Re: LT Sitzplätze eintragen


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Geschrieben von BaPi am 14. Dezember 2002 09:54:55:

Als Antwort auf: LT Sitzplätze eintragen geschrieben von Jürgen am 13. Dezember 2002 17:09:29:

Hallo,

>Hallo habe einen 98 LT35 kann mir jemand sagen wie ich auf der Ladefläche Sitze eingetragen kriege?

Auf der "nackten" Ladefläche vermutlich gar nicht :-( (vgl.folgenden Auszug aus den Bestimmungen für die Mindestausattung eines Wohnmobils zum Thema Rückhaltesysteme; geklaut auf Coloris´'s entsprechender FAQ-Seite):

"6.2.5 Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitsgurte und deren Verankerungen
Für vor 1992 zugelassenen Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfahrzeugs bis 31.12.1991) gelten folgende Anforderungen:
Für alle Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, sind geeignete Haltemöglichkeiten vorzusehen, z.B.
- bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden,
- geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
- Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angeordnet sind.
Für ab dem 1.1.1992 erstmals in den Verkehr kommende Wohnmobile (Erstzulassung des Basisfahrzeugs) gelten die Vorschriften des § 35a StVZ in der entsprechenden Fassung:
- geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte
Sicherheitsgurte für alle in Fahrtrichtung angeordnete Sitzplätze
- bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen
Bei der Prüfung der Gurtverankerungen sind ggf. die zusätzlichen Belastungen durch Zusatzfunktionen des Sitzes (z.B. Staukasten o.ä.) zu berücksichtigen, wenn sich Gurtverankerungen am Sitz befinden. Zusätzliche Belastungen durch Befestigung von sonstigen Ausrüstungsteilen im Bereich der Gurtverankerung sind in gleicher Weise zu berücksichtigen.
Entgegen der in Abschnitt 4.1 genannten Vorgehensweise Prüfanforderungen entsprechend Basisfahrzeug - sind bei der Prüfung der Gurtverankerung für Sitzplätze im Wohnbereich die Anforderungen hinsichtlichj ihrer Festigkeit für Fahrzeuge der Kategorie M1 sinngemäß anzuwenden."

Was da für Fahrzeuge ab 1.1.92 etwas verklausuliert drinsteht bedeutet, daß Du nur mit speziellen geprüften Sitz-/Gurtsystemen eine Chance auf Abnahme hast, unabhängig von der Fahrzeugart. Weil eine Festigkeitsprüfung für nachgerüstete Sitz-/Gurtbefestigungen nicht in Frage kommt (wie soll das auch "zerstörungsfrei" geprüft werden) bleiben als Alternative nur "schienenbasierte" Systeme a la Reimo - teuer und aufwändig, aber eben zugelassen. Es soll schon vorgekommen sein, daß pragmatische TÜV-Inschenöre vernünftig gemachten Alternativen ihren Segen erteilt haben; Du mußt das aber auf alle Fälle vorher mit den Leuten besprechen (und es Dir ggf. auch bestätigen lassen) bevor Du loslegst.

Viel Glück und gutes Gelingen

BaPi

Jetzt Lkw hätte gern Kombiniertes Fahrzeug eingetr. Sitzaufnahme nicht drin





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