Re: Rettet die Womo-Steuer (2)


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Geschrieben von Klaus am 27. September 2004 22:11:50:

Als Antwort auf: Re: Rettet die Womo-Steuer (2) geschrieben von Martin aus Pirna am 27. September 2004 16:38:01:

Moin ;-)

> Du wirst doch Deinen nicht abgelastet haben? Jetzt fangen wir an,
> uns das erste mal über die 4,0 to zu freuen...

Ja ? ;-)

Nur so nebenbei, die in der 70/156/EWG hinterlegte Definition für einen PKW (Klasse M1) enthält keine Gewichtsbeschränkung nach oben. Nur so war es auch möglich, daß einige MB Sprinter mit 4.6t als PKW zugelassen werden konnten.

Falls also jemand auf die sehr naheliegende Idee kommt, diese Richtlinie (die aus dem Jahr 1975 stammt und sich um einige Fahrzeugtypen Gedanken macht, aber sicher nicht über Wohnmobile, Bürofahrzeuge u.ä.) für die fiskalische Definition zu nutzen , dann hilft der Verweis auf die 4t ohne entsprechende Obergrenze im KraftStG auch nichts. Ich frage mich allerdings gerade, wie die Behörde den Bestand neu erfassen will.

Im gleichem Atemzug wie die Abschaffung des 27/6a StVZO wurde auch die Einführung eines Tempobegrenzers für Fahrzeuge über 3.5t beschlossen. Aber die Nachrüstung bleibt Dir ja wohl erspart ;-)

mfG
K.R.




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