Steuer


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Geschrieben von Lars am 07. Mai 2001 18:01:33:

Hi Leute,

sorry, daß ich mich so lange nicht gemeldet hatte, war nur am schrauben, meines neuen LT 28h+l. Nach 2 Wochen, steht er nun da wie ein Einser.

Euern Rat zu Folge, habe ich den LT auf 3t zGG aufgelastet, um Steuern zu sparen.Dazu schrieb mir heute das Finanzamt Mühldorf folgende Sätze.
Zitat
"Die Finanzbehörden sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtssprechung an die Bezeichnung des Fahrzeugen in den KFZ-Papieren nicht gebunden. Die Entscheidung ob das Fahrzeug als PKW oder als LKW nach dem zGG zu versteuern ist, richtet sich dach dem objektiven Beschaffenheit des Fahrzeuges (Bauart,Einrichtung, Erscheinungsbild, Höchstgeschwindigkeit, Ladefläche, Sitzplätze usw.)"
Nun muß ich mein Fahrzeug in den nächsten 14 Tagen vorstellen, um nicht wieder als PKW versteuert zu werden.
Ham die nen Schlag wech hier in Bayern ?????
P.S. Ich hab sogar noch ne Sonderzulassung für den Transport von Rollstuhlfahrern (Hebebühne)

Tschau LARS




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