Re: Steuerwucher


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Geschrieben von Robert (G'zell) am 12. April 2005 16:29:05:

Als Antwort auf: Re: Steuerwucher geschrieben von Klaus am 12. April 2005 12:17:15:

>Moin ;-)
>> Nicht mal was von "vorläufig" oder "unter Vorbehalt" ist darauf zu lesen.
>Warum auch ?
>Die Änderung in der StVZO wird erst zum 1. Mai 2005 rechtswirksam, insoweit ist die Festsetzung heute geltendes Recht. Ab dem 1. Mai müssten die FA dann eigenständig neu festsetzen (oder zur nächsten Beitragshauptfälligkeit nachholen, letzteres ist Usus, bei dieser recht teuren Änderung aber etwas Konflikt-beladen).
>mfG
>K.R.

Du willst damit sagen, dass mein neuer Bescheid vom 28.04 bis 30.04.05 gilt und das FA mir ab 01.05.05 einen Neuen "unter Vorbehalt" ausstellen wird?

Gruß, Robert





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