Rechtsfrage: Kann ein LT 28 leer Bürgersteigplatten brechen?


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Geschrieben von André am 25. Januar 2003 16:24:47:

Hallo Leute,

ich frag mal hier nach ob sich jemand mit Recht auskennt. Und zwar habe ich heute an einer Stelle geparkt, wo es neben der Straße einen Bürgersteig und daneben zwei Bäume mit Pflastersteinen dazwischen gibt. Geparkt habe ich halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Pflaster zwischen den Bäumen.

Als ich zum Wagen zurückkam, stand dort ein Mann (der hat die Einfahrt daneben) und hat meinen LT fotografiert, so wie er stand.

Auf dem Bürgersteig sind mehrere zerbrochene Platten, die die Satdt ersetzt haben will, und der Mann soll daran teilweise mitbezahlen, weil er praktisch Anlieger ist. Jetzt fotografiert er wohl jeden, der dort parkt.

Aber ich habe nicht auf den zerbrochenen Platten geparkt, sondern daneben und auch das erste mal überhaupt dort geparkt. Zum Glück hatte ich meine Videokamera dabei und sofort festgehalten, daß ich nicht auf den kaputten Platten gefahren bin.

Direkt daneben stehen nämlich zwei Glascontainer, und ich vermute, daß der LKW dafür mit seinen Reifen oder eher mit der Abstützung die Platten zerbrochen hatte. Die meisten Platten sind nämlich die erste und zweite Reihe von der Straße weg kaputt, und ich parkte praktisch am anderen Ende des Bürgersteigs.

Das ist sogar eher offensichtlich, mich wundert nur, daß die Stadt nicht den Glas-LKW belangt, sondern der Anwohner zahlen soll für die Erneuerung und jetzt Sündenböcke sucht.

Weiß jemand von euch, was ich machen könnte, wenn er das Bild der Stadt schickt und die Stadt mir Forderungen macht (außer natürlich ein Knöllchen für Falschparken auf dem Bürgersteig)? Es ist natürlich trotzdem unmöglich, daß der LT mit 1800 kg die 8cm dicken Platten bricht, aber wer weiß was die einem alles anhaben können?

Danke und VG,André




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