Re: Gurtpflicht ?


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]


Geschrieben von BaPi am 25. September 2003 23:26:58:

Als Antwort auf: Gurtpflicht ? geschrieben von Roland am 25. September 2003 22:58:33:

Hallo,

>und was ist mit den LKW´s die vor 92 gebaut worden sind, Gurtverankerungspunkte haben, aber keine Gurte, irgendwann aber mal zum SonderKfz mutiert sind ?? Und nun immernoch "Gurtlos" dastehen....

So wie ich das verstanden habe, ist der Auslieferungszustand ("erstm. im Verkauf") für die Einstufung maßgeblich. Wenn das Auto im Auslieferungszustand also keine Gurte hatte, dann ändert auch die Umschreibung in ein "So-Kfz irgendwas" daran grundsätzlich nichts mehr. Hat Dich also bei der "Umwidmung" niemand zur Nachrüstung gezwungen, würde ich mal davon ausgehen, daß Du legal durch die Gegend fährst (sofern nicht Du oder einer der Vorbesitzer die ursprünglich vorhandenen Gurte ausgebaut hat und Du nun den TÜV-Leuten verkaufen mußt, da seien nie welche dringewesen...)

Aber um allen Mißverständnissen vorzubeugen:

Ich bin erwischt worden, weil ich blöderweise den (sonst immer ordnungegemäß angelegten) Gurt vergessen hatte. Ich halte die Anschnallpflicht für absolut richtig und kann nur jedem dringend empfehlen, wo technisch irgendwie möglich, Gurte nachzurüsten - auch, oder gerade, im LT !!!!!!!!!!!!

Gruß aus Frankfurt

BaPi




Antworten:


[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ]