Pflicht für LKW über 2,8 t JA Aber nicht für...
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Peter aus Bonn am 05. Juli 2001 15:36:46:
Als Antwort auf: Ich habe gedacht die wären Pflicht für LKW über 2,8 t geschrieben von Michael R am 05. Juli 2001 14:04:20:
Sonder Kfz Wohnmobil.
Ansonsten würde ja auch das Sonntagfahrverbot und andere Sachen gelten!!!
Bitte eine Besteuerung nach LKW Tarifen nicht verwechseln mit der Zulassung!!!
Ein Sonder Kfz Wohnmobil ist kein LKW auch wenn der so besteeurt wird.
Gruss aus Bonn
Peter