Re: Lt 28 mit Höchstgeschwindigkeit 60 km/h


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Geschrieben von Tiemo am 06. Juli 2015 21:38:19:

Als Antwort auf: Re: Lt 28 mit Höchstgeschwindigkeit 60 km/h geschrieben von Uwe FDS am 06. Juli 2015 18:31:14:

Hallo Uwe!

Die werden nicht nur sehr begeistert sein, rechne mal damit, das du hin und wieder mal etwas unsanft auf die Standspur abgedrängt wirst.
Auf vielen Strecken ist überholverbot für LKW. Wenn es dann zu einem REmpler kommt, der LKW seinen Fahrtenschreiber vor zeigt und damit bewiesen ist, dass er zig Kilometer schon mit 60 hinter dir her gezockelt ist, wird man dem LKW Fahrer ein Bußgeld ufbrummen und deinen LT möglicherweise gleich aus dem Verkehr ziehen. Ich würde mit so einem Auto nicht mehr auf die Autobahn.

Ich bin mal nachts mit meinem LT gefahren worden, weil ich selbst verletzungsbedingt fahruntüchtig war, und der Fahrer kannte als Führerscheinneuling den LT nicht gut, zudem war noch das rote Lämpchen für die Handbremse defekt gegangen und wir fuhren mit angezogener Handbremse bergauf. Mit anderen Worten, unser Saugdieselchen kam auch nicht aus dem Knick.
Auf einer Landstraße, irgendwo vor einer Kuppe im Überholverbot brauste dann plötzlich ein Sattelzug an uns vorbei.
Dann ging hinter uns Blaulicht an und ein Polizeiwagen überholte uns und ich dachte, der "kauft" sich jetzt den LKW.
Stattdessen wurden wir in einen Parkplatz gewunken, die Polizistin meinte, Alkoholgeruch wahrzunehmen (wahrscheinlich hat sie den Bremsengestank in der Nase gehabt). Die wollten dann ein ganz großes Fass aufmachen.
Zum Glück fing unsere kleine Tochter, weil das Auto nicht mehr schaukelte, dann so mörderisch zu schreien an, dass keine Unterhaltung mehr möglich war. Irgendwann haben die Polizisten dann abgewunken und uns fahren lassen...

Wenn ich meinen LT schwer beladen habe und nicht vom Fleck komme, lasse ich an geeigneten Stellen Andere passieren. Das kommt immer gut an, der Ärger ist dann verflogen. An einer Steigung mit Überholverbot gehe ich dann halt kurz in den Parkplatz, ich bin auch einfach schon wie beim Abfahren auf die Verzögerungsspur, und wenn hintendran frei war, gleich wieder raus. Natürlich ist es dann ein feiner Zug, wenn der Wagen garnicht mehr richtig will, die Autobahn zu verlassen und halt die entsprechende U zu fahren. Das würde ich schon deswegen, weil man ja nicht wissen kann, ob man gleich ganz stehen bleibt, und das vielleicht noch in der Baustelle.

Aber prinzipiell hat sich auch ein Herr LKW-Lenker mit der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs abzufinden. Auch heute gibt es ja schwerbeladene LKW, die am Hang total einbrechen und dann mit 30...40 da hoch schnaufen. Außerdem soll es ja noch Krafträder geben, die ebenfalls kaum schneller als 60 sind, aber auf die Autobahn dürfen.
Umgekehrt kann ich ja auch nicht einfach einen LKW, der ordnungsgemäß auf der Landstraße mit den dort für ihn erlaubten 60 Sachen fährt, rammen - ok, KEIN LKW fährt diese 60...

Gruß,
Tiemo



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