TÜV-Rückmeldungen; ein Zwischenruf


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Geschrieben von gr am 09. November 2012 14:09:46:

Hallo,
nach den geänderten Dürchführungsbestimmungen beim TÜV, sind wir alle recht "wach".
Wesentliches steht hier

http://www.lt1-forum.de/dokuwiki/doku.php?id=start:tuev:neue-durchfuehrungsbestimmungen-juli_2012

Solche richtigen "schwerwiegenden Mängel", wie die "eine gebrochene SCHRAUBFEDER der Vorderachse" oder ein "schlackerndes UNTERES TRAGEGELENK" gehören UNBEDINGT dazu.
Und da soll man dankbar sein, wenn es "unvermutet" festgestellt wird.

Gleiches git für den Bereich der GASPRÜFUNG.
Und das sollte UNBEDINGT ein Fachmann machen. Dass diese ein TÜV-Mann, wie vorher mal aufgezeigt, (mit diesen zweifelhaften Aussagen) macht, kann ich mir gar nicht vorstellen.

ALLES oben Geschriebene, ist "ÄUßERST SICHERHEITSRELEVANT" und MUSS unbedingt beanstandet werden.
Und dafür muss jeder Betroffene sogar dankbar sein!

Wer will aufgrund technischer Mängel(und der Peripherie) an seinem LT verünglücken und andere da mit "reinziehen"?

Das muss jeder mit sich selbst ausmachen, oder...?
Gruß Gerald



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