Re: so ne Überlegung zur neuen Steuer


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]


Geschrieben von Peter Rupp am 30. Januar 2005 16:02:38:

Als Antwort auf: Re: so ne Überlegung zur neuen Steuer geschrieben von Klaus am 28. Januar 2005 19:15:54:

Wie sieht es denn mit einer Umstellung auf Gas steuermäßig aus?
>Moin ;-)
>>ähmm sorry aber ist das denn jetzt endgültig ?
>Anders herum, es ist noch gar nichts gültig. Fakt ist, das der § 23 Abs 6a StVZO am 30.04.2005 entfällt und damit die Besteuerungsgrundlage für die sog. Kombinationskraftwagen. Aufgrund der Tatsache, dass Wohnmobile formal zur Personenbeförderung dienen und die deutschen Hersteller in den 90er Jahren auch eine Typzulassung als M1 (PKW)-Fahrzeuge haben wollten (weil es keine Nutzfahrzeuge sind und 'Wohnmobile' nicht einheitlich definiert in der EU sind), droht allerdings auch die diese Sonder-Kfz Ungemach, denn die Fiskalritter haben sich bei der Einstufung in der Kfz-Steuer von demselben Grundsatz mit den 2800kg leiten lassen. Was zulassungsrechtlich in den Papieren steht, muss die sowieso nicht interessieren (Rechtsprechung des BFH), nur am Gewicht kommen sie nicht vorbei.
>Was nun wird, ist offen. Einen grossen Lobbyistenaufmarsch der Hersteller scheint es nicht zu geben, weil man auch selbst nicht weiss, wohin die Reise geht und bei einem EURO2-Neufahrzeug hält sich der Mehraufwand - besonders im Vergleich zum Kaufpreis des Neufahrzeugs - auch noch in Grenzen.
>Beispiel, wie es aussehen könnte:
>2.5l EURO2-Turbodiesel, 3500kg,
>alt 210 EUR nach Gewicht, neu 401 EUR nach Hubraum
>2.4l EURO1-Diesel, 3500kg
>alt 210 EUR nach Gewicht, neu 656 EUR nach Hubraum
>2.4l Diesel, Fahrzulassung bei Ozon-Alarm, 3500kg
>alt 210 EUR nach Gewicht, neu 798 EUR nach Hubraum
>2.4l Diesel, ohne Schadstoffnormerfüllung, 3500kg
>alt 210 EUR nach Gewicht, neu 901 EUR nach Hubraum
>(EURO2-Diesel wird man allenfalls im LT2 finden)
>Aber, nochmal, im Moment gibt es noch keinen Beschluss, allenfalls eine Vorlage einer Länderarbeitsgruppe, und die lautet sinngemäß "Wohnmobile nach Hubraum zu besteuern" und zwar unabhängig vom Gewicht !.
>Die Beschlussvorlage für die Länder, die darüber abstimmen sollen, wird vom Bayerischen Finanzministerium erarbeitet, dort kann man sich mit dem Vorschlag der Arbeitsgruppe nicht so ganz anfreunden, d.h. Bayern befürwortet derzeit eine Hubraumbesteuerung bis 3500kg und darüber weiterhin nach Gewicht.
>Die Länder müssen also erstmal etwas zum Abstimmen haben, sich dann einigen und dann muss das noch in Paragraphen gegossen werden, bis zum 1.5. wird's da schon etwas eng, aber der Antrag an den Bundesrat zur Aufhebung der o.g. Rechtsvorschrift kam ja 2004 auch noch kurz vor der Sommerpause ...
>mfG
>K.R.





Antworten:


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]