Re: Rücklichtfahrschalter am Getriebe; LT50; BJ 83; 75kW


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 17. August 2015 21:24:55:

Als Antwort auf: Re: Rücklichtfahrschalter am Getriebe; LT50; BJ 83; 75kW geschrieben von Jürgens Bummel am 17. August 2015 21:07:39:

Nun Jürgen

hattest du diese Zeilen gelesen ?

TÜV und fehlende Rückfahrleuchte

Vereinzelt beanstandet der Prüfer das Fehlen der Rückfahrleuchten bzw. das Vorhandensein weißer Leuchtfelder ohne Funktion. VW hat das allerdings selbst Original schon immer so verbaut

Rückfahrleuchten sind erst seit EZ 01.Jan 1987 Pflicht. Das regelt § 52a StVZO vom 01.01.1986

Die EU-Richtlinie ECE R48/5.22 regelt Leuchten ohne Funktion: Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann.

Allgemein gilt für Altfahrzeuge mit abweichender technischer Ausstattung nach zeitgenössischen Vorschriften seit Mai 2012 folgende Generalklausel nach § 72 Absatz 1 StVZO: Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort.**


Das sollte deine Frage eigentlich beantworten.
Du kannst Schalter , Lampenträger und Kabel nachrüsten ,
oder den TÜVler darauf verweisen das es DAMALS nicht Pflicht war.


Ich hatte hier schon mehrfach geschrieben , das man sich bitte genau über derartiges Informieren sollte , bevor man zum TÜV fährt.
Da gibt es denn auch noch fehlenden Nebelscheinwerfer , fehlende Gurte , fehlende Lenkradsprerre usw.
Das ist nix neues - ausser für die TÜV Prüfer.
Jedesmal einen wegschicken stärkt deren Behauptung , das alte Autos in schlechtem Zustand sind , und JÄHRLICH vorgeführt gehören.
Gut - als LKW mußt du ja schon wegen der Bremsen jährlich vorfahren.
Denen unter 3,5to bleibt das noch erspart.


Gruß
Stefan



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