Re: Gasuntersuchung?


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Geschrieben von Klaus am 24. April 2003 19:05:20:

Als Antwort auf: Gasuntersuchung? geschrieben von Ralf am 24. April 2003 18:48:51:

Moin ;-)

>muß ich eine Gasuntersuchung haben für den Tüv?

Ja.

> Ist ein LT 45 mit Flüssiggastank

Du brauchst eine gültige Gasprüfung [TÜV hat Plaketten mit Monatsangebe wie für HU/AU auch, Camping-Händler hat Jahresplaketten], und wenn's nur noch drei Tage sind. Wenn Du keine Gasprüfung hast, macht der TÜV die [ab den Stationen, nicht in der Werkstatt] mit.

Der Gastank muß eine Zulassung haben, die gilt jeweils für 10 Jahre, danach ist eine Druckbehälterprüfung fällig (oder ein neuer Tank). Das Datum ist am Tank eingeschlagen.

mfG
K.R.




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