Re: Frage an die Verkehrsrechtsexperten


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Geschrieben von Kai R. am 06. August 2003 14:25:28:

Als Antwort auf: Frage an die Verkehrsrechtsexperten geschrieben von Martin aus Pirna am 05. August 2003 17:58:52:

Also,

keine Ahnung wie es nach norwegischem Recht ist. In Deutschland hätten wir:

- Unfallflucht bei Dir
- mindestens eine Teilschuld auf Deiner Seite, weil Du hättest halten können (man darf sich seine Vorfahrt nicht erzwingen)

Da es in Norwegen passiert ist, kann es sein, daß Dir rechtliche Folgen erspart bleiben. Den privatrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz könnte Dein Gegner aber vermutlich in Deutschland durchsetzen, wenn er Deine Nummer hat und den Vorfall mit Zeugen beweisen kann.

Die Regel, daß der Bergabfahrende anhalten muß, ist soweit ich weiß nur in der Schweiz Gesetz, bei uns nicht. Selbst wenn: wenn Du kannst, mußt Du trotzdem anhalten.

Fazit: Wenn Du damit durchkommst, hast Du Glück gehabt. Gut finden muß man Dein Verhalten aber nicht.

Viele Grüße

Kai






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