Re: Turboworfel doch noch nicht weg?
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Geschrieben von SvenLT4x4 am 16. September 2012 13:37:33:
Als Antwort auf: Re: Turboworfel doch noch nicht weg? geschrieben von Turboworfel am 11. September 2012 12:43:20:
Du hast in der Auktion keine Frist gesetzt, bis wann die Ware bezahlt und abgeholt werden muss. Bislang bewegt sich der Käufer noch im Rahmen dessen, was als üblich hinnehmbar anzusehen ist.
Du hast einen festen Vertrag mit ihm geschlossen und kannst jetzt nicht einfach nachträglich die Bedingungen ändern oder davon zurücktreten, nur weil Du meinst der Käufer reagiert zu langsam. Du bist ihm gegenüber Erfüllungspflichtig, solltest Du den LT jetzt vielleicht zwischenzeitlich reparieren und weiterverkaufen, kann er Dich auf Schadensersatz verklagen. Oder wenn Du ihn nun zwischenzeitlich repariert hast, muss er nicht für die Kosten aufkommen, da Du ja den Gegenstand freiwillig und einseitig in seinem Zustand verändert hast.Falls er nach 28 Tagen den LT noch nicht bezahlt und abgeholt hat, kannst Du ihn anmahnen.
Dieses ist übrigens keine Rechtsberatung.
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