Zur Haftungsfrage:
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Geschrieben von Joachim S am 13. Oktober 2012 13:41:21:
Als Antwort auf: Re: Frage: bei Zwillingsbereifung das Gleiche ? geschrieben von Raul am 13. Oktober 2012 03:04:18:
>Wenn das ein Konstruktionsfehler ist, wer Haftet in einem Schadensfalle, wenn die Steckache einmal sich verabschiedet und wirklich was passiert?
>GrussHi Raul,
naja, deine Haftpflichtversicherung erstmal. Für deinen eigenen Schaden möglicherweise eine Vollkasko, wenn die dir nicht grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Der Fahrzeughersteller bei einem 20 Jahre alten Auto wohl kaum... Letzlich haftet der ja auch nicht für andere Sachen, wo man je nach Interpretation bzw. persönlicher Auffassung auch von Konstruktionsschwächen reden könnte.
Beispielsweise verrostete Bremsleitungen. Man KÖNNTE die aus rostfreiem Material machen. Da würde ICH vielleicht sagen, rostende Leitungen sind ein Konstruktionsmangel. Der Hersteller verweist auf die geplante und übliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs, er sieht es anders.
Nützt dir alles nix, als Fahrzeughalter bzw. -Führer bist du letzlich selbst für den ordnungsgemäßen Zustand deines Gefährts verantwortlich. Zumindest in dem üblichen zumutbaren Rahmen. Niemand dreht einem technischen Laien einen Strick draus, wenn die Hinterachse ein Rad verliert.
Sieht wieder anders aus, wenn man z.B. fett den Tüvtermin überzogen hat. Dann könnte man schon eher mal Fahrlässigkeit unterstellen...
Gruss Jo
PS, ich bin kein Rechts_experte, ich reime mir nur aus gehörtem und erlebten was zusammen ;-)
PPS, der TiefspritWortsperre für die deutsche Übersetzung der "Geschlechtlichkeit".
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