Re: Neue Steuer auch bei LKW?


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 21. März 2005 13:52:24:

Als Antwort auf: Neue Steuer auch bei LKW? geschrieben von ASTROBOY am 19. März 2005 15:37:20:

>gilt die kommende steueränderung auch für lkw zulassungen?
>also nicht mehr nach zl g gewicht.
>ich meine ob es als so kfz wohmo oder lkw geschl. kasten unterschiede gibt?
>thanxx
>AB

Also nochmal genauer

Das Steuerrecht teilt die Fahrzeuge in drei Kategorien ein :

PKW , LKW und sonstige Fahrzeuge.

Von der derzeitigen Diskussion sind nur die "sonstigen Fahrzeuge" betroffen.
Für PKW und LKW bleibt alles gleich.

In der Kategorie sonstige Fahrzeuge sind bisher auch Wohnmobile eingestuft ,
soweit sie ein zulässiges Gsammtgewicht von mehr al 2,8to haben.

Für die Bemessung der Steuer gilt folgendes :

''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''

KraftStG § 8 Bemessungsgrundlage


Die Steuer bemisst sich
1.
bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese
Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei
Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach
Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen;
2.
bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und
Geräuschemissionen. Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist bei
Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern
einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern.


''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''

Die Gesätzesänderung , die uns betrifft ,
hebt nun die Kategorie sonstige Fahrzeuge in der bisherigen Form auf .
Mit der Neuordnng des Gesetztes kann es nun passieren , das Wohnmobile unabhängig vom Gewicht steuerlich wie PKWs behandelt werden
(siehe Gesetzentwurf Bayern).
Der hessische Gesetzenwurf sieht wenigstens eine Abgrenzung bei 3,5to vor , und will die Fahrzeuge mit mehr als 3,5to weiterhin als sonstige Fahrzeuge behandeln. Alle Wohnmobile unter 3,5to würden demnach steuerlich als PKW gelten.

Das sind aber nach wie vor Entwürfe , und es ist noch nicht Entschieden , in welche Richtung sich das Fallbeil bewegen wird.
Bei einigen Ländern drücken aber die Schulden so heftig , das sie möglichst viel von dem zu erwartenden Mehreinnahmen haben wollen.

Das Kraftfahrtsteuergesetz findet ihr hier :
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/

Die neuen Gesetzesvorlagen findet ihr hier :
http://camperline.de unter > Politik / Gesetzesentwürfe der Länder >
Dort gibts auch Stellungnamen einiger Landespolitiker.

Wenn ich was falsch verstanden hebe , dürft ihr mich berichtigen.

Gruß
Stefan






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