Re: lkw sonntagsfahrverbot?
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Peter am 07. Juni 2001 08:41:59:
Als Antwort auf: geschrieben von Andi am 06. Juni 2001 21:05:34:
>>gilt das sonntagsfahrverbot für lkw mit anhänger auch für lkw unter 3,5t?
>>gruß steff
>nein, es gilt nur für lkw mit anhänger über 7,5t höchstzulässiges gesamtgewicht.
>gruß andi
Hi Andi
im Absatz Drei steht es duerfen keine Lastwagen Ueber 7,5t sowie KEINE Anhaenger hinter Lastwagen fahren da ist zu dem LASTWAGEN der den Anhaenger zieht keine Gewichtsangabe gemacht worden, das heisst also ALLE Lastwagen (ab 2,81t) sind davon betroffen.
Zitat:
"3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."
Aber wie gesagt das bezieht sich auf LKW nicht auf Sonder-Kfz!!!
Gruss aus Bonn
Peter