Re: Warnleuchte leuchtet ?


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Micha aus Mainz am 19. Dezember 2014 12:08:42:

Als Antwort auf: Re: Warnleuchte leuchtet ? geschrieben von Uwe FDS am 19. Dezember 2014 11:36:12:

>Hi,
>>hast recht, das ist für den Privatmann und Wohnmobilfahrer völlig irrelevant, da ist der Fahrtenschreiber lediglich eine andere Art von Geschwindigkeitanzeiger.
>Schön wäre es, wenn man das damit so einfach abtun könnte. Wenn man mal eben als Gefälligkeit für den NAchbarn gegen 5,-- EUR Trinkgeld ein paar Sack Zement aus dem Baumarkt holt, sit das nach Güterkraftverkehrsgesetz ein gewerblicher Gütertransport. Dafür braucht man eine Güterkraftverkehrsgenehmigung, kommt man dumm in einer Kontrolle, heißt das in der Regel, die Weiterfahrt wird untersagt. Dann ist das auch ein Verstoß gegen die Lenkzeitvorschriften und das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt hat da auch noch ein paar Paragrafen parat.
>Ich kann mich da nur wiederholen: Die Rechtslage ist kompliziert und der private Besitzer eines LKW >3,5t zGG ist leider nicht ganz davon verschont. Da lauern einige Tücken, Kennt man sich nicht mit den Vorschriften aus, hat man schnell eine Menge (unnötigen!) Ärger am Hals.
>Übrigens: Fahrzeuge >7,5to zGZG brauchen in jedem Fall ein EU Kotrollgerät. Hängt man an seinen LT45 einen leeren 500kg schweren Autotrailer, weil man seinen liegen gebliebenen privaten PKW holen will, dann ist die Fahrt rein privat. Der Zug hat mit dem leeren Hänger aktuell sogar unter 3,5to Gesamtgewicht. Aber wenn das zGG des Trailers größer als 3 Tonnen ist, dann ist das zGZG (zulässiges Gesamt Zug Gewicht) über 7,5to. Und dann unterliegt man den Lenkzeitvorschriften ohne Einschränkungen auch bei rein privater Nutzun. Bei einer Kontrolle drohen dann Untersagung der Weiterfahrt und 1500,-- EUR Bußgeld.
>Ich weiß, wovon ich rede. Ich hatte selber einen LT45 und dutzende Kontrollen erlebt. Ich durfte auch mal einen Nachmittag damit verbringen, mir eine Tachoprüfung zu besorgen, ehe ich weiter fahren durfte. Ein weiteres Mal wurde mir wegen Verstoßes gegen das Güterkraftverkehrsgesetztes die Weiterfahrt untersagt, eine Anzeige wenige nicht benutztem Kontrollgerät wurde eingestellt und eine von Amts wegen angeordnetet Stillegung habe ich hinter mir. Einen Tag nach der Stillegung war das Fahrzeug wieder zugelassen. Ohne Kenntnis der Sach- und Rechtslage hätte ich da kräftig Lehrgeld zahlen dürfen.
>
>Viele Grüße
>Uwe

Hi Uwe,

na ....das sind aber nun auch wirklich ganz speziälle Fälle....die ja wohl für den " gewöhnlichen " LT-Wohnmobilfahrer oder Privatfahrer eher selten bis garnicht vorkommen...und wenn man dem Nachbar schon ein paar Sack Zement holen will...dann sollte man bei einer Kontrolle vielleicht nicht angeben...dass es für den Nachbar ist....und schon garnicht, dass man dafür Geld bekommen hat....?

Gruß
Micha

Ps.....habe selbst Firma und fahre einige Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber...



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten