Re: Euro1 Vergleichbarkeit belegbar


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Geschrieben von holger b am 02. Februar 2005 00:07:41:

Als Antwort auf: Re: Und wenn man noch die alte Freigabe hat geschrieben von Klaus am 31. Januar 2005 19:47:53:

Hallo Klaus,

ist das ein Chaos - ich gebs auf und warte besser ab.#

Unter 33 habe ich nur was zur Zusatzheizung stehen und das man Einstieg einklappen und Aufbautür schliessen soll . Echt nur 2 Zeilen ! Mein Selbstausbau brauchte auch die Rückseite...

Auch sonst kein Hinweis - wieso jetzt die ersten 4 Ziffern was bedeuten in diesem Kontext ist ja auch fraglich hinsichtlich einer überzeugenden Argumentation gegenüber den Steuerbehörden.
EZ 4-92 - sagt das was aus? Könnte ja ein Fahrgestell aus 91 vor den Werksferien sein.

Dennoch danke für die Hinweise auf die Auflastungsmenschen.
Lt. meiner Betriebsanl. dürfen die zeitgleich gebauten Turbo LT (sind aber vermutlich keine 1G) über 3,5 to tatsächlich im 1. Gang anfahren - Rückschluß über das Katalogmaterial : das sind offensichtlich die nicht softgeregelten Motoren.

Nur - wofür war das dann ausser der Ökobilanz gut ? Nur Motorschonung ?

Hätte aber wenigstens eine Logik mit den genannten 789,- ; das liegt dann preislich zwischen Extremstinker und E1 aber das finde ich nicht wirklich belegbar per Fz.-Schein.

Und Du hättest dann per Schüssel 00 901,- und nicht 656,- wie in der Liste vorgestern in der Rechnung oder was habe ich jetzt nicht begriffen?

Grüße

Holger
>Moin ;-)
>>.. gehts nicht mit einer Kopie von seriengleichen Wagen?
>Versuch es. Mir fallen im Moment zwei Fahrer ein:
>http://f7.parsimony.net/forum9366/messages/50286.htm
>und Horst Klingler mit seinem Carthago (er hat m.E. eine alte Freigabe, den aber nicht aufgelastet).
>>Mit G1 meine ich den Kennbuchstaben des Motors,
>der lautet aber 1G :-}
>> ist aber laut dieser Schlüsselnummer eben nicht billiger/sauberer,
>
>es gab die Norm 91/441/EWG u.U. zum Zulassungszeitpunkt nicht bzw. VW hatte keine Freigabe dafür.
>--------------------------------
>TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt vom 25.01.1993
>an die Fa. Karmann in Rheine
>Erfüllung der Richtlinie 91/441/EWG
>die SoKfz Wohnmobile des Herstellers Karmann, Rheine, erfüllen, soweit sie in der folgenden Aufstellung enthalten sind, die Vorschriften der Richtlinie 91/441/EWG.
>Im Einzelnen handelt es sich um folgende Varianten:
>[...]
>Volkswagen-VW 186000 68kW 283 LT-L, LT-H
>[...]
>Gemäß der 24. Berichtigung des Systemverzeichnisses der Fahrzeug- und Aufbauarten (VkBl 1992 S. 371) muss die Beschreibung für alle Ausführungen unter Ziffer 1 lauten:
>SoKfz Wohnmobil 1605
>91/441/EWG Anh. I.8.1. 15
>Niederlassung Osnabrück
>Abt. Kraftfahrwesen
>- Wolf -
>--------------------------------
>Hm ...
>91/441/EWG ist bei PKW "EURO1-vergleichbar", allerdings gilt das nur bis 2.5t.
>Die Ziffer 15 da oben zur Schlüsselnummer bedeutet aber nur "Kein Fahrverbot bei Ozon-Alarm", macht aber immer noch 33,29 EUR/100cm² = 798 EUR Kfz-Steuer, also mehr als bei EURO1.
>> + 3,5 waren dann aber wieder stärkere Maschinen drin
>> (nicht softgeregelt - Anfahren mt 1. Gang lt. Betriebsanl.).
>??
>Turbo-D sollten m.E. nie im 2. Gang angefahren werden, das gilt ausweislich der Betriebsanleitung auch für den 68kW-TD.
>>Oder ist 00 jetzt genauso falsch wie die Achslast vorne eingetragen...
>Bei mir steht auch 00 und unter Ziffer 33 dann die 93/59/EWG, die wäre EURO1-vergleichbar.
>Ob mir VW das Durcheinander wohl schriftlich erklärt, ohne dass ich 30 Muster-Kfz-Briefe vorlege ? :-}
>mfG
>K.R.





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