Re: Kfz-Steuer Antwort v. Finanzministerium
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Geschrieben von Michael aus Waghäusel am 19. Januar 2005 22:55:04:
Als Antwort auf: Kfz-Steuer Antwort v. Finanzministerium geschrieben von Steffen a. L. am 19. Januar 2005 16:19:04:
Diese Fahrzeuge werden bisher auf der Grundlage des ab 01.05.2005 entfallenden § 23 Abs. 6a StVZO und der daraus resultierenden höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung als der Gewichtsbesteuerung unterliegende „andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
??? Pisa ???
Mir ists nicht möglich einen deutschen Satz zu formulieren...Und sowas sitzt am Ruder und steuert BRD...
Müssen denn gerade da Leute sitzen, die absolut keine Ahnung haben (von irgend was)
entzürnt
Michael aus Waghäusel
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