Re: Bei was für einer Kontrolle? Gasflasche/-anlage Bußgeld


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Geschrieben von Joachim S am 26. Mai 2012 19:08:04:

Als Antwort auf: Re: Bei was für einer Kontrolle? Gasflasche/-anlage Bußgeld geschrieben von gr am 26. Mai 2012 18:30:45:

Hi Gerald,

ob man sowas machen sollte oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt. Ich meine auch nicht, dass man über rote Ampeln fahren soll. Ich meine nur, dass man praktisch nie erwischt würde.

Man sollte die Angst vor Kontrollen nicht zum Leitfaden machen, sondern lieber den eigenen Verstand nutzen. Das Gefahrenpotenzial hat Uwe ganz gut beschrieben. Wenn die Flasche abgedreht ist, muss der Rumms bei einem Unfall schon die Flasche betreffen. Ist sie offen, reicht eine reissende Leitung zumindest für eine stark erhöhte Feuergefahr. Brennt gar die Kühlschrankflamme, erhöht sich die Feuergefahr weiter. Also, abdrehen ist höchst vernünftig...

Aber wie gesagt, die Rechtslage scheint mir nach wie vor unklar, egal wie oft aufs Archiv verwiesen wird. Ich habs gelesen, und ich fand keinen eindeutigen Paragraphen zitiert. Im Archiv stand sogar, man müsse die Flasche beim Fahren abklemmen und die Schutzkappe montieren. Scheint mir auf jeden Fall übertrieben, und selbst wenn es so wäre, wäre ich zu faul dazu.

Gruss Jo



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