Re: Heizungs-Brennerkammer erneuern fürn TÜV ?


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Geschrieben von Klaus am 01. November 2004 14:14:44:

Als Antwort auf: Re: Heizungs-Brennerkammer erneuern fürn TÜV ? Ja bei Diesel-Luftheizungen! geschrieben von Olaf aus dem Frankenland am 01. November 2004 13:58:38:

Moin ;-)

>Diese Regelung gilt soweit mir bekannt nur für TRUMA-Gas-Heizungen

Das stimmt, aber nicht "nur".

Diese "Austauschrichtlinie" (eine Anlage zur StVZO) wurde nicht in EU-Recht übernommen und wäre demnach seit etwa 2003 vom Tisch, das müsste der TÜV auch wissen. Der Hersteller Eberspächer wollte aber eine Herstellervorschrift davon machen, womit die Betriebszulassung ohne Austausch dann über die Schiene erlöschen sollte.

mfG
K.R.





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