Re: Frage bzgl. SO KFZ ueber 2,8t und Sitzplaetze
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Geschrieben von Chris am 07. November 2004 19:40:18:
Als Antwort auf: Re: Frage bzgl. SO KFZ ueber 2,8t und Sitzplaetze geschrieben von Clemens am 07. November 2004 17:32:48:
> Es ist egal wieviel Sitze das Gewicht ist entscheidend.
Kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt ja auch unter 2,8t zGG die Möglichkeit, als Lkw anzumelden und zu versteuern. Dann gelten aber strenge Richtlinien bzgl. Sitzplätze hinten, Fenster hinten, Trennwand nach vorne etc.. Es soll ja immer noch LT-Fahrer geben, die nicht aufgelastet haben (btw: 10 Kilo sind Firlefanz, meistens gehen 3,0t +- 100kg je nach Federausführung, somit ist man rein rechtlich nicht so schnell überladen).
Über 2,8t war bisher der Fahrzeugtyp und damit die Ausstattung egal. Das wird jetzt geändert wegen der vielen Kurzglieder, die alle einen dicken Geländewagen fahren "müssen" aber nicht die angemessenen Steuern dafür zahlen wollen (der geringe Anteil derer, die solch ein Fahrzeug tatsächlich regelmäßig für's Gelände nutzen oder beruflich brauchen fühle sich damit bitte nicht gemeint). Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung bleiben wohl weiterhin als solche besteuert. Fahrzeuge mit Pkw-Zulassung (Zusatz "entspricht techn. einem Kombinationskraftwagen" o.Ä.) über 2,8t müssen dann in den sauren Apfel beissen und wieder Hubraumsteuer zahlen. Was mit So-Kfz Wohmmobil über 2,8t passiert ist noch nicht raus - wir hoffen alle auf die Ausnahmeregelung und Besteuerung wie bisher auch...
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