Re: Kfz - Steuern


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Geschrieben von Björn am 16. März 2005 16:17:40:

Als Antwort auf: Re: Kfz - Steuern geschrieben von 0lli am 16. März 2005 13:35:14:

Hi,
meine Zustaimmung hast Du. Auch wenn Du es nicht explizit ansprichst, aber mit Deinem Anstoss der Diskussion um Liberalismus in Deutschland hast Du meiner Ansicht nach den Kern der veränderten Steuergesetzgebung getroffen: Rechtssicherheit.
Entscheidendes Kriterium für den Kauf eines mittel- bis langfristig nutzbaren Gutes sind unter anderem seine Folgekosten. Werden diese von Staatsseite so dramatisch verändert wie in diesem Fall, dann sehe ich ernsthaft die Verfassung gefährdet. Artikel 14 weist zwar auf die Pflichten durch Eigentum hin, bestimmt jedoch auch, daß eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist. Da mit dem Wegfall des §23 KraftStG die Steuerlast für den Einzelnen um bis zu 500%(!!) steigen kann, wird der Wert der entsprechenden Fahrzeuge drastisch einbrechen.
In Deutschland jedoch - und da hast Du ebenfalls Recht - gibt es schon länger keine Rechtssicherheit mehr: Da werden beispielsweise Verträge zur Kranken-, Renten - oder Arbeitslosenversicherung einseitig abgeändert, d.h. im Regelfall werden Leisutngen gekürzt, die Beiträge müssen aber weiterhin gezahlt werden. In der privaten Versicheurngswirtschaft undenkbar. Hier hättest Du ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wie es auch sei, MAsse ist eben nicht nnur in der Physik träge. Und das Bekenntnis zum Liberalismus alleine reicht nicht, man muss schon liberal denken und handeln (MIses).

Björn





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