Re: Nur Individualklagen machen Sinn!


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Geschrieben von Kai R. am 17. März 2005 08:28:16:

Als Antwort auf: SteuerGERECHTIGKEIT Sammelklage geschrieben von Michael aus Waghäusel am 17. März 2005 00:09:33:

Hallo,

Sammelklagen gibt es meines Wissens in deutschem Recht nicht. Es muss ein individuell geschädigter klagen. Ich habe vor, zumindest eine Deckungsanfrage über meine ADAC-Verkehrsrechtschutzversicherung zu stellen. Es muss aber klar sein, daß das ein Thema ist, was über mehrere Instanzen möglicherweise bis zum Verfassungsgericht geht, da hier so Themen wie "Schutz des Bürgers vor der Willkür des Staates" und "Schutz des Eigentums" auf der Agenda stehen.

Sonstige Aktionen mache ich gerne mit. Ich denke aber, das muss zentral organisiert werden. Vermutlich in Berlin, auch wenn es die Länder sind, die hier in der Verantwortung stehen. KFZ-Steuer ist Ländersteuer.

Viele Grüße

Kai




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