Re: Frage an die Verkehrsrechtsexperten


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Geschrieben von Klaus am 05. August 2003 20:14:34:

Als Antwort auf: Frage an die Verkehrsrechtsexperten geschrieben von Martin aus Pirna am 05. August 2003 17:58:52:

Moin ;-)

> Ich steh auf dem Standpunkt, er hätte halten müssen, erstens war die Straße auf seiner Seite breiter,

Bis dahin folge ich Dir, tut er es nicht, wird es u.U. Nötigung. Allerdings könntest Du auch anhalten, um den drohenden Zusammenprall zu vermeiden. Der LT fährt auch auf der Steigung dort wieder an, wenn auch nur mühsam.

Im Falle eine Unfalles gilt innerhalb der EU in diesem Fall deutsches Versicherungsrecht, soweit beide Unfallgegner aus Deutschland kommen. Bei Norwegen bin ich mir da nicht so sicher.

> Zweitens kam ich berghoch, er runter.

Diese Regelung macht Sinn, ob sie allerdings in N auch gilt, ist eine ganz andere Frage.

Mit einer Strafverfolgung aus N in D würde ich mal nicht rechnen, eher schon mit einer Rechnung, wenn er Deine Nummer hat. Und in N ist das olle Glas garantiert teuer gewesen ...

Auf die gleiche Art und Weise musste ich einmal 1992 in N an solch einer Steigung ganz weit rechts rüber, weil Opa aus N mit seinem Audi 80 bergab keinen Zentimeter rüber fuhr. Allerdings stand rechts eine Bake, weil der Straßenrand schon abrutschte. Das PVC-Teil knickt weg, der Gussmetallfuß klappt hoch, und weg die nagelneu Trittstufe unterm Karmann-Alkoven :-( Opa ist natürlich auch weiter gefahren ...

> Drittens: Ich hab am LT- Spiegel nochnicht mal eine Schramme,

Mein letzter Kontakt mit einem T4-Spiegel (rechts) hat beide Gläser gekostet (T4 fällt raus, LT splittert). Allerdings kann ich bei meinen Spiegeln das Glas wechseln.

mfG
K.R.




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