Re: Gastank - Vorschriften
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Geschrieben von wolfgang. aus köln am 05. März 2003 09:19:40:
Als Antwort auf: Re: Gastank - Vorschriften geschrieben von Frank am 04. März 2003 17:47:05:
>>hallo, auf dem tank müsste eigentlich 06 stehen für prüfung in 2006,, die lt unterflur sind sehr !!! anfällig wegen schmutz (tiefem einbau),, solltest gut alles checken, den kastenbereich oben immer gut von sand und schmutz sauberhalten,,,,,, prüfstutzen kann auch zusätzlich für externe flasche benutzt werden ( mit regler), ,, rückwärts gegen den regeler muss bei deer prüfung alles zu sein , gruß wolfgang.draschner@gmx.de
Hallo,
>>habe da mal ein paar fragen zum Gastank und Vorschriften.
>>Habe an meinem Sven Hedin Bauj. 82 den Serienmäßig verbauten Gastank(siehe Bild) und jetzt hat mir jemand erzählt das erstens das Ventil nicht mehr zulässig wäre, man braucht ein 80% Füllstoppventil.
>>Und Zweitens brächte man einen Prüfanschluss für die Gasprüfung.
>>Brauch ich den für die Gasprüfung oder ist das bei dem Baujahr noch nicht Pflicht gewesen?
>>Ach ja der Tank wurde Ende 96 geprüft und hat also noch ca 4 Jahre Tüv.
>>
>> Grüße aus Stuttgart
>>Hannes
>Hallo Hannes,
>wenn der Gastank kein Füöllstopventil hätte, hättest Du auch wohl schon kein Svenni mehr.
>Das Ventil sieht genauso aus, wie bei meinem frisch geprüften Gastank.
>Was den Prüfanschluß betrifft, so ist der zwar praktisch, aber meines Wissens nicht Pflicht.
>Zumindest musste ich früher bei vielen Mobilen zwecks Prüfung die Leitung hinter dem Regler trennen und danach wieder montieren.
>Wenn Du eine neue reglereinheit heute kaufst hat die auch einen Anschluß (Gassteckdose) ,denn man zur Prüfung (oder für den Gasgrill) verwenden kann.
>Gruß Frank
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