Re: Auflastung von 2900kg auf 3100 zul.Gesgew.
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Geschrieben von Klaus am 30. Juli 2012 13:51:14:
Als Antwort auf: Re: Auflastung von 2900kg auf 3100 zul.Gesgew. geschrieben von Georg aus Denkendorf am 30. Juli 2012 13:34:02:
Moin
> habe eben vor ein paar Minuten in die Tiefen meiner Garage geschaut und siehe da ich habe die
> verstärkten Vorderfedern mit End-Nr ..105D neu da.Ja nee, lass die da man liegen, ist auf Dauer besser für die Feder *g*
> Die müsste ich nur noch einbauen, zum Tüv und die 3100kg gehören mir. Sehe ich das richtig so?
Ja. Wenn der Ing vom TÜV denn erkennt, dass es eben diese Federn sind. Teilenummern im eingebauten Zustand zu lesen ist so eine Sache, aber wenn Du das dokumentieren kannst, sollte das gehen. Nimm im Zweifel das Gutachten mit (nicht nur den Auszug aus dem Wiki). Wobei der TÜV das natürlich auch selbst suchen kann, wenn er möchte:
--> 2142-2/00 vom 9.2.2001, TÜV Nord Straßenverkehr, Hannover
mfG
K.R.
- Re: Auflastung von 2900kg auf 3100 zul.Gesgew. Chris 30.07.2012 16:23 (6)
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