Re: Winterquartier
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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 08. November 2001 20:49:07:
Als Antwort auf: Winterquartier geschrieben von Andreas am 08. November 2001 20:36:09:
>Hallo, als intensiver LT-Forum Leser hoffe ich, daß Ihr mir zu folgender Frage weiterhelfen könnt:
>Ich habe für meinen LT 28 ein Winterquartier in der Scheune eines ehemaligen Bauernhofes gefunden. Der Vermieter möchte jedoch von mir eine Bestätigung, daß mein LT nicht über dessen Hausratversicherung mitversichert ist, d.h. ich habe keinen Versicherungschutz bei Brand, Sturm, etc..
>Ist diese Klausel üblich?
>Gibt es eine andere Möglichkeit, meinen Wagen zu versichern?
>Viele Grüße
>Andreas
>Normalerweise ist dein Fahrzeug bei deiner KFZ-Versicherung auch dann versichert ,auch wenn es vorrübergehend "eingemottet" ist.
In welchem Umfang diese Ruheversicherung Schäden abdeckt , fragst du am besten direkt bei deiner Versicherung an. Die erklären dir dann auch das Prozedere mit den Abmeldezettel und der Wiederanmeldung bei der Zulassungsstelle.
Schäden durch Diebstahl , Naturgewalten usw sind meist mit drin . Schäden , die vom Gebäude auf dein Fahrzeug einwirken (Brand? , Einsturtz ?) sollten aber durch die Gebäudeversicherung gedeckt sein.Am besten du machst dir direkt schlau
Gruß Stefan
Auch "Winter-in-der-Scheune-Parker"