Re: gasprüfung - nur Druckregler mit Sicherheitsventil zul.?
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Geschrieben von BaPi am 13. Januar 2003 13:51:35:
Als Antwort auf: gasprüfung - nur Druckregler mit Sicherheitsventil zul.? geschrieben von All-bert am 13. Januar 2003 12:58:03:
Hallo,
>Ich bin jetzt über verschiedene Druckreglervarianten gestolpert, ist es Vorschrift, im Flaschenkasten im Fahrzeug einen mit Sicherheitsventil zu haben?
Ich hatte jetzt einen ohne eingebaut, weil ich den noch rumliegen hatte, muss ich den austauschen?Austauschen nicht, aber zusätzlich ein Sicherheitsventil einbauen. Das folgende Zitat stammt aus dem Merkblatt G607 des DVGW, der "Gasbibel" für unsere Kisten:
"3 Druckregler, Sicherheitsventil, Schlauchanschlüsse und Absperreinrichtungen
3.1 Druckregelgerät3.1.1 Die Anlage vom Druckregelgerät bis einschließlich der Verbrauchsgeräte muß für einen Betriebsdruck von entweder nur 50 mbar oder nur 30 mbar ausgeführt sein. Ein Hinweisschild mit dem dauerhaften gut lesbaren Hinweis entweder "Betriebsdruck 50 mbar" oder "Betriebsdruck 30 mbar" ist am Aufstellungsort der Gasflasche (z B. an der Flaschenschranktür) gut sichtbar anzubringen. Für ein Fahrzeug ist nur ein einheitlicher Anschlußdruck von entweder ausschließlich 50 mbar oder ausschließlich 30 mbar zulässig. An den Flüssiggasbehälter ist ein unverstellbares Druckregelgerät nach DIN 4811 Teil 7 bzw. nach DVGWVP 306 geprüftes Druckregelgerät anzuschließen.
3.1.2 Das Druckregelgerät ist im Flaschenkasten bzw. -schrank oder am Treibgastank zu installieren.
3.2 Sicherheitsventil
3.2.1 Um einen unzulässigen Druckanstieg in der Verbrauchsanlage zu vermelden, muß in der Zuleitung ein Sicherheitsventil vorhanden sein, daß bei Ansteigen des Druckes zwischen 100 mbar und 120 mbar öffnet und abbläst. Dieses Sicherheitsventil kann im Druckregelgerät integriert sein.
3.2.2 Sicherheitsventile sind so unterzubringen, daß eventuell ausströmendes Gas ins Freie abgeleitet wird. Diese Anforderung ist durch die Lüftungsöffnungen der Flaschenkästen oder -schränke sichergestellt."
Apropos "rumliegen haben", allzu alt sollte der Regler auch nicht sein - irgendwie kann ich mich erinnern, daß da mittlerweile eine Vorschrift besteht (oder in Kraft treten soll), nach der die Komponenten max. 8 Jahre verwendet werden dürfen (kannst ja mal den freundlichen Monteur fragen, der Dir Deine Gasanlage abnimmt ;-))
Gruß aus Frankfurt
BaPi
- Re: gasprüfung - nur Druckregler mit Sicherheitsventil zul.? All-bert 13.1.2003 14:25 (1)
- Re: gasprüfung - nur Druckregler mit Sicherheitsventil zul.? BaPi 13.1.2003 14:43 (0)
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