Re: Sieht so aus, als müsse das Archiv in weiten Teilen neu geschríeben werden
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von gr am 26. Mai 2012 21:01:53:
Als Antwort auf: Sieht so aus, als müsse das Archiv in weiten Teilen neu geschríeben werden ;-) geschrieben von Joachim S am 26. Mai 2012 19:24:42:
Hallo Joachim,
dann mach mal!!
Zu Deinem Einstieg gebe ich Dir noch was auf den Weg:Die angeführten Gesetze existieren mittlerweile in einer Neufassung von 2011, das DVGW-Arbeitsblatt G 607,welches für die Regelung von Gasen in WoMos (und Wohnwagen) zuständig ist, ist ebenfalls erneuert worden. (Leider gibt es keine Online-Quelle, man muß es schon käuflich für ca. 30 Euro erwerben, um genau informiert zu sein...)
Viel Vergnügen!!
Und wir freuen uns alle über Deine vielen neugeschriebenen "Archiv-Teile" im LT-Wiki.
Soll ich schon anfangen Beiträge zu löschen ?
Würde Deine Arbeit ungemein erleichtern!!
Gruß Gerald
>Hi nochmal,
>ich zitiere mal ein bisschen aus dem Wohnmobilforum:
>--------------------------
>Hier eine Information des Caravaning Industrieverbands
>...in einem auf Kabel 1 am Samstag den 5. September gesendeten Beitrag --> Link „Wohnmobilkontrolle“, die auf der Autobahnraststätte köln-Frechen an der A4 durchgeführt wurde, wurden sinngemäß folgende Äußerungen durch die überprüfende Autobahnpolizei getätigt:
>„ Die Gasflasche muss während der Fahrt abgeklemmt sein. Eine Verb indung zwischen Gasflasche und Installation des Fahrzeugs darf nicht bestehen. Das Ventil darf während der Fahrt nicht angeschlossen sein“
>Als Grund wird von der Polizei angeführt, dass es zu einer Explosion kommen könnte, wenn der Schlauch abreißt und Gas austritt.
>Diese Äußerungen sind falsch !
>Es gibt weder eine EG Richtlinie noch ein nationales Gesetz, noch eine Norm, die vorschreibt, dass Gasflaschen die in Flaschenkästen von Wohnwagen und Reisemobilen ordnungsgemäß aufgestellt und befestigt sind, während der Fahrt abgeklemmt sein müssen.
>Im Gegenteil: Die für Freizeitfahrzeuge einschlägigen Vorschriften erlauben, dass während der Fahrt, die Gasflaschen mit der Fahrzeuginstallation verbunden sind.
>Siehe hierzu
>- Richtlinie 2001/56/EG (Heizungsrichtlinie)
>- DIN EN 19498 (Flüssiggasinstallation in Freizeitfahrzeugen)
>- DVGW-Arbeitsblatt G607
>Zwischenzeitlich hat der Deutsche Verband Flüssiggas mit der Autobahnpolizei Kontakt aufgenommen und diesen Irrtum aus der Welt geschafft. Scheinbar wurden seitens der Polizei Vorschriften aus dem gewerblichen Bereich für privat genutzte Freizeitfahrzeuge angelegt. Dies ist aber falsch, da für Freizeitfahrzeuge die oben genannten Vorschriften genügen.
>Unterschrieben vom Leiter Referat Technik und Umwelt des Caravaning Industrie Verband e.V.
>
>womolady: "Dürfen Gasflaschen bei der Fahrt nicht angeschlossen sein ?"
>Hallo zusammen,
>hier eine Pressemitteilung des ADACvom 10.09.2009:
>--------------------------------------------------------------
>Verwirrung um Gasflaschen in Wohnmobilen und Caravans
>Mit Campinggas unterwegs
>ADAC kritisiert Polizeikontrollen auf der Autobahn
>Gasflaschen müssen beim Transport im Wohnmobil oder im Wohnwagen nicht mit aufgesetzter Schutzkappe und aufgeschraubter
>Verschlussmutter gesichert sein, wenn sie bereits an die Gasanlage angeschlossen sind. Es darf auch während der Fahrt Gas
>entnommen werden, um beispielsweise einen kühlschrank zu betreiben. Anders ist es allerdings, wenn es sich bei den Flaschen um
>nicht angeschlossene Reserveflaschen handelt. Hier müssen die Flaschen gesichert werden. Der ADAC reagiert damit auf
>Medienberichte, wonach die Polizei Camper auf dem Weg in den Urlaub beanstandet hat, weil die Gasflaschen nicht abgeklemmt
>worden waren.
>Voraussetzung ist jedoch, dass die Gasanlage den gesetzlichen Anforderungen (z.B. DVGW Arbeitsblatt G 607 oder der EN 1949)
>genügt und über eine gültige Prüfung verfügt. Damit ist sichergestellt, dass ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung eines
>Gasaustrittes getroffen sind.
>Der ADAC rät Campern, das Flaschenventil vor jeder Fahrt zuzudrehen, wenn kein Gas benötigt wird. Das Entfernen des
>Schlauches ist jedoch weder vorgeschrieben noch droht hier ein Bußgeld.
>-------------------------------------
>Gruß Helmut
>------------- Zitat Ende -----------------
>Trotzdem unterschreibe ich, es ist ausgesprochen sinnvoll, die Flasche abzudrehen. Aber nicht aus Angst vor Kontrollen.
>Gruss Jo
- Re: Sieht so aus, als müsse das Archiv in weiten Teilen neu geschríeben werden Joachim S 26.05.2012 23:36 (4)
- Re: Sieht so aus, als müsse das Archiv in weiten Teilen neu geschríeben werden Uwe FDS 27.05.2012 09:43 (3)
- Re: Sieht so aus, als müsse das Archiv in weiten Teilen neu geschríeben werden Joachim S 27.05.2012 14:28 (2)
- Re: Sieht so aus, als müsse das Archiv in weiten Teilen neu geschríeben werden Uwe FDS 29.05.2012 18:24 (0)
- Diese Frechheiten lasse ich mir nicht gefallen !! gr 27.05.2012 16:37 (0)
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten