Re: rettungswagen zulassung
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Geschrieben von narrenkanzler am 29. September 2004 22:17:11:
Als Antwort auf: rettungswagen zulassung geschrieben von willi.z am 29. September 2004 21:12:07:
Also hier meine ich auch was zu wissen (besser- ich vermute)und das geht so:
Die Zulassungsstelle wird das Fahrzeug gar nicht mehr als Rettungsfahrzeug zulassen sondern nur so, wie es entsprechend aus dem KFZ-Brief hervorgeht.
Sehr wahrscheinlich mußt Du deshalb vorher zum TÜV und die Fahrzeugart neu bestimmen lassen. Dazu müssen ggf. die blauen Rundumleuchten, Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift, fluoreszierende oder retroreflektierende Folien, Rot-Kreuz-Leuchte, horizontal umlaufenden Streifen in leuchtrot etc. entfernt oder ggf. abgedeckt werden.
Mit Versicherungsdoppelkarte kannst Du auch ohne Kennzeichen in Deinem Zulassungsbezirk zu diesem Zweck zum TÜV fahren.(lieber vorher nochmal anrufen beim TÜV)Jemand der es besser weiß?
Gruß, D.a.D.
- Re: rettungswagen zulassung n 29.9.2004 22:32 (0)
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