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Geschrieben von André am 25. Januar 2003 19:46:33:

Als Antwort auf: Re: Rechtsfrage: Kann ein LT 28 leer Bürgersteigplatten brechen? geschrieben von Joachim am 25. Januar 2003 17:06:45:

Da kann ich ja einigermaßen beruhigt sein. Ich hab mir auch schon sowas gedacht, nur wenn ich mit meinem Wagen etwas fahrlässig beschädige, dann muß ich es bezahlen bzw. die Versicherung meines Wagens. Grobe Fahrlässigkeit müßte man mir nachweisen, bzw. eher noch, daß ich die anderen Platten beschädigt habe und der LT vom Gewicht her die Platten brechen könnte. Dann kommt noch das mit dem Unterbau der Platten... also gar nicht möglich mir zu beweisen ich hätte irgendwas gemacht was ich nicht war.

Also werde ich mal ein paar Wochen oder Monate in Ruhe abwarten, und wenn was anderes als ein Knöllchen kommt, werde ich verlangen, daß man mir die Beschädigungen nachweist. Vorher kann man mir nichts. Richtig?

Trotzdem könte ich die Krise kriegen, wenn jemand andere Leute anscheißen will ohne Berechtigung.

Ich berichte auf jeden Fall mal, wenn sich was getan hat.

VG,André






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