VORSICHT!!!


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Geschrieben von Michael am 17. Januar 2002 01:39:08:

Als Antwort auf: Abschleppen mit PKW geschrieben von Martin am 15. Januar 2002 18:56:21:

Hi Leute,

also das gilt nicht nur für diesen speziellen Fall, sollte aber mal gesagt werden da es die wenigsten wissen. Ich weiß es, weil ich schon sehr teure Erfahrung damit gemacht habe.
Also.......
Schleppen ist in Deutschland generell verboten!
Lediglich das Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs (max bis zur nächsten Fachwerkstatt......wo auch immer die ist) wird geduldet.
Darauf zu achten ist besonders: beide Fahrzeuge müßen angemeldet sein und der im vorderen FZ sitzt muß eine gültige Fahrerlaubnis haben (der hinten drin sitzt brauch lediglich die Körperliche Eignung zu erfüllen an die Pedale zu kommen und gleichzeitig übers Lenkrad zu sehen).
Alles andere bedarf einer Schleppgenehmigung (die ist beim Strassenverkehrsamt zu erhalten....natürlich nur gegen Bares).
Am besten man erkundigt sich vorher genauestens beim zuständigen Amt. Schwierig wird es zusätzlich wenn man sich in zwei Landkreisen bewegen will........aber selbst da wissen die grünen Freunde oft selbst nicht Bescheid.
Schleppen und Abschleppen sind nur zwei Buschstaben.....aber vom Gesetzestext her Welten.

Von dem hier beschriebenen Fall würde ich zusätzlich abraten......mal abgesehen von der Bremsproblematik gehts auch ganz gewaltig aufs Material vom ziehenden Fahrzeug. Ne PKW Kupplung/Getriebe sind nunmal nicht für solche Gewichte ausgelegt. Ich hab letztens mit nem 31er LT nen 35er gezogen.......selbst das empfand ich schon als quälerei......nun versetz Dich mal in die Lage des armen kleinen(schwachen) PKW.......


Gutes und sicheres Ankommen!

Micha




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