Re: Zahnriemen Benziner, Auflastung
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Geschrieben von wemb10 am 09. Oktober 2001 16:57:01:
Als Antwort auf: Re: Zahnriemen Benziner, Auflastung geschrieben von Stefan am 09. Oktober 2001 10:19:57:
>>Hallo,
>>hatte vor einer weile einen Zahnriemenschaden dachte er sei übergesprungen.
>>Hatte aber nur einen "Zahnausfall" des Zahnriemens, nicht der Scheibe !!!
>>Fahrten zum Tüv sin meines wissens nach mit einer Doppelkarte legal machbar!
>>Gruß
>>Hans
>Stimmt, fahrten von und zum TÜV bzw von und zur Zulassungsstelle sind mit dem letzten Kennzeichen das der Wagen hatte und einer Doppelkarte zulässig.
>D.H. mit einem Saisonkennzeichen darf man auch zum TÜV. Bzw mit einem frisch abgemeldeten Fahrzeug darf man auch noch nach Hause oder zum Schrott ;-)
>Gruß
>StefanHab aber kein Kennzeichen, hab Ihn abgemeldet gekauft :-(((