Re: Neue Steuer auch bei LKW?
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 21. März 2005 13:52:24:
Als Antwort auf: Neue Steuer auch bei LKW? geschrieben von ASTROBOY am 19. März 2005 15:37:20:
>gilt die kommende steueränderung auch für lkw zulassungen?
>also nicht mehr nach zl g gewicht.
>ich meine ob es als so kfz wohmo oder lkw geschl. kasten unterschiede gibt?
>thanxx
>ABAlso nochmal genauer
Das Steuerrecht teilt die Fahrzeuge in drei Kategorien ein :
PKW , LKW und sonstige Fahrzeuge.
Von der derzeitigen Diskussion sind nur die "sonstigen Fahrzeuge" betroffen.
Für PKW und LKW bleibt alles gleich.In der Kategorie sonstige Fahrzeuge sind bisher auch Wohnmobile eingestuft ,
soweit sie ein zulässiges Gsammtgewicht von mehr al 2,8to haben.Für die Bemessung der Steuer gilt folgendes :
''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''
KraftStG § 8 Bemessungsgrundlage
Die Steuer bemisst sich
1.
bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese
Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei
Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach
Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen;
2.
bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und
Geräuschemissionen. Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist bei
Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern
einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern.
''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''Die Gesätzesänderung , die uns betrifft ,
hebt nun die Kategorie sonstige Fahrzeuge in der bisherigen Form auf .
Mit der Neuordnng des Gesetztes kann es nun passieren , das Wohnmobile unabhängig vom Gewicht steuerlich wie PKWs behandelt werden
(siehe Gesetzentwurf Bayern).
Der hessische Gesetzenwurf sieht wenigstens eine Abgrenzung bei 3,5to vor , und will die Fahrzeuge mit mehr als 3,5to weiterhin als sonstige Fahrzeuge behandeln. Alle Wohnmobile unter 3,5to würden demnach steuerlich als PKW gelten.Das sind aber nach wie vor Entwürfe , und es ist noch nicht Entschieden , in welche Richtung sich das Fallbeil bewegen wird.
Bei einigen Ländern drücken aber die Schulden so heftig , das sie möglichst viel von dem zu erwartenden Mehreinnahmen haben wollen.
Das Kraftfahrtsteuergesetz findet ihr hier :
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/Die neuen Gesetzesvorlagen findet ihr hier :
http://camperline.de unter > Politik / Gesetzesentwürfe der Länder >
Dort gibts auch Stellungnamen einiger Landespolitiker.Wenn ich was falsch verstanden hebe , dürft ihr mich berichtigen.
Gruß
Stefan
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