Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ??
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Geschrieben von BaPi am 29. Januar 2003 18:40:10:
Als Antwort auf: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ?? geschrieben von Jakob am 29. Januar 2003 18:12:46:
Hallo,
>Sagt der Tankwart: "Die Tankprüfung ist überfällig (seit 2001!), der Tank darf nicht betankt werden!"
Da hat er zumindest formal recht :-(
>Ich zeige ihm die Plakette "Gasprüfung" + gelben Ausweis gültig bis 2003 - d.h. in diesem Fall, bei der letzten Gasprüfung hätte der Sachverständige die Gasanlage nicht abnehmen dürfen ohne vorher eine Prüfung des Gastanks zu veranlassen (10-Jahresfrist).
Zitat:
"Was wird bei der Gasprüfung geprüft?
Die Prüfung wird entsprechend eines genauen Prüfplans durchgeführt, der u.a. folgendes kontrolliert:
Dichtheit der Gasanlage
Funktion der Gasanlage
Die Erfüllung der aktuellen rechtlichen Grundlagen
Die Erfüllung der aktuellen Vorgaben der Gerätehersteller
Prüfung des Alters der Geräte (z.B. Heizung)
Prüfung der notwendigen TÜV-Abnahmen auf den Geräten (z.B. Gastank)."Das abgelaufene Prüfdatum auf dem Tank hätte dem Prüfer auffallen müssen; das ist ohne Zweifel Schlamperei.
>Kommentar Tankwart:"Das ist ja der Hammer!"
So kann man's auch nennen ;-)
>Würde gerne den Sachverständigen zur Kasse bitten. Kann mir jemand etwas zur Haftung dieses "Fachmanns" mitteilen?
Hast Du das Auto vor oder nach der Gasprüfung gekauft ? Wenn die Prüfung vor dem Kauf stattgefunden hat, ist der Verkäufer dafür verantwortlich, daß Du ein Auto mit nicht mehr zugelassenem Gastank erworben hast. Ob er das nun wußte oder nicht - er hat Dir beim Verkauf bestimmte Eigenschaften zugesichert und muß dafür gerade stehen (in diesem Zusammenhang wäre es natürlich nützlich, wenn das im Kaufvertrag auch explizit erwähnt wäre).
Hat die Prüfung stattgefunden, als das Auto bereits Dir gehört hat, kannst Du die Gasprüfung selber reklamieren; aber es ersetzt Dir niemand die Kosten für Austausch bzw. Revision des Gastanks :-(
Gruß aus Frankfurt
BaPi
- Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ?? BaPi 29.1.2003 19:23 (1)
- Re: Haftung des Sachverständigen bei Gasprüfung ?? Jakob 29.1.2003 20:54 (0)
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