Re: Kurzzeitkennzeichen
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Geschrieben von Klaus am 28. Januar 2005 18:57:57:
Als Antwort auf: Re: so ne Überlegung zur neuen Steuer geschrieben von Olaf aus dem Frankenland am 28. Januar 2005 12:03:04:
Moin ;-)
> Wenn man nun z.B. einen 3-wöchigen Urlaub verbringen will dann muß man halt
> irgendwo unterwegs mal ein neues Kurzzeitkennzeichen kaufen und fährt
> einfach weiter ...hmh, ich glaube, das solltest Du nochmal überdenken.
Ich überlege gerade, wie Du das einem finnischen Beamten klar machen willst, dass der mal das Kennzeichen erneuert *g*
Ach nee, zu dem Fahrzeug kommt ja noch ein Kfz-Schein, jedenfalls im Moment noch. Der allerdings fällt in seiner Form nicht so aus, dass er im Ausland akzeptiert werden muss. Da ist nicht nur Italien wieder aufgefallen, die solche Autos dann einkassieren, wenn es auffällt, wird u.a. gleich an der Grenze die Einreise verweigert.
Und drei Wochen Urlaub ? Das gelbe Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage, eine Ausstellung "auf Vorrat", wo das Beginn-Datum in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.
Das rote Kennzeichen ist zur dauernden Verwendung, aber eben nicht für den Privatmann (Werkstatt, Handel, Hersteller).
mfG
K.R.
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