Re: Gastank weg, Gasflaschen einbauen, geht?


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Geschrieben von BaPi am 08. Mai 2003 14:51:49:

Als Antwort auf: Gastank weg, Gasflaschen einbauen, geht? geschrieben von Ralf am 08. Mai 2003 13:59:32:

Hallo,

>habe die Nase voll vom Gastank,

Wieso - riecht er unangenehm ? Dann würd' ich ihn sofort rausschmeißen, weil er nämlich undicht ist *g*

>möchte jetzt mein Wohnmobil mit Gasflaschen betreiben.

Nur die Geräte on Bord oder willst Du auch gleich den Motor mit Gas betreiben Das wird nämlich mit Flaschen ein bißchen eng....;-)

>Habe vor den Tank tot zu legen und einfach eine Gasleitung vom abgeschraubten Teil ( vorhandene Leitung )weiter zu führen bis unter die hintere Bank. Worauf muss ich achten?

Wenn ich das richtig verstehe, soll die Bank zum Flaschenkasten umfunktioniert werden. Dann guck' Dir mal die Vorschriften in der Richtlinie DVGW-607 zu dem Thema an (siehe Link); wichtig ist, daß der Flaschenkasten gasdicht gegenüber dem Innenraum ist und eine nicht verschließbare Belüftungsöffnung im Boden hat, die aber nur zulässig ist, wenn keine Geräte (Heizung) ihre Abgase unter den Boden ableiten. Du darfst eine Verbrauchs- und eine Vorratsflasche mitführen (die Du natürlich erst mal beschaffen mußt); die Verbrauchflasche muß aufrecht stehen und ausreichend fixiert werden. An der Flasche muß ein Druckminderer sitzen, von dem aus mit einer Schlauchleitung von max. 40cm Länge der Anschluß an die Gasleitung hergestellt wird. Da der Schlauch nicht durch Wände geführt werden darf, mußt Du den Anschluß an die Rohrleitung innerhalb des Gaskastens ausführen. Alles weitere (Geräteverteilung, Absperrhähne) kannst Du so weiterverwenden, wie es derzeit (hoffentlich) eingebaut ist.

>Wie mache ich es am einfachsten?

Ich kenne Dein Auto nicht, aber je nach Situation kann der Umbau schon aufwendig werden.

>Und was ist mit dem Flüssiggastank? Muss ich den abschrauben? Der Tank ist Bj.9.85 und ganz schön groß ( ist ein LT 45 mit Alkovenaufbau ).

Unabhängig davon, ob der Herr Inschenör beim TÜV den Tank übersieht oder nicht, die Dinger sind nicht eben leicht; warum willst Du also mit unnötigenm Gewicht durch die Gegend gurken ? Also wenn schon, dann bau' ihn ab.

>Der Tüv ist seit 1997 abgelaufen, ist mir unverständlich, wie der Vorbesitzer Tüv bekommen hat, ohne Tankprüfung.

Das ist Schnee von vorgestern; entscheidend ist, daß er abgelaufen und damit nicht mehr zulässig ist. Ich würde an Deiner Stelle aber mal den Aufwand für den Umbau gegen die Kosten für die Prüfung und Aufbarbeitung des Tanks rechnen. Kann gut sein, daß Du Dir dann Dein Eingangsstatement nochmal überlegen wirst ;-)

Gruß aus Frankfurt

BaPi





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