Re: Auflastung über 2.8 tonnen
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Geschrieben von Klaus am 03. Januar 2005 15:56:35:
Als Antwort auf: Auflastung über 2.8 tonnen geschrieben von Björn Haase am 03. Januar 2005 11:01:19:
Moin ;-)
> habe einen LT 31 mit zulässigem Gesamtgew.von 2800 kg.
Gute Idee, dafür einen LT31 zu kaufen *g*
> Habe immer nur 160 Euro Steuern im Jahr gezahlt
ja, für 2.8t, passt schon, wenn's ein LKW war, sonst passt es nicht, da wären eher so 900 EUR angesagt gewesen.
Also, LT31 hat je nach Baujahr 3080 - 3200kg zul. Gesamtgewicht, die neuere Version mit 3200kg kannst Du problemlos auf 3340kg (Kastenwagen) bis 3400kg (Pritschen, Fahrgestelle) auflasten.
Die Kfz-Steuer kannst Du Dir selbst ausrechnen:
die in Arbeit befindliche FAQ des Forums -> siehe unter Kfz-Steuer
Für das komplette Gutachten des TÜV Nord (Hannover) schicke ich Dir einen URL, aber eigentlich haben die Jungs das auch selbst. Wenn Du nur die 3200kg willst, brauchst Du es sowieso nicht, denn dann ist der LT31 mal irgendwann abgelastet worden und das steht im Brief, Du machst diese Ablastung halt nur wieder rückgängig. Das Auto nur um 10kg aufzulasten macht keinen Sinn, Zuladungskapazität hat man eh' selten zuviel und es ist genauso teuer.
Nachteile: Kfz-Steuer geringfügig höher als die 160EUR, Parken auf Gehwegen verboten, ggf. seltene Einschränkungen bei Wegedurchfahrten ("bis 2.8t").
mfG
K.R.
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