Re: Verkäufer hat gelogen......Womo doch feucht !!!
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Geschrieben von Kai R. am 24. April 2005 18:40:05:
Als Antwort auf: Verkäufer hat gelogen......Womo doch feucht !!! geschrieben von Kerli am 24. April 2005 16:52:12:
Hallo,
wenn er gesagt hat, daß das WoMo dicht ist, und ihr das WoMo auf diese Aussage hin gekauft habt, dann ist das eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn Du das beweisen kannst wg. Zeugen (sollten keine engen Verwandten sein), umso besser.
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft berechtigt nach BGB zur Wandelung oder Minderung. Egal ob der Verkäufer davon gewusst hat. Da hat der Verkäufer schlechte Karten. Also ab zum Anwalt.
Überlege Dir aber, ob eine Reparatur mit entsprechender Minderung des Kaufpreises nicht die bessere Alternative ist. Sonst muss das WoMo nämlich stehen bleiben, bis der Rechtsstreit ausgestanden ist. Solange ist dann auch das Geld gebunden. Und das kann 1-2 Jahre dauern.
Grüße
Kai
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