Re: Steuerwucher


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Geschrieben von Klaus am 12. April 2005 12:17:15:

Als Antwort auf: Re: Steuerwucher geschrieben von Rober (G'zell) am 12. April 2005 09:08:24:

Moin ;-)

> Nicht mal was von "vorläufig" oder "unter Vorbehalt" ist darauf zu lesen.

Warum auch ?

Die Änderung in der StVZO wird erst zum 1. Mai 2005 rechtswirksam, insoweit ist die Festsetzung heute geltendes Recht. Ab dem 1. Mai müssten die FA dann eigenständig neu festsetzen (oder zur nächsten Beitragshauptfälligkeit nachholen, letzteres ist Usus, bei dieser recht teuren Änderung aber etwas Konflikt-beladen).

mfG
K.R.




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