Re: Verschaltung beachten


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Geschrieben von Klaus am 29. Dezember 2002 14:48:32:

Als Antwort auf: Re: Verschaltung beachten geschrieben von BaPi am 28. Dezember 2002 01:01:06:

Moin ;-)

>"§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

> (1) [...] Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

Eben :-]

mfG
K.R.

[mit 320mm Abstand]




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