Re: Gurtpflicht in LT 35 ????????????


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Geschrieben von BaPi am 25. September 2003 21:40:07:

Als Antwort auf: Gurtpflicht in LT 35 ???????????? geschrieben von Roland aus OL am 25. September 2003 20:09:30:

Hallo,

>(ehrliches Beileid)

Danke, aber ist, wie schon gesagt, eigene Doofheit.

>Ich selbst fahre einen LT 35, Bj 12/86, DW-Sauger, Zwillingsachse. Das Fahrzeug ist zugelassen als So-Kfz-Werkstattfahrzeug. Vorstellen muß man sich das so: Der Lt ist an die Firma von der ich ihn gekauft hatte als ein Fahrgestell ausgeliefert worden. Diese Firma hat dann auf das Fahrgestell einen ALU-Werkstattkoffer aufgesetzt. Und jetzt kommt meine Frage: In dem LT waren werksseitig nie Gurte angebrachtund sind es bis heute nicht. Besteht in dem Fahrzeug aufgrund des Alters oder der Zulassungsart Gurtpflicht oder nicht?

Da ich mich aus gegebenem Anlass die letzten Tage damit beschäftigen mußte:

Nach §21 STVO sind die für's KFZ vorgeschriebenen und daher vorhandenen Gurte immer anzulegen (Ausnahmen gibts nur für Taxifahrer, wenn sie einen Fahrgast im Auto haben :-O, für Auslieferungsfahrer im Auslieferungsgebiet oder für die Bullerei, wenn das im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlich ist). Das gilt bei WoMo's übrigens offenbar für alle Sitzplätze.

Also - unabhängig davon, ob Gurte für Dein Auto vorgeschrieben sind oder nicht -wenn welche drin und zulässig sind, mußt Du die Dinger auch anlegen. Wenn aber keine vorgeschrieben sind, kannst Du beruhigt und ungebunden durch die Gegend semmeln.

Vermutlich ist Deine Kiste ursprünglich als LKW zugelassen worden und für die galt vor 1992 nun mal keine Gurtpflicht.

Gruß aus Frankfurt

BaPi




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