Luftstandheizung und EG-Richtlinie - wie funktioniert's jetzt?


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Geschrieben von Chris am 03. November 2004 09:55:22:

Also, nach neuem Recht muß also meine Eberspächer dieser neuen Richtlinie entsprechen, unabhängig vom Alter der Brennkammer. Was heißt das nun für den nachträglichen Einbau? Muß nun für die Eintragung der Heizung eine Druck-, eine Abgas- und eine Temperaturprüfung durchgeführt werden?
Werde mich mal an den TÜV wenden, wie das gehandhabt wird...




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