Re: Saisonkennzeichen (Nachtrag)
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Geschrieben von Klaus am 08. März 2005 23:05:46:
Als Antwort auf: Re: Saisonkennzeichen, Saisonsteuer? geschrieben von Olaf aus dem Frankenland am 08. März 2005 19:22:37:
Moin ,-)
> Direkte Fahrten zum TÜV sind aber wohl auch außerhalb der zugelassenen
> Zeiträume erlaubt.§ 23 Abs. 1b StVZO:
(1 b) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein auf einen nach vollen Monaten bemessenen Zeitraum (Betriebszeitraum) befristetes amtliches Kennzeichen nach Anlage Vb zugeteilt, das jedes Jahr in diesem Zeitraum auch wiederholt verwendet werden darf (Saisonkennzeichen). Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des auf diesem Kennzeichen angegebenen Zeitraums ins Betrieb gesetzt oder abgestellt werden. Die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens als Saisonkennzeichen ist von der Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein durch eine in Klammem gesetzte Angabe des Betriebszeitraums hinter dem amtlichen Kennzeichen zu vermerken.
mfG
K.R.
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