Re: Frische HU - wie lange halten eigentlich Bremsbeläge?


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Geschrieben von LT-Harry am 01. Oktober 2015 07:52:47:

Als Antwort auf: Re: Frische HU - wie lange halten eigentlich Bremsbeläge? geschrieben von holger b am 30. September 2015 22:57:45:

ich kann ohne gültige HU nicht wiederzulassen, auch nicht mit Kurzzeitkennzeichen.
Ist seit April so meine ich.
Ich darf mit EBV ohne Zulassung zur Prüfstelle fahren.
Ich darf dann aber nicht den Wagen ordentlich warmfahren wegen der AU und wenn es Mängel gibt kann ich auch nicht wieder vom Hof
zur Werkstatt.
Was ginge - und das mache in 2 Jahren auch wenn dann weiterhin nicht rückdatiert wird - HU in einer Werkstatt und AU mit Fremdfahrzeug...
LG
Holger
FZV § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Quelle:http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10

Das geht aber nur, wenn die Nummer (Nummernschild) von der Zulassungsstelle dem Fahrzeug schon zugeteilt wurde.

Gruß @Harry

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