Re: Bei was für einer Kontrolle? Gasflasche/-anlage Bußgeld
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Geschrieben von Uwe FDS am 27. Mai 2012 19:23:19:
Als Antwort auf: Re: Bei was für einer Kontrolle? Gasflasche/-anlage Bußgeld geschrieben von gr am 26. Mai 2012 18:30:45:
Hi Gerald,
sachlich gesehen stmme ich dir voll zu. Das ist die eine Seite. Es ist auch höchst leichtfertig, mit 50 Liter hochentzündlichem Stoff, der explosive Dämpfe bildet udn dessen Flammpunkt weit unter Null°C liegt durch die Gegend zu fahren, einem Deckel auf dem Behälter, der nicht dicht schließt, da baumelt meterlange Kunststoffleitungen dran. nur ein paar handbreit Abstand von Metallteilen die rot glühend werden. Und dann sorgen auch noch elektrische Pumpen für Innendruck und im Falle eines Berstens hast du ein Inferno, wenn das Höllenzeugs dann mit Drücken von >1Bar das Feuer anheizt. Der ganz normale Wahnsinn in jedem benzingetriebenen Auto! Mein Sprit (und auch der von Jo) hat einen Flammpunkt >200°C, ist also schwer entflammba, bildet keine Dämpfe und ist dazu ungiftig.Nur mal so als Hinweis am Rande.
Die rechtliche Lage ist dann noch eine Andere. Nur weil ein Verband technische Regeln aufstellt ist das noch nicht Gesetz. Eine angeshclossene Gasflasche ist ein Betriebsmittel, kein transportiertes Gefahrgut. Sie hat im Prinzip den gleichen Status wie der Benzintank, und das Gefahrenpotential ist gar nicht mal so viel höher! Einen Kühli muß man nicht wärend der Fahrt auf Gas laufen lassen. Eine Standheizung auch nicht. Wo ist der Unterschied? Für eine Resevegasflasche gilt wieder was anders, das ist kein Betriebsmittel, sondern wird nut Transportiert. Aber die Bestimmungen unterscheiden noch zwischen gerwerblichem und privatem Transport. Ein Liter Hochprozentiges ist nicht weniger gefährlich, als ein Liter Benzin. mit 5 Flaschen 90% Rum im Kofferraum hast du kein Problem. Wo ist sachlich gesehen der Unterschied zu 5 Litern Benzin in Colaflaschen?
GrüßeUwe
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