Gastank eintragungspflichtig ? [Anfrage aus d.r.r.c]
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Klaus am 13. Juli 2001 22:46:18:
Moin ;-)
Auf die Frage gab's dort bisher keine Antwort und ich habe keine Tank, also wer weiß was ?
mfG
K.R.
"Thomas Blaschczok"
schrieb im Newsbeitrag news:993194387.268478@viruswall...
> Hallo,
>
> ich habe einen gebrauchten Gastank (Westfalia) für meinen T2/T3 erworben,
> Gasprüfung bis 2010. Die Nachfrage beim TÜV ob ich das Teil eintragen lassen
> muß konnte hier nicht beantwortet werden, beide Ingenieure waren ratlos. Sie
> haben mir nur Tips bezüglich der Montage gegeben, so daß sie bei einer
> notwendigen Eintragung diese auch vornehmen würden.
> Aber, wie ist die Lage, muß man den Tank eintragen?
>
> Und wie sieht es allgemein mit der Gasinstallation im Womo aus, was muß man
> Eintragen, was nicht? Wer kennt evtl. die gesetzlichen Grundlagen? Das man
> alles zur Gasprüfung vorführt ist klar.
>
> Danke für Hilfe
>
> Thomas
>
>