Re: Kfz - Steuern


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Geschrieben von Björn am 16. März 2005 10:46:41:

Als Antwort auf: Kfz - Steuern geschrieben von katharer am 15. März 2005 20:59:18:

Hi,
Du schreibst, daß Steuern zweckgebunden erhoben werden. Das ist grundsätzlich falsch und nur in einigen Ausnahmefällen richtig.

Steuern sind Zwangsabgaben, die Kraft staatlicher Finanzhoheit erhoben werden. Wer Steuern zahlt, hat keinen Anspruch auf eine direkte Gegenleistung des Staates wie es zum Beispiel bei Gebühren der Fall ist. Steuern dienen der Erzielung staatlicher Einnahmen, eine Zweckbindung für bestimmte Staatsaufgaben gibt es aber nicht ("Nonaffektationsprinzip"). Als Ausnahme von dieser Regel werden z.B. die Einnahmen aus der Ökosteuer zweckgebunden zur Finanzierung der Rentenversicherung eingesetzt. Die Ökosteuer als ein Beispiel einer "Lenkungssteuer" für nicht-fiskalische Zwecke nimmt in der öffentlichen Diskussion einen immer breiteren Raum ein. Lenkungssteuern sind dabei nicht unumstritten.
(Quelle:http://www.wirtschaftundschule.de/Lexikon/S/Steuern.html)

Das Steueraufkommen aus Mineralölsteuer und KFZ-Steuer muß nicht in den Erhalt von Strassen oder unnötigen Ampelanlagen investiert werden. Das es jedoch ein so hohes Mißverhältnis zwischen EInnahmen und Ausgaben gibt, ist aber diskussionswürdig. Es ändert aber nichts an Deiner Steuerpflicht.

Grüsse, Björn





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