Re: Frage an die Verkehrsrechtsexperten


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Geschrieben von Wolf am 07. August 2003 05:44:10:

Als Antwort auf: Re: Frage an die Verkehrsrechtsexperten geschrieben von Chris am 05. August 2003 18:06:45:

also Fakt ist, in N wie in D gilt Rechtsfahrgebot, soll heissen. jeder muss soweit Rechts fahren, soweit möglich, dabei ist der Strassenzustand wichtig, ist dieser Fest kann bis zur Kante herrangefahren werden. Das Subjektive Empfinden " da gehts aber heftig Bergab (Schlucht), spielt keine Rolle.

2. Es war definitiv, von Beiden Fahrerflucht, Einmal weil du weiter Bergauf gefahren bist, zum anderen weil er nach einem kurzen Moment auch weiter Bergab fuhr, er hätte aussteigen müssen, dann wäre es für dich Erkennbar gewesen.
Eine Strafverfolgung kann ich mir nicht vorstellen, da es ein Bagatell schaden ist, das Spiegelglas kostet in D ca. 70 Euroronen.

Vorfaht ist nur in Bergregionen geregelt, Bergab muss halten !! kann aber nicht Pauschalisiert werden, weil Autos egal welche Bauart. so gebaut sind, das sie ein Bestimten Winkel unter Volllast noch , wenn auch schwer , anfahren können, sollte der BErg zu steil sein, kommt alleine der Fahrer dafür auf......

grüße Wolf





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