Re: kfz steuer für lt 28
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Geschrieben von Jörg am 14. Juli 2003 12:51:58:
Als Antwort auf: kfz steuer für lt 28 geschrieben von michael am 13. Juli 2003 01:39:11:
da der Lt mit 2,8 Tonnen eingetragen ist hat das FA leider recht, auch wenn er vorher als LKW lief.
Aber: geh zu VW, lass die aus Wolfsburg eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über eine Auflastung auf 2,9 Tonnen geben, bestelle ein neues Typenschild, lass das Ganze beim TÜF eintragen, und mit der ersparten KFZ-Steuer vom ersten Jahr kannst du das locker finanzieren.
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