Neues zur Steuerdebatte dem Landtag NRW


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Geschrieben von Lichti am 07. April 2005 13:52:59:

Die SPD-Landtagsfraktion hat gestern in
der Fraktionssitzung über das Thema diskutiert und einen Antrag
eingereicht der zu Hoffnung Anlass gibt.

(Ich habe direkt mit meinem Landtagsabgeordneten gesprochen. Es bringt also doch etwas den Hintern hoch zu bekommen)

Lichti


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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 13/
13. Wahlperiode

Stand: 4. April 2005

Tischvorlage
für die Fraktionssitzung am 5. April 2005


Antrag

der Fraktionen der SPD
und Bündnis 90/Die Grünen


Bisherige Besteuerung von Wohnmobilen beibehalten!

Bisher können in Deutschland Fahrzeuge mit über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamt-gewicht, die wie normale PKW genutzt werden, aufgrund ihres hohen Gewichts wie Nutzfahrzeuge besteuert werden. Dies betrifft insbesondere schwere Geländewa-gen, die dem gewöhnlichen PKW gleichgestellt (also nach Hubraum und Schad-stoffemission besteuert) werden, obwohl sie in der Regel einen wesentlich höheren Schadstoffausstoß haben.
In den vergangenen Jahren hatte der Absatz schwerer Geländewagen auch auf-grund dieser steuerlichen Privilegierung deutlich zugenommen.

Zum 01. Mai 2005 soll zur Gleichstellung schwerer Geländewagen mit dem PKW auf Initiative der Bundesregierung durch Änderung der Straßenverkehrszulas-sungsordnung die Gewichtsbesteuerung für alle PKW abgeschafft werden. Diese Änderung betrifft aber auch alle Campingbusse, bzw. Wohnmobile über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht und ist auch für diese Fahrzeuge mit einer erheblich höheren Steuerbelastung verbunden.

Dabei besteht keine Notwendigkeit, die höhere Besteuerung auch auf Wohnmobile anzuwenden. Wohnmobile zeichnen sich im Gegensatz zu Geländewagen dadurch aus, dass sie überwiegend für Freizeit- und Urlaubszwecke eingesetzt werden. Ihre zumeist geringe Jahresfahrleistung rechtfertigt keine Gleichstellung zu den schwe-ren Geländewagen, die auch im täglichen Verkehr genutzt werden.

Angesicht der Umsetzung der Luftqualitätsrahmenrichtlinie sind die Russpartikel-emissionen von Dieselfahrzeugen in den zentralen Blickpunkt der Luftreinhaltung gekommen. Auch im Bereich der Wohnmobile ist eine weitergehende emmissions abhängige Spreizung der Kraftfahrzeugsteuer aus Gründen des Umweltschutzes sinnvoll.

Die Länder müssen sich aktuell auf ein gemeinsames Verfahren zur Besteuerung von Wohnmobilen einigen und eine bundesweit einheitliche Praxis sicherstellen. Es besteht die Möglichkeit:

- die Finanzverwaltung zur Beibehaltung der bisherigen Besteuerung von Wohn-mobilen anzuweisen und
- durch eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in diesem Sinne Klarheit zu schaffen.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, sich im Wege einer Bundes-ratsinitiative für die bisherige Regelung bei der Besteuerung von Wohnmobilen ein-zusetzen und auch an dieser Stelle das zu erwartende Ergebnis der steuerrechtli-chen Debatte zur Einführung von Dieselrusspartikelfiltern zu berücksichtigen.


Edgar Moron Sylvia Löhrmann

Carina Gödecke Johannes Remmel

Gisela Walsken Edith Müller

Gerd Wirth Oliver Keymis

und Fraktion und Fraktion







Antworten:


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