Re: Brennkammer-Austauschpflicht für Kraftstoff-Standheizungen
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Geschrieben von Kai R. am 23. März 2005 15:18:28:
Als Antwort auf: Brennkammer-Austauschpflicht für Kraftstoff-Standheizungen geschrieben von PeterD am 23. März 2005 09:12:45:
Hallo,
da gibt es kein ja oder nein. Strenggenommen gilt der Wegfall wohl nur für neue Heizungen. Aber auch die TÜVS blicken da nicht durch. Mit dem Schreiben von Eberspächer kann man bei manchen etwas ausrichten. Ich schicke es Dir noch einmal per Mail.
Die Investition von 80.- Euro in einen CO-Warner solltest Du aber nicht scheuen.
Viele Grüße
Kai
- Re: Brennkammer-Austauschpflicht für Kraftstoff-Standheizungen PeterD 24.3.2005 10:23 (0)
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