Re: Standheizung -keine Tauschpflicht - KLARSTELLUNG
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]
Geschrieben von Marc am 29. September 2003 09:09:04:
Als Antwort auf: Re: Standheizung -keine Tauschpflicht DOCH geschrieben von Fredy am 26. September 2003 22:05:31:
Also nochmal: (ist nicht besserwisserisch gemeint, nur noch mal zur Klarheit!)
>Standheizungen die das Kühlwasser aufheizen können heizen bis die Brennkammer durch ist.
Richtig!!!>Standheizungen die nur die Luft aufheizen brauchen nach 10 Jahren eine neue Brennkammer.
Prinzipiell richtig, für Truma-Gas-Heizungen gilt die Ausnahme-Regel 30 Jahre (siehe Link)!Gruß
Marc
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]