Re: Gurtpflicht ?
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Geschrieben von Martin aus Pirna am 26. September 2003 06:52:53:
Als Antwort auf: Re: Gurtpflicht ? geschrieben von BaPi am 25. September 2003 23:26:58:
>Hallo,
>>und was ist mit den LKW´s die vor 92 gebaut worden sind, Gurtverankerungspunkte haben, aber keine Gurte, irgendwann aber mal zum SonderKfz mutiert sind ?? Und nun immernoch "Gurtlos" dastehen....
>So wie ich das verstanden habe, ist der Auslieferungszustand ("erstm. im Verkauf") für die Einstufung maßgeblich. Wenn das Auto im Auslieferungszustand also keine Gurte hatte, dann ändert auch die Umschreibung in ein "So-Kfz irgendwas" daran grundsätzlich nichts mehr. Hat Dich also bei der "Umwidmung" niemand zur Nachrüstung gezwungen, würde ich mal davon ausgehen, daß Du legal durch die Gegend fährst (sofern nicht Du oder einer der Vorbesitzer die ursprünglich vorhandenen Gurte ausgebaut hat und Du nun den TÜV-Leuten verkaufen mußt, da seien nie welche dringewesen...)Hallo,
ich meine, daß der TÜV- oder DEKRA- Prüfer bei der Abnahme als so.Kfz Wohnmobil die Eintragung davon abhängig macht, daß Gurte nachgerüstet werden, wenn originale Verankerungspunkte vorgesehen sind. Kann mir nicht vorstellen, daß einer das durchgehen läßt, ohne nach den Gurten zu schauen.
Aber daß BaPi nicht angeschnallt war... öffentlicher Tadel! Wir schauen mal, wie wir das in Lohr auswerten.
Ich/wir kommen nämlich auch. Hat sich gestern geklärt.mfg Martin a.d.s.E.
- Re: Gurtpflicht ? Bee 26.9.2003 10:22 (2)
- Re: Gurtpflicht ? hei-mei 26.9.2003 16:35 (0)
- Re: HiHi Kai R. 26.9.2003 12:56 (0)
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