reisemobil International: Aussagen zur WoMO-Besteuerung


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Geschrieben von Maddin am 19. Januar 2005 12:29:38:

Als Antwort auf: Reisemobil International: Aussagen zur WoMO-Besteuerung geschrieben von Kai R. am 19. Januar 2005 09:59:45:

>Hallo,
>ich habe mir die neueste Ausgabe von Reisemobil International einmal gekauft. Es steht ein sehr ausführlicher Artikel zur WoMo-Besteuerung drin. Die Kernaussagen:
>- gemachte Aussagen, daß es bei der Gewichtsbesteuerung bleibt, sind Quatsch
>- der Default-Wert ist tatsächlich die PKW-Besteuerung. Wenn nichts passiert, kommt die Besteuerung nach Hubraum
>- der politische Wille, Wohnmobile ggf. auszunehmen ist vorhanden aber noch völlig unausgegoren. Bayern will einen Gesetzentwurf einbringen. Dieser wird aber vermutlich eine Gewichtsgrenze von 3,5to enthalten.
>Nachzulesen in der Februar-Ausgabe von Reisemobil International.
>Fazit: Das Ergebnis ist unklar, aber höhere Steuern sind als sehr wahrscheinlich anzusehen.
>Viele Grüße
>Kai

Hi,

ich habe auch etwas recherchiert und folgende Infos gefunden :

Ein Dokument ligt unter :
http://www.darmstadt.ihk24.de/DAIHK24/DAIHK24/produktmarken/starthilfe/steuerinfo/Steuerinforma/SteuernewsGesamtarchiv/Archiv2/steuernews6004.pdf

Auszüge aus diversen Foren :
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Nochmals was zu diesem Thema: Nachstehend die Antwort aus Berlin auf meine
Anfrage:

vielen Dank für Ihre Mail-Anfrage.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit.

Unter Bezugnahme auf die § 23 Abs. 6a StVZO hat die Finanzrechtsprechung
bisher vorgegeben, dass Kombi-Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 2800 kg kraftfahrzeugsteuerlich als *andere Fahrzeuge" gelten, die
wie leichte Lkw nach Gewicht zu besteuern sind. Dies betrifft beispielsweise
Geländewagen, aber auch Wohn- und Büromobile.

Im Blickpunkt der in den vergangenen Monaten geführten Diskussionen stehen
ausschließlich die als ungerechtfertigt eingestuften kfz-steuerlichen
Privilegen für schweren Geländewagen/ SUV. Auf den entsprechenden Beschluss
der Länderfinanzminister vom 29. April 2004 und den Beschluss des BT zur
Drucksache 15/3468 in der 118. Sitzung am 1. Juli 2004 erlaube ich mir
hinzuweisen.

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Bestimmungen des § 23 Abs. 6a StVZO
aufzuheben.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. September 2004 mit der
entsprechenden Verordnung befasst und ihr zugestimmt.

Die Verkündung der Verordnung wird zur Zeit vorbereitet. Voraussichtlich
wird § 23 Abs. 6a StVZO ab 1. April oder 1. Mai 2005 aufgehoben.

Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die in Rede stehenden
Geländewagen, die in den Fahrzeugpapieren als *PKW", und Wohnmobile, die in
den Fahrzeugpapieren als *SO.KFZ WOHNM,UEB.2,8 T" beschrieben sind, dann
alle kraftfahrzeugsteuerlich wie Pkw, nach Hubraum zu besteuern sind.

Über die kraftfahrzeugsteuerlichen Folgewirkungen einer Aufhebung von § 23
Abs. 6a StVZO -beispielsweise auch zu eventuellen Ausnahmeregelungen oder
Übergangsfristen- haben federführend das für das Kraftfahrzeugsteuergesetz
zuständige Bundesministerium der Finanzen und die Finanzbehörden der Länder
zu entscheiden.

Nach dem Grundgesetz fließt die Kraftfahrzeugsteuer vollständig den Ländern
zu, die das Kraftfahrzeugsteuergesetz auch als eigene Angelegenheit
ausführen. Insoweit sind hier nach Auffassung der Bundesregierung auch in
erster Linie die Länder gefordert, Initiativen zur Weiterentwicklung des
Kraftfahrzeugsteuerrechts zu ergreifen.


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Mahlzeit,

wenn ich dieses ganze Hühnergegackere über die angeblich wegfallende
Gewichtsbesteuerung lese, könnte ich stundenlang kotzen!

Ich arbeite bei einem der weltweit größten Motorenentwickler im Bereich
Abgasgesetzgebung und Zertifizierung, Schwepunkt Dieselmotoren
Nutzfahrzeuge.

Allein daher weiß ich, dass hier sehr kleinlich unterschieden wird zwischen
den einzelnen Fahrzeugen, z.B. gibt es für Krankenwagen, Wohnmobile und
Leichenwagen bei den M1 - Fahrzeugen über 2,5, ja, zwei Komma fünf Tonnen,
sprich leichte Nfz , Ausnahmen bei der Zertifizierung auf
Prüfstand/Rollenprüfstand gibt.

Hat zwar nicht viel mit der aktuellen Hysterie um die Gewichtsbesteuerung zu
tun, soll aber als Beispiel dienen für eine richtigerweise sehr komplizierte
Gesetzgebung (auf EU-Ebene, verbindl. f. D) und damit klarstellen, dass hier
noch gar nix sicher ist. Wieterhin gibt es für Wohnmobile immer noch einige
Unterschiede, die ich gerne innerhalb der nächsten Woche mal im Büro
recherchieren kann, wenn es die Zeit erlaubt.

Jeder, der sich hier bislang ausgelassen hat, möge mir bitte das Protokoll
des Gesetzesentwurf bzw. der Sitzung vom 24.09. zukommen lassen. Sollten
darin Fahrzeugklassen zu finden sein, kann ich am Montag in wenigen Minuten
herausfinden, welche Fahrzeuge genau betroffen sind. Wenn schon klagen, dann
wenigstens mit Gehalt, bitte.


Aber all die unqualifizierten Kommentare zu Politikern, den sog.
Besserverdienern und angeblicher Ungerechtigkeiten bei der
Steuergesetzgebung reichen mir erstmal für die nächsten paar Tage aus, um
mich zu ärgern.....

Leute, geht schrauben, saufen, poppen oder sonstwas, aber verschwendet eure
Zeit nicht mit dem Zerreden von ungelegten Eiern. Das bringt einfach nix.

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http://www.avd.de/recht/rechtstips/d_rt_aenderungen_in_2005.htm /> PKW-Besteuerung auf für schwere Geländewagen
Die Steuerlücke für große Geländewagen soll bis Mai 2005 geschlossen werden.
Dann sollen auch die aufgelasteten Fahrzeuge nicht mehr wie LKW nach
Gewicht, sondern wie PKW nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert werden.
Dadurch erhöhen sich die Steuern im Einzelfall beträchtlich.
Die Eigentümer können dem auch nicht durch Einbau einer Kochstelle entgehen.
Dadurch allein wird kein "wohnlicher Charakter" geschaffen, der für die
Nutzung als Wohnmobil erforderlich wäre. Wohnmobile werden weiterhin nach
Gewicht versteuert.

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Gruß
Maddin






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