Re: 900 euro entwarnung


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Geschrieben von Chris am 01. Februar 2005 14:10:12:

Als Antwort auf: 900 euro entwarnung geschrieben von 0lli am 01. Februar 2005 13:18:31:

... das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Auf eine Aussage der Versicherung ist doch noch weniger Verlass als auf eine Aussage vom Ministerium, mal abgesehen davon, daß sich die Länder da eh noch nicht einig sind (außer, daß es vorerst keine Ausnahmeregleung für WoMos geben wird). Die Diskussion ist einfach für die Katz, solange nicht schwarz auf weiß ein neues Gesetz verabschiedet wurde.

Zur Oldtimerzulassung: Möglich für alle Fahrzeuge, die min. 30 Jahre alt sind und im Originalzustand, d.h. Originalmotorisierung, Original-Lackfarbe, Original-Ausbau etc. passend zur damaligen Modellausstattung. Damit fallen alle Selbstausbauten und Motor- Upgrades schon mal raus. Außerdem braucht das Fahrzeug eine Vollabnahme beim TÜV (ist umfassender als nur HU), muß also technisch einwandfrei sein. Des weiteren sollte mindestens noch ein weiteres Fahrzeug auf den Halter zugelassen sein, d.h. man darf nicht als einziges Auto einen Oldtimer haben und diesen als Alltagsauto nutzen, dies ist Bedingung für die günstige Oldtimerversicherung (hat aber meines Wissens nichts mit der Zulassung zu tun).
Für den LT heißt das, daß z.B. unverbastelte 76er Modelle mit Vierzylinder und Originalausbau (z.B. Westfalia) bzw. "natur" (Kasten, Pritsche, Kombi) durchaus ab nächstem Jahr als Oldtimer durchgehen könnten. Liegt natürlich auch im Ermessensspielraum des TÜV-Prüfers.




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