Re: Rechtsfrage: Kann ein LT 28 leer Bürgersteigplatten brechen?
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Geschrieben von Joachim am 25. Januar 2003 17:06:45:
Als Antwort auf: Rechtsfrage: Kann ein LT 28 leer Bürgersteigplatten brechen? geschrieben von André am 25. Januar 2003 16:24:47:
Also da wir Deutschen für alles eine Norm brauchen
gibt es auch eine Norm fur Pflastersteine (Beton)
Die besagt das ein stein nach DIN 60 Tonnen druck
aushalten muss ( somit zerbrechen mit LT unmöglich)
Wenn so eine Plette bricht entspricht sie nicht dieser Norm
oder sie sind nicht richtig verlegt worden (unterbau usw)
Gruss Joachim
- Danke für eure Antworten ... André 25.1.2003 19:46 (0)
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