Re: Zulässiges Gesamtgewicht...Au weia!!!
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Geschrieben von Helmut aus Bad Nauheim am 10. August 2012 17:50:36:
Als Antwort auf: Re: Zulässiges Gesamtgewicht...Au weia!!! geschrieben von Eugen, Hagen am 03. August 2012 22:24:44:
>Hallo Bamsti,
>ja, wir haben bei unserem Missouri (LT 2, 3,5 to.) die gleiche Erfahrung gemacht.
>250 kg. Zulaung, d.h. Margot, Ich und unser Hund, sein "Fresschen" und unsere beiden Fahrräder, und dann wäre Ende gewesen.
>Daher haben wir auf 3,8 to. aufgelastet, und nu gehts.
>Immerhin ist inzwischen ja auch Solar auf dem Dach mit 2. Aufbaubatterie, Anhängerkupplung ist dran, und eine Zusatz-Luftfederung.
>Nun haben wir auf der Waage 3.580 kg. gehabt, aber immerhin schon ziemlich viele Klamotten usw. drin.
>Also müsste es gerade so pasen.
>Herzliche Grüße
>Eugen
>P.S. Wenn Du einen 4,5 tonner hast, könntest Du ja auch auf z.B. 3,8 to auflasten...
>Hätte natürlich div. Folgen.Eine Auflastung über die 'magische' Grenze von 3500 kg zulässige Gesamtmasse führt dazu, dass der Fahrer mit dem Führerschein der Klasse B das Fahrzeug nicht mehr fahren darf - er benötigt mindestens den Führerschein Klasse C1. Besitzer eines alten Führerscheins der Klasse 3 haben Glück, beim Umschreiben des alten Führerscheins erhalten sie den Führerschein Klasse C1.
Eine Auflastung ohne technische Änderung ist meines Wissens um bis zu 10% der zulässigen Gesamtmasse möglich, wenn der Traglastindex der Reifen stimmt und die Achslasten vorne und hinten. Selbstverständlich muß die Änderung der zulässigen Gesamtmasse vom TÜV (in den alten Bundesländern) oder vom DEKRA (in den neuen Bundesländern) eingetragen werden.
Gruß
Helmut
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