Re: spass-feinstaubplakette - wie echt darf sie sein?


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Geschrieben von Uwe FDS am 24. Mai 2012 10:23:31:

Als Antwort auf: Re: spass-feinstaubplakette - wie echt darf sie sein? geschrieben von soenie am 24. Mai 2012 09:41:31:

Hallo soenie,

das war mir klar, da kommen dann immer gleich so Sprüche wie "ich darf mir doch kein Blaulicht aufs Auto schrauben". Mach die Augen auf, les erst einmal den §35 durch, dann zitier mir bitte mal Stelle, wo steht daß der Paragraf nur für hoheitliche Fahrzeuge gilt. Dann fahr mal (mit offenen Augen) z.B. über die Autobahn. Da fährt dann der Polier mal eben an der Baustelle rechts raus, weil der dort arbeitet. Eine Autobahn darf man aber nur an entsprechenden Ausfahrten verlassen. Darf DER das denn? Klar, er arbeitet ja da?!? Wenn ich mir den Weg zur Arbeit über einen Feldweg von der Autobahn abkürzen kann, dann darf ich das auch? Der Polier von der Autobahnbaustelle darf das, weil er es nach §35 darf. Und er dürfte das auch mit einem 25 Jahre alten LT ohne Plakette. Und weil er das darf, darf er mit diesm LT auch ohne Plakette durch Berlin fahren. Auch wenn er dort nicht arbeitet. Wenn man mehr als den ersten Satz liest und versteht, was da geschrieben steht, dann öffnet sich ein Weg für den eigenen LT. Denn im §35 steht auch nicht drin, dass man Polier sein muss.


Grüße

Uwe



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