Re: wart erstmal ab!
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Geschrieben von Micha R. am 03. März 2005 00:14:03:
Als Antwort auf: Re: wart erstmal ab! geschrieben von Klaus am 02. März 2005 22:50:44:
>Moin ;-)
>> desweiteren bekommt man mit 3500kg 2jahre tüv, darf volle pulle fahren
>> und das ganze sogar noch auch am wochenende mit anhänger und ohne
>> tachoscheibe
>Hm. Bleibt aber ein LKW, oder ?
>Dann ist's nichts mit Wochenende und Anhänger. Das Fahrverbot ist gewichtsunabhängig.
>mfG
>K.R.Stimmt völlig Klaus. Gesetzestext: "LKW mit Anhänger" - da ist es wurscht ob der "LKW" ein Golf und der AH event nur ein 250 KG Hänger ist....sowas unterliegt dem So-Fahrverbot. Dieses hat natürlich (wie alles in D) Ausnahmen....aber da haste keine Chance als Normalo dran zu kommen.
Ein großer Vorteil des Ablastens ist zB der Wechsel von jährlich auf zweijährlichem TüV. Dann die 80 km/h Grenze ist nicht mehr wichtig und viele Überholverbote gelten ab 3,5 tonnen....da ist man auch oft froh wenn man darf was ein 45er eben nicht darf.Grüße
Micha R. (mit abgelastetem 45er - ohne technische Änderung!!!)
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