Re: unangemeldetes Fahrzeug schleppen?


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Geschrieben von Karsten am 28. Mai 2001 12:07:49:

Als Antwort auf: Re: unangemeldetes Fahrzeug schleppen? geschrieben von Frank am 28. Mai 2001 09:56:53:

Tach!

>Hallo Christoph
>erkundige dich mal bei deiner DEKRA Stelle ob die überhaupt ein Fahrzeug
>ohne Kennzeichen (egal ob Rot oder Tageszulassung) abnehmen.

Du hast Recht; Fz. braucht tatsächlich Kurzzeitkennzeichen o.ä. !

>Meines Wissens darf man mit der Schleppstange abschleppen, ist eine feste
>Verbindung zum Zugfahrzeug (Anhänger). Mit dem Seil ist dies nicht so, vieleicht ist das quatsch, doch mir wurde es so erklärt.

Es gibt ein sogenannte Schleppgenehmigung, wo das zu schleppende Fz. nicht versichert sein muß. Hierzu gibts aber je nach Region unterschiedliche Bestimmungen. Für eine Vorführung beim TÜV aber nicht zulässig!

Gruß Karsten





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