Re: nebelscheinwerfer-ferscheinwerfer
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Geschrieben von LT-Harry am 12. April 2012 00:06:48:
Als Antwort auf: Re: nebelscheinwerfer-ferscheinwerfer geschrieben von Chris am 11. April 2012 23:02:35:
Es gibt ja auch so Experten, die fahren mit Standlicht und schalten dazu die Nebelscheinwerfer ein, das funktioniert zwar, ist aber nicht erlaubt so zu fahren und ist abgesehen davon ja ziemlicher Blödsinn.
Servus Chris
Wenn die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40cm von der Fahrzeugaußenkante (Fahrzeugumriß) entfernt sind, muß das Abblendlicht mitbrennen.
Werden die 40cm nicht überschritten, genügt das Standlich auch.
Nebelscheinwerfer dürfen nur benutzt werden, bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel.
(Was auch immer "erheblich" bedeutet)Gruß @Harry
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