Re: unangemeldetes Fahrzeug schleppen?


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Geschrieben von Frank Schaum am 30. Mai 2001 09:47:43:

Als Antwort auf: unangemeldetes Fahrzeug schleppen? geschrieben von Christoph am 27. Mai 2001 13:11:21:

>Habe mein Fiorino zum Wohnmobil umgebaut und müßte nun zur Dekra zwecks Abnahme.
>Allerdings ist er im moment weder versichert noch angemeldet.
>Darf ich ihn einfach schleppen oder brauch ích nen Hänger?
>thx
>Christoph

Hallo Christoph,

du darfst ein Fahrzeug nur Schleppen mit einem Nothilfegedanken(nach § 35 ZO), dieser liegt hier nicht vor!! Da bekommst Du mächtig Ärger, wenn Du einen netten Grünen erwischt(bin nämlich einer und kenne meine Kollegen!!). Hole Dir eine Kurzzeitkennzeichen, dann hast Du fünf Tage Zeit zum Gutachten und zur Zulassung zu fahren und damit hast Du keine Probleme. Bussgeldkatalog sieht hier menge Knete vor, die Du sicher besser in Deinen Bus investierst!


FRank aus Wustermark





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