Re: Standheizung Kammertausch nach 10 Jahren
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Geschrieben von PeterD am 07. April 2005 09:13:50:
Als Antwort auf: Re: Standheizung Kammertausch nach 10 Jahren geschrieben von Martin aus Hockenheim am 06. April 2005 19:49:09:
OK, kann das jemand mal in 2-3 verständlichen Sätzen zusammenfassen?
Was bedeutet das ganze für alt-Geräte?
Was bedeutet die "Hestellervorschrift zum Austauch nach 10 jahren", wie sie Eberspächer wohl in die technische Dokumentatin mit aufgenommen hat?Ist das alles eine Grauzone, in der man vom Wohlwollen des TÜV-Prüfers abhängig ist?
Gruß
Peter
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