Re: zeitweise Stilllegung der Leuchtweitenregulierung


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Geschrieben von Chris am 29. Oktober 2015 19:35:31:

Als Antwort auf: Re: zeitweise Stilllegung der Leuchtweitenregulierung geschrieben von gr am 29. Oktober 2015 16:43:30:

Servus Gerald,

kommt drauf an, was der Prüfer auswendig weiß. Die Leuchtweitenregulierung ist ja ab 1990 vorgeschrieben, wenn sie nicht funktionier oder nicht vorhanden ist, ist das immer ein schwerer Mangel.
Wenn man also nur den Schalter ausbaut, kann man nur hoffen, daß der Prüfer die LWR einfach vergisst. Da sie seit 25 Jahren zum Standardrepartoire jedes Pkw und Lkw gehört und damit zum Standard Prüfablauf, stehen die Chancen da eher schlecht.

Ich gehe beim vorliegenden Fall auch davon aus, daß der Fehler im Innenraum liegt, also direkt am Stellpoti oder den Steckkontakten.

Gruß Chris



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