Re: Gurtpflicht in LT 35 ????????????
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Geschrieben von BaPi am 25. September 2003 21:53:49:
Als Antwort auf: Re: Gurtpflicht in LT 35 ???????????? geschrieben von Uwe mit dem Purzeldach am 25. September 2003 21:00:47:
>Allerdings bezweifle ich stark, dass 1986 noch fahrzeuge ohne Gurte in D ausgeliefert wurden.
LKW's offenbar schon. Die einschlägigen Vorschriften hab' ich mal aus einem Fahrschulforum geliehen:
In den §§ 35a und 72 der StVZO steht zusammengefasst folgendes:
"Verankerungen und Sicherheitsgurte für Lkw, die vor 1.1.1992 erstm. i. Verk. gekommen sind, nur erforderlich, wenn Lkw < 2,8 t zGG und 25 km/h bbH hat, und zwar nach folgender Stufung:
1. Fz erstm. i. Verk. ab 1.4.1970: Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Windschutzscheibe, sofern Fz mit Verankerungen ausgerüstet.
2. Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1974: Verankerungen für alle Sitze (für mittleren Rücksitz in Fz < 5 Plätzen erst für Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1975). Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Windschutzscheibe.
3. Fz erstm. i. Verk. ab 1.5.1979: Dreipunkt-Verankerungen und Dreipunkt- Sicherheitsgurte für Außensitze unmittelbar hinter Windschutzscheibe. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz mit offenem Aufbau (Begriffsbest. s. Anm.), genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt-Sicherheitsgurte (Beckengurte). Neuregelung für Lkw, die ab 1.1.1992 erstm. i. Verk. kommen. Künftig sind Verankerungen und Sicherheitsgurte für alle Lkw 25 km/h bbH ohne Rücksicht auf die Höhe des zGG obligatorisch, und zwar wie folgt:
Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1992: Dreipunkt-Verankerungen und Automatik- Dreipunktgurte für alle Außensitze. Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz mit offenem Aufbau (Begriffsbest. s. Anm.) genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt-Sicherheitsgurte (Beckengurte). Regelung gilt auch für Kfz 25 km/h bbH, die hinsichtlich Insassenraum und Fahrgestell den Baumerkmalen von Lkw gleichzusetzen sind."
Alles klar ? Als nächstes klär' ich schon mal prophylaktisch, warum mein 92-er "LKW" 35E kein Zündschloss hat ;-))
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