Re: Gasanlage
[ WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten ] Geschrieben von Colori Schilling am 25. April 2001 13:55:45:
Als Antwort auf: Re: Gasanlage geschrieben von Eyke am 25. April 2001 10:16:04:
>Das ist aber kein TÜV kriterium. Nach der stvzo (Strassenverkehrszulassungsordnung) wird NUR die Heizung eingetragen. Kühlschrank un Gaskocher sind ausgeschlossen. Die Anlage, Betrieb und Dichtigkeit wird von dem Gasprüfer erteilt.
Wenn die anlage aber nicht abgenommen ist, kann das theorethisch auch zum erlöschen der betriebserlaubnis führen.
Auserdem soll es auch TüV Stellen geben die auch die DVGW Prüfung abnehmen.Colori
Colori