Re: Auslandszulassung mit 2 wohnsitzen - ferien auf dem bauernhof
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Geschrieben von 0lli am 29. Januar 2005 14:11:15:
Als Antwort auf: Re: Auslandszulassung geschrieben von Klaus am 29. Januar 2005 11:49:02:
also ich meine natuerlich zwei wohnsitze. das ist m.E. erlaubt. d.h. einen in D und einen im urlaubsland (z.b. bei einem bauern der "LT-camping a la ferme" bietet).
LT im urlaubsland zulassen und zur vermeidung von "rueckgriffen"
mit dem LT nicht mehr nach D fahren, sondern mit einem zweit-FZ von D ins urlaubsland an/abreisen.die gesparten 900 euro kfz-teuer finanzieren locker die an/abreise.
in diesem fall ist es in laendern der EU (zumindest dort wo es eine KFZ-steuer gibt) vielleicht sogar pflicht, den LT im ausland zuzulassen, genauso wie es D umgekehrt fordert.
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