Re: Anhängerbetrieb
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Geschrieben von Mambo am 02. Januar 2005 09:56:45:
Als Antwort auf: Re: Anhängerbetrieb geschrieben von Jörg P. am 02. Januar 2005 08:59:53:
>Moin
>Tja die Geschichte mit dem ABS war mir noch nicht bekannt(warum finde ich eigentlich beim rumgooglen nie solche Seiten?,liegt wahrscheinlich an meiner Abneigung gegen Paragraphen:-)).Aber wie sieht es den mit der 3,5t Grenze nun aus,zählt da beim Gespann das Gesamtgewicht um Fahrtenschreiberpflichtig zu sein?.> Ja! Bei Gewerblicher Nutzung und einem zulässigen Gesamtgewicht des Gespannes >über 3,5 t musst du leider mit Scheibe fahren.
Wenn mein LT kein Fahrtenschreiber hätte,müßte ich den dann nachrüsten?.
> Ja !
Also ich nutze meinen LT gewerblich und plane mir halt demnächst einen Hänger zuzulegen und da habe ich natürlich nicht soooo die Intresse mit Schreiber zu fahren,da baue ich mir lieber einen normalen Tacho ein.
>Jörg aus Wolfsburg
> noch eins ! Egal welches zulässige Gesamtgewicht man erreicht, wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist gilt mit Anhänger Sonntagsfahrverbot !
Gruss Mambo
- Re: Anhängerbetrieb Jörg P. 02.1.2005 17:30 (0)
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