Re: Kunifer Bremsleitungen und TÜV
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Geschrieben von Joachim S am 04. März 2012 23:13:46:
Als Antwort auf: Re: Kunifer Bremsleitungen und TÜV geschrieben von Harley am 04. März 2012 22:29:23:
Hi Alf,
ich bin kein Rechtsanwalt, aber doch bin ich sicher, dass es so ist wie ich sage. 100 Prozent. Hab mich halt etwas mit dem Thema befasst, schon fast zwangsläufig, weil man als Rallyefahrer mit dem Thema zu tun hat. Rallyeautos sind halt straßenzugelassen, aber 100% sauber ist wohl kaum eines...
Natürlich ist es immer noch nicht OK, mit nicht zugelassenen Sachen rumzufahren. Es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit. Und wenn dir eine nicht zugelassene Felge mit zu kleiner Tragkraft daherfliegt, oder ähnliche Sachen passieren, dann droht durchaus Ungemach...
Die Haftpflicht bleibt erstmal bestehen, dein Unfallopfer geht schonmal nicht leer aus. Dafür ist die Haftpflicht mit der Betonung auf "Pflicht" eben da. Es ist keine freiwillige Versicherung, du musst sie abschließen. Im Gegenzug muss sie auch haften, schon aus Opferschutzgründen.
Sie kann versuchen, sich das Geld (teilweise) von dir zurückzuholen. Und da hat sie eben schlechte Karten, wenn sie da mit hanebüchenem Quatsch versucht, etwas zu konstruieren.
Es ist amtlich, der Unfall muss mit der nicht zugelassenen Änderung in ursächlichem Zusammenhang stehen, und die Nachweispflicht liegt erstmal bei der Versicherung (die ja etwas von dir will).
Als Beispiel, du hast einen Motor mit zuviel Leistung eingebaut, nicht eingetragen. Und nun machst du einen Unfall beim Einparken... Die Versicherung haftet für den Schaden deines Gegners. Ohne Wenn und Aber. Auch wenn du mit 50 durch die Stadt rollst und die Vorfahrt übersiehst.
Wenn du aber einen Unfall mit 220 km/h verursachst, sieht es schon anders aus. Mit dem erlaubten Motor hättest du nicht so schnell fahren können, da wirds eng für dich...
Zurück zur Bremsleitung. Schlechte Karten hast du, wenn die nicht zugelassene Bremsleitung versagt, und du deshalb ins Stauende rammelst. Platzt hingegen der originale Bremsschlauch, bist du insoweit aus dem Schneider. Aber auch nur so halb, weil du ja für den Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich bist.
Dennoch, hier kannst du guten Gewissens behaupten "die Karre ist doch durch den Tüv gegangen. Wenn der Prüfer schon nicht sieht, dass der Bremsschlauch morsch ist, wie soll ich es dann wissen?" Damit kann man dir kaum noch Fahrlässigkeit vorwerfen.
Ich belasse es mal dabei, wie gesagt, ich bin kein Anwalt... Aber wenn es dich interessiert, schmeiss einfach mal Google an. Nach ein paar Stunden Recherche wirst du mir recht geben.
Gruss Jo
PS, illegale Xenon-Nachrüstungen sind z.B. eine unterschätzte "Kleinigkeit"... Wenn dein Unfallgegner sagt, du hättest ihn geblendet, hast du schon verloren...
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