Re: Frage bzgl. SO KFZ ueber 2,8t und Sitzplaetze


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Geschrieben von Chris am 07. November 2004 09:15:23:

Als Antwort auf: Re: Frage bzgl. SO KFZ ueber 2,8t und Sitzplaetze geschrieben von Thomas am 07. November 2004 08:54:51:

>ich habe aber beim googeln den einen oder anderen Beitrag gefunden in dem steht, dass SO KFZ WOMO's über 2,8t dann nicht mehr als LKW besteuert werden, sondern aufgrund der Anzahl Sitzplätze als Kombinationswagen (Kombi). D.h. Besteuerung nach Hubraum, nicht mehr nach Gewicht.

Das ist an sich Unfug,
bei So.-Kfz. Wohnmobil ist die Zahl der Sitzplätze egal. Ich habe meinen 9-Sitzer Kombi als So-Kfz WoMo über 2,8t umtragen lassen, das war überhaupt kein Problem. Ich denke das Problem trifft eher diejenigen, die keine WoMo-Zulassung wollen oder bekommen können und ihren Bus/Geländewagen/Kombi direkt als Lkw zulassen wollen, obwohl sie Verglasung und Sitzbänke hinten haben. Das geht natürlich nicht und da sind die Zulassungsstellen/Finanzämter auch richtig streng geworden.
Wegen der Eintragung deiner Sitzplätze hinten mußt du halt mal den TÜV fragen, was die bereit sind, davon einzutragen. Bei Baujahren vor 92 sind die Bestimmungen diesbezüglich übrigens nicht so streng wie danach.





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