Re: LT 28-55
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Geschrieben von alfred am 02. August 2003 08:22:13:
Als Antwort auf: LT 28-55 geschrieben von meykel am 31. Juli 2003 09:47:06:
hallo meykel,
ich hab´s vor etwa 3 monaten durchgezogen. kauf eines lt-28-d/fensterbus/serienhochdach, bj. 5/92 !.
vor dem kauf habe ich mich beim ,,eichel-kohleabzockerladen -(finanzamt),, informiert(die sind im grunde garnicht so verkehrt, machen halt auch nur ihre arbeit), was zu tun sei, um beim kauf o.g. lt´s ---nicht--- in die teure ,hubraumsteuer, reinzufallen.
1. pauschale antwort: entfernen sie einige seitenfenster und installieren sie eine fest montierte (eingeschweißte) trennwand zwischen fahrersitzreihe und laderaum = dann gleich lkw-steuer (172,- europ. dollar..). ich hab wohl dann dem herrn am telefon den puls gefühlt und nachgehakt, ob er nicht was mit weniger arbeit und gleichem effekt -noch- im angebot hätte:
2. antwort:
ja, wenn sie zu vw/ bzw. zum tüv fahren und das fahrzeug ,,auflasten lassen auf über 2.800 kg -hier: 2.810 kg- und in den papieren steht dann u.a. festgeschrieben ,,fahrzeug ist technisch ein kombinationskraftwagen,, so würde das fahrzeug dann gleichfalls, wie unter 1. mit 172,- EURO KFZ-Steuer behandelt.dieses habe ich dann alles so gemacht; ein mir gut bekannter vw-händler in bonn-bad godesberg (Firma VW-Hünermann), zu dem regelmäßig ein TÜV-Prüfer kommt, hat mir die oben beschriebenen angaben in den brief gesetzt; ich bin zum strassenverkehrsamt, auto anmelden und sich freuen, daß von fa. eichel dann so in ca. 3 wochen die rechnung (172,- EURO) käme; schock: rechnung kam, jedoch mit dem wunsch, 902,- EURO haben zu wollen (hubraumbesteuert...), ich dann kreideweiß und es stellte sich nach rücksprache mit dem finanzamt bonn heraus, daß die deppen des strassenverkehrsamtes bonn aufgrund mangelhafter software -NICHT IN DER LAGE WAREN- ihr pc-programm so zu gestalten, daß deren steuermeldung an das finanzamt von deren lesecomputer dann auch als ,,kombinationskraftwagen = 172,- EURO steuer,, hätte erkannt werden können !.
es klärte sich somit auf = 172,- europ.dollar waren fällig!!!.lange rede, kurzer sinn, falls du gedenkst gleichwohl wie ich, einen lt-28-d z.b. kaufen zu wollen, informiere dich vorher bei deinen ,,eichel-genossen,, + wie oben beschrieben, vw + tüv über den ablauf. du siehst, aus 902,- euro werden ertragbare 172,- euro...!!!.
(zum schluß: die nutzung eines lt ist, wie wir alle wissen, individuell. meiner z.b. hat weiterhin alle seitenfenster, laderaum ist derzeit noch komplett leer, ohne sitzbank, oder sonstwas und wird wohl in naher zukunft zu einem umfassend nutzbaren kombinationskraftwagen umgebaut werden = wohnmobil + transporter = gleich mehrfach nutzbares ,lieblingsauto,.
ich hoffe, daß dir meine zeilen etwas weiterhelfen.
nur nicht in´s bockshorn jagen lassen. noch lassen se uns etwas luft zum ,kfz-steuerschlupflochnutzen,.
gruß alfredo..
(ps: wenn du hier im lt-forum etwas rumblätterst, wirst du auch einen prezedenzfall lesen können, wie ein ,,landrover-?-kollege,, es mithilfe des OFG geschafft hat, seinem finanzamt klarzumachen, was zulässiges gesamtgewicht über: 2.800 kg bedeutet.)
- Re: LT 28-55 alfred nachtrag 02.8.2003 08:28 (2)
- Re: LT 28-55 meykel 04.8.2003 09:58 (0)
- Re: LT 28-55 Stefan Steinbauer 02.8.2003 13:55 (0)
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