Re: Frage bzgl. SO KFZ ueber 2,8t und Sitzplaetze
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Geschrieben von Rolf (MA) am 07. November 2004 09:16:23:
Als Antwort auf: Re: Frage bzgl. SO KFZ ueber 2,8t und Sitzplaetze geschrieben von Thomas am 07. November 2004 08:54:51:
>>Hallo Thomas
>>Der Steuer ist es egal ob du 4 oder 8 Sitzplätze hast.(Die wird ja nicht nach Sitzplätze gezahlt!!)
>>Deiner Versicherung auch (Frag sie einfach mal,ein "guter" Herr Kaiser wird sicherlich deine Fragen Kompetent beantworten!!
>>Wenn der "TÜV" die Plätze einträgt ist doch alles OK.
>>Gruß Harry (ERH)
>Hallo Harry,
>ich habe aber beim googeln den einen oder anderen Beitrag gefunden in dem steht, dass SO KFZ WOMO's über 2,8t dann nicht mehr als LKW besteuert werden, sondern aufgrund der Anzahl Sitzplätze als Kombinationswagen (Kombi). D.h. Besteuerung nach Hubraum, nicht mehr nach Gewicht.
>Gruesse
>Thomas
Hallo zusammen , mir wurden 9 Sitzplätze eingetragen ,je zwei Dreierbänke aus VW T3 . Montiert wurden sie gegenüberliegend , jedoch NICHT quer zur Fahrtrichtung .
Es gibt beim TÜV eine kostenlose Broschüre mit Ausbaurichtlinien für WOMO´s, bei denen die Montage auch quer möglich sein soll. Eingetragen wurde es trotzdem nicht ( Gefährdung der Innsassen bei einem Unfall ).Bei Fragen , mail mich an .
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