Re: neue TüV-Bestimmungen ab 01. Juli 2012; wer weiß mehr?


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Chris am 07. Oktober 2012 10:21:50:

Als Antwort auf: Re: neue TüV-Bestimmungen ab 01. Juli 2012; wer weiß mehr? geschrieben von Oswald a franken Frankenbande am 07. Oktober 2012 08:16:41:

Servus Oswald,

schöne Sammlung. Ich ergänz ein bisschen, wenn ich darf ;-) :


>2. Lenkanlage
Umlenkhebel (Radialspiel), bei mir auch schon mal bemängelt worden

>4. Lichttechnische Einrichtungen

Leuchtweitenregulierung

Bei Pkws wird gerne nach der Polabdeckung für den +Pol gesucht, ist mir beim LT zum Glück noch nicht passiert, aber man weiß ja nie.

>5. Achsen, Räder Aufhängung

>Reifen
Alter (auch wenn's da meines Wissens keine genaue Vorgabe gibt, wird jetzt nach der DOT-Nummer gekuckt und bei älteren Reifen min. ein Hinweis vergeben)

>M&S Geschwindigkeitsangabe

Geschwindigkeits- und Traglastangaben allgemein. Die Sonderregelung, daß man Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex fahren darf mit dem entspr. Aufkleber am Tacho, gilt aus nicht nachvollziehbaren Gründen wirklich nur für Winterreifen, musste ein Kollege neulich erst feststellen.


>6. Fahrgestell/Rahmen

>Anhängekupplung
Und zwar mitunter bis ins Detail! Prüfzeichen von Anhängebock und Kupplungskopf müssen der Eintragung im Schein entsprechen oder per Abnahme nachgetragen werden (z.B. bei Austausch eines verschlissenen Kupplungskopfs). Überhaupt gibt es im Gegensatz zu moderneren Fahrzeugen für den LT1 ja keine AHK mit einer ABE, d.h. Anhängevorrichtungen müssen bei unseren Autos immer in den Papieren eingetragen werden.

>Fahrzeugidentifikationsnummer/Fabrikschild
Bei mir wurde schon die Lesbarkeit bemängelt, ich sollte doch die eingeschlagene Schrift irgendwie in anderer Farbe absetzen (gab aber (noch) keinen Mängeleintrag).

Gruß Chris



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten