Re: Steuer für softgeregelten G1 -andere Idee-VieleFragen...


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Geschrieben von Klaus am 31. Januar 2005 07:22:10:

Als Antwort auf: Re: Steuer für softgeregelten G1 -andere Idee-VieleFragen... geschrieben von holger B am 30. Januar 2005 23:41:09:

Moin ;-)

> mehr als 3500kg auch für einen LT35E nicht (mehr).
> Ja wie -NICHT (MEHR)- Du hätte bei Deinem gekonnt wenn Du es
> vor 19XX gewollt hättest?


Ja. VW hatte unter Auflagen in den 90er Jahren ~ 3.8t gestattet. Ende 2000 wurden neue Gutachten beim TÜV Nord beauftragt und dort taucht der LT35 (weder E noch Z) nicht mehr auf. Die schriftliche Ablehnung einer Anfrage aus 2004 habe ich hier vor mir liegen.

> wobei hier vor Ort auch immer noch jemand T 3 mit 2810kg
> auflastet... (Dummen Baurat finden)

auch dafür gibt es Gutachten, die das unter bestimmten Bedingungen erlauben

> ist das Nicht-WOMO zwischen 2800 und 3500 kg günstiger (3tes Beispiel)

Ja, aber zulassungsrechtlich wird es meistens kein PKW, daran orientiert sich dann die Versicherung, und die ist für Transporter meistens nicht übertrieben günstig.

> Wieso bloß wird der 174PS Touareg trotz 2850kg auch
> noch 5 @ billiger in der Steuer?

Der hat nur EURO3 und bekommt damit in D auf Sicht keine Neuzulassung mehr. Er würde es bei einer Neuvorstellung m.E. schon heute nicht mehr, da der aber schon auf dem Markt ist, gilt eine Übergangsfrist (bis 31.12.2005 ?).

Das war ja auch so ein Knackpunkt, worüber sich manche Leute nicht ganz zu Unrecht aufgeregt haben - ob der Touareg dafür nun das beste Beispiel ist, lass ich mal aussen vor - dass solche Autos aufgrund des Gewichts und der Nicht-PKW-Zulassung sich um solche Bestimmungen herum mogeln.

>Und wie steht der 102 PS LT 2 Missouri da?

Je nach Baujahr, ob eine rückwirkende Umschlüsselung möglich ist, kann ich Dir nicht sagen. Soll heissen, bei der Vorstellung 1996 erfüllten der

2.3l Vierzylinder B die 94/12 EG (EURO2)
2.5l Fünfzylinder SDi die 93/59 EWG (EURO1), wobei die damals noch nicht verbindliche EURO2 für leichte Nutzfahrzeuge angeblich erreicht werden sollte

2.5l Fünfzylinder TDi die 93/59 EWG (EURO1)

Anfang 1999 sah es dann so aus:

2.3l Benziner 96/69 EG I
2.5l SDi 96/69 EG III
2.5l TDi (66 und 80kW) 96/69 EG I und EG III (je nach Zulassung)
2.8l TDi 96/1 EG

(alles EURO2)

mfG
K.R.




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