Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ??
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Geschrieben von Jakob am 29. Januar 2003 18:12:46:
War mit dem neu erworbenen Florida zum ersten Mal beim Gas tanken (Ende 2002). Lasse mir die Technik zeigen, weil ich das auch zum ersten Mal mache. Sagt der Tankwart: "Die Tankprüfung ist überfällig (seit 2001!), der Tank darf nicht betankt werden!" Ich zeige ihm die Plakette "Gasprüfung" + gelben Ausweis gültig bis 2003 - d.h. in diesem Fall, bei der letzten Gasprüfung hätte der Sachverständige die Gasanlage nicht abnehmen dürfen ohne vorher eine Prüfung des Gastanks zu veranlassen (10-Jahresfrist). Kommentar Tankwart:"Das ist ja der Hammer!" Ich stimme zu, zumal die Prüfung - ohne eigenes Schrauben - hier ca. 450.-- Euro kostet. Würde gerne den Sachverständigen zur Kasse bitten. Kann mir jemand etwas zur Haftung dieses "Fachmanns" mitteilen?
Dankeim voraus für Eure Tips
- Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ?? Jens aus NMS 29.1.2003 20:38 (0)
- Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ?? BaPi 29.1.2003 18:40 (2)
- Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ?? BaPi 29.1.2003 19:23 (1)
- Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ?? Jakob 29.1.2003 20:54 (0)
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