Re: ... Ergänzung


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Geschrieben von Suggs am 31. Oktober 2001 18:04:26:

Als Antwort auf: Re: ... Ergänzung geschrieben von Michael am 31. Oktober 2001 15:49:22:

Hallo Michael,
das mit dem Wechsel der Brennkammer ist in der Tat so. Egal ob die noch gut ist oder nicht, bei einer Benzin- oder Dieselstandheizung muß die nach 10 Jahren von einem Fachbetrieb gewechselt werden. Und das ist nicht gerade billig.
Bei meinem Bulli (der Vorgänger von meinem LT) habe ich vor dem TÜV immer ein Stromkabel und die Benzinleitung von der (nicht eingetragenen) Heizung abgezogen. Frage des Prüfers: läuft die Heizung noch ? Antwort: Nein, hat weder Strom noch Benzin. Damit war das jedesmal gegessen. Das Risiko, daß Du damit in Hinblick auf Versicherung etc. eingehst, das musst Du fuer Dich selbst kalkulieren.
Gruß
Suggs

>Inzwischen hat mein Kollege beim Boschdienst nachgefragt. Dort heißt es lapidar, es gäbe gesetzliche Vorschriften die besagen das der Wärmetauscher getauscht werden muß. Kennt jemand diese Vorschriften???
>Als Begründung von TÜV und Bosch bekommt man die abenteuerlichsten Aussagen: 1.Brandgefahr, 2. der Aluguß wird spröde (dann müssten ALU-Felgen ja auch ein Verfallsdatum haben), 3. die Dichtung zwischen Brennerkammer und Wärmetauscher wird undicht (aber die könnte man ja tauschen lassen).
>Bin dankbar über jede Unterstützung.
>Viele Grüsse Michael





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