Re: Das betrift uns ggf auch .....


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Geschrieben von Klaus am 25. Oktober 2012 20:00:49:

Als Antwort auf: Re: Das betrift uns ggf auch ..... geschrieben von Uwe aus Hamm am 25. Oktober 2012 17:32:02:

Moin

>das ist ja irgendwie doch ziemlich an den Haare herbei gezogen.

Dafür müssste man die Texte der Rechtsabteilung im Original kennen (und auch die Prospekte).

>Prospekte sind ja schliesslich ohnehin zigtausendfach veröffentlicht worden.

Ja, und wenn Du die für Deinen persönlichen Bedarf beim VW-Händler einsammelst und dann sammelst, wird Dir auch niemand an den Karren fahren. Der Nachdruck ist aber i.d.R. genehmigungspflichtig. An eine Veröffentlichung im Internet (von Privatpersonen) hat 1995 sicher niemand gedacht. Eine gewerbliche Veröffentlichung (oder Nutzung) dürfte aber generell problematisch werden, es sei denn, Du willst genau diesen einen Prospekt verkaufen.

Ob man mit Kanonen auf einen mehr oder weniger überschaubaren Forennutzerkreis schiessen muss, sei dahin gestellt. Je größer und bekannter die Plattform ist, desto größer ist der Imageschaden, egal wer im juristischen Sinne Recht hat. Aber die Zusammenarbeit der Musik- und Filmindustrie mit der Rechteverwertungs"industrie" funktioniert in Deutschland ja auch bestens, wobei dabei wohl mehr die Anwälte verdienen. Es gibt aber auch dort vereinzelt das Geschäftsmodell, mit der Abmahung mehr Geld zu verdienen als mit den paar Cent für einen legalen Download bei iTunes & Co. .

Für einen Autohersteller aber eigentlich keine so einträgliche Idee ;-)

mfG
K.R.



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