Re: Ich sehe das Problem nicht


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Geschrieben von Kai R. am 25. August 2004 11:34:24:

Als Antwort auf: Re: Auflastungen über 3.5t geschrieben von Klaus am 23. August 2004 12:14:45:

Hallo,

bei einem Fahrzeug älter als 2000 würde bei einer Auflastung auch der Rechtsstand des Baujahres zugrunde gelegt werden, d.h. keine ABS-Pflicht.

Die anderen Sachen (Streckenmaut, Tempolimit) bleiben natürlich.

Ich persönlich bin gespannt wie sich das Thema im Zusammenhang mit der Gewichtsbesteuerung von Wohnmobilen weiter entwickelt und ob ich dann meine LT35E auf 3,6to auflasten muss.

Viele Grüße

Kai




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