Re: lt 28 Feuerwehr als PKW


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Geschrieben von blaufuss am 25. März 2015 22:32:25:

Als Antwort auf: Re: lt 28 Feuerwehr als PKW geschrieben von Chris am 25. März 2015 21:55:25:

Servus Stefan,
der Rückbau ist ohnehin Grundvoraussetzung. Wobei da wieder schwammig ist, was akzeptiert wird und was nicht. Ich musste z.B. die Blaulichter abdecken und die roten Kreuze abziehen. Das Doppelsignalhorn hat noch keiner bemängelt, jedoch sind sämtliche Schalter und das Steuergerät für die Signalanlage ausgebaut. Ich werde demnächst wieder mit meinem Ex-Krankentransporter beim TÜV vorfahren und sehen, was die hier so sagen.
Gruß Chris

Nabend,

Bei mir reichte zur LKW-Zulassung beim TÜV/StVA eine Trennwand bis zur Oberkante Rückenlehne. Allerdings hat das Finanzamt mir trotzdem einen Kfz-Steuerbescheid für einen PKW geschickt. Der wurde nach Vorführung des Fahrzeugs beim FA dann in einen LKW-Bescheid geändert. ;-)

Gruß Rainer



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