Re: 3500kg Anhängelast, was spricht dagegen
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Geschrieben von Uwe FDS am 10. Februar 2015 14:17:27:
Als Antwort auf: Re: 3500kg Anhängelast, was spricht dagegen geschrieben von runner1603 am 10. Februar 2015 13:22:40:
Hu runner,
ob es Sinn macht oder nicht ist eine andere Sache. Die Einschränkung mit dem Leergewicht und dem zGG des Hängers war anfangs beim BE auch geplant. Aber das hätte dazu geführt, das der größte Teil der Wohnwagengespanne nicht mehr mit dem BE hätten gefahren werden dürfen, sondern dass dann dazu der CE nötig wäre. Deswegen hat man dies Klausel beim BE weg gelassen. Beim C1E ist sie drin und gültig. Das heißt, den LT45 mit Hänger mit zGG von 3to darf man mit dem C1E nicht fahren. Lastet man den LT von 4,6to zGG auf unter 3,5to zGG ab, darf man das ganze Gespann mit dem BE fahren. Schwer verständlich, ist aber so. Ziehst du mit dem LT45 (der nicht abgelastet ist) einen solchen Hänger und hast nicht den CE, sondern nur den C1E, dann ist das fahren ohne Fahrerlaubnis. Obwohl da ganze Gespann wenn es unbeladen ist mal gerade 3,1to wiegt.
Viele GrüßeUwe
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