Re: LT-Unterschiede
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Geschrieben von Klaus am 09. März 2005 16:45:31:
Als Antwort auf: LT-Unterschiede geschrieben von andi am 09. März 2005 16:01:43:
Moin ;-)
>Wie sind die Unterschiede in der Zulassung (Steuer) von womo's und ellis ?
Status Quo:
Über 2.8t Gesamtgewicht ist die Besteuerung identisch.
Was kommt:
ist offen, durch Entfall des § 23 Abs 6irgendwas StVZO zum 1.5. besteht da Diskussions- und Handlungsbedarf, es gab Ende 2004 eine Länderarbeitsgruppe zu dem Thema, die vier Vorschläge erarbeitet hat, bei denen sich zwei Favoriten heraus zu bilden scheinen ("WoMo's unabhängig vom Gesicht immer nach Hubraum, da Fahrzeug zur Personenbeförderung" oder "WoMo's bis 3.5t nach Hubraum, über 3.5t weiterhin nach Gewicht besteuern). Du kannst jetzt alle vorgeblich entscheidenden Leute fragen "was wird" und wirst erleben, dass niemand etwas sagen kann / will / darf.
Die beiden anderen Vorschläge waren m.E. "WoMo's unabhängig vom zul GG immer nach Gewicht besteuern" und "eine eigene Fahrzeuggruppe im KraftStG definieren".
Kfz-Steuer fliesst den Ländern zu, die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, es ist m.E. nicht damit zu rechnen, dass da bis zum 1.5. eine Entscheidung da.
> Welche Unterschiede gibt es da bei den Typen (28, 31,35, bis zu den 50`er).
Also, ich hab' diese Woche noch etwas anderes vor, ich fass mich also mal kurz:
LT28-35E:
Einzelradaufhängung mit Schraubenfedern vorn, Einzelbereifung hinten
Radstände 250mm und 2950mm
Kombi, Kasten, Hochraumkasten, Doppelkabine, PritscheLT35 Z:
wie oben, allerdings mit Zwillingsbereifung an der Hinterachse
LT40 - LT45:
Starrachse an Blattfedern vorn, Zwillingsbereifung hinten
Radstände 2950mm und 3650mm (nur offene Aufbauten)
Kombi, Kasten, Hochraumkasten, Doppelkabine, PritscheLT50 - LT55:
Starrachse an Blattfedern vorn, Zwillingsbereifung hinten
Radstände 2950mm und 3650mm
Doppelkabine, Pritsche
Antriebe:alle in den Baujahren verfügbaren Antriebe für alle Modelle, allerdings nicht zu jeder Zeit (109 PS-Version); kein Benziner für die LT55
Historie:
LT28, 31, 35Z ab 1975
LT40, 45 ab 1978
LT50 ab 1983
LT35E, LT55 ab 1985> Ab wann ist Fahrtenschreiber angesagt.
Öh, ja ...
Da kollidiert die StVZO (§ 57a) mit einigen Sozialvorschriften der EU.
Lies selbst:
VO 3820/85 EWG sowie VO 3821 / 85 EWG
Es stellt grundsätzlich auf die gewerbliche Nutzung ab, die Kontrolle ist bei einem Zug-Gesamtgewicht (inkl. Anhänger) von mehr als 3.5t fällig und unabhängig von der Fahrzeugart (auch PKW mit Anhänger bei gewerbl. Nutzung -> Güterbeförderung).
Und ansonsten gibt's noch so einige Fussangeln beim Sonntagsfahrverbot, das gilt für jeden LKW mit Anhänger, und wenn es der verblechte Post-Polo mit 400kg-Spielzeughänger ist.
mfg
K.R.
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