Re: Gurtpflicht ?
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Geschrieben von Bee am 26. September 2003 10:22:22:
Als Antwort auf: Re: Gurtpflicht ? geschrieben von Martin aus Pirna am 26. September 2003 06:52:53:
Hallo
So wie ich mich ritig entsinne gab es in den TÜ V richtlinien einen Passus der da hies in ausnahmefällen bei Fzg. über 2,0t auch ohne Gurte , (bei Fahrzeugen mit selbstausbau und Sitzen in Wohnebereich)
entscheindent ist dabei aber die Erstzulassung des Fahrzeuges vor 1.1.92
Ich hab nie verstanden was in Ausnahmefällen heissen soll, haber das sind wahrscheinlich die beschriebenen Punkte, Gilt aber sicher nicht für Fahrer und Beifahrersitz
bin aber bald mit meinen Sitzen zum TÜV dann werd ich mehr wissen :-(P.S. hatte leider keine Gurtpeitsche mehr für meinen Fahrersitz.
Da wurde immer die vom mittelsitz genommen, nun hab ich wieder einene Mittelsitz,
hab einen Stahriegel 3 mm * 35 mm genommen und da ein gurtschloss drangescheisst
und das in den Orginalbefestigungpunkt. Sicher unkaputtbar , sher funktionell
glaubt ihr sowas besteht bei TÜV ? (ummeldung PKW (8 Sitze)in So.KFZ Womo mit 9 Sitzen eZ 95.)
Gruss bee
>>Hallo,
>>>und was ist mit den LKW´s die vor 92 gebaut worden sind, Gurtverankerungspunkte haben, aber keine Gurte, irgendwann aber mal zum SonderKfz mutiert sind ?? Und nun immernoch "Gurtlos" dastehen....
>>So wie ich das verstanden habe, ist der Auslieferungszustand ("erstm. im Verkauf") für die Einstufung maßgeblich. Wenn das Auto im Auslieferungszustand also keine Gurte hatte, dann ändert auch die Umschreibung in ein "So-Kfz irgendwas" daran grundsätzlich nichts mehr. Hat Dich also bei der "Umwidmung" niemand zur Nachrüstung gezwungen, würde ich mal davon ausgehen, daß Du legal durch die Gegend fährst (sofern nicht Du oder einer der Vorbesitzer die ursprünglich vorhandenen Gurte ausgebaut hat und Du nun den TÜV-Leuten verkaufen mußt, da seien nie welche dringewesen...)
>Hallo,
>ich meine, daß der TÜV- oder DEKRA- Prüfer bei der Abnahme als so.Kfz Wohnmobil die Eintragung davon abhängig macht, daß Gurte nachgerüstet werden, wenn originale Verankerungspunkte vorgesehen sind. Kann mir nicht vorstellen, daß einer das durchgehen läßt, ohne nach den Gurten zu schauen.
>Aber daß BaPi nicht angeschnallt war... öffentlicher Tadel! Wir schauen mal, wie wir das in Lohr auswerten.
>Ich/wir kommen nämlich auch. Hat sich gestern geklärt.
>mfg Martin a.d.s.E.
- Re: Gurtpflicht ? hei-mei 26.9.2003 16:35 (0)
- Re: HiHi Kai R. 26.9.2003 12:56 (0)
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