Schwerverkehrsabgabe gilt auch für Wohnmobile!!!


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Geschrieben von OliverG am 04. Januar 2002 13:46:18:

Als Antwort auf: Re: Schweizreisen geschrieben von bjoeni am 04. Januar 2002 11:26:01:

>>Hallo, hat jemand Erfahrung bezüglich Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz. Wie genau wird kontrolliert, was ist zu bezahlen? Wohnmobil auf Basis LT 40 BJ 88, 2,4l TD 75 KW.
>>Grüsse
>>Dominik
>
>Hi Dominik
>wie kommst du auf die Idee das die Schwerverkehrsabgabe für womos gilt.
>Nein keine angst für womos gibt es keine abgaben das gibts nur für denn Gütervekehr auch Grosse Reisebusse müssen nichts bezahlen.
>Auch die zeitweise sperrung im Gotthardtunnel gilt nur für denn Güterverkehr.

Die Schwerverkehrsabgabe gilt auch für Wohnmobile! Ganz sicher!!! Mein Vater fährt einen Distance-Wide (nachdem ich ihn mit dem LT-Virus infiziert habe) der ursprünglich 3,8t zul.GG hatte. Da wir hier direkt an der schweizer Grenze sind und er öfters in der Schweiz unterwegs ist hat er extra wegen der Schwerlastabgabe den LT auf 3,49t ablasten lassen. Und auch mich mit dem Sven Hedin haben Sie schon 2 mal an der Grenze rausgeholt um wegen dem zul.GG zu schauen. Ist sonst nämlich ein teurer Spass.

mit Grüssen von der Eidgenössischen Grenzregion
Oli





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