Re: Verkäufer hat gelogen......Womo doch feucht !!!
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Geschrieben von mambo am 24. April 2005 22:57:55:
Als Antwort auf: Verkäufer hat gelogen......Womo doch feucht !!! geschrieben von Kerli am 24. April 2005 16:52:12:
>Hallo Leute,
>ein guter Bekannter von mir hat sich gestern ein gebrauchtes Alkoven-Wohnmobil ( Bj. 1993 ) von Privat gekauft. Bei der Probefahrt und Besichtigung wurde nichts negatives festgestellt. Laut Aussage des Verkäufers ist das Mobil auch absolut dicht und trocken. Angeblich wurde vor einigen Wochen sogar bei einem Fachhändler eine Dichtigkeitsprüfung gemacht ( Nachweise oder Unterlagen lagen allerdings nicht vor ! )
>Leider hat mein Bekannter kein sogenanntes Feuchtigkeitsmeßgerät bei der Besichtigung des Mobils benutzt. Ihr könnt euch sicherlich denken, wie die Geschichte jetzt weiter geht......
>Heute, gut gelaunt und voller Tatendrang, wollte mein Bekannter mit seiner Frau die "neue Ferienwohnung" einmal richtig durchwischen und sauber machen usw. ! Dabei mußte er leider erschrocken feststellen, das im Bereich des Alkovens ein paar Stellen richtig durchweicht und wohl verfault sind ! Natürlich wurde sofort der Vorbesitzer ( Verkäufer ) angerufen und mein Bekannter beschwerte sich darüber, das er diese Sache beim Kauf nicht erwähnt hatte, sondern sogar noch behauptet hatte, das Wohnmobil sei absolut dicht und trocken und somit ohne Feuchtigkeitsschäden !!!
>Jetzt möchte mein Bekannter natürlich sofort sein Geld zurück und dem unehrlichen Verkäufer das "feuchte" Wohnmobil wieder vor die Haustür stellen. Dieser sagte aber: Gekauft ist gekauft, wie gesehen. Keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Rücknahme des Mobils. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht, fertig. Ich nehme das Womo nicht zurück und Geld gibt es auch nicht zurück !
>Mein Bekannter ist natürlich jetzt total fertig.....
>Was kann er nun noch machen ?
>Klar, er hat bei der Mobil-Besichtigung diese feuchten Stellen im Alkoven wohl übersehen, sein eigener Fehler.
>Auf der anderen Seite hat der Verkäufer aber immer wieder gesagt ( vor Zeugen ! ), dass das Wohnmobil absolut dicht und trocken ist !
>Nennt man das nicht arglistige Täuschung oder so ?
>Mein Bekannter ist im ADAC-Rechtsschutz......nützt ihm das etwas ?
>Noch etwas vielleicht nicht unwichtiges:
>Das Womo ist noch auf den Vorbesitzer ( Verkäufer ) zugelassen !!!
>So Leute, wer weiß Rat oder hat einen ähnlichen Fall ( leider ) erleben dürfen ?
>Bitte um schnelle Infos wenn möglich !
>Vielen vielen Dank vorab
>Mit Gruß
>Kerli
Hallo Kerli,
Hier ein paar Info`s
Der ADAC Rechtschutz sollte dafür ausreichend sein.
Wenn die feuchten Stellen schon nach dem Wegräumen von Matratzen und Vorhängen usw. zu sehen sind sollte der Verkäufer es auch gewusst haben.
Demnach ist das ganz Klar arglistige Täuschung und wenn man dem Verkäufer diese entsprechend nachweisst kann man bis zu 10 Jahre seinen Kaufpreis zurückfordern. Und das schöne ist das in diesem Fall kein Nutzungsausgleich berechnet wird.Wie ist der Kaufvertrag Formuliert ??
z.B. Gekauft wie besehen ? Das ist heute keinen Pfifferling mehr Wert.
Das neue EU Recht sieht auch Gewärleistung, Rückgabe usw. bei gebrauctwaren vor. Der Verzicht muss durch entsprechenden Zusatz wie er jetzt immer auch bei Ebay usw. zu lesen ist ausdrücklich ausgeschlossen werden. Oder man muss das zu Verkaufende Fahrzeug als Ersatzteilträger deklarieren.Ein Rechtsstreit kann sich ohne Ende in die länge ziehen. Daher würde ich in diesem Fall den Verkäufer nocheinmal Schriftlich und Persönlich mit der Rechtslage konfrontieren und zumindest eine Kaufpreisminderung herausschlagen.
Und wenn dann der Kaufpreis gemindert wurde einen Zusatz zum Kaufvertrag formulieren der die Ansprüche bezüglich dieses Schadens ausschliesst. Bloss nichts Unterschreiben wie : Durch die minderung sind alle weiteren Ansprüche ausgeschlossen. Denn wer weiss was da noch im argen ist.Gruss Mambo
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