Re: Leergewicht und Gesamtgewicht


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Geschrieben von Klaus am 24. Oktober 2001 19:47:47:

Als Antwort auf: Re: Leergewicht und Gesamtgewicht geschrieben von Michael am 24. Oktober 2001 07:48:04:

Moin ;-)

>Ich habe jetzt in einer alten promobil eine Tabelle gefunden

Gibt's auch im Netz ;-)

Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen

55:

Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war

55.1:

bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt Tabelle 3 Buchstabe a


55.2:

bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht Tabelle 3
Buchstabe b

Hier mal die genannte Tabelle 3b:

3b) bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht

für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme

mehr als 20% = DM 100 und 3 Punkte
mehr als 25% = DM 150 und 3 Punkte
mehr als 30% = DM 250 und 3 Punkte

>Wie lastet man denn eigentlich einen LT28 (zul. Gesamtgew.2,81t, Leergew.2,53t) auf?


Freigabe von VW (schau mal hier auf diese Seite, 70 DM einstecken, zum TÜV, Brief ändern lassen, 20 DM einstecken und neuen Fahrzeugbrief vom Straßenverkehrsamt ausstellen lassen. Wer's mag, läßt sich von VW eine neue Plakette (Türpfosten Schoß-seitig rechts) für das Fahrzeug ausstellen.

Wurden Umbauten (Zusatzfedern) erforderlich, muß der Umbau natürlich nachgewiesen werden.

mfG
K.R.




Antworten:


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