Re: Probleme mit der Diesel Standheizung am Sven
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Geschrieben von Klaus am 24. November 2001 08:19:12:
Als Antwort auf: Probleme mit der Diesel Standheizung am Sven geschrieben von Volker am 23. November 2001 23:54:28:
Moin ;-)
>Ich habe noch ne Info bekommen das, wenn die Heizung bis 1994 gebaut wurde auch zwingend kein Abnahme der Heizung vom TÜV erforderlich ist!?!
Nach 10 Jahren ist ein Austausch der Wäremtauschers (Brennkammer) vorgeschrieben, das ist keine neue Vorschrift (die bestand auch schon vor 1994) und es gibt auch keine mir bekannten Bestandsschutzregelungen. Eine solche gibt es nur für Gasheizungen (in Kfz), die vor dem 01.01.1993 erstmals in Betrieb genommen wurden, bei jüngeren Exemplaren ist dann ab 2003 ebenfalls ein Austausch der entsprechenden Bauteile fällig (dürfte sich aber m.E. nur auf die Luftheizungen beziehen, nicht auf die Exemplare, die das Kühlwasser des Fahrzeuges erwärmen).
So gesehen ist der Tip des Boschdienstes nicht ganz abwegig, denn die Aktion wird nicht billig, und ob es sich für eine 19 Jahre alte Heizung lohnt, ist dann die Frage.
Zum TÜV:
Es schaut nicht jeder drauf, soweit hast Du auch Recht. Die Frage ist, was er mit Deinem Auto macht, wenn er's dann doch tut ;-)
mfG
K.R.