Re: Auflastung eines LT
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Geschrieben von Klaus am 21. September 2001 18:57:12:
Als Antwort auf: Auflastung eines LT geschrieben von Elke Persson am 21. September 2001 11:35:46:
Moin ;-)
>Habe ein LT-Wohnmobil gefunden, das ich gerne kaufen möchte. Leider hat es keine LKW-Zulassung.
Das ist auch besser so, denn schaust Du bei der Versicherung recht sparsam aus der Wäsche. Für die Kfz-Steuer reicht auch die Einstufung Sonder-Kfz-Wohnmobil und das zul. GG über 2800 kg.
Eine Freigabe von VW sollte der TÜV haben, wenn nicht, habe ich eine (für LT28) und im Download gibt's die auch hier.
Mit der Freigabe und dem Auto züm TÜV, ~ DM 70 mitnehmen, Brief ändern lassen, danach zum Straßenverkehrsamt, neuen Schein ausstellen lassen für ~ DM 20, fertig. Wer's mag, kann sich von VW noch eine neue Plakette mit dem neuen zul. GG ausstellen lassen. Der TÜV besteht nicht unbedingt immer darauf.
Weitere Fragen ? Nur zu.
mfG
K.R.