Re: Kann ich ein Fahrzeug erstmalig auf mich zulassen wenn der Tüv abgelaufen ist?
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Geschrieben von Clou am 07. Februar 2002 10:22:28:
Als Antwort auf: Re: Kann ich ein Fahrzeug erstmalig auf mich zulassen wenn der Tüv abgelaufen ist? geschrieben von Christoph am 07. Februar 2002 09:31:28:
>>Eine Frage an die Experten: Kann ich ein Fahrzeug erstmalig auf meinen Namen zulassen wenn der TÜV bereits 2 Monaten abgelaufen ist
>NEIN (und, zumindest in Berlin, ist nur das Kennzeichen mit Plakette nicht ausreichend, immer den Pruefbericht selbst mitnehmen)
>oder muss ich erst mit einer roten Nummer zum Tüv?
>JA, AU nicht vergessen!
>>Wie lange kann das Kfz abgemeldet bleiben ohne ein Gutachten zur Wiederzulassung zu benötigen?
>1 Jahr
>>Gruss Sven
>Gruss ChristophHallo
vor Ablauf des Jahres ist es möglich nochmals um ein halbes Jahr zu verlängern,
dann ist aber Ende und die Neuabnahme steht an.
MFG Clou