Re: lt 28 Feuerwehr als PKW


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Geschrieben von Uwe FDS am 25. März 2015 19:56:48:

Als Antwort auf: Re: lt 28 Feuerwehr als PKW geschrieben von Chris am 25. März 2015 19:52:08:

Hi Chris,

normalerweise kannst du als Privatperson diesen Wagen gar nicht als So-Kfz. Tragfahrspritze auf dich zulassen, d.h. die Fahrzeugart ändert sich zwangsläufig.

Und wo steht das? Ich wüßte keine Vorschrift, die das verbietet. Genau das habe ich auch von mehreren Seiten ehört, als ich meine sebstfahrende Arbeitsmaschine "Hubsteiger" gekauft hatte. Mich hat es nicht gestört, ich bin damit zum Verkehrsamt und habe das Ding angemeldet. Da hat mich keiner danach gefragt.


Viele GRüße

Uwe



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