Re: Überladen


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Geschrieben von Klaus am 01. Mai 2005 10:24:16:

Als Antwort auf: Überladen geschrieben von LT_Harry am 28. April 2005 22:08:44:

Moin ;-)

>VA hat 1520 Kg (1500 Kg im Schein)
>HA hat 1280 Kg. (1680 Kg im Schein)

Tja, ungeschickter Ausbau ;-)

>Ergo ist die VA überladen, ein umladen ist leider technisch nicht möglich.

VW gibt für den LT28 Kombi (281-363 ab Modelljahr 1986) sinnigerweise trotz Standardfederung 1600kg frei (allerdings nicht nachträglich). Ich habe diese Kombination einige Jahre gefahren, es ist ein zweifelhafter Genuss, wenn man ständig auf den Anschlagpuffern hockt.

Technisch ist die geringe Überladung weniger das Problem, verkehrsrechtlich in D eher unkritisch (auch angesichts der Wahrscheinlichkeit, gerade mit diesem Fahrzeug heraus gefischt zu werden), für andere Länder würde ich das nicht unbedingt so unterschreiben wollen.

Bussgeld droht bei Fahrzeugen bis 7,5t ohne Anhänger erst ab 5% Überladung, ab 20% kommen Punkte hinzu, je nach Laune bedeutet das aber nicht, daß man Dich mit den xx% so weiter fahren lässt.

Auch wenn die Teile teuer sind, darf ich mal auf VW's Angebot der verstärkten Schraubenfedern vorn hinweisen. Die nominal damit zulässigen 1650kg vorn (bzw. 3100kg gesamt) sind eine Sache, aber vor allem der Fahrkomfort gewinnt ganz erheblich.

mfG
K.R.




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