Re: Mein erster Riesenblechschaden! Was muss ich jetzt versicherungstechnisch beacht
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Geschrieben von thomas shg am 18. September 2012 07:40:52:
Als Antwort auf: Re: Mein erster Riesenblechschaden! Was muss ich jetzt versicherungstechnisch beacht geschrieben von Uwe FDS am 17. September 2012 15:29:18:
>Hi,
>normalerweise schickt die Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter. Der tut so, als will er dir Gutes tun, wird aber von der Versicherung bezahlt. Und man beißt nicht in die Hand, die einem das Futter reicht. Du hast Anspruch auf einen Gutachter Deiner Wahl. Das wissen viele nicht. Die Versicherung zahlt auch nicht das, was dir zusteht sondern nur von dem was du forderst den Teil, der dir zusteht. Vergißt du etwas zu fordern, wird man dir es nciht zahlen. Und da kommt Mikes Rat ins Spiel. KFZ Meister haben damit täglich fast zu tun und wissen wo es lang geht. Ein Bekannter der im KFZ Bereich tätig ist, wird dir da sagen können, was dir so alles zusteht. Er soll nicth dein Auto schätzen, das hat Mike nicht gesagt. Aber schlecht ist es nicht, wenn du schon mal einen fundierten Anhalt hast, was das Auto für eine Wert hat. Ohne den Schaden zu kennen gehe ich bei deiner Schilderung von einem Totalschaden aus. Dann bekommst du den Zeitwert abzüglich Restwert. Und Nutzungsausfall nicht für die Reparaturdauer, sondern für die Wiederbeschaffungsdauer. Beim Nutzungsausfall spielt auch ein wenig rein, wofür du dein Auto nutzt. Steht gerade die Urlaubsreise an, die du mit dem eigenen WoMo antreten wolltest ist das etwas anders, als wenn du mit dem Auto lediglich zur Arbeit fährst.
>
>Grüße
>Uwe
sehr gut, also ist wohl die schuldfrage geklärt !
wenn hinter der eingedrückten blechwand ne truma stand liegt ja die vermutung nah, dass es sich um ein womo handelt ? gruß th
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