Re: rettungswagen zulassung
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Geschrieben von katharer am 30. September 2004 21:08:24:
Als Antwort auf: rettungswagen zulassung geschrieben von willi.z am 29. September 2004 21:12:07:
moijealso, sondereinrichtungen (blaulicht, martinshorn) müssen entfernt werden. vorher gibt es keine zulassung. das signalstreifen / farben entfernt werden müssen, wurde mir nicht bestätigt (selber mal bei den graukitteln vom tüv nachfragen), ich werde den signalstreifen rundum erst einmal so lassen.
ohne kennzeichen würde ich nirgens im öffentlichen verkehr fahren!
abgemeldet aber mit den zugehörigen kennzeichen kannst du evtl. zum tüv / zulassungstelle fahren, wenn du die deckungskarte dabei hast. dieses wird aber von den behörden regional verschieden gehändelt, also auch beim tüv/zulassungsstelle erfragen, ob du darfst.
in meiner ecke (nordwestlichste ecke deutschlands) ist das wohl möglich, in hamburg dagegen hatte ich erhebliche probleme!mit bestem gruß
katharer
(auch rettungswagen-eigner)
>Hallo ,habe eine frage ,wie macht zulasung stelle mit ehemalige rettungsfahrzeuge wenn ich KfZ anmelden will, Also anders wie viel zeit habe ich zum alles abbauen oder muss ich alles vor demm zulassung abbauen ?????????????? MfG willi.z
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