Re: lt 28 Feuerwehr als PKW
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Geschrieben von doubleju am 26. März 2015 14:45:47:
Als Antwort auf: lt 28 Feuerwehr als PKW geschrieben von Timo aus der Prignitz am 25. März 2015 19:35:12:
Nachdem ich nun endlich meinen neuen lt auf dem Hof habe, geht es an den TÜV und das h Kennzeichen.
Um einen günstigen Versicherungstarif zu bekommen ist es wichtigen dass der mMann von der Dekra das Fahrzeug nicht maehr als 'sonstiges KFZ Tragfahrspritze' sondern als PKW einstuft. Hat jemand damit irgendwie Erfahrung? Es gibt ja sehr viele dieser Wagentypen.
Ich wäre für Tips dankbar. vielleicht gibt es ja auch eine bessere Versicherung. Ich müsste als Sonderfahrzeug 182 Euro Haftpflicht bezahlen.
Danke Soweit ich weiß, ist bei einer PKW-Zulassung die KFZ-Steuer höher als beim LKW, jedoch bei der Haftpflichtversicherung ist es genau anders herum.
In der Summe ist es wohl fast identisch. Der Vorteil der PKW-Zulassung liegt m.E. darin, daß es keine Einschränkungen am Wochenende bei Fahrten mit Anhänger gibt.Noch ein Hinweis zur Abnahme als LKW. Ich mußte damals die Verschraubungen für hinteren Sitzbänke im Bodenblech unbrauchbar machen wurde dann auch so in die Papiere eingetragen.
Habe dann Schloßschrauben in das Gewinde gelegt und mit jeweils einem Schweißpunkt versehen. Leider hält so ein kleiner Punkt nicht ewig.
Außerdem habe ich eine Trennwand aus Holz eingebaut, um mir Dikussionen mit dem Prüfer und dem Finanzamt zu ersparen. Auch so eine hölzerne Trennwand hält leider nicht ewig - sie wurde aber auch erst gar nicht eingetragen.
P.S.: benötigt jemand eine hölzerne Trennwand? Aus robust verleimten Sperrholz und mit Zurrvorrichtungen zur Ladungssicherung!
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