Re: Frage bzgl. SO KFZ ueber 2,8t und Sitzplaetze


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Geschrieben von Karsten aus München am 09. November 2004 17:18:50:

Als Antwort auf: Re: Frage bzgl. SO KFZ ueber 2,8t und Sitzplaetze geschrieben von Harry am 07. November 2004 09:52:37:

Hallo,

bei mir gab's Diskussionen, dass für jeden Sitzplatz (75kg) auch weitere 70 Kg Gepäck berücksichtigt werden müssen, ist das nur in München so oder eine allg. Regel?

Grüsse,

Karsten, der in seinem LT 40 4x4 deshalb nur 2 Sitzpläze eingetragen hat, weil abgelastst auf 3,49t

>>Ausgebaute Kastenwagen sind nicht immer Leichtgewichte und für acht Sitzplätze brauchst Du auch 550-600kg freie Zuladungskapazität bis zum zul. GG.
>>mfG
>>K.R.
>----------------------------------------
>Moin K.R.
>Beispiel:
>"Ich" habe ne Zuladung von 600 Kg.
>600kg : 8 = 75 nach Adam Riese
>das heisst aber nicht daß man generell 8 Personen zuladen darf.
>Meine Oma hat 120 Kg. der Opa 120Kg, ich habe 90 Kg, ,meine 3 Kinder haben zusammen 240 Kg. Meine Schwiegermutter hat 110 Kg.=zusammen 680 Kg.
>Mist jetzt hab ich wohl überladen
>Gruss Harry(ERH)
>PS: Ich glaube jetzt darf ich nicht mehr volltanken :-))





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