Re: lkw sonntagsfahrverbot?
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Carsten am 07. Juni 2001 08:32:44:
Als Antwort auf: Re: lkw sonntagsfahrverbot? geschrieben von Andi am 06. Juni 2001 21:05:34:
Hallo,
>>gilt das sonntagsfahrverbot für lkw mit anhänger auch für lkw unter 3,5t?
>>gruß steff
>nein, es gilt nur für lkw mit anhänger über 7,5t höchstzulässiges gesamtgewicht.ohauaha, auf zum fröhlichen Punktesammeln. Das LKW-Fahrverbot betrifft alle LKW, und wenn es ein alter Postgolf ohne Rückbank ist oder besonders beliebt ein Geländewagen.
Carsten
PS:
§ STVO 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung lautet wie folgt:An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
[.....]
Lastkraftwagen mit Anhänger
Das Verbot gilt für alle Anhänger (auch Wohnanhänger!) hinter Lastkraftwagen ohne Rücksicht auf das Gewicht des ziehenden Fahrzeugs. Wohnmobile sind keine Lastkraftwagen.