Re: Sitzplätze


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Geschrieben von Mark am 12. Februar 2002 12:44:53:

Als Antwort auf: Re: Sitzplätze geschrieben von bernhard am 11. Februar 2002 11:02:02:

Danke für die Info..

Gruss, Mark.


>hallo mark!
>ohne rückhaltevorrichtung (gurte ) darf niemand quer zur fahrtrichtung sitzen sofern du die sitzplätze nicht bereits genehmigt hast. wenn du sie genehmigen willst, mußt die rückhaltevorrichtung samt aufnahmepunke typengenehmigt sein oder von einem sachverständigen abgenommen sein.
>längs der fahrtrichtung benötigt man keine rückhaltevorrichtung, die sitzplätze müssen bei der zuständigen prüfstelle (Lreg.)eingetragen werden.
>soweit mein wissensstand. genauere angaben erhälst du bei den prüfstellen der landesregierung.
>lg bernhard
>>Hi,
>>Ich hab einen LT 35, mit nur 2 Sitzen vorne ,darf während der Fahrt hinten wer in der Sitzecke quer zur Fahrtrichtung sitzen=(gesetzlich in Östereich?)
>>Gruss, mark.





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