Re: Bund & Länder und das liebe Geld
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Geschrieben von Klaus am 21. Januar 2005 18:41:17:
Als Antwort auf: Re: nicht den falschen Baum anbellen! geschrieben von Kai R. am 21. Januar 2005 17:49:46:
Moin ;-)
> zuständig ist nicht der Bund.
Jein. Er ist es schon im Sinne der Gesetzgebungskompetenz, denn das KraftStG ist wie die StVZO keine Ländervorschrift. Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer fliessen allerdings (noch) den Ländern zu, dementsprechend müsste der Bund relativ emotionslos bei der Gestaltung dieser Steuer sein.
Er ist es aber nicht, denn mittlerweile hat die Kfz-Steuer, die 1922 als Nachfolgeregelung für diverse Wegebenutzungsabgaben, Luxussteuern u.a. eingeführt wurde, sich zu einem Mittel der Bestandssteuerung entwickelt, verstärkt seit Mitte der 80er Jahre.
Wenn man diesen Zweck - neben dem als Einnahmequelle - und die immer wieder postulierte Überlegung, diese mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbundene Steuer zugunsten er höheren Mineralölsteuer wegfallen zu lassen sieht, dann wird es als Ländersteuer problematisch, weil man immer etliche Bundesländer unter einen Hut bekommen muss. Insoweit gibt es seit einiger Zeit Überlegungen, die Kfz-Steuer zu einer Bundessteuer zu machen und den Länder als Ausgleich hierfür die Einnahmen aus der Versicherungssteuer zu überlassen (die Einnahmen liegen mit 7.6 Mrd. bzw. 8.3 Mrd EUR in einer vergleichbaren Grössenordnung).
Aus diesem Grund sitzt bei der aktuellen Diskussion auch der Bund mit am Tisch.
mfG
K.R.
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