Re: OT: selbstfahrende Arbeitsmaschine
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Geschrieben von Uwe FDS am 05. November 2015 13:04:24:
Als Antwort auf: Re: OT: selbstfahrende Arbeitsmaschine geschrieben von Anton 1E mit LPG am 05. November 2015 12:22:00:
Hi,
Die Frage ist ja ob ich den überhaupt als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" zugelassen bekomme und was das für Vor- oder Nachteile hätte. Darüber bin ich mir noch nicht bewusst, muss mal mit unserer Zulassungsstelle reden.
Umweltzonenfreiheit wäre natürlich super, aber ob die mir das so durchgehen lassen glaube ich nicht. Das ist keine Frage, ob die das durchgehen lassen oder nicht, es ist vielleicht eine Frage der Diskussionsbereitschaft. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind vom Zulassungsverfahren befreit, die bekommen ein Kennzeichen zugeteilt. Das sieht zwar in der Praxis genau so aus, man hat seine Zulassungsbescheinigung Teil I und II, aber es ist formal etwas anderes. Im Zweifel hingehen, die Sache vorlegen und falls die nein sagen, dann freundlich um einen schriftlichen ablehnenden Bescheid bitten. Man muß nicht Gewerbetreibender sein, man muß auch kein Erfordernis für eine solche Maschine nachweisen. Eine Arbeitsmaschine ist das auch nicht wegen ihrer Nutzung, sondern wegen ihrer Bauart! Bei meinem Hubsteiger auf Basis D709 ging das ganz problemlos. Hin, Papiere vorgelegt, Plaketten ins Kennzeichen gedrückt bekommen und die Sache war erledigt. Das Gerät ist auf mich als Person angemeldet, da wurde nicht nach Gewerbe gefragt.
Aber es kann sinnvoll sein, sich vorher etwas ausführlicher mit dem Thema zu beschäftigen. Es gibt umfangreiche Vorschriften und die sind für verschiedene Arbeitsmaschinen sehr unterschiedlich. Es gibt teilweise Vorgaben für den Betrieb und die Ausstattung. So sind Arbeitsmaschinen von den Vorschriten über Sitze und Rückhalteeinrichtungen (wie z.B. Gurte) befreit, aber es darf z.B.bei dem Aktenvernichter der Arbeitsplatz nur während des Vernichtungsbetriebes besetzt sein. Wenn im Hubsteiger 2 Mann im Korb mitfahren, wäre das den Worten des Gesetztes nach wiederum nicht verboten. Im Führerhaus müssen aber bei Arbeitsmaschinen auf der Basis von serienfahrzeugen Gurte vorhanden sein und benutzt werden. Ein Anhänger an einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine ist ebenfalls etwas, was nur in Ausnahmen geht. Beim Funkvermessungsfahrzeug muß die Energie der Meßeinrichtung aus der Antriebsmaschine des Fahrzeuges kommen. Hat man also so ein Gerät und spendiert ihm eine extra Batterie, so daß man bei abgestelltem Motor arbeiten kann, ist das keine selbstfahrende Arbeitsmaschine mehr. Dann arbeitet das Fahrzeug nicht mehr, sondern transportiert eine eigenständig arbeitende Meßeinrichtung. Es gibt ein paar Tücken und man kann schnell rein fallen.
Wenn alles klappt, ist der Vorteil, man hat ein grünes Kennzeichen, ist von der Plakettenpflcht befteit und zahlt keine KFZ-Steuer.
Hält man die Richtlinien nicht ein, so daß die Voraussetzungen für die Arbeitsmaschine nicht mehr gegeben sind, kann das ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen.
Viele GrüßeUwe
- Re: OT: selbstfahrende Arbeitsmaschine Anton 1E mit LPG 05.11.2015 13:37 (0)
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