Re: jein!


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Geschrieben von Klaus am 02. Februar 2005 18:39:18:

Als Antwort auf: Re: jein! geschrieben von Kai R. am 02. Februar 2005 18:07:28:

Moin ;-)

> "(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland
> auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit
> einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die
> Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs
> dienen."

Diese Regelung dürfte ihre Ursache im Personal der Werkstätten finden, die ansonsten für ihre Arbeit ohne jeglichen sachlichen Bedarf neben der der Gewichtsklasse angemessenen Fahrerlaubnis noch eine Berechtigung zur Personenbeförderung erwerben müssten.

mfG
K.R.




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