Nachtrag ...
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von Zausels_Kerl (Martin) am 02. Juni 2015 14:27:17:
Als Antwort auf: Re: Nachweis über original ausbau für H Kennzeichen geschrieben von Zausels_Kerl (Martin) am 01. Juni 2015 22:22:06:
Sodele. Habe mal mit dem Tüvmitarbeiter meines Vertrauens gesprochen. Und ...
Da deine Schlüsselnummer noch dem "alten Verfahren" entspricht, kann so ohne weiteres nicht das heutige Verfahren mit der Wiederspiegelung der Emissionsklasse angewendet werden. Ich bin nicht sicher, aber liegt der Westfalia LT nichg auch in der Klasse über 2,8t ??? Wenn Ja, dann muss nach der LKW Tabelle entschlüsselt werden.
Einfach mal googeln, da gibt es viele Informationen zu diesem Thema.Sofern seit 1984 nicht umgeschlüsselt wurde, ist scheinbar alles korrekt. Damals wurden generell die Schlüsselnummer des Fahrzeugherstellers beibehalten. Dein Basisfahrzeug hat sich ja nicht verändert. Damals wurden durch die Wohnmobilhersteller bei den Umbauten der Fahrzeugtyp auf "Sonderfahrzeug Wohnmobil" umgetragen sofern es sich um einen kompletten Umbau handelte (Schlafgelegenheiten im Bulli, wie Multivan, gehören nicht dazu).
Manche Zulassungsbehörden in den 90igern haben damals die Schlüsselnummer 000000-000 eingetragen (genullt). Das ist i.e. bei unserem Niesmann&Bischoff Clou Liner auf LT55 (7,2t) der Fall. Mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung über das Basisfahrzeug kann der ursprüngliche Schlüssel wieder eingetragen werden. Diese Aussage wurde mir auch von der lokalen Zulassungsstelle (MK) bestätigt.Nun zur Frage der H-Kriterien. Bei der Begutachtung zur Zuteilung des H-Kennzeichens gibt es KEIN Kriterium "falsche oder fehlende Schlüsselnummer". Als Kriterium für die Identifikation bestehen lediglich Anforderungen an Fahrgestellnummer (Ersatzweise TP Nummer) und Typenschild.
Da im Zuge der Begutachtung zum H auch eine HU durchgeführt wird (sofern die letzte HU älter als 2 Monate ist) könnte es höchstens sein, dass der Prüfer "übersehen", das die angegebene Schlüsselnummer noch dem "alten" Verfahren entspricht und/oder es sich um ein Fahrzeug über 2,8t handelt und er nicht die PKW Schlüsselinterpretation anwenden darf.Zitat von meinem TÜV Spezi (Mitarbeiter bei TÜV Nord): "War wohl ein jüngerer Kollege, dem die Schlüsselvergaben vor 1990 nicht geläufig waren" ...
Achtung: Voraussetzung ist immer noch, dass dein Fahrzeug seit 1984 NICHT umgeschlüsselt wurde! Du hast ja leider nicht die aktuelle Schlüsselnummer dabei geschrieben, so dass man das hätte prüfen können. Falls Doch, dann läge der Fehler mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der ausstellenden Behörde (Zulassungsstelle) die für ein Fahrzeug mit mehr als 2,8t einen anderen Algorithmus verwenden muss als für leichtere Fahrzeuge. Da bei den Zulassungsstellen oftmals Leute sitzen, die als Grenze die 3,5t im Koppe haben, werden gerade hier extrem viele Fehler gemacht. Wohnmobilisten mit falscher Schlüsselnummer in den Unterlagen bei Fahrzeugen in der Gewichtsklasse 2,8-3,5t gibt es massig ...
vG
Martin
- Re: Nachtrag ... thomas_aus_H 02.06.2015 16:30 (0)
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten