Gesetzeslücke?
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Geschrieben von Chris am 28. März 2015 08:59:27:
Als Antwort auf: Re: Motorradträger geschrieben von ltpit(Peter) am 27. März 2015 10:18:01:
Servus Peter,
also ich habe da eher Zweifel, meiner Meinung nach gibt es da keine Lücke im Gesetz. Richtig ist, daß du Teile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verschraubt sind, nicht beim Fahrzeug eintragen lassen musst (d.h. du sie nicht in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs aufnehmen musst). Was aber meines Erachtens kein Freibrief ist, daß man jegliche vogelwilden Anbauten am Fahrzeug betreiben darf, bloß weil sie nicht fest angeschraubt sind. Solche Teile wie z.B. ein Fahrradträger, der auf den Kugelkopf der AHK geklemmt wird, brauchen dann für sich eine Betriebserlaubnis, um im Straßenverkehr benutzt werden zu dürfen. Und mit einer Eigenbaukonstruktion hat man nun mal keine ABE.
Schon mal bei der Versicherung gefragt, ob sie zahlen würden, wenn ein selbstgebauter nicht eingetragener Heckträger ohne ABE unterwegs abreißt und einen Unfall mit Personenschaden verursacht?Gruß Chris
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