Re: selbstverständlich nicht ...
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Geschrieben von Kai R. am 01. April 2005 15:51:53:
Als Antwort auf: APRILSCHERZ geschrieben von DOM am 01. April 2005 15:44:28:
im Gegenteil: Kosten für den LT werden künftig bei der Steuer in voller Höhe als "aussergewöhnliche Belastung" absetzbar. Ob Du einen kranken Großvater pflegst oder einen kranken LT ist ja auch im Ergebnis ziemlich ähnlich, oder?
Grüße
Kai
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