Re: Das Finanzamt ruft - So ist das mit der Steuer


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Geschrieben von Thomas am 03. Januar 2003 01:35:13:

Als Antwort auf: Re: Das Finanzamt ruft geschrieben von Martin aus Pirna am 02. Januar 2003 09:41:38:

>Ab 2,81 to zul. GG. bekommt man die LKW- Zulassung unproblematisch [...]

NEIN! Du bekommst keine LKW-Zulassung! Und obwohl es bestimmt schon oft gesagt wurde, erklär ich es hier nocheinmal ganz kurz:
Bei Sonstigen Kfz (WoMos, Kombinatioskraftwagen...) besteht die Kuriosität, dass diese nach drei Modellen versteuert werden:

1. zGG kleiner oder gleich als 2,80t: Steuer nach Emissionen
2. zGG größer als 2,80t und maximal 3,50t: Steuer nach zGG
3. zGG größer als 3,50t: Steuer nach zGG und auch nach Emissionen (geht beides in die Berechnung ein)

Version 1 entspricht der PKW-Besteuerung, die Varianten 2 und 3 der LKW-Besteuerung.
Trotzdem ist das Fahrzeug dann kein LKW!

So das wars auch schon, da gibts halt nichts zu verstehen, die Steuergesetze sind eben so wie sie sind, man kann nur versuchen, das Beste daraus zu machen. Und entschuldigt den harschen Ton, ich weiss nicht wie ich es sonst kurz und knapp formulieren soll ;-)

mfG

Thomas

PS: Hier könnt ihr euch die KFZ-Steuer berechnen lassen





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