Re: da weisst Du mehr als wir!


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Geschrieben von Uli am 02. März 2005 07:48:34:

Als Antwort auf: Re: da weisst Du mehr als wir! geschrieben von Kai R. am 01. März 2005 14:12:28:

>wg. Steuersatz:
>>> und bei Wohnmobilen bleibt das auch so
>Schönes Gerücht. Entschieden ist noch nichts.
>Viele Grüße
>Kai

Hallo
Ich habe gestern eine Mail vom Tüv-Nord in Hamburg bekommen da ich wissen wollte wie weit die Überlegungen in Hamburg mit der Steueränderung sind.
Hier seine Antwort:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das deutsche Kfz.-Steuersystem enthält zurzeit noch (!) folgende Besonderheit : Pkw, deren Erscheinungsbild und Innenausstattung einem Kombinationswagen entspricht sowie Wohnmobile, werden wie Lkw nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) besteuert, wenn deren zGG mehr als 2800 kg beträgt.

Mit der 27. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde der § 23 Abs. 6a gestrichen. Damit gibt es formal die 2,8t-Grenze für Pkw (und Kombi) ab Mai 2005 nicht mehr. Damit werden auch Fahrzeuge mit einem zGG über 2,8 t ab Mai 2005 nach dem Hubraum und der Emissionsklasse besteuert.

Es ist zurzeit nicht bekannt, ob bzw. wann ein neues Kfz.-Steuer-Änderungsgesetz in Kraft treten wird.

Von daher finde ich es wirklich ein wenig voreilig jetzt schon zu sagen, dass sich die Steuer für uns nicht ändert.
Gruß Uli





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