Re: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen


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Geschrieben von Uwe FDS am 05. November 2015 21:53:19:

Als Antwort auf: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen geschrieben von Chris am 05. November 2015 19:52:42:

Hi Chris,

das ist in der Fahrzeugzulassungsverordnung (löst langfristig die StVZO ab) §2 schon relativ gut beschrieben: "17. selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;".
Das heißt, das Fahrzeug darf zu Transportzwecken weder geeignet sein noch genutzt werden, außer natürlich dem Transport von sich selbst und seinem Arbeitsgerät und dessen Zubehör.

Das heißt, es darf nicht geeinet sein, aber von "nicht genutzt werden" kann ich da nichts heraus lesen. Mit einem PKW darf man auch Güter transportieren und mit enem LKW einen Ausflug machen. Als die WoMos populär wurden, gab es auch ein paar eifrige Polizisten, die sich auf die Parkplätze der Baumärkte gestelt haben und jedem eine Anzeige verpaßt haben, der mit seinem WoMo Material transportieren wollte.

Es gibt Fahrzeuge, die über die Nutzung eingestuft werden. z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Schaustellerfahrzeuge. Die sind nur steuerbefreit, wenn sie entsprechend eingesetzt werden. WoMos, LKw, PKW und selbstfahrende Arbeitsmaschen werden aber über die Beschaffenheit des Fahrzeuges definiert. Es gibt bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen eine solche Einschränkung, das ist der Anhängerbetrieb. Das ist nur erlabut, wenn der Anhänger zum Transport von Gegenständen gebraucht wird, die zum Betrieb der Arbeitsmaschine notwendig sind. Wäre der Transport von Gütern generell verboten, hätte es die Besitmmung über Anhäner nicht gegeben.


Viele Grüße

Uwe



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