Probleme bei Sammelbestellungen mit VW


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Geschrieben von Stefan Steinbauer am 10. Januar 2015 17:00:50:

Als Antwort auf: Re: Bestellung in Brasilien geschrieben von Mike aus Köln am 10. Januar 2015 10:53:46:

Hallo an alle

In einem anderen VW Forum habe ich vor langer Zeit eine Geschichte zu einer Sammelbestellung gefunden.

Dort wurde in China eine position Warnblinkschalter bestellt , der in ein deutsches VW Modell passte.
Vom Zoll wurde die Sendung einkassiert , und es wurde bei VW angefragt , ob es sich um Produktfälschungen handelt.
VW verneitnte zwar die Fälschung , lies die Teile aber dennoch nicht freigeben.
Sie seien nicht für den Europäischen Markt bestimmt !

Hier mal ein Beitrag dazu , selbst auch wieder von irgendwo zitiert :
(gefunden bei www.meinGOLF.de)
http://www.golfv.de/155188-vw-sagitar-warnblinkschalter-18g-953-509-anfrage-sammelbestellung/thread68.html


Zittat aus dem Facebook (neu):

Volkswagen Deutschland hat geschrieben:
„Liebe
Volkswagen Fans, eure Diskussion und Fragen zur Sammelbestellung von
Warnblinkschaltern in China hat uns gezeigt, dass eine Erläuterung der in diesem
Fall juristischen Hintergründe notwendig ist. Wir sind dem nachgegangen und
haben Informationen und einen Lösungsvorschlag für diesen Vorgang. Die
bestellten Warnblinkschalter sind für den Sagitar konzipiert, ein Volkswagen
Modell ausschließlich für den chinesischen Markt. Im sogenannten Markengesetz
ist festgelegt, dass Ersatzteile für Fahrzeuge nur in den dafür freigegebenen
Märkten vertrieben werden dürfen. Dieses soll gewährleisten, dass Kunden
tatsächlich nur für den Markt zugelassene Originalware bekommen. Für uns als
Volkswagen AG ist es entscheidend, dass sich unsere Kunden jederzeit auf
geprüfte und freigegebene Ersatzteile gemäß ihrer Funktion im dafür vorgesehenen
Modell verlassen können. Bei dem von euch besprochenen Vorgang wurden aus
Österreich Teile bestellt, die aber nur für den Markt China freigegeben sind.
Vor dem Gesetz ist es dabei egal, ob es sich um einen Warnblinkschalter, wie in
diesem Fall, oder Bremsscheiben handelt. Hinzu kommt, dass 55 gleiche Teile in
einer Sammelbestellung zusammengefasst waren. Bei der Prüfung durch den Zoll kam
aufgrund dieser Menge der Verdacht auf, dass in diesem Fall ein sogenannter
Handel im geschäftlichen Verkehr betrieben wird. Die Ware wird dann automatisch
beschlagnahmt. Dieser Handel ist im Sinne des Markengesetzes auf jeden Fall
verboten und wird auch zukünftig juristische Konsequenzen haben. Nach
derzeitiger Einschätzung scheint im oben genannten Fall kein Handel im
geschäftlichen Verkehr vorzuliegen, da es sich um eine Ansammlung von
Einzelbestellungen handelte, die der Einfachheit halber von einem Besteller
ausgeführt worden war. Dann besteht die Möglichkeit, die vom Zoll
zurückgehaltenen Teile über einen Treuhänder einzeln an jeden Besteller heraus
zu geben. Wir empfehlen dem Sammelbesteller, den bereits bekannten Patentanwalt
zu kontaktieren, um weitere Details zu klären. Dieser ist informiert. Wir
hoffen, dass wir zur Aufklärung beitragen konnten. Viele Grüße aus Wolfsburg vom
Volkswagen Facebook Team.“


Das wäre so einfach , wenn da nicht die Rechtsverdreher wären.

Da ist einiges abzuklären , wenn man schnell was braucht.


Gruß
Stefan



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