Re: lt 28 Feuerwehr als PKW


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Geschrieben von Timo aus der Prignitz am 27. März 2015 15:36:08:

Als Antwort auf: Re: lt 28 Feuerwehr als PKW geschrieben von blaufuss am 25. März 2015 22:32:25:

Servus Stefan,
der Rückbau ist ohnehin Grundvoraussetzung. Wobei da wieder schwammig ist, was akzeptiert wird und was nicht. Ich musste z.B. die Blaulichter abdecken und die roten Kreuze abziehen. Das Doppelsignalhorn hat noch keiner bemängelt, jedoch sind sämtliche Schalter und das Steuergerät für die Signalanlage ausgebaut. Ich werde demnächst wieder mit meinem Ex-Krankentransporter beim TÜV vorfahren und sehen, was die hier so sagen.
Gruß Chris
Nabend,
Bei mir reichte zur LKW-Zulassung beim TÜV/StVA eine Trennwand bis zur Oberkante Rückenlehne. Allerdings hat das Finanzamt mir trotzdem einen Kfz-Steuerbescheid für einen PKW geschickt. Der wurde nach Vorführung des Fahrzeugs beim FA dann in einen LKW-Bescheid geändert. ;-)
Gruß Rainer


Dieses Forum ist wirklich wunderbar. Danke schon mal für alle Antworten. Wie es scheint ist wenn dann eine Zulassung als LKW möglich. Eine Rücksprache mit dem DEKRA Sachverständigen deutete mir dass auch an: "Als PKW wird es fast unmöglich wegen anderer Normne usw. "

Nach diesen neuen Erkenntnissen bin ich fast gewollt es als Sonderfahrzeug (sonstiges KFZ)zu belassen, nur weiss ich nicht in wie weit ich mich da auf meine örtliche Zulassungstelle verlassen kann. Wenn die dann sagen "nein, geht nicht als Privatperson" fange ich wieder von vorne an und muss alles ändern lassen.

Schwierig schwierig, aber ich halte euch auf dem Laufenden-



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