Ja, das geht...
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Geschrieben von Andreas H. am 07. Februar 2002 14:55:22:
Als Antwort auf: Kann ich ein Fahrzeug erstmalig auf mich zulassen wenn der Tüv abgelaufen ist? geschrieben von Sven am 07. Februar 2002 08:22:15:
Hallo Sven,
Du musst alle auch sonst zur Zulassung nötigen Papiere (Versicherungsdoppelkarte, alten TÜV-Bericht, alte AU-Bescheinigung, Personalausweis) mit zur Zulassungsstelle nehmen und eine 'Vorläufige Zulassung' beantragen. Du bekommst dann Schilder zugewiesen und Dein Name wird in den Brief eingetragen - allerdings bekommst Du noch keinen Fahrzeugschein. Mit dieser Zulassung kannst Du aber nur vom Standort des Fahrzeuges zum TÜV und zurück und danach vom Standort des Fahrzeuges zur Zulassungsstelle fahren. Dort bekommst Du dann die endgültige Zulassung incl. Fahrzeugschein. Man spart sich über diesen Weg zumnindest die 'Roten Nummern'.
Gruß
Andreas>Eine Frage an die Experten: Kann ich ein Fahrzeug erstmalig auf meinen Namen zulassen wenn der TÜV bereits 2 Monaten abgelaufen ist oder muss ich erst mit einer roten Nummer zum Tüv?
>Wie lange kann das Kfz abgemeldet bleiben ohne ein Gutachten zur Wiederzulassung zu benötigen?
>Gruss Sven