Re: HILFE !!! Spinnt das Finanzamt Bonn ?????.
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Geschrieben von Edwin am 12. Mai 2003 07:48:08:
Als Antwort auf: Re: HILFE !!! Spinnt das Finanzamt Bonn ?????. geschrieben von Klaus am 11. Mai 2003 11:55:55:
>Moin ;-)
>>vor dem Kauf meines LT28-Fensterbus-Diesel, Bj. 5/92
>Jau.
>Was stand denn im Brief ? PKW ?
>>....wird ihr Fahrzeug versteuert nach §9Abs.1Nr.2Buchstabe f Doppelbuchstabe bb KraftStG !?!
>
>KraftStG § 9 Steuersatz
>
>(1) Die Jahressteuer beträgt für:
>
>2. Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren für je 100 Kubikzentimeter oder einen Teil davon, wenn sie
>
>f) nicht die Voraussetzungen für die Anwendung der Steuersätze nach den Buchstaben a bis e erfüllen,
>bb) ab dem 1. Januar 2001
>Antrieb mit Fremdzündungsmotor: 25,36 EUR
>Antrieb mit Selbstzündungsmotor: 37,58 EUR;
>
>>Ich bin geladen !!!. Und völlig durcheinander.
>Gut. Geladene Motoren sind aber auch nicht teurer :-}
>Jeder Steuerbescheid hat eine Rechtsmittelfrist von einem Monat ab Bekanntgabe.
>Bis dahin prüfst Du bitte den Eintrag der Fahrzeugart unter Ziffer 1 im Kfz-Brief. Die Aussage, "es sollte erkennbar sein, daß das Fahrzeug als Kombinationskraftfahrzeug einzustufen sei", krankt an dem Begriff "erkennbar". Der Fiskalritter sieht das Auto ja nicht. Der Hintergrund dieser Aussage geht auf ein BFH-Urteil von 1998 zurück. Dieses Urteil gilt wie der einschlägige Steuerparagraph an sich nicht für reine PKW, sondern bezieht sich auf die Definition aus dem §23 Abs. 6a StVZO
>
>(6a) Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben.
>
>Ich gehe davon aus, daß Du nach der Auflastung auf mehr als 2800kg nicht nur den Kfz-Brief vom TÜV hast ändern lassen, sondern auch den Kfz-Schein (denn allenfalls davon erfährt das FA etwas).
>Dann rufst Du mal unter der auf dem Steuerbescheid angegebenen Rufnummer an und fragst, was da nun quer gelaufen ist.
>Zu den anderen Möglichkeiten:
>Eine Zulassung als LKW beseitigt das Problem, bringt Dir aber andere, denn dann dürfen hinten keine Sitzgelegenheiten vorhanden sein (auch nicht temporär) und die Versicherungstarife sind auch nicht ohne.
>Eine Einstufung als Sonder-Kfz bringt den gleichen Effekt, Sonder-Kfz "Wohnmobil" ist eine Spielart, die aber auch eine gewisse Mindestaustattung nach sich zieht, wobei Luftmatraze und Mineralwasserflasche dann nicht reichen :-)
>Gleiches gilt für "Büro-Kfz", "Werkstattwagen" oder was es sonst noch so gibt.
>mfG
>K.R.Hallo Klaus,
mir hatte ein Händler mal gesagt, dass man Wohnmobile ab 1998 nicht mehr als SKFZ-Wohnmobil anmelden kann, vorrausgesetzt sie waren vorher nicht als solches registriert!? Stimmt das?
mfg Edwin
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