Re: Steuerwucher


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Geschrieben von Dieselklaus am 12. April 2005 13:40:12:

Als Antwort auf: Re: Steuerwucher geschrieben von Rober (G'zell) am 12. April 2005 09:08:24:

Hierzu eine Antwort des ADAC auf meine Anfrage zu der geplanten Änderungen:

vielen Dank für Ihre mail, die zur weiteren Bearbeitung an die
Juristische Zentrale übermittelt wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.
Durch eine Entscheidung des Bundesrates am 24. September 2004, § 23
Abs. 6a StVZO aufzuheben, ist der Weg frei gemacht worden für Erhöhungen der
Kfz-Steuer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG)
von mehr als 2,8 t. Betroffen sind neben schweren Geländewagen, wie z. B. VW
Tuareg, Porsche Cayenne, Mercedes ML und G, Range Rover, Nissan Patrol, Mitsubishi Pajero, Toyota Land Cruiser, auch Kleinbusse und Vans, wie z.
B.der VW Bus T4, der Kia Carnival sowie Wohnmobile.

Zur Zeit ist jedoch immer noch offen, wie die Neuregelungen bei der Kfz-Steuer derartiger Fahrzeuge aussehen werden. Ein verbindlicher Gesetzentwurf liegt nach Informationen des ADAC noch nicht vor. FürWohnmobile wurden die geplanten Kfz-Steueränderungen zunächst kurzfristig verschoben; hier wird es erst Ende Mai wieder eine Abstimmung der Bundesländer geben.Was alle anderen betroffenen Kfz über 2,8 t zGG anbelangt, so muss mitÄnderungen zum 1.5.05 gerechnet werden; auch hier kann es jedoch noch durchaus Änderungen bzw. Verschiebungen geben.

Auch weiterhin wird nach Informationen des ADAC die Möglichkeit bestehen bleiben, Geländewagen sowie Kleinbusse/Vans auf ein zulässiges Gesamtgewicht
von mehr als 2,8 t zGG aufzulasten, einen entsprechenden Umbau mit Reduzierung auf maximal 2 Sitzplätze vorzunehmen und das Kfz als "LKW" eintragen zu lassen, um auch zukünftig der Gewichtsbesteuerung zu unterliegen. Verbleibt es dagegen bei der Eintragung "PKW", muss damit gerechnet werden, dass in Zukunft bei Kfz über 2,8 t zGG, die hubraum-und schadstoffbezogene Kfz-Steuer zum Ansatz kommt.

Der ADAC setzt sich in diesem Zusammenhang nicht nur für die generelle Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung von Wohnmobilen und Geländewagen von
Kleinunternehmern ein (z. B. Handwerksbetriebe, Land- und Forstwirte)sondern auch für Halter von Kleinbussen/Vans, bei denen die finanzielle und familiäre Situation (z. B. kinderreiche Familien) das Halten eines derartigen Kfz notwendig macht. Auch fordern wir einen Bestandsschutz für bereits zugelassenen Kfz über 2,8 t zGG. Wir haben uns u.a. mit diesen Forderungen an das Bundesministerium der Finanzen und die zuständigen Länderfinanzministerien gewandt, um so möglichst den Entscheidungsprozess zu beeinflussen.

Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir unsere Mitglieder informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Juristische Zentrale - Leitung Interessenvertretung Recht
ADAC e.V.




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