Re: Werkstatttschaden


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Geschrieben von Frank aus MTK am 25. September 2015 10:59:10:

Als Antwort auf: Werkstatttschaden geschrieben von Cornelius aus Lu am 25. September 2015 09:55:18:

Hallo,

also das komplette Anheben über die 4 Wagenheberaufnahme ist nicht vorgesehen/zulässig.
Steht auch so bei VW im Reperaturleitfaden. Man soll am Rahmen anheben.

Vermutlich sind nun auch die Aufnahmen nicht mehr rund und Du bekommst da keinen Wagenheber mehr rein.

Wenn jetzt auch noch der LT über den "Hebel" der offenen Beifahrertür unsanft gebremst wurde, entstehen natürlich Kräfte über die A-Säule.
Das belastet den gesamten Vorbau und kann sicher dazu führen das die Fahrertür nun auch klemmt.
Die A-Säule der Beifahrertür ist vermutlich auch verzogen über die Scharniere.

Ich würde bevor da jemand einen Reperaturversuch macht, den LT "sichern" und einen Gutachter zu Lasten der Werkstatt (welche ja sicher eine Versicherung hat) beauftragen.
Danach entscheiden was wie in welchem Umfang fachgerecht durch wen zu reparieren ist.

Ich befürchte die Werkstatt möchte sich da mal schnell möglichst billig aus der Verantwortung ziehen.
Wenn es ein offizieller Reperaturauftrag war, müssten die eigentlich auch haften.
Schwieriger wird es sicher bei Gefälligkeitsarbeiten ohne wirklichen Auftrag.

Gruß
Frank


Hallo
habe den Lt in die Werkstatt gegeben.
Auf der Hebebühne wurden die Aufnahmen für den Wagenheber benutzt, um den Lt anzuheben.
Der Lt wurde mit offenen Beifahrertür angehoben. Leider war da ein Schwerlastregal im Weg.
Die Tür ist oben etwas eingedrückt. Allerdings klemmt jetzt auch die Fahrertür. Die Frage ist ob sich durch den Anschlag der Beifahrertür an dem Regal die gesamte Karosserie verzogen haben kann?
Die Werkstatt will die Tür natürlich richten.
Cornelius



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