Re: HU/AU 3,5-7,5 to NEU seit 01/2005 - Ja, aber ...


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Geschrieben von Klaus am 29. März 2005 21:14:49:

Als Antwort auf: HU/AU 3,5-7,5 to NEU seit 01/2005 geschrieben von Martin aus Pirna am 29. März 2005 20:55:58:

Moin ;-)

> Wohnmobile zw. 3,5 und 7,5 to müssen seit dem 01.01.2005 nur noch aller 2
> Jahre zur HU, ebensolange gültig ist auch die AU.

[...]

>Hat das schon mal einer (außer mir) gehört?

Tja, das ist man so eine Sache ...

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Anlage VIII Abs. 2.1.6 zu § 29 Abs. 1-4 und 9-10 StVZO

Wohnmobile:

2.1.6.1 mit einer zulässigen Gesamtmasse <= 3,5 t
2.1.6.1.1 bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung = 36 Monate
2.1.6.1.2 für die weiteren Hauptuntersuchungen = Monate

2.1.6.2 mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t <= 7,5 t
2.1.6.2.1 bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten = 24 Monate
2.1.6.2.2 für die weiteren Hauptuntersuchungen = 12 Monate

2.1.6.3 mit einer zulässigen Gesamtmasse > 7,5 t = 12 Monate

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Bleib' zuhause und gönn' Dir ein Bier :-}

mfG
K.R.




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