Re: bauliche Massnahmen
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Geschrieben von BaPi am 01. April 2005 13:57:30:
Als Antwort auf: Re: bauliche Massnahmen geschrieben von Klaus am 01. April 2005 13:00:15:
>Abgesehen von dem Asbestgehalt in manchen Eternitplatten
Selbstverständlich sind nur neue Produkte wie Pelicolor, Isocolor durchgefärbt, Isocolor Natura oder Holzcolor und ähnliche asbestfreie Fassadenplatten zugelassen. Das wird vom TÜV im Rahmen der HU überprüft, die bei potenziellen Steuerprellern ja demnächst jährlich stattfindet ;-)
>besteht die Auflage, daß sich derartige bauliche Veränderungen mit der Statik des Auf- und Anbaus vertragen müssen
Mit liegt als Arbeitsfassung der "Entwurf einer Verordnung zur Änderung der 2. Änderungsverordnung zur Durchführung der Verordnung Nr. 382/05-LT35FXF764 über die Gestaltung und Konstruktion von Wetterschutzeinrichtungen an Sonstigen Kraftfahrzeugen" vor. Danach beschränken sich die Maßnahmen lediglich auf die "der Witterung auf Grund örtlicher und jahreszeitlich bedingter Umstände überwiegend ausgesetzten Fahrzeugbereiche". Verantwortlich für die Festlegung ist er örtliche TÜV, der auf einer Referenzfläche Dein Auto einnordet und Dir die betroffenen Bereiche markiert. Dabei ist es Deinem Ermessen, ob Du im Hochsommer oder Spätherbst beim Inschenör auftauchst und Dir eine Prüfbahn in Nord-Süd, Ost-West, Nord-Nord-Ost oder welcher Richtung auch immer aussuchst.
>- sich dieser Aufbau dann in die im jeweiligen Abstellbereich vorliegenden, überwiegenden oder ortsüblichen Bauformen in Konstruktion und Farbe anpassen muss
Das wird geregelt wie bei der Steuer. Es gelten die Vorschriften des Bundeslandes, in dem das KFZ zum Verkehr zugelassen worden ist. Allerdings liegt es im Ermessen der örtlichen Amtsmacht, ob sie Dir eine Transitgenehmigung erteilt (und es ist auch nicht jedemanns Sache, wenn Dir im tiefsten bayrischen Urwald wegen Deiner Schieferdeckung jeder "Bitte ein Bit" hinterherplärrt).
>Mein Anfrage an Karmann, ob die Holzständerkonstruktion grundsätzlich für eine in Norddeutschland typische Rotklinkerbauweise tragfähig genug ist macht mir dabei im Moment weniger Sorgen,
Die Väter dieser Vorschriften kennen sich gut aus und wissen z.B., dass am Karmann bestimmte Bereiche ohnehin nach einer gewissen Zeit grundlegend zu sanieren sind - und Klinker sind da allemal besser, als der serienmäßige Alu/Plaste-Schund. Dass die Verklinkerung vom Alkoven bisschen auf die Vorderachse geht...
>auch die Sache mit der Reeteindeckung, zu der die Klimaanlage nicht so recht passen will, wird sich finden,Da kann ich Dich beruhigen. Dafür gibt es eine Ausnahmeregelung, weil gemäß Feuerstättenverordnung der Betrieb einer Heizung bei Reet-gedeckten Objekten im Umkreis von 300m nicht zulässig ist. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass der vorgesehene Wohnzweck nur bedingt erreicht wird, wenn Du entweder in der Hütte frieren oder in 300m Entfernung im strömenden Regen neben der Heizung rumsitzen musst.
>damit ich die verschiedenen in Deutschland erforderlichen Umbaumaterialien auch mitführen kann.
Ist nicht nötig - siehe oben. Es reicht, wenn Du die regionaltypische Getränkeausstattung mitführen kannst.
Gruß aus Frankfurt
BaPi
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