Bewrtungslöschung mit richterlicher Anordnung möglich :-O


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Geschrieben von Uwe aus Hamm am 27. April 2005 21:08:00:

Als Antwort auf: Live aus ebay-country: Rache-Negativ-Bewertungen und "privat" Bewertungsprofile geschrieben von Chris am 27. April 2005 20:44:01:

Ja, hatte ich auch neulich mit einem anderen Verkäufer,
die Ware war einfach bescheiden, wegen der schnellen Abwicklung habe ich mich trotzdem zum "neutral" durchgerungen, und dafür als dankeschön ein "Rache-Negativ" abgestaubt...
Ebay bietet ja in solchen Fällen grosszügig die Löschung der Rache-Bewertung an, nach vielen Computer-antworten mailte mir ein Mitarbeiter von ebay dann, das die Löschung nur mit einer richterlichen Anordnung erfolgen könne.....

..hätte mich fast totgelacht, wenn ich nicht vor lauter Ärger schon am dicken Hals erstickt wäre.....

sch... ebay in Sachen Bewertung,
aber drauf verzichten möcht ich natürlich dennoch nicht.

viele Gruesse

Uwe




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