Re: eintrag sitzplätze in längsrichtung
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Geschrieben von Matthias aus Aachen am 25. Januar 2005 23:00:32:
Als Antwort auf: Re: eintrag sitzplätze in längsrichtung geschrieben von Harry (LT_Harry) am 25. Januar 2005 20:24:01:
Hallo Leute, ist ne interessante Diskussion, aber fangen wir mal vorne an.
Was ist ein Sitz in Längsrichtung? Nach meinem Dafürhalten doch eine Sitzposition quer zur Fahrtrichtung und hier liegt des Pudels Kern.
Die schon erwähnte Vorschrift besagt für Sitzposition in Fahrtrichtung ganz eindeutig, dass in jedem Fall Sicherheitgurte angebracht sein müssen, nur deren Befestigung wurde Abhängig vom Datum der Erstzulassung geändert,(bis 31.12.91 dürfen die Gurte an geeigneten Befestigungspunkten montiert werden, bei neueren Fahrzeugen dürfen nur noch geprüfte (Crashtest) Punkte benutzt werden). Für die Sitzposition quer zur Fahrtrichtung hat sich hingegen nichts geändert, hier kann nach wie vor jede zur Rückhaltung geeignete Maßnahme ergriffen werden.
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