Re: Standheizung -keine Tauschpflicht - KLARSTELLUNG


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Geschrieben von Marc am 29. September 2003 09:09:04:

Als Antwort auf: Re: Standheizung -keine Tauschpflicht DOCH geschrieben von Fredy am 26. September 2003 22:05:31:

Also nochmal: (ist nicht besserwisserisch gemeint, nur noch mal zur Klarheit!)

>Standheizungen die das Kühlwasser aufheizen können heizen bis die Brennkammer durch ist.
Richtig!!!

>Standheizungen die nur die Luft aufheizen brauchen nach 10 Jahren eine neue Brennkammer.
Prinzipiell richtig, für Truma-Gas-Heizungen gilt die Ausnahme-Regel 30 Jahre (siehe Link)!

Gruß
Marc





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