Re: Forntbürgel - eintragen - ABE


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Geschrieben von Martin aus Pirna am 21. Februar 2005 19:13:02:

Als Antwort auf: Re: Forntbürgel - eintragen - ABE geschrieben von diter am 21. Februar 2005 15:36:48:

>das wird aber sehr schwer meiner meinung nach weil dise dinnge seit disem jahr ferboten sind, und nicht mehr angebracht werden dürfen, meine kentnis nach .


>Aber wenn du einfach vier schrauben nimst, und es dan vor dem tüf einfach ab nehmen.


üääähhhmmmm.....
Aua, das tat weh!

*Kopfgreif* über so einen Schwachsinn.

Denk mal nach: Du und Dein LT, Ihr Beide hab einen Unfall mit 'nem Radfahrer. Ihr Beide seid gar nicht schuld, daß da grad dieser dämliche besoffene hirnamputierte Radfahrer vor dem LT verblutet, denn der kam ja von links und ohne Licht und Du bist statt erlaubten 50 nur nachweisbare 30 gefahren. Bis dahin ganz gut.
Aber:
Du hast dieses nicht eingetragene Teil aus Metall vorne am LT, für dessen Verwendungszweck Dir auf die Schnelle bei der Vernehmung gar nichts einfallen will.
Und damit bist Du der Arsch, so derb das auch klingt.
Hast Du das Metallteil eintragen lassen, ist der Radfahrer derselbige.
Nix von wegen..."wieder abschrauben" und mal eben schnell zum TÜV. Entweder-Oder! In diesem Falle würde ich mich mit den Gesetzeshütern nun wirklich nicht anlegen!

Ansonsten bin ich- wie viele hier- weder gegen noch für die Dinger. An unserem alten Bus war auch einer dran. Un-eingetragen. Aber das war letztes Jahr ;-)

mfG Martin und Ulrike a.d.s.E.




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