Fliegender LT und Flugzeugsteuer -:))
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Geschrieben von Markus am 27. April 2005 14:03:16:
VORWEG: DIES IST KEIN ERNST GEMEINTER BEITRAG, WER ALSO KEINE ERNST GEMEINTEN BEITRÄGE LESEN MÖCHTE HÖRT HIER BITTE AUF - ES IST HALT MEINE VERZWEIFLUNG DIE MICH AUF SOLCHE GEDANKEN BRINGT
Hallo zusammen,
da sich die Meldungen über den neuen Superflieger ja gerade zu überschlagen kam mir der Gedanke ich könnte ja meinen LT als Flugzeug anmelden. Wie ist das? Nach meinen Informationen werden Flugzeuge, insbesondere auch das Kerosin ja steuerlich sehr begünstigt. So ein Flugzeug braucht wohl 2300 Stunden bis zur Zulassung. Muss man in dieser Zeit dafür Steuern zahlen? In 2300 Stunden könnte ich bei einem Schnitt von 60 Km/h knappe 140.000 KM fahren, das würde mir für die nächsten 10 Jahre langen. Wo reicht man eigentlich eine Testphase für ein Flugzeug ein. Ich meine ob das Ding dann nach 2300 Stunden jemals wirklich geflogen ist ist ja egal.
Eine spannende Frage ist dann noch - wie rüste ich meinen Sauger auf Kerosin um? Werden die Flugzeuge nach Hubraum, Bruttoregistertonnen, Passagieranzahl oder überhaupt besteuert? Irgendwie beschleicht mich das Gefühl das dies auch nicht der Weg aus der Steuerfalle ist.Viele Grüße
Markus aus Karlsruhe
- Re: Fliegender LT und Flugzeugsteuer -:)) Olaf aus dem Frankenland 27.4.2005 15:21 (0)
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