Re: TÜV mit alter Standheizung
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Geschrieben von Klaus am 24. Januar 2003 18:46:39:
Als Antwort auf: TÜV mit alter Standheizung geschrieben von Ingo B am 24. Januar 2003 16:39:52:
Moin ;-)
>Haben Gasheizungen auch diese 10 Jahresbeschränkung ?
Ja, soweit diese in Kraftfahrzeugen verbaut sind. Gasheizungen in Caravan und Booten zählen nicht dazu.
Nein, soweit die Heizung eine Erstinbetriebnahme vor 1993 hat, für diese Geräte gilt Bestandsschutz. Soweit die wiederholte Aussage der Firma Truma.
> Man hat mir gesagt, daß ist nur bei Benzin oder Dieselheizungen
Für die Luftheizungen dieser Art galt das schon vor 1993.
mfG
K.R.
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