Re: Neue Regelung für Gasanlagen?


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Geschrieben von Arnim aus Wertheim am 21. Mai 2015 19:40:04:

Als Antwort auf: Neue Regelung für Gasanlagen? geschrieben von Uli aus FFB am 21. Mai 2015 18:44:57:

Nachdem es heute Probleme beim TÜV gab wegen ungleicher Wirkung der Handbremse bei gleichmäßiger Wirkung der Betriebsbremse(OK, lässt sich wohl durch neues Handbremsseil beheben) und Rostspuren am Gastank. Gibt's dazu neue Bestimmungen? Ich bin dann zu einem Gasbetrieb gefahren. Der sagt, da die letzte Revision/Ersatz des Gastanks 2007 erfolgte, kann er die Anlage abnehmen und die Plakette kleben. Also geht's nächste Woche nach Reparatur der Handbremse nochmal zum TÜV, dann müsste es ja klappen. Jetzt muss ich mich mal umschaun, wer in 2 Jahren
1. den Gastank sandstrahlt, prüft und lackiert
2. den Wärmetauscher der Eberspächer-Heizung ersetzt!
Ich würde mich freuen, wenn mir einer aus dem Forum dazu was Genaueres sagen könnte.

Hallo Uli,
bei der letzten HU war keine Gasprüfung fällig, aber der Prüfer sagte mir, daß er das Ding im nächssten Jahr (dann ist Gas dran) wegen Rost nicht mehr abnehmen würde. Ich weiß nicht, ob die beim TÜV jetzt Anweisung haben, verstärkt Rost an den Tanks zu bemängeln.

Ich habe mir die Stelle selbst noch nicht angesehen, daher kann ich Dir jetzt leider keine Einschätzung dazu geben, für wie gravierend ich das bei unserm Womo halte. Der Tank liegt allerdings unter dem Wagen, und wir fahren auch im Winter damit in den Urlaub, leicht hat er's da unten also nicht.

Ich denke aber, abschleifen und, wenn's nur oberflächlich ist, 'ne schöne rote Farbe drauf, dann erinnert er sich nächstes Jahr nicht mehr dran ...
Ist der Rost nicht per Handschleifen mit Papier abzubekommen, geht der Tank an einen Profi - ein Riskio gehe ich damit nicht ein.


Gruß

Arnim



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