Re: 3500kg Anhängelast, was spricht dagegen


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Geschrieben von Rasmus Aus Dänemark am 10. Februar 2015 12:37:23:

Als Antwort auf: Re: 3500kg Anhängelast, was spricht dagegen geschrieben von Uwe FDS am 10. Februar 2015 09:46:35:

Hi Rasmus,

so ein Gespann muß auch die Berge hochkommen können. Mein LT28 hat unbeladen mit 2 to am Haken schon ein Problem bei nasser Straße, da fangen bei starken Steigungen auch schon mal die Hinterräder das Durchdrehen an.
Die Autos, die ich kenne mit 3,5to Anhängelast sind allradgetrieben und haben ein Untersetzungsgetriebe mit Geländegängen. Bei meinem LT45 gab es eine Freigabe von VW, um die Anhängelast von 2,5 auf 3to zu erhöhen. Aber dann gab es die Einschränkung nur bis 8% Steigung und das zulässige Gesamtzuggewicht war beschränkt, man durfte also bei voller Anhängelast das Zugfahrzeug nicht mehr vol beladen.
Und nicht vergessen: Es gibt da eine wenig bekannte Einschränkung bei der Fahrerlaubnis. Mit dem C1E darf man nur Gespanne fahren, bei denen das zGG des Hängers nicht höher ist, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Das heißt, mit einem LT45, der leer 2600kg hat, darf man nicht einmal einen Hänger mit 3to zGG ziehen, selbst wenn der leer ist nur tatsächlich nur 500kg wiegt. Dann braucht man den CE oder je nach dem einen alten Führerschein wie bei und in DE die alte Klasse 3.

Viele Grüße


Uwe


Führerschein ist bei mir kein Problem, und sollte eigentlich nichts mit der Zulassung des Fahrzeuges zu tun haben.
Bei unbeladenen LT und vollen Anhänger könnte durchdrehende Reifen natürlich ein Problem werden.
Die älteren Allrad getriebenen Fahrzeugen (Mercedes G, Nissan Patrol...
) dürfen teilweise auch 3500kg Ziehen, allerdings dürfen sie vom Hersteller aus nicht mit Allradantrieb auf Straße fahren, wegen dem fehlenden mitteldiff.

MFG Rasmus



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