Re: Da ist der Turboworfel aber am 3.4. 3 Tage zu spät dran!


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Geschrieben von Uwe FDS am 04. April 2015 11:36:44:

Als Antwort auf: Da ist der Turboworfel aber am 3.4. 3 Tage zu spät dran! textlos geschrieben von Eugen aus Hagen am 03. April 2015 16:52:24:

Hi,

das glaube ich auch. So wie es scheint ist es nicht einmal verboten, währende der Fahrt Bier zu trinken. Man kann so ein Verbot vielleicht über Umwege, also Handlung, die die Fahrtücjhtigkeit beeinflußen, konstruieren. Warum sollte die Absicht, etwas zu tun, was nicht verboten ist, bestraft werden?

Übrigens: Selbst der Versuch einer Straftat wird nur dann bestraft, wenn es im Gesetzt so steht.


Viele Grüße

Uwe



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