Re: TÜV mit alter Standheizung


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Geschrieben von Martin aus Pirna am 24. Januar 2003 15:36:37:

Als Antwort auf: TÜV mit alter Standheizung geschrieben von Boscho am 24. Januar 2003 15:20:25:

und was machst du mit den Dichtungen? Denn die möchtest Du dann mit tauschen.
Und das nächste: Gasheizungen (ich weiß nicht, wie es bei Diesel- und benzinheizungen ist9 haben einen Aufkleber drauf. "Jahr der Erstinbetriebnahme"- wo bekommst Du den dann her? Außerdem- ich habe es hier schon ein Dutzendmal beschrieben: ich habe vor Jahren einen T3 geschlachtet, dem die Benzinheizung explodiert war. Gepflegtes Auto- Heizung aber immer nur ein- und ausgeschaltet. Kein mensch würde die vorsoglich ausbauen, um nachzuschauen, wie der Zustand der Brennerkammer ist. Und diese war eben undicht, TÜV war neu (aufs Auto, weil der Prüfer die Heizung nicht prüfen konnte, denn es war noch nicht das Gesetz in Kraft getreten, was besagt, daß man die eben nach 10 Jahren prüfen muß).
Fazit: besser, auch wenn teurer, ist es, wenn man nach 10 Jahren die Kammer tauscht. Alles andere ist ziemlicher Humbug; man aollte kein Auto fahren, was man dann nicht "ernähren" kann. Denn außer tanken fahren und Öl auffüllen braucht so ein Klotz, wie wir ihn fahren, ab und zu doch noch mal den einen und anderen Euro mehr.
Oder?
mfG Martin aus dem schönen Elbtal




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