Re: Rechtsfrage: Kann ein LT 28 leer Bürgersteigplatten brechen?
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Geschrieben von Kalle am 25. Januar 2003 18:57:09:
Als Antwort auf: Rechtsfrage: Kann ein LT 28 leer Bürgersteigplatten brechen? geschrieben von André am 25. Januar 2003 16:24:47:
Hallo Andre
Der Bürgersteig kann bis 2,8 t belastet werden,wenn die Platten richtig verlegt sind.Nur weil Du dort geparkt hast,heißt es ja nicht,das du die Platten auch kaputtgefahren hast.
Wenn das Problem schon bekannt ist,will der Anlieger wohl nur zeigen das dort alle möglichen Leute parken,nur nicht die Anlieger.Aber woher weisst Du,wie dick die Platte ist? Es gibt auch 5 cm Platten.
Wenn die Platten nur bei den Glascontainer kaputt sind ist es doch offensichtlich wodurch das kommt.
Gruß Kalle
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