Re: Rechtsfrage: Kann ein LT 28 leer Bürgersteigplatten brechen?


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Geschrieben von Klaus am 25. Januar 2003 17:21:48:

Als Antwort auf: Rechtsfrage: Kann ein LT 28 leer Bürgersteigplatten brechen? geschrieben von André am 25. Januar 2003 16:24:47:

>Hallo Leute,
>ich frag mal hier nach ob sich jemand mit Recht auskennt. [...] Geparkt habe ich halb auf dem Bürgersteig und halb auf dem Pflaster zwischen den Bäumen.

Das Parken auf Gehwegen ist nicht erlaubt, es sei denn, es wird durch das Zeichen 315

wieder ausdrücklich gestattet. Die Grenze liegt aber auch dann bei 2.8t.
Nachzulesen in den §§ 12, 41 und 42 StVO.

> und die Stadt mir Forderungen macht (außer natürlich ein Knöllchen für Falschparken auf dem Bürgersteig)?

Aha, das Knöllchen ist also schon eingeplant *g*

Sie wird schon den Beweis führen müssen, wer die Platten zerbrochen hat. Der reine Anschein des LT wird da nicht reichen. Warte auf den Bescheid der Stadt, der enthält dann auch einen Rechtsmittelhinweis.

mfG
K.R.




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