Re: neuer TÜV


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Geschrieben von Chris am 10. Mai 2015 12:23:29:

Als Antwort auf: Re: neuer TÜV geschrieben von Dirk aus OG am 09. Mai 2015 20:05:32:

Servus Dirk,

also die Verkaufsoptionen sind natürlich schon mal ein Hinweis darauf, daß das Lenkradschloss nicht immer Vorschrift war, genauso wie z.B. die Nebelschlussleuchte. Es gibt dazu auch einen gesetzlichen Hintergrund, den müsste man noch mal recherchieren. Das Thema wurde hier auch mal genauer diskutiert, da müsstest du dich auch mal durch die Suche wühlen. Ich meine mich zu erinnern, daß es u.A. von der Fahrzeugart abhängt. Was aber auch bedeutet, daß bei Änderung der Fahrzeugart (z.B. Umschreibung von Lkw/Pkw zu Wohnmobil) die Vorschriften gelten, die zum Zeitpunkt der Änderung Stand sind, was auch die Nachrüstung bestimmter Teile notwendig machen kann. Ich bin da schon mal ziemlich aufgelaufen, weil ich ein So.-Kfz. Werkstattwagen wegen Ausbau sämtlicher Ausrüstung und Verringerung des zGG auf Lkw umschreiben lassen wollte. Da hat es den Prüfer nicht interessiert, daß VW den LT vor 20 Jahren auch als Lkw komplett ohne Trennwand angeboten hat. Zum Zeitpunkt der Umschreibung musste eine mindestens Halbhohe Trennwand vorhanden sein, Punkt.

So oder so kannst du jedes Mal die Diskussion erneut führen. Oder aber einfach ein Lenkradschloss nachrüsten. Der Aufwand ist sehr gering, und schaden tut's in aller Regel nicht.

Bin schon mal gespannt, was der TÜV demnächst wieder zu meiner nicht vorhandenen Nebelschlussleuchte sagt. Die möchte ich nämlich wirklich ungern nachrüsten, weil ich neue Kabel ziehen muss und dann ein Teil am Auto dranhängt, was man einerseits nie braucht, was aber andererseits gerne mal kaputt gammelt oder angefahren wird und dann als undiskutierbarer schwerer Mangel beim TÜV gilt.

Gruß Chris



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