Musterbrief gegen LT-KFZ-Steuer; Auszug aus: www.Mobiletouren.de


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Geschrieben von gr am 21. Januar 2005 14:36:17:

Hallo,
ich habe den Beitrag von
Werner am 20. Januar 2005 16:42:21 gelesen:

>Hallo zusammen,
>Schaut mal rein, es lohnt sich.
>www.Mobiletouren.de
>Gruß von Werner

Hier ist erst der Hintergrund und am Ende der vorgeschlagene Musterbrief.

Kraftfahrzeugsteuer für Reisemobile über 2,8 t wird ab 1. Mai 2005 drastisch erhöht?
Voll erwischt
So schreibt Chefredakteur Frank Böttger in seinem Editorial der REISEMOBIL INTERNATIONAL Heft Februar 2005
Das bayrische Staatsministerium betreibt derzeit federführend die Erhöhung der Kfz-Steuer für Reisemobile. Ein Gesetzesentwurf soll bereits vorliegen. Insbesondere ältere Reisemobile würden dann extrem belastet, bis zu 1.050 € jährlich wären für einen 2,8 Liter-Motor möglich!
Ein Fiat Ducato mit 3,5 t und der Abgasnorm II kostet derzeit 210 € Steuer, demnächst könnten 449 € anfallen, also 239 € mehr als bisher.
Hintergrund ist eine Anpassung an das EG-Recht. Der Bundesrat hat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, hier wurden die Bestimmungen für Kombinationsfahrzeuge über 2,8 t geändert und steuerliche Privilegien für schwere Geländewagen aufgehoben. Diese Fahrzeuge gehören zulassungsrechtlich zu den M1-Fahrzeugen, geeignet für den Transport von Menschen und Gütern. Problematisch ist, Reisemobile gehören auch in diese Fahrzeugklasse.
Großartige Argumentationen gegen die geplante Änderung sind offensichtlich nicht möglich. Es bleibt die Hoffnung, das eine Besitzstandswahrung für alte Steuerbescheide gewährt wird.
Zur Zeit ist allerdings noch nicht klar, ob alle parlamentarische Hürden genommen werden.
Frank Böttger ruft dazu auf, Briefe an unsere Bundes- und Landtagsabgeordneten zu schrieben, in denen wir klarmachen, dass über 400.000 zugelassene Reisemobile so rund eine Million Wähler bedeuten. MobileTouren hat einen Musterbrief entworfen.
Ein ausführlicher Bericht ist in der REISEMOBIL INTERNATIONAL Heft 02/2005 zu lesen.

In dem folgenden Mail wird der rechtliche Hintergrund erläutert:

STAATSMINISTERIUM
DER FINANZEN
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN
Postfach 100 948 • 01076 Dresden
Dienstgebäude:
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Telefax: 0351 5644309
E-Mail: post@smf.sachsen.de
Internet: http://www.smf.sachsen.de
Sondertelefon 0351 8022815
Bearbeiter: post@smf.sachsen.de Hr. Klar
Aktenzeichen: (Bei Antwort angeben) 19. Januar 2005 4353 35-S 6114-10/27-3281 Kraftfahrzeugsteuer
Sehr geehrter Herr B…., für Ihre E-Mail vom 15.01.2005, welche mir zur Beantwortung zugeleitet wurde, bedanke ich mich. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Artikel 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 02.11.2004 sieht eine Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 01.05.2005 vor. Aufgrund dieser Rechtsänderung entfällt die verkehrsrechtliche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“. Daraus ergeben sich unmittelbare kraftfahrzeugsteuerliche Auswirkungen insbesondere für Geländewagen, Großraum-Limousinen, Kleinbusse, Wohnmobile und sog. Büro- und Konferenzmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t. Diese Fahrzeuge werden bisher auf der Grundlage des ab 01.05.2005 entfallenden § 23 Abs. 6a StVZO und der daraus resultierenden höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung als der Gewichtsbesteuerung unterliegende „andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Für diese steuerliche Sachbehandlung entfällt somit ab 01.05.2005 die Rechtsgrundlage.
Über die konkrete Ausgestaltung der Besteuerung u. a. auch für die Wohnmobile über 2,8 t Gesamtgewicht wird derzeit auf Bund-Länder-Ebene diskutiert.
Mit freundlichen Grüßen Gierl
Ministerialrat
Dieses Schreiben wird per E-Mail versandt. Daher trägt es keine Unterschrift. Der Absender ist über die E-Mail-Nachricht erkennbar


MUSTERBRIEF
An den/die Bundes- / Landtagsabgeordnete/n ....
Kfz-Steuer für Reisemobile
Sehr geehrte/r .. ,
mit großer Befremdung habe ich gelesen, dass geplant wird Reisemobile mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht deutlich höher zu Besteuern.
Reisemobilfahrer zahlen bereits erhebliche Mineralölsteuer, geben ihr Geld in den Städten und Gemeinden aus, was diesen wiederum wirtschaftlich zugute kommt.
Die geplante Besteuerung stellt daher eine nicht zu rechtfertigende Mehrbelastung dar.
Bedenken Sie, dass die ca. 400.000 in Deutschland zugelassene Reisemobile so rund eine Million Wähler repräsentieren.
Bitte setzen Sie sich eindringlich dafür ein, dass die geplante Änderung nicht umgesetzt wird.
Mit freundlichen Grüßen

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