TÜV mit alter Standheizung
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Geschrieben von Ingo B am 24. Januar 2003 16:39:52:
Als Antwort auf: Re: TÜV mit alter Standheizung geschrieben von Martin aus Pirna am 24. Januar 2003 15:36:37:
>und was machst du mit den Dichtungen? Denn die möchtest Du dann mit tauschen.
>Und das nächste: Gasheizungen (ich weiß nicht, wie es bei Diesel- und benzinheizungen ist9 haben einen Aufkleber drauf. "Jahr der Erstinbetriebnahme"- wo bekommst Du den dann her? Außerdem- ich habe es hier schon ein Dutzendmal beschrieben: ich habe vor Jahren einen T3 geschlachtet, dem die Benzinheizung explodiert war. Gepflegtes Auto- Heizung aber immer nur ein- und ausgeschaltet. Kein mensch würde die vorsoglich ausbauen, um nachzuschauen, wie der Zustand der Brennerkammer ist. Und diese war eben undicht, TÜV war neu (aufs Auto, weil der Prüfer die Heizung nicht prüfen konnte, denn es war noch nicht das Gesetz in Kraft getreten, was besagt, daß man die eben nach 10 Jahren prüfen muß).
>Fazit: besser, auch wenn teurer, ist es, wenn man nach 10 Jahren die Kammer tauscht. Alles andere ist ziemlicher Humbug; man aollte kein Auto fahren, was man dann nicht "ernähren" kann. Denn außer tanken fahren und Öl auffüllen braucht so ein Klotz, wie wir ihn fahren, ab und zu doch noch mal den einen und anderen Euro mehr.
>Oder?
>mfG Martin aus dem schönen ElbtalHallo !
Haben Gasheizungen auch diese 10 Jahresbeschränkung ? Man hat mir gesagt, daß ist nur bei Benzin oder Dieselheizungen, weil die Brennkammern da verrußen.Muß ich mir nun Sorgen machen ? Meine Heizung ist von 1992 und nächstes Jahr ist der TÜV fällig. Muß ich jetzt schon sparen ?
Gruß
Ingo
- Na was denn nu ? Ingo B 24.1.2003 19:24 (1)
- Re: Na was denn nu ? Klaus 24.1.2003 20:26 (0)
- Re: TÜV mit alter Standheizung Klaus 24.1.2003 18:46 (0)
- Re: TÜV mit alter Standheizung Martin aus Pirna 24.1.2003 18:00 (0)
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