Re: Saisonkennzeichen, Saisonsteuer?


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Geschrieben von katharer am 08. März 2005 18:20:53:

Als Antwort auf: Saisonkennzeichen, Saisonsteuer? geschrieben von wolfgang am 08. März 2005 18:09:38:


hallo wolfgang -

mit einem saisonkennzeichen hast du steuern für den zeitraum zu zahlen, was das kennzeichen die zulassung ausweist. beispiel: du willst eine zulassung jährlich z.b. vom 1. mai bis 31. oktober, dann zeigt dein kennzeichen am rand die zifferkombination 05 - 10. bedeutet, das dein lt dann in der zeit zw. 1. mai bis ende oktober zugelassen ist. für diese zeit werden kfz-steuern erhoben und versicherungsbeiträge von dir erhoben. in diesem fall wären es für ein halbes jahr die beiträge zur kfz steuer 50% des jahresbeitrags und versicherung ca. 50% der jahresprämie.
du musst nicht erneut ab- oder anmelden. aber fahrten ausserhalb der von dir beantragten zeit werden als steuerhinterziehung sowie fahren ohne versicherungsschutz geahndet!

gruss

katharer


>Moin,
>mein Versicherungsvertreter(auch LT-Fahrer) hat mich mit der Aussage konfrontiert, dass wohl demnächst 700 Euro KFZ-Steuer fällig werden(muß nur noch durch den Bundesrat).Habe Diskussionen im Forum zu diesem Thema auch gelesen. Da ich meinen LT28 nur für Urlaubsfahrten im Sommer nutze, stellt sich jetz die Frage, ob ich mit einem Saisonkennzeichen gleichzeitig auch anteilmäßig Steuern zahle. Wenn ja, wie hoch sind die Nebenkosten (Ab-Wiederanmeldung ect.)?
>Grüße aus Essen
>Wolfgang





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