Re: Abgas-Skandal
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Geschrieben von Uwe FDS am 08. Oktober 2015 22:36:27:
Als Antwort auf: Re: Abgas-Skandal geschrieben von Marco´Bln am 08. Oktober 2015 16:35:28:
Hi,
Ich moechte gerne den folgenden Beitrag zu dem Thema in den Raum werfen:
http://if-blog.de/guestauthor/mein-freund-der-softwarebetrueger/ Dem, was der "Softwarebetrüger" da schreibt, kann ich in vielen Dingen zustimmen. Das Problem liegt meiner Meinung auf beiden Seiten, der Gesetzgeber und die Regirerung bedient sich aller möglichen Mittel, um Gesetze oder so zu machen, wie sie es wollen. Der Normalbürger ist oft mit Dingen konrontiert, bei denen Grundregeln verletzt werden.
z.B. der Grundsatz, keine Strafe ohne Gesetz. Nur wenn ein Gesetz eine Strafe androht, darf sie auch verhängt werden. Da haben wir dann den Bußgeldkatalog der StVO. Der steht aber nicht im Gesetz, das ist eine Verordnung. Das warauch mal Thema höchstrichterlicher Entscheidung, mit dem Ergebnis, weil es zu kompliziert wäre, die Bußgeldregeln der StVO in ein Gesetz zu packen, weil dann ja bei jeder Änderung des Bußgeldkataloges eine Gesetztesänderung erforderlich wird, darf hier davon abewichen werden. Aha, wenn es dem Gesetzgeber zu umständlich ist, Gesetzteskonform zu arbeiten, darf er auch gegen Gesetzte verstoßen. Kein Wunder, daß der Bürger für sic hdas gleiche REcht in Anspruch nehmen will.
Oder der Grundsatz: In dubio pro reo. Eine Schuld muß bewiesen sein. Da bekommt meine Frau einen Anhörbogen, sie hätte einen Zebrastreifen mißachtet. 100,-- EUR Bußgeld. Der Anwalt sagt: Ist das Amtsgericht Freudenstadt? Dann brauchen wir nichts zu machen, da wird bei einer Anschuldigung auch ohne Zeugen verurteilt, eine Chance was dagegen zu machen. Aha, warum darf ein Richter über Jahre ohne Beweis und ohne Zeuen nur auf Grund einer Anschuldigung reihenweise Leute verurteilen? Und keiner kan nwas dagegen tun? Aber es war nicht Freudenstadt, es war Horb. Da gab es dann noch ein Problem., angeblich befand sich der anzeigende Fußgänger auf einer Mittelinsel. DER benannte Zebrastreifen hat aber keine Mittelinsel, den Zebrastreifen mit Mittelinsel gibt es eine Straße weiter. Das war unerheblich, der Widerspruch landete vor Gericht. Und das Verfahren wurde eingestellt, die eigenen Auslagen hatten wir zu tragen. Mit anderen Worten: Entweder man zahlt 100,-- EUR Bußgeld oder 150,-- EUR Anwaltkosten.
Oder damals die Änderung der WoMo Besteuerung. Wegen ein paar Millionen EUR Steuereinnahmen werden rechtskräftige (!) Steuerbescheide rückwirkend erhöht. War der nun doch nicht rechtskräftig? Ein Betroffener kann bei einer Änderung der Rechtslage keinen Widerspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen. Das haben wir bei der Einkommesteuer jedes Jahr teilweise millionenfach. Da werden per Gericht gesetzliche Regelungen für unzulässig erklärt und die Gesetzte geändert. Wer nicht vorher schon Widerspruch eingelegt hat, geht leer aus. Ein Bescheid ist ja genau deswegen rechtskräftig, damit irgend wann einmal Rechtssicherheit da ist. Warum gilt das nur, um eigentlich berechtigte Forderungen der Bürger abzuwehren, und bei zweifelhaften Forderungen des Staates darf dagegen verstoßen werden?
Oder die Versteuerung von Pöl. Das ist etwas sehr speielles und kompliziertes. Pöl war Anfangs steuerbereit, später begünstigt. Und dann hat man in einer der BImSchV festgelegt, das Rapsölkraftstff eine bestimmte Nrm einhalten muß. Da wurden Dinge wie Jdzahl und Viscosität festgelegt. Aber nicht so, dass ein Grenzwert nicht überschritten werden durfte, es wurde ein schmaler Bereich definiert. War das Öl etwas dünnflüssiger als die Norm es vorsah, durfte man es zwar verfahren, aber es war nicht mehr steuerbegünstigt. Die BimSchV wurde auf Grund einer Ermächtugung des BImSchG erlassen, die REgierung wurde ermächtigt, Einzelheiten des BImSchG zu regeln. Hier wurde aber etwas geregelt, was rein gar nichts mit Immision zu tun hatte, hier wurde eine Angelegenheit geregelt, die auschließlich das Energiesteuergesetz betraf. Warum kann eine Regierung sich miteiner Verordnung so weit außerhalb einer Ermächtigung befinden?
Oder Nichtanwendungserlasse. Die gibt es, wenn ein steuerlicher Sachverhalt durch alles Instanzen durch ist und der Bürger Recht bekam. Dann gibt es mitunter einen Nichtanwendungserlaß. Darin werden die Finanzämter angewiesen, diese Urteil nur bei den Bürgern anzuwenden, die geklagt und REcht bekmmen hatten. bwohl die REchtlage höchstrichterlich geklärt ist, wird bei allen anderen Fällen abweichend verfahren. Die Betroffenen können dann auch jeder für sich durch alle Instanzen klagen und würden am Ende Recht bekommen. Wenn sie den langen Klageweg finanziell durhchalten könnten. Hier tun die Behörden wissentlich Unrecht und verstoßen gegen höchstrichterliche Rechtsprechung. Weil sie wissen, das die Betroffenen zwar Recht haben, ihr REcht aber nciht durchsetzten können.
Das ist nur mal ein kleiner Auszug, von dem, wie unsere rRechtsstaatlichkeit mit dem Recht umgeht. Ist es da ein Wunder, wenn Betriebe und Einzelpersonen da auch ihre eigene Arte entwickeln, mit dem Recht umzugehen?
Ich meine, der Gesetzgeber sollte sich ein wenig mehr an seine Pflichten erinnern, die Gesetzgebung und die Anwengung der Gesetzte muß ehrlicher werden.
Viele GrüßeUwe
- Re: Abgas-Skandal Joachim S 09.10.2015 12:54 (1)
- Re: Abgas-Skandal Uwe FDS 11.10.2015 12:01 (0)
- Auf den Punkt gebracht, danke für den Beitrag Reinhard (HD) 09.10.2015 10:20 (0)
- Re: Abgas-Skandal Ralf(1E) 08.10.2015 23:48 (3)
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