Re: Fahrtenschreiber, Uhr stellen


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Geschrieben von Sebastian am 13. Dezember 2001 12:33:01:

Als Antwort auf: Re: Fahrtenschreiber, Uhr stellen geschrieben von OPA am 10. Dezember 2001 19:02:16:

Hallo Friedrich,

>>Hallo!
>Der Fahrtenschreiber ist übrigens nur interessant, wenn Du das Fahrzeug gewerblich nutzt, wg. Lenk-und Steuerzeiten. Erst dann ist auch die Einstellung der beiden Schalter wichtig. Ansonsten brauchst Du den für den Hängerbetrieb, weil bei einem Gesamt-Zug-Gewicht (tatsächliches Gewicht) mußt Du auch mit Karte
>fahren (auch privat), hier aber m.E. nur wg. der Höchstgeschwindigkeit, und die wird ja sowieso aufgezeichnet.
Das stimmt so nicht ganz. Wenn das Fahrzeug privat genutzt wird, muss der Fahrtenschreiber überhaupt nicht benutzt werden. Du kannst also in beiden (Fahrer 1 und 2) Kunststoff-Blindscheiben einlegen (gibts beim Boschdienst), damit das Ding nicht kaputt geht.
Ab 3,5t zGG (egal, ob mit oder Ohne Hänger) gelten die LKW-Höchstgeschwindigkeiten: 80 auf Autobahn und Kraftfahrstraße bei baulicher Trennung, ansonsten außerorts 60.
Fahrtenschreiber muss bei privater Nutzung des Fahrzeuges immer erst ab 7,5 t zGG genutzt werden.

MfG
Sebastian




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