Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ??
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Geschrieben von BaPi am 29. Januar 2003 19:23:03:
Als Antwort auf: Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ?? geschrieben von BaPi am 29. Januar 2003 18:40:10:
Nochmal Hallo,
Guck' ich mir so Deine Daten an und da fällt mir doch folgendes auf:
Die Gasprüfung wurde 2001 durchgeführt und eine Plakette für 2 Jahre, also bis 2003 erteilt. Der Prüftermin für den Tank ist 2001, d.h. bis Ende 2001 ist der Tank ja noch zugelassen (TÜV läuft auch erst am Ende des jeweils angezeigten Monats ab). Also sind in 2001 alle Komponenten der Gasanlage noch gültig, somit die Voraussetzungen für die Erteilung der Abnahme noch erfüllt. Eine Prüfung des Tanks muß dann 2002 erfolgen; passiert das nicht, ist nicht die durchgeführte Prüfung das Problem, sondern das Führen der Plakette - und zwar deshalb, weil die mit der Erteilung der Plakette verbundenen Auflagen nicht eingehalten wurden. So könnte man das bei dem von Dir geschilderten zeitlichen Verlauf auch sehen; und dann wär's wieder nicht der Hammer ;-)
Kurzum, es stellt sich die Frage, ob der Prüfer die Abnahme nur deshalb versagen kann (oder muß), weil er davon ausgeht, daß die ein Jahr später fällige Revision des Tanks nicht durchgeführt wird. In diesem Fall würde ich mit dem Mann heftigst diskutieren...
Gruß BaPi (mit Gasflasche, die sich auch noch kein Prüfer jemals angesehen hat; der vertraut auf seinen Kollegen, der mir die Flasche immer füllt ;-))
- Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ?? Jakob 29.1.2003 20:54 (0)
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