Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ??
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Geschrieben von Jens aus NMS am 29. Januar 2003 20:38:58:
Als Antwort auf: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ?? geschrieben von Jakob am 29. Januar 2003 18:12:46:
Hallo, ich meine das auf dem Tank das Datum steht wann die letzte Prüfung war.
Also wenn da 2001 steht hat man noch bis 2011 Zeit bis zur nächsten Prüfung.
Ich hatte auch mal das Problem das angeblich der Gastank abgelaufen, bei mir stand damals 1992 auf dem Tank und es wurde erst 1999 bei der Gasprüfung bemängelt. Dann müsste der Gasprüfer ja 7 Jahre nix gemerkt haben.
Und 450 Euro für eine Gasprüfung sind wirklich ganz schön viel, ich habe damals
500 DM bezahlt und es geht glaube ich sogar noch billiger, wir hatten das Thema hier schon mal, ist allerdings etwas her.
Gruß Jens
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