Re: TÜV


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Geschrieben von BaPi am 29. September 2004 08:04:40:

Als Antwort auf: TÜV geschrieben von Benny am 28. September 2004 22:49:13:

Hallo,

>Ich hab gehört, das man die alten Ausbauten mit 2Punktgurten nur bis Bj 92 verbauen darf,wegen TÜV vollabnahme. Ist das richtig, oder kann ich den Ausbau und das Dach auch bei nem 95er Bj verbauen?

Was man halt so hört ;-)

Für die Umschreibung eines Autos auf "So.Kfz. Wohnmobil" musst Du bestimmte Mindestanforderungen erfüllen (siehe Links unter FAQ "Ausführliche TÜV..."). Beim Einbau einer WoWo-Ausstattung, wie Du sie beschreibst, sollte es kein Problem sein, diese Auflagen zu erfüllen. Was die Sache mit dem Baujahr angeht, so betrifft das einzig Sitze oder Sitzbänke, die IN Fahrtrichtung angeordnet sind. Dazu müssen ab EZ 1.1.92 "geprüfte Rückhaltesysteme" verwendet werden. Das sind entweder Original-Gurtsysteme (die Du aber im Kastenwagen nicht finden wirst) oder Schienen-/Sitz-Systeme aus dem Zubehörhandel (a la Reimo - aufwändig und teuer). Für Sitzanordnungen GEGEN die Fahrtrichtung oder QUER DAZU gilt diese Vorschrift aber nicht. Es kommt also auf den Grundriss Deiner Ausbauvariante an. Im schlimmsten Fall darfst Du im Wohnbereich keine Personen befördern und musst Dich mit den drei Sitzen im Fahrerhaus begnügen ;-). So oder so - Du solltest Deine Pläne einfach mal mit jemandem beim TÜV besprechen und ausloten, was da geht. Mit den Leuten kann man meistens ganz vernünftig reden. Bei positivem Bescheid lass' Dir das bestätigen und schon kannst Du loslegen.

Das Baujahr spielt bei der übrigen Ausstattung (Dach, Möbel, Fenster, Gas- und Elektroanlage) überhaupt keine Rolle.

Gruß aus Frankfurt

BaPi







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