Re: 900.- Euro verschärfte Warnung - es sieht nicht gut aus
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Geschrieben von katy-online am 02. Februar 2005 22:11:03:
Als Antwort auf: 900.- Euro verschärfte Warnung - es sieht nicht gut aus geschrieben von Kai R. am 02. Februar 2005 11:35:28:
Hallo,
folgenden Text habe ich bei promobil gefunden. Danach sind nur Fahrzeuge mit dem Eintrag Pkw oder Komb.fahrzeug betroffen, nicht jedoch solche mit dem Eintrag So.Kfz Wohnmobil. Was stimmt denn nu?
Gruß,
Michael
Service und Ratgeber - 23.12.2004 Heft: Januar 2005
Vorsicht, Steuerfalle: Änderung bei der Kfz-Steuer.
Im Sog der Neuregelungen für Geländewagen: Für die Fahrer von Campingbussen kann die Kfz-Steuer ab April 2005 deutlich steigen.
Kein Aprilscherz: Zum 1. April 2005 soll die Gewichtsbesteuerung für alle Pkw abgeschafft werden. Mit dieser Neuregelung will der Gesetzgeber vor allem schwere Geländewagen den gewöhnlichen Pkw gleichstellen, die nach Hubraum und Schadstoffemission besteuert werden. Indessen betrifft die Änderung auch alle Campingbusse oberhalb 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit dem Eintrag „Pkw“ in den Papieren. Diese Modelle konnten bisher nach Gewicht versteuert werden. Populäre Beipiele: VW Multivan und California. Viele Fahrzeugbesitzer haben diese Modelle sogar nachträglich auf über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht aufgelastet, um in den Genuss der Gewichtsbesteuerung zu kommen. Damit soll bald Schluss sein. Dann erhöht sich beispielsweise für neuere VW-Modelle mit 2,5-Liter-TDI die jährliche Steuer von 172 Euro auf gut 400 Euro. Bei weniger schadstoffarmen Modellen kann der Aufschlag von April 2005 an sogar noch deutlich höher ausfallen. Einziger Ausweg: die Zulassung als „So. Kfz Wohnmobil“. Mit diesem Eintrag im Fahrzeugschein bleibt bei der Steuer alles wie gehabt. Ob aus einem als „Pkw“ zugelassenen Campingbus problemlos ein „Wohnmobil“ wird, hängt vom Ermessen des TÜV- oder Dekra-Prüfers ab. Im Normalfall werden dafür (umbaubare) Liegefläche, Tisch, Stauräume und eine feste Kochgelegenheit verlangt, darüber hinaus ein insgesamt wohnlicher Eindruck. Bei einem Multivan kann zum Beispiel der Einbau eines Küchenmoduls notwendig sein. Vor etwaigen Umbauarbeiten sollte man die konkreten Voraussetzungen mit der örtlichen Prüfstelle klären. Mit der Einstufung als „So. Kfz Wohnmobil“ ändern sich außerdem die Versicherungstarife. In vielen Fällen kann man durch einen Reisemobiltarif zusätzlich sparen. Nur wer in höchste Schadenfreiheitsklassen eingestuft wird, fährt unter Umständen mit einem „Pkw“ günstiger. Im Zweifel hilft hier eine Anfrage bei der jeweiligen Versicherung.
- Re: 900.- Euro verschärfte Warnung - es sieht nicht gut aus Klaus 03.2.2005 07:17 (0)
- Ich raffs nicht! christosser 02.2.2005 23:03 (1)
- Re: Ich raffs nicht! Benni 03.2.2005 07:35 (0)
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